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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 örtliche Situation VORBEMERKUNGEN zur örtlichen Situation
Projekt: Alfred-Delp-Ring 2+3+4 - Errichtung einer Wohnanlage in
2 Bauabschnitten mit 95 WE
Standort:
Alfred-Delp-Ring, 99087 Erfurt
Bauherr:
Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG
Hochheimer Straße 59 in 99094 Erfurt
Architekt
archiZaesur
Architekten und Sachverständigenbüro
Architekt Dipl.-Ing. Stefan Bischopink
Neutorstr. 35
55116 Mainz
Ausschreibung/ Bauüberwachung:
Planwelt Partnerschaft mbB
Ing. T. Schaubs und Arch. J. Knoth
An der Kalkreiße 8 in 99085 Erfurt
mail@planwelt.com
Ansprechpartner für Bauleitung und Ausschreibung ist:
Dipl.-Ing. Torsten Schaubs
Energiestandard: KfW 40 NH
In dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich für beide Bauabschnitte zu bewerben.
Bauherr ist die Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG.
Als in Erfurt ansässige Unternehmensgruppe sind wir bestrebt regionale Firmen zu binden und zuverlässige Partner für unsere Vorhaben zu finden. Wir haben ein hohes Interesse bei einem Bietergespräch über die Vergabe weiterer Bauabschnitte mit Ihnen zu sprechen. Wir freuen uns, ein Angebot zu erhalten und stehen einer gemeinsamen Unternehmung positiv entgegen!
Der Projektstandort befindet sich im Stadtteil Roter Berg im Erfurter Norden.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Am Roten Berg / August-Fröhlich-Straße und eine eigene Baustrasse im nördlichen Bereich des Baugebietes.
Die Ausschreibung der Gewerke wird nach einzelnen Häusern aufgeteilt, wobei der Bieter für alle oder mehrere einzelne Häuser zeitversetzt anbieten kann.
Die Gebäude Haus 1+ Haus 3 sind nicht unterkellert, Haus 2 hat einen Technikkeller welcher alle 3 Häuser versorgt. Alle Gebäude erhalten 5 Obergeschossen aus Kalksandstein mit vorgesetzter Holzfassade
Erschlossen werden die Wohnungen durch mehrere Aufzüge, Treppenhäuser und Laubengänge.
Die Gebäude erhalten Loggien/ Freisitz.
01 örtliche Situation
02 Planfred- Planradar Hinweis zur Planung/ Verwendung Planfred.com:
Sämtliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Schal- und Bewehrungspläne, Detailpläne....)
werden durch die Planer in der Online-Plattform Planfred.com
hinterlegt und verwaltet.
Zu neu hinterlegten Plänen, erhält der AN eine automatische
Benachrichtigung von Planfred.com. Die Upload-Benachrichtigung wird täglich um 00:00 per E-Mail versendet.
Der AN erhält bei Beauftragung eine Planliste mit für das Gewerk
relevanten Plänen, bzw. Dokumenten. Es besteht eine Filtermöglichkeit, die eine einfache Prüfung, der relevanten Pläne erleichtert.
Es besteht ein vollständiger Zugriff auf die baufreigestellte
Planung. Ergänzende Pläne, Dokumente oder auch Planstände muss der AN eigenverantwortlich sichten (nach Benachrichtigung
über den Uploadmelder), bei der Ausführung berücksichtigen und bei Bedarf ausdrucken.
Der AN muss alle vom Ihm erstellten Werk-, Detail- und Montagepläne sowie Prüfungen, Abnahmen und Nachweise in der Online-Plattform Planfred.com ablegen und die notwendigen Zuordnungen anfügen (z.B.
Bauabschnitt, Grundriss, Ansicht, etc.), sodass der hochgeladene
Inhalt von allen Beteiligten gefunden und zugeordnet werden kann.
Werk- und Montagepläne zur Prüfung durch die Planer sind mit dem Vermerk Abstimmungspläne durch den AN im Planfred.com hochzuladen.
Hinweis zur Verwendung von Planradar.de:
Durch den Bauherren wird zur Baustellenbetreuung die APP Planradar verwendet.
Für die Handwerker/AN ist die baubegleitenden Verwendung zwingend vorgeschrieben.
Es fallen KEINE Kosten für diese Verwendung an.
Der AN ist verpflichtet eine E-Mailadresse zur Eintragung in die APP bereitzustellen.
Alle den AN betreffenden Vorgänge, Anweisungen, Mängelanzeigen u.ä.
sind zeitnah zu bearbeiten und im Mangelfall mit Foto als erledigt abzumelden.
Auf Wunsch erfolgt eine Einführung in die APP durch den Bauherren.
02 Planfred- Planradar
03 Nachhaltigkeit allg. Vorbemerkungen nach QNG-WG23/ BiRN V2
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt.
Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten.
Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten.
Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gemäß des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen.
Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen
gem. des «Anhangdokument 3.1.3
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant:
\ Bodenbeläge
\ Verlegewerkstoffe
\ Kleb- und Dichtstoffe
\ Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen
\ Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff
\ Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz
\ Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes
\ Holzwerkstoffplatten
\ Bauprodukte auf Bitumenbasis
\ Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen
\ Dämmstoffe
\ Bauprodukte haustechnischer Installationen
2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist der Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte,
nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt:
Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der
neu eingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlicht werden
\ PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer
\ Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
03 Nachhaltigkeit
04 Ausführungszeiten Bauzeit für die Estrich:
voraussichtlich
Haus 2
Schweißbahn Bodenplatte
Juni2026
Grunddämmung+ Estrich
11.11.2026 bis 09.12.2026
Haus 1
Schweißbahn Bodenplatte
Juli 2026
Grunddämmung+ Estrich
24.02.2027 bis 25.03.2027
Haus 3
Schweißbahn Bodenplatte
September 2026
Grunddämmung+ Estrich
12.04.2027 bis 17.05.2027
=================================
04 Ausführungszeiten
ZTV alle Gewerke Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen:
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist,
sind in den Einheitspreisen entsprechend zu
berücksichtigen.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine
Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut
machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der
örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht
anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses
Preisangebot, dass er die Örtlichkeit
kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den
angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne
gelten unmittelbar als Ergänzung der
beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu
Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und
herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu
entnehmen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung
digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die
Vervielfältigung der Planunterlagen für seine
Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem
AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der
Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des
Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc.ist ohne weitere
Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen.
1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle
ganztägig durch einen deutsch sprechenden Bauleiter
oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der
Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu
berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung
und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem
beiliegenden BE-Plan abzustimmen.
1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen
verstehen sich jeweils als komplette
fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein
aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen,
d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat,
die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen,
auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert
aufgeführt worden ist.
1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit
den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über
die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der
angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den
Positionen gesondert vermerkt.
1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der
Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu
benennen.
1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten
Ecktermine des Ausführungszeitraumes
werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot
entsprechend zu berücksichtigen.
1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc.
Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene,
vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für
Baustrom, Bauwasser kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom (0,5%), Bauwasser (0,1%),
BE-Fläche (0,2%), Bauwärme (0,4%), Videoüberwachung der Baustelle (0,15%) und die Toilettennutzung (0,2%) verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,55 % der
Nettoabrechnungssumme zu bezahlen.
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen,
der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit
0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu,
dass er die vorgenannten Aufwendungen in der
Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat.
Besonderer Abrechnungshinweis:
- Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %,
- Sicherheitseinbehalt bei Schlußrechnung bis Vorlage
Bankbürgschaft 5 %,
- Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw.
Zahlungsplan
1.11 Die VOB in Ihrer aktuellen Fassung, die für das
jeweilige Gewerk geltenden DIN-Vorschriften und die
allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit
Vertragsabschluss als vereinbart.
1.12 Nebenangebote sind ausdrücklich erwünscht.
ZTV alle Gewerke
ZTV Estricharbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Estricharbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV
DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die Allgemein
Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
Bundesverband Leichtbeton e. V.,
BVF: Bundesverband Flächenheizungen und
Flächenkühlungen e. V.,
BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
DAV: Deutscher Asphaltverband e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
InformationsZentrum Beton GmbH,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus
dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und
benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement
festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen,
insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber
unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur
Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher
wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des
AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen
verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei
immer der liegende Winkelschenkel vom höheren
Estrichaufbau überdeckt wird.
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im
Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung
eigenverantwortlich die bauseitige
Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die
beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a.
die Messung der Restfeuchte,
die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN
eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit
bekannt, zur Folgeleistung,
das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen,
das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderliche
Gefälles,
das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C.
Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen
seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan,
aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen,
Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter
Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge
hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf
Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG,
auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau
gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den
Türblättern anlegen zu können.
Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und
Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc.
sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -,
unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig.
Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine
Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen,
teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn
unaufgefordert mit.
Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN
abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches,
ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere
sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu
treffen.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur
Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr
schadensfrei widerstehen kann.
3.1.1 Untergrund
Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN
unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je
unterschiedlichen Untergrund (bspw.
Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die
Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN
1048-2 zu prüfen.
3.1.2 Dämmung/Randstreifen
Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm
höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit
Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen
des Randdämmstreifens mit Estrichs ist nicht zulässig.
Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken
vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels
Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu
sichern.
Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung
"nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus
Mineralwolle herzustellen.
Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer
Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen auf
schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur
Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 25 mm
breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle
herzustellen, in den die Abdichtung nachfolgend
schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche
Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume
an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch
Schüttungen zu dämmen. Zuvor sind nebenliegende
Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine
Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu
vermeiden.
3.1.3 Trennlagen
Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind
beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie,
mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer
Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und
hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von
150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine
Verklebung erforderlich.
3.1.4 Estriche
Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die
Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander
ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit
in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden.
Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN
18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von
Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der
AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit,
in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines
Verbundestrichs vor.
3.1.5 Estrich unter Türen
Unterhalb der Türblätter von Brand- und
Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich
nicht höher als vom Türenhersteller in der
Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch
mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss
der Türen zu gewährleisten.
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen
in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische
Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und
ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen
eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter
Fugenprofile erfolgt durch den AN unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen,
insbesondere aus Radlasten.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen
Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage
der Türschlagrichtungen und damit die Lage der
Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um
diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen.
3.1.6 Bodeneinläufe
Für das spätere Einmörteln bauseitiger Bodeneinläufe
sind während der Bauzeit Aussparungen mit ca. 50 cm
Durchmesser vorzusehen. Das Einmörteln der
Bodeneinläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als
zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind
Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig)
beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische
Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat
Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der
Estricharbeiten die Bodeneinläufe lagefixiert montiert
wurden, da die Einläufe ansonsten nicht korrekt
positioniert sein können. Soweit durch den AG nicht
anders angegeben, sind der spätere fertige Bodenbelag
und der Bodeneinlauf in oberkantengleicher Höhe
einzubauen. Die Ausführung eines Sturzgefälles um den
Bodeneinlauf herum erfolgt nur nach gesonderter
Anweisung des AG.
3.1.7 Wannen und Duschen
Estrichbeläge sind auch unter Badewannen und Duschen
vollflächig einzubauen. Zur Herstellung der Abdichtung
sind in diesem Bereich Mörteleinhausungen von inden
Estrich eintauchenden Leitungen auszuführen.
3.1.8 Oberfläche
Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen
des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des
Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur
Leistung des AN.
3.1.9 Fugen und Anschlüsse
Vom AN sind rechtzeitig vor Einbau der Oberböden alle
Fugen und Risse in der Estrichplatte aufzuweiten, mit
Kunstharz auszugießen und erforderlichenfalls zu
vernadeln.
Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden
durch den Einbau von Trennschienen unterteilt.
Scheinfugen sind mit einem Kantenlängenverhältnis von 1
: 1 bis 1 : 1,4 auszuführen.
Bei Estrichen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind
die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen
zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen
flächenbündig vom AN mit dauerelastischem
Versiegelungsmaterial zu schließen. Die Farbe des
Materials der Versiegelung ist vor Ausführung vom AN
beim AG zu erfragen.
Großflächige Estrichbeläge müssen entsprechend den
möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch
Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich
insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden
Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden
horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen.
Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets
jedoch bei Höhendifferenzen > 10 mm, müssen
Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten
eingesetzt werden, um Stolperkanten, bzw. Höhenversätze
in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit
Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung
der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig
vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn
durchzuführen.
Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden
Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des
AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen
Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen
Ausbrechen zu schützen.
Sofern bei Ausführung von Estricharbeiten bekannt ist,
wo Trennwände nachträglich auf dem Estrich angeordnet
werden, sollen unterhalb der Trennwände
Estrichscheinfugen ausgeführt werden.
3.1.10 Rutschhemmung von Oberflächen
Soweit Estriche nicht nachfolgend beschichtet oder
belegt werden, sind die Vorgaben der DGUV 108-003 zur
Rutschhemmung, auch für nicht gewerbliche Bereiche,
mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen
benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als
eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum
benachbarten Bereich unterscheiden.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext
beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete
Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt
sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
ZTV Estricharbeiten
01 Vorbereitung, Sperrschichten, Ränder, Fugen
01
Vorbereitung, Sperrschichten, Ränder, Fugen
01.001 Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung Untergrund von groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen etc. trocken durch kehren und saugen reinigen und angefallenen Schmutz beseitigen.
Einbauort:
Wohnungen, Nebenräume, Treppenhaus
01.001
Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung
4.384,36
m2
01.002 Dampfbremse, PE-Folie 0,2mm Dampfbremse aus PE-Folie, d= mind. 0,2 mm, mit mind. 10 cm Stoßüberdeckung verlegt und unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung.
Zweck: Sperre gegen aus Betonbauteil
aufsteigende Feuchtigkeit während
der Austrocknung
Beanspruchung: gering (bspw. geringe Restfeuchte)
Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht
Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf Dämmschicht
Einbauort: Decke über KG
01.002
Dampfbremse, PE-Folie 0,2mm
E
297,60
m2
01.003 Bauder Kaltklebende Bahn Bauder Kaltklebende Bahn, Abdichtung auf nichtunterkellerter Bodenplatte.
mit mind. 10 cm Stoßüberdeckung verlegt und unterlaufsicher verklebt
einschl. 15cm Wandaufkantung.
teilweise Haus 2
Haus 1+3
sowie im KG Haus2
01.003
Bauder Kaltklebende Bahn
E
1.162,88
m2
01.004 Dampfsperre, PYP G 200 S4 Al 0,1 Dampfsperre aus einer Lage Bitumenschweißbahn mit Glasgewebe- und Aluminiumeinlage, mit mind. 10 cm Stoßüberdeckung verlegt und unterlaufsicher verklebt einschl. 15cm Wandaufkantung.
Leistungsbestandteile
Voranstrich
Dampfsperre
Zweck: Sperre gegen aus Betonbauteil
aufsteigende Feuchtigkeit während
der Austrocknung
Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht
Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf
Dämmschicht
Beanspruchung: Hoch (gem. DIN 18533)
Material: Bitumenschweißbahn mit
Glasgewebe-/Aluminiumeinlage
PYP G200 S4 Al 0,1 gem. DIN EN
13969
Verlegeart: vollflächig verschweißt
Einbauort: Bodenplatten, KG
01.004
Dampfsperre, PYP G 200 S4 Al 0,1
1.162,88
m2
01.005 Randdämmstreifen PE-Schaum Randdämmstreifen PE-Schaum
Dicke 8mm, Höhe 180mm
liefern und fachgerecht verlegen.
Einbauort:
Wohnungen, Nebenräume
01.005
Randdämmstreifen PE-Schaum
4.850,92
m
01.006 Randabstellung, Podeste, h=20 cm Estrichabstellung an freien Deckenrändern,
Treppenpodesten etc. Befestigung der Schalung auf Rohdecke.
Höhe der Schalung bis 20 cm
01.006
Randabstellung, Podeste, h=20 cm
E
41,21
m
01.007 Estrichaussparung an Duschen herstellen Herstellen der Kanten offenbleibender Aussparungen im Estrich, Querschnitt rechteckig, Ausführung gemäß
Zeichnung.
Einbauort: Duschen 1,5x1,5m
01.007
Estrichaussparung an Duschen herstellen
E
97,00
St
01.008 Estrichbewegungsprofil als Estrichfugen-Bewegungsprofil für den vertikalen Einbau aus
Material: Kunststoff
Fugenfarbe: betongrau
Profillänge: 3,0m
Profilhöhen: nach Estrichdicke
Fugenbreite: 8,0mm
- Aufnahme von Druck-, Zug- und Scherspannungen
- witterungs- und lichtbeständig
- pilz- und bakterienresistent
- weitgehend beständig gegen Laugen und Säuren
mit kombiniertem Hart- und Weich-Kunststoff, welcher für die Erstellung von Dehnfugen bei Estrichteilflächen und gleichzeitig als Auflage zum Abziehen der Estrichfläche dient, liefern und unter Berücksichtigung der Anwendungs- und Verarbeitungshinweise des Herstellers fachgerecht einbauen.
einschl. Höhenverstaz bei unterschiedlichen
Estrich-/ Belagshöhen
Einbauort: Türbereich Bad/Flur, u.ä.
01.008
Estrichbewegungsprofil
110,00
m
01.009 Dehnfuge schneiden, Estrich Dehnfuge per Kellenschnitt bei Erhärtung des Estrichs
schneiden.
Fugenbreite: min.5 mm
Fugentiefe : bis OK Dämmung
01.009
Dehnfuge schneiden, Estrich
E
110,00
m
01.010 Dehnfuge verharzen, Estrich Dehnfuge nach ausreichender Trocknung des Estrichs
verharzen.
Fugenbreite: 5-10 mm
Fugentiefe : bis OK Dämmung
01.010
Dehnfuge verharzen, Estrich
E
110,00
m
01.011 Messstellenmarkierung Messstellenmarkierung
zur Ermittlung der Restfeuchte eines Heizestrichs anlegen
01.011
Messstellenmarkierung
114,00
St
01.012 Anschluss Schweißbahn an KG-Rohre Herstellen eines fachgerechten, wasserdichten Anschlusses der Bitumenschweißbahn (z.B. aus Position 01.004) an aus der Bodenplatte herausragende KG-Rohre.
Die Leistung umfasst das passgenaue Zuschneiden der Schweißbahn, das Hochführen der Abdichtung am Rohr und die dauerhaft dichte Verklebung bzw. Verschweißung. Je nach System sind passende Manschetten oder flüssige Dichtstoffe zu verwenden, um eine hinterlaufsichere Anbindung zu gewährleisten.
Ausführung: Gemäß Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik.
Rohrdurchmesser: Alle gängigen Durchmesser (z.B. DN 100/150).
Abrechnungseinheit: pro Stück (je Rohrdurchführung).
01.012
Anschluss Schweißbahn an KG-Rohre
164,00
St
02 Dämmungen
02
Dämmungen
Wohnungen Nutzklasse 2 kN/m²
das auslegen der Dämmung erfolgt in Abstimmung
mit dem Heizungsbauer
Wohnungen
02.001 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 60mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 60 mm,
Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK),
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO,
auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung.
liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen,
auf der Rohdecke flächig verlegen.
Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten
Einbauort: Wohnungen 1.OG alle
#
02.001
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 60mm
966,36
m2
02.002 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 70mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 70 mm,
Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK),
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO,
auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung.
liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen,
auf der Rohdecke flächig verlegen.
Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten
Einbauort: Wohnungen 2.+3.OG
02.002
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 70mm
1.717,18
m2
02.003 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 150mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 150 mm,
Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK),
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO,
auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung.
liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen,
auf der Rohdecke flächig verlegen.
Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten
Einbauort: Haus2 KG
02.003
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 150mm
237,00
m2
02.004 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 250mm EG Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke 250 mm,
Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK),
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO,
auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung.
liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen,
auf der Rohdecke flächig verlegen.
Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten
Einbauort: Wohnungen EG alle
02.004
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 250mm EG
1.145,80
m2
02.005 Mehrkosten für zusätzliche Dämmung Mehrkosten für zusätzliche Dämmung
je 1cm/m²;
02.005
Mehrkosten für zusätzliche Dämmung
E
500,00
m2
02.006 Minderkosten für zusätzliche Dämmung Minderkosten für zusätzliche Dämmung
je 1cm/m²;
02.006
Minderkosten für zusätzliche Dämmung
E
500,00
m2
Nebenräume-Treppenhaus-Flure Nutzklasse 5 kN/m²
das auslegen der Dämmung erfolgt in Abstimmung
mit dem Heizungsbauer
Räume ohne Fußbodenheizung
Nebenräume-Treppenhaus-Flure
02.007 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 60mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte,
Dicke 60 mm,
Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK),
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO,
auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung.
liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen,
auf der Rohdecke flächig verlegen.
Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten
Einbauort: TRH 1.OG
02.007
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 60mm
84,00
m2
02.008 Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 70mm Wärmedämmschicht für Fußboden, aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, als Platte,
Dicke 70 mm,
Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK),
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO,
auf Rohdecke, Ausführung gemäß Zeichnung.
liefern und einschl. Anarbeiten an Kabel und Leitungen,
auf der Rohdecke flächig verlegen.
Fehlstellen im Dämmungsaufbau sind mit gebundener Schüttung anzuarbeiten
Einbauort: TRH 2.+3.OG; Treppenpodeste
02.008
Estrichdämmplatte EPS 035 DEO; D 70mm
230,40
m2
02.009 Trittschalldämmung EPS 045 ds sg, D 35mm Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol EPS DIN EN 13163, lotrechte Nutzlast bis 5kN/m², als Platte,
Lieferdicke 35mm,
Stufe der Zusammendrückbarkeit ≤ 2mm,
ds ≤ 20 MN/m³,
Wärmeleitfähigkeit 0,045W/m²K,
geringe Zusammendrückbarkeit -sg,
Anwendungsgebiet auf Wärmedämmschicht als Unterlage für Estrich,
hygienisch geeignet
Einbauort:
02.009
Trittschalldämmung EPS 045 ds sg, D 35mm
398,00
m2
02.010 Estrichdämmbahn REGUPOL sound, D 17mm Estrichdämmbahn REGUPOL sound 17
(1-lagig) liefern und verlegen einer Trittschalldämmung entsprechend den Herstellervorschriften.
Trittschalldämmbahn aus PUR-gebundenen Gummifasern, Unterseite profiliert, Oberseite kaschiert.
Dicke: 17 mm
maximale Dauerlast: 50 kN/m²
dynamische Steifigkeit st: ≤ 19 MN/m³
Zusammendrückbarkeit c: ≤ 2 mm
Trittschallverbesserung im System: ΔLw ≥ 26 dB
Die Estrichdämmbahn ist gestoßen zu verlegen und in den Stößen mit geeignetem Klebeband miteinander zu verkleben, um Schallbrücken zu vermeiden.
Fabrikat: REGUPOL Estrichdämmbahn Typ: sound 17 oder gleichwertig
Einbauort: Treppenpodeste
02.010
Estrichdämmbahn REGUPOL sound, D 17mm
E
62,40
m2
03 Estrich
03
Estrich
Wohnungen Heizestrich
65mm bei Bodenfliesen
70mm bei Vinylboden
Wohnungen
03.001 Heiz-Zementestrich CT-C25-F4-S70-H50 Heizestrich DIN 18560-2 als Zementestrich CT,
mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erh öhten Ebenheitsanforderungen DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tab. 3 Zeile 4, als Estrich auf Dämmschicht,
lotrechte Nutzlast bis 2 kN/m2,
Druckfestigkeitsklasse C25 DIN EN 13813,
Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813,
Bauart A, Heizrohrdurchmesser 20 mm,
Estrichnenndicke: 70 mm,
zur Aufnahme von Bodenbelägen
Oberfläche maschinell glätten.
Einbauort: Wohnräumen mit Vinylbelag
03.001
Heiz-Zementestrich CT-C25-F4-S70-H50
3.261,30
m2
03.002 dito jedoch CT-C35-F5-S70-H50 dito jedoch CT-C35-F5-S70-H50
03.002
dito jedoch CT-C35-F5-S70-H50
E
3.261,00
m2
03.003 Mehrdicke D 5mm Zulage zu Vorposition 03.001
Mehrdicke des Estrichs je 5 mm Dicke
03.003
Mehrdicke D 5mm
E
250,00
m2
Bäder Heizestrich
65mm bei Bodenfliesen
55mm im Duschbereich
Bäder
03.004 Heiz-Zementestrich CT-C25-F4-S65-H45 Heizestrich DIN 18560-2 als Zementestrich CT,
mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Ebenheitsanforderungen DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tab. 3 Zeile 4, als Estrich auf Dämmschicht,
lotrechte Nutzlast bis 2 kN/m2,
Druckfestigkeitsklasse C25 DIN EN 13813,
Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813,
Bauart A, Heizrohrdurchmesser 20 mm,
Estrichnenndicke: 65 mm,
zur Aufnahme von Fliesenbelägen
Oberfläche maschinell glätten.
Einbauort: Bäder mit Bodenfliesen
03.004
Heiz-Zementestrich CT-C25-F4-S65-H45
E
512,55
m2
03.005 dito jedoch CT-C35-F5-S65-H45 dito jedoch CT-C25-F4-S65-H45
03.005
dito jedoch CT-C35-F5-S65-H45
512,55
m2
03.006 Gefälleestrich, Zulage Zulage zu Position zuvor
Gefälleestrich einbringen, Abläufe und Rinnen aussparen
Zementestrich aus der Position zuvor als
Gefälleestrich einbringen
und Aussparungen für Bodenabläufe und
Entwässerungsrinnen vorsehen.
Gefälleestrichflächen, Position der Rinnen und Abläufe,
Höhenangaben und Größe der Gefälle sind dem
Ausführungs-/Detailplan zu entnehmen.
Erforderliches Gefälle: 2,0 %
Mindestgefälle nach: "Richtlinien für den Bäderbau"
(KOK-Richtlinie) des Koordinierungskreises Bäder
Die Erstellung eines Gefälleplanes mit Entwässerungen hilft, Probleme mit Höhen und Schäden zu vermeiden.
Gefälle 65 auf 55mm
Einbauort Duschen mit Bodenfliesen
03.006
Gefälleestrich, Zulage
213,75
m2
03.007 Mehrdicke D 5mm Zulage zu Vorposition 03.004
Mehrdicke des Estrichs je 5 mm Dicke
03.007
Mehrdicke D 5mm
E
150,00
m2
Treppenhäuser Treppenhäuser
Treppenhäuser
03.008 Trennlage, PE-Folie 0,2mm Trennlage aus PE-Folie, d= mind. 0,2 mm, mit mind. 10 cm Stoßüberdeckung verlegt und unterlaufsicher verklebt einschl. Wandaufkantung.
Zweck: Sperre gegen aus Betonbauteil
aufsteigende Feuchtigkeit während
der Austrocknung
Beanspruchung: gering (bspw. geringe Restfeuchte)
Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke, baufeucht
Folgeleistung: Estrich auf Trennlage oder Estrich auf Dämmschicht
Einbauort: Treppe/ Flure
03.008
Trennlage, PE-Folie 0,2mm
378,93
m2
03.009 Zementestrich CT-C35-F5-S55 Zementestrich DIN 18560 CT, als Estrich auf Dämmschicht, lotrechte Nutzlast bis 3 kN/m2, Druckfestigkeitsklasse C35 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F5 DIN EN 13813, Estrichnenndicke 55 mm,
Oberfläche maschinell glätten.
Einbauort: Treppenpodeste
03.009
Zementestrich CT-C35-F5-S55
378,93
m2
03.010 Mehrdicke D 5mm Zulage zu Vorposition
Mehrdicke des Estrichs je 5 mm Dicke
03.010
Mehrdicke D 5mm
E
40,00
m2
03.011 Sauberlaufsystem Alu Streifen Rauhaarrips Brstenleisten Alu Sauberlaufsystem, Träger aus Aluminium, Stegabstand 5mm, mit Streifen aus Rauhaarrips,
mit Bürstenleisten, mit Rahmen aus Winkelprofilen aus Aluminium;
Rahmenhöhe 25 mm, B=1,00m, L=2,00m,
liefern und im Estrich einbauen.
incl. glätten der inneren Estrichfläche
Angebotenes Fabrikat
_______________________
Bietereintrag
03.011
Sauberlaufsystem Alu Streifen Rauhaarrips Brstenleisten Alu
E
4,00
St
Zusatzmittel Zugabe erfolgt auf Anweisung der
Bauleitung abhängig vom Bautenstand.
Zusatzmittel
03.012 Estrich-Zusatzmittel, schnelles Ausfheizen Estrich-Zusatzmittel, schnelles Aufheizen
Berolith M94 o.glw. liefern und dem Frischestrich zugeben, um ein schnelleres Aufheizen zu ermöglichen.
Einbauort: Wohnungen
für 1. Geschoss je Haus
z.B. Berolith M94 o.glw
03.012
Estrich-Zusatzmittel, schnelles Ausfheizen
4.151,00
m2
03.013 Estrich-Schnellhärter, Zulage Estrichzusatzmittel als Schnellhärter dem
Zementestrich beigeben, als Zulage. Dosierung gemäß
Herstellerangaben.
Aufheizen nach 3 Tagen
Belegreife nach Funktionsheizen
incl. 1-2 CM-Feuchtemessungen je Geschoss.
Hersteller- und Verarbeiterfreigabe zum Belegen
Produkt zB. Quick Q1
____Quick Q1_____________________
angebotenes Fabrikat vom Bieter
Einbauort: Freigabe Bauleitung
03.013
Estrich-Schnellhärter, Zulage
E
100,00
m2
03.014 Schnellen Leichtestrich im Verbund einbringen Schneller Leichtausgleichsmörtel im Verbund einbringen, z.B. UZIN SC 914 Turbo; Untergründe ausgleichen mit im Werk vorgemischtem
Leichtausgleichsmörtel UZIN SC 914 Turbo oder gleichwertig und im Verbund nach Angaben des Herstellers einbauen.
einschl. Grundierung und Randdämmstreifen
Leichtausgleich im Mittel: 100 mm
einzubauende Nenndicke: 100 mm im Mittel
Einbauort: Freigabe Bauleitung
03.014
Schnellen Leichtestrich im Verbund einbringen
E
72,00
m2
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.001 Estrichleger Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
04.001
Estrichleger Vorarbeiter
E
10,00
h
04.002 Estrichleger Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
04.002
Estrichleger Facharbeiter
E
15,00
h
04.003 Estrichleger Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
04.003
Estrichleger Helfer
E
20,00
h