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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen für Estricharbeiten Vorbemerkungen für Estricharbeiten
Für Angebot und Ausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere alle einschägigen DIN-Vorschriften, die auf die ausgeschriebenen Leistungen anzuwenden sind und die mit diesen im Zusammenhang stehen. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C in der gültigen Fassung und im B esonderen:
VOB/B DIN 1961 Allg. Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB/C DIN 18315 Allg. Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
VOB/C DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 353 Estricharbeiten allgemein
DIN 18 560 Schwimmende Estriche, Heizestriche und Dämmungen
DIN 18 365 Bodenbelagsarbeiten
DIN 4102 Brandverhalten v. Baustoffen Bauteilen (bei Bedarf)
DIN 4108 Teil 3 Wärmeschutz im Hochbau: Klimabedingter Feuchteschutz
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
Es gelten weiter die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sowie die DIN 4420 und 4421, das Zement-Merkblatt Betontechnik - Zementestrich-, die technischen Merkblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag und die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien sowie die Technischen Merkblätter, jeweils in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung.
Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen von Behörden, wie Gewerbeaufsicht, Brandschutzbehörde usw., sowie Vorschriften der für das Projekt gültigen Landesbauordnung sind einzuhalten
Allgemeine Vorbemerkungen
Alle Leistungen (insbes. die Anforderungen der EnEV) sind grundsätzlich mit Lieferung und Montage allem Zubehör, komplett, funktions- und abnahmefertig anzubieten und einschließlich aller Nebenleistungen auszuführen. Bei allen Positionen sind die angebotenen Fabrikate, Systeme Typenbezeichnungen usw. anzugeben, soweit diese dort nicht angegeben sind.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung zu Vollständigkeit, d.h. alle Lieferungen, Leistungen und Arbeitsvorgänge, die sich bei den Positionen zur Vollständigkeit der Leistung, zur Funktionsfähigkeit, zum Erreichen des Nutzungszweckes und für den abnahmefertigen Zustand der geforderten Leistung ergeben, sind einzurechnen, auch wenn einzelne Teilleistungen oder Teillieferungen nicht besonders beschrieben sind. Alle Angebotspreise verstehen sich inkl. Lohn- und Materialkosten.
Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer (falls erforderlich) gewerkespezifische Verlegezeichnungen mit allen technischen Angaben, Hinweisen und Vermassung für die Ausführung zur Abstimmung in prüffähiger Ausführung dem Bauherrn vorzulegen.
Grundlage für die weiterführende Planung und Ausführung des Auftragnehmers ist die vom Auftraggeber beigestellte Vertragsplanung. Seitens des AG erfolgen keine weiteren Planungsleistungen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Prüfung der baulichen Gegebenheiten (Baustelle, Zufahrt, Baustelleinrichtung etc.). Mängel und/oder Behinderungen, die den Bereich der Baustelle betreffen, sind der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eventuell noch zu erbringende bauseitige Nebenleistungen sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten auszuführen.
Falls es für die Ausführung eigener Leistungen erforderlich ist, Arbeitsschutzabdeckungen, Umwehrungen, Leiter- und Treppengänge und sonstige Einrichtungen zu entfernen, sind diese nach Ausführung oder Unterbrechung der Arbeiten unverzüglich gem. UVV wieder herzustellen. Arbeitsbehinderungen, die durch eine rechtzeitige Besichtigung der Baustelle hätten vermieden werden können, werden vom AG nicht anerkannt.
Besondere Vorbemerkungen Estricharbeiten
Die Roh-Böden in allen Räumen sind vor Arbeitsbeginn von Auftragnehmer eigenverantwortlich auf ihre Eignung hin zu prüfen. Angelegte Meterrisse sind, soweit sie nicht bauseitig vorhanden sind, in alle auszustattenden Räume zu übertragen. Nicht mehr zulässige Toleranzen sind der örtlichen Bauleitung mitzuteilen und eventuelle Ausgleichsmaßnahmen anschließend selbstständig durchzuführen und einzukalkulieren. Sämtliche Dämmplatten- und Folien-Lagen unter Estrichen sind entsprechend ihren Eigenschaften, Materialanforderungen und Verarbeitungsrichtlinien so zu verlegen, dass ihre Eigenschichtstärken in allen Flächenbereichen durchgehend und fugenfrei vor dem Einbringen des Estrichs vorhanden sind.
Geeignete Randstreifen sind in allen Geschossen und Räumen umlaufend und an allen aufgehenden Bauteilen zu verlegen und gegen Aufschwimmen zu sichern. Gleiches gilt für Einbauteile im Estrich (Konsolen, Winkel etc.). In Ecken und an Winkeln sind die Randstreifen exakt anzulegen. Die Randstreifen sind mindestens 20 mm über die Oberkante des fertigen Estrichbelages zu führen. Nach dem Belegen des Estrichs mit Fliesen/Belägen werden die überstehenden Reste der Randstreifen von den Folgegewerken sauber und bündig mit der Estrich-Oberfläche abgetrennt.
Frei stehende Ränder von Räumen (z.B. Treppenlöcher) sind mit geeigneter Schalung einzugrenzen, die nach der Verarbeitung wieder zu entfernen ist.
Arbeitsfugen in Estrichplatten sind mit geeigneten Materialien kraftschlüssig und oberflächenbündig zu verschließen. Im Bereich von Trennfugen sind die Schnitte in der Estrichschicht eindeutig, gerade sowie durchgehend herzustellen.
Im Bereich von Aufstandspunkten späterer Bauteile (Treppen- An- und Austritte) ist der Estrich mit geeigneter und zugelassener Bewehrung (AKS-Matten) zu verstärken. Die Bewehrung ist korrosionsbeständig auszuführen und mit einer Mindest-Estrichüberdeckung nach DIN bzw. Verarbeitungsvorschrift auszustatten. In jedem Geschoss ist vom Rohbauer eine feste Meterriss-Markierung in allen Innent ür -Laibungen, in jeder Wohnung angebracht. Angegeben ist darauf die Höhe der Markierung, bezogen auf „Baunull“ (z.B. im EG: „+ 1,00“ oder im 1.OG: „+ 3,835“), nicht jedoch das Maß zum Fußboden unter der Markierung. Die Bauteile sind entsprechend der in den Ausführungsplänen angegebenen Höhe vom Meterriss aus einzumessen. Die Meterriss-Markierung ist für alle Aufmaße bindend und darf nicht verändert werden.
Der AN hat zu Gewährleisten, dass der Untergrund vor Einbau seines Estrichaufbaus frei von Verschmutzungen, Feuchtigkeit und Schimmel ist. Der Untergrund ist besonders sorgfältig zu reinigen und ggf. zu trocknen. Sämtliche Materialien sind absolut unverschmutzt und trocken einzubauen. Die Leistung ist auch nach Einbau mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft gegen Schimmelbefall zu schützen.
Der AG hat sämtliche Anweisungen auf der Baustelle bzw. aus den schriftlichen Baustellenprotokollen des zuständigen SiGeKo´s unverzüglich Folge zu leisten. Vom SiGeKo geforderte Maßnahmen sind umgehend umzusetzen.
Vorbemerkungen für Estricharbeiten
01 Estricharbeiten
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Estricharbeiten
01.01 Estricharbeiten
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