Herstellung einer Rauchschürze
MG_IMV_2026_Rauchschürze
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Herstellung einer Rauchschürze
01
Herstellung einer Rauchschürze
Vorbemerkungen 1. ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG 1.1 Lage der Baustelle Die ALDI SÜD Immobilienverwaltung plant für die ALDI SÜD Unternehmensgruppe auf dem Grundstück der Liegenschaft in Mönchengladbach, Korschenbroicher Straße 605 in 41065 Mönchengladbach, die Herstellung einer Rauchschürze. 1.2 BESCHREIBUNG DES BAUWERKS Das Gebäude ist als Lagerhalle in Stahlbetonbauweise errichtet, verfügt über eine Dachkonstruktion aus Bimsdielen und einer primär tragenden Konstruktion aus Stahlbetonbindern. 2. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebotsbearbeitung Die aufgeführten Positionen der Leistungsbeschreibung sind vollständig auszufüllen. Bemerkungen, Alternativen und Nebenangebote sind auf einem separaten Begleitschreiben aufzuführen. MASSEN Dem Bieter / Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten und über den Umfang der auszuführenden Leistungen zu informieren. Im Falle von Pauschalierungen sind die genauen Massen dieses Leistungsverzeichnisses in Verbindung mit den Ausführungsplänen des Architekten durch den Bieter zu ermitteln. Offene Fragen oder Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten/Fachingenieur XY zu klären bzw. abzustimmen. ZEICHNUNGEN Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Zeichnungen stehen zur Einsicht - nach vorheriger Terminabsprache - beim Architekten zur Verfügung bzw. können gegen eine Schutzgebühr beim Architekten bestellt werden. NEBENANGEBOTE Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Ausführung Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Ausführung durch Technische Arbeitsblätter und Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zur Angebotsabgabe vorliegen. ERZEUGNISSE / FABRIKATE Bei Angeboten ohne Fabrikatsnennung des Bieters verliert der Zusatz 'oder gleichwertig' in einer Position die Gültigkeit und das angefragte Produkt wird Vertragsbestandteil. 1.1 Geforderte Eignungsnachweise Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, bis zum Vertragsabschluss Angaben zu machen über: a) die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert in gewerbliche, technische und kaufmännische Gruppen; b) die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer; c) eine Freistellung des zuständigen Finanzamtes als Original oder beglaubigte Kopie, d) eine Bescheinigung der pünktlichen Zahlung der Krankenkassen- und Berufsgenossenschaftsbeiträge e) Nachweis einer geltenden Haftpflichtversicherung f) Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (siehe Formblatt 221, kann unter folgendem Link heruntergeladen und ausgefüllt werden: https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/616.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=VHB-068-DE-FL) g) Nach erfolgter Beauftragung erfolgt die Hinterlegung der Urkalkulation im verschlossenen Umschlag beim AG. Der Umschlag wird nur im gemeinsamen Beisein des AG und AN geöffnet und im Bezug des zu verhandelnden Nachtrags eingesehen. Nach erfolgter Einsicht wird der Umschlag im gemeinsamen Beisein des AG und AN wieder verschlossen. 2. Vergütung / Leistungsumfang Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. In den Einheitspreisen der Leistungspositionen sind enthalten: Liefern sowie Verarbeiten aller für die Ausführung der Bauaufgabe erforderlichen Materialien, deren Zwischenlagerung auf der Baustelle und deren Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse exakte und maßhaltige Einmessung der beschriebenen Leistungen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften des Amtes für Arbeitsschutz Beachtung aller Normen, die sich auf die verwendeten Materialen und deren Verarbeitung sowie auf die Erfüllung der Bauaufgabe beziehen Beachtung aller Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Produkthersteller Sicherung und dauerhafter Schutz aller Bauteile, wie z.B. Metallbau-Fassaden / Elemente, Türzargen, Sichtbeton-, Sichtmauerwerksflächen, Wandbeläge, Einrichtungsgegenstände und bereits montierter haustechnischer Geräte vor Verunreinigungen und Beschädigungen ggf. mit erford. Abdeckungen ggf. Beistellung aller erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste. Für den Fall, dass zum Betrieb der angebotenen Leistungen eigene elektrische Anlagen (z.B. Steuerkästen, Bedienfelder, Schaltschränke etc.) gehören, ist deren betriebsfertige Verdrahtung einschl. Auflegen der bauseitig herangeführten Elektrozuleitungen Bestandteil des Angebotes. Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach besonderer Anordnung des AG" bzw. "nach Angabe der Bauleitung" (o.ä.) vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG bzw. Bauleitung zu beginnen ist. 2.1 Zusätzliche Leistungen Grundlage aller Nachtragsangebote sind die Einheitspreise und bauvertraglichen Konditionen des Hauptangebotes. Nachträge sind prüfbar und nachvollziehbar zu erstellen. Die Kalkulation ist mit Mittellohn und Zuschlagssätzen einzureichen. 2.2 Strom, Wasser und Wachdienst Anschlussstellen für Bauwasser und Baustrom werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Für Zuleitungen und Entnahmestellen hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen. Für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom, die Mitbenutzung von sanitären Anlagen und deren Beheizung, Sauberhaltung und Unterhaltung, sowie Wachdienst werden voraussichtlich jedem Auftragnehmeranteilige Kosten berechnet, zuzüglich der jeweils bei der Leistung geltenden Mehrwertsteuer. Einzelheiten werden in einem Verhandlungsprotokoll festgehalten. 2.3 Bauwesenversicherung Der Bauherr wird keine Bauwesenversicherung abschließen, sofern sich aus einem Verhandlungsprotokoll nichts Anderes ergibt. 3. Meterrisse Die Meter-Risse sind in eigener Verantwortung des AN von den festgelegten NN-Höhen zu übernehmen und an geeigneten Punkten anzutragen, zu markieren und dauerhaft zu sichern. Im Ausbauzustand werden allgemeinverbindliche Meterrisse, d.h. Punkte 1,00 m üOKFF, durch einen bauseits zur Verfügung gestellten Vermesser festgelegt. 4 Ausführung 4.1 Baustelleneinrichtung Standort und Platzierung der jeweiligen Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baustoffen, Anlegen von Baustellenzufahrten bzw. die Mitbenutzung vorhandener Zufahrtsstraßen und -wege sind mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Beginn der Baustelleneinrichtung hat der Auftagnehmer auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsvergabe einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Jeder weitere AN hat die Nutzung allgemeiner Baustelleneinrichtungsflächen (z. B. mit der Aufstellung von Unterkunfts- und Material-Container) mit der AG-Bauleitung darauf abzustimmen. 4.2 Baustellenordnung Vom Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kordinator (SiGeKo) wird eine Baustellenordnung erstellt, die dem AN zur Auftragserteilung übergeben wird. Die BaustO ist als Vertragsbestandteil in allen Belangen zu beachten. 4.3 Materialbestellungen Zwingend erforderlich ist ein Aufmaß der örtlichen Gegebenheiten vor Materialbestellung und Ausführung. 4.4 Entsorgungen Einzelheiten zur Müllentsorgung werden in einem Verhandlungsprotokoll geregelt. Sofern der AG die Müllentsorgung übernimmt, wird er hierfür eine Umlage erheben. Die Baustelle ist wöchentlich und ohne besondere Aufforderung aufzuräumen und sauber zu halten; kommt der Auftragnehmer seinen Aufräumungs- und Reinigungspflichten nicht nach und setzt ihm der Auftraggeber eine Nachfrist unter Ankündigung, dass ein Dritter nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist mit diesen Arbeiten betraut wird, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf der Frist diese Arbeiten durch Dritte ausführen lassen und die Kosten an den Auftragnehmer weiterbelasten. Die Baustelle, insbesondere Lagerplätze und Zufahrtsstraßen sind nach Ausführung der Arbeiten umgehend zu räumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung des Auftraggebers nicht, obwohl dieser eine Nachfrist gesetzt hat unter Ankündigung, dass nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ein Dritter diese Arbeiten ausführen wird, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen und in den ursprünglichen Zustand versetzen lassen. 4.5 Nachunternehmer / Subunternehmer Bei jeder beabsichtigten Weiterbeauftragung von Leistungen aus diesem Bauvertrag an Nachunternehmer / Subunternehmer ist zwingend vorher die Firma dem Bauherrn mitzuteilen und genehmigen zu lassen. Der AN hat sicher zu stellen, dass diese Verpflichtung auch auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen wird. 4.6 Legal Beschäftigte Die zwingende Auflage ist die Beschäftigung von legal beschäftigten Arbeitskräften. Der AN trägt in diesem Sinne gleichermaßen Sorge für die arbeitsrechtliche Unbedenklichkeit bei seinem(/n) Subunternehmer(n). Die erforderlichen Papiere sind nach Aufforderung durch die Bauleitung unverzüglich vorzulegen. 5. Ausführungsfristen Die vereinbarten Fristen sind Vertragsfristen nach § 5.1 VOB/B. Werden in Nachtragsangeboten keine Fristverlängerungen genannt, so sind auch diese Leistungen im Auftragsfalle innerhalb der Vertragsfristen zu erbringen. 5.1 Termine Der Gesamt-Ausführungszeitraum für die hier beschriebene Leistung beträgt 3 Wochen. 6. Arbeitsunterbrechungen Arbeitsunterbrechungen in den einzelnen Bereichen und Räumen, um dringlichere Arbeiten in anderen Bauabschnitten vorzunehmen, soweit sie dem Baufortschritt dienen, sind auf Anordnung der Bauleitung und ohne Mehrkosten durchzuführen. 7. Verzug Dem Baufortschritt entsprechend sind ggf. personelle Verstärkungen und der Arbeitseinsatz in verschiedenen Gebäude / Geländeabschnitte erforderlich. Mehrkostenforderungen sind daraus nicht abzuleiten. Wird der AN von der Bauleitung zur Ergänzung der Belegschaft oder des Maschinenparkes im Interesse der Einhaltung der Vertragsfristen aufgefordert, muss er dieser Aufforderung innerhalb von 24 Stunden nachkommen. Als angemessene Frist nach VOB/B § 5.4 gelten 5 AT. Gerät der Auftragnehmer mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins in Verzug, wird eine Vertragsstrafe gemäß Bauvertrag fällig. 8.-3.11. freibleibend 12. Abnahme Die Abnahme der AN-Leistungen findet förmlich statt und ist vom Auftragnehmer zu beantragen. Die Abnahme wird in einem Protokoll schriftlich niedergelegt, einschl. Vereinbarung der Fristen für die evtl. erforderliche Mängelbeseitigung und der Angabe der Gewährleistungsfristen. 13. Mängel Bei Mängelbeseitigungen, die durch den AN verschuldet sind, wird die AG-Bauleitung bis zu zweimal eine Nachbegehung durchführen. Sind mehr als zwei Nachbegehungen für ein und dieselbe Mängelbeseitigung notwendig, wird die Leistung der AG-Bauleitung dem AN vom AG als zusätzliche Leistung in Rechnung gestellt und der AN damit belastet. 14. Abrechnung Teilrechnungen sind Aufmaße bzw. Aufstellungen der berechneten Leistungen beizufügen. Das Aufmaß und die Rechnungsaufstellung hat gemäß den Bauteilen und Ordnungszahlen (OZ) und mit den Einheitspreisen des Auftrags-LVs zu erfolgen. Der Sicherheitseinbehalt und ggf. weitere Abzüge sind aufzuführen. 15. Stundenlohnarbeiten keine Ergänzungen zu § 15 VOB/B
Vorbemerkungen
Leistungsbeschreibung 1. Projektbeschreibung und Schutzziel Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige, betriebsfertige Planung, Lieferung und Montage einer starren Rauchschürze in einer Industrie-/Lagerhalle. Das primäre Schutzziel der Baumaßnahme ist die zuverlässige Begrenzung der horizontalen Rauchausbreitung unterhalb der Hallendecke sowie die Bildung eines stabilen Rauchabschnitts im Brandfall. Da es sich um eine funktionale Ausschreibung handelt, ist die Wahl des Materials (z. B. mineralische Bauplatten auf Unterkonstruktion, Stahlblechkonstruktionen etc.) dem Bieter überlassen, sofern alle nachfolgenden Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt werden. 2. Technische Mindestanforderungen und Abmessungen Bauart: Starre, feststehende und unbewegliche Konstruktion. Gesamtlänge: ca. 150 lfm – die exakte Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß. Schürzenhöhe: Mindestens 1,20 m, gemessen ab Unterkante der Hallendecke bis zur Unterkante der Rauchschürze. Rauchdichtigkeit: Die gesamte Konstruktion inklusive aller Stöße, Fugen und Anschlüsse an die Hallendecke und angrenzende Bauteile ist dauerhaft und formstabil rauchdicht auszuführen. Durchdringungen: Es sind im Trassenverlauf aktuell keine Rohrdurchführungen vorhanden. Sollten sich baubedingt geringfügige Anpassungen ergeben, sind diese rauchdicht anzuarbeiten. 3. Material- und Brandschutzanforderungen Brandschutztechnische Klassifizierung: Das Brandschutzkonzept gibt keine spezifische Feuerwiderstandsdauer (z. B. nach ETK) vor. Baustoffklasse: Alle verwendeten Hauptkomponenten (Beplankung, Kern, Profile, Befestigungsmittel) müssen zwingend aus nicht brennbaren Baustoffen der Klasse A1 oder A2 nach DIN 4102-1 bzw. DIN EN 13501-1 bestehen. Oberfläche: Die Sichtflächen der Rauchschürze müssen mit einer industriell angetanen, sauberen und geschlossenen Oberfläche übergeben werden. Eine spätere bauseitige Endbeschichtung muss ohne aufwendige Vorarbeiten möglich sein. 4. Statik, Befestigung und Bauphysik Bestehende Deckenkonstruktion: Die Decke der Halle besteht aus Bimsdielen, die von einer Primärkonstruktion aus Stahlbetonbindern getragen werden. Der Bieter hat die Verankerung eigenverantwortlich auf diese spezifischen Untergründe abzustimmen. Die geringere Tragfähigkeit und die Verankerungseigenschaften von Bimsbaustoffen sind zwingend zu berücksichtigen. Die Lastabtragung ist vorzugsweise in die Stahlbetonbinder zu planen. Statischer Standsicherheitsnachweis: Der Bieter hat im Rahmen der Werkplanung einen geprüften statischen Standsicherheitsnachweis für die Gesamtanlage (Unterkonstruktion, Schürzenmaterial und Befestigungsmittel/Dübel) auf eigene Kosten zu erstellen und dem Auftraggeber vor Montagebeginn zur Freigabe vorzulegen. Dynamische Lasten: Die gesamte Konstruktion sowie deren Verankerung/Abhängung muss für die am Einbauort auftretenden Lasten standsicher bemessen sein. Hierzu zählen insbesondere: Thermische Belastungen und Eigenlasten. Aerodynamische Lasten (Druck- und Sogwechsel durch das Öffnen/Schließen von Hallentoren, Staplerverkehr oder thermischen Auftrieb im Brandfall). Bauteilbewegungen: Durchbiegungen, Schwingungen oder Dehnungen der Hallendecke dürfen nicht zu Zwängungen, Rissen oder Undichtigkeiten in der Rauchschürze führen. Die Anschlüsse sind entsprechend elastisch-rauchdicht bzw. gleitend auszubilden. 5. Nebenleistungen Werks- und Montageplanung: Erstellen aller erforderlichen Detail- und Montagezeichnungen. Nachweise: Erbringung aller materialtechnischen Nachweise (z. B. Zertifikate für Baustoffklasse A1/A2) vor Montagebeginn. Aufmaß und Baustellenprüfung: Eigenverantwortliches Prüfen der örtlichen Gegebenheiten und Abmessungen vor der Fertigung. Gerüste und Hebezeuge: Gestellung aller für die Montage in der Halle erforderlichen Arbeitsbühnen, Gerüste und Hebezeuge. Abfallentsorgung: Fachgerechte Entsorgung aller im Zuge der Montage entstehenden Verpackungen und Verschnitte. 6. Abrechnung und Vergütung Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines tatsächlichen Aufmaßes nach Fertigstellung. Als Abrechnungseinheit gilt der laufende Meter (lfm) der fertig montierten Rauchschürzenfläche  bei konstanter Höhe von 1,20 m. Die Erstellung der Statik und die Montagehilfsmittel (Gerüste) sind  als separate Pauschalpositionen auszuweisen.
Leistungsbeschreibung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten der Arbeitsstelle  inklusive aller Vorhaltungen für Werkzeuge, Materialien und Geräte. Die Montage erfolgt vollumfänglich im laufenden Hallenbetrieb. Enthaltene Leistungen: Sämtliche erforderliche Absperr- und Sicherheitsmaßnahmen zur Trennung des Baustellenbereichs vom laufenden Logistik-/Produktionsbetrieb (z. B. Staubschutzwände, Sicherheitsbänder). Tägliche Reinigung des Arbeitsbereiches und schuttfreie Übergabe nach Schichtende, um den Hallenbetrieb nicht zu gefährden. Gestellung aller notwendigen Hebezeuge, Gerüste und mobilen Arbeitsbühnen für Arbeiten in der Höhe
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.0020 Werkplanung und geprüfter statischer Standsicherheitsnachweis Erstellen der vollständigen Ausführungs- und Detailplanung der Rauchschürze sowie der Anschlüsse an die Deckenkonstruktion. Erstellung eines geprüften statischen Standsicherheitsnachweises für das Gesamtsystem (Unterkonstruktion, Schürzenmaterial und Befestigung/Dübel). Berücksichtigung der spezifischen Befestigungsuntergründe (Stahlbetonbinder und Bimsdielen) sowie der aerodynamischen Lasten (Druck-/Sogwechsel im Hallenbetrieb). Rechtzeitige Vorlage der Statik und Pläne zur Freigabe durch den Auftraggeber vor Montagebeginn.
01.__.0020
Werkplanung und geprüfter statischer Standsicherheitsnachweis
P
1,00
psch
01.__.0030 Herstellung und Montage der Rauchschürze Starre Rauchschürze h >= 1,20 m, Baustoffklasse A1/A2 Lieferung und rauchdichte Montage einer starren, unbeweglichen Rauchschürze an der bauseitigen Hallendecke. Untergrund: Befestigung an bestehenden Stahlbetonbindern und Bimsdielen (Lastabtragung primär in die Betonbinder gem. Statik aus Pos. 01.02). Abmessungen: Gesamtlänge ca. 150 lfm, Absturzhöhe von Unterkante Decke mindestens 1,20 m. Material: Freie Materialwahl durch den Bieter, jedoch zwingend aus nicht brennbaren Baustoffen der Klasse A1 oder A2 nach DIN 4102-1 / DIN EN 13501-1. Anschlüsse: Alle Bauteilfugen, Stöße und Deckenanschlüsse sind dauerhaft und formstabil rauchdicht auszuführen. Verformungen der Hallendecke sind durch gleitende oder elastische Anschlüsse zwängungsfrei aufzunehmen. Besonderheit (Laufender Betrieb): Der Erschwernisaufwand für die abschnittsweise Montage im laufenden Betrieb ist in den Einheitspreis einzukalkulieren. Behinderungen, die über das normale Maß des laufenden Betriebs hinausgehen, sind unverzüglich nach § 6 VOB/B schriftlich anzuzeigen. Abrechnung: Nach tatsächlichem Aufmaß.
01.__.0030
Herstellung und Montage der Rauchschürze
150,00
lfm
01.__.0040 Rauchdichte Einarbeitung von unvorhergesehenen Bauteilen Nur auf besondere Anweisung des Auftraggebers auszuführen. Rauchdichtes Anarbeiten der Schürze an unvorhergesehene, punktuelle Deckenbauteile oder kleinere Medientrassen, falls diese im Zuge der finalen Werkplanung lokal kollidieren sollten.
01.__.0040
Rauchdichte Einarbeitung von unvorhergesehenen Bauteilen
E
10,00
Stk