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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
11 Metallbau Türen
11
Metallbau Türen
ZTV METALLTÜREN ZTV METALLTÜREN
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV übergeordnet..
2. Stoffe / Bauteile
Ausführung sämtlicher Brand- und Rauchschutztüren und -tore entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassungen.
Für Brand- und Rauchschutztüren und -tore sowie einbruchhemmende Türen sind bauaufsichtliche Zulassungsbescheide nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dies gilt sowohl für die Türen als auch für alle zugehörenden Bauteile (z.B. Beschläge, Schlösser etc.).
Kraftbetriebene Türe und Tore müssen grundsätzlich nach ASR A1.7 und DIN EN 12453 inkl. der normativen Verweisungen ausgeführt werden. Die Risikoanalyse und Risikobewertung für elektrisch betriebene Türanlagen gehören zum Leistungsumfang.
Die Nachweise der werkseigenen Produktionskontrolle, wie sie in Zusammenhang mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen oder CE-Zeichen) in der MBO gefordert werden, sind unmittelbar nach Auftragsvergabe vorzulegen. Hierbei sind nur Nachweise zulässig, die sich auf Gesamtbauteile (z.B. komplettes Tor inkl. Motor und Steuerung) beziehen.
Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Richtmaße. Die genauen Maße sind grundsätzlich am Bau zu nehmen.
Die bei Fluchttüren und barrierefreien Türen geforderten lichten Durchgangsbreiten sind zwingend einzuhalten.
3. Ausführung
Bei der Kalkulation sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
Die Schallschutzanforderungen ergeben sich aus der bau- und raumakustischen Bearbeitung des Fachingenieurs Bauphysik.
Bei der Ausführung von absenkbaren Bodendichtungen auf nicht harten Belägen (z.B. Teppichbeläge) sind Bodenbelagstrennschienen aus Edelstahl, unter den Türblattmitten, auszuführen.
Obentürschließer sind grundsätzlich als Gleitschienenschließer auszuführen. Für doppelflügelige Türen ist eine Schließfolgeregelung in den Obentürschließer vorzusehen.
Verkabelungen innerhalb der Türen und Zargen sind stets mit glatten ungeschnittenen Leerrohren und in Übereinstimmung mit der Zulassung auszuführen.
Anschluss der Komponenten inkl. sach- und fachgerechter Verlegung der Installationsleitung zwischen einzelnen Komponenten ist Bestandteil der Leistung.
Vollständige Verkabelung innerhalb der Türen inkl. Verkabelung der Rauchmelder, ggf. Magnet-Riegel-Kontakten und Steuerungseinheiten bis zur funktionsfertigen Montage. Die Stromzuleitung der Türen ist im Rahmen der Werk- und Montageplanung (z.B. Leerrohrplanung) festzulegen. Kabelübergänge von Türblatt zu Zarge sind verdeckt mit Metallspiralschlauch auszuführen
Alle Verbindungen und Befestigungen am Bauwerk müssen so konstruiert sein, dass unter Einhaltung der für die Metallarbeiten zulässigen Toleranzen ein Ausgleich gegenüber dem Rohbau sichergestellt ist. Sämtliche Verbindungen der einzelnen Konstruktionsteile müssen ebenfalls zur Aufnahme dieser Toleranzen und Gebäudedehnfugen geeignet sein.
Sämtliche Stahlblechtüren sind endlackiert herzustellen. Farbton nach Wahl des AG. Sämtliche Stahl-Glas- oder Aluminium-Glastüren sind mit werkseitiger Pulverbeschichtung auszuführen. Farbton nach Wahl des AG.
4. Nebenleistungen
Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen:
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen, Oberflächen und Einrichtungsgegenständen, insbesondere im Zuge der Maler-/Lackierarbeiten.
Sämtliche erforderlichen Beiputzarbeiten bei durch die Montage der Türelemente entstehenden Ausbrüchen und sonstigen Beschädigungen der vorhandenen Oberflächen.
Befestigungen haben - sofern nicht anders angegeben - grundsätzlich nicht sichtbar zu erfolgen, insbesondere in repäsentativen Bereichen (Schweißankerbefestigung).
bei sichtbaren Verschraubungen (wo nicht verdeckt möglich) sind überstehende Schraubenköpfe bündig mit den Konstruktionen sauber abzuschleifen und zu verputzen, wobei die Schraubfunktion nicht beeinträchtigt werden darf. Später sichtbare Verschraubungen sind durch Abdeckplättchen in der Art der Oberfläche zu verschließen.
Sämtliches Vergießen von Ankern sowie Ausstopfen von Anschlussfugen zum Bauwerk mit Mineralwolle.
Alle durch Beschrieb und Leitdetailplanung aufgeführten Maße sind Richtmaße, die in Größe/Dimension innerhalb der Werk- und Montageplanung möglichst einzuhalten sind (nach örtlichen Begebenheiten / Aufmaß).
Sämtliche Maßnahmen zur vollständig gangbaren Montage, Inbetriebnahmen sowie Einweisung des AG etc.
Das Anschließen elektrischer Komponenten and die Stromversorgung ist dabei Sache das AN. Dieser hat sich hierzu eigenverantwortlich mit dem AN Elektro abzustimmen.
Vollständige Verkabelung innerhalb aller Bauelemente, z.B. Türen inkl. Verkabelung der Rauchmelder, Magnet-Riegel-Kontakte, Steuerungseinheiten, bis zur funktionsfertigen Montage. Die Stromzuleitung der Türen ist mit der Haustechnik abzusprechen und im Rahmen der Werk- und Montageplanung festzulegen.
ZTV METALLTÜREN
11.01 Bauabschnitt 1
11.01
Bauabschnitt 1
11.02 Bauabschnitt 2
11.02
Bauabschnitt 2
16 Wartung
16
Wartung
16.01 Bauabschnitt 1
16.01
Bauabschnitt 1
16.02 Bauabschnitt 2
16.02
Bauabschnitt 2