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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0. Allg.Anmerkungen - Kalkulationsgrundlagen - Baubeschreibung Seitliche Erweiterung ALDI- Filiale:
Seitliche Erweiterung einer ALDI- Filiale (VST 63) in
66539 Neunkirchen- Wellesweiler, Untere Bliesstraße 63.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot die diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Unterlagen bei der Preisfindung zugrunde zu legen. Diese sind im Folgenden nochmals aufgeführt:
01 Muster VOB- Bauvertrag:
- 01 - VOB-Bauvertrag. docx
- 02 - VOB-Bauvertrag - Anlage 4_Muster Vertragserfüllungsbürgschaft.docx
- 03 - VOB-Bauvertrag - Anlage 5_Muster Mängelhaftungsbürgschaft.docx
02 Planunterlagen Architekt:
- 190_20260609_63_Erdgeschoss_M100_Index_F.pdf
- 192_20260609_63_Schnitte_A_bis_D_M100_Index_D.pdf
- 193_20260217_63_Ansichten_M100_Index_A.pdf
- 196_20260609_63_Bestand_Staubwand_M100_Index_C.pdf
- 207_2026-03-05_BOU_63_Neunkirchen_Anlage 3_M100_Index_C.pdf
03 Bauschein:
- 63_Bauschein_seitl-Erweiterung_Seiten 1-4.pdf
Baubeschreibung:
Die ALDI SÜD Immobiilienverwaltungs- GmbH & Co. oHG, c/0 ALDI SE& Co. KG
in Kirchheim a. d. Weinstraße plant an der VST 63 in 66539 Neunkirchen- Wellesweiler, Untere Bliesstraße 63 eine seitliche Erweiterung des Marktes, sowie die Umverlegung der Backwelt in den hinteren VK- Bereich.
Die Erweiterung des Einkaufsmarktes soll an der, vom Eingang betrachtet, rechten Längsseite angebaut werden. Die bestehende Außenanlage bleibt größtenteils bestehen bzw. wird im Bereich des neuen Anbaus angepasst. Im Zuge der Maßnahme sollen verschiedene, kleinere Ausbesserungsarbeiten im Bereich der Parkplatzzufahrt mit erledigt werden.
Die bestehende Außenwand des jetzigen seitlichen Anbaus wird abgebrochen, ebenso der
bestehende Türkoffer, der für die Bauphase zunächst noch in umgenutzter Funktion erhalten
bleibt und der Pfand-/ Backraum. Zur Anbauseite wird die Verkaufsfläche während der Bauzeit
durch eine tragende Staubschutzwand abgetrennt, die im Fußbereich auch gegen Feuchtigkeit
abgedichtet werden soll und in die Überwachung der Alarmanlage mit eingebunden ist.
Während der Bauzeit liegt das Bestandsdach auf dieser tragenden Holzwand auf, die durch
den Zimmerer/ Dachdecker erstellt wird.
Der neue Pfandraum wird der seitlichen Erweiterung vorgelagert.
Die Erweiterungsbauten müssen dem Bestand in Materialauswahl, Abmessungen und Optik
entsprechen. Die seitliche Erweiterung bedingt den Rückbau der beiden seitlich aufgesetzten
Giebelkonstruktionen im Dach. Konstruktiv wird der Anbau als Mauerwerksanbau mit Stahlbeton-
stützen und - ringankern ausgebildet. Zur Abfangung der zu öffnenden Außenwand ist eine
Stahlrahmenkonstruktion geplant, die auch gleichzeit Tragwerk für das neue Flachdach ist.
Die Wandflächen werden innen- und außenseitig verputzt. Installationen sind gem. Vorgabe der Fachplanung unter- bzw aufputz auszuführen.
Die Dachkonstruktion erfolgt als Trapezblech- Tragschale auf der Stahlrahmenkonstruktion mit 2% Gefälle nach außen, außen liegenden Regenfallrohren und einem Warmdachaufbau gem. Vorgabe der energetischen Berechnung. Entwässerung und Flachdachabdichung gem. Planung und Attikaverblechung als Abschluss auf der Mauerkrone der Attika.
Die Flachdachabdichtung wird im Bereich der zurückgebauten Giebelaufsteller im Zuge der Anpassungsarbeiten des Daches unter das Ziegeldach bis zu einem durch den Planer vorgegebenen Punkt mit hochgezogen.
Kontruktionshöhen Attika des Flachdachanbaus:
OK Attika roh: +4,05 ab OKFFB und OK Attikaverblechung +4,14 ab OKFFB.
Der Dachaufbau erfolgt von innen nach außen wie folgt:
Abhangdecke unter den Stahltragkonstruktionen,
Stahlskelett- Rahmenkontruktion als Dachtragwerk,
tragendes Stahltrapezblech gem. statischer Bemessung,
Dampfsperre, Flachdach- Gefälledämmung mit 2 %- Verlegung nach außen,
Flachdachfolieneindeckung als Abdichtung, außenliegende Entwässerung.
Der Markt bleibt bis zur Schließphase kurz vor Eröffung geöffnet und im Betrieb.
Während den Erweiterungsbaumaßnahmen läuft der Verkauf der ALDI Filiale
weiter und darf durch die Arbeiten des AN nicht behindert werden. Die Baustellen-
einrichtung, Lagerplätze etc. sind jeweils mit der Bauleitung abzustimmen.
Für die Angebotsabgabe wird es empfohlen, die Örtlichkeit / bestehende Ausführung
einzusehen.
Der Verkaufsbetrieb der umzubauenden ALDI Filiale läuft weiter während der
Bauausführung. Alle Arbeiten des AN müssen einen ungehinderten Fortlauf des
Verkaufbetriebs gewährleisten. Lärmintensive Arbeiten können nur außerhalb der
Ladenöffnungszeiten erfolgen. Staubentwicklung ist bei der Ausführung von Arbeiten
des AN grundsätzlich zu vermeiden bzw. im Außenbereich zu minimieren, entsprechende
Schutzmaßnahmen (Absaugung, dichtes abhängen mit Staubschutz Folie, etc.) sind
vom AN vorzusehen. Eine Staubausbreitung im best. ALDI Gebäude ist vom AN in
jedem Fall zu unterbinden. Erforderliche Sägearbeiten und andere Arbeiten des AN
mit Staubentwicklung sind im Aussenbereich durchzuführen.
Unterhalb der Binderkonstruktion wird eine Rasterdecke installiert, im Decken-
zwischenraum bzw. unterhalb der Untergurte werden Elektro-, Lüftungs-, Heizungs-,
Klimaleitungen und Leitungen der Gewerbekälte verzogen und an den Untergurten
befestigt. Im Bereich der Erweiterung des Marktes werden die abgehängten Decken
und Bodenbeläge an den Bestand angepasst und ggfls. erweitert. Trockenbauarbeiten
erfolgen im Bereich der Pfandannahme. Malerarbeiten erfolgen im Bereich des
Erweiterungs- Anbaus innen sowie außen gem. Baubeschreibung.
Vereinzelt sollen im Zuge der Arbeiten auch Putzsanierungen am Bestand mit ausgeführt werden.
Besondere Hinweise :
Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wieder-verwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z.Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutz-zulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unter-nehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Ausführungszeiten:
Bei Angaben von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die datumsmäßige Festlegung im Auftragsschreiben vor.
Ausführungszeitraum/ -dauer:
- 03.09.2026 Beginn für Aluverglasungen (Dauer ca. 5 AT),
- 10.09.2026 Beginn für Eingangskoffer (Dauer ca. 4 AT),
- 01.10.2026 Beginn für Schiebetüranlage (Dauer ca. 3 AT),
- nach Bauzeitenplan und Vorgabe des Architekten/ der Bauleitung
Diese Ausführungszeiten werden als Vertragsfristen vereinbart. Sonstige Einzelfristen, sowie der endgültige Ausführungsbeginn werden bei Auftragsvergabe geregelt.
Der Bauzeitenplan wird im Zuge der Auftragsvergabe ausgetauscht.
Projektbeteiligte:
Nachfolgende Projektbeteiligte können bei bei Unklarheiten in ihrem Bereich
und für Rückfragen kontaktiert werden:
Architekt / Projektsteuerung u. Planung:
Planungsgesellschaft mbH Kühn Architekten
Am Kloster 2, 66571 Eppelborn
Herr Joachim Hartkorn
Tel.: 06881 / 88071 0
Fax: 06881 / 88071 20
E-Mail: j.hartkorn@architekt-kuehn.de
Architekt / Ausschreibung u. Bauleitung:
streuber. architektur- & sachverständigenbüro
Schillerstraße 14, 66482 Zweibrücken
Herr Karsten Baier
Tel.: 06332 / 9979060
Fax: 06332 / 4784666
E-Mail: karsten.baier@streuberarchitektur.de
0. Allg.Anmerkungen - Kalkulationsgrundlagen - Baubeschreibung
1. Technische Regelwerke VOB - Vorschriften, Normen, Richtlinien.
Für die Auftragsabwicklung wird VOB, Teil C vereinbart. Zusätzlich sind nachstehende Normen Vertragsgrundlage, soweit im Einzelbeschrieb nichts anderes festgelegt ist. Es gilt, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, die neueste Ausgabe der gültigen Norm.
DIN / Nummer / Beschreibung
DIN EN / 356 / Sicherheitssonderverglasung (Einbruch)
DIN EN / 485 / Bänder und Bleche aus Aluminium
DIN EN / 573 / Aluminiumlegierungen
DIN EN / 755 / Strangpreßprofile aus Aluminium
DIN / 1055 / Lastannahmen für Bauten
DIN EN / 1063 / Sicherheitssonderverglasung gegen Beschuss
DIN / 1249 / Flachglas im Bauwesen - Glas im Bauwesen
DIN EN 572
DIN EN ISO / 1461 / Korrosionsschutz; Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
DIN V ENV / 1627 / Einbruchhemmende Fenster, Türen, Abschlüsse
DIN / 4102 / Brandverhalten von Baustoffen
DIN / 4108 / Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
DIN / 4109 / Schallschutz im Hochbau
DIN / 4113 / Alu-Konstruktion unter vorwiegend ruhender Belastung
DIN / 7863 / Nichtzellige Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau
DIN / 7864 / Elastomer-Bahnen für Abdichtung
DIN EN / 12020 / Präzisionsprofile aus AlMgSi0,5
DIN EN / 12373 / Aluminium und Aluminiumlegierungen, Anodisieren
DIN / 16935 / Polyisobutylen-Bahnen für Bauabdichtungen
DIN / 17611 / Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium
DIN / 18005 / Schallschutz im Städtebau
DIN / 18055 / Fenster, Anforderungen und Prüfungen
DIN / 18056 / Fensterwände; Bemessung und Ausführung
DIN / 18095 / Rauchschutztüren
DIN / 18164 / Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen
DIN / 18165 / Faserdämmstoffe für das Bauwesen
DIN / 18195 / Bauwerksabsdichtungen
DIN / 18201 / Toleranzen im Bauwesen
DIN / 18202 / Toleranzen im Hochbau
DIN / 18232 / Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DIN / 18332 / Naturwerksteinarbeiten
DIN / 18336 / Abdichtungsarbeiten
DIN / 18357 / Beschlagarbeiten
DIN / 18360 / Metallbauarbeiten
DIN / 18361 / Verglasungsarbeiten
DIN / 18364 / Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
DIN / 18421 / Wärmedämmarbeiten und Isolierungen
DIN / 18451 / Gerüstarbeiten
DIN / 18516 / Außenwandbekleidungen, hinterlüftet
DIN / 18540 / Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau
DIN / 18542 / Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern
DIN / 18545 / Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
DIN / 18800 / Stahlbauten
DIN / 18801 / Stahlhochbau
DIN / 52460 / Fugen- und Glasabdichtungen
DIN / 55928 / Korrosionsschutz von Stahlbauten
DIN EN / 12150 / Einscheibensicherheitsglas (ESG)
DIN EN / 12543 / Verbundglas (VG) und Verbund-Sicherheitsglas (VSG)
DIN EN / 10077 / Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen
DIN EN / 20140 / Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen
DIN EN / 1522 / Fenster, Türen, Abschlüsse-Durchschusshemmung
DIN EN / 357 / Brandschutzverglasung
Merkblätter GDA, Düsseldorf
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Güterichtlinien für Beschlag RAL - RG 607/3
Richtlinien der Gemeinde-Unfallversicherer z.B. - Bau und Ausrüstung von Schulen
VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von Fenstern"
Richtlinie für den Nachweis der Standsicherheit von Metall-Kunststoff-Verbundprofilen vom Institut für Bautechnik, Berlin
Richtlinie für ein Gütezeichen für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium, die in der Architektur Anwendung finden (EURAS/EWAA)
Güte- und Prüfvorschriften der Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V., Franziskanergasse 6, 73525 Schwäbisch Gmünd. (GSB)
Einbauvorschriften, Empfehlungen und besondere Hinweise der Isolierglashersteller.
Technische Richtlinien des Glashandwerkes - Institut des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar.
Zu beachten ist die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die örtliche Genehmigungsbehörde.
Zur Beurteilung der Verarbeitungsgüte sind die Verarbeitungs-Richlinien des Systemherstellers heranzuziehen. Sind diese nicht ausreichend, gelten die Richtlinien der Gütegemeinschaft für Aluminiumfenster (RAL-RG636/1) für nicht geregelte Bereiche.
1. Technische Regelwerke
2. Werkstoffe Aluminiumprofile
Für Aluminiumprofile in Eloxalqualität ist AlMgSi0,5 F22 nach DIN EN 573 und DIN EN 755 zu verwenden. Für höher beanspruchte Teile ist AlMgSi0,5 F25 bzw. AlMgSi1 F28 einzusetzen. Für die Toleranzen gilt DIN EN12020-2.
Aluminiumbleche
Für Aluminiumbleche ist die Legierung AlMg1 nach DIN EN 573 und DIN EN 485 in Eloxalqualität zu verwenden. Die Blechdicke ist nach statischen Anforderungen zu dimensionieren. Bei Fassadenblechen ist auf eine einheitliche Walzrichtung im eingebauten Zustand zu achten.
Stahlteile
Stahlteile haben DIN 18800 und DIN EN ISO 1461 zu entsprechen. Wandstärken ab 4 mm sind feuerverzinkt, mit Mindestschichtauflage von 100 Mikrometer, zu liefern. Wandstärken unter 4 mm können aus sendzimirverzinkten Stahlblechen hergestellt werden. Der Korrosionsschutz ist entsprechend DIN 55928 auszuführen.
Grundsätzlich sollten Konstruktionen zur Anwendung kommen, die ein Verschweißen auf der Baustelle nicht notwendig machen. Müssen jedoch Stahlteile verschweißt werden, so sind diese unmittelbar nach dem Schweißen mit der Drahtbürste zu reinigen und mit Kaltzinkfarbe zu streichen.
Statisch beanspruchte Bauteile aus Stahl (St 37) sind nur an Flächen möglich, die nach dem Einbau zugänglich bleiben und entsprechend DIN 55928 gegen Korrosion geschützt werden.
Statisch beanspruchte Bauteile, die im Kalt- oder Außenbereich von Fassaden entsprechend DIN 18516, T1, liegen, müssen aus Edelstahl, Aluminium oder aus einem korrosionsfreiem Material gefertigt werden.
Zusammenbau von Aluminium mit anderen Werkstoffen
Zusammenbau metallischer Werkstoffe
Der Zusammenbau mit einwandfrei feuerverzinktem Stahl(DIN EN ISO 1461), sowie rostfreiem Edelstahl, z.B. austenitischer CrNiMo-Stahl (1.4401) oder CrNi-Stahl (1.4301) ist unbedenklich. Hinweise enthält auch das Merkblatt über die Ausführung von Metall-Dächern des ZVSHK, St. Augustin. Der Zusammenbau mit Kupfer, Baustahl und Schwermetallen ist unzulässig. In diesem Fall sind Zwischenlagen z.B. aus EPDM, Kunststoff- Folien ohne einen entsprechenden Anstrich erforderlich.
Verbindungen
Tragende Befestigungsmittel wie Schrauben, Bolzen und dergleichen, müssen aus nichtrostendem Stahl oder Aluminium bestehen. Für Außenwandbekleidungen gilt DIN 18516. Belastete Schraubverbindungen in dünne Wandungen von Aluminiumprofilen müssen durch Füllstücke, Muttern, Gewindeniete oder gleichwertig verstärkt werden.
Bei geklemmten Verbindungen müssen Sicherungen gegen selbsttätiges Lösen angebracht werden z.B. Schraubensicherungsmittel.
Dichtungen
Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige Abdichtungen sind mit ozon-, witterungs-, alterungsbeständigen, temperaturfesten Materialien auszubilden.
Für Dichtprofile sind elastomere Werkstoffe, vorzugsweise APTK/EPDM zu verwenden. Die Qualität muss DIN 7863 entsprechen. Dichtprofile müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361). Ihre elastischen Eigenschaften müssen (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540).
Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten.
Die Dimensionierung der Fugen hat unter Berücksichtigung der Dehn- und Komprimierfähigkeit des Dichtstoffes sowie der Dehnung und Schrumpfung des Bauelements zu erfolgen. Die Anwendungs- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu befolgen.
Bauabdichtungsbahnen sind nach DIN 7864 zu liefern, müssen dem Verwendungszweck nach DIN 18195 entsprechen.
Sie dürfen nur nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers eingesetzt und verarbeitet werden.
Dämmstoffe
Dämmstoffe haben DIN 18164 bzw. DIN 18165 zu entsprechen. Ihre Verlegung muss wärmebrückenfrei und formhaltig erfolgen. Mineralfaser-Dämmplatten sind in hydrophober Einstellung nach DIN 18165 zu verwenden. Konstruktionsfugen sind mit loser Mineralwolle zu hinterfüllen.
Beschläge
Zur Verwendung kommen ausschließlich systemabgestimmte Markenfabrikate, wie ROTO, GEZE, GU oder gleichwertig. Geliefert und montiert werden alle zur einwandfreien Funktion erforderlichen Beschlagteile, so z.B. bei flächenbündigen Flügeln auch die Begrenzungsscheren. Wenn nichts anderes verlangt ist, kommen verdecktliegende Einhand-Beschläge zur Ausführung. Eine ausführliche Anleitung zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge ist Bestandteil des Lieferumfangs.
Glas
Das Glas muss in Güte und Abmessung DIN 18361 entsprechen, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist. Die besonderen Richtlinien und Vorschriften der Glashersteller sind zu beachten, insbesondere beim Einsatz von Isolier- und Sondergläsern.
2. Werkstoffe
3. Oberflächenbehandlung Anodische Oxydation
Die anodische Oxydation der Aluminiumprofile bzw. -bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt werden. Die Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium (EURAS/EWAA), herausgegeben von der Gütegemeinschaft Anodisiertes Aluminium e.V., Irrerstr. 17-19, 90403 Nürnberg, sind als Mindestforderungen einzuhalten bzw. nach den Bestimmungen für das Gütezeichen für anodisch erzeugte Oxidschichten auf Aluminium Halbzeug (Ausgabe Oktober 1995) der Qualanod Zürich, CH-8027 Zürich auszuführen.
Kunststoffbeschichtung
Die Beschichtung aller Teile ist nach einer einwandfreien fachgerechten Vorbehandlung vorzunehmen.
Die Gütevorschriften der GSB Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V., Franziskanergasse 6, 73525 Schwäbisch Gmünd, sind einzuhalten bzw. sind Beschichtungsverfahren nach Erlangung eines Gütezeichens für Beschichtungen auf Aluminium durch Pulver- oder Nasslackierungen bei Architekturanwendungen (Ausgabe Oktober 1995) der Qualicoat Zürich, CH-8027 Zürich auszuführen.
Auf Verlangen hat der Bieter von der vorgesehenen Oberflächenbehandlungsfirma einen Prüfbericht über die Einhaltung der Güterichtlinien vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Forderung durch entsprechende Prüfungen (z.B. Schichtdickenprüfung, Gitterschnittprüfung) auf Kosten des Bieters untersuchen zu lassen.
3. Oberflächenbehandlung
4. Bauphysikalische Anforderungen Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes GEG, sowie DIN 4108 sind einzuhalten. Wärmebrücken sind zu vermeiden. Für nichttransparente Füllungen (Paneele) in Fenstern und Fensterwänden gelten die Anforderungen an leichte Außenwände. Die geforderte Wärmeleitfähigkeitsgruppe wird im Leistungsverzeichnis gesondert angegeben. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen dem Stand der Technik, sowie den Angaben des Systemherstellers entsprechen. Die Abdichtungen zum Baukörper sind luft- und feuchtigkeitsdicht und raumseitig dampfdicht herzustellen.
Schallschutz
Unter Berücksichtigung von DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - müssen die anzubietenden Aluminiumkonstruktionen den im Leistungsverzeichnis vorgeschriebenen Schallschutz erbringen. Nachweise nach DIN 4109 oder Baumusterprüfung.
Zur bestmöglichen Schalldämmung und zur Verminderung der Flankenschallübertragung sind Fußboden- bzw. Brüstungs-, Decken- und Trennwandanschlüsse sowie die Ausführung der Elementstöße und die Verglasungsart sorgfältig zu planen und auszuführen.
Größere Blechflächen wie vorgehängte Bleche oder Fensterbänke sind mit einem Antidröhnbelag zu versehen. Nach DIN 18360, Ziff. 3.1.5.11, muss die Schichtdicke von Entdröhnungsstoffen mindestens 2 mm betragen.
Brandschutz
Dem baulichen Brandschutz, entsprechend der Landesbauordnung sowie eventuellen Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden, ist Rechnung zu tragen (Hochhäuser, Warenhäuser, Versammlungsstätten usw.). Zu beachten sind eventuelle Forderungen an die Bauteile, Werkstoffe und Verankerungen im Brüstungsbereich nach Brandverhalten gemäß DIN 4102.
4. Bauphysikalische Anforderungen
5. Anforderungen an die Konstruktion Statische Anforderungen
Die Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem Rohbau auf Fenster und Fassaden einwirken.
Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist.
Die Befestigungsmittel dürfen temperaturbedingte Dehnungen nicht behindern. Sie müssen geräuschfreie Aufnahme der Dehnung an Bauanschlüssen und Stößen ermöglichen. Bauwerksbewegungen, Setzungen des Rohbaus und absehbare Formänderungen sind durch geeignete Bauanschlüsse zu berücksichtigen.
Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit
Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend DIN 18055/DIN EN 12207/DIN EN 12208 gewährleistet sein.
Verarbeitung
Die Verarbeitung ist nach den Richtlinien des Systemherstellers durchzuführen. Zusätzlich können die Kriterien des RAL-RG 636/1 - Aluminiumfenster- Gütesicherung der Gütegemeinschaften Frankfurt und Essen, vereinbart werden.
Profilauswahl
Die Profile und Zubehöre sind dem gewünschten Verwendungszweck und den auftretenden Belastungen anzupassen. Qualitative und formale Vorgaben sind einzuhalten, auf Anforderung kostenlos nachzuweisen.
Die für das Profilsystem zulässigen maximalen und minimalen Flügelgrößen, -formate und -gewichte sind einzuhalten. Bei Pfosten und Riegel sind die zulässigen Durchbiegungen zu berücksichtigen
Profilverbindungen
Gehrungsverbindungen müssen mit Verbindungselementen durch Kleben und Verbolzen bzw. Kleben und Verpressen ausgeführt werden. Stumpfe Verbindungen bzw. Kreuzstöße sind verschraubt bzw. mit Verbindungselementen und Stiften auszuführen.
Verklebungen und Abdichtungen müssen gemäß den jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien erfolgen.
Konstruktionsdichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen aus EPDM und auswechselbar sein. Für Fenster, Türen und Fassaden wird mindestens eine, in einer Ebene vierseitig, umlaufende Dichtung vorgeschrieben. Die Ecken müssen dauerhaft dicht sein.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Kammern, in die Niederschlagwasser eindringen kann, müssen durch geschützte Schlitze (z.B. Abdeckkappen) entwässert werden.
Verglasung, Ausfachung
Die Verglasung hat mittels EPDM-Dichtprofilen zu erfolgen.
Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Glashersteller, der einschlägigen Fachverbände und des Profilsystemherstellers zu beachten.
Besonders hingewiesen wird auf die Forderung nach Entwässerung und Belüftung des Falzraumes bei Verglasung mit dichtstofffreiem Falzgrund und auf die fachgerechte Verklotzung der Scheiben.
Bei Verwendung vulkanisierter Dichtprofilrahmen ist auf die Vermeidung von "Tütenbildung" im Eckbereich zu achten.
5. Anforderungen an die Konstruktion
6. Baumontage - Nebenleistungen Maße und Maßaufnahme am Bau
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Maßaufnahme am Rohbau durchzuführen. Er hat vor Fertigungsbeginn zu prüfen, ob die Ausführung am Bau nach den vereinbarten Details und den zulässigen Toleranzen erfolgt ist.
Für Toleranzen gelten DIN 18201, DIN 18202, Blatt 1 und 4, DIN 18203, Blatt 1.
Evtl. Änderungs- oder Zusatzmaßnahmen sind vor Fertigungsbeginn zu vereinbaren.
Abweichend hiervon kann die Fertigung nach theoretischen Maßen (Planmaßen) vereinbart werden.
Meterrisse, Achsen, Einbauebene
Die Montage der Fenster- und Türelemente muss flucht- und lotgerecht nach den bauseits in jedem Geschoss angelegten Meterrissen und Achsen erfolgen. Die Einbauebene ist in der Genehmigungszeichnung festzulegen.
Befestigungsmittel
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat die Größe, Lage und Einteilung der Befestigungsmittel eigenverantwortlich zu ermitteln.
Anschlüsse und Abdichtungen
Die Anschlüsse und die Abdichtungen zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen entsprechen, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten.
Bei der Abdichtung der Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Anwendungshinweise der Hersteller zu beachten. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes zu berücksichtigen.
Bei Abdichtung der Fenster und Fassaden zu Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Lufteinschlüsse an den Klebeflächen müssen vermieden werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Bedienungswerkzeuge
Erforderliche Bedienungswerkzeuge und die notwendigen Anleitungen für die Bedienung, Reinigung und Wartung der Fenster sind der Bauleitung bzw. dem Bauherrn auszuhändigen.
Reinigung
Für Art und Umfang gilt DIN 18299, Absatz 4.1.11 bzw. 4.1.12 (VOB) d.h. der Auftragnehmer entsorgt alle Verunreinigungen, die von seinen Arbeiten herrühren.
Soll von vorgenannter Regel abgewichen werden, so ist im Leistungsverzeichnis hierfür eine gesonderte Position (Reinigung) ausgewiesen.
Funktionsprüfungen
Vor der Bauabnahme sind, ohne Aufforderung durch die Bauleitung, sämtliche Fenster und Türen auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
6. Baumontage - Nebenleistungen
7. Objektbezogene Angaben Statische Anforderungen nach DIN 1055 Teil 4 und Teil 5
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208
Wärmeschutz:
Das Bauvorhaben wird im Rahmen der BEG über die KfW gefördert!
Die für die Einhaltung der Fördervorgaben erforderlichen U-Werte sind zwingend, ggf. in Abstimmung mit dem Bauphysiker, einzuhalten.
Notwendige Angaben des Bieters :
Ohne diese Angaben kann das Angebot keine Berücksichtigung finden.
Mit Angebotsabgabe sind vom AN die Uw-Werte der angebotenen Fenster- und Türelemente anzugeben. Dabei kann die äußerer Eingangstüre (bauseitige Automatikschiebetür) mit einem Ud-Wert von 2,28 W/(m²K) angenommen und für die Berechnung angesetzt werden.
1) Angebotenes Profilsyst.: ____________________________________
2) Serien: ____________________________________
3) Bautiefe Blendrahmen: ____________________________________ mm
4) Bautiefe Flügel: ____________________________________ mm
5) Einstufung des Profilsystems in Bemessungswert Uf,BW nach prEN ISO 10077-2 und DIN V 4108-4: 2000-02
7. Objektbezogene Angaben
8. Konstruktion Der Ausschreibung liegen folgende Systemkonstruktionen zugrunde:
Beschreibung / Bemessungswert nach prEN ISO 10077-2 und
DIN V 4108-4 : 2002-02 nach DIN 4108-4: 2002
Fenster: WICLINE 77, oder gleichwertig,
Türen: WICSTYLE 77, oder gleichwertig,
Brandschutztüren: WICSTYLE 77 FP, oder gleichwertig.
8. Konstruktion
8.1 Fensterelement Gegenstand der Ausschreibung sind die Herstellung, Lieferung und der Einbau von wärmegedämmten Aluminiumfenstern wie nachfolgend spezifiziert.
Technische Anforderungen:
Rahmenbautiefe 77 mm Wärmedämmung mit durchlaufenden, falzflächenbündigen Kunststoff-Leisten aus PA 6.6, 25 % Glasfaseranteil und stirnseitiger Einlage aus Klebeschmelzdraht Die Eignung des Werkstoffes für die Dämmstege, gemäß Kapitel 3.1 Proben/Nachweise der Eignung des Werkstoffs der IfBT-Richtlinie, muss durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen werden Durchlaufende Dämmebene in Rahmen, Flügeln und Füllungen, mit zum Falz hin flächenbündigen Dämmstegen Zusatzdämm-Maßnahmen an den Isolierstegen mit Anbringen von z.B. Schaumstreifen, Folien und dgl. sind nicht zulässig Das Profilsystem muss so gewählt werden, dass die Uw-Werte der jeweiligen Elemente eingehalten werden. Profilverbund-Herstellung ausschließlich werkseitig, durch Betriebe mit Zertifizierung nach ISO 9000 ff. Profilverbund mit Qualitätssicherung und Werksgarantie auch für nachträgliche Oberflächenbehandlung (Anodisieren, Naß- und Pulverbeschichtung) Systemprüfung des Fenstersystems entsprechend RAL-RG 636/1; Beanspruchungsgruppe C nach DIN 18 055, bzw. Kl.4 nach DIN EN 12 207 sowie Klasse 9A nach DIN EN 12208 Drehkippbeschläge mit RAL-Gütezeichen, Prüfklasse F130 bzw. F100 entsprechend Flügeltyp EPDM-Mitteldichtung mit Überdeckung der Rahmen-Dämmzone Umlaufende innere und äußere Verglasungsdichtung Anschlagsteg außen 25 mm hoch; Standardglasleisten 22 mm hoch mit zusätzlichem Dämmprofil, umlaufend hinter dem Anschlagsteg der Mitteldichtung. Verglasungsdichtung innen mit Abschirmfahnen, die den freien Glasfalzraum überdecken
Den ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannte Technischen Anforderungen liegen die Konstruktionsmerkmale, Werkstoffe und Verfahren des WICONA - Fenstersystems WICLINE 77 entsprechend der beiliegenden Systembeschreibung zugrunde; sie sind vertragsgemäß zu erfüllende Leistungsanforderungen. Wird alternativ ein anderes System angeboten, so ist die Gleichwertigkeit vom Bieter nachzuweisen. Der Auftraggeber fordert hierfür detaillierte Nachweise über die Gleichwertigkeit, wie aktuelle Prüfberichte und wesentliche technische Details im Maßstab 1:1, die dem Angebot als Mindestanforderung unaufgefordert beizulegen sind. Die im System gegebenen Möglichkeiten bezüglich zulässiger Flügelgrößen, -Gewichte und der Füllungsdicken bei Flügeln und Festverglasungen sind in den Technischen Unterlagen des Systemherstellers spezifiziert.
Nachweis der Standsicherheit von Metall-Kunststoff-Verbundprofilen gemäß IfBt-Richtlinie
Systembeschreibung:
Öffnungsarten
Dreh-, Drehkipp-, Kipp-Fenster, Klapp-Flügel , Stulpfenster Dreh/Dreh- und Drehkipp/Dreh-Fenster Fenstertür nach innen Profilauswahl entsprechend Öffnungsart, statischen Erfordernissen, Flügelgröße und Platzbedarf für Wandanschlüsse und für Beschläge.
Profilquerschnitte
Nach günstigstem Verhältnis von Profilgewicht zustatischer Tragfähigkeit und Formstabilität bemessen. In bestimmten Querschnitten auftretende erhöhte mechanische Beanspruchungen aus Gebrauchslasten werden in entsprechend verstärkten Profilwandungen zuverlässig und dauerhaft aufgenommen.
Vorkammerentwässerung und Dampfdruckausgleich
Durch Öffnungen im Falzgrund des Flügels vor der Mitteldichtung im Blendrahmen nach unten und an der Sohle der Vorkammer nach außen.
Anordnung, Größe, Anzahl und Abstände der Öffnungen sind in den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Glashersteller angegeben.
Fensterbeschläge
Systemgebundene Markenbeschläge
Drehkippbeschläge erfüllen die Qualitäts- und Prüfbedingungen von RAL - RG 607/3 und haben das entsprechende RAL-Gütezeichen Prüfklasse F 130 für Überschlagflügel bzw. F 100 für flächenbündige Flügel.
Grundbeschläge werden entsprechend Flügelgröße und Windlast durch Zusatzteile komplettiert. Ihr Einsatzbereich sowie die zulässigen Flügelformate in Abhängigkeit der flächenbezogenen Füllungsgewichte sind in den technischen Systemunterlagen vorgegeben. Vorgaben zur Auswahl enthält die Positionsbeschreibung.
Einbau in Fassadensysteme mit Einspannblendrahmen oder umlaufendem Einspann-Zusatzprofil. Sofern in der Positionsbeschreibung nicht anderweitig spezifiziert, wird das statische System einschließlich der Verankerungen und Ausführung der Bauanschlüsse vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung festgelegt.
8.1 Fensterelement
8.2 Fensterprofil Profil WICLINE 75 evo Fenster oder glw.
(Technische Spezifikation)
Gegenstand der Ausschreibung sind die Herstellung, Lieferung und der Einbau von wärmegedämmten Aluminiumfenstern wie nachfolgend spezifiziert. Die im System gegebenen Möglichkeiten bezüglich zulässiger Flügelgrößen, -gewichte und der Füllungsdicken bei Flügeln und Festverglasungen sind in den Technischen Unterlagen des Systemherstellers beschrieben.
Bindend zu erfüllen sind folgende technischen Anforderungen:
1. Profiltechnik
Rahmenbautiefe: 75 mm
Gesamtbautiefe Profilsystem: 85 mm
Außenansichtsbreiten:
Blendrahmenprofile von 48 mm bis 155 mm Kämpferprofile von 73 mm bis 290 mm Flügelprofile von 34 mm bis 71 mm Konstruktionsmerkmale
Durchlaufende Dämmebene in Rahmen, Flügeln und Füllungen, mit zum Falz hin flächenbündigen Dämmstegen Hauptprofile als Vierkammer-Hohlprofile, Kantenradius <= 0,5 mm. Überschlagflügel mit 5 mm Überdeckung und gerundeten Kanten am Überschlag Mitteldichtung aus EPDM-Schaum koextrudiert, umlaufend ohne Eckstöße; oben mittig dicht- und klebstofffrei gestoßen.
Alternative Ausführungsvarianten Mitteldichtung
Mit EPDM-Formecken, dicht- und klebstofffrei gestoßen Vulkanisierte Dichtungsrahmen Verglasungsdichtung aus EPDM, innen und außen umlaufend
Rahmenverbindungen
Gehrungsecken mit systemeigenen, hohlkammerfüllenden Gusseckwinkeln mit Spreizfunktion mechanisch gesichert und mittels einseitiger, mengenbegrenzter Klebstoffinjektion verbunden.
Stumpfe Verbindungen mit systemeigenen, hohlkammerfüllenden Aluminium-Profilverbindern und mengenbegrenzter Klebstoffinjektion. Offene Fügequerschnitte in der Dämmzone von stumpfen Verbindungen müssen mit systemeigenen Kunststoff-Formteilen und Injektiontechnik dichtend geschlossen werden.
2. Wärmedämmung
Wärmedurchgangskoeffizient des Profilsystems nach Anforderung des Gesamtelements (Angabe der Uw-Werte je Position)
Wärmedämmung mit durchlaufenden, falzflächenbündigen Isolierstegen (Kunststoff-Leisten) aus PA 6.6, 25 %
Glasfaseranteil und stirnseitiger Einlage aus Klebeschmelzdraht
Die ausgeschriebenen U-Werte sind ohne zusätzliches Einbringen von Dämmstoffen in die Hohlkammern der Profile zu erbringen.
3. Nachweise und Zertifizierungen
Die Eignung des Werkstoffes für die Isolierstege (Dämmstege) gemäß Kapitel 3.1 Proben/Nachweise der Eignung des Werkstoffs der IfBT-Richtlinie, muss durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen werden.
Nachweis der Standsicherheit von Metall-Kunststoff-Verbundprofilen gemäß IfBt-Richtlinie Profilverbundherstellung ausschließlich werksseitig.
Systemhersteller, Profilpresswerke und Verbundhersteller sind nach der ISO 9000-Normenreihe zertifiziert.
ProfiSystemprüfung nach Güte- und Prüfbestimmungen für Aluminiumfenster RAL-RG 636/1; Kl. 4 nach DIN EN 12207 sowie Klasse E 900 nach DIN EN 12208 und CE
Zertifizierung nach DIN EN 14351
Luftschalldämmung nach DIN EN 20140-3
4. Beschlagstechnik
Drehkippbeschläge mit RAL-Gütezeichen, Prüfklasse F130 bzw. F100 entsprechend Flügeltyp, als systemgebundene Markenbeschläge. Korrosionsbeständigkeit nach DIN EN 1670, Klasse 4.
Sichtbare Beschlagsteile eloxierbar Nach- und Aufrüstbarkeit durch direkt positionierte Beschlagsteile muss gewährleistet sein. Öffnungsarten: Drehkipp, Tilt-First, Dreh, Stulp und Kipp mit zul. max. Flügelgewicht von 160 kg
5. Verarbeitung
Entwässerung und Dampfdruckausgleich Glasfalzgrund-Belüftung gesichert durch systemkonzipierte Klotzungsbrücken. Vorkammerentwässerung bzw. Dampfdruckausgleich über außen sichtbare Entwässerungsabdeckungen. Alternativ verdeckte Vorkammerentwässerung bzw. Dampfdruckausgleich und Entwässerung im Glasfalz ohne außen sichtbare Entwässerungsabdeckungen.
6. Montage
Sofern in der Positionsbeschreibung nicht anderweitig spezifiziert, wird das statische System einschließlich der Verankerungen und Ausführung der Bauanschlüsse vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung festgelegt. Den ausgeschriebenen Leistungen liegen die Konstruktionsmerkmale, Werkstoffe und Verfahren des Herstellers oder glw. entsprechend der beiliegenden Systembeschreibung zugrunde; sie sind vertragsgemäß zu erfüllende Leistungsanforderungen.
8.2 Fensterprofil
8.3 Türprofil WICSTYLE 75 evo Türen oder glw.
(Technische Spezifikation)
Gegenstand der Ausschreibung sind die Herstellung, Lieferung und der Einbau von wärmegedämmten Aluminiumtüren wie nachfolgend spezifiziert. Die im System gegebenen Möglichkeiten bezüglich zulässiger Flügelgrößen, -Gewichte und der Füllungsdicken bei Flügeln und Festverglasungen sind in den Technischen Unterlagen des Systemherstellers beschrieben.
Bindend zu erfüllen sind folgende technischen Anforderungen:
1. Profiltechnik
Rahmenbautiefe: 75 mm
Flügelbautiefe: 75 mm
Außenansichtsbreiten:
Blendrahmenprofile von 48 mm bis 75 mm
Sezialblendrahmenprofile von 51 mm bis 71 mm
Kämpferprofile von 73 mm bis 290 mm
Sockelprofile von 107 mm bis 147 mm
Flügelprofile einwärts 73 mm, 83 mm und 98 mm
Flügelprofile auswärts 98 mm, 108 mm und 123 mm
Konstruktionsmerkmale
Optimierter Isothermenverlauf durch symetrisch angeordnete Dämmzonen bei allen Profikombinationen. Vollständige Abdeckung der Dämmzonen von Flügel und Rahmen durch eingeklipste ebene Kunststoffprofile Die Montage der im Falz befindlichen Schließtechnik erfolgt mittels ausreißgeprüfter patentierter Direktverschraubung in den Hohlkammerdämmsteg Schloßstulp und Schließbleche sind mittels Kunststoff-Adapter flächenbündig zwischen den Falz-Abdeckprofilen eingebettet.
Haupt- und Flügelprofile als Dreikammer-Hohlprofile, Kantenradius <= 0,5 mm. Türflügel flächenbündig mit 5 mm Überdeckung Verglasungsprinzip (Glasleisten, Klotzung, Dichtungssystem) analog zum Fenstersystem mit Verglasungsdichtung aus EPDM, innen und außen umlaufend Anschlagdichtung aus EPDM, 4-seitig umlaufend im Flügel. Zusätzlich am Blendrahmen verankerte Anschlagdichtung, 3-seitig umlaufend Barrierefreie Türschwelle mit thermisch getrenntem Schwellenprofil (14 mm hoch) und Mittedichtungsanschlag Türflüge mit umlaufendem, auf Gehrung verbundenen Türflügelprofil, wahlweise auch 3-seitig umlaufend mit Sockelprofil Niveaugleichheit zwischen Flügel- und Festfeldsockeln durch spezielle, wärmegedämmte Profilkombinationen für das Seitenteil
Scheibentrennende Sprossen als thermisch getrennte Verbundprofile
Rahmenverbindungen
Gehrungsecken mit systemeigenen, hohlkammerfüllenden Gusseckwinkeln mit Spreizfunktion mechanisch gesichert und mittels einseitiger, mengenbegrenzter Klebstoffinjektion verbunden.
Stumpfe Verbindungen
mit systemeigenen, hohlkammerfüllenden Aluminium-Profilverbindern und mengenbegrenzter Klebstoffinjektion. Offene Fügequerschnitte in der Dämmzone von stumpfen Verbindungen müssen mit systemeigenen Kunststoff-Formteilen und Injektiontechnik dichtend geschlossen werden.
Konstruktionsvarianten
Flügelausführung wahlweise
mit umlaufendem Türflügel oder unterem stumpf verbundenem Sockelprofil Türschwellenausführung wahlweise
Barrierefrei mit thermisch getrenntem Schwellenprofil (14 mm hoch) und Mittedichtungsanschlag Barrierefrei mit Schwellenprofil ohne thermische Trennung (6 mm hoch) und Schleifdichtungen oder Barrierefrei mit Schwellenprofil (Halbmondschwelle) ohne thermische Trennung (4 mm hoch) und Absenkdichtung 2. Wärmedämmung
Wärmedurchgangskoeffizient des Profilsystems nach Anforderung des Gesamtelements (Angabe der Uw-Werte je Position)
Wärmedämmung mit durchlaufenden, falzflächenbündigen solierstegen (Kunststoff-Leisten) aus PA 6.6, 25 % Gasfaseranteil und stirnseitiger Einlage aus lebeschmelzdraht
Die ausgeschriebenen U-Werte sind ohne zusätzliches inbringen von Dämmstoffen in die Hohlkammern der rofile zu erbringen.
3. Nachweise und Zertifizierungen
Die Eignung des Werkstoffes für die Isolierstege (Dämmstege) gemäß Kapitel 3.1 Proben/Nachweise der Eignung des Werkstoffs der IfBT-Richtlinie, muss durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen werden.
Nachweis der Standsicherheit von Metall-Kunststoff-Verbundprofilen gemäß IfBt-Richtlinie Profilverbundherstellung ausschließlich werksseitig. Systemhersteller, Profilpresswerke und Verbundhersteller sind nach der ISO 9000-Normenreihe zertifiziert.
Profilverbund mit Qualitätssicherung und Werksgarantie auch für nachträgliche Oberflächenbehandlungen (Anodisieren, Nass- und Pulverbeschichtung)
Systemprüfung des Türsystems entsprechend RAL-GZ 996; Kl. 3A nach DIN EN 12207
4. Beschlagstechnik
Ein System-Rollenband geeignet für nach innen und nach außen öffnende Türen. Lage und Befestigung hat keinen Einfluß auf die thermische Trennung der Profilschalen. Bänder sind direkt positionierbar; nachträgliche Montage möglich. Türen in Flucht- und Rettungswegen nach EN 1125 und EN 179. Verwendet werden grundsätzlich die vom Systemhersteller geprüfte Beschlagstechnik. Die in den Programm- und Verarbeitungsunterlagen dokumentierten Beschläge gewährleisten eine, in Verbindung mit dem Profilsystem, funktionsgerechte Anwendung. Soweit systemfremde Beschläge vorgesehen werden, ist deren Eignung und Verwendbarkeit mit System- und Beschlaghersteller nachzuweisen.
5. Verarbeitung
Entwässerung und Dampfdruckausgleich Glasfalzgrund-Belüftung gesichert durch systemkonzipierte Klotzungsbrücken. Vorkammerentwässerung bzw. Dampfdruckausgleich verdeckt im Glasfalz und über die Profilkammern ohne außen sichtbare Abdeckungen. Entwässerungsabdeckungen nur im Festfeldsockel.
6. Montage
Sofern in der Positionsbeschreibung nicht anderweitig spezifiziert, wird das statische System einschließlich der Verankerungen und Ausführung der Bauanschlüsse vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung festgelegt. Den ausgeschriebenen Leistungen liegen die Konstruktionsmerkmale, Werkstoffe und Verfahren des WICONA - Türsystems WICSTYLE 75 evo oder glw. entsprechend der beiliegenden Systembeschreibung zugrunde; sie sind vertragsgemäß zu erfüllende Leistungsanforderungen.
8.3 Türprofil
8.4 Türen in Flucht- und Rettungswegen (Technische Spezifikation)
Gegenstand der Ausschreibung sind die Herstellung, Lieferung und der Einbau von Aluminiumtüren als Türen in Flucht- und Rettungswegen mit
Notausgangsverschlüssen nach DIN EN 179 bzw. Paniktürverschlüssen nach DIN EN 1125
Bindend zu erfüllen sind folgende technischen Anforderungen:
Türen in Flucht- und Rettungswegen müssen mit einer Handbetätigung ohne Schlüssel den Fluchtweg innerhalb einer Sekunde freigeben. Türen in Flucht- und Rettungswegen werden von innen entriegelt und müssen nach außen öffnen. Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 sind nicht für Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125 geeignet. Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125 sind auch für Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 geeignet. Allgemeine gemeinsame, technische Systemmerkmale: Türen in Flucht- und Rettungswegen müssen CE-gekennzeichnet sein. Es wird bestätigt, dass die angebotenen Türen als Produkt und in ihrer Herstellung den geltenden Regeln der europäischen Vorschriften entsprechen und den vorgeschriebenen Konformitätsverfahren unterzogen wurden.
Serienbeschreibung:
Den ausgeschriebenen Leistungen liegen die Konstruktionsmerkmale, Werkstoffe und Verfahren der WICONA-Türensysteme WICSTYLE 65 evo, WICSTYLE 75 evo, WICSTYLE 65N bzw. WICSTYLE FP oder gleichwertig entsprechend der beiliegenden Systembeschreibungen zugrunde; sie sind vertragsgemäß zu erfüllende Leistungsanforderungen.
Beschläge nach DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 Verwendet werden grundsätzlich die vom Systemhersteller aufgeführten Beschläge jeweils in der kompletten Ausstattung entsprechend Verkaufs- und Technischen Unterlagen. Die Auswahl erfolgt nach Türfunktion und Flügelgewicht. Die Beschlagszusammenstellung ist in der Positionsbeschreibung als komplette Gruppe oder als Einzelaufstellung enthalten.
Bauanschlüsse
Sofern in der Positionsbeschreibung nicht anderweitig spezifiziert, wird das statische System einschließlich der Verankerungen und Ausführung der Bauanschlüsse vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung festgelegt.
8.4 Türen in Flucht- und Rettungswegen
9. Oberflächen Bei Pulver- oder Nasslack muss die Schichtstärke mindestens 50-80 mµ betragen. An die Beschichtung werden folgende Anforderungen gestellt: Elastizität, große Härte- und Abriebfestigkeit, hervorragende Farblichtechtheit, Dauerhaftigkeit gegen Witterungs- und Umwelteinflüsse. Es ist erforderlich, dass die zu beschichtenden Teile frei von Schmutz, Korrosion, Silikonen, Fettresten und mechanischen Oberflächenbeschädigungen sind. Die Entfettung, Desoxidation und Chromatierung erfolgt nach DIN 50939.
Bei zweifarbiger Beschichtungen sind eventuell erhöhte Lieferzeiten sowie Beschichtungsmehrkosten vom AN einzukalkulieren.
Alle sichtbaren Aluminium-Profile und -Bleche sind wenn niht anders beschrieben mit Pulverlack im Farbton RAL nach Wahl des AG beschichten. (Im Auftragsfall sind vor Fertigungsbeginn Muster im geforderten Farbton vorzulegen).
Alle zum Einbau kommenden Stahlteile sind in nichtrostender Ausführung bzw. feuerverzinkt nach DIN 18364, DIN EN ISO 1461 und DIN 55928 korrosionsgeschützt auszuführen.
Farbe: RAL 7022 "Umbragrau" wie im gebauten Bestand
9. Oberflächen
10. Beschläge Alle Beschläge sind unter Berücksichtigung der Vorgaben des Beschlagherstellers auszuwählen. Sie müssen sicher und einwandfrei die geforderte Funktion erfüllen. Die vom System-Hersteller angegebenen Flügelgrößen und maximalen Flügelgewichte müssen eingehalten werden.
Horizontale und vertikale Mittelverriegelungen sind entsprechend den Anforderungen einzukalkulieren, ebenso alle größen- und gewichtsabhängigen Zweitscheren.
Alle sichtbaren Beschlagteile sind anzubieten:
im Farbton silberfarben beschichtet
Die Drehrichtung (DIN rechts bzw. DIN links) und die Lage der Betätigung für Oberlichtgestänge bzw. Ableitungen sowie die endgültige Beschlagsausführung sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzuklären.
Zum Einbau kommende Beschläge sind nachfolgend bzw. bei den einzelnen Positionen beschrieben.
Die nachfolgend aufgeführten Beschlagskomponenten sind Mindestanforderungen. Sollte aus statischen Anforderungen heraus bzw. Vorgaben des Systemherstellers zusätliche Komponenten erforderlich sein so ist dies zu berücksichtigen.
Leistungsanforderungen:
Alle Beschlagsteile sind systemgebundene Markenbeschläge.
zulässiges Flügelgewicht je nach Band bis 200 kg Schlossstulpe und Schließplatten in Niro sichtbare Beschläge in AL-EV1 Bei der Auswahl der Beschläge sind die profilbedingten Vorraussetzungen zu berücksichtigen.
Die Norm beschreibt komplette Verschlusssysteme für Fluchttüren. Das heißt, dass grundsätzlich nur geprüfte und gekennzeichnete Beschlagsteile eingesetzt werden dürfen, die nachweislich gemeinsam als Verschlusssystem geprüft wurden und für die ein entsprechender Prüfnachweis vorliegt.
Bei geforderten Sicherheitsfunktionen, wie Brandschutz, Rauchschutz, Einbruchhemmung oder Durchschusshemmung sind entsprechend der gültigen Prüfzeugnisse die nur zulässigen bzw. zusätzlich erforderlichen Beschlagteile im Einheitspreis zu berücksichtigen.
10. Beschläge
10.1 Dreh-Kippflügel-Beschlag für Überschlagflügel einbruchhemmend nach DIN ENV 1627, RC 3
1 Stk.Dreh-Kippflügel Grundbeschlag entsprechend der Flügelgröße 2 Stk.Schubstangensicherung 1 Stk. EH-Verriegelungsteile WK2 Grundgarnitur 1 Stk.Fenstergriff, WICSTAR abschließbar (durch Druckknopf - kein Schlüssel) 1 Stk.Falzgetriebe kpl. 1 Stk. EH-Getriebeschutz Falzgetriebe Zubehör größenabhängig:
1 Satz Mittelverriegelungen gem.Flügelhöhe 1 Stück Zweitschere gem. Flügelbreite (bei Schere Größe 2)
10.1 Dreh-Kippflügel-Beschlag für Überschlagflügel
10.2 Dreh-Kipp-Beschlag für Überschlagflügel Dreh-Kipp-Beschlag in Basisausführung mit aufliegender Bandseite für Überschlagflügel
1 Stück DK-Grundbeschlag, aufliegend Stück Falzgetriebe 1 Stück Fenstergriff, ovale Rosette Mittelverriegelung Zubehör
Kippweitenbegrenzer Verstärkte Kipparretierung
10.2 Dreh-Kipp-Beschlag für Überschlagflügel
10.3 Beschlag für 1-flg. Notausgangstür nach außen öffnend nach DIN EN 179
3 Stück 3tlg.Türbänder, Dr.Hahn 3 Stück Bandbefestigungsgarnituren 1 Stück Panik Fallen-Riegelschloss, Funktion E mechanisch selbstverriegelnd durch integrierten Auslösehebel 1 Stück Schließplatte gemäß Schlossauswahl 1 Stück Türknopf außen, Al-EV1 1 Stück Türdrückerlochteil mit ovaler Rosette, innen Al-EV1 2 Stk. Schiebe Zylinderrosette mit Kernziehschutz und verdeckter Befestigung, Al-EV1
10.3 Beschlag für 1-flg. Notausgangstür nach außen
11. Bauanschlüsse Die Anschlüsse der Fenster-, Tür- bzw. Fassadelemente zum Baukörper sind so auszuführen, daß die thermische Dehnung der Elemente sowie Verformung des Baukörpers ohne Zwänge geräuschfrei und ohne Beeinträchtigung der Luft- und Feuchtigkeitsabdichtung erfolgen kann. Zur Vermeidung von Tauwasser und aus Wärmeschutztechnischen Gründen ist der Raum zwischen Blendrahmen und Baukörper mit Wärmedämmstoff auszufüllen.
Bei Anwendung von Bauabdichtungsbahnen sind die bauphysikalischen Forderungen zu beachten. Dichtbahnanschlüsse sind zusätzlich zur Verklebung mechanisch zu sichern.
Soweit Schallschutzforderungen an das Element gestellt sind, so müssen auch die Anschlußfugen zum Baukörper darauf abgestimmt sein.
Für die wind-, luftdichte Ausführung aller Anschlüsse ist soweit vorhanden, ein zugehöriges Luftdichtheitskonzept zu beachten.
Dehnstöße von Elementen untereinander sind mit APTK-Dehnprofilen und äußerer dauerelastischer Versiegelungsfuge vorzusehen. Vorhandene Gebäudedehnfugen sind in den Fenster- und Fassadenelementen konstruktiv zu berücksichtigen.Wenn Einputz- bzw. Bauanschlußzargen ausgeschrieben sind, so sind diese vorab zu montieren.
Alle für den Bauanschluß notwendigen Befestigungsteile, Bauanschlußzargen,Blechkantteile, Bauanschlußfolien, Wärmedämmung mit der vorhandene Hohlräume sorgfältig ausfüllen sind, innere und äußere Versiegelungsfugen sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Innen ist der Übergang vom LM-Element zum Baukörper so dampfdiffusionsdicht wie möglich zu gestalten. Von aussen ist der Übergang vom LM-Element zum Baukörper so dicht wie möglich auszuführen, d. h. eine Durchfeuchtung des Bauanschlusses zu unterbinden. Ein dampfdruckausgleich ist zu gewährleisten damit eingeschlossene Baufeuchtigkeit austreten kann. Auf die Vermeidung von Kondensatschäden bei der späteren Bauwerksnutzungen ist zu achten.
Die nachfolgend aufgeführten Bauanschlusskomponenten, Längen-, Abwicklungen-, Kantungsangaben usw. sind Mindestanforderungen. Sollte aus statischen Anforderungen bzw. Vorgaben des Systemherstellers od. aus der Einbausituation der vorligenden Pläne heraus weitere Teile od. größere Längen, Abwicklungungen, mehr Kantungen usw.erforderlich sein so ist dies zuberücksichtigen.
11. Bauanschlüsse
11.1 Fensterelement-Anschlüsse unten - Bodenplatte (Bodentiefe Schaufenster) mit Kunststoff-Dämmauflage, mit innerer und äußerer Aufnahmezone für Bauanschlußfolie und durchlaufendem Stahlrohr-Zargenprofil 25/30/2 mm feuerverzinkt, mit Stahlwinkel-Kurzstücken bzw. Konsolen an Bodenplatte befestigt (Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung). Das Fensterelement steht vor der AK-Bodenplatte.
Luftdichte Abdichtung der Anschlüsse mit Bauabdichtfolie mindestens 1,5 mm stark ca. 200 mm breit, am Baukörper verklebt und zusätzlich mechanisch gesichert. Einbau z.T. in der Dämmebene einer Sandwichfassade, Montageuntergrund ist die Stahlbeton-Bodenplatte. Unter dem Fensterelement ist die Stirn der Bodenplatte in Verlängerung des Fensterelements bis OK-Fundament entspr. Detail Schaufenster Sockel, siehe Werkplan, mit Perimeterdämmplatten, WLG 035, d= 80 mm, h= 250 mm einschl. fachgerechter Befestigung, zu dämmen.
Alternativ ist eine Ausführung mit einem gedämmten Aufdopplungsprofil h= ca, 250 mm möglich.
Auf der Aussenseite wird das Pflaster gem. Detail bis das Fensterelement geführt, ohne Fensterbank oder Wetterblech.
11.1 Fensterelement-Anschlüsse unten - Bodenplatte (Bodentiefe Schaufenster)
11.2 Fensterelement-Anschlüsse unten - Brüstung/ Fertigteilöffnung bodentief mit Kunststoff-Dämmauflage, mit innerer und äußerer Aufnahmezone für Bauanschlußfolie und durchlaufendem Stahlrohr-Zargenprofil 25/30/2 mm feuerverzinkt, mit Stahlwinkel-Kurzstücken am Baukörper befestigt (Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung).
Luftdichte Abdichtung der Anschlüsse mit Bauabdichtfolie mindestens 1,5 mm stark ca. 200 mm breit, am Baukörper verklebt und zusätzlich mechanisch gesichert. Einbau z. T. in der Dämmebene einer Sandwichfassade, Montageuntergrund ist die Brüstung der tragenden Stahlbetonwand. Auf der Außenseite ist eine Fensterbank mit einer Ausladung von ca. 220 mm, inkl. seitlicher Aufkantungen, anzubringen, vordere Abkantung = 40 mm, Neigung 6°. Rückseitig ist die Fensterbank mit Antidröhnfolie zu bekleben. Außen wird der Fensterbank-Anschluß mit einem Bauanschlußprofil abgedeckt. Oberfläche der Fensterbänke und Zubehörprofile wie Fensterelement.
11.2 Fensterelement-Anschlüsse unten - Brüstung/ Fertigteilöffnung bodentief
11.3 Fensterelement-Anschlüsse seitlich und oben Einbau Fenster-/ Türelement z. T. in der Dämmebene (d=18 cm) von Sandwich-Fertigteilelementen bzw. an Stb-Fertigteilstützen und -Unterzügen. Montage mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln und Schrauben, ggf. Mauerankern am Bauwerk, bzw. an der Stb-Tragschale, befestigt. Verschraubung und Befestigung verdeckt ausführen. Bei Verschraubung und Befestigungswinkeln etc. ist auf eine möglichst geringe Aufbauhöhe zu achten. Auf der Aussen- und Innenseiteseite zum Baukörper sind Fugen umlaufend, dauerelastisch zu versiegeln. Auf der Aussenseite erhalten alle Elemente seitlich einen LM-Winkel ca. 20 x 40 mm, Oberfläche beschichtet im Farbton der Fensterprofile als Abdeckung der Anschlussfuge.
s. Detailschnitte in den Werkplänen
11.3 Fensterelement-Anschlüsse seitlich und oben
11.4 Fensterelement-Anschlüsse oben - Betonsturz (Bodentiefe Schaufenster) mit Stahlwinkel-Kurzstücken bzw. Konsolen an der Außenseite eines Stahlbeton-Sturzelements befestigt (Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung).
Das Fensterelement einschl. Profilaufdopplung steht vor der AK-Betonsturz. Das obere Rahmenprofil ist für den Anschluß der abgeh. Deckenkonstruktion mit einem Zusatzprofil h= 50 mm (Zulage - als gesonderte Bedarfsposition) aufgedoppelt, luftdichte Abdichtung des Anschlusses mit Bauabdichtfolie mindestens 1,5 mm stark, ca. 200 mm breit, am Baukörper verklebt und zusätzlich mechanisch gesichert. Einbau in der Dämmebene der Sandwichfassade, Montageuntergrund ist ein Stahlbeton-Fertigteilsturz. Inkl. Einbau von Stahlwinkel-Kurzstücken mit Verdübelungen zur Befestigung am Baukörper (Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung). Der Hohlraum zwischen OK-Fensterelement und der bauseitigen Dämmung auf dem Fertigteilsturz ist vollflächig mit MF-Dämmung zu füllen.
11.4 Fensterelement-Anschlüsse oben - Betonsturz (Bodentiefe Schaufenster)
11.5 Fensterelement-Anschlüsse oben - Strahlträger mit Stahlwinkel-Kurzstücken bzw. Konsolen an der Außenseite eines Strahlträger-U-Profils befestigt (Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung).
Das Fensterelement einschl. Profilaufdopplung steht vor dem Stahlträger. Das obere Rahmenprofil ist für den Anschluß der abgeh. Deckenkonstruktion mit einem Zusatzprofil h= 200 mm (Zulage - als gesonderte Bedarfsposition) aufgedoppelt, luftdichte Abdichtung des Anschlusses mit Bauabdichtfolie mindestens 1,5 mm stark, ca. 200 mm breit, am Baukörper verklebt und zusätzlich mechanisch gesichert. Montageuntergrund ist ein Stahlträger-U-Profil. Inkl. Einbau von Stahlwinkel-Kurzstücken mit Verdübelungen zur Befestigung am Baukörper (Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung).
11.5 Fensterelement-Anschlüsse oben - Strahlträger
11.6 Türanlagen unten mit wärmegedämmtem Bodenschwellenprofil 1021035, darunterliegendem, durchlaufendem Stahlrohr-Basisprofil 50x40x2 mm feuerverzinkt, mit Stahlwinkel-Kurzstücken am Baukörper befestigt. (Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung). Bauabdichtfolie mind. 1,5 mm stark, ca. 250 mm breit, am Stahlrohr und am Baukörper verklebt und zusätzlich mechanisch gesichert.
Sockelprofil 144 mm mit Zusatzprofil 1021031, einschließlich Bürsten- und Anschlagdichtungen.
Bodenaufbau 80 mm.
11.6 Türanlagen
12. Glaslieferung und Verglasung Zur Lieferung sind die nachfolgend aufgeführten Gläser vorgesehen. Die Wahl des Fabrikats bleibt dem Bieter freigestellt und ist nachfolgend verbindlich anzugeben. Glasdicken sind mit den Lastannahmen von DIN 1055 unter Einhaltung der für die betreffende Glasart zulässigen Spannungen entsprechend den einschlägigen Rechenregeln zu ermitteln. Für Schrägverglasungen speziell gilt die Technische Richtlinie Nr. 19 "Überkopf-Verglasungen" des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar.
Für die Verglasung gelten:
die einschlägigen Normen die Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände die Verarbeitungsvorschriften bzw. -Richtlinien von Glashersteller und Aluminium-System-Hersteller.
Auf die Beachtung der beiden letztgenannten Unterlagen und gegebenenfalls eine Abstimmung mit den Glas-Herstellern wird im Hinblick auf deren Garantieleistungen ausdrücklich hingewiesen.
Die Verglasung erfolgt allseitig im Falz zwischen inneren und äußeren EPDM Dichtprofilen. Bevorzugt anzuwenden sind, entsprechend den technischen Gegebenheiten des Verglasungssystems, folgende Ausführungen:
Umlaufende, nur in Feldmitte oben stumpf gestossene Dichtprofile Auf Maß vorgefertigte vulkanisierte Dichtungsrahmen. In allen anderen Fällen durch maßgenau zugeschnittene und zugspannungsfrei eingebaute gerade Längen, mit besonderen Vorkehrungen zur Abdichtung der Ecken durch Verkleben der Stöße oder durch zusätzliche Hinterlegung mit Dichtstoffen.
Besondere Hinweise:
Bei diesem Bauvorhaben ist grundsätzlich folgendes zu beachten.
Transparente Türverglasungen müssen, bis auf eine Höhe von 2m, gemessen von der Standfläche aus einem Sicherheitsglas bestehen. Bei Isolierglas sind beide Scheiben mit Sicherheitsglas auszuführen. Sichereitsglas ist Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oderVerbundsicherheitsglas (VSG) gemäss DIN 18361 "Verglasungsarbeiten", Abschnitt 2.3.6.3. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas. Verglasungen unterhalb von 1,0 m sind bis auf eine Höhe von 2,0 m über der Standfläche, im Verkehrsbereich dort wo ein Zugang (Angriffsseite) möglich ist (von innen bzw. aussen od. von beiden Seiten) ausnahmslos, mit einem Sicherheitsglas zu versehen. Überkopf-Verglasungen bzw. hochliegenden Schrägverglasungen, die mehr als 10° gegen die Vertikale geneigt sind müssen mindestens, die unten liegenden Gläser ausreichend scherbenbindend sein (VSG), bei Dachverglasungen ist aussen eine ESG-Scheibe vorzuversehen. Für Verglasungen, die einen Höhenunterschied von mehr als 1,0 m sichern, sind mit einer absturzsichernde Verglasung zu versehen entsprechend "Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasung (TRAV)". Die Angabe, bis zu welcher Höhe eine absturzsichere Verglasung von der Standfläche aus benötigt wird ist der entsprechenden Bauordnung des zuständigen Bundeslandes zu entnehmen. Die Glasstärke der jeweilgen Scheiben ist entsprechend der Forderung z. B. TRAV bzw. der zu erwartenden Belastung zu dimensionieren. Sollte die den Positionen zugewiesenen Füllungs-Typen (Gläser) im Widerspruch zu den o.g. Punkten stehen, so ist dies in Rücksprache mit dem Planer zu klären. Ist diese Klärung des Sachverhaltes nicht möglich so ist in Form einer schriftliche Mitteilung der Sachverhalt zu schildern und auf den Wiederspruch hinzuweisen. Erläuterung der nachfolgend verwendeten Abkürzungen:
VSG: Verbund-Sicherheitsglas ESG: Einscheiben-Sicherheitsglas SPG: Spiegelgas (Float-Glas) TVG: Teilvorgespanntes Glas MIG: Mehrscheiben-Isolierverglasung SZR: Scheibenzwischenraum PVG: Polyvinyl-Butyral-Folie TRAV: Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasung ALLE angebotenen Gläser sind vor der Ausführung zur Freigabe durch den Bauherrn zu bemustern. Angestrebt wird möglichst nahe Angleichung der Isolier- und Sonnenschutzverglasung im Farbton.
12. Glaslieferung und Verglasung
12.1 Wärmeschutz-Isolierglas, 3-fach, 2x VSG Einbau für Fenster- und Türelemente als Dreifach- Isolierglas mit innen und aussen
zweimal VSG und mittig Float, Uw-Wert <= 0,9 W/m²K,
Gasfüllung Argon
Scheibendicke nach statischen Erfordernissen
Angebotenes Fabrikat : _____________________________
mit den Werten: _____________________________ (Uw)
Anwendungsbereich:
Verglasungen aussen Verkaufsraum, Pfandannahme und Fluchttüren Verkaufsraum.
12.1 Wärmeschutz-Isolierglas, 3-fach, 2x VSG
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelle einrichten, vorhalten und räumen Einrichten, Vorhalten und späteres Räumen der Baustelle, d.h. im Einzelnen:
An- und Abfuhr sowie Lagerung aller für die planmäßige Bauausführung erforderlichen Baustoffe, Einrichtungen und Hilfsmittel, einschl. Transportkosten, Kosten des Auf- und Abladens, Aufstellens und Einbauens, soweit dies im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgeschrieben ist. Das Auf- und Abbauen einer vorschriftsmäßigen Mannschaftsbaracke, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
Gestellung, Vorhaltung und Nutzung von zur fachgerechten Erbringung der nachfolgend ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitsgerüste/-bühnen gemäß Unfallverhütungsvorschriften, einschl. Verladen sowie An- und Abtransport.
Ausführung: Diese Position gilt für die Ausführung aller im LV beschriebenen Leistungen und wird daher nur einmal vergütet.
01.__.0010
Baustelle einrichten, vorhalten und räumen
1,00
psch
02 Metallbauarbeiten - Aluminiumverglasungen
02
Metallbauarbeiten - Aluminiumverglasungen
02.01 Schaufensterfassade Verkaufsraum und Pfandannahme
02.01
Schaufensterfassade Verkaufsraum und Pfandannahme
02.02 Windfang innere Elemente
02.02
Windfang innere Elemente
02.03 Raffstoreanlagen
02.03
Raffstoreanlagen
02.04 Türelemente in Lochfassade
02.04
Türelemente in Lochfassade
02.05 Gerüste
02.05
Gerüste
03 Metallbauarbeiten - Schiebetüranlagen
03
Metallbauarbeiten - Schiebetüranlagen
03.01 Schiebetüranlagen
03.01
Schiebetüranlagen
04 Regiearbeiten
04
Regiearbeiten
Für anfallende Regiearbeiten die positionsmäßig nicht erfaßt sind, Für anfallende Regiearbeiten die positionsmäßig nicht erfaßt sind,
werden nach anerkannten Tageslohnmeldungen folgende
Stundensätze berechnet. Die Regiearbeiten dürfen nur nach
ausdrücklicher Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden.
Leistungsbeschreibungen sind täglich zu erstellen.
Für anfallende Regiearbeiten die positionsmäßig nicht erfaßt sind,
04.__.0010 Vorarbeiter Für Vorarbeiter werden verrechnet.
04.__.0010
Vorarbeiter
10,00
Std
04.__.0020 Facharbeiterstunden Für Facharbeiter werden verrechnet.
04.__.0020
Facharbeiterstunden
10,00
Std
04.__.0030 Helfer Für Helfer werden verrechnet.
04.__.0030
Helfer
10,00
Std