Sichtmauerwerk
Messe Düsseldorf Halle 9
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
07 Mauerarbeiten
07
Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN MAUERARBEITEN DIN 18330 1. Allgemeines Beim Anlegen des Mauerwerks sind die zulässigen Maßtoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 5, Zeile 2, in der 1. Lagerfuge aufzunehmen. Mauerwerkssteine sind so zu lagern, dass ein Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und andere Witterungseinflüsse gewährleistet ist. Der "Konstruktionsbericht zum Entwurf, Neubau Halle 9, Messe Düsseldorf" Index 01 vom 23.01.2020 des Büros Schüßler-Plan, nachfolgend Konstruktionsbericht genannt, ist Grundlage der Angebotserstellung und in der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen. 2. Stoffe siehe Positionstext 3. Ausführung 3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung Es sind folgende Anforderungen zu erfüllen, die Bestandteil der vertraglichen Leistung sind. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Die letzte Steinschicht unterhalb der Rohdecke darf nicht geschlagen werden. Der Höhenausgleich zum Erreichen des erforderlichen Schichtenmaßes hat somit beim Anlegen des Mauerwerks im Bereich des späteren Estrichs zu erfolgen. Die Mauerwerkswände der Neben- und Technikräume im Untergeschoss erhalten keinen Wandputz. Diese Wände werden beidseitig mit einem Fugenglattstrich versehen. Mauersteine dürfen für diese Wände nicht geschlagen werden, sondern müssen mit einer Nassschneidemaschine geschnitten werden. Die Verwendung von Mauersteinen mit Beschädigungen oder Kantenabplatzungen ist nicht zugelassen. Alle nichttragenden Wände dürfen erst nach dem Abbinden der Stahlbetondecken gemauert werden. Alle nichttragenden Wände müssen der DIN 4103-1 entsprechen, d. h. es sind teilweise als oberer Abschluss Lagersicherungen einzubauen. Die Lagersicherungen kommen in Form von Stahlprofilen und werden gesondert vergütet. Anschlüsse an Stahlbetonwände oder -stützen und sind durch Maueranschlussschienen mit Anschlussankern vorzunehmen. 3.2 Witterungsschutz Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem üblicherweise zu rechnen ist, und die Ableitung des Wassers, ist eine Nebenleistung nach DIN 18299-VOB/C. Baustoffe, z.B. Mauersteine und Mörtel, sowie Bauteile, z.B. Wände, sind daher z.B. täglich durch Abdecken mit Folie gegen Niederschlagswasser zu schützen. 3.3 Arbeiten bei Frost Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chlorid- und/oder nitrathaltigen Tausalze oder Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel das Mauerwerk schädigen können. Nach DIN EN 1996 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN EN 1996 und der DIN 18330 zu beachten. Bei ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, z.B. Frost, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Maßnahmen zu ergreifen. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. 3.4 Arbeiten bei hohen Temperaturen Bei hohen sommerlichen Temperaturen sind die Steine vorzunässen. Zusätzlich ist das Mauerwerk vor dem Austrocknen zu schützen. 3.5 Querschnittsabdichtungen Jede Mauerwerkswand gegen Erdreich erhält eine waagerechte Abdichtung (Querschnittsabdichtung) gegen aufsteigende Feuchte nach DIN 18533-1. Die Abdichtung ist normgerecht so anzulegen, dass die horizontale Abdichtung der Bodenplatte angebunden werden kann. 3.6 Schlitze Nachträgliche vertikale Schlitze sind bis max. 3 cm Tiefe in gefräster Ausführung zulässig. 3.7 Stürze Die Stürze werden generell als Fertigteilstürze ausgeführt. Flachstürze sind nicht zulässig. Die statische Dimensionierung der Fertigteilstürze obliegt dem AN. 3.8 Gerüste Erforderliche Gerüste sind Nebenleistung nach DIN 18330 Nr. 4.1.2 und in die Positionen mit einzurechnen. - Ende der Technischen Vorbemerkungen -
Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten
07.01 Wände aus Mauerwerk
07.01
Wände aus Mauerwerk
07.02 Aussparungen, Durchbrüche, Schlitze
07.02
Aussparungen, Durchbrüche, Schlitze
07.03 Einbauteile
07.03
Einbauteile
07.04 Trennlagen, Abdichtungen
07.04
Trennlagen, Abdichtungen