Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen.
Vertragsgrundlage des Auftrags ist die VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzend hierzu vereinbaren die Parteien folgendes:
Mündliche Nebenabreden, Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen sowie Zusatzaufträge und kostenauslösende Anordnungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses besonderen Schriftformerfordernisses.
Fachplaner und Architekten sind nicht zur Erteilung von Aufträgen/Zusatzaufträgen berechtigt, es sei denn, sie können ihre Vollmacht dazu schriftlich nachweisen.
Bedenkenanmeldungen sind nur bei schriftlicher Anzeige gegenüber dem Auftraggeber beachtlich.
Eine vollständige oder teilweise Übertragung vertraglicher Leistungen auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber gestattet. Der Auftraggeber darf seine Zustimmung aus besonderen Gründen verweigern. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung voll verantwortlich; Dritte gelten als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Dritte sämtliche vertraglichen Pflichten, insbesondere Qualität, Arbeitsschutz-, Datenschutz-, Sicherheits- und Geheimhaltungspflichten, inhaltlich gleichwertig einhalten. Entsprechende Verpflichtungen sind schriftlich zu vereinbaren und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Auftragnehmer darf Forderungen gegen den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung abtreten. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Ist der Auftragnehmer Unternehmer i. S. des § 14 BGB, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Hannover vereinbart.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Gewerke fach- und funktionsgerecht unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Die dafür ggfs. gültigen DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen und VDI-/VDE-Richtlinien sind einzuhalten. Die Vorgaben der Baugenehmigung und der Fachplaner sind zu beachten. Bei nicht fachgerechten oder widersprüchlichen Vorgaben sind diese dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses etwaige Änderungen an den anerkannten Regeln der Technik in der Zeit bis zur Schlussabnahme noch nicht bekannt waren, hat der Auftragnehmer unverzüglich bei Bekanntwerden der etwaigen Änderung, den Auftraggeber entsprechend schriftlich über die absehbaren Auswirkungen auf die Leistungen des Auftragnehmers zu informieren.
Die vereinbarte Vergütung umfasst sämtliche zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung und den bei Vertragsschluss erkennbaren Umständen. Zur Ausführung der Positionen des Leistungsverzeichnisses erforderliche Nebenleistungen sind vom Auftragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Einheitspreise gelten auch für die vorgezogene oder nachträgliche Ausführung von Einzelleistungen.
Sind in der Leistungsbeschreibung Unklarheiten enthalten, hat der Auftragnehmer spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Durch Abgabe eines Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er sich über Art und Umfang der Leistungen sowie über die Art der Abrechnung genau vergewissert hat und dass er bei Bauleistungen insbesondere die Beschaffenheit des Grundstücks, der Zufahrten und der sonstigen Umgebung kennt.
Sind im Leistungsverzeichnis bestimmte Fabrikate gefordert, so kann der Auftragnehmer auch gleichwertige anbieten. Sie sind in einem gesonderten Schreiben zu erläutern. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit durch vergleichbare statische Werte, Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse und Muster auf eigene Kosten zu erbringen. Über die Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate entscheidet der Auftraggeber.
Wird mit dem Auftragnehmer ein pauschaler Festpreis als Global-Pauschalvertrag vereinbart, beinhaltet dieser alles, was zur vollständigen Leistungserbringung ("fix-und-fertig") erforderlich ist. Es ist Sache des Auftragnehmers, das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.
Bei Neubaumaßnahmen wird vom Rohbauunternehmer auf der Außenseite der Außenwände ein Konsolgerüst gestellt, welches von den übrigen ausführenden Unternehmen unentgeltlich mitgenutzt werden kann. Entfernte Konsolen und Absturzsicherungen zur Beschickung sind während und nach Beendigung der Arbeiten einzuhängen, bzw. wiederherzustellen. Die Sicherheit muss in dieser Zeit weiterhin gewährleistet werden. Die Verantwortung hierfür trägt der Auftragnehmer. Alle weiteren erforderlichen Montagegerüste (innen und außen) sind von jedem Auftragnehmer entsprechend der Erfordernisse seines Leistungsumfanges vorzuhalten; sofern die Kosten für die Gerüststellung nicht in gesonderter Position erfasst sind, müssen sie in den Einheitspreisen berücksichtigt werden.
Der Auftragnehmer hat zur Überwachung seiner Arbeiten einen fachkundigen deutschsprachigen Bauleiter als verantwortliche Fachbauleitung einzusetzen. Der Name ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Grundsätzlich kann sich der Auftragnehmer in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass die ihm für die Auftragsdurchführung vorgelegten Unterlagen von dem Auftraggeber, seinen Beauftragten oder sonstigen Personen geprüft oder genehmigt worden sind. Durch den Auftraggeber oder seine Beauftragten werden wöchentlich, bei Bedarf aber auch öfter, zu einem mit dem Auftragnehmer abzustimmenden regelmäßigen Termin ("Jour fixe") Baubesprechungen durchgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an diesen Baubesprechungen durch seine ausreichend bevollmächtigte Fachbauleitung teilzunehmen.
Der Auftragnehmer muss sich über Lage und Verlauf unterirdisch oder verdeckt verlegter Versorgungs- und sonstiger Leitungen vor Ausführungsbeginn vergewissern, sofern diese für die Ausführung seiner Arbeiten von Bedeutung sind.
Alle Ausführungsmaße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Werden dabei Abweichungen von den planmäßigen Abmessungen festgestellt, hat der Auftragnehmer diese örtlich zu kennzeichnen und den Auftraggeber in Textform zu unterrichten.
Der Auftragnehmer steht für Güte und Verwendbarkeit von ihm verbauter Produkte, Materialien und Hilfsstoffe ein. Ausschließlich zugelassene Baustoffe dürfen verwendet werden. Alle Baustoffe müssen neben einer Zulassung zur Inverkehrbringung, auch alle Anforderungen für den betreffenden Einsatzzweck erfüllen. Die entsprechende Verwendbarkeit ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch zu führen und dieses dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die aus seinen Leistungen anfallenden Rückstände und sonstige Abfälle sowie Schutt unverzüglich wöchentlich auf eigene Kosten zu beseitigen und abzufahren, hierbei wird besonders auf die Reinigung zu Vertriebsbesichtigungsterminen - in der Regel an Wochenenden - Wert gelegt.
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen technischen Prüfungen und Abnahmen für seine Leistungen herbeizuführen, und hierfür die erforderlichen Gutachten, Testate, Konformitätserklärungen und Prüfungen auf seine Kosten zu beschaffen. Die entsprechenden Abnahme- und Prüfbescheide sind dem Auftraggeber vor der dortigen Abnahme vorzulegen. Diese Regelungen gelten bei im Fortgang der Bauarbeiten verdeckten Leistungen, auch zu dem dortigen Zeitpunkt der Zustandsfeststellung oder Zwischen-, bzw. Teilabnahmen.
Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der vertragsgemäß erbrachten Leistungen verlangen. Die erbrachten Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht (Aufmaße, unterschriebene Stundennachweise, Abnahmeprotokolle etc.). Änderungen/Nachträge sind kenntlich zu machen; auf Verlangen gesondert abzurechnen. Für verdeckte oder später nicht mehr feststellbare Leistungen beantragt der Auftragnehmer rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung; unterbleibt diese trotz Einladung, hat der Auftragnehmer ein einseitiges Aufmaß zu erstellen und zu dokumentieren.
Rechnungen sind an die im "Protokoll Vergabeverhandlung" genannten Vertreter des Auftraggebers (und den Architekten/Bauleiter per E-Mail in cc.) zu adressieren und elektronisch zu übermitteln.
Stand 25.09.2025
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
01 Kernbohrungen
01
Kernbohrungen
01.__.0010 Kernbohrung DN 160, Mauerwerk d=24cm Herstellen von Kernbohrungen im Diamant-Nass- oder Trockenbohrverfahren.
Bohrungsdurchmesser: DN 160
Untergrund: Mauerwerk
Bauteildicke: ca. d = 24 cm
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen wie Einmessen, Absaugen des Bohrwassers, Reinigung, Sichern des Gefahrenbereichs gegen herabfallende Teile, Sichern angrenzender Bauteile gegen Verschmutzung, fachgerechtes Bergen und Entsorgen des Bohrkerns.
Hinweis: Ein erforderliches Gerüst wird bauseits gestellt.
01.__.0010
Kernbohrung DN 160, Mauerwerk d=24cm
24,00
Stk
01.__.0020 Mieterkoordination und Zutrittsvereinbarung Abstimmung und Koordinierung der Bohrtermine mit den jeweiligen Mietern bzw. Wohnungsnutzern für den Zugang zu den Wohnungen.
Die Abstimmung hat eigenverantwortlich und rechtzeitig im Vorfeld durch den Auftragnehmer (AN) zu erfolgen, um einen reibungslosen Bauablauf sicherzustellen.
01.__.0020
Mieterkoordination und Zutrittsvereinbarung
1,00
psch