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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Tiefbau Elt - SachsenNetze Tiefbau Elt - SachsenNetze
Tiefbau Elt - SachsenNetze
5 Tiefbau Elt - SachsenNetze
5
Tiefbau Elt - SachsenNetze
Tiefbau-Kompaktleistungen
Im folgenden Leistungsverzeichnis sind alle Leistungen erfasst,
die zur Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten zum Zwecke
der Herstellung von Versorgungsanlagen des Auftraggebers (AG)
erforderlich sind.
Mit den ... Tiefbau-Kompaktleistungen
Im folgenden Leistungsverzeichnis sind alle Leistungen erfasst,
die zur Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten zum Zwecke
der Herstellung von Versorgungsanlagen des Auftraggebers (AG)
erforderlich sind.
Mit den Einheits- bzw. Pauschalpreisen sind alle in den
Leistungspositionen beschriebenen Teilleistungen unter
Beachtung der jeweiligen Vorbemerkungen abgegolten.
Insbesondere zu beachten sind die zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen (ZTV) zu den Leistungsverzeichnissen für
Tiefbauleistungen in der jeweils geltenden Fassung.
Abrechnung:
Die Entscheidung zur Abrechnung des Einzelauftrages nach
Einzelleistungen oder Kompaktleistungen wird durch den
AG mit der Auftragserteilung getroffen.
- Die Kompaktpreise gelten pro Meter Graben bzw. pro Stück
Grube
- Die Oberflächen der Straßen, Geh- und Radwege werden nach m²
abgerechnet (Zulage).
- Die Graben-/Grubenprofile werden unterschieden nach Ausführung
mit/ohne Sandauflager bzw. mit/ohne Massenaustausch.
- Durch Zulagen für Mehrbreiten und Mehrtiefen ist eine
baukastenartige Zusammenstellung der tatsächlichen
Abmessungen der Gräben und Gruben möglich.
- Bei der Wahl der für die Abrechnung zugrunde liegenden
Graben-/ Grubenbreiten ist die Mindestbreite nach DIN 4124
zzgl. der erforderlichen Maße des Verbaus (2 x 10 cm)
anzusetzen.
Mit den nachfolgenden Kompaktpreisen abgegolten sind alle
Aufwendungen für die Herstellung von Gräben und Gruben
einschl. deren Oberflächen zwecks Verlegung von Leitungen
und Kabeln einschl. Hausanschlussleitungen in privaten
und öffentlichen Grundstücken.
Neben den in den Positionen beschriebenen Leistungen gehören
auch nachfolgende Leistungen / Nebenleistungen
zur vertragsgerechten Erfüllung, ohne das ein gesonderter
Vergütungsanspruch besteht:
- Beschaffung von Unterlagen über Fremdanlagen
- Einholen der Aufgrabegenehmigungen
- Einholen von verkehrsrechtlichen Genehmigungen
- Baustellensicherung gem. DIN 18299
- Grundstückszufahrten bis 7,5 t. Davon unberührt bleiben
Leistungen zur Gewährleistung der Zugängigkeit für Feuerwehr,
Rettungsfahrzeuge u.ä. im öffentlichen Verkehrsraum.
- Erschwernisse bei Arbeiten in privaten Grundstücken, es kann
nicht grundsätzlich vom Einsatz von Maschinentechnik
ausgegangen werden
- Aushub mit Hand im Bereich von vorhandenen
Leitungen, Kabeln, Bauwerken und Kanälen
- alle erforderlichen Lade-,Transportleistungen sowie
Verwertungskosten nichtgefährlicher Abfälle
- sämtliche Zwischenlagerungen/-transporte
- Erschwernisse Bei Erd- und Verbauarbeiten durch in Gräben
und Gruben befindliche Kabel, Leitungen einschl. deren
Sicherung
- visuelle Kontrolle des Erdaushubs auf Kampfmittelbelastung
- alle erforderlichen landschaftsgärtnerischen und
Landschaftsschutzmaßnahmen (z.B. Baum-/Wurzelschutz)
- Herstellen der Fugen in Oberflächen aus Betondecken
und Asphalt
- Setzen von Straßenkappen/ Unterlegplatten sowie Schilder-
pfosten einschl. Fundament
- Anfertigung Ausführungsskizze gem. DIN 2425
- Übergabe Dokumentation
- Freistellungserklärungen Straßenbaulastträger/Grundstücks-
eigentümer
Auf Nachweis werden vergütet (unter Vorlage vom AG
anerkannter Rechnungen)
- Wiederherstellung von Fahrbahnmarkierungen
- Gebühren für Genehmigungen/Anordnungen.
- Leistungen zur Verkehrssicherung
Abgrenzung Baugrube / Graben:
Gruben kommen im Zusammenhang mit durchgehenden Gräben
abrechnungstechnisch dann zur Anwendung, wenn das Grabenprofil ggf.
incl. abschnittsweiser Verbreiterung / Vertiefung (Zulagen) für
Montagearbeiten nicht ausreicht
(z.B. quer zur Grabenachse angeordnet) oder die Grube vor Ausführung des weitergehenden Grabens aus technologischen Gründen separat angelegt / ausgehoben werden muss.
Gruben sind separat nur vergütungsfähig, wenn die tatsächliche
Ausführung nachgewiesen
(Foto od. dgl.) und die technologische Notwendigkeit gegeben ist.
Die Außenabmessungen der Gruben in Richtung des Grabens sind vom
durchgehenden Graben abzuziehen, d.h. die Grube stellt keine
Zulageposition dar.
Erläuterungen zu Abkürzungen:
- Gra/Gru: Graben/Grube
- oS/mS: ohne/mit Sand
- oMt/mMt: ohne/mit Massenaustausch
- MehrB: Mehrbreite
- Mehrt: Mehrtiefe
- Gfl: Grundfläche
- Ofl Asphaltb: Oberfläche Asphaltbeton
- Ofl Betond: Oberfläche Betondecke
- Ofl Pl/Gpfl Naturst: Oberfläche Platten/Großpflaster aus
Naturstein
- Ofl Dresdn Krustenpl: Oberfläche Dresdner Krustenplatten
- Ofl Pf/Pl aus Bet: Oberfläche Pflaster/Platten aus Beton
- Ofl Klein/Mosaikpfl aus Naturst: Oberfläche Klein-/Mosaik-
pflaster aus Naturstein
Abrechnungsregeln Gräben/ Gruben
Die Mehraufwendungen bei der Herstellung des Verbaus bei
Graben-/Grubentiefen > 1,75 m sind sowohl in den Graben-
positionen B100 x T180, den Grubenpositionen T180cm als auch
in den jeweiligen Zulagepositionen Mehrtiefe Graben-/ Grubentiefe
> 1,80 m zu berücksichtigen.
Die Ausführung der Gräben/ Gruben hat nach Werknorm des AG
und unter Beachtung der berufsgenossenschaftlichen Regeln zu erfolgen.
Ggf. technisch/ technologische bedingte Abweichungen von
den Breiten/ Tiefen bzw. der Grundfläche bedürfen zwingend
der Zustimmung des AG!
Rundungsregeln zur Berechnung der Abrechnungsmengen:
Gerundet wird nach den kaufmänn. Rundungsregeln (DIN 1333).
Ist die Ziffer der ersten Nachkommastelle eine 0, 1, 2, 3
oder 4, dann wird abgerundet.
Ist die Ziffer an der ersten Nachkommastelle eine 5, 6, 7, 8
oder 9, dann wird aufgerundet.
Abrechnungsregeln Gräben:
Rundungsregel für Mehrbreiten und Mehrtiefen je 10 cm:
Allg. Rundungsregelung für Breiten- und Tiefenermittlung
(Runden auf 10 cm):
0,000 - 4,999 cm abrunden auf 0 cm
5,000 - 9,999 cm aufrunden auf 10 cm
1. Wahl des passenden oder des nächst kleineren Grabens im LV
(Orientierung zunächst an Tiefe)
2. Ermittlung der Mehrtiefe
3. Ermittlung der Mehrbreite
Abrechnungsregeln Gruben:
Rundungsregel für Grubenflächen (Grundfläche)
Allg. Rundungsregelung für Gruben (Runden auf x,0 m² bzw. x,5 m²)
x,000 - x,249 > abrunden auf x,000 m²
x,250 - x,499 > aufrunden auf x,500 m²
x,500 - x,749 > abrunden auf x,500 m²
x,750 - x,999 > aufrunden auf (x+1),000 m²
Tiefbau-Kompaktleistungen
Im folgenden Leistungsverzeichnis sind alle Leistungen erfasst,
die zur Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten zum Zwecke
der Herstellung von Versorgungsanlagen des Auftraggebers (AG)
erforderlich sind.
Mit den ...
Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen
Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen
5. 9 Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen
5. 9
Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen
Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen
Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen
5.10 Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen
5.10
Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen
Straßenbau Straßenbau
Straßenbau
8 Straßenbau
8
Straßenbau
Betonarbeiten Betonarbeiten
Betonarbeiten
8. 3 Betonarbeiten
8. 3
Betonarbeiten