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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LV-Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS
BAUVORHABEN: Mannheim, Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
BAUORT: XERVON GmbH
Inselstraße
68169 Mannheim
BAUHERR: XERVON GmbH
Emdener Str. 278
50735 Köln
GEWERK: Sanitär
12725.410.51
ABGABETERMIN: bis Freitag, den 17.10.2025
um 10:00 Uhr
an Bolle System- und Modulbau GmbH
über COSUNO an Thorsten Günther (Einkauf und Vergabe)
GENERAL-UNTERNEHMER: Bolle System- und Modulbau GmbH
Hans-Geiger-Straße 21
48291 Telgte
VERGABEART: freihändige Vergabe
AUSFÜHRUNGSFRISTEN:
Baubeginn(Gewerk): KW 48 - 2025
Fertigstellung (Gewerk): KW 51 - 2025
Gesamtabnahme
des Gebäudes: ca. Dezember 2025
Sollte der vorgesehene Baubeginn aus kapazitätsbedingten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, bittet der Auftraggeber trotzdem ausdrücklich um Abgabe eines Angebotes. Hierbei ist nachfolgend der frühestmögliche Termin anzugeben.
Frühster Ausführungsbeginn: ...........................................
ANGEBOTSSUMME NETTO: ........................................... €
Zzgl. MwSt 19 %: ........................................... €
ANGEBOTSSUMME BRUTTO: ........................................... €
........................................................................................
Ort, Datum Bieter, Stempel und Unterschrift
LV-Deckblatt
Inhalts- und Anlagenverzeichnis Inhaltsverzeichnis
- Baubeschreibung
- Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Leistungsverzeichnis
Anlagenverzeichnis
- Planunterlagen:
▪ AUS_100_Grundriss_EG
▪ AUS_200_Grundriss_1.OG
▪ AUS_300_Schnitte
▪ AUS_400_Ansichten
▪ SAN_100_Grundriss_Unterlüftung
▪ SAN_200_Grundriss_EG
▪ SAN_300_Grundriss_1.OG
- „Vergabe- und besondere Vertragsbedingungen“ der Bolle System- und Modulbau GmbH
Inhalts- und Anlagenverzeichnis
Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme
Die Bolle System- und Modulbau GmbH ist als Generalunternehmer mit der schlüsselfertigen, funktions- und betriebsbereiten Errichtung des neuen Gebäudes beauftragt. Auf dem Grundstück Inselstraße 9 in Mannheim befinden sich bestehende Gebäude und bauliche Anlagen. Es ist geplant, frei auf dem Grundstück eine zweigeschossige Containeranlage als Büro- und Verwaltungsgebäude für das produzierende Gewerbe neu aufzustellen. Der Neubau hat gemäß vorliegender Planung eine Ausdehnung von etwa 18,26 Metern mal 12,13 Metern und besitzt eine überbaute Fläche von rund 206 Quadratmetern. Östlich des Grundstücks verläuft die Inselstraße, nördlich, südlich und westlich schließen sich weitere teilweise bebaute Grundstücke an. Das freistehend geplante Containergebäude ist als Gebäude der Gebäudeklasse 1 einzustufen. Es handelt sich bei dem Containergebäude nicht um einen Sonderbau.
WC-Anlagen und Anschlüsse für Wasser und Strom werden durch die Firma Bolle System- und Modulbau GmbH zur Verfügung gestellt. Ein Steiger auf der Baustelle kann mitgenutzt werden. Das Gebäude wird nicht eingerüstet. Beim Aufstellen der Container vor Ort wird ein Autokran zur Verfügung stehen.
2. Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
Zu beachten ist die Anlage „Vergabe- und besondere Vertragsbedingungen“ der Bolle System- und Modulbau GmbH.
3. Besondere Hinweise
Im Anhang der Ausschreibung liegen die Bauantragsplanungen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte bei. Weitere Unterlagen wie Statik und Wärmeschutznachweis werden auf Nachfrage digital zur Verfügung gestellt. Zur Ausführung auf der Baustelle wird eine detaillierte Ausführungsplanung im Maßstab 1:50 bereitgestellt.
[Ansichten]
Baubeschreibung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Für alle Arbeiten sind die Baustellenverordnung, die DGUV-Vorschriften sowie die einschlägigen Arbeitsschutzgesetze einzuhalten. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle jederzeit gewährleistet sind und bereits fertiggestellte Arbeiten sowie angrenzende Bauteile vor Beschädigung, Verschmutzung und Feuchtigkeit geschützt werden. Abfälle und Verpackungsmaterialien sind fachgerecht zu sammeln und zu entsorgen. Zutrittsregelungen, Absperrungen und Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle sind einzuhalten und bei Bedarf durch den Auftragnehmer bereitzustellen.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Normen und Regeln einschließlich aller Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen Bezug genommen wird – wie nationale Normen zur Umsetzung Europäischer Normen, Europäische Technische Zulassungen, Gemeinsame Technische Spezifikationen oder Internationale Normen – sind auch ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ stets gleichwertige Technische Spezifikationen zugelassen.
Die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung erfolgen nach den Bestimmungen der VOB/B und VOB/C in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
2. Angaben zur Ausführung
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei der Ausführung sind die entsprechenden Forderungen der Bau- und Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Arbeitssicherheit jederzeit einzuhalten.
Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Dies gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, zum Beispiel während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß CEF-Skala).
3. Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Alle Leistungen sind in fix und fertiger Arbeit einschließlich aller Nebenleistungen und notwendiger Materialien durchzuführen, auch wenn diese nicht im Einzelnen beschrieben sind.
4. Wartung und Instandhaltung
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Auftragnehmer mit der Instandhaltung, Inspektion und Wartung sowie mit der Störungsbeseitigung nach DIN 31051 an den von ihm errichteten Anlagen und Einrichtungen zu beauftragen. Die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Wartungsleistungen bleibt der Auftraggeberin vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung besteht nicht.
Sofern Wartungsleistungen im Leistungsverzeichnis nicht gesondert abgefragt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit Angebotsabgabe auch ein Wartungsangebot vorzulegen, wenn seine angebotene Leistung oder Teile davon im Rahmen der Gewährleistung verpflichtend gewartet werden müssen. Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist, sind die AMEV-Empfehlungen als Grundlage der Wartungsleistungen zu berücksichtigen.
Technische Vorbemerkungen
01 Gewerk: 410.51
01
Gewerk: 410.51
01.01 410.00 Sanitär - Vorbemerkungen
01.01
410.00 Sanitär - Vorbemerkungen
01.02 410.90 Sanitär - Dienstleistungen
01.02
410.90 Sanitär - Dienstleistungen
01.03 411.10 Sanitär - Abwasser-Rohrleitungen
01.03
411.10 Sanitär - Abwasser-Rohrleitungen
01.04 411.20 Sanitär - Abwasser-Rohrisolierungen
01.04
411.20 Sanitär - Abwasser-Rohrisolierungen
01.05 444.10 Niederspannung - Installationsgeräte
01.05
444.10 Niederspannung - Installationsgeräte
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