Fenster, Außentüren + Sonnenschutz
LOS 4 - - OLD Luz 7+8
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen: Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark. Anschrift der Baustelle:    Zum Olympischen Dorf    14641 Wustermark / OT Elstal Gesamtbauzeit:   Luz 7 und 8   Beginn I. / 2026 - Ende IV. / 2027    Der Ausschreibende, die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben. Baubeschreibung Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8 vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1968 - 1972) sowie den Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt 235 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke Luz 7 und Luz8. Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei werden die 3. Obergeschosse zurück-, als Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei Häuser, wobei jedes Haus 7-8 Wohneinheiten beherbergt. Anfahrt Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca. 30 m rechts nach dem Kreisverkehr),  über die Straßen "Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist nicht zulässig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht geltend gemacht werden. Bauleistungen Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen können teilweise in abgeschlossenen Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu kennzeichnen und terminlich zu benennen. Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den Gesamtpreis einzu- kalkulieren. Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden Planungsbüro nach Terminverein- barung eingesehen werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden. Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache möglich; Ansprechpartner vor Ort: Projektleiter:    Herr St. Bliesner (BHK GF) Handy:   0178 6000 651 Projektleiter:    Herr M. Voigt Handy:   0151 4140 6968 Mail:   marco.voigt@bauprojekt-bhk.de
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und technischen Vorschriften und Regeln. 2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. 3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können. 4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger, einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung und Lagerung der erforderlichen Materialien frei Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen, Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts Gegenteiliges besagt. 5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch laufende Kontrollen während der Durchführung der Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich. 6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen. Bei Beschädigungen sind die Kosten für die Wiederherstellung zu übernehmen. 7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden. 8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. 9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten. 10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat, Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung (inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. 11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1 x wöchentlich vorzulegen. 12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die ausführende Firma. 13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen, Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im Beisein des AG statt. 14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der terraplan/bauprojekt BHK statt. 15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. 16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden. 17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den AN auszuführen.  Arbeiten, die vor Freigabe oder in Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt werden,  werden nicht vergütet. 19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden. 20. Es findet eine förmliche Abnahme der Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von mindenstens zwei Wochen einzuhalten. 21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits erbrachte Leistungen eingereicht werden. 22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl. aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus- fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart. 23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust sind dies zu ersetzen. 24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. 25. In Räumen der  Bauwerke ist die Nutzung als Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden herrscht grundsätzlich Rauchverbot. 26. Gerichtsstand ist Nürnberg. 27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ____________________________________________________ 1.ALLGEMEINE HINWEISE Sie sind als solche  Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Es gelten für alle Gewerke und Produkte die entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige Baustoffe und Bauteile. Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Sämtliche Preise sind Nettopreise. 2. BESONDERE HINWEISE Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch  Risse, Setzungen etc., so ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache des Auftragnehmers. Bei allen Abbrucharbeiten sind die entsprechenden Vorschriften der Berufsge- nossenschaften und Baubehörden einzuhalten. Die Herstellung und das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten, die zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
VORBEMERKUNGEN TISCHLER- UND VERGLASUNGSARBEITEN Allgemeines Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend zu den DIN Bestim- mungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die Angaben der RAL- RG 424/1 Holzfenster, Gütesicherung der Güte- gemeinschaft Holzfenster e.V., Frankfurt, anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056 entsprechend anzu- wenden. Im Hinblick auf statische Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten; Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: - DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18355 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:   Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -   Tischlerarbeiten - DIN 18361VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:   Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -   Verglasungsarbeiten - ATV DIN 18357 - Beschlagsarbeiten - DIN 1055 T4 - DIN 7863 - DIN 1055 T3 - DIN 52460 - DIN EN ISO 10077 - Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und   Abschlüssen -  Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - DIN 18055 - Fenster; Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und   mechanische Beanspruchung; Anforderungen und Prüfung - DIN 18056 - Fensterwände; Bemessung und Ausführung - DIN 68121 - Holzprofile für Fenster und Fenstertüren - DIN EN 673 - Glas im Bauwesen - Bestimmung des Wärmedurchgangs-   koeffizienten (U-Wert) - DIN 4108   - DIN 18363 - DIN 18005 - DIN 6802 - DIN 18360 - DIN 68121 - DIN 68360 - DIN 18540 - DIN 1748   - DIN 1249 T1 - DIN 18361 - DIN 18545 - 3 - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau;  Anforderungen und Nachweise - DIN EN 1121 Türen - Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten -   Prüfverfahren - DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen - DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung - DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung - DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast -   Klassifizierung - DIN EN 12217 Türen - Bedienungskräfte - Anforderungen und Klassifizierung - DIN EN 12219 Türen - Klimaeinflüsse - Anforderungen und Klassifizierung - DIN EN 12400 Fenster und Türen - Mechanische Beanspruchung -   Anforderungen und Einteilung - DIN EN 13115 Fenster - Klassifizierung mechanischer Eigenschaften -   Vertikallasten, Verwindung und Bedienkräfte - DIN EN ISO 10077-1 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und   Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 1:   Allgemeines - DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 4:   Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte - DIN V ENV 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse -   Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung - DIN 18095-3 Rauchschutzabschlüsse -   Teil 3: Anwendung von Prüfergebnissen - DIN 4079 Furniere; Dicken - TRAV -techn. Richtlinie für absturzsichernde. Verglasung - Richtlinien des Institutes für Fenstertechnik e. V. Rosenheim, - Montagerichtlinien der "RAL-Gütegemeinschaft Fenster"für Gütegesicherte   Fenster - zugehörige Normen und Materialnormen - Herstellervorschriften - VFF Merkblatt KB.01 "Kraftbetätigte Fenster", die GUV-Richtlinie 1/494 und die   BGR 232 zu berücksichtigen (für elektr. angetriebene Öffnungsflügel) - DIN 4102 - Brandschutz - DIN 4108 - Wärmeschutz - DIN 4109 - Schallschutz - Unfallverhütungsvorschriften Für alle Tischerarbeiten sind folgende  Bemerkungen zu beachten bzw. einzu- kalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf sichtlich genehmigte und   zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden. Für Materialien   und Konstruktionen, die keine allgemeine Zulassung besitzen sind ggf.   Einzelzulassungen vorzulegen. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren, insbeson-   ders sind die Transportentfernungen,  der Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc.   im Umfang, wie es für die Leistungserbringung notwendig ist, bei der Preis-   bildung zu berücksichtigen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der Leistungsbe-   schreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind   diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung   anzumelden. - Der AN hat dem AG Muster und Materialien rechtzeitig vorzulegen. - Es ist ein Montageplan zu fertigen und dem Architekten zur Freigabe   vorzulegen. Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als Nebenleistung: - Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle   Falzdichtungen. - Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen, Markierungen. - Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen   nach Abschluss der Malerarbeiten. - Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz - Bauteile an den Baukörper. - Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für   eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich   durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln   und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. Werden Türblätter   gesondert ausgeschrieben, so gilt der Preis einschließlich der Bänder sowie   der Verbindung mit der vorhandenen Zarge. Werden Beschläge nur geliefert,   sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile (Schrauben, Schließ-   bleche, Schließplatten, Führungsschienen u. dgl.) mitzuliefern und in den   Preis einzurechnen. Baumaße - Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu  nehmen und die   Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. - Überprüfung und Abstimmung aller Zeichnungsmaße mit der Örtlichkeit ggf. ist   ein Ortstermin vor Abgabe des Angebotes zu vereinbaren. - Alle angegebenen Fenstermaße sind zu überprüfen und vor Ort aufzunehmen.
VORBEMERKUNGEN TISCHLER- UND VERGLASUNGSARBEITEN
1 Verglasungsarbeiten Luz 7 und 8
1
Verglasungsarbeiten Luz 7 und 8
Ausführungsbeschreibung Holzfensterelemente als einbaufertige Fenster- und Fenstertürelemente Lieferung und fachgerechter Einbau 1. Konstruktion: - Elemente aus Holz - Holzprofile:   nach DIN 68121, Teil 1 und 2   Rahmenprofil:   IV 78 oder IV 90       entsprechend Notwendigkeit aus       Wärme- und Schallschutznachweis       für Mehrscheiben-Isolierverglasung;   angebotene Holzart: ...............................................       (vom Bieter auszufüllen) - thermisch getrennte Holzkonstruktion - Farbbeschichtung: oberflächenfertig lackiert, 1-farbig, innen und außen:   Farbton:    RAL nach Wahl des AG,         oberflächenfertige Ausführung - Flügel nach innen öffnend (gemäß Ausführungsplanung); Teilung und  Aufschlagsrichtung und Funktion der Fenster gemäß Ausführungsplanung - Dichtungsprofile aus EPDM (APTK), als umlaufende Mitteldichtung im Flügelrahmen - Beanspruchungsgruppen für Luftdurchlässigkeit u. Schlag-   regendichtheit und Widerstandsfähigkeit bei Windlast gemäß DIN   EN 12207 / 12208 / 12210 - Herstellung, Ausführung, Verarbeitung und Montage entsprechend RAL- Güte-   bestimmungen und den Bestimmungen des Tischlerhandwerkes sowie den   Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. Rosenheim,  LBO insbesondere   TRAV, Arbeitsstättenrichtlinie - vorbereitet für Einbau Fensterbank innen (MDF, d= ca. 3 cm) und außen (Dämmkeil mit Verblechung) - Fenstertürelemente mit robuster Schwellenausbildung - angebotenes Fabrikat :........................................          (vom Bieter auszufüllen) 2. Einbau - Einbau in Rohbauöffnung ohne Anschlag - in massive, mit WDVS gedämmte Außenwände - die inneren Fensterleibungen werden bauseits verputzt; Bestandsgebäude: im Bereich der Massivwände, zurückversetzt zur Außenkante gemäß Detail Massivwand - WDVS wird als ca. 40 mm starke Leibungsdämmung ausgeführt Anbauten/Neubau: im Bereich der Massivwände, zurückversetzt zur Außenkante gemäß Detail Massivwand (WDVS wird auf Fensterrahmen gezogen) - Die Anschlussfugen zwischen Fensterbereichen und dem Bauwerk sind   wärmedämmend, wind- und  schlagregendicht auszuführen und dauerelastisch    zu versiegeln. 3. Verglasung: Verglasungen nach DIN 18361 - Isolierverglasung nach Anforderung Wärmeschutz) 4. Wärmeschutz: - Wärmedurchgangskoeffizient, nach DIN EN 673   Gesamtelement:   Luz 7 und 8       Uw<=0,8 W/m²K bzw. gemäß Wärmeschutznachweis 5. Schallschutz: - gemäß VDI-Richtlinie 2719 bzw. nach Schallschutznachweis - R w,Fenster = 31-35 dB - siehe Fensterliste 6. Beschläge: - Beschlagsanordnung verdeckt - Bemusterung durch AG Fenster - Einhand-Drehbeschlag - Fehlbediensperre - Fenstergriffe mit Abdeckrosette   Fabrikat:   Hoppe, Typ Stockholm o. glw. Art       Aluminium in Stahloptik, Farbton F9 - angebot. Fabrikat: ........................................          (vom Bieter auszufüllen) Fenstertüren - wie Fenster - die Türen erhalten nach Bedarf als Unterweite eine Aufdopplung aus druckfensten Purwerkstoff mit WLG 086; Abrechnung in separater Position - außenseitig ein Griff aus Metall, Farbe wie Fenster außen und ein Falzschnäpper - die Fenster und Türen erhalten nach Bedarf oben eine Aufdopplung aus   druckfensten Purwerkstoff mit WLG 086;  Abrechnung in separater Position - Fensterelemente erhalten Außenluftdurchlässe (z. B. Aereco)- siehe  Fensterliste, die Anzahl wird über eine gesonderte Position abgerechnet - angebot. Fabrikat/Typ:........................................       (vom Bieter auszufüllen) 7. Allgemeines - die Preise gelten als fix und fertige Arbeiten einschl. Lieferung, Montage und   Bauwerksabdichtung, d.h. die Ausbildung aller Anschlüsse nach den   Fachregeln; - als Öffnungsmaße in den LV-Positionen sind die lichten Maße zwischen den    Außenanschlägen gemäß Grundriss-Zeichnung angegeben ! - die seitl. Rahmenverbreiterungen sind entspr. den örtlichen Bedingungen in die EP einzurechnen ! - die Maßangaben für die Teilungen der Fenster sind nur "ca.-Maße", die am   Original zu prüfen; - die Werkstattzeichnungen sind durch den Ausführungsbetrieb   beim Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen; ein   Musterfenster nach Angaben des AG ist in der Gesamtkalkulation als   Komplettleistung zu berücksichtigen; - komplett einschließlich aller Anschlüsse und Beschläge, Dichtungs-,   Verbindungs- und Befestigungsmittel - Einzelne Fenster erhalten Glasbrüstungen als Absturzsicherungen. Absturzsichernde Befestigung ist zu berücksichtigen.
Ausführungsbeschreibung Holzfensterelemente als
Ausführungsbeschreibung Rollladenelemente Stranggepresster Aluminiumkasten mit Panzer Umweltprodukt- deklaration (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804. Die Leistung umfasst die Lieferung und Montage des kompletten Rollladensystems mit allen Zubehörteilen, sowie dessen Montage nach Herstellervorschrift. Es sind der Bausituation entsprechende Maßnahmen zur Abdichtung zwischen Baukörper/Fenster und Rollladensystem vorzunehmen. Kasten, Revisionsblende, Führungsschienen und Endstab aus Aluminium in hochwertiger, stranggepresster Qualität; pulverbeschichtet. Farbe: nach Wahl AG aus Standardfarbkollektion, Kastenvariante  - wird im Fassadenvollwärmeschutz integriert Revisionsöffnung von unten, Kastenrückseite geschlossen Kastengröße:     gemäß Ausführungsplanung Fabrikat:       Roma INTEGO. P( Basis Quadro) o.glw.    angebot. Fabrikat/Typ:........................................          (vom Bieter auszufüllen) Führungsschienen Standard mit eingewalztem Gummikeder; Hochschiebesicherung durch feste Wellenverbindungen; Kugelgelagerte Achtkantstahlwelle mit federnder Achskappe;  Einziehbarer Endstab aus stranggepresstem Aluminium. Der Rollladenpanzer muss die Windwiderstandsklasse 2 gemäß DIN EN 13659 erfüllen. Rollladenpanzer:   Doppelwandiges Aluminiumprofil mit PU-      Schäumung Fabrikat:      Roma  ALUMINO 37  o.glw. Antriebsart: elektrisch-drahtgebundener Motor und Notkurbel Nothandkurbelfunktion bei Stromausfall bei Rettungswegen- Abrechnung in separater Position Elementmaße B x H: gemäß Ausführungsplanung und Aufmaß Fabrikat:   Roma- Typ Intego.P- Basis Quatro mit Alumino 37 o.glw.    angebot. Fabrikat/Typ:........................................          (vom Bieter auszufüllen)
Ausführungsbeschreibung Rollladenelemente
1. 1 Holzfenster
1. 1
Holzfenster
1. 2 Hauseingangstür
1. 2
Hauseingangstür
1. 3 Außenfensterbänke
1. 3
Außenfensterbänke
1. 4 Innenfensterbänke
1. 4
Innenfensterbänke
1. 5 Absturzsicherungen
1. 5
Absturzsicherungen
1. 6 Kellerfenster
1. 6
Kellerfenster
1. 7 Sonstiges
1. 7
Sonstiges