02. Erdarbeiten u. optional m. Grundleitungen
Los 01 - Erdarbeiten - Tiefbau, Kongostr. Jugendzentrum
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Los 01 - Erdarbeiten - Tiefbau Los 01  -  Erdarbeiten - Tiefbau
Los 01 - Erdarbeiten - Tiefbau
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Los 01 - Erdarbeiten - Tiefbau
Erdarbeiten - Tiefbau - Anlagenverzeichnis LV 04  Erdarbeiten / Tiefbau  -  Verzeichnis der Anlagen  Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Anlagen bei : 01. Lageplan  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  E01-K      L      1_100        19.12.2022     geändert 27.06.2025 02. Baustelleneinrichtungsplan  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  KGO_ARC_5_BE      15      1_200        18.11.2025 03. Baugrubenplan  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  KGO_ARC_5_GR_BG_01 06      1_100        02.10.2025  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  KGO_ARC_5_GR_BG_02 06      1_100        02.10.2025  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  KGO_ARC_5_GR_BG_03 00      1_100        02.10.2025  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  KGO_ARC_5_BG_Schema  00     1_20      01.10.2025 04. Entwässerungsplanung  Plan Nr.   Maßstab Datum  DI_ARK_5_TA_0_ES_-1_C_ZP 1_50        24.06.2025     geändert 29.09.2025  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  K06.1  B 1_50      19.02.2025     geändert 19.09.2025  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  K06.2  B 1_20+50      19.02.2025     geändert 19.09.2025  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  K06.3  B 1_50      19.02.2025     geändert 19.09.2025 05. TGA - Blitzschutz  -  Erdung  Plan Nr.  Index Maßstab Datum  KGO_ARC_5_DE_SO_02 04      1_5        20.06.2025  ergänzt von Ing.Büro Müller GmbH  30.07.2025 06. Sockeldetails  Plan Nr.  Maßstab Datum  KGO_ARC_5_DE_SO_01     1_5        29.08.2025  Plan Nr.  Maßstab Datum  KGO_ARC_5_DE_SO_05     1_5        29.08.2025 07. Baugrundgutachten  Geotechnischer Bericht Ing.-Büro Maul + Partner vom 14.03.2022  Projekt Nr. 2021-0453  -  Bearbtg. Nr. 2021-0543-BGG-01-Rev-01  Kennwerte zu den Homogenbereichen nach DIN 18300  Anlage H  in o.g. geotechnischem Bericht v. 14.03.2022 08. Kampfmittelsondierung  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz  Stellungnahme über Kampfmittelfreiheit vom 17.01.2022  ( 3 Seiten plus 1 Anlage )  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz  Karte zur Luftbildauswertung  :  Blatt Nr. / Stand  433 C / 2021
Erdarbeiten - Tiefbau - Anlagenverzeichnis
Erdarbeiten - Tiefbau - Allgemeine Baubeschreibung - Hinweise Leistungsverzeichnis 04  -  Erdarbeiten / Tiefbau  Allgemeine Baubeschreibung   /   Allgemeine Hinweise 01. Baugrundstück  Das Baugrundstück liegt im Nordwesten Berlins im Bezirk Wedding. Genaue Adresse ist Kongostrasse 28 in 13351 Berlin. Bei der Kongostrasse handelt es sich um einen in diesem Bereich aufgehobenen ehemaligen Strassenabschnitt der nur noch für Fussgänger und Radfahrer nutzbar und entsprechend ausgebildet ist.  Erreicht wird das im rückwertigen Grundstücksteil liegende Baufeld über die Guineastrasse. Diese ist über die von der Stadtautobahn als Fortführung der Stadtautobahn kommende Seestrasse gut anfahrbar. 02. Bauvorhaben  Auf dem Baugrundstück befand sich eine zum Zeitpunkt der Arbeiten dieses LV´s bereits abgerissene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Das dort ehemals vorhandene "Aktionsraum" genannte Bestandsgebäude wird durch einen Neubau ersetzt.  Neu geplant ist ein nicht unterkellerter, 2-geschossiger Neubau in Holz-Skelettbauweise.  Die als Flachdach ausgebildeten Dachflächen sollen begrünt und in Teilen als Sport- und Bewegungsfläche genutzt werden. Für die Fassaden ist eine umlaufende Vorhangfassade aus gefalteten und perforierten Blechen vorgesehen.  Vom Neubau räumlich abgesetzt wird ein kleiner Werkstattbereich mit zugehöriger offener Bühne in Holzrahmenbauweise errichtet. Für die Fassade ist ein Stahlrahmen mit Trapezblechverkleidung vorgesehen.  Ergänzt werden die baulichen Massnahmen durch die Errichtung eines neuen, im Zugangsbereich der Aussenanlagen geplanten Müllhauses.  Im Rahmen des Neubaus werden die Aussenanlagen incl. dem Anlegen einer neuen Rigole umfänglich neu gestaltet. 03. Bauablauf  Für das vorgenannte Bauvorhaben wird das Baufeld zunächst hergerichtet und die  Baustelle anschliessend eingerichtet. Auf Grund der engen Platzverhältnisse im Bereich des Baufeldes werden hierzu  im Bereich der Guineastrasse zusätzliche Flächen für die Aufstelllung von Containern der AN angemietet.  Nach Fertigstellung der Baustelleneinrichtung ist dem Abriss des Bestandes vorlaufend eine Schadstoffsanierung erforderlich. Erst nach abgeschlossenem Ausbau sämtlicher Schadstoffe und nachfolgend erfolgter Freigabe kann das Bestandsgebäude abgerisssen und mit dem Baugrubenaushub für den Neubau begonnen werden. 04. Höhenlagen der Baumassnahmen  Das Baugrundstück liegt im Mittel bei 34,30 m über NHN.  Das Gelände kann als im Wesentlichen eben eingestuft werden. 05. Zugang  /  Zufahrt  Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Guineastrasse. Das Baufeld liegt im rückwertigen Teil des Grundstückes und kann über die parallel zur Kongostrasse verlaufende neu hergerichtete Baustrasse angefahren werden. Die Entfernung von der Guineastrasse zum Baufeld beträgt i.M. ca. 80 m. Ein am Kopfende der Baustrasse geplanter Abzweig wird zusätzlich die Längsseite des Baufeldes erschliessen.  Sämtlicher An- und Ablieferverkehr wird über die Guineastrasse via Baustrasse abgewickelt. Die Platzverhältnisse im Bereich des Baufeldes sind sehr begrenzt. Insbesondere können Materialien die nicht unmittelbar verbaut werden nur sehr eingeschränkt und auch nur in vorheriger Absprache mit der Bauleitung zwischengelagert werden. An- und Ablieferung von Material jeder Art muß daher jeweils zeitnah zu den zugehörigen Bauleistungen erfolgen. Hierbei können Wartezeiten entstehen, die im Angebot angemessen zu berücksichtigen und einzukalkulieren sind.  Die Baustrasse erschliesst auf einer Länge von ca. 80 m das Baufeld. Breite der Baustrasse wird i.M. 5,00 m sein, wobei für die Breite der Fahrspur ca. 3,50 m zu berücksichtigen sind. Wendemöglichkeiten für LKW sind im Bereich der Baustrasse nicht vorhanden. Dem Bieter wird empfohlen sich im Rahmen der Angebotsbearbeitung direkt vor Ort ein Bild über die räumliche und verkehrliche Situation zu verschaffen. 06. Öffentliche Verkehrsflächen  Die an das Baugrundstück angrenzenden und im sonstigen Umfeld liegenden Verkehrsflächen sind incl. der Gehwege für den öffentlichen Verkehr grundsätzlich freizuhalten. Dies schliesst die Nutzung der Kongostrasse für Fussgänger und Radfahrer mit ein.  Falls ein AN aus logistischen und/oder sonstigen Gründen im Ausnahmefalle öffentliche Flächen in Anspruch nehmen muß, so ist es allein seine Sache diese Nutzung zu seinen Lasten zu beantragen, die erforderlichen Genehmigungen herbeizuführen und die Flächen gemäß der öffentlich-rechtlichen Anforderungen aus einer eventuellen Genehmigung herzurichten und anschliessend auch wieder zurückzubauen. 07. Parkplätze  Auf dem Baugrundstück selbst sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Eine Befahrung des Baugrundstückes ist ausschliesslich für den An- und Ablieferverkehr möglich. Parkmöglichkeiten finden sich im direkten Umfeld des Baugrundstückes soweit diese im Rahmen eines Wohngebietes tagsüber zur Verfügung stehen. 08. Besichtigung des Baugrundstück  Das Baugrundstück kann jederzeit ohne vorherige Anmeldung eingesehen werden. Der Zugang ist frei möglich. Von den sonstigen angrenzenden Flächen ( Strassen / Wege / Grünflächen Parkmöglichkeiten etc ) kann sich der AN vor Ort jederzeit ein eigenes Bild machen, soweit dies über die o.g. Hinweise hinausgehend erforderlich ist. 09. Baustelleneinrichtung  -  Flächen  -  Container  Für die Baustelleneinrichtung der Gewerke / Firmen stehen nur eingeschränkt Flächen auf dem Baugrundstück selbst zur Verfügung.  Vor Aufstellung eigener Container des AN bedarf es in jedem Falle einer vorherigen Abstimmung mit der Bauleitung.  Für das Aufstellen von Containern mit einer Grösse von bis zu 2,50 x 6,00 m werden vorhandene Parkflächen für die Dauer der Baumassnahme angemietet. Insgesamt stehen hier zusätzlich 7 Stellflächen zur Verfügung.  Die Möglichkeit einer eventuellen Erweiterung durch Aufstockung ist vorerst nicht geplant.  Hierzu müssten zunächst umfangreiche Rückschnitte im Bereich der am Strassenrand vorhandenen und zu schützenden Bäume ausgeführt werden.  In unmittelbarer Nähe zum Baufeld wird ein Sanitärcontainer aufgebaut. Vorgesehen ist neben der Ausstattung mit WC´s / Waschtischen auch die Bereitstellung mindestens einer Dusche. 10. Baustelleneinrichtung  -  Baukran  Die Stellung eines Baukrans ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Beabsichtigt ist die notwendigen Kranarbeiten per Mobilkran Leistungs- und Auftragnehmerabhängig zu organisieren. Hierfür soll eine entsprechende Position in die jeweiligen Leistungsverzeichniss aufgenommen werden. Ob der Mobilkran gleichzeitig von Gewerken unterschiedlicher Auftragnehmer genutzt werden kann, ist bei Erfordernis jeweils kurzfristig zwischen AN und BL abzustimmen. 11. Baustelleneinrichtung  -  Sonstiges  Das gesamte Baufeld wird umzäunt. Im Bereich der Überfahrt zur Baustrasse wird eine 2-fügelige Toranlage mit einer lichten Öffnungsbreite von ca. 5,00 m eingebaut.  Baustrom   :  Die Einrichtung von Baustrom ist vorgesehen.  Bauwasser :  Die Einrichtung von Bauwasser ist vorgesehen. 12. Baustelle   -   Videoüberwachung  Die Überwachung der Baustelle per Videokamera wird vom AG im Rahmen der hierzu geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. 13. Vorbeugender Brandschutz  Der gesamte Bereich der Kongostrasse, der Guineastrasse und sonstige zugehörige angrenzende Verkehrsflächen sind  als Angriffswege der Feuerwehr zu jeder Zeit von Fahrzeugen, Baumaterialien, Maschinen, Werkzeugen und dergleichen freizuhalten. Dies gilt insbesondere für besonders gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellplätze soweit vorhanden.  Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich über die Lage von Flächen und Versorgungseinrichtungen für die Feuerwehr vor Ort zu vergewissern. 14. Arbeitszeiten  Das Baugrundstück befindet sich inmitten eines Wohngebietes und im Umfeld einer nördlich angrenzenden Kindertageseinrichtung. Für die Bauarbeiten sind die Vorschriften des Immissionsschutzgesetz des Landes Berlin zwingend zu beachten  Gearbeitet werden kann an Werktagen jeweils von 07:00 bis 20:00 an.  Für besonders laute Arbeiten / Maschinen etc sind die im Bundesimmissionsschutzgesetz genannten weiteren Einschränkungen zwingend zu beachten. ( i.d. R.  07-09 / 13-15 / 17-20 ) 15.  Baumschutz  Im Bereich der Baumasssnahmen befinden sich mehrere geschützte Bäume, die entsprechend eingehaust werden. Im Bereich der Baumschutzzonen ist das Abstellen, Lagern von Materialien / Gegenständen aller Art / Sonstiges - auch nur vorübergehend - strikt untersagt. Die Vorgaben aus der Baumschutzverordnung (BaumSchV ) des Landes Berlin sind zwingend zu beachten. Der Baum- und Wurzelschutz erstreckt sich auf einen Bereich in Grösse der Baumkrone plus umlaufend 1,50 m.  Bei säulenartigen Bäumen beträgt der Schutzkreis Krone plus 5,00 m. 16.  Brut- und Nistschutz  Sind Arbeiten im Bereich von Bäumen, Büschen und sonstigen Pflanzungen auszuführen, so sind die Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG ) zu Schutzzeiten hinsichtlich des Brut- und Nistzschutz zwingend zu beachten. In der Zeit vom 01.03 bis zum 30.09. eines jeden Jahres dürfen ohne vorliegende Ausnahmegenehmigung keinerlei Arbeiten an Bäumen, Hecken, Sträuchern und sonstigen Gehölzen ausgeführt werden. 17. Bauzaun   -   Personenschutz  Im näheren Umfeld des Baufeldes befindet sich ein Kinderspielplatz sowie eine Kindertageseinrichtung. Mit der Anwesenheit von Kindern ist also jederzeit zu rechnen. Das Öffnen das Bauzaunes ist ausserhalb der dafür vorgesehenen Öffnungen, und sei es auch nur kurzzeitig, ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung zwingend untersagt. Der AN hat darauf zu achten, das der Bauzaun jederzeit geschlossen ist.  Tore und Türen die für Liefer- / Entsorgungszwecke / Zugang zur Baustelle etc kurzfristig zu öffnen sind, sind unmittelbar anschliessend wieder fachgerecht zu verschliessen. Der jeweilige Nutzer hat sich darüber zu vergewissern, das entsprechend verfahren wird. 18. Bauzaun   -   Verschluss  Der Bauzaun ist stets geschlossen zu halten. Der Bauzaun ist darüber hinaus zum Feierabend bzw. nach jeweiligem Ende der beauftragten Arbeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu verlassen. Insbesondere sind die einzelnen Zaunfelder miteinander zu verketten. Jede Änderung der Bauzaunlage ist unaufgefordert wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. D er Auftragnehmer hat sich darüber zu vergewissern, das der Bauzaun geschlossen ist / geschlossen wird, soweit er zum Feierabend jeweils der letzte Tätige auf der Baustelle ist.  Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Folgen aus unsachgemäßem Versetzen des Bauzaunes / der Bauzaunfeldern und sonstiger zugehöriger Bauteile, soweit er für die Veränderung des Bauzaunes verantwortlich ist.  Der Auftragnehmer trägt sämtliche Kosten, die für eine eventuelle Instandsetzung, Wiederherrichtung, Verschluss etc des Bauzaunes anfallen, soweit er für die Veränderung des Bauzaunes verantwortlich ist. 19. Kampfmittelfreiheit  Eine Stellungnahme zur Kampfmittelfreiheit liegt mit Datum 17.01.2022 vor. Hieraus ergeben sich auf Basis der Auswertung von Luftbildern keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmitteln.  Ein gesonderter Nachweis über die Kampfmittelfreiheit liegt nicht vor. Auch wenn die Prüfung von Unterlagen keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmitteln ergibt, kann das Vorkommen von Kampfmitteln nicht völlig und nicht verbindlich ausgeschlossen werden. 20. Rauchverbot  Auf dem gesamten Grundstück der Baumassnahmen herrscht striktes Rauchverbot. Verursacher von Verstössen gegen das Rauchverbot, werden sanktioniert. Zusätzlich hierzu werden dem AN die Reinigungs- und Entsorgungskosten für zurückgelassene Kippen etc in Rechnung gestellt. Im Wiederholungsfalle werden die entsprechenden AK dauerhaft von der Baustelle verwiesen. 21. Alkoholverbot  Auf dem gesamten Grundstück der Baumassnahmen herrscht striktes Alkoholverbot. Verursacher von Verstössen gegen das Alkoholverbot, werden sanktioniert. Im Wiederholungsfalle werden die entsprechenden AK dauerhaft von der Baustelle verwiesen. 22. Vergabeplattform des Landes Berlin  Ausschreibungsverfahren werden im Land Berlin ausschließlich elektronisch durchgeführt.  Das schließt die Einreichung / Abgabe von Angeboten ein.  In der Regel hat sich der Bieter hierzu vorab bei der Vergabeplattform zu registrieren.  Es ist allein Sache des Bieters die Abgabe seines Angebotes / seiner Angebote entsprechend den Vorgaben und Anforderungen der Vergabeplattform des Landes Berlin zu organisieren.
Erdarbeiten - Tiefbau - Allgemeine Baubeschreibung - Hinweise
Erdarbeiten - Tiefbau - Leistungsbeschreibung LV 04  Erdarbeiten / Tiefbau  Leistungsbeschreibung   /   Hinweise zur Ausführung 01. Art und Umfang der Leistung  Gegenstand dieser Ausschreibung sind Erd- und Tiefbauarbeiten in Vorbereitung der Gründungsmassnahmen zum Ersatzneubau aus der allgemeinen Baubeschreibung. Der Bereich der neuen Werkstatt und der neuen Rigole sind hier eingeschlossen. Die Leistung umfasst die Lieferung und fachgerechte Ausführung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sonstiger zugehöriger Vorschriften und Richtlinien.  Im Rahmen dieses LV´s sind die folgenden Leistungen zu erbringen :  -  Technische Bearbeitung  ( Nachweise / Prüfen Verdichtungsgrad )  -  Einmessarbeiten  ( Schnurgerüst )  -  Profilgerechter Aushub der Rigole  -  Profilgerechter Aushub der Baugrube  -  Profilgerechter Aushub der Werkstatt  -  Einbau Gründungspolster zu Neubau  -  Einbau Gründungspolster zur Werkstatt  -  Aushub von Leitungsgräben  -  Verbauarbeiten zu Leitungsgräben  -  Verfüllarbeiten  -  Zwischenlagerung / Abtransport / Entsorgung Aushub  Die Erd- und Tiefbauarbeiten werden nur an Firmen übertragen, die über die entsprechende Erfahrung, Fach- und Sachkunde verfügen. Die entsprechenden Voraussetzungen sind im Vergabeverfahren nachzuweisen. 02. Aushub  -   Reihenfolge  Auf Grund  sich in Teilen überlagernder Böschungsbereiche, sind die Gruben abschnittsweise auszuheben.  Mit den Aushubarbeiten wird zunächst im Bereich der Rigole begonnen.  Erst nach Wiederverfüllung der Rigole kann mit dem Aushub des Baufeldes zum Ersatzneubau begonnen werden. Anschliessend werden im Bereich Werkstatt die Gruben zur Herstellung der Einzelfundamente ausgehoben.  Das abschnittsweise, zeitlich versetzte Arbeiten im Rahmen der Aushub- und Verfüllarbeiten ist vom AN in seinem Angebot angemessen zu berücksichtigen. Alle Aufwendungen hierfür sind in den EP der zugehörigen Position einzukalkulieren und mit dem EP der Pos. abgegolten. 03. Aushub  -   Leitungsgräben  -  Hinweise zur Ausführung  In einigen jeweils kurzen Abschnitten sind Leitungsgräben im Bereich unterhalb der nachfolgend einzubauenden Bodenplatte zu erstellen. Das Ziehen der Leitungsgräben erfolgt zu Teilen innerhalb des bereits verdichteten Kiespolsters. Der Kies ist in diesem Bereich auszubauen und nach Angabe der Bauleitung für spätere Wiederverwendung seitlich zwischenzulagern.  Nach Ziehen der Leitungsgräben ist das Geotextil spannungsfrei in die Gräben einzulegen und mit jeweils ausreichend grosser Überlappung über die angrenzenden Geotextile zu führen. Erst anschliessend kann mit dem Einbau der Sauberkeitsschicht für die nachfolgende Verlegung der Leitungen begonnen werden.  Nach Abnahme der neu verlegten und anschliessend einbetonierten Leitungen werden die Gräben mit Schaumglasschotter wieder verfüllt. Die Schotterflächen sind mindestens in den Arbeitsbereichen der Leitungsgräben neu zu verdichten, der erreichte Verdichtungsgrad zu prüfen und entsprechend der Anforderungen an die Verdichtung nachzuweisen. 04. Hinweise zu  Kampfmitteln  /  Kampfmittelsondierung  Eine Stellungnahme zur Kampfmittelfreiheit liegt mit Datum 17.01.2022 vor. Hieraus ergeben sich auf Basis der Auswertung von Luftbildern keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmitteln. ( s. Anlagen zum LV )  Ein gesonderter Nachweis über die Kampfmittelfreiheit liegt nicht vor. Auch wenn die Prüfung von Unterlagen keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmitteln ergibt, kann das Vorkommen von Kampfmitteln nicht völlig und nicht verbindlich ausgeschlossen werden.  Werden Kampfmittel gefunden oder besteht nur der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln, sind die zuständigen Behörden und der AG vom AN umgehend und unaufgefordert schriftlich zu verständigen. Vom AN sind zeitgleich alle hierzu erforderlichen gesetzlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Fund und/oder zum Umgang von Kampfmitteln einzuleiten.  Die Beseitigung von Kampfmitteln liegt im Verantwortungsbereich des AG. 05. Leistungsverzeichnis  -  Positionen -  Punkt Vorarbeiten / Folgearbeiten  Werden in den Positionen des Leistungsverzeichnis die Punkte "Vorarbeiten"  und "Folgearbeiten" aufgeführt, so sind diese wie folgt zu verstehen und vom AN entsprechend zu berücksichtigen :  Vorarbeiten : Bauseitige oder vom AN in gesonderter Position ausgeführte      Leistungen, auf die die in der zugehörigen Position genannten     und beschriebenen Leistungen des AN aufbauen.  Folgearbeiten : Nachfolgende bauseitige oder vom AN in gesonderter Position     nachfolgend auszuführende Leistungen, die auf die Leistungen     aus der Position aufbauen. 06. Aushub  -  Hinweise  Im Bereich der auszuhebenden Gruben werden in Teilen schwach humose Schichten, überwiegend aber sandige Schichten angetroffen.  Diese sind flächenmässig unterschiedlich im Bereich des Aushubs verteilt.  In allen Schichten ist mit Fremdbestandteilen / Beimengungen aus ehemaligen Aufschüttungen zu rechnen. Genaue Angaben hierzu können dem Baugrundgutachen ( geotechnischer Bericht gemäß Anlage ) entnommen werden.  Zur Klassifizierung der Bodenklassen / Homogenbereiche / ErsatzbaustoffVO / Vollzugshinweise etc siehe die nachfolgenden Hinweise dieser Leistungsbeschreibung.  Grasnarbe und humoser Oberboden sind getrennt vom mineralischen Boden auszubauen, zu lagern, zu entsorgen und abzurechnen.  Sollten von den Beprobungen aus dem Baugrundgutachten abweichende Bodenschichtungen angetroffen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und zur weiteren Abstimmung Rücksprache mit der Bauleitung zu nehmen. 07. Baugrundgutachten  -  Klassifizierung Boden / Aushub  Dem Leistungsverzeichnis liegt der geotechnische Bericht des Ing.- Büros Maul+Partner bei. ( s. Anlagenverzeichnis )  Die Angaben zur Bodenklasse nach DIN 18300:2012  und zu den Homogen- bereichen nach DIN 18300:2019 basieren auf dem vorgenannten  geotechnischen Bericht.  Die Angaben zu den Zuordnungsklassen erfolgen gemäß ErsatzbauttoffVO in Verbindung mit den jeweils gültigen landesspezifischen Vollzugshinweisen.  Etwaige im geotechnischen Bericht enthaltene Zuordnungen nach früheren Regelwerken (z.B. LAGA) dienen ausschließlich der Orientierung und sind nicht maßgeblich für die Abrechnung und Entsorgung  Der AN wird unaufgefordert Rücksprache mit der Bauleitung nehmen sollten die im o.g. Gutachten getroffenen Annahmen und Voraussetzungen von den vorgefundenen Verhältnissen abweichen. 08. Homogenbereiche  -  Kennwerte  Boden / Aushub  Auf Basis des vorgenannten geotechnischen Bericht sind vom AN für Aushub / Abfuhr / Entsorgung des Bodens die nachfolgend aufgelisteten Kennwerte zu den einzelnen Homogenbereichen zu berücksichtigen :  Homogenbereich A  ortsübliche Bezeichnung : aufgefüllte, schwach humose Sande mit      Fremdbestandteilen  Korngrössenverteilung : 0-5-91-4  DIN EN ISO 17892-4     bis 0-10-77-13  Massenanteil Steine / Blöcke : 0 - 10 % DIN EN ISO 14688-1  Feuchtedichte : keine Angabe DIN EN ISO 17892-2                                    oder DIN 18125-2  undränierte Scherfestigkeit : keine Angabe DIN EN ISO 17892-7                                    oder DIN EN ISO 17892-8                                   oder DIN 4094-4  Wassergehalt : ¿ 5 - 20 % DIN EN ISO 17892-1  Plastizitätszahl : keine Angabe DIN EN ISO 17892-12  Konsistenzzahl : keine Angabe DIN EN ISO 17892-12  Lagerungsdichte_Bezeichnung : sehr locker DIN EN ISO 14688-2     bis  mitteldicht   Lagerungsdichte_Bestimmung :15 - 17 KN/cbm DIN 18126  organischer Anteil : < 1 - 3 DIN 18128  Bodengruppe : SU - OH,  SE / SU DIN 18196  ErsatzbaustoffVO Zuordnung    : entspricht ca BM-F2 / BM-F3  (LAGA - Zuordung : Z 1.2 - Z 2)  Homogenbereich B  ortsübliche Bezeichnung : gewachsene Sande  Korngrössenverteilung : 0-3-97-0 DIN EN ISO 17892-4  Massenanteil Steine / Blöcke : < 1 % DIN EN ISO 14688-1  Feuchtedichte : keine Angabe DIN EN ISO 17892-2                                    oder DIN 18125-2  undränierte Scherfestigkeit : keine Angabe DIN EN ISO 17892-7                                    oder DIN EN ISO 17892-8                                   oder DIN 4094-4  Wassergehalt : 5 - 15 % DIN EN ISO 17892-1  Plastizitätszahl : keine Angabe DIN EN ISO 17892-12  Konsistenzzahl : keine Angabe DIN EN ISO 17892-12  Lagerungsdichte_Bezeichnung : locker bis mitteldicht DIN EN ISO 14688-2 Lagerungsdichte_Bestimmung : 17 - 18 KN/cbm DIN 18126  organischer Anteil : < 1 DIN 18128  Bodengruppe : SE DIN 18196  Zuordung (ErsatzbaustoffVO) : nicht bestimmt 09. Aushub  -  Mieten  Die maximalen Schütthöhen gemäß DIN 19731 zu den jeweiligen Bodenarten sind einzuhalten. Die Neigung der Mieten soll mindestens 4% betragen.  Für Oberboden der wieder verwendet werden soll wird festgelegt, das die Schütthöhen zur Vermeidung der Verdichtung des Oberbodens maximal 1,50 m betragen dürfen.  Der Untergrund der Mieten darf zur Sicherstellung der Entwässerung nicht verdichtet werden. Weiter ist darauf zu achten, das der Untergrund im Wesentlichen eben ist und keine Mulden aufweist in denen sich Wasser sammeln kann. ( Gefahr der Staunässe )  Über die genaue Position der Mieten ist vorab Rücksprache mit der Bauleitung zu nehmen. 10. Aushub  -  Entsorgung  -  Auflockerungsfaktor  Die Abrechnung der Entsorgung erfolgt nach tatsächlichem Gewicht (t) gemäß Wiegeschein/Übernahmeschien. Umrechnungs- bzw. Auflockerungsfaktoren dienen ausschließlich der internen Mengenermittlung / Prognose und sind nicht abrechnungsrelevant 11. Aushub  -  Abrechnung  Abgerechnet werden die tatsächlich ausgehobenen und nachgewiesenen Massen innerhalb der ausgeschriebenen Geometrie gemäß Plänen. Mehraushub außerhalb der vorgesehenen Aushubgeometrie und angegeben Massen ist vor Ausführung anzukündigen und nur nach Anordnung zu vergüten. 12. Schutz der Baugrube  -  Böschungssicherung  Die Abböschungen zu den Baugruben müssen gegen Abrutschen aus Witterungseinflüsssen aller Art mittels Folienabdeckung gesichert werden. Die Folien der Böschungssicherungen sind hierzu über die obere Berme bis zum dort angehäuften Erdwall und dem dort angelegten Graben hinauszuführen und windsicher zu befestigen.  Alle Aufwendungen hierfür sind in den EP der zugehörigen Position einzukalkulieren und mit dem EP der Pos. abgegolten. 13. Schutz der Baugrube  -  Oberflächenwasser  Die Gründungssohle ist gegen das Eindringen von aus dem angrenzenden Gelände abfliessendem Oberflächenwasser zu schützen. Hierzu ist an der oberen Böschungskante ein angehäufelter Erdwall mit beidseitiger grabenartiger Vertiefung auszubilden, so das ein Ablaufen / Abfliessen von Oberflächenwasser aus der oberen Berme in die Baugrube verhindert wird.  Alle Aufwendungen hierfür sind in den EP der zugehörigen Position einzukalkulieren und mit dem EP der Pos. abgegolten. 14. Gründungspolster  Zur Abtragung der Lasten aus dem Neubau ist unterhalb der Bodenplatte ein Gründungspolster aus einer mindestens 50 cm mächtigen Tragschicht erforderlich. Das Gründungspolster wird hier zweiteilig mit ca. gleichen Stärken ausgeführt. Zunächst wird eine Tragschicht aus Kies eingebaut, darüber folgt eine lastabtragende Schaumglasschotterschicht.  Jede Schicht für sich sowie die Gesamtschicht müssen den in den zugehörigen Position genannten Verdichtungsgrad erreichen. Das Gründungspolster ist jeweils umlaufend bis zum Rand der aufgehenden Böschungen zu führen.  ( s.a. Ausführungsplan ) 15. Frostschirm  Auf den Einbau einer umlaufenden Frostschürze wird verzichtet. Der notwendige Frostschirm bzw das erforderliche Frostpolster wird durch umlaufende Auffüllungen aus kapillarbrechendem Material im Bereich der Arbeitsräume sicher gestellt. Der Frostschirm ist hier jeweils bis zum Rand der aufgehenden Böschungen zu führen.  Die jeweiligen Einbauhöhen sind der Ausführungsplanung zu entnehmen. 16. Schaumglasschotter  -  Geotextil  Das Geotextil ist in seiner Breite so zu bemessen, das dieses umlaufend incl. Berücksichtigung von Höhe und Breite des auskragenden Frostschirmes, mindestens 1,00 m unter die noch zu betonierende Bodenplatte geführt werden kann.  Hierzu wird das Geotextil auf die OK der fertig gestellten Glasschotterschicht entsprechend ein - bzw umgeklappt.  Alle Aufwendungen hierfür sind in den EP der zugehörigen Position einzukalkulieren und mit dem EP der Pos. abgegolten. 17. Schaumglasschotter  -  Massse  -  Verdichtungsfaktor  -  Abrechnung  In den Massen zum Schaumglasschotter ( hier cbm ) ist bereits ein Verdichtungsfaktor in Höhe von 1,3 als Zuschlag berücksichtigt.  Der anzusetzende Verdichtungsfaktor unterliegt in Abhängigkeit von verwendeten Körnungen etc erheblichen Schwankungen.  Grundlage der Abrechnung zu den eingebauten Massen sind ausschliesslich die Nachweise zu den tatsächlich benötigten Massen in Abhängigkeit vom hier geforderten Verdichtungsgrad. Die Erbringung des zugehörigen Nachweise ist Sache des AN. 18. Kiespackung  -  Massse  -  Verdichtungsfaktor  -  Abrechnung  In den Massen zu Kiespackung ( Kiesfilterschicht )  ( hier cbm ) ist bereits ein Verdichtungsfaktor in Höhe von 1,15 als Zuschlag berücksichtigt.  Der anzusetzende Verdichtungsfaktor unterliegt in Abhängigkeit von verwendeten Körnungen etc erheblichen Schwankungen.  Grundlage der Abrechnung zu den eingebauten Massen sind ausschliesslich die Nachweise zu den tatsächlich benötigten Massen in Abhängigkeit vom hier geforderten Verdichtungsgrad. Die Erbringung des zugehörigen Nachweise ist Sache des AN. 19. Hinweise zum Einbau von Trag- und Filterschichten  Vom AN ist der Zustand der Sohle vor dem Einbau von Trag- und Filterschichten sowie Gründungspolstern aller Art, auf Unversehrtheit in Augenschein zu nehmen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Sohle zwischenzeitlich z.B. nach Durchfeuchtung aufgeweicht ist und/oder ansonsten sichtbare Veränderungen festzustellen sind. Sollte der AN veränderte / aufgeweichte Sohlen vorfinden, ist die Bauleitung umgehend zu informieren.  Auf durch Einwirkungen aller Art unbrauchbar gewordene Sohlen dürfen nachfolgenden Schichten aller Art in keinem Falle eingebaut werden.  Durchfeuchtete Sohlen dürfen in keinem Falle nachträglich verdichtet werden, um ein weiteres Aufweichen der Sohle zu verhindern. 20. Nachweise Verdichtungsgrad des Untergrundes  Der Verdichtungsgrad des Untergrundes ist in jeder Schicht zu prüfen.  Prüfungen sind erforderlich im Bereich des Neubaus ( Ersatzneubau ) sowie im Bereich der Werkstatt.  Der Nachweis des Verdichtungsgrades ist in Abhängigkeit von Aushub- und Einbaulagen in mehreren Abschnitten zu erbringen :       Bereich Neubau  ( 3 Prüfdurchgänge )  1.  Nachweis Verdichtungsgrad der Sohle nach Aushub Baugrube ( Feinplanum )  2.  Nachweis Verdichtungsgrad der Kiesschicht nach Einbau  3.  Nachweis Verdichtungsgrad der Glasschotterschicht ( Gründungssohle )       Bereich Werkstatt  ( 2 Prüfdurchgänge )  1.  Nachweis Verdichtungsgrad Sohle nach Aushub zu Fundament ( Feinplanum )  2.  Nachweis Verdichtungsgrad der Kiesschicht nach Einbau ( Gründungssohle )  Abrechnung im Bereich Neubau  Die jeweilige Abrechnung (EP) erfolgt je zu prüfender Schicht (= 1 Stck) unabhängig von der auf Basis der Gründungsfläche erforderlichen Prüfdichte bzw der Anzahl der hier jeweils erforderlichen Prüfungen.  Abrechnung im Bereich Werkstatt  Die jeweilige Abrechnung (EP) erfolgt je zu prüfender Schicht (= 1 Stck) für den gesamten Bereich der Werkstatt inclusive allen hier zugehörenden Einzelfundamenten unabhängig von der auf Basis der Gründungsfläche erforderlichen Prüfdichte bzw der Anzahl der hier jeweils erforderlichen Prüfungen.  Die jeweiligen Prüfungen sind durch einen externen, zugelassenen Baugrundgutachter jeweils im Auftrag des AN zu erbringen. Es wird empfohlen den Ersteller des geotechnischen Bericht hiermit zu beauftragen. 21. Hinweise zum Verfüllen von Arbeitsräumen  Vom AN ist vor Beginn der Verfüllarbeiten zwingend zu prüfen ob die zu verfüllenden Arbeitsräume / sonstige Räume frei von Fremdstoffen jeder Art sind. Hierzu gehört auch die Verunreinigung durch Müll aller Art / Restbaustoffe aller Art / Bauschutt aller Art etc.  Durch Fremdbestandteile verunreinigte Arbeitsräume / sonstige Räume dürfen erst dann verfüllt werden, wenn sämtliche Verunreinigungen / Fremdstoffe aller Art vorab rückstandslos entfernt wurden.  Es wird dem AN dringend  empfohlen vor Beginn der Verfüllarbeiten Photos zur Dokumentation des Zustandes vor Verfüllung zu machen.  Sollte der AN Fremdbestandteile etc in den zu verfüllenden Räumen vorfinden, ist die Bauleitung umgehend zu informieren. 22. Hinweise zur Verwendung von Baustoffrecycling   Werden vom AN recycelte Baustoffe angeboten / vorgeschlagen, so ist die Verwendung für die hier geplanten Massnahmen vom AN vorab nachzuweisen.  Die Entscheidung über die Verwendung von recycelten Baustoffen fällt der AG im Rahmen der Beauftragung.  Folgende Nachweise für recycelte Baustoffe sind mindestens vorzulegen :  -  Verwendbarkeitsnachweise  -  Unbedenklichkeitsnachweis  -  Kontaminationsfreiheit  -  Verdichtungsfähigkeit  -  Versickerungsfähigkeit 23. Öffentliche Verkehrsflächen  Werden öffentliche Verkehrsflächen aus dem Baustellenverkehr des AN verschmutzt und/oder beschädigt, so ist es allein Sache des AN jedwede Verschmutzungen und/oder Beschädigungen zu seinen Lasten unverzüglich und unaufgefordert zu beseitigen und diese der Bauleitung zur Abnahme unmittelbar anschliessend anzuzeigen.  Die Beseitigung von Verschmutzungen und Beschädigungen der öffentlichen Verkehrsflächen werden zu Lasten des AN von Dritten ausgeführt, soweit der AN diese zu verantworten hat und  seinen o.g. Pflichten hier nicht zeitnah nachkommt.
Erdarbeiten - Tiefbau - Leistungsbeschreibung
Erdarbeiten - Tiefbau - Regelwerke LV 04  Erdarbeiten / Tiefbau  Technische Vorbemerkungen - Regelwerke 1.1 Arbeits - und Gesundheitsschutz  Folgende Regelwerke in jeweils aktueller Fassung sind strikt zu beachten :  -  DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V. :  -  GefStoffV Gefahrstoffverordnung  -  SiGeplan  Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan  -  DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und   Verkehrswege 2.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen  ( ATV  VOB/C )  Folgende ATV VOB/C  in jeweils aktueller Fassung sind besonders zu beachten :  -  DIN 18299   Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art  -  DIN 18300   Erdarbeiten  -  DIN 18320   Landschaftsbauarbeiten 2.2 Normen  Folgende Normen in jeweils aktueller Fassung sind ergänzend zu beachten :  -  DIN 19698 Untersuchung von Feststoffen - Probennahme  -  DIN 19731 Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial und    Baggergut 3.1 Sonstige Regelwerke  /  Ergänzende Regelungen  Folgende sonstige Regelwerke / ergänzende Regelungen in jeweils aktueller Fassung sind besonders zu beachten :  -  DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall e.V.  -  RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.  -  Bundesgütegemeinschaft Recycling Baustoffe e.V.  -  Bundesverband Baustoffe  -  Steine und Erden e.V.  -  BG BAU C469  -  Geböschte Baugruben und Geböschte Gräben
Erdarbeiten - Tiefbau - Regelwerke
Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung
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1. 1 Technische Bearbeitung
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Einmessarbeiten Einmessarbeiten
Einmessarbeiten
1. 2 Einmessarbeiten
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Einmessarbeiten
Aushub - Ersatzneubau Aushub  -  Ersatzneubau
Aushub - Ersatzneubau
1. 3 Aushub - Ersatzneubau
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Aushub - Ersatzneubau
Aushub - Werkstatt Aushub  -  Werkstatt
Aushub - Werkstatt
1. 4 Aushub - Werkstatt
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Aushub - Werkstatt
Baugrube - Sicherungsmassnahmen Baugrube  -  Sicherungsmassnahmen
Baugrube - Sicherungsmassnahmen
1. 5 Baugrube - Sicherungsmassnahmen
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Baugrube - Sicherungsmassnahmen
Gründungspolster - Neubau Gründungspolster  -  Neubau
Gründungspolster - Neubau
1. 6 Gründungspolster - Neubau
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Gründungspolster - Neubau
Gründungspolster - Werkstatt Gründungspolster  -  Werkstatt
Gründungspolster - Werkstatt
1. 7 Gründungspolster - Werkstatt
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Gründungspolster - Werkstatt
Leitungsgräben Leitungsgräben
Leitungsgräben
1. 8 Leitungsgräben
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Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
1. 9 Stundenlohnarbeiten
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HLS - Erdverlegte Leitungen HLS  -  Erdverlegte Leitungen
HLS - Erdverlegte Leitungen
1.11 HLS - Erdverlegte Leitungen
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HLS - Erdverlegte Leitungen
Rigole Rigole
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1.12 Rigole
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Rigole