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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01. Projektbeschreibung
01. Projektbeschreibung
02. Allgemeine Vorbemerkungen 02.01 Abkürzungen
Im Leistungsverzeichnis werden folgende Abkürzungen verwendet:
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer / Bieter
NU Nachunternehmer
LV Leistungsverzeichnis
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
02.02 Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen die vollständige und fachgerechte Ausführung der Aufzugsarbeiten gemäß den Ausführungsunterlagen.
Die Leistungen sind in allen erforderlichen Geschossen zu erbringen.
02.03 Termine
Es gilt der Bauzeitenplan unter Berücksichtigung des Baufortschritts.
Baubeginn: ca. 16.08.2027 Bauende: ca. 15.09.2027 Terminänderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
02.04 Allgemeines
Die Ausführungs-, Werk- und Statikpläne werden dem AN durch den AG in zweifacher Ausfertigung (Papierform) sowie digital zur Verfügung gestellt.
Die Baustellenordnung sowie das Logistikkonzept sind verbindlich einzuhalten.
Den Anweisungen des AG sowie des SiGeKo ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der AN trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Ausführung seiner Leistungen einschließlich aller eingesetzten Geräte, Gerüste und Arbeitsmittel.
Der AN ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
02.05 Baustelle / Logistik / Infrastruktur
Baustelleneinrichtung, Baustrom, Bauwasser sowie ein Baustellen-WC werden bauseits gestellt.
Logistik
Maximale Fahrzeuglänge: 10,00 m Kein Parken auf dem Baugrundstück Öffentliche Verkehrsflächen sind zu nutzen Transportwege dürfen nicht als Lagerflächen genutzt werden Verschmutzungen sind arbeitstäglich zu beseitigen Bei Zuwiderhandlung ist der AG berechtigt, die Reinigung auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.
Lagerflächen sind ausschließlich in den zugewiesenen Bereichen zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Gerüste
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt und für die Dauer der Bauzeit zur Verfügung gestellt.
Die Mitbenutzung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Exklusivnutzung besteht nicht.
Eigenmächtige Veränderungen, Umbauten oder Demontagen sind unzulässig.
Anpassungen am Gerüst dürfen ausschließlich durch den Gerüstbauer erfolgen.
Der AN haftet für von ihm verursachte Schäden oder Verschmutzungen am Gerüst.
Arbeitsgerüste
Arbeitsgerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 4,00 m sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Arbeitsgerüste über 4,00 m Arbeitshöhe gelten als besondere Leistung und sind gesondert zu kalkulieren, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
Arbeiten in der Höhe / Arbeitssicherheit
Der AN hat sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Absturzsicherung eigenverantwortlich und gemäß den geltenden Vorschriften (insbesondere DGUV, BetrSichV) umzusetzen.
Die hierfür erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
02.06 Schutzpflichten / Bestandschutz
Der AN hat sämtliche angrenzenden Gebäude, Anlagen, Verkehrsflächen und Vegetation vor Beschädigungen zu schützen.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN den Zustand angrenzender Bauteile zu prüfen und zu dokumentieren.
Etwaige Schäden sind dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Unterlassene Anzeigen gehen zu Lasten des AN.
02.07 Gesetzliche Vorschriften
Der AN ist verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten.
Insbesondere gelten:
DGUV Vorschriften Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Landesbauordnung Baustellenverordnung AVV Baulärm Wasserrechtliche Vorschriften Es gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie sämtliche einschlägigen DIN-Normen.
02.08 Ausführung der Leistungen
Die Leistungen sind fachgerecht nach den freigegebenen Ausführungsunterlagen auszuführen.
Der AN hat sämtliche Maße und örtlichen Gegebenheiten vor Ausführung eigenverantwortlich zu prüfen.
Materialien sind fachgerecht zu lagern und nach Herstellerangaben zu verarbeiten.
Baulärm und Staub sind auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren.
Arbeiten dürfen nur bei geeigneten klimatischen Bedingungen (mindestens +5 °C) ausgeführt werden.
Die Baustelle ist laufend sauber zu halten.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Arbeitsbereiche besenrein zu übergeben.
02.09 Baustoffe / Qualität
Es dürfen ausschließlich systemkonforme, geprüfte Materialien verwendet werden.
Der AN hat sämtliche Materialnachweise, Prüfzeugnisse sowie Dokumentationen vollständig vorzulegen.
02.10 Prüfungen
Eigen- und Fremdprüfungen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Die Ergebnisse sind vollständig zu dokumentieren und dem AG zu übergeben.
02.11 Entsorgung
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Abfälle, Verpackungen und Reststoffe arbeitstäglich zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Bei Nichterfüllung ist der AG berechtigt, die Entsorgung auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.
02.12 Abrechnung
Abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlich nachgewiesenen und ausgeführten Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage gemeinsamer Aufmaße mit der AG-Bauleitung.
Die Abrechnung ist prüffähig und in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
02.13 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Leistungsnachweise sind täglich vorzulegen und durch die AG-Bauleitung gegenzuzeichnen.
02.14 Änderungen / Sondervorschläge
Änderungen, Alternativen oder Sondervorschläge bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Eine Zuordnung zu den LV-Positionen ist zwingend erforderlich.
02.15 Abnahme / Gewährleistung
Es erfolgt eine förmliche Abnahme.
Bis zur Abnahme trägt der AN die volle Verantwortung für seine Leistungen.
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB, 5 Jahre).
02.16 Sonstiges
Es dürfen ausschließlich freigegebene Ausführungsunterlagen verwendet werden.
Der AN stellt sicher, dass während der gesamten Bauzeit eine verantwortliche, deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist.
Nachunternehmer sind vor Ausführung zu benennen und durch den AG freizugeben.
Bauunterbrechungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG.
Witterungsbedingte Unterbrechungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Der AN hat seine Leistungen ohne Unterbrechung auszuführen, soweit keine anderslautende Anordnung des AG erfolgt.
02. Allgemeine Vorbemerkungen
03. ZVB Allgemein Firma Glass ist als PDF in den Anlagen dabei. Die ZBV Allgemein Firma Glass ist auszudrucken und zu unterschreiben. Die Anlage ist Vertragsbestandteil und Vertragsgültig !
03. ZVB Allgemein Firma Glass
04. ZTV Aufzüge, Parksysteme, Fahrtreppen ist als PDF in den Anlagen dabei und ist Vertragsbestandteil !
04. ZTV Aufzüge, Parksysteme, Fahrtreppen
05. Anlagen zum Leistungsverzeichnis Pläne
Sonstige Anlagen: ZBV und ZTV
05. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
01 Personen-/Lastenaufzugsanlage
01
Personen-/Lastenaufzugsanlage
01.01 Aufzugsanlage
01.01
Aufzugsanlage
02 Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
02
Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
02.01 Stundenlohnsätze
02.01
Stundenlohnsätze