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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen
Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausführungsfrist
Voraussichtlicher Beginn ab
Ende 1. Quartal 2027 - innerhalb 75 Arbeitstagen.
Beginn der Arbeiten immer innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Aufforderung.
Vertragsstrafe
0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag
Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme und findet auch bei Einzelfristen Anwendung.
Sicherheitsleistung
5 Hundertstel der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
10 Hundertstel der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
Verjährungsfrist für d. Gewährleistung
Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme):
5 Jahre und 6 Monate
Bauwesenversicherung
ist abgeschlossen. Umlage 3 Tausendstel der Netto-Abrechnungssumme
Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr
werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Fachbauleitung LBO
ist eingeschlossen im Angebotspreis
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3 Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2 Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3 Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_NB_GR_00_003_V_AU#Grundriss EG.pdf
236_5_AR_NB_GR_01_004_V_AS#Grundriss 1.OG.pdf
236_5_AR_NB_GR_02_005_V_AO#Grundriss 2.OG.pdf
236_5_AR_NB_GR_DA_006_V_AJ#Grundriss DA.pdf
236_5_AR_NB_GR_UG_002_V_AO#Grundriss UG.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_NB_AN_NN_020_V_AH#Ansicht Nord.pdf
236_5_AR_NB_AN_OO_021_V_AG#Ansicht Ost.pdf
236_5_AR_NB_AN_SS_022_V_AG#Ansicht Süd.pdf
236_5_AR_NB_AN_WW_023_V_AG#Ansicht West.pdf
236_5_AR_NB_SN_AA_010_V_AG#Schnitt AA.pdf
236_5_AR_NB_SN_BB_011_V_AF#Schnitt BB.pdf
236_5_AR_NB_SN_XX_012_V_AI#Rohbauschnitte 1.pdf
236_5_AR_NB_SN_XX_013_V_AB#Rohbauschnitte 2.pdf
236_5_AR_NB_SN_XX_015_V_AC#Rohbauschnitte 3.pdf
4_Details
236_5_AR_NB_DT_XO_502_V_AC#UG Neue Bodenplatte Achse 1-2,B-E.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_503_V_AB#UG Neue Bodenplatte Rinne.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_504_V_AC#UG Neue Bodenplatte Achse 1-4, E-H.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_505_V_AC#UG Tür Schleuse, Fahrradraum.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_506_V_AB#UG Übergang BT1-BT2.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_507_V_AB#UG Aufzugsunterfahrt.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_508_V_AB#UG Tür TRH-Technik Achse 1-E.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_510_F_--#EG Sockel-Blitzschutzanschl. Achse A-L;6,7.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_511_V_AC#EG Sockelanschluss Achse 1,2,A.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_512_V_AB#EG Sockelanschluss Achse 7, J-L.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_513_V_AD#EG Sockelanschluss Achse L,M.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_514_V_AC#EG Sockelanschluss Achse 6,7.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_515_V_AC#EG Sockelanschluss Achse 1-3,G-H.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_516_V_AA#EG Lüftungsöffnung Achse 7.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_517_V_AE#EG Lichtschacht 1.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_518_V_AE#EG Lichtschacht 2.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_519_V_--#EG Außentür Kinderwagen.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_520_V_AC#EG Eingangstür Kita.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_521_V_AB#EG Eingangstür Wohnen.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_522_V_AC#EG Ausgang Flurtür, Außenlagertür.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_524_V_-#EG Briefkastenanlage Wohnen.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_525_V_-#Trockenbauanschlüsse 1.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_526_V_AA#Trockenbauanschlüsse 2.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_538_V_AB#EG Einbetonierte Leitung in Decke.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_541_V_AB#1.OG Kaltdach.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_542_V_AA#1.OG Anschluss Fluchttreppe.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_543_V_--#EG-2.OG Blockrahmentür.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_544_V_--#1.OG-2.OG Wohnungseingangstür.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_545_V_--#EG-2.OG Fassadenbegrünung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_546_V_AB#1.OG Loggia Anschlüsse.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_547_V_--#1.OG Loggia Entwässerung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_548_V_AB#1.OG Loggia Wandpfeiler, Eckanschluss.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_549_V_AC#1.OG,2.OG Fassadenversprung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_550_V_--#1.OG Kaltdach Entwässerung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_551_V_AA#1.OG Fenster Sanitär mit VW.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_555_V_AB#2.OG Loggia Anschlüsse.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_556_V_AB#2.OG Dachterrasse Stütze.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_557_V_--#2.OG Loggia Entwässerung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_558_V_AB#2.OG Gründach Anschlüsse.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_559_V_AA#2.OG Versprung Dachdämmung Geländer.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_560_V_--#2.OG Dachterrassen Entwässerung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_561_V_--#2.OG Sichtschutzwand.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_562_V_-#2.OG Fenster Achse 2-J.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_563_V_--#2.OG Bodenablauf.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_564_V_-#EG,1.OG,2.OG Fenster ohne VBR.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_566_V_AA#1.OG und 2.OG Geländer.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_567_V_--#2.OG Lüftungsdurchführung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_570_V_AB#DA Attika.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_571_V_AB#DA Hauptdachentwässerung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_572_V_AB#DA Notentwässerung, Sekurant.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_573_V_-#DA Oberlicht.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_574_V_-#DA Dachausstieg.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_575_V_AC#DA Aufzug 1.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_576_V_-#DA Entrauchungsschacht.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_579_V_--#DA Dachdurchführung.pdf
236_5_AR_NB_DT_XO_583_V_--#DA Entrauchung Aufzug 1.pdf
5_Sonstige Anlagen
A1_Bauteil 2-WSchN-NWG_02.pdf
A2_Bauteil 2-WSchN-WG_02.pdf
A3_GG_NB-So-WSchN-NWG_02.pdf
A4_GG_NB-So-WSchN-WG_02.pdf
A5_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf
A6_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf
A7_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Der Neubau des „we live towers“, Bauteil 2 in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 errichtet. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Wohnen = Effizienzhaus, Kita = Nichtwohnen/Effizienzgebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 04.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 04.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk) bzw. Stahlbetonwände; Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q50 ≤ 2,50 h-1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Wärmebrückenfreie Bauweise
Gem. GEG §11 ist der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken so weit wie konstruktiv/ wirtschaftlich möglich zu minimieren. Zudem ist gem. §11 (bzw. DIN 4108-2) auch der Mindestwärmeschutz an Ecken und Kanten zu erfüllen.
Das Wärmebrückenkonzept zum Wohnbereich ist zu Berücksichtigen und die entsprechende Anschlussdämmung, die in die Detailplanung eingeflossen ist, ist umzusetzen. Abweichungen sich, die während des Bauablaufs zeigen, sind sofort durch Rücksprache mit der Bauleitung und den Energieberatern abzustimmen.
Für das NWG ( Kita) liegt ein Konzept zum Feuchteschutz vor, das ebenfalls Mindestdämmstärken für die Anschlussdetails vorsieht. Auch dieses ist zu berücksichtigen.
Technische Nachweise Gebäudehülle
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität (λB gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. nWRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP)
Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. C
Uw-/Ud-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der seitens DGNB genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
0 V - Außenputzarbeiten +++
[0]
V - Außenputzarbeiten +++
E
01 Außenputz - WDVS - +++
01
Außenputz - WDVS - +++
0 V - Ausführungsbestimmungen +++
[0]
V - Ausführungsbestimmungen +++
E
0 V - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen +++
[0]
V - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen +++
E
0 V - Hersteller Wärmedämmverbundsystem (WDVS) +++
[0]
V - Hersteller Wärmedämmverbundsystem (WDVS) +++
E
02 Werk- und Montageplanung
02
Werk- und Montageplanung
02.0001 Technische Bearbeitung, Werk- und Montageplanung +++ Technische Bearbeitung und prüfbarer statischer Nachweis
für den gesamten Umfang dieser Ausschreibung. Für die
Fassadenbauteile / Verkleidungen liegen Planungen, Ansichten,
Details (siehe Anlagen und das dazu gehörende Anlagenver- zeichnis) vom Architekten vor, die als Grundlage zu verwenden sind. Basierend auf diesen Angaben hat der Auftragnehmer die technische Bearbeitung für die Montagepläne, Werkstatt- und Detailpläne, sowie statischen Nachweise sowie die Planung der Montagezustände zu erbringen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen.
Die Bearbeitung umfasst u.a.:
- Die gesamten hier ausgeschriebenen Konstruktionen.
- Übergänge, Auflager.
- Befestigungen, Verbindungsmittel.
- Montagestöße.
- Anschlusskonstruktion an den Rohbau inkl. ggf.zusätzliche
Anschlusswinkel etc.
- Sämtliche Bauphysikalische Berechnungen, Nachweise,
Prüfung der Grundlage ob die Fassaden die Anforderungen
erfüllen.
Sollten Abweichungen von den vorgegebenen Querschnitten,
Verbindungen und Ausführungen erforderlich sein, so sind diese mit dem Architekten detailliert abzustimmen.
Die prüffähigen Unterlagen / Nachweise / Pläne sind im Maß- stab mindestens 1:50, Details mindestens 1:10 anzufertigen.
Abgabe 2- fach in Papierform, gefaltet/geheftet in einem Ordner dem AG zu übergeben. Alle Daten, sind zusätzlich in digitaler Form im Format PDF zu übergeben.
Mit der Produktion darf erst nach Freigabe der eingereichten
Unterlagen durch den Bauherrn bzw. dem Architekten be gonnen werden.
Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, die zu be- rücksichtigenden Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiter- hin wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen berück- sichtigt hat. Bedenken gegen die geplante Ausführung der aus- geschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsab- gabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen.
02.0001
Technische Bearbeitung, Werk- und Montageplanung +++
1,00
psch
02.0002 Musterfläche anlegen +++ Anlegen einer Musterfläche
- kompletter Systemaufbau - ausgewahlten Systems
- Klinkeraufbau
- Fläche ca. 1,50 / 1,50 m
- Vor Beginn der Arbeiten.
- An geeigneter Stelle und im Beisein des Auftraggebers,
- Dabei sind alle wichtigen Daten in einem Protokoll fest-
zuhalten.
02.0002
Musterfläche anlegen +++
M
1,00
psch
02.0003 Dokumentation +++ Erstellung und Ubergabe einer vollständigen Dokumentation
- In deutscher Sprache als Papierausdruck
- In DIN-A4-Ordnern, systematisch geordnet und beschriftet.
Sicherung der Lochung abgehefteten Dokumenten durch
ausreichende Lochverstärkung. Jeweils 2-fach (1x Original,
1x Kopie).
- Zusätzlich Digital auf Datenträger (PDF) nach Abschluss der
Arbeiten, jeweils 2-fach (1x Original, 1x Kopie).
- Der genaue Inhalt und Form der Dokumentation ist rechtzeitig
vor der Abgabe mit der Objektüberwachung des AG festzu-
legen.
- Struktur der Dokumentation nach Vorgabe des AG. Die
Dokumentation muss dem Zweck nach umfänglich sein und
sämtliche Unterlagen nach Forderung der Bauleitung
beinhalten.
- Folgende Bereiche sind u. a. zu erfassen :
- Vollständige Produktdeklaration / Produktdokumentation
gemäß Vorgabe BNB-Zertifizierung;
- Entsorgungsnachweise soweit erforderlich
- Nachweise der Eignung eingebrachter Stoffe
- Freigegebene Werkstattplanung des AN;
- Sämtliche Nachweise zum Einbau von Brand- und Schall-
schutzmaßnahmen;
- Sämtliche Gewähleistungsbescheinigungen der eigenen
Leistungen und der Leistungen von Nachunternehmern
- Sämtliche Abnahmebescheinigungen fu die eigenen
Leistungen (Prüfstatiker, Bauamt, Sachverständige etc.)
- Sämtliche baurechtlich geforderten Nachweise zu
Produkten.
- Dokumentation von Auszugsversuchen, Dübelnachweise.
- Produktnachweise / Produktzulassungsbescheinigungen
einschließlich Lieferscheine und Übereinstimmungser-
klärungen.
- Bedienungs-, Wartungs- u. Pflegehinweise, soweit er-
forderlich
- Revisionszeichnungen fu die eigenen Leistungen.
- Bautagesberichte, Fotodokumentation.
Sonstigen Unterlagen, die in den Positionen beschrieben sind.
- Sämtliche Werkstatt- und Montageplanungen.
- Die Dokumentation ist zwingend mindestens 14 Tage vor Abnahme
der Leistung des AN einzureichen.
02.0003
Dokumentation +++
1,00
psch
03 Vorarbeiten +++
03
Vorarbeiten +++
0 V - Nacharbeiten Perimeterdämmung +++
[0]
V - Nacharbeiten Perimeterdämmung +++
E
03.0004 Nacharbeiten Perimeterdämmung d = 160 mm +++ Nacharbeiten Perimeterdämmung, wie vor beschrieben :
- Dämmplattenstärke d = 160 mm.
( Außenwand TRH / Technik - Detail 504 / 515 )
(Außenwand Südseite Achse 7 /J-L - Detail 512
03.0004
Nacharbeiten Perimeterdämmung d = 160 mm +++
66,172
lfm
0 V - Horizontalsperre auf Perimeterdämmung +++
[0]
V - Horizontalsperre auf Perimeterdämmung +++
E
03.0005 Horizontalsperre d = 160 mm +++ Horizontalsperre auf Perimeterdämmung, wie vor beschrieben :
- Dämmplattenstärke d = 160 mm.
( Außenwand TRH / Technik - Detail 504 / 515 )
(Außenwand Südseite Achse 7 /J-L - Detail 512
03.0005
Horizontalsperre d = 160 mm +++
66,172
lfm
04 Dämmungen +++
04
Dämmungen +++
0 V - EPS - Sockel - Wärmedämmplatte WLG 035 +++
[0]
V - EPS - Sockel - Wärmedämmplatte WLG 035 +++
E
04.0006 EPS - Sockel - Wärmedämmung d = 260 mm - Putz +++ EPS - Sockel - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d = 260 mm.
- Höhe ca. 50 cm
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
- Auf Sockelprofil aufgesetzt
.
( Loggien / Dachterrassen / TG Decke , EG-2.OG)
(Detail 513 / 514 / 515 / 546 etc. )
04.0006
EPS - Sockel - Wärmedämmung d = 260 mm - Putz +++
58,95
m2
04.0007 EPS - Sockel - Wärmedämmung d = 260 mm - Putz +++ EPS - Sockel - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d = 260 mm.
- Flächen bzw. eine Plattenhöhe 50 cm über bauseitiger
Perimeterdämmung.
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
- Auf Perimeterdämmung aufgesetzt.
( Außenwand TRH / Technik - Detail 504 / 515 )
(Außenwand Südseite Achse 7 /J-L - Detail 512
04.0007
EPS - Sockel - Wärmedämmung d = 260 mm - Putz +++
29,27
m2
0 V - Zuschlag Verdübelung Sockel - Wärmedämmung +++
[0]
V - Zuschlag Verdübelung Sockel - Wärmedämmung +++
E
04.0008 Zuschlag Verdübelung - Dämmstärke d = 260 mm +++ Zuschlag Verdübelung EPS - Sockel - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- Dämmstärke, d = 260 mm.
04.0008
Zuschlag Verdübelung - Dämmstärke d = 260 mm +++
E
1,00
m2
0 V - EPS - Wärmedämmplatte WLG 034 +++
[0]
V - EPS - Wärmedämmplatte WLG 034 +++
E
04.0009 EPS - Wärmedämmung d = 160 mm - Putz EPS - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d = 160 mm.
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
( Loggien 1.OG und 2.OG - Wandinnenseite Loggiaabschluss )
04.0009
EPS - Wärmedämmung d = 160 mm - Putz
15,20
m2
04.0010 EPS - Wärmedämmung d = 160 mm Stützen / Pfeiler - Putz EPS - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d =160 mm.
- für das Aufbringen auf kleinen Stützen / Pfeilern 20 x 20 cm
in Fassadenebene
- inkl. erhöhten Verschnitt und mehrfacher Eckausbildung
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
- Eckschutzschienen werden in sep. Position abgerechnet
- Abrechnung nach Abwicklung Rohbaufläche
- 3-seitig 160 mm / einseitig 260 mm in separater Position
( Loggien / Dachterrassen Stützen 1.OG und 2.OG )
04.0010
EPS - Wärmedämmung d = 160 mm Stützen / Pfeiler - Putz
9,55
m2
04.0011 EPS - Wärmedämmung d = 260 mm - Putz EPS - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d = 260 mm.
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
- MiWo Brandriegel werden in dieser Position abgezogen
( Regelfassade Grunddämmung )
04.0011
EPS - Wärmedämmung d = 260 mm - Putz
696,88
m2
04.0012 EPS - Wärmedämmung d = 260 mm Stützen / Pfeiler - Putz EPS - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d =260 mm.
- für das Aufbringen auf kleinen Stützen / Pfeilern 20 x 20 cm
in Fassadenebene
- inkl. erhöhten Verschnitt und mehrfacher Eckausbildung
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
- Eckschutzschienen werden in sep. Position abgerechnet
- Abrechnung nach Abwicklung Rohbaufläche
- 1-seitig 260 mm / dreiseitig 260 mm in separater Position
( Loggien / Dachterrassen Stützen 1.OG und 2.OG )
04.0012
EPS - Wärmedämmung d = 260 mm Stützen / Pfeiler - Putz
3,18
m2
04.0013 EPS - Wärmedämmung d = 280 mm - Putz (Bänder) EPS - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d = 280 mm.
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
- Das Anarbeiten an Attikableche sowie an das bauseitige
Gesims zur Trennung von der Grunddämmung (260 mm) wird
in separater Position vergütet
- MiWo Brandriegel werden in dieser Position abgezogen
( Regelfassade Fassadenbänder )
04.0013
EPS - Wärmedämmung d = 280 mm - Putz (Bänder)
409,85
m2
0 V - MiWo - Brandriegel WLG 035 +++
[0]
V - MiWo - Brandriegel WLG 035 +++
E
04.0014 MiWo - Brandriegel d = 260 mm +++ MiWo - Brandriegel, wie vor beschrieben :
- d = 260 mm.
- Höhe 20 cm.
04.0014
MiWo - Brandriegel d = 260 mm +++
104,223
lfm
04.0015 MiWo - Brandriegel d = 280 mm +++ MiWo - Brandriegel, wie vor beschrieben :
- d = 260 mm.
- Höhe 20 cm.
04.0015
MiWo - Brandriegel d = 280 mm +++
385,38
lfm
0 V - MiWo-Wärmedämmplatte WLG 035, 7,5 kPa +++
[0]
V - MiWo-Wärmedämmplatte WLG 035, 7,5 kPa +++
E
04.0016 MiWo - Wärmedämmung d = 260 mm - Putz +++ MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d = 260 mm.
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
Eingansbereich EG Nordseite Fluchttreppe West EG /
1.OG
04.0016
MiWo - Wärmedämmung d = 260 mm - Putz +++
74,39
m2
04.0017 MiWo - Wärmedämmung d = 280 mm - Putz +++ MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d = 280 mm.
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
( Fassadenband Fluchttreppe West / Fassadenband Eingang
Nord )
04.0017
MiWo - Wärmedämmung d = 280 mm - Putz +++
9,54
m2
04.0018 MiWo - Wärmedämmung d =260 mm Stützen / Pfeiler - Putz MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d =260 mm.
- für das Aufbringen auf kleinen Stützen / Pfeilern 20 x 20 cm
freistehende im Eingangsbereich
- inkl. erhöhten Verschnitt und mehrfacher Eckausbildung
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
- Eckschutzschienen werden in sep. Position abgerechnet
- Abrechnung nach Abwicklung Rohbaufläche
- 2-seitig 80 mm / 2 -seitig 260 mm in separater Position
( Freistehende Stütze Eingangsbereich )
04.0018
MiWo - Wärmedämmung d =260 mm Stützen / Pfeiler - Putz
1,13
m2
04.0019 MiWo - Wärmedämmung d =80 mm Stützen / Pfeiler - Putz MiWo - Wärmedämmplatte, wie vor beschrieben :
- d =80 mm.
- für das Aufbringen auf kleinen Stützen / Pfeilern 20 x 20 cm
freistehende im Eingangsbereich
- inkl. erhöhten Verschnitt und mehrfacher Eckausbildung
- Klebeflächenanteil > 40 %.
- Fassadenbereich: Putz.
- Eckschutzschienen werden in sep. Position abgerechnet
- Abrechnung nach Abwicklung Rohbaufläche
- 2-seitig 80 mm / 2 -seitig 260 mm in separater Position
( Freistehende Stütze Eingangsbereich )
04.0019
MiWo - Wärmedämmung d =80 mm Stützen / Pfeiler - Putz
1,13
m2
05 Deckenunterdämmung / Überkopf-Flächen +++
05
Deckenunterdämmung / Überkopf-Flächen +++
0 V-WDVS -Deckenunterdämmung EPS 120 mm inkl. Armierung und Oberputz
[0]
V-WDVS -Deckenunterdämmung EPS 120 mm inkl. Armierung und Oberputz
E
05.0020 EPS - Deckenunterdämmung 120 mm - Komplettleistung Decke als Komplettleistung wie zuvor beschrieben :
- Loggien 1.OG und 2.OG / Deckenauskragung 2.OG
05.0020
EPS - Deckenunterdämmung 120 mm - Komplettleistung
107,34
m2
0 V-WDVS -Deckenunterdämmung MiWo 240 mm inkl. Armierung und Oberputz
[0]
V-WDVS -Deckenunterdämmung MiWo 240 mm inkl. Armierung und Oberputz
E
05.0021 MiWo - Deckenunterdämmung 240 mm - Komplettleistung Decke als Komplettleistung wie zuvor beschrieben :
- Eingangsbereich Nord EG
05.0021
MiWo - Deckenunterdämmung 240 mm - Komplettleistung
24,83
m2
06 Anarbeitungen an Bauteile I +++
06
Anarbeitungen an Bauteile I +++
0 V - Sturz Fenster / Rollladen I +++
[0]
V - Sturz Fenster / Rollladen I +++
E
06.0022 Sturz Fenster - Breite 1,04 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 1,04 m.
06.0022
Sturz Fenster - Breite 1,04 m +++
12,00
St
06.0023 Sturz Fenster - Breite 1,26 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 1,26 m.
06.0023
Sturz Fenster - Breite 1,26 m +++
1,00
St
06.0024 Sturz Fenster - Breite 1,78 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 1,78 m.
06.0024
Sturz Fenster - Breite 1,78 m +++
6,00
St
06.0025 Sturz Fenster - Breite 1,88 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 1,88 m.
06.0025
Sturz Fenster - Breite 1,88 m +++
5,00
St
06.0026 Sturz Fenster - Breite 2,04 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 2,04 m.
06.0026
Sturz Fenster - Breite 2,04 m +++
16,00
St
06.0027 Sturz Fenster - Breite 2,875 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 2,875 m.
06.0027
Sturz Fenster - Breite 2,875 m +++
6,00
St
06.0028 Sturz Fenster - Breite 3,615 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 3,615 m.
06.0028
Sturz Fenster - Breite 3,615 m +++
1,00
St
06.0029 Sturz Fenster - Breite 3,85m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 3,85 m.
06.0029
Sturz Fenster - Breite 3,85m +++
2,00
St
06.0030 Sturz Fenster - Breite 3,95 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 3,95 m.
06.0030
Sturz Fenster - Breite 3,95 m +++
1,00
St
06.0031 Sturz Fenster - Breite 4,365 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 4,365 m.
06.0031
Sturz Fenster - Breite 4,365 m +++
1,00
St
06.0032 Sturz Fenster - Breite 4,495 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 4,495 m.
06.0032
Sturz Fenster - Breite 4,495 m +++
1,00
St
06.0033 Sturz Fenster - Breite 5,25 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 5,25 m.
06.0033
Sturz Fenster - Breite 5,25 m +++
3,00
St
06.0034 Sturz Fenster - Breite 6,075 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 6,075 m.
06.0034
Sturz Fenster - Breite 6,075 m +++
1,00
St
0 V - Sturz Fenster / Rollladen II +++
[0]
V - Sturz Fenster / Rollladen II +++
E
06.0035 Sturz Fenster - Breite 1,04 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 1,04 m.
06.0035
Sturz Fenster - Breite 1,04 m +++
6,00
St
06.0036 Sturz Fenster - Breite 1,19 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 1,19 m.
06.0036
Sturz Fenster - Breite 1,19 m +++
6,00
St
06.0037 Sturz Fenster - Breite 2,04 m +++ Sturzausbildung Fenster / Rollladen, wie vor beschrieben :
- Fensterbreite Rohmaß 2,04 m.
06.0037
Sturz Fenster - Breite 2,04 m +++
5,00
St
06.0038 Anarbeiten Außenluftdurchlaß - EPS +++ Anarbeiten an die Außenluftdurchläße (ALD) die seitlich links oder rechts an den Fensterelemente bauseits montiert werden,
bestehend aus folgenden Leistungen :
- EPS - Wärme-Dämmplatte, d = ca. 80 mm,
- zwischen Rohwand und ALD-Verzugskanal nachträglich
eingebaut, mit Kleber eingestrichen und eingeschoben,
und verklebt,
-Größe ca. 36 / 40-50 cm, (auch Teilstücke).
- Brandverhalten schwerentflammbar nach LBO.
- Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene mind. 100 kPa.
- Plattenversatz planschleifen, offene Stoß- und Lagerfugen
mit geeigneten Materialien schließen.
- Wärmeleitfähigkeit DIN 4108-4: 0,034 W/(mK).
- Produktkennung (DIN EN 13163):
EPS - DIN EN 13163 - T1 - L2 - W2 - S2 - P3 -
DS(70,-)2 - DS(N)2
- Chemikalien: HBCD-, FCKW- und HFCKW-frei.
- Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP.
- Fabr.:
- Alsecco Armatop A.
- Alsecco Fassadendämmplatte Quattro 034.
- Einschl. ausschneiden und satt anarbeiten für Rohran-
bindung aus Rohwand.
- Der ALD Fabr.: "Aereco KWHRVA 03 EEP" wird bauseits
vom Installateur vor den WDVS-Arbeiten montiert. Es besteht
aus einen Polystyrol-Körper, der mit vorigen hinterschoben
Dämmplatte und der nachfolgenden abdeckenden Dämm-
platte komplett verklebt werden muss, siehe Anlage.
- Anschneiden der Grunddämmung d = 260 mm und satt anar-
beiten an ALD und vorige Dämmplattenunterlage.
- Ausklinken der Grunddämmung d = 260 mm um ca. 100-
110 mm auf ca 20 cm Breite, ringsum ALD, zum einkleben für
nachfolgende Dämmplatte.
- Grundierung des ALD-Körpers mit pigmentiertem Haftgrund.
- EPSWärme-Dämmplatte, d = 100 mm, Größe ca. 85 / 60 cm
auf vorige Ausklinkung und ALD-Körper geklebt, Klebeflächen-
anteil 100%, verklebt. Durch diese Dämmplatte in Rohbau-
untergrund Beton, verdübelt,
- Brandverhalten schwerentflammbar nach LBO.
- Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene mind. 100 kPa.
- Plattenversatz planschleifen, offene Stoß- und Lagerfugen
mit geeigneten Materialien schließen.
- Wärmeleitfähigkeit DIN 4108-4: 0,034 W/(mK).
- Produktkennung (DIN EN 13163):
EPS - DIN EN 13163 - T1 - L2 - W2 - S2 - P3 -
DS(70,-)2 - DS(N)2
- Chemikalien: HBCD-, FCKW- und HFCKW-frei.
- Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP.
- Fabr.:
- Alsecco Armatop A.
- Alsecco Fassadendämmplatte Quattro 034.
- Alsecco Dübel "Alsifix Carbon mit Verschlußstopfen".
- Darauf Armierungsputz mit Gewebe, Oberputz und Klinker
gemäß separaten Positionen.
- Kompri-/Trennbänder, dauerelastische Verfugung, gemäß
separaten Positionen.
- Einschl. aller Nebenleistungen.
- Fassadenbereich: Keramik.
- Abrechnung nach Stück ALD. Diese Position wird bei den
Dämmplatten übermessen.
- s. Detail 523 / 590, Anlage Datenblatt ALD und Ansichten
mit ALD.
( an den Außenwänden der Wohnungen 1.OG und 2.OG )
Dämmstoff: Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln | Kleber: VOC < 40 g/l |
06.0038
Anarbeiten Außenluftdurchlaß - EPS +++
28,00
St
07 Einbauteile +++
07
Einbauteile +++
0 V - Sockelprofil - Kunststoff +++
[0]
V - Sockelprofil - Kunststoff +++
E
07.0039 Dämmplattenstärke d = 160 mm +++ Sockelprofil, wie vor beschrieben .
- Dämmplattenstärke d=160 mm.
( Loggien 1.OG und 2 .OG )
07.0039
Dämmplattenstärke d = 160 mm +++
17,438
lfm
07.0040 Dämmplattenstärke d = 260 mm +++ Sockelprofil, wie vor beschrieben :
- Dämmplattenstärke d=260 mm.
(Regeldämmstärke Fassadenfläche, s. z.B. Detail
514)
07.0040
Dämmplattenstärke d = 260 mm +++
156,636
lfm
07.0041 Anschluss Fugendichtband +++ Anschluß Fugendichtband zwischen Dämmungen und an angrenzenden Bauteilen :
- Wie Sparren- /Pfettenköpfe und Holzschalung im Dach-
vorsprung, Attikablechuntersichten, sonstige Bleche,
Fenster-und Türrahmen, Fenstersimsen, hochgezogene
Dachabdichtungsanschlüße, Betonfertigteile, Lichtschacht-
wände, etc.,
- Dauerhaftes, vorkomprimiertes und rückkomprimierbaren
Polyurethan-Weichschaumstoff Fugen-Dichtband im System.
- Einseitig selbstklebend.
- Baustoffklasse Dichtband: B1 nach DIN 4102.
- Beanspruchungsgruppe: BG1 nach DIN 18542.
- Witterungs- und UV beständig.
- Farbton: anthrazit.
- Fugenbreite: 12 mm.
- Einschl. ggf. erforderlicher Ausklink- und Anpassungs-
arbeiten sowie der Herstellung notwendiger Aussparungen
im Dämmstoff.
- Dimension Fugendichtband: Typ 2D
-
Fabr.: Fugendichtband Contact,
oder gleichwertig: .
Anmerkung:
In einzelnen Positionen, z.B. Positionen für Durchführ-
ungen aller ist das oben beschriebene Kompriband nicht
hier, sondern, in diesen Positionen mit einzukalkulieren.
Dichtband: SVHC ≤ 0.1% | Kleber: VOC < 40 g/l
07.0041
Anschluss Fugendichtband +++
1.166,408
lfm
07.0042 Eckwinkel - Kunststoff +++ Eckverstärkung an Außenecken:
- Eckwinkel Kunststoff mit beidseitigem Glasfaser-
gewebestreifen.
- An Außenecken, Fensterleibungsecken, etc.,
- Gewebe vollflächig, in die Armierungsschicht ein-
gebettet.
- Lot- und fluchtgerecht ausgerichtet.
-
Fabr.: "Alsecco Eckschutzprofil,
oder gleichwertig: .
Dichtband: SVHC ≤ 0.1% | Kleber: VOC < 40 g/l
07.0042
Eckwinkel - Kunststoff +++
1.428,053
lfm
07.0043 Anputzleiste *** Anputzleistenprofil :
- Hart- PVC, schlagzäh, Witterungs-/alterungsbe
ständig, lichtecht, mit PU-Fugendichtband, selbst-
klebend.
- Mit Glasfasergewebefahne zum vollflächigen ein-
betten in die Armierungsschicht und planspachteln.
- Mit Kunststofflasche mit Klebebandstreifen für
Fixierung der Abdeckfolie. Nach Fertigstellung ab-
trennen und zu entsorgen.
- Am Fensterrahmen angeklebt als Putzanschlag.
- Zug bis 3,5 mm / Druck bis 2 mm.
- Scherbewegung in Fensterebene unendlich.
- Schlagregendicht nach DIN EN 1027.
- Einschl. aller Nebenleistungen wie :
- Untergrund reinigen vor dem Aufkleben.
- Bei der Notwendigkeit von Stößen einschl. Stoßver-
binder Leisten zuschnitte - Kleinlängen sind unter
50 cm nicht zulässig.
- Lot- u. fluchtgerecht ausgerichtet. Erhöhte
Toleranzen nach DIN.
- Einschl. aller Stoß- und Eckverbinder.
-
Fabr.:"Capatect Anputzleiste Supreme 662",
oder gleichwertig :
07.0043
Anputzleiste ***
601,651
lfm
07.0044 Anputzleiste - große Fugenbewegungen +++ Anputzleistenprofil - für große Fugenbewegungen :
- Hart- PVC, schlagzäh, Witterungs-/alterungsbe-
ständig, lichtecht, mit Fugendichtband, selbst-
klebend.
- Mit Glasfasergewebefahne zum vollflächigen
einbetten in die Armierungsschicht.
- Mit Kunststofflasche mit Klebebandstreifen für
Fixierung der Abdeckfolie. Nach Fertigstellung ab-
trennen und zu entsorgen.
- Am Fensterrahmen angeklebt als Putzanschlag.
- Zug bis 3 mm / Druck bis 1 mm.
- Scherbewegung in Fensterebene unendlich.
- Schlagregendicht nach DIN EN 1027.
- Einschl. aller Nebenleistungen wie _
- Untergrund reinigen vor dem Aufkleben.
- Bei der Notwendigkeit von Stößen sind diese mit
Dichtstoff in Schienenfarbe zu schließen. Leisten-
zuschnitte - Kleinlängen sind unter 50 cm nicht
zulässig.
- Lot- u. fluchtgerecht ausgerichtet.
-
Fabr.: "Anputzprofil Alsipro 3D
Fugenmasse MS,
oder gleichwertig
:
Dichtband: SVHC ≤ 0.1% | Kleber: VOC < 40 g/l
07.0044
Anputzleiste - große Fugenbewegungen +++
E
1,00
lfm
08 Armierungslagen +++
08
Armierungslagen +++
08.0045 Armierungsschicht - Putzflächen +++ Armierungsschicht (Dünnschichtsystem) als Untergrund für Oberputze :
- Vollflächiges Auftragen einer Armierungsmörtelschicht
aus mineralischer Spachtelmasse in min. 3 mm Schicht-
dicke auf die vorbereiteten Fassadendämmplatten.
- Einlegen Armierungsgewebes in die offene Armierungs-
masse, Gewebe jeweils 10 cm überlappen.
- Fläche planspachteln.
- Gewebe:
- Flächengewicht ca. 160 g/m².
- Maschenweite ca. 4,0 x 4,00 mm².
- Hohe Zugfestigkeit :
- Kette: > 2000 N/5 cm.
- Schuss: > 2000 N/5 cm.
- Bereich Putzoberrfläche.
- Fabrikat :
- Armatop A
- Glasfasergewebe 32
Spachtel: lösemittelfrei, weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
08.0045
Armierungsschicht - Putzflächen +++
1.456,05
m2
08.0046 Zulage WDVS für meachanische Beansprunhung im EG Zulagesposition zur Hauptfassaden-Dämmung für die ausgebildeten WDVS-Flächen im Erdgeschossbereich bis zu einer Höhe von 2,0 m über Geländeoberkante (bzw. Gehweg-/Terrassenanschluss) zur Berücksichtigung erhöhter mechanischer Beanspruchungen (z. B. Ballwurf) und zur Unfallverhütung gemäß Betreiberaubeschreibung.
In der Position sind folgende Mehraufwendungen und Systemänderungen gegenüber der Standard-Wandfläche voll enthalten:
- Verstärkte Armierungsschicht: Ausführung einer
doppelten oder spezialverstärkten Armierungsschicht
(z. B. mit hochschlagfestem Panzergewebe / schwerem
Glasgittergewebe) in den Unterputz eingebettet, um
eine erhöhte Stoß- und Ballwurfsicherheit zu
gewährleisten.
- Besondere Oberflächenbeschaffenheit: Erstellung einer
besonders glatten, ebenen und stoßunempfindlichen
Oberfläche bis zur geforderten Höhe von 2,0 m, um
Verletzungen und Quetsch-/Klemmgefahren für
Kinderfinger auszuschließen.
- Material- und Lohnmehraufwand: Inklusive aller erforderlichen Systemkomponenten (Profile, Anschlüsse, fugenlose Übergänge zur regulären WDVS-Oberfläche).
Abrechnung nach m² Netto- Wandfläche
- Ansicht Nord / Süd und West
08.0046
Zulage WDVS für meachanische Beansprunhung im EG
181,83
m2
08.0047 Zuschlag Diagonalarmierung Öffnungen +++ Zuschlag zu vorigen Armierungslagen für Diagonalarmierung :
- An allen Öffnungen wie Fensterecken, Durchgängen,
Aussparungen etc. im oberen und auch unteren Bereich.
- Mit systemzugehörigen zugeschnittenen Diagonalarmier-
ungspfeilen, Größe ca. 330 / 400 mm.
- In Armierungsschicht einbetten.
08.0047
Zuschlag Diagonalarmierung Öffnungen +++
375,00
St
09 Oberputz +++
09
Oberputz +++
0 V - Oberputz - Silikonharzputz +++
[0]
V - Oberputz - Silikonharzputz +++
E
09.0048 Oberputz weiß - Korn 3 mm +++ Oberputz, wie vor beschrieben :
- Korngröße 3 mm.
- Farbe: Weiß.
09.0048
Oberputz weiß - Korn 3 mm +++
1.456,05
m2
09.0049 Oberputz weiß - Korn 4 mm +++ Oberputz, wie vor beschrieben :
- Korngröße 4 mm.
- Farbe: Weiß.
09.0049
Oberputz weiß - Korn 4 mm +++
E
1,00
m2
09.0050 Zuschlag Oberputz heller Farbton +++ Zuschlag zu vorigem Oberputz für Einfärbung :
- Heller Farbton, nach Angabe.
- Hellbezugswert HBW > 60 %.
09.0050
Zuschlag Oberputz heller Farbton +++
496,39
m2
09.0051 Zuschlag Oberputz mittlerer Farbton +++ Zuschlag zu vorigem Oberputz für Einfärbung :
- Mittlerer Farbton, nach Angabe.
- Hellbezugswert HBW > 20 - 60 %.
09.0051
Zuschlag Oberputz mittlerer Farbton +++
993,60
m2
09.0052 Zuschlag Oberputz satter Farbton +++ Zuschlag zu vorigem Oberputz für Einfärbung :
- Satter Farbton, nach Angabe.
- Hellbezugswert HBW 10 - 20 %.
(xxx)
09.0052
Zuschlag Oberputz satter Farbton +++
E
1,00
m2
0 V - Fassadenanstrich Silikonharzfarbe +++
[0]
V - Fassadenanstrich Silikonharzfarbe +++
E
09.0053 Silikonharzfarbe weiß +++ Silikonharzfarbe, wie vor beschrieben :
- Weißer Farbton.
09.0053
Silikonharzfarbe weiß +++
496,39
m2
09.0054 Silikonharzfarbe heller Farbton +++ Silikonharzfarbe, wie vor beschrieben :
- Heller Farbton.
- Hellbezugswert HBW > 60 %.
09.0054
Silikonharzfarbe heller Farbton +++
E
496,39
m2
09.0055 Silikonharzfarbe mittlerer Farbton +++ Silikonharzfarbe, wie vor beschrieben :
- Mittlerer Farbton.
- Hellbezugswert HBW > 20 - 60 %.
09.0055
Silikonharzfarbe mittlerer Farbton +++
993,60
m2
09.0056 Silikonharzfarbe satter Farbton +++ Silikonharzfarbe, wie vor beschrieben :
- Satter Farbton.
- Hellbezugswert HBW > 10 - 20 %.
(Treppenhaus 1, 6.OG und Treppenhaus 2, 9.OG)
09.0056
Silikonharzfarbe satter Farbton +++
E
1,00
m2
09.0057 Gerüstverankerungen schließen +++ Zuschlag zu voriger WDVS-Putzfassadenfläche für:
- Gerüstverankerungen schießen, beim bauseitigen Rückbau
des Fassadengerüstes.
- Die Fehlstellen in der Dämmung sind bei :
- EPS-Dämmplatten mit Dämmschaum ausschäumen.
- MF-Dämmplatten satt mit Mineralwolle ausstopfen.
- Dei Armierunglage und der Oberputz ist zu ergänzen, einschl.
Fabanstrich.
- Ausführung der Arbeiten dem Rückbaufortschritt der Gerüste
angepasst.
- Die Arbeiten haben in enger zeitlicher Absprache / Abstimm-
ung mit dem Gerüstbauer zu erfolgen.
Schaum: Emicode EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1% und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0.1% und TCEP < 0,1% und weichmacherfrei und halogenierte Flammschutzmittel < 0,1 % | Beschichtung: VOC < 40 g/l
09.0057
Gerüstverankerungen schließen +++
350,00
St
10 Zuschläge Anarbeiten - Bauteile II +++
10
Zuschläge Anarbeiten - Bauteile II +++
10.0058 Zuschlag Anarbeiten Außenwasserarmatur - Putz +++ Zuschlag für Anarbeiten des komplettes Fassadenaufbaues an Außenwasser-Entnahmearmatur - an Putzfassade -
mit folgenden Leistungen :
- Dämmplatten (MF oder EPS) ausschneiden und anpassen
und dichter Anschluß an Rohrkörper, Größe ca. 3-5 cm.
- Ggf. bei MF-Dämmung hinterstopfen, bei EPS-Dämmung
hinterschäumen.
- Anarbeiten der Armierungslage.
- Anarbeiten des Oberputzes / Farbanstriches.
- Einschl. Kompriband zwischen Rohrkörper und Dämmung.
- Einschl. Trennband zwischen Rohrkörper und Putzaufbau.
- Einschl. dauerelastischer Verfugung.
- Abrechnung nach Stück Außenwasserarmatur.
Schaum: Emicode EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1% und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0.1% und TCEP < 0,1% und weichmacherfrei und halogenierte Flammschutzmittel < 0,1 % | Beschichtung: VOC < 40 g/l | Kunststoff: SVHC ≤ 0.1%
10.0058
Zuschlag Anarbeiten Außenwasserarmatur - Putz +++
4,00
St
10.0059 Zuschlag Anarbeiten Trägerkörper Außenlampen - Putz +++ Zuschlag für Anarbeiten des kompletten Fassadenaufbaues
an Geräteträgerkörper der Außenbeleuchtungen - an Putzfassade - mit folgenden Leistungen :
- Dämmplatten (MF oder EPS) ausschneiden / ausklinken und
anpassen mit dichtem Anschluß an Geräteträger ähnlich
- Typ. Kaiser Nr. 1159-60, Kunststoffträger mit Montage-
platte, Größe Platte ca. 14 / 14 cm.
- Ggf. zusätzlich bei MF-Dämmung hinterstopfen, bei EPS-
Dämmung hinterschäumen.
- Überarbeiten der Trägerplatte mit Armierungslage.
- Anarbeiten des Putzaufbaues, an Elektrokabelausläße.
- Einschl. Kompriband zwischen Träger und Dämmung.
- Abrechnung nach Stück Geräteträger.
(EG-2.OG)
Schaum: Emicode EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1% und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0.1% und TCEP < 0,1% und weichmacherfrei und halogenierte Flammschutzmittel < 0,1 % | Beschichtung: VOC < 40 g/l | Kunststoff: SVHC ≤ 0.1%
10.0059
Zuschlag Anarbeiten Trägerkörper Außenlampen - Putz +++
24,00
St
10.0060 Zuschlag Anarbeiten Trägerkörper Außendosen - Putz +++ Zuschlag für Anarbeiten des kompletten Fassadenaufbaues an Geräteträgerkörper der Außensteckdosen- / Schalter - an Putzfassade -
mit folgenden Leistungen :
- Dämmplatten (MF oder EPS) ausschneiden / ausklinken und
anpassen mit dichtem Anschluß an Geräteträger mit Unter-
putzdose, ähnlich
- Typ. Kaiser Nr. 1159-61, Kunststoffträger mit Montage-
platte, Größe Platte ca. 14 / 14 cm.
- Ggf. zusätzlich bei MF-Dämmung hinterstopfen, bei EPS-
Dämmung hinterschäumen.
- Anarbeiten der Armierungslage an Unterputzdose.
- Anarbeiten des Oberputzes an Unterputzdose.
- Einschl. Kompriband zwischen Dose und Dämmung.
- Einschl. dauerelastischer Verfugung.
- Abrechnung nach Stück Geräteträger.
(EG-2.OG)
Schaum: Emicode EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1% und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0.1% und TCEP < 0,1% und weichmacherfrei und halogenierte Flammschutzmittel < 0,1 % | Beschichtung: VOC < 40 g/l | Kunststoff: SVHC ≤ 0.1%
10.0060
Zuschlag Anarbeiten Trägerkörper Außendosen - Putz +++
18,00
St
10.0061 Zuschlag Anarbeiten Blitzschutzauslaß - Putz +++ Zuschlag für Anarbeiten des komplettes Fassadenaufbaues
an Blitzschutzauslaß - an Putzfassade -
mit folgenden Leistungen :
- Dämmplatten (MF oder EPS) ausschneiden und anpassen
und dichter Anschluß an den Gewinde- / Rundstab,
d = ca. 10-15 mm.
- Ggf. bei MF-Dämmung hinterstopfen, bei EPS-Dämmung
hinterschäumen.
- Anarbeiten der Armierungslage.
- Anarbeiten des Oberputzes / Farbanstriches.
- Einschl. Kompriband zwischen Rohrkörper und Dämmung.
- Einschl. Trennband zwischen Rohrkörper und Putzaufbau.
- Einschl. dauerelastische Fuge zwischen Stab und Putzaufbau.
- Abrechnung nach Stück Blitzschutzausläße.
- Siehe z.B. Detail 570 b.
(Ringsum an Putz-Fassade EG-2.OG)
Schaum: Emicode EC1PLUS und halogenierte Treibmittel < 0,1% und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0.1% und TCEP < 0,1% und weichmacherfrei und halogenierte Flammschutzmittel < 0,1 % | Beschichtung: VOC < 40 g/l | Kunststoff: SVHC ≤ 0.1%
10.0061
Zuschlag Anarbeiten Blitzschutzauslaß - Putz +++
55,00
St
0 V - Zuschlag Anarbeiten Notabläufe +++
[0]
V - Zuschlag Anarbeiten Notabläufe +++
E
10.0062 Zuschlag Notabläufe DN 70 +++ Zuschlag Anarbeiten Notabläufe, wie vor beschrieben :
- DN 70 mm
- WDVS-Wandaufbau ca. 30 cm :
(Kleber / 88 cm EPS-Dämmung / Putz).
- Siehe auch Detail 575).
(Aufzugsüberfahrt)
10.0062
Zuschlag Notabläufe DN 70 +++
2,00
St
10.0063 Zuschlag Notabläufe DN 100 +++ Zuschlag Anarbeiten Notabläufe, wie vor beschrieben :
- DN 100 mm
- WDVS-Wandaufbau ca.30 cm:
(Kleber / 28 cm EPS-/MF Dämmung / Putz).
- Siehe auch Detail 572.
(Dach.- und Terrasenflächen EG - Hauptdach)
10.0063
Zuschlag Notabläufe DN 100 +++
20,00
St
0 V - Zuschlag Anarbeiten Durchführung Lüftungen +++
[0]
V - Zuschlag Anarbeiten Durchführung Lüftungen +++
E
10.0064 Zuschlag Abluft Aufzug 60 / 50 cm +++ Zuschlag für Anarbeiten Wanddurchführung, wie vor beschrieben :
- Für Abluft Aufzug.
- Größe ca. 60 / 50 cm.
- WDVS-Wandaufbau ca. 30 cm (Kleber / 28 cm EPS-
Dämmung / Putz).
(Aufzug- Überfahrt)
10.0064
Zuschlag Abluft Aufzug 60 / 50 cm +++
M
1,00
St
10.0065 Zuschlag Ab-/Zuluft Raumluft 40/65 cm +++ Zuschlag für Anarbeiten Wanddurchführung, wie vor beschrieben :
- Für Entrauchung Abstellräume.
- Größe ca. 60 / 50 cm.
- WDVS-Wandaufbau ca. 30 cm (Kleber / 28 cm EPS-
Dämmung / Putz).
(Entrauchung Abstellräume - Lage an AZ Überfahrt ))
10.0065
Zuschlag Ab-/Zuluft Raumluft 40/65 cm +++
1,00
St
10.0066 Zuschlag Ab-/Zuluft KiTa ca. 175 / 120 cm +++ Zuschlag für Anarbeiten Wanddurchführung, wie vor beschrieben :
- Für Zu-/ Abluft der KiTA
- Größe ca. 175 / 120 cm.
- Stahlblech-Zarge mit umlaufendem Flansch
- WDVS-Wandaufbau ca. 30 cm (Kleber / 28 cm EPS-
Dämmung / Putz).
( Hauptdach - Ausfädelung Lüftung )
10.0066
Zuschlag Ab-/Zuluft KiTa ca. 175 / 120 cm +++
1,00
St
10.0067 Zuschlag Abluft Raumluft DN 180 mm +++ Zuschlag für Anarbeiten Wanddurchführung, wie vor beschrieben :
- Für Abluft.
- Größe DN 180 mm.
- WDVS-Wandaufbau ca. 20 cm (Kleber / 18 cm MF-
Dämmung / Putz).
10.0067
Zuschlag Abluft Raumluft DN 180 mm +++
E
1,00
St
10.0068 Zuschlag Abluft Raumluft DN 125 mm +++ Zuschlag für Anarbeiten Wanddurchführung, wie vor beschrieben :
- Für Abluft.
- Größe DN 125 mm.
- WDVS-Wandaufbau ca. 20 cm (Kleber / 18 cm MF-
Dämmung / Putz).
10.0068
Zuschlag Abluft Raumluft DN 125 mm +++
E
1,00
St
10.0069 Zuschlag Abluft Raumluft DN 100 mm +++ Zuschlag für Anarbeiten Wanddurchführung, wie vor beschrieben :
- Für Abluft.
- Größe DN 100 mm.
- WDVS-Wandaufbau ca. 20 cm (Kleber / 18 cm MF-
Dämmung / Putz).
10.0069
Zuschlag Abluft Raumluft DN 100 mm +++
E
1,00
St
0 V - Zuschlag Fensterleibungen +++
[0]
V - Zuschlag Fensterleibungen +++
E
10.0070 Zuschlag Fensterleibungen, d = 120 mm +++ Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fensterleibungen, wie vor beschrieben :
- Dämmstärke d = 120 mm.
( Sturzleibung vor Rollladenkästen )
10.0070
Zuschlag Fensterleibungen, d = 120 mm +++
156,525
lfm
10.0071 Zuschlag Fensterleibungen, d = 260 mm +++ Zuschlag Anarbeitung WDVS an Fensterleibungen, wie vor beschrieben :
- Dämmstärke d = 260 mm.
( Fenster.- und Türleibungen )
10.0071
Zuschlag Fensterleibungen, d = 260 mm +++
439,982
lfm
0 V - Zuschlag Anarbeiten an Alu-Fenstersimsen/Attikakonstruktion +++
[0]
V - Zuschlag Anarbeiten an Alu-Fenstersimsen/Attikakonstruktion +++
E
10.0072 Zuschlag Fenstersimsen/Attiken, d = 280 mm +++ Zuschlag Anarbeitung an Fenstersimsen, wie vor beschrieben :
- Dämmstärke d = 280 mm.
(Oberer Abschluss Fassadenbänder 1.OG - Dach )
10.0072
Zuschlag Fenstersimsen/Attiken, d = 280 mm +++
523,336
lfm
0 V-Zuschlag Anarbeiten an Seilfassadenbegrünungssystem
[0]
V-Zuschlag Anarbeiten an Seilfassadenbegrünungssystem
E
10.0073 Befestigungspunkte Seilfassadensystem Befestigungspunkte Seilsystem wie zu vor beschrieben _
- Nordfassade und Westfassade
10.0073
Befestigungspunkte Seilfassadensystem
90,00
St
10.0074 Zuschlag Erschwernis im Lichtschacht +++ Zuschlag zu zu vorigem Wärmedämmverbundsystem-
aufbau für Ausführung / Erschwernis der Arbeiten in
Lichtschächten :
- Einschl. Mehraufwendungen / Erschwernisse in
Bezug auf beengetes Arbeiten in Lichtschächten.
- Einschl. aller Nebenleistungen, wie aller zusätzlicher
Materialzuschnitte, etc.
( Lichtschacht Westseite / Nordseite - Detail 517 + 518 )
10.0074
Zuschlag Erschwernis im Lichtschacht +++
3,24
m2
11 Sonstiges +++
11
Sonstiges +++
0 V - Dauerelastische Fugen +++
[0]
V - Dauerelastische Fugen +++
E
11.0075 Dauerelastische Fugen 10 mm +++ Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben,
Breite 10 mm
11.0075
Dauerelastische Fugen 10 mm +++
E
1,00
lfm
11.0076 Dauerelastische Fugen 15 mm +++ Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben,
Breite 15 mm
11.0076
Dauerelastische Fugen 15 mm +++
498,415
lfm
11.0077 Dauerelastische Fugen 20 mm +++ Dauerelastische Fugen, wie vor beschrieben,
Breite 20 mm
11.0077
Dauerelastische Fugen 20 mm +++
M
50,00
lfm
11.0078 Zusätzliche Schutzmaßnahmen Dachabdichtung +++ Zusätzliche Schutzmaßnahmen auf best. Dachabdichtung:
- Auf Flachdachaufbau (Bitumenabdichtung mit Dämmung).
- Schutzmatten gegen mechanische Beschädigung / Ver-
schmutzung der Dachabdichtung und mit Malervlies mit
Klebeband fixiert, Breite ca. 1,50 m.
- Verlegen vorhalten / unterhalten während der Arbeiten und
wieder abbauen und entsorgen.
- Abrechnung nach lfm zu verputzender Fassadenwandlänge.
(Loggien / Dachterrassen 1.OG / 2.OG)
11.0078
Zusätzliche Schutzmaßnahmen Dachabdichtung +++
145,88
lfm
11.0079 Zusätzliche Schutzmaßnahmen Fertigteilpodest +++ Zusätzliche Schutzmaßnahmen an Balkonen :
- Austritts Podest aus Beton .
- Komplett flächig mit Folie eingepackt, mit Klebeband fixiert /
gesichert.
- Verlegen vorhalten und wieder abbauen und entsorgen.
- Abrechnung nach Stück Stahlbalkonrahmen.
- Größe s. Detail 542.
( Ferigteilpodest Westseite )
11.0079
Zusätzliche Schutzmaßnahmen Fertigteilpodest +++
1,00
St
11.0080 Abdichtung Sockel zu Gelände +++ Abdichtung auf Oberputz / Klinkerbelag
- Als Anstrich / Schlämme auf Oberputzes im Spritzwasser-
und erdberührtem Bereich.
- Zweikomponentig (pulverförmige + carbonfaserver-
stärkte pastöse Komponente)
- Wasserabweisend
- Frostbeständig
- Alkalibeständig
- Wasserdampfdiffusionsfähig
- Alkalisch
- Schlagfestigkeit von 20 Joule und mehr als
Armierungsschicht, als Feuchteschutz auf geeigneten
Armierungsschichten 15 Joule und mehr erreichbar
- Carbonfaserverstärkt (pastöse Komponente)
- Bindemittelbasis Copolymerisat-Kunstharz-
dispersion
- Spezifisches Gewicht ca. 1,24 g/cm³ (ohne
Pulverkomponente) ca. 1,35 g/cm³ (angemischt 1:1)
- Wasserdurchlässigkeit
- w: ca. 0,02 kg/(m²h1/2) nach DIN EN 1062-3,
- Klasse W3 (niedrig) nach DIN EN 1062-1
- Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (2,0 mm)
- sd: ca. 2,2 m nach DIN EN ISO 7783
- Nach Werksvorschrift mit Wasser verdünnt und mit Pinsel
oder Bürste auftragen.
- Sauber in Flucht scharfkantig abgesetzt. ggf. sauber abge-
klebt, unten unter Gelände und über / unter Putzkante geführt.
- Nach Oberputz vor Anstrich aufgebracht.
-
Fabr.:"Alsecco Waterflex Carbon",
oder gleichwertig: .
Beschichtung: VOC < 40 g/l, Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0.1% und EMICODE EC1PLUS oder VOC < 1%
11.0080
Abdichtung Sockel zu Gelände +++
15,61
m2
12 Taglohnarbeiten +++
12
Taglohnarbeiten +++
0 V - Taglohnarbeiten +++
[0]
V - Taglohnarbeiten +++
E
12.0081 Putzer-Vorarbeiter +++ Taglohnarbeiten, für Putzer-Vorarbeiter
12.0081
Putzer-Vorarbeiter +++
M
15,00
Std
12.0082 Putzer-Facharbeiter +++ Taglohnarbeiten, für Putzer-Facharbeiter
12.0082
Putzer-Facharbeiter +++
M
25,00
Std
12.0083 Putzer-Helfer +++ Taglohnarbeiten, für Putzer-Helfer
12.0083
Putzer-Helfer +++
M
25,00
Std