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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Johannes Szilivas
Gerhart-Hauptmann-Str. 28 Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim 69221 Dossenheim
Bauherr Johannes Diakonie Mosbach Ausf ü hrungort Rittersbrunnenstra ß e 47
Neckarburkener Stra ß e 2 74740 Adelsheim
74821 Mosbach, Baden
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Abgabeort FWD Ingenieur u. Holzbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Patrick Freudenberg
0 62 21 / 87 50 326
Abgabedatum 04.11.2026
Ausf ü hrungsbeginn 01.03.2027
Ausf ü hrungsende 20.06.2027
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Bietereintrag Angebotspr ü fung
Angebotssumme netto EUR ______________ EUR ______________
MwSt. EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________ EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass EUR ______________ EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Johannes Szilivas
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Ü bersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben:
1) Der Bauwerkvertrag wird netto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls netto auszustellen.
2) Umlagen und Abz ü ge
- Baustrom: 0,25 %
- Bauwasser: 0,25 %
- Bauwesen: 0,60 %
3) B ü rgschaften
- Gew ä hrleistungsb ü rgschaft: 5 %
- Vertragserf ü llungsb ü rgschaft: 10 % oder
4) Einbehalt bis zur m ä ngelfreien Fertigstellung: 10 %
5) Die Zahlungen erfolgen gem äß eines gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan
6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen:
- Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats bei dem AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats vom AG gezahlt
- Rechnungen, die vom 26. eines Monats bis zum 10. des Folgemonats beim AG eingehen werden am 20. des desselben Monats vom AG gezahlt
7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pl ä ne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
8) Auf der Baustelle wird die Mangeldokumentationsoftware CAPMO zur
Dokumentation und Abwicklung der Auf ü hrungsm ä ngel verwendet. Hier wird dem
AN durch den AG ein kostenfreier Zugang zum Projekt zur Verf ü gung gestellt. Die
angezeigten M ä ngeln in der Software sind mit Foto in der Software freizumelden.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, da ß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag unter den nachstehend aufgef ü hrten, wesentlichen Bedingungen abzuschlie ß en ist.
1. Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen.
2. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß eines noch festzulegenden Zahlungsplans.
3. Vor Baubeginn ist eine Vertragserf ü llungs-Bankb ü rgschaft durch den ausf ü hrenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen.
4. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlu ß abrechnung einen Einbehalt von 5 % der Vertragssumme vorzunehmen. Dieser Einbehalt kann durch die Vorlage einer Gew ä hrleistungs-Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abgel ö st werden.
5. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform.
6. Bestimmungen der VOB, Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung.
7. Alle allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien.
8. Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung.
9. Die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terimnvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen.
10. Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal.
11. Einhaltung der W ä rme- und Schallschutzverordnungen.
12. Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien.
13. Den Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
14. Vorschriften, Richtlnien und Empfehlungen der Fachverb ä nde
15. Auflagen des T Ü V.
16. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit.
17. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit ___ KW kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
18. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung, etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung.
19. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, da ß Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
20. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
21. Sofern der Unternehmer ü ber besondere Einrichtungen f ü r das Herstellen und Versetzen von gro ß formatigen, vorgefertigten Bauteilen verf ü gt, die zur Ausf ü hrung ministeriell bzw. von der Baubeh ö rde genehmigt und erprobt sind und die vorgesehene Planung eine Ausf ü hrung nach diesem System zul äß t und sich daraus Kostenersparnisse f ü r den Auftraggeber ergeben, wird um Vorlage eines Alternativangebots unter Ber ü cksichtigung der Bestimmungen dieses LVZ gebeten. In der Gegen ü berstellung sind evtl. Mehrkosten des Architekten und Statikers sowie Pr ü fstatikers mit einzubeziehen und wegfallende Leistungen der sonstigen Gewerke im Detail genau anzugeben bzw. Pauschalen anzubieten. Typengenehmigung mit Pr ü fungszeugnissen anerkannter Institute betr. Statik, Schall- und W ä rmeschutz sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
0. Vertragsgrundlage
0.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge:
0.1.1 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
0.1.2 Die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten zus ä tzlichen und allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen,
0.1.3 Die Verdingungsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
0.2 Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit.
0.3 Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform.
0.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleiben die ü brigen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am n ä chsten kommt.
0.5 Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
1. Art und Umfang der Leistung
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der
Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
2. Verg ü tung
2.1 Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit.
2.2 Folgende Leistungen sind erg ä nzend zur VOB/C 4.1 Nebenleistungen und insbesondere vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
2.2.1 Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden.
2.2.2 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
2.2.3 Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
2.2.4 Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, da ß sie den Anforderungen gerecht werden.
2.2.5 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
2.2.6 Nebenleistungen sind auch folgende Leistungen:
- Ma ß nahmen zum Umweltschutz
- Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit
- Herstellen von Proben und Musterfl ä chen.
2.2.7 F ü r den Wasseranschlu ß sorgt der AG; entsprechendes gilt f ü r den Stromanschlu ß. Hierf ü r wird eine Umlage von 0,5% der Brutto-Auftragssumme in Abzug gebracht.
3. Ausf ü hrungsunterlagen
3.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverz ü glich bekanntzugeben.
3.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
3.3 Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren.
3.4 Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig.
4. Stoffe und Bauteile
4.1 S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen.
4.2 Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen.
4.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
4.4 S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
4.5 Die im LV beschriebenen unverzinkten Stahlbauteile sind vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
5. Ausf ü hrung
5.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen.
5.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschlu ß der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
Insbesondere f ü r das Gewerk Rohbau gilt folgendes als vereinbart: Der AN ist verpflichtet s ä mtliche Deckendurchbr ü che, Aussparungen und Schlitze zu pr ü fen und die Ma ß abweichungen dem AG detailliert bezogen auf die einzelnen Bauteile schriftlich mitzuteilen.
5.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen. Bei nicht Einhaltung, werden die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des AN durchgef ü hrt (Abzug von Schlu ß rechnung).
S ä mtliche notwendigen Reinigungen, die zur Ausf ü hrung der Arbeit geh ö ren, sind vorzunehmen und werden nicht separat verg ü tet.
5.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
5.5 Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranla ß t werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
5.6 Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN mu ß sich darauf einstellen, da ß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren.
5.7 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuf ü hren.
5.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
5.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, da ß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne da ß es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw..
5.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, da ß keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen.
6. Ausf ü hrungsfristen
6.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
6.2 Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die
Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
7. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung
Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, da ß andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden.
8. Verteilung der Gefahr
Siehe VOB/B.
9. K ü ndigung durch den AG
Teilk ü ndigungen sind zul ä ssig.
10. K ü ndigung durch den AN
Siehe VOB/B.
11. Haftung der Vertragsparteien
11.1 Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen.
11.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
12. Vertragsstrafe
12.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlu ß zahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
12.2 Soweit Termine gem. Ziffer 6.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe
unver ä ndert auch f ü r die neuen Termine.
12.3 Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 6.2).
13. Abnahme
13.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren.
13.2 Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
14. Gew ä hrleistung
Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre. Die Frist beginnt nach Vereinbarung ab Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Gutachter ggf. wird ein Fixtermin festgeschrieben.
15. Abrechnung
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
16. Stundenlohnarbeit
16.1 Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
16.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
17. Zahlung
Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlu ß rechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
18. Sicherheitsleistung
18.1 Bei der Schlu ß zahlung wird als Sicherheit f ü r die Erf ü llung der Gew ä hrleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlu ß zahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 18.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist.
18.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft abl ö sen.
19. Streitigkeiten
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vorschriften Zus ä tzliche Technische Vorschriften
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
F ü r die zur Ausf ü hrung kommenden Arbeiten gelten folgende DIN-Vorschriften:
DIN 18 550 Putz, Baustoffe Ausf ü hrung
DIN 11 680 Baugipse Blatt 1+2
DIN 4 103 Leichte Trennw ä nde
DIN 4 121 H ä ngende Drahtputzdecken
DIN 4 420 Ger ü stbauordnung
DIN 18 163 Wandbauplatten aus Gips
DIN 18 164 Schaumkunststoffe als W ä rmed ä mmung
DIN 18 165 Faserd ä mmstoffe f ü r Hochbau
DIN 18 180 Gipskartonplatten
DIN 18 181 Gipskartonplatten im Hochbau
sowie alle dar ü ber hinaus g ü ltigen Bestimmumgen und Vorschriften, sowie die anerkannten Regeln der Baukunst.
Ma ß gebend f ü r die Nebenleistungen und das Aufma ß ist die DIN 18 350 soweit nicht im LV ausdr ü cklich etwas anderes bestimmt ist. Werden Einwendungen bez ü glich der Ausf ü hrungsart erhoben, so sind diese vor Beginn der Arbeiten schriftlich der Bauf ü hrung mitzuteilen.
Holz- und Eisenteile unter Putz sind vorher ohne Verg ü tung mit Rabitz oder mit Drahtgewebe zu ü berspannen. Alle erforderlichen nachtr ä glichen Ein- und Zuputzarbeiten, auch solche, die nicht im Zuge der allgemeinen Putzarbeiten durchgef ü hrt werden k ö nnen, sind in den Preisen inbegriffen. Bei mehrlagigen Putzen ist das Anschlagen von Latten, bei Wand ö ffnungen und ausspringenden Ecken im Einheitspreis abgegolten. Eckschutz- und andere notwendige Leistungen werden bei vorbeschriebener Putzart nachtr ä glich gesetzt und eingeputzt. Bei einlagigen Fertigputzen werden die zum Arbeitsgang erforderlichen Putzleisten nicht verg ü tet. Es werden nur Leisten abgerechnet, die an gef ä hrdeten Stellen ben ö tigt oder angeordnet werden.
Soweit Gipsputz, bzw. Kalkputz mit Gipszusatz orts ü blich ist, sind Na ß r ä ume auf jeden Fall in Kalkputz ohne Gipszusatz auszuf ü hren. Deckenputze, gleich welcher Putzart, m ü ssen fachgerecht aufgebracht werden. Die Putzoberfl ä che mu ß eben, glatt und frei von schattenwerfenden Wellen sein. Im Zuge des Deckenputzes zu setzende Leisten werden gesondert verg ü tet.
Zur Herstellung des Au ß enputzes sind grunds ä tzlich Ger ü ste, welche der Gewebeordnung entsprechen, zu verwenden. Die Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaften sind bindend einzuhalten. Das Anbringen des Au ß enputzes hat bei bedeckter Witterung zu erfolgen. Jede angebrachte Putzlage ist vor Witterungsunbilden, wie Frost, Schlagregen, direkte Sonnenbestrahlung etc. kostenlos zu sch ü tzen. Vor dem Auftragen der obersten Sichtputzlage sind auf Wunsch einige Putzmuster kostenlos anzubringen und nach Beurteilung und Festlegung kostenlos wieder zu entfernen. Die oberste Putzlage hat sto ß frei ü ber alle Ger ü stlagen auf der gesamten Geb ä udefl ä che zu erfolgen. Arbeitsunterbrechungen d ü rfen nur an Geb ä udeecken erfolgen.
Ferner ist das sorgf ä ltige Verh ä ngen der Fenster und das Verwahren anderer Bauteile, wie T ü ren, Treppen, Schmiedearbeiten, Heizk ö rper, Steinarbeiten etc., samt dem nachtr ä glichen sach- und fachgerechten Reinigen in den Preisen einzukalkulieren. Besondere Sorgfalt ist auf den Schutz s ä mtlicher Beschl ä ge, Fenster- und T ü rrahmen aus Aluminium sowie Naturholzteilen aufzuwenden. Es d ü rfen keine Bauteile kraftschl ü ssig mit dem Putz verbunden sein. Alle diese Bauteile sind durch Leisten, Putzfugen oder zumindest durch einen Kellenschnitt zu trennen.
Die erforderlichen Innenger ü ste sind in den einzelnen Pos. einzukalkulieren. S ä mtliche Glasscheiben und Glasbauteile sind so zu sch ü tzen, dass sie auf keinen Fall durch M ö rtel verspritzt werden. Glasscheiben, welche durch mangelnde Sorgfalt Schaden erleiden, werden auf Kosten des Unternehmers ausgewechselt. Die gleiche Regelung bezieht sich auch auf Aluminium etc.. Bei Trockenputzarbeiten mit Gipskartonplatten sind die werkseitigen Vorschriften, bzw. die Beschriebe des Leistungsverzeichnisses genauestens zu beachten.
Bei Einbau von Leichtbauw ä nden in Holz- oder Metallst ä nderwerk mit Gipskartonplatten beplankt, sind die entsprechenden DIN-Normen, die Werksvorschriften, sowie die Pos. des LV zu Grunde zu legen. Leichtbauw ä nde d ü rfen nicht kraftschl ü ssig mit den tragenden Bauteilen verbunden werden. Die Oberfl ä che aller, mit Gipskartonplatten ausgef ü hrten Arbeiten sind, wenn nicht anders angefordert, malerfertig herzustellen. Die angebotenen Fabrikate sind unbedingt anzugeben.
Etwaige Bedenken von Ausf ü hrungen sind unverz ü glich schriftlich anzugeben. Die im LV angegebenen Einheitspreise bleiben bei Massenminderungen bestehen. Bei Massenmehrungen kann ein neuer Einheitspreis vereinbart werden, der unter dem LV-Preis liegt. Der Anbieter hat Alternativangebote in einem gesonderten Schreiben einzureichen. Anteilige Wasser- und Stromkosten sind mit dem Rohbauunternehmer direkt zu verrechnen. Das Sauberhalten der Baustelle, wie M ö rtelreste durch Reinigen der Putzmaschine, sowie Verpackungsmaterial und div. Materialreste sind restlos zu beseitigen. Wird der Bauschutt nicht selbstst ä ndig beseitigt, geschieht dies auf Veranlassung der Bauleitung zu Lasten des Arbeitnehmers.
Stundenlohnarbeiten d ü rfen nur auf ausdr ü ckliche Anordnung der ö rtlichen Bauleitung und Architekten mit Zustimmung des Bauherrn ausgef ü hrt werden. Die Stundenlohnzettel sind ohne ausdr ü ckliche Anordnung t ä glich zur Unterschrift vorzulegen. Stundenlohnarbeiten ohne ausdr ü ckliche Anordnung und schriftliche Best ä tigung werden nicht verg ü tet. Solange auf der Baustelle Arbeiten zu Festpreisen lt. LV ausgef ü hrt werden, k ö nnen Polierstunden im Tagelohn nicht in Rechnung gestellt und auch nicht bezahlt werden. In den Zuschl ä gen ist das Vorhalten der Kleinger ä te und Werkzeuge mit eingeschlossen. Zur Ausf ü hrung von einfachen Bauarbeiten d ü rfen Facharbeiter nicht verwendet und in Rechnung gestellt werden.
AU ß ENPUTZ
Au ß enputz auf Mauerwerk aller Art, Beton und Putztr ä ger fix und fertig angebracht, einschl. der Untergrundvorbehandlung. Bei allen Edel- und Sonderputzen sind die Werksvorschriften der Hersteller genauestens zu beachten. Die Pr ü fung des Untergrundes auf Eignung der geforderten Putzart nimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich vor. Eventuelle Bedenken gegen die Ausf ü hrungsart m ü ssen vor der Leistungsausf ü hrung schriftlich der Bauleitung mitgeteilt werden. Das Mischungsverh ä ltnis der Putze entspricht der einschl ä gigen DIN-Vorschriften. Der Au ß enputz wird als Edelputz ausgef ü hrt. Vor Aufbringen des Oberputzes mu ß der Untergrund einwandfrei gerissen sein; so da ß sp ä ter keinerlei Nachrei ß en zusammen mit dem Oberputz m ö glich ist.
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Zur Kenntnis genommen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vorschriften
1 Vollwärmeschutz
1
Vollwärmeschutz
1. 1 Bauteilschutz Alle im Arbeitsbereich befindlichen
T ü ren, Fenster und besonders zu
sch ü tzende Bauteile mittels
Kunststofffolie und UV-best ä ndigem
Klebeband abdecken. T ü ren und
Fenster m ü ssen auch im abgeklebten
Zustand zu ö ffnen sein.
Anfallende Stoffe werden Eigentum
des Auftragnehmers und sind gem äß
ö rtlicher Bestimmungen zu entsorgen.
1. 1
Bauteilschutz
1,00
psch
1. 2 Unebenheiten bis 2 cm egalisieren Tragf ä higen, jedoch unebenen Untergrund auf erforderliches
Ma ß < 1 cm/m laut bauaufsichtlicher Zulassung ausgleichen.
Die erh ä rtete Ausgleichsm ö rtelschicht ist durch die Bauleitung
abzunehmen.
Ggf. ist zuvor eine mineralische Haftbr ü cke aufzuziehen.
Leichtputzm ö rtel LW Typ I, CS II, W2 nach DIN EN 998-1
Festm ö rtelrohdichte: ca. 1,1 kg / dm ³
E - Modul: ca. 3000 N / mm ²
µ - Wert: ca. 10
K ö rnung: 0 - 1,0 mm
Putzdicke: 8 - 20 mm
1. 2
Unebenheiten bis 2 cm egalisieren
E
1,00
m²
1. 3 MW-Dämmplatte HECK Coverrock X-2 verkleben & armieren 20cm (Fassade) Mineralwolle Fassadend ä mmplatten, Typ WAP zg nach nach
DIN EN 13162 mit g ü ltiger bauaufsichtlicher Zulassung,
beidseitg vorbeschichtet, erh ö hte Zugfestigkeit von 10 kPa (TR
10), hohe D ü beltragf ä higkeit von bis zu 0,30 kN/D ü bel,
Baustoffklasse A1 (nicht brennbar) nach DIN 13501-1. Platte f ü rerh ö hte Anspr ü che an den Schallschutz. Recycelbar siehe
Position HECKCYCLE. Auch als Kellerdeckend ä mmplatte
einsetzbar.
W ä rmeleitf ä higkeit: 0,035 W/mK
D ä mmplattendicke: 200 mm
Plattenma ß e:1200 x 400 mm
Verklebung:
Zuschneiden und mit einem hydraulisch erh ä rtenden
Klebem ö rtel in Wulst Punkt (Platte ist vorbeschichtet -
Pressspachtelung kann entfallen) Methode nach
Herstellervorschrift auf die vorbereiteten Wandfl ä chen ansetzen oder Kleber maschinell auf den vorbereiteten Untergrund
aufbringen und D ä mmplatte einschwimmen. Offene
Plattenfugen mit gleichwertigem D ä mmstoff schlie ß en.
Armierung:
Mineralische Armierungsschicht HECK K+A LIGHT 085
Mineralischen,leichten, faserarmierten und sockeltauglichem
Armierungsm ö rtel mit PWS-Technologie und bauaufsichtlicher
Zulassung, Sto ß belastungskategorie I nach ETAG 004,
vollfl ä chig auf D ä mmplatten aufbringen. Das systemzugeh ö rige
Armierungsgewebe im oberen Putzdrittel einbetten, R ä nder 10
cm ü berlappen. Oberfl ä che eben und geschlossen abziehen, so belassen, Standzeit vor weiteren Arbeitschritten einhalten.
Gesamtschichtdicke: ca. 5 mm (3 - 8 mm)
Kantenschutz/Diagonalarmierung: separate Position
Produkte:
HECK Coverrock X-2
HECK K+A
HECK BK (HECK Baukleber)
HECK K+A light 085
Verbrauch:
D ä mmplatte: ca. 1 m ² /m ²
Klebem ö rtel: Wulst Punkt Methode bei ebenem, glattem
Untergrund ca. 4 kg/m ²
HECK K+A LIGHT ca. 0,85 kg/m ² /mm
Gewebe: ca. 1,1 m ² /m ²
1. 3
MW-Dämmplatte HECK Coverrock X-2 verkleben & armieren 20cm (Fassade)
1.412,78
m²
1. 4 Zulage Leibungen Zulage zu Pos. 01.03
Ausf ü hren oben genannter Arbeiten im Bereich der Leibungen
Die Anputzleisten und Fugendichtb ä nder sind in die Position mit einzukalkulieren.
Tiefe der Leibung T = ca. 15 -18 cm
1. 4
Zulage Leibungen
815,46
m
1. 5 MW-Dämmplatte HECK Coverrock X-2 verkleben & armieren 6cm (Brüstungs Innenseite Loggia 1) Mineralwolle Fassadend ä mmplatten, Typ WAP zg nach nach
DIN EN 13162 mit g ü ltiger bauaufsichtlicher Zulassung,
beidseitg vorbeschichtet, erh ö hte Zugfestigkeit von 10 kPa (TR
10), hohe D ü beltragf ä higkeit von bis zu 0,30 kN/D ü bel,
Baustoffklasse A1 (nicht brennbar) nach DIN 13501-1. Platte f ü rerh ö hte Anspr ü che an den Schallschutz. Recycelbar siehe
Position HECKCYCLE. Auch als Kellerdeckend ä mmplatte
einsetzbar.
W ä rmeleitf ä higkeit: 0,035 W/mK
D ä mmplattendicke: 60 mm
Plattenma ß e:1200 x 400 mm
Verklebung:
Zuschneiden und mit einem hydraulisch erh ä rtenden
Klebem ö rtel in Wulst Punkt (Platte ist vorbeschichtet -
Pressspachtelung kann entfallen) Methode nach
Herstellervorschrift auf die vorbereiteten Wandfl ä chen ansetzen oder Kleber maschinell auf den vorbereiteten Untergrund
aufbringen und D ä mmplatte einschwimmen. Offene
Plattenfugen mit gleichwertigem D ä mmstoff schlie ß en.
Armierung:
Mineralische Armierungsschicht HECK K+A LIGHT 085
Mineralischen,leichten, faserarmierten und sockeltauglichem
Armierungsm ö rtel mit PWS-Technologie und bauaufsichtlicher
Zulassung, Sto ß belastungskategorie I nach ETAG 004,
vollfl ä chig auf D ä mmplatten aufbringen. Das systemzugeh ö rige
Armierungsgewebe im oberen Putzdrittel einbetten, R ä nder 10
cm ü berlappen. Oberfl ä che eben und geschlossen abziehen, so belassen, Standzeit vor weiteren Arbeitschritten einhalten.
Gesamtschichtdicke: ca. 5 mm (3 - 8 mm)
Kantenschutz/Diagonalarmierung: separate Position
Produkte:
HECK Coverrock X-2
HECK K+A
HECK BK (HECK Baukleber)
HECK K+A light 085
Verbrauch:
D ä mmplatte: ca. 1 m ² /m ²
Klebem ö rtel: Wulst Punkt Methode bei ebenem, glattem
Untergrund ca. 4 kg/m ²
HECK K+A LIGHT ca. 0,85 kg/m ² /mm
Gewebe: ca. 1,1 m ² /m ²
1. 5
MW-Dämmplatte HECK Coverrock X-2 verkleben & armieren 6cm (Brüstungs Innenseite Loggia 1)
22,00
m²
1. 6 MW-Dämmplatte HECK Coverrock X-2 verkleben & armieren 4cm (Untersicht Loggia 1) Mineralwolle Fassadend ä mmplatten, Typ WAP zg nach nach
DIN EN 13162 mit g ü ltiger bauaufsichtlicher Zulassung,
beidseitg vorbeschichtet, erh ö hte Zugfestigkeit von 10 kPa (TR
10), hohe D ü beltragf ä higkeit von bis zu 0,30 kN/D ü bel,
Baustoffklasse A1 (nicht brennbar) nach DIN 13501-1. Platte f ü rerh ö hte Anspr ü che an den Schallschutz. Recycelbar siehe
Position HECKCYCLE. Auch als Kellerdeckend ä mmplatte
einsetzbar.
W ä rmeleitf ä higkeit: 0,035 W/mK
D ä mmplattendicke: 40 mm
Plattenma ß e:1200 x 400 mm
Verklebung:
Zuschneiden und mit einem hydraulisch erh ä rtenden
Klebem ö rtel in Wulst Punkt (Platte ist vorbeschichtet -
Pressspachtelung kann entfallen) Methode nach
Herstellervorschrift auf die vorbereiteten Wandfl ä chen ansetzen oder Kleber maschinell auf den vorbereiteten Untergrund
aufbringen und D ä mmplatte einschwimmen. Offene
Plattenfugen mit gleichwertigem D ä mmstoff schlie ß en.
Armierung:
Mineralische Armierungsschicht HECK K+A LIGHT 085
Mineralischen,leichten, faserarmierten und sockeltauglichem
Armierungsm ö rtel mit PWS-Technologie und bauaufsichtlicher
Zulassung, Sto ß belastungskategorie I nach ETAG 004,
vollfl ä chig auf D ä mmplatten aufbringen. Das systemzugeh ö rige
Armierungsgewebe im oberen Putzdrittel einbetten, R ä nder 10
cm ü berlappen. Oberfl ä che eben und geschlossen abziehen, so belassen, Standzeit vor weiteren Arbeitschritten einhalten.
Gesamtschichtdicke: ca. 5 mm (3 - 8 mm)
Kantenschutz/Diagonalarmierung: separate Position
Produkte:
HECK Coverrock X-2
HECK K+A
HECK BK (HECK Baukleber)
HECK K+A light 085
Verbrauch:
D ä mmplatte: ca. 1 m ² /m ²
Klebem ö rtel: Wulst Punkt Methode bei ebenem, glattem
Untergrund ca. 4 kg/m ²
HECK K+A LIGHT ca. 0,85 kg/m ² /mm
Gewebe: ca. 1,1 m ² /m ²
1. 6
MW-Dämmplatte HECK Coverrock X-2 verkleben & armieren 4cm (Untersicht Loggia 1)
86,16
m²
1. 7 EPS-Perimeterplatte 035 verkleben & armieren EPS Perimeterd ä mmplatte 30 035, mit g ü ltiger Zulassung f ü r
den Sockel/Perimeterbereich, an der Wand fachgerecht nach
Herstellervorschrift verkleben. W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe
(WLG) 035, Baustoffklasse B1 nach DIN 4102.
D ä mmplattendicke: 200mm
Sockelh ö he: ca. 70cm
Verklebung:
Platten passgenau zuschneiden und mit einem bauaufsichtlich
zugelassenen, hydraulisch erh ä rtenden, haftverg ü teten, frost-
bzw. perimeterbest ä ndigen und faserverst ä rkten Klebem ö rtel
nach Herstellervorschrift auf die vorbereiteten, mineralischen
Wandfl ä chen im Sockel ansetzen bzw. vollfl ä chig verkleben.
Plattenst öß e mit gleichwertigem D ä mmstoff schlie ß en.
Armierung:
Mineralischen, faserarmierten und sockeltauglichem
Armierungsm ö rtel (Brandverhalten A1 nach DIN EN 13501)
vollfl ä chig auf D ä mmplatten aufbringen. Das systemzugeh ö rige
Armierungsgewebe HECK AGG Fine im oberen Putzdrittel
einbetten, R ä nder 10 cm ü berlappen. Oberfl ä che eben und
geschlossen abziehen, so belassen, Standzeit vor weiteren
Arbeitsschritten einhalten.
Gesamtschichtdicke: mindestens 5 mm
Produkte:
HECK EPS Perimeter D ä mmplatte 30 035
HECK K+A SL
HECK AGG Fine
Verbrauch:
D ä mmplatte: ca. 1 m ² /m ²
vollfl ä chige Verklebung (Kleber auf Platte) bei ebenem, glattem
Untergrund ca. 6 kg/m ²
Wulst Punkt Methode bei ebenem, glattem Untergrund ca. 4
kg/m ²
K+A SL: ca. 1,3 kg/m ² /mm
1. 7
EPS-Perimeterplatte 035 verkleben & armieren
117,25
m²
1. 8 Dübelung MW D ä mmplatten auf festen, f ü r eine Verd ü belung geeigneten
Untergrund statisch relevant mit bauaufsichtlich zugelassenen
D ü beln befestigen. D ü belmenge und -l ä nge gem äß Vorschlag
Fachverband WDVS und Herstellervorschrift ausw ä hlen. D ü bel
im D ä mmstoff in Verbindung mit D ü belteller VT 2G versenkt
anbringen, Setzstelle mit MW Rondelle oberfl ä chenb ü ndig
verschlie ß en.
Mindestd ä mmstoffdicke: 80 mm
Wandbaustoff: Beton, KS
Produkt:
HECK Schraubd ü bel STR-U 2G mit einer Verankerungsl ä nge
im tragf ä higen Untergrund von 25 mm
HECK MW Rondelle
HECK VT 2G
Verbrauch: 6 D ü bel/m ²
1. 8
Dübelung MW
1.520,94
m²
1. 9 Anschlussfugen Fugendichtband Alle WDVS Anschl ü sse, z. B. an Fensterrahmen, elastisch und
schlagregendicht herstellen.
Hierzu vorkomprimiertes, durchimpr ä gniertes und langsam
aufgehendes Fugendichtband aus Polyurethanschaum b ü ndig
zur D ä mmplatte einbauen.
Zur Putztrennung Kellenschnitt ausf ü hren.
F ü r Gesamtputzdicke: ca. 15 mm
1. 9
Anschlussfugen Fugendichtband
421,78
m
1. 10 Gewebeeckwinkel mit Kunststoffprofil Kantenschutz des WDVS herstellen. Hierzu Kantenwinkel aus
Kunststoff mit Gewebe an allen Geb ä ude Kanten und
Innenecken vollfl ä chig mit Armierungsm ö rtel ansetzen. Gewebe
je Profilstab mindestens 10 cm ü berlappen lassen.
Alkalibest ä ndiger Gewebeeckwinkel mit Kunststoff
Produkt:
HECK Gewebeeckwinkel PVC 100 x 150
1. 10
Gewebeeckwinkel mit Kunststoffprofil
939,02
m
1. 11 Diagonalarmierung herstellen Diagonalarmierung an den Ecken von
T ü r - und Fenster ö ffnungen und bei
Durchdringungen herstellen.
Produkt: HECK Gewebepfeile
1. 11
Diagonalarmierung herstellen
262,00
m
1. 12 Tropfkantenprofil mit Gewebe Kantenschutzprofil mit Tropfkante an St ü rzen und weiteren,
waagerecht verlaufenden Kanten anbringen.
Kantenschutzprofil (25 x 25 mm) aus Kunststoff mit Tropfkante
und beidseitigen, alkalibest ä ndigen Gewebestreifen vollfl ä chig
in systemkonformen Armierungsm ö rtel einbetten. Die
Plattenstirnseite ist vollfl ä chig mit Armierungsm ö rtel zu
bedecken.
Produkte: HECK Tropfkantenprofil
1. 12
Tropfkantenprofil mit Gewebe
105,20
m
1. 13 Oberputz herstellen in HECK Putzstruktur "Wellengang" (Fassade) Leichten, mineralischen Oberputz aufbringen. Hoch
wasserdampfdiffusionsoffenen und wasserabweisenden
Strukturputz aus Werktrockenm ö rtel CS II, CR nach DIN EN
998 1, (P II nach DIN V 18550), als Oberputz aufbringen.
Putzmasse in Kornst ä rke oder minimal ü ber Kornst ä rke
aufbringen
Mit Strukturwalze im Kreuzgang bearbeiten
Nach kurzer Antrocknung mit Gl ä ttekelle andr ü cken mit
gleichm äß igem Druck
Struktur: nach HECK Putzstruktur "Wellengang"
Gr öß tkorn: KC 5
Farbton: Caparol Palazzo 85
Produkt:
HECK ED (HECK Edel-Dekor) KC 3
Verbrauch:
KC 5 ca. 2,5 kg Trockenm ö rtel/m ²
1. 13
Oberputz herstellen in HECK Putzstruktur "Wellengang" (Fassade)
1.317,34
m²
1. 14 Zulage Leibungen Zulage zur Oberputzausf ü hrung im Bereich der Leibungen (Pos. 01.14)
1. 14
Zulage Leibungen
E
1,00
m
1. 15 Oberputz herstellen - Kalkfilzputz Auf den ausreichend erh ä rteten Unterputz wird ein Oberputz auf Kalkzementbasis aus Werktrockenm ö rtel aufgebracht.
Edelputzm ö rtel CR, CS III, W 2 nach DIN EN 998-1
Festm ö rtelrohdichte: ca. 1,5 kg / dm ³
E - Modul: ca. 8000 N / mm ²
µ - Wert: ca. 15
K ö rnung: 0 - 0,6 mm
Putzdicke: 2 - 5 mm
Oberfl ä che: abziehen und filzen
Produkt: Rajasil KFIP (Kalkfilzputz)
Hersteller: HECK Wall Systems GmbH
Verbrauch: ca. 1,5 kg/m ² /mm
Farbton: Caparol Palazzo 85
1. 15
Oberputz herstellen - Kalkfilzputz
320,85
m²
1. 16 Zulage Leibungen Zulage zur Oberputzausf ü hrung im Bereich der Leibungen (Pos. 01.16)
1. 16
Zulage Leibungen
815,46
m
1. 17 Zulage Ausführung Oberputz Sockelbereich Zulage zur Ausf ü hrung der Putztechnik im Sockelbereich und
der damit verpflichtenden Impr ä gnierung des mineralischen
Oberputzes mittels Rajasil NIG
Siehe z.B. HECK Detail 10.400
1. 17
Zulage Ausführung Oberputz Sockelbereich
117,25
m²
1. 18 Hinterfeuchtungsschutz - mineralisch Einkomponentige, mineralische und elastifizierend verg ü tete,
wasserdampfdurchl ä ssige und ü berstreichbare Dichtschl ä mme
aufbringen. Auf Perimeterd ä mmung oder Geb ä udeabdichtung
beginnend (mind. 20 cm breit, Haftf ä higkeit pr ü fen!) das
Sockelputzsystem ü berlappend und bis mindestens 5 cm
oberhalb der voraussichtlichen Gel ä ndeoberkante auf
Sockelputz aufziehen, Oberfl ä che gl ä tten, nach Abtrocknung
mit Beschichtung farblich gestalten.
Breite der Abdichtung:
Mindestdicke: 2 mm (Trockenschichtdicke)
Produkt: HECK DS FLEX
(Dichtungsschl ä mme flexibel)
Verbrauch: ca. 1,5 kg/m ² /mm
1. 18
Hinterfeuchtungsschutz - mineralisch
65,60
m
1. 19 Siliconharzfarbe - einfach Auf den vorbereiteten und trockenen Untergrund wird ein
offenporiges und wasserabweisendes Beschichtungssystem auf
Siliconharzbasis aufgetragen.
Siliconharzfarbe nach DIN EN 1062-1 bzw. DIN 18363
Sockel & Fassadenfl ä chen
sd - Wert: sd - Wert < 0,05 m, Klasse I
w - Wert: w < 0,1 kg/(m ² xh0,5), Klasse III
Farbtonbest ä ndigkeit: B 1 (Fb-Code gem äß
BFS-Merkblatt-Nr. 26)
Produkt: HECK SILCO FF (Silicon-Fassadenfinish)
Verbrauch: ca. 0,1 - 0,2 l/m ² (pro Anstrich)
Farbton: Caparol Palazzo 85
1. 19
Siliconharzfarbe - einfach
1.638,19
m²
1. 20 Leibungen Anstrich Zulage f ü r das Aufbringen des Beschichtungssystems im
Bereich von Leibungen.
1. 20
Leibungen Anstrich
E
815,46
m²
2 Innendämmung
2
Innendämmung
2. 1 Wanddämmung Mineralwolle Vlieskaschiert 100 mm D ä mmplatte aus Mineralwolle mit Sichtseite aus hellem, naturwei ß em Glasvlies;
Plattenr ü ckseite unbeschichtet;
Plattenkanten allseitig glatt geschnitten;
W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe 035 W/m*K (DIN 18165);
Nichtbrennbar, Euroklasse A1 (DIN EN 13501);
Schmelzpunkt > = 1000 ° C (DIN 4102);
Anwendungsgebiet DI, WI-zk (DIN 4108-10);
Plattenabmessung: 1194 x 594 mm
Plattendicke: 100 mm
liefern und nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers dicht gesto ß en im Halbverband an der Wand befestigen.
Fabrikat: ISOVER Topdec DP 3 o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ________________________
2. 1
Wanddämmung Mineralwolle Vlieskaschiert 100 mm
49,00
m²
2. 2 Deckendämmung Mineralwolle Vlieskaschiert 100 mm D ä mmplatte aus Mineralwolle mit Sichtseite aus hellem, naturwei ß em Glasvlies;
Plattenr ü ckseite unbeschichtet;
Plattenkanten allseitig glatt geschnitten;
W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe 035 W/m*K (DIN 18165);
Nichtbrennbar, Euroklasse A1 (DIN EN 13501);
Schmelzpunkt > = 1000 ° C (DIN 4102);
Anwendungsgebiet DI, WI-zk (DIN 4108-10);
Plattenabmessung: 1194 x 594 mm
Plattendicke: 100 mm
liefern und nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers dicht gesto ß en im Halbverband an der Wand befestigen.
Fabrikat: ISOVER Topdec DP 3 o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ________________________
2. 2
Deckendämmung Mineralwolle Vlieskaschiert 100 mm
35,00
m²
2. 3 Sockelausbildung H=50 cm Kalk-Zement-Armierm ö rtel faserverst ä rkt auf Perimeterd ä mmplatten
Im Ü bergang zur Wandd ä mmung ist ein Putzabschlussprofil einzuspachteln
Armiergewebe vollfl ä chig, 10 cm ü berlappend, oberfl ä chennah einbetten.
Schlussbeschichtung Sockelputzstruktur 1,0 mm inkl. Anstrich.
H ö he des auszuf ü hrenden Sockels: 50 cm ab OKFFB
2. 3
Sockelausbildung H=50 cm
8,75
m
2. 4 Zulage Anarbeitung Dämmung an Decken- / Wanddurchführungen HLS Zulageposition f ü r Anarbeitung an Decken-/ Wanddurchbr ü che HLSE
Die D ä mmung aus Vorpositionen wird zum Zeitpunkt ausgef ü hrt, bei denen sich keine haustechnischen Verrohrung der Decke befinden.
Nach Fertigstellung der Steigleitungen und Ausbetonierung der Decken-/ Wanddurchbr ü che m ü ssen die Platten zu einem sp ä teren Zeitpunkt angearbeitet werden.
2. 4
Zulage Anarbeitung Dämmung an Decken- / Wanddurchführungen HLS
18,00
St
2. 5 Anstrich Decke und Wände im Müllraum Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, wasserverd ü nnbar, l ö semittelfrei, emissionsminimiert, hoch diffusionsf ä hig.
Nassabriebbest ä ndigkeit: Klasse 3 nach DIN EN 13300,Deckverm ö gen-Klasse 1, stumpfmatt, nach DIN EN 13300.
Technische Eigenschaften:
- frei von Konservierungsmitteln
- frei von foggingaktiven Substanzen
Farbton: wei ß
Erzeugnis: Malerit
Verbrauch: 280 ml/m ²
Untergrund : Stahlbeton/KS Decke und W ä nde des M ü llraums
Ausf ü hrungsort: alle nicht ged ä mmten Decken, St ü tzen und W ä nde im M ü llraum
Ausf ü hrung unmittelbar nach Rohbau-Fertigstellung (vor Ausf ü hrung von Installationen)
2. 5
Anstrich Decke und Wände im Müllraum
144,80
m²
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3. 1 Meister F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Meister:
3. 1
Meister
E
1,00
h
3. 2 Facharbeiter wie vor jedoch:
Facharbeiter:
3. 2
Facharbeiter
E
1,00
h
3. 3 Auszubildender wie vor jedoch:
Auszubildender:
3. 3
Auszubildender
E
1,00
h