WDVS
Nürnberg, Maximilianstraße 45b
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV – 065 WDVS / Außenputzarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Gewerk 065 – WDVS- und Außenputzarbeiten Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Normen, insbesondere DIN 18345, DIN 18350, DIN 18202, DIN 4108 und DIN 55699, die bauaufsichtliche Zulassung beziehungsweise Europäische Technische Bewertung des eingesetzten Systems sowie die Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers. Es ist ein vollständig zugelassenes und aufeinander abgestimmtes System eines Herstellers auszuführen. Sämtliche eingesetzten Dämmstoffe, Klebe- und Armierungsmörtel, Gewebe, Dübel, Profile, Dichtbänder und Oberputze müssen systemkonform sein. Mischsysteme sind unzulässig. Soweit Eventualpositionen für Klinkerriemchen beauftragt werden, müssen auch Klebe- und Fugenmörtel sowie die Klinkerriemchen systemgerecht und für den vorgesehenen WDVS-Untergrund geeignet sein. Der Auftragnehmer hat die Untergründe vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Ebenheit, Tragfähigkeit, Festigkeit, Trockenheit, Sauberkeit und Eignung zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Abweichungen sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Erforderliche Haftzugprüfungen, Dübelversuche und sonstige Eignungsnachweise sind rechtzeitig durchzuführen und zu dokumentieren. Nicht tragfähige, lose oder haftungsmindernde Bestandteile sind zu entfernen. Verschmutzte, stark oder unterschiedlich saugende Untergründe sind entsprechend den Systemvorgaben zu reinigen und vorzubehandeln. Die Dämmplatten sind im Verband, fluchtgerecht, dicht gestoßen und planeben zu verlegen. Kreuzfugen sowie Plattenstöße in Verlängerung von Öffnungsecken sind unzulässig. Die Verklebung und mechanische Befestigung sind entsprechend der Systemzulassung, den Untergrundverhältnissen und der Windlastberechnung auszuführen. Eine Hinterströmung der Dämmplatten ist auszuschließen. Offene Plattenfugen sind systemgerecht zu schließen; Klebemörtel darf nicht in offene Fugen eingebracht werden. Bauwerks-, Bewegungs- und Dehnfugen sind an gleicher Stelle und in erforderlicher Breite durch das gesamte Fassadensystem zu übernehmen und mit geeigneten systemzugehörigen Profilen dauerhaft funktionsfähig auszubilden. Durchdringungen, Gerüstverankerungen und sonstige Befestigungspunkte sind nach Fertigstellung systemgerecht und dauerhaft abzudichten. Die Armierungsschicht ist in der vom Systemhersteller vorgegebenen Schichtdicke herzustellen. Das alkalibeständige Armierungsgewebe ist faltenfrei und mit mindestens 10 cm Stoßüberlappung einzubetten. Öffnungsecken sind diagonal zu armieren; Außenecken sind mit systemzugehörigen Gewebeeckwinkeln auszubilden. Die Ebenheit der fertigen Flächen muss den Anforderungen der DIN 18202 entsprechen. Sichtbare Versätze, Wellen, ungleichmäßige Strukturen, Farbabzeichnungen oder sonstige optische Beeinträchtigungen sind nicht zulässig. Während der Ausführung sind die Bauteile gegen Niederschlag, Frost, starke Sonneneinstrahlung, Wind und sonstige schädliche Witterungseinflüsse zu schützen. Die vorgeschriebenen Verarbeitungs-, Stand- und Trocknungszeiten sind einzuhalten. Angrenzende Bauteile und empfindliche Oberflächen sind vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Verschmutzungen und vom Auftragnehmer verursachte Schäden sind fachgerecht und auf dessen Kosten zu beseitigen. Verdeckte Leistungen, insbesondere Verklebung, Verdübelung, Brandriegel, Armierung, Anschlussdetails und Abdichtungsmaßnahmen, sind vor dem Verdecken fotografisch zu dokumentieren. Für diese Teilleistungen sind rechtzeitig Zwischenabnahmen anzumelden.
ZTV – 065 WDVS / Außenputzarbeiten
Vorbemerkungen VORBEMERKUNGEN Gewerk 065 – Wärmedämm-Verbundsystem und Außenputz Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Herstellung der Putzfassaden, Sockelbereiche und horizontalen WDVS-Flächen einschließlich der in den Einzelpositionen beschriebenen Anschlüsse und Detailausbildungen. Die Fassadenhauptflächen werden gemäß den Einzelpositionen mit EPS-Dämmplatten oder nichtbrennbaren Mineralwolle-Fassadendämmplatten ausgeführt. Die Mineralwolleflächen sind in den gemäß Ausführungsplanung vorgesehenen Balkon- und Fassadenbereichen sowie in den brandschutztechnisch erforderlichen Bereichen einzusetzen. Dämmstoffdicken, Wärmeleitfähigkeiten, Baustoffklassen und sonstige Materialeigenschaften richten sich nach den Einzelpositionen, der Ausführungsplanung und dem Wärmeschutznachweis. Die ehemals für Klinkerriemchen vorgesehenen Fassadenflächen sind Bestandteil der regulären WDVS-/Putzfassade und in den entsprechenden Dämm-, Armierungs- und Oberputzpositionen enthalten. Brandriegel und sonstige brandschutztechnisch erforderliche Fassadenbereiche sind gemäß Brandschutznachweis, Ausführungsplanung und Systemzulassung herzustellen. Die gesondert ausgeschriebenen Brandriegel werden ausschließlich über die dafür vorgesehene Zulageposition vergütet. Im Bereich der Putzfassade sind Dämmung, Armierung und Oberputzbeschichtung entsprechend den jeweiligen Einzelpositionen auszuführen. Bewegungs-, Dehn- und Anschlussfugenprofile der Putzfassade sind, soweit keine gesonderte Position vorgesehen ist, in die zugehörigen Hauptflächenpositionen einzukalkulieren. Klinkerriemchen sind nicht Bestandteil der Regelausführung. Die Positionen im Titel 1.04 dienen ausschließlich der Abfrage von Einheitspreisen als Eventualpositionen und dürfen nur nach ausdrücklicher gesonderter Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden. Sie sind nicht in die reguläre WDVS-/Putzfassadenleistung einzurechnen. Im Sockel- und Spritzwasserbereich sind feuchtebeständige Sockel- beziehungsweise Perimeterdämmplatten, Sockelarmierung, Sockelputz, Feuchteschutz und der Anschluss an die bauseitige Perimeterdämmung entsprechend den Einzelpositionen auszuführen. Anschlüsse an Fenster, Türen, Rollladenkästen, Fensterbänke, Attiken, Dachanschlüsse, Konsolen, Geländerhalter, Lüfter, Leitungen, Abläufe, Speier und sonstige angrenzende Bauteile sind den jeweils zugehörigen Einzelpositionen zuzuordnen. Soweit hierfür keine gesonderte Position vorgesehen ist, sind die erforderlichen systemzugehörigen Profile, Dichtbänder, Dichtstoffe, Zuschnitte und Anpassungen in die betreffende Hauptposition einzukalkulieren. Vor der flächigen Ausführung des Oberputzes sind Musterflächen mit den vorgesehenen Farben, Strukturen und Anschlussausbildungen herzustellen. Für Klinkerriemchen ist eine Musterfläche nur im Fall einer gesonderten Beauftragung der Eventualpositionen erforderlich. Die weitere Ausführung darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. Sämtliche für eine vollständige und funktionsfähige Ausführung erforderlichen Nebenleistungen, Befestigungsmittel, Hilfsstoffe, Zuschnitte und Anpassungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind, in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorbemerkungen
1 Vollwärmeschutzarbeiten
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Vollwärmeschutzarbeiten
1.01 Fassadenarbeiten – WDVS / Putzfassade mit EPS und Mineralwolle
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Fassadenarbeiten – WDVS / Putzfassade mit EPS und Mineralwolle
1.02 WDVS horizontal
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WDVS horizontal
1.03 Sockel
1.03
Sockel
1.04 Klinkerriemchen – Eventualpositionen
1.04
Klinkerriemchen – Eventualpositionen
1.05 Mehr-/Minderkosten
1.05
Mehr-/Minderkosten
1.06 Stundenlohnarbeiten
1.06
Stundenlohnarbeiten