Baustelleneinrichtung
LIF - Leben in Frankenberg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine technische Vorbemerkungen 1. Globale Angaben zum Bauvorhaben Die Bauleitung für den Hochbau wird durch Vertreter der Cube Asset IX GmbH ausgeführt. Ansprechpartner Hochbau und Projektleitung Herr Kastrati Auflagen, die durch die Baustellenverordnung gem. §19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.08.1996 an den Auftragnehmer gestellt werden, sind von diesem einzuhalten. Die Tätigkeiten werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen auf Verlangen vorzuzeigen: - Gefährdungsbeurteilung, - Ersthelferbescheinigung für mindestens 2 Mitarbeiter je Unternehmer, - Namensliste der an der Baustelle eingesetzten Personen, - Ergänzung bei Personenwechsel. 2. Angaben zur Örtlichkeit 2.1 Maßnahmenbeschreibung Der Bauherr, die Cube Asset IX GmbH mit Sitz in 51379 Leverkusen plant den Neubau eines Wohngebäudes für studentisches Wohnen mit Gewerbeeinheit im EG und Tiefgarage im UG. Die Adresse des Grundstücks ist wie folgt: Beverstraße 32-34 / Turpinstraße 141, 52066 Aachen Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Tätigkeiten werden durch die beiliegenden Pläne erläutert. Diese Unterlagen sind somit Teil des Leistungsverzeichnisses. Wichtig: Die gesamte, für den reibungslosen Baustellenablauf erforderliche Baustelleneinrichtung, die Geräte und Maschinen etc., deren Transport zum und vom Einsatzort sowie das Umsetzen aller Einrichtungen zur Ausführung der beschriebenen Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen an der Baustelle zu informieren. Sofern Schutzmaßnahmen nicht gesondert in den Leistungspositionen beschrieben sind, sind diese Maßnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Beschädigungen und Verschmutzungen werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Der Aufenthalt des Auftragnehmers innerhalb des Gebäudes ist nur im Rahmen der von ihm durchzuführenden Arbeiten auf die hierfür erforderlichen Flächen beschränkt. Zur Preisbildung und genauen Kalkulation wird eine örtliche Besichtigung dringend empfohlen. Der Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass ihm bei Angebotsabgabe bestimmte Schwierigkeitsgrade, bedingt durch die Örtlichkeit, nicht bekannt gewesen sind. 2.2 Zuwegung Das Grundstück ist über die Bevertstraße und Turpinstraße zugänglich und für die Anlieferung nutzbar. Behördliche Genehmigungen der Zufahrt mit Fahrzeugen auf das Gelände sind nicht notwendig. 3. Normen / Richtlinien Die Ausführung erfolgt nach den gültigen Normen und Richtlinien unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst. Es gilt die VOB/C in gültiger Fassung als vereinbart. VOB Teil A gilt nicht, Teil B nur, wenn dieser inhaltlich nicht den Vertragsbedingungen des AG und dieser Leistungsbeschreibung widerspricht. 4. Unterlagen Fehlen dem Auftragnehmer zur Ausführung seiner Bauleistung erforderliche Unterlagen oder sind sonstige Voraussetzungen zur vertragsgerechten Leistungserbringung nicht gegeben, ist er verpflichtet, dies rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, anderenfalls kann er sich nicht auf Behinderung in der Durchführung seiner Leistungen berufen. 4.1 Übergabe der Unterlagen AG an AN Übergabe der Unterlagen einfach als Datei im Datenformat pdf und/oder dwg. 4.2 Übergabe Unterlagen AN an AG Übergabe aller Unterlagen an den AG einfach im Original, DIN-gerecht, Pläne gefaltet, gelocht und in Ordnern sortiert. Ferner alle Unterlagen als Dateien im Datenformat pdf. Bei Plänen zusätzlich im dxf- oder dwg-Format. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Pläne, Berechnungen, Proben, Bemusterungsvorschläge etc. dem AG so rechtzeitig und unaufgefordert zur Freigabe vorzulegen, dass die Vertragsfristen eingehalten werden können. Der AG hat auch über die wesentlich verwendeten Baustoffe Datenblätter, Eignungsnachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen etc.  vor deren Einbau vorzulegen. 4.3 Unterlagen auf der Baustelle Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch ein Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. 5. Terminplanung des AN Der AN hat innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsvergabe einen detaillierten Bauablaufplan für sein Gewerk, vorzulegen. Der Ablaufplan muss alle Bauzustände und Abläufe beinhalten, die einen geordneten und koordinierten Bauablauf erkennen lassen. Bei geänderten Baustellenabläufen, Terminverschiebungen und dgl. ist der Terminplan anzupassen und erneut zur Kenntnis des AG zu übergeben. Absehbare Verzögerungen sind rechtzeitig anzuzeigen. 6. Verantwortlicher / Bauleiter-Polier Der AN hat dem Auftraggeber einen deutschsprachigen Verantwortlichen schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu nennen. 7. Baubesprechungen Wöchentlich finden Baubesprechungen statt. Der Verantwortliche des AN bzw. dessen Vertreter haben an den Baubesprechungen teilzunehmen. Falls nötig, ist auch an mehr als einer Besprechung pro Woche teilzunehmen Die unentschuldigte bzw. bei wiederholter Nichtteilnahme an den Besprechungen hat der AG das Recht monetäre Sanktionen vorzunehmen. 8. Bautagebuch Der AG ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen. Die Tagesberichte sind jeweils montags für die vorangegangene Woche unaufgefordert dem Auftraggeber oder dem vom Auftraggeber bestimmten Vertreter zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B.: - Witterungsbedingungen - tägliche Arbeitsstärke der eingesetzten eigenen und Fremd-Mitarbeiter, untergliedert nach Lohngruppen - erbrachte Bauleistungen - ggf. Änderungen gegenüber dem Vertrag - besondere Vorkommnisse auf der Baustelle 9. Nachunternehmer Der AN darf nur ausreichend erfahrene und leistungsfähige Nachunternehmer einsetzen. Nachunternehmer, die der AN dem Auftraggeber im Rahmen der Vergabeverhandlungen schriftlich benannt hat und deren Benennung von der Auftraggeberseite nicht widersprochen ist, darf der Auftragnehmer ohne weitere Zustimmung einsetzen. Der Einsatz weiterer Nachunternehmer bedarf der Zustimmung durch den Auftraggeber, der diese jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigern wird. Der AN ist verpflichtet, den Nachunternehmereinsatz sorgfältig zu steuern und zu überwachen. Der AN bestätigt mit Auftragsvergabe, dass er seine Nachunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen vergütet und seinen Verpflichtungen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nachkommt und diese Verpflichtung auch von seinen Nachunternehmern einfordert. 10. Verkehrssicherungspflicht Der AN übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für das eigene Gewerk ab Übergabe des Baufeldes durch den AG an den AN bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Für die Sauberkeit auf der Baustelle (eigene Materialien, Werkzeuge, Abfall, usw.) ist der AN verantwortlich. Hierzu zählt z.B. auch die Absturzsicherung und der behelfsmäßige Verschluss oder Sicherung der Wandöffnungen im EG, sowie Einbau von verschließbaren Stahl-Bautüren 11. Abfallentsorgung Baustellenabfälle sind in unterschiedlichen Wertstoffen zu trennen und dem Recycling zuzuführen. Dem AG sind entsprechende Entsorgungs-Nachweise vorzulegen. 12. Werbung Werbung, gleich welcher Art, ist auf der Baustelle ohne Zustimmung des Auftraggebers unzulässig. Der Auftraggeber kann den Bauzaun als Werbeträger für eigene Werbung nutzen und auf Gerüsten Großflächenwerbung anbringen lassen. 13. Hausrecht Der AG und die Bauleitung des AG üben auf der Baustelle das alleinige Hausrecht aus. 14. Baustellenordnung Der AG hat für die Baustelle eine Baustellenordnung durch den SiGeKo erstellen lassen. Diese Baustellenordnung ist bindend für alle auf der Baustelle befindlichen Firmen und Personen. Die Bauleiter/ Poliere des AN sind für die Einhaltung der Baustellenordnung verantwortlich. 15. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist gemäß VOB als Nebenleistung im Hauptangebot einzukalkulieren. Sanitäre Einrichtungen, Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Das Einrichten von Lagerräume im Bereich der Baustelle ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer hat hierzu nach eigenem Bedarf Lagercontainer vorzuhalten: Ausnahmen entsprechend der Größe der Lagergegenstände bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Bauleitung des AG. Das Einrichten von Manschaftsräumen oder Büroräumen in der Baustelle ist nicht gestattet. Der Bauherr stellt hierzu eine zentrale Containeranlage zur Verfügung. Hier können diese Räume angemietet werden. 16. KFW55 Standard Die Gebäude werden nach den Bedingungen der KFW55-Richtlinien errichtet. Die Ausführungsdetails zur Umsetzung der KFW 55-Richtlinien gemäß EnEV-Nachweis sind zwingend umzusetzen.‑
Allgemeine technische Vorbemerkungen
01 Baustrom
01
Baustrom
01.01 EVU, Erschließung
01.01
EVU, Erschließung
01.02 Aufbau der Baustromanlage
01.02
Aufbau der Baustromanlage
01.03 Rückbau der Baustromanlage
01.03
Rückbau der Baustromanlage
01.04 Prüfung
01.04
Prüfung
01.05 Arbeiten im Nachweis
01.05
Arbeiten im Nachweis
01.06 Vermietung der Baustromanlage für 12 Monate, 01.26 bis 12.26
01.06
Vermietung der Baustromanlage für 12 Monate, 01.26 bis 12.26
02 Bauwasser
02
Bauwasser
02.01 Errichtung Bauwasser Anschluss inkl. Miete für Wasser, 01.26 bis 12.26
02.01
Errichtung Bauwasser Anschluss inkl. Miete für Wasser, 01.26 bis 12.26