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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50, 73431 Aalen
Tel. 07361/ 80467-0, 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_AB_GR_00_006_V_AR#Erdgeschoss.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_AB_AN_SS_083_V_AB#Ansicht Süd.pdf
236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AB#Schnitt A-A.pdf
4_Baustelleneinrichtungsplan
236_5_AR_AB_GR_BE_001_V_AE#Baustelleneinrichtungsplan.pdf
Anlagenverzeichnis
01 Verkehrsbeschilderung ***
01
Verkehrsbeschilderung ***
01.0001 Verkehrsbeschilderung *** Die komplette Verkehrsbeschilderung für die Baustelle:
- Verkehrswarnschild "Achtung Baustelle", STVO. Nr. 123
am Grundstück :
- An Ecke Südwest.
- An Ecke Nord Ost.
- In Kurve Südost.
- Schilder an Stahlrohr, Höhe 2,50-3,00 m, befestigt
mit Fuß.
- Verkehrswarnschild "Gefahrstelle" , STVO. Nr. 101, in
Verbindung mit Textschild "Baustellenausfahrt"
- An den 3 Toren.
- Schilder an Stahlrohr, Höhe 2,50-3,00 m, befestigt
mit Fuß.
- Warnschild "Betreten der Baustelle verboten"
- An allen Toren und Türen.
- Einschl. regelmäßiger Unterhalt, Instandhaltung, Über-
prüfung.
- Vorhaltedauer gesamte Beschilderung 4 Wochen.
01.0001
Verkehrsbeschilderung ***
1,00
psch
01.0002 Zuschlag Gebrauchsüberlassung *** Zuschlag zu voriger Beschilderung :
- Für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit
hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und
pauschal.
- Für 1 Woche.
01.0002
Zuschlag Gebrauchsüberlassung ***
92,00
Wo
02 Container ***
02
Container ***
0 V - Containeranlagen ***
[0]
V - Containeranlagen ***
E
02.0003 Sanitär-Container Baustellenpersonal *** - Systemcontainer Sanitär - Baustellenpersonal :
Standard - Moduleinheiten, stapelbar bis 3 Etagen überein-
ander.
- Stahlkonstruktion mit Profilblechbeplankung, gedämmt für
Winternutzung. Innen mit glatten beschichten Platten.
- Größe je ca. 6,00 / 2,50 m, bestehend aus folgenden
Einzelräumen:
- Ein großer Raum:
- Mit gedämmter Eingangstür mit PZ-Schloß an schmaler Seite.
- Mit einem öffenbarem Isolierglas-Fenster, ca. 1,00/1,20 m
an schmaler Seite.
- Mit Rollladen an allen Fenstern.
- Mit Leuchtstoff-Deckenlampen.
- Antransportieren, Aufstellen und Einrichten, Vorhalten und
nach Beendigung zurückbauen und abtransportieren.
- Der Standort siehe Übersichtsplan.
- Einschl. Fundament-Unterbau und späterem Rückbau.
- Einschl. Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser.
- Beheizt in der Heizperiode.
- Die Räume sind 5 x wöchentlich zu reinigen.
- Ausstattung:
- Komplette Beleuchtung nach Arbeitstättenrichtlinien.
- Heizungslüfter mit Regelung.
- 4 komplette WC-Einheiten in abgetrennten Kabinen mit
Tür und WC-Schloß, Kleiderhaken.
- mit WC-Schüssel, mit Brille und Deckel.
- mit WC-Papierhalter.
- mit WC-Bürstengarnitur.
- 5-6 Urinale mit Schamwand abgetrennt.
- 2 Waschbecken mit Seifen- und Papierspender
und Spiegel.
- Alle Unterhaltskosten, Strom, Wasser, Heizung werden vom
Bauherrn getragen.
- Antransportieren, Aufstellen und Einrichten, Vorhalten und
nach Beendigung zurückbauen und abtransportieren.
- Der Standort ist im Übersichtsplan bereits definiert.
- Vorhaltedauer 4 Wochen.
(Zeitversetzt aufgebaut zuerst für Hochhaus BT 1, später der
zweite für Kita BT 2)
02.0003
Sanitär-Container Baustellenpersonal ***
2,00
Stück
02.0004 Zuschlag Gebrauchsüberlassung *** Zuschlag zu vorigen Sanitär-Container Baustellen- personal :
- Für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit
hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und
Stück.
- Für 1 Woche.
02.0004
Zuschlag Gebrauchsüberlassung ***
184,00
StWo
02.0005 Saniträr-Container Bauleitung *** - Systemcontainer Sanitär - Bauleitung :
Standard - Moduleinheiten, stapelbar bis 3 Etagen überein-
ander.
- Stahlkonstruktion mit Profilblechbeplankung, gedämmt für
Winternutzung. Innen mit glatten beschichten Platten.
- Größe je ca. 3,00 / 2,50 m, bestehend aus folgenden
Einzelräumen :
- 2 getrennte WC-Raume:
- einmal Herren.
- einmal Damen.
- Mit 2 gedämmten Eingangstüren mit PZ-Schloß.
- Mit 2 öffenbarem Isolierglas-Fenster, ca. 1,00/1,00 m
- Mit 2 Leuchtstoff-Deckenlampen.
- Antransportieren, Aufstellen und Einrichten, Vorhalten und
nach Beendigung zurückbauen und abtransportieren.
- Der Standort ist im Übersichtsplan bereits definiert.
- Einschl. Fundament-Unterbau und späterem Rückbau.
- Einschl. Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser.
- Beheizt in der Heizperiode.
- Die Räume sind 2 x wöchentlich zu reinigen.
- Ausstattung:
- Heizungslüfter mit Regelung.
- 2 komplette WC-Einheiten :
- mit WC-Schüssel mit Brille und Deckel.
- mit WC-Papierhalter.
- mit WC-Bürstengarnitur.
- 1 Urinale mit Spülung im Herrenteil.
- 2 Waschbecken mit Seifen- und Papierspender
und Spiegel
- Alle Unterhaltskosten, Strom, Wasser, Heizung werden vom
Bauherrn getragen.
- Antransportieren, Aufstellen und Einrichten, Vorhalten und
nach Beendigung zurückbauen und abtransportieren.
- Der Standort ist im Übersichtsplan bereits definiert.
- Vorhaltedauer 4 Wochen.
02.0005
Saniträr-Container Bauleitung ***
1,00
Stück
02.0006 Zuschlag Gebrauchsüberlassung *** Zuschlag zu vorigem Sanitär-Container Bauleitung :
- Für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit
hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und
Stück.
- Für 1 Woche.
02.0006
Zuschlag Gebrauchsüberlassung ***
92,00
StWo
02.0007 Sanitäts-Container *** - Systemcontainer - Sanitätsraum :
Standard - Moduleinheiten, stapelbar bis 3 Etagen überein-
ander
- Stahlkonstruktion mit Profilblechbeplankung, gedämmt für
Winternutzung. Innen mit glatten beschichten Platten.
- Größe je ca. 6,00 / 2,50 m, bestehend aus folgenden
Einzelräumen:
- 1 Raum:
- Mit1 gedämmten Eingangstüren mit PZ-Schloß.
- Kennzeichnung an Tür (E 003, weißes Kreuz auf grünem
Grund)
- Mit 1 öffenbarem Isolierglas-Fenster, ca. 1,00 / 1,00 m.
- Mit 2 Leuchtstoff-Deckenlampen.
- Antransportieren, Aufstellen und Einrichten, Vorhalten und
nach Beendigung zurückbauen und abtransportieren.
- Der Standort ist im Übersichtsplan bereits definiert.
- Einschl. Fundament-Unterbau und späterem Rückbau.
- Einschl. Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser.
- Beheizt in der Heizperiode.
- Die Räume sind 1 x wöchentlich zu reinigen.
- Ausstattung:
- Heizungslüfter mit Regelung.
- 1 Waschbecken mit Seifen- und Papierspender
- 1 Tisch 1,20 / 80 cm, 4 Stühle
- Ausstattung nach ASR A4.3
- Krankentrage.
- Verbandkasten C und E
- Alle Unterhaltskosten, Strom, Wasser, Heizung, werden vom
Bauherrn getragen.
- Antransportieren, Aufstellen und Einrichten, Vorhalten und
nach Beendigung zurückbauen und abtransportieren.
- Der Standort ist im Übersichtsplan bereits definiert.
- Vorhaltedauer: 4 Wochen.
02.0007
Sanitäts-Container ***
1,00
Stück
02.0008 Zuschlag Gebrauchsüberlassung *** Zuschlag zu vorigem Sanitäts-Container :
- Für Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit
hinausgehend; zu berechnen nach vollen Wochen und
Stück.
- Für 1 Woche.
02.0008
Zuschlag Gebrauchsüberlassung ***
92,00
StWo
03 Sonstiges ***
03
Sonstiges ***
0 V - Bäume schützen ***
[0]
V - Bäume schützen ***
E
03.0009 Baumschutz d = 20-25cm *** Baumschutz, wie vor beschrieben .
- Stammdurchmesser ca. d = 20 - 25 cm
(Alle Bäume auf dem Grundstück)
03.0009
Baumschutz d = 20-25cm ***
11,00
Stück
03.0010 Holztrennwand *** Holztrennwand im Gebäude oder Gebäudeöffnung,
bestehend aus:
- Den erforderlichen Trag- und Unterkonstruktion aus
Kanthölzern, ca. 12/12 cm, an Decke und Boden
verschiebesicher verkeilt oder angedübelt.
- Außen vollflächig geschlossene aufgenagelte Schal-
tafeln und Bretterstreifen oder ähnlich beplankt.
Einschl aller Zuschnitte.
- Auch mit Öffnungen zum Einsetzten nachstehender
Bautüren.
- Aufbauen, und wieder Abbauen und abtransportieren.
(z.B: Haupteingang Ost- / West)
03.0010
Holztrennwand ***
20,93
m2
03.0011 Holztrennwand vorhalten *** Holztrennwand, wie vor beschrieben Vorhalten und Unterhalten :
- pro Monat.
(Vorerst 6 Monate angesetzt)
03.0011
Holztrennwand vorhalten ***
125,56
m2
03.0012 Bautür *** Bautür :
- Standard-Stahlblechbautür, nach außen öffend.
- Verschließbares Schloß für Profilzylinder.
- Im Bauwerksöffnung bzw. vorigen Holztrennwand
einbauen, wieder ausbauen und abtransportieren.
- Lichter Durchgang ca. 1,00 m, Höhe ca. 2,00 m.
- Einbau in Bauseitige Holzkontruktion.
- Schließzylinder Bauschließung und 20 Schlüssel.
- Alle Profilzylinder müssen gleichschließend sein.
- Für folgende Zugänge :
- Eingang EG, Haupteingang Ost
- Eingang EG, Haupteingang West.
- Eingang Treppenhaus 1.
- Eingang Treppenhaus 2.
- Eingang Anbau West.
03.0012
Bautür ***
5,00
Stück
03.0013 Bautür vorhalten *** Bautür, wie vor beschrieben Vorhalten und Unterhalten :
- pro Monat.
(Vorerst 14 Monate angesetzt)
03.0013
Bautür vorhalten ***
70,00
Stück
04 Taglohnarbeiten ***
04
Taglohnarbeiten ***
0 V - Taglohnarbeiten ***
[0]
V - Taglohnarbeiten ***
E
04.0014 Vorarbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Vorarbeiter
04.0014
Vorarbeiter ***
M
10,00
Std
04.0015 Facharbeiter *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Facharbeiter
04.0015
Facharbeiter ***
M
10,00
Std
04.0016 Helfer *** Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben, Helfer
04.0016
Helfer ***
M
10,00
Std
Schnittstellen *** Schnittstellen :
- Anschluß Strom Container :
> Installationsfirma
- Anschluß Wasser / Abwasser Container :
> Installationsfirma
- Baustromversorgung :
> IB Dörflinger
- Baustellenbeleuchtung :
> IB DörflingerBauwasserversorung > TKD
- Bauwasserversorung :
> TKD
Schnittstellen ***