Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschrei Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschreibung
Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschreibung 1 Hinweise zur Gliederung der Leistungsbeschreibung: 1.1 Erläuterung Liebherr Werk Ehingen GmbH, Niederlassung Berlin, Zielitzstraße 1, 14822 Alt-BorkDer AG erstellt in 14822 Alt-Bork, Zielitztraße, Industriegebiet eine Erweiterung Niederlassung der Liebherr Werk Ehingen GmbH.Das Bauvorhaben umfasst folgende Einzelbauten:Bauteil 1. Erstellung eines 2-stöckigen Sozialgebäudes Leistungsumfang: GeneralunternehmerBauteil 2. Rohbauarbeiten, Tiefbau und Aussenanlagen für geplante WaschhalleBauteil 3. Erschließungs- un OberflächenarbeitenBauteil 4. Sanierung EinlaufschächteDie Bauteile sind in den beiliegenden Beschreibungen, Plänen usw. der Architekten, Fachingenieure dargestellt und werden im LV nicht weiter erläutert.Der AN hat die Koordination Dritter während der Baumaßnahme zu berücksichtigen.1.2. Aufbau und Erläuterung der LeistungsbeschreibungDie Leistungsbeschreibung ist nach den einzelnen Gewerkenummern des Standardleistungsbuches aufgeteilt, diese wiederum in entsprechenden Bauteile Nr. 01-02.1.2.1 Raumstempel Über die Raumstempel in den Plänen des Architekten kann abgelesen werden, in welchen Räumen welche Elemente zur Ausführung kommen. Bezeichnungen Die im Folgenden aufgeführten Abkürzungen finden in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen Anwendung: -AG (Auftraggeber) -AN (Auftragnehmer, Bieter) -OÜ (Bauoberleitung AG) 1.2.2 Fabrikatsangabe Generell gilt für alle Fabrikats- bzw. Produktangaben, die in der Leistungsbeschreibung und den Plänen erwähnt sind der folgende Satz: „?…?oder gleichwertiger Art“?. Falls in der Leistungsbeschreibung und/oder deren Anlagen und Plänen keine oder andere Bezeichnungen wie z. B. „?…?ähnlich und gleich geeignet…?“? gewählt wurden, so gilt doch immer der Passus „?…?oder gleichwertiger Art“?. Konstruktionen gleichwertiger Art sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist durch das Beifügen von technischen Datenblättern und Infomaterial bei Angebotsabgabe durch den Bieter nachzuweisen. Änderungen zu den Richtfabrikaten (Oberflächen und Ausstattungsgegenstände) bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den AG. Sollten in den Positionen „?oder gleichwertig“? durch den Bieter in den dafür vorgesehenen Bereichen keine Angaben erfolgen, so gilt das als Vorlage im Text beschriebene Fabrikat/ Material als angeboten. Die angegebenen Fabrikate dienen lediglich als Hilfestellung für den Bieter, die Einhaltung der bauphysikalischen und technischen Werte liegt beim Bieter. Bedenken sind bei Angebotsabgabe einzureichen, ansonsten gelten die technischen und bauphysikalischen Forderungen als vereinbart, auch wenn diese mit den angegebenen Produkten nicht zu erreichen sind. Der Passus "...oder gleichwertiger Art" gilt nicht für folgende Positionena) 024.b) 036.c) 038.hier ist das vom AG beschriebene Fabrikat anzubieten.1.3. Angebotsabgabe Das dem Bieter übergebene digitale Ausschreibungspaket beinhaltet den so genannten „?Angebotsordner“?. Zur Angebotsabgabe hat der Bieter diesen Ordner vollständig mit allen geforderten Unterlagen einzureichen. Alle in den ZTV’?s („?Technische Vorbemerkungen“?) beschriebenen Leistungen sind in die nachfolgend im Leistungsverzeichnis Generalunternehmerausschreibung beschriebenen Positionen einzukalkulieren und sind Bestandteil der zu erbringenden (Gesamt-) Leistung. Summenzusammenstellung: Der AN hat die Summenzusammenstellung auszufüllen. Eine Bepreisung erfolgt auch innerhalb der Leistungstexte. 1.4. Vertragsgrundlagen Alle Teile der vorliegenden Ausschreibung werden nach der Vergabe der Leistungen zum Vertragsbestandteil zwischen Bauherr und Auftragnehmer. Hiervon ausgenommen sind alle Leitmassen und sonstige Mengen- oder Stück- Angaben. Der Bieter erklärt insbesondere, dass ihm alle genannten Vertragsunterlagen, Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Normen, etc., bekannt sind, dass er die Ausschreibung einschl. der Leitdetails vollständig gelesen, verstanden und von dem Inhalt Kenntnis genommen hat und dass keine Unsicherheit in der Auslegung von Texten und Anforderungen besteht, welche zu späteren Meinungsverschiedenheiten führen könnten, resp., dass er diese evtl. Unsicherheit durch Rückfragen vor Angebotsabgabe, bzw. Vertragsabschluss beseitigt hat. Sofern in einzelnen Titeln der Ausschreibungsstruktur einzelne Leistungen oder Nebenleistungen nicht erwähnt oder nicht weiter ausgeführt sind, heißt dies gleichwohl, dass Leistungen unter dem betreffenden Titel dann Vertragsgegenstand sind, wenn sie zur kompletten schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erbringung der ausgeschriebenen Leistung(en), also Paketes bzw. Gewerkes, erforderlich sind. Die nachfolgende Leistungsbeschreibung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit; Überprüfung und Vervollständigung erfolgt durch den AN mit der Angebotsabgabe. Dokumente sind unter Berücksichtigung projektbezogener Vorgaben zu erstellen. Die Vorgaben basieren auf allgemeingültigen und branchenbezogenen Normen und Standards sowie im Baubereich gängigen EDV-Werkzeugen, z. B. Allplan oder MS-Office-Produkte. Die Kosten trägt der AN. 1.5. Ausführung Der AN verpflichtet sich, das Bauvorhaben nach Maßgabe der Bestimmungen und Bestandteile des Vertrages nach den anerkannten Regeln der Baukunst, technisch einwandfrei, schlüsselfertig, funktionsgerecht, gebrauchsfähig und betriebsfertig, zu erstellen, so dass es zu den vorgesehenen Zwecken genutzt werden kann. Bei Ausführung der Vertragsleistungen sind die VOB Teil C in gültiger Fassung, die geltenden DIN- / DIN EN- Vorschriften und technischen Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, die UVV (Unfallverhütungsvorschriften), Geräteüberwachungsvorschriften sowie alle behördlichen Auflagen einzuhalten. Maßgebend ist der Stand zum Zeitpunkt der Abnahme. Zur komplett schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Übergabe des Gesamtobjektes gehört die Sicherstellung eines reibungslosen Gebäudebetriebes. Demzufolge sind ohne besondere Erwähnung entsprechende Hilfsmittel, wie z.B. Rettungsgeschirre für Sekuranten o.ä. zu übergeben. Weiterhin sind alle Maßnahmen, die zur Erlangung der VDS- Abnahme erforderlich sind, ohne besondere Erwähnung im Leistungsumfang des AN und damit in der Pauschalvergütung enthalten. Ausführungsunterlagen: Soweit für ausgeschriebene Leistungsbereiche besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Prüfprotokolle der haustechnischen Anlagen sind unaufgefordert bei dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Geschuldet sind auch die Einholung, einschließlich der Kostentragung, für alle privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zulassungen, sowie Zulassungen im Einzelfall. 1.6. Alternative Ausführungsarten Sondervorschläge und Bieter-Alternativen sind zugelassen, sofern sie die architektonischen und technischen Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Sofern der Bieter von dem Entwurf abweichende alternative Ausführungsarten in Teilleistungen ausführen möchte und dies aus wirtschaftlichen Gründen anbietet, so ist die geänderte Ausführungsart (Nebenangebot) im Einzelnen hinsichtlich der technischen Durchführbarkeit und der Risikoabschätzung sowie der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit anhand entsprechender Unterlagen (z.B. Beschreibungen, Nachweise, Detail- und Schnittpläne, etc.) darzulegen. Den Umfang der zwangsläufigen Änderung der Planung und sonstiger Zusatzleitungen hat der AN zu tragen. Die Angebote für die möglichen Änderungen in Gestalt von Mehr- und Minderleistungen sind vom AN zu erläutern und den Angebotsunterlagen beizulegen. Sondervorschläge bzw. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG. Die in der Leistungsbeschreibung mit Alternativen bezeichneten Ausführungsarten, sind Varianten in der Ausführung einzelner Elemente. Die Angebote für die möglichen Änderungen in Gestalt von Mehr- und Minderleistungen sind vom AN in EP-Listen, Alternativen- und Bausteinpreislisten (siehe Angebotsunterlagen des AN) einzutragen. 1.7. Widersprüche, Unklarheiten Hinsichtlich eventueller Widersprüche und Unklarheiten bzw. Beschreibungslücken dieser Leistungsbeschreibung im Hinblick auf die übrigen Vertragsgrundlagen und im Hinblick auf die tatsächlich vorgefundenen Gegebenheiten wird seitens des AG keine Verantwortung übernommen, diese fallen in das Risiko des AN. Der AN kann sich nicht auf Widersprüche, Unklarheiten oder Erkundungslücken hinsichtlich dieser Vertragsgrundlagen berufen. Alle vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen der Architekten und der Fachplaner hat der AN auf Vollständigkeit, Übereinstimmung, Mängelfreiheit und Durchführbarkeit zu prüfen. Die genaue Beschreibung der einzelnen Elemente in der Leistungsbeschreibung dient lediglich dem besseren Überblick. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Positionen den gesamten Leistungsumfang lückenlos wiedergeben. Die Prüfung im vorstehenden Sinne bestätigt der Bieter mit Unterschrift der Vollständigkeitserklärung (siehe Angebotsunterlagen des AN) Die in der Ausschreibung erhobenen technischen und bauphysikalischen Anforderungen, sowie die abgefragten Qualitäten stellen Mindestforderungen dar und sind für das Angebot verbindlich. Sollten sich aus den anzuwendenden EN/DIN-Normen, Zustimmungen im Einzelfall, VDI-Richtlinien oder Gutachten höhere Forderungen ergeben, sind diese zu berücksichtigen. Generell gelten die allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik als geschuldet. Bei Widersprüchen in den Ausschreibungstexten gilt immer die jeweils höhere Qualität als vereinbart. 1.8. Verantwortung des AN Die Massen, Größen und Mengen sind mittels der zur Verfügung gestellten Unterlagen vom Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln. Sofern in dem LV Massen angegeben werden, so sind diese als „?Leitmassen“? zu verstehen. Diese haben keinen bindenden Charakter und werden nicht Vertragsbestandteil. Die Leitdetailpläne der Architekten beinhalten keine Ausführungsplanung. Sie stellen lediglich die vom Architekten gewünschten künstlerischen und gestalterischen Anforderungen dar. Die Erstellung der Ausführungsplanung, auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik, obliegt dem AN unter Einbeziehung der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses Sind in Passagen der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen „?alte“? DIN Bezeichnungen genannt, so entbinden diese den AN nicht davon, die DIN-Vorschriften und Euro-Normen in ihrer jeweils aktuellen Form anzuwenden. Sämtliche Bauprodukte müssen gemäß Bauproduktrichtlinie mit dem EG-Konformitätszeichen gekennzeichnet sein. Neben dem CE- Kennzeichen sind zusätzlich anzugeben: -Name und Kennung des Herstellers -Angaben zu den Produktmerkmalen, ggf. gemäß technischen Spezifikationen -Das Herstellungsjahr bzw. die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres -Symbol der eingeschalteten Überwachungsstelle -Nummer des EG- Konformitätszertifikats Veröffentlichungen der Bauleistungen sind nur mit Zustimmung des AGs zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder sonstiger Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Um Schnittstellenprobleme zu vermeiden, ist dem AN untersagt zusammenhängende Leistungen getrennt an unterschiedliche Fachfirmen zu beauftragen. 1.9. Ortsbesichtigung und Rückfragen Eine Ortsbesichtigung wird vorgeschrieben, da der AN bereits bei Angebotsabgabe über die Randbedingungen der Maßnahmen informiert sein muss. Sofern er hierzu einen Termin vereinbaren möchte, hat er sich diesbezüglich mit dem Bauherrn bzw. seinem Vertreter in Verbindung zu setzen. Spätere Einreden auf Unkenntnis des Objektes bzw. Grundstückes und dessen Besonderheiten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Rückfragen sind schriftlich zu richten an folgende Email Adresse des AG: email: marvin.ehringer@liebherr.com Dies gilt auch dann, wenn es sich um Fragen an die beteiligten Fachplaner und Spezialisten handelt. 1.10. Leistungsabgrenzung / Schnittstellen / KoordinationspflichtDer AG behält sich vor einzelne Gewerke bzw. Teilleistungen einzeln an unterschiedliche Unternehmer zu vergeben und ggf. auch zusätzlich beim AN zu beauftragen. Der AN hat seine Leistungen mit allen - vorhergehenden und nachfolgenden -Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren sowie mit Gewerken die zeitgleich auf der Baustelle tätig sind (weitere Ausbauleistungen des AG)und die direkt vom AG an Drittfirmen vergeben werden, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die der anderen an der Baumaßnahme Beteiligten unddie Ausführungstermine nicht nachteilig beeinflusst werden. Die dabei anstehende Koordination von Arbeitsabfolgen, technischen und organisatorischen Abhängigkeiten sowie zeitlich getrennte Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Probleme in den Schnittstellenbereichen hat der AN mit den Dritten direkt zu klären. Der Stahlbau und die Hülle der Prüf- und Waschhalle snd bauseitige Leistungen.1.11. Baustoffe, Bauteile und Systeme Die Baustoffe sind entsprechend den Einbaubereichen zu verwenden, der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien usw. allein verantwortlich. Wendet der Hersteller des angebotenen Systems ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 an, so ist der Nachweis durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu erbringen. Der AN sichert die Verwendung erprobter, neuer und ungebrauchter, mängelfreier, normgerechter, bauaufsichtlich zugelassener und den allgemein 1.12 GewährleistungEs gelten folgende Gewährleitungsfristen:a) Komplette Aussenhaut des gebäudes (Dach, Aussenwände, Fassade, Bodenplatte, insb. sämtliche Abdichtungsarbeiten gegen Bodenfeuchtigkeit, nicht drückendes, drückendes und temporär drückendes Wasser: 10 Jahre und 2 Monateb) alle anderen Leistungen: 5 Jahre und 2 Monatec) Im Übrigen gelten für die Mängelrechte die gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschrei
01 Bauteil 1. Sozialgebäude
01
Bauteil 1. Sozialgebäude
01.22 Fensterbänke
01.22
Fensterbänke
01.30 Raffstore
01.30
Raffstore
01.31 Schlosserarbeiten
01.31
Schlosserarbeiten
01.32 Verglasung
01.32
Verglasung