Gerüstbau
Leibnizuniversität Hannover Erweiterung des Verwaltungsgebäudes
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Gewerk: Gerüst Bauvorhaben: Erweiterung Verwaltungsgebäude 1235 Wilhelm-Busch-Straße 6D, 30167 Hannover Auftraggeber: Ueding Modulbau GmbH Vergabeart: freihändige Vergabe Liefertermine: siehe Übersicht Liefertermine Sollte der vorgesehene Lieferzeitpunkt aus kapazitätsbedingten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, bittet der Bauherr trotzdem ausdrücklich um Abgabe eines Angebotes. Hierbei ist nachfolgend der früheste mögliche Termin anzugeben. ANGEBOTSSUMME NETTO.: _________________ EUR Zzgl. MSt. 19% _________________ EUR ANGEBOTSSUMME BRUTTO.: _________________ EUR ____________________________________________________ Datum, Name des Bieters in Textform
Deckblatt
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Dokumentation, Zulassungen und Prüfzertifikate Auftragsumfang und -bedingungen Einkaufsbedingungen Gewährleistung Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Ansprechpartner Allgemeine Vorbemerkungen Gerüstbau Leistungspositionen Fassadengerüst Zulagen
Inhaltsverzeichnis
1. Baubeschreibung Die Ueding Modulbau GmbH wurde für die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes 1235 für die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover beauftragt. Es handelt sich um eine dreigeschossige Erweiterung in Holzrahmenbauweise, die an ein Bestandsgebäude anschließt. Die Ueding Modulbau GmbH übernimmt alle Arbeiten am Neubau (Anbau) zum Holzbau und zur Außenhülle, zu Fenstern, Außentüren und Sonnenschutz sowie zur Dachabdichtung und Dachbegrünung. Der Holzbau teilt sich dabei in eine vorrangig herzustellende tragende Konstruktion aus Stützen und Trägern aus Holz sowie Holz-Beton-Verbunddecken, ergänzt durch einzelne tragende Außenwandelemente in Holzrahmenbauweise. Die Holzrahmenbauwände werden in der eigenen Produktionshalle in Billerbeck weitestgehend vorgefertigt und auf der Baustelle montiert. Mit dieser Ausschreibung strebt die Ueding Modulbau GmbH (in der Folge AG) den Abschluss eines Nachunternehmervertages für die Bereitstellung des Gerüstes für die Bauzeit mit einem Vertragspartner (in der Folge AN) an.
1. Baubeschreibung
2. Dokumentation, Zulassungen und Prüfzertifikate Folgende Nachweise, Zulassungen bzw. Zertifikate sind nach Abschluss der Montage oder Lieferung, spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen: CE-Konformitätserklärung, bzw. Bescheinigungen und Zulassungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden.Gerüststatik oder Aufbau- und Verwendungsanleitung des HerstellersDokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Datenblätter etc.)FachunternehmererklärungMontage- und BedienungsanleitungenWerk und MontageplanungAuflistung und Produktdatenblätter aller relevanten BauteileWartungs- und PflegehinweiseAlle Unterlagen sind, sofern nicht anders vereinbart, im PDF-Format zu übergeben. Alle CAD-Pläne sind zusätzlich zum ursprünglichen Dateiformat (z. B. DWG) auch im PDF-Format zur Verfügung zu stellen. Bei allen Unterlagen ist klar die Zugehörigkeit zur Position gemäß Leistungsverzeichnis herzustellen (Ordnungszahl und Positionsnummer).
2. Dokumentation, Zulassungen und Prüfzertifikate
3. Auftragsumfang und -bedingungen Der Auftragsumfang umfasst: die Werk- und Montageplanung die Lieferung und Montage der ausgeschriebenen Leistungen die dazugehörige Dokumentation Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben ausreichend sind und dass er die einschlägigen gesetzlichen und technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen einhält.
3. Auftragsumfang und -bedingungen
4. Einkaufsbedingungen Mit Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: frei Anlieferungsstelle, inkl. VerpackungZahlung 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage nettoIm Fall einer Beauftragung schließt der AG einen Liefervertrag mit dem AN ab. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter daher ausdrücklich, dass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insofern Anwendung finden, wie sie den hier formulierten Bedingungen des AG nicht widersprechen. Es gelten vorrangig die Bedingungen der Ausschreibung.
4. Einkaufsbedingungen
5. Gewährleistung Die Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich grundsätzlich nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Lieferleistung). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für sämtliche Lieferungen und Leistungen beträgt 5 Jahre. Die Gewährleistung für wartungspflichtige Bauteile ist auch dann gegeben, wenn die Wartung nicht durch den Errichter erfolgt, sofern eine fachgerechte Wartung nachgewiesen wird. Für alle Materialien und Farben ist eine entsprechende Ersatzteilgarantie zu berücksichtigen.
5. Gewährleistung
6. Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) RSA 21 Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Angaben zur Abrechnung Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind - sofern nicht separat als Leistungsposition abgefragt - in die Einheitspreise einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind. Sonstige Angaben Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala). Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Meldebogen für die SiGeKo Zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der entsprechende Meldebogen aus der Baustellenordnung vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und an die SiGeKo zu senden.
6. Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
7. Ansprechpartner Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an: Simon Röhr Tel: 0 25 43/39 89 2-69 E-Mail: s.roehr @ueding.com Bei Fragen zur Ausschreibung und Vergabe wenden Sie sich bitte an: Julia Thoms Tel: 0 25 43/39 89 2-48 E-Mail: j.thoms@ueding.com
7. Ansprechpartner
8. Allgemeine Vorbemerkungen 8.1 Zufahrt Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über eine 5m breite und ca 50m lange Stichstraße von der Wilhelm-Busch-Straße aus. Die Feuerwehrzufahrt und -Aufstellfläche für das Bestandsgebäude sind Teil der Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser Bereich dient lediglich der Anlieferung und ist unbedingt dauerhaft für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. 8.2 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen stehen dem AN die im Plan markierten Flächen zur Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Die Lager - und Stellplatzflächen sind begrenzt und werden dem AN ausschließlich durch die örtliche Bauleitung zugewiesen. Auf dem Baugelände dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge verkehren. Sämtliche privaten PKW sind außerhalb des Baugrundstückes abzustellen. Für die Baustelleneinrichtung und den Baustellenverkehr sind befestigte Flächen vorgesehen. Nicht befestigte Grünflächen sind nicht mit Baufahrzeugen zu befahren, damit der Boden nicht dauerhaft verdichtet wird. 8.3 Koordination mit dem Bestand Das Bestandsgebäude wird während der gesamten Bauphase weiterhin als Bürogebäude genutzt. Die sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie für die Feuerwehr sind immer zu gewährleisten. 8.4 Arbeitszeit Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Montag bis Freitag 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr an Samstagen (nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung) Regelungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes insbesondere Abschnitt 3, § 7 (Betrieb in Wohngebieten) sind dringend einzuhalten. 8.5 Sicherheitsvorschriften, Umweltbestimmungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die von ihm durchzuführenden Arbeiten vor Beginn dem SiGeKo und der AG-Bauleitung mindestens 2 Wochen vorher eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse vorzulegen und von diesen genehmigen zu lassen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste und für die Stromversorgung. Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich dem SiGeKo und der AG-Bauleitung zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt ein Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur  Mängelbeseitigung verpflichtet. 8.5.1 Umweltschutzbestimmungen: Der AN hat die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie Umweltschutzbestimmungen, ggf. auch die zusätzlichen örtlichen, bei der Erfüllung seiner Lieferungen und Leistungen innerhalb und außerhalb der Baustelle eigenverantwortlich und umfassend einzuhalten. 8.5.2 Zur Sicherung der Baustelle hat der AN einschließlich seiner Nachunternehmer erforderliche Maßnahmen in eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für Schäden, die aus unterlassenen, fehlenden, mangelhaften oder ungenügenden Maßnahmen resultieren. Den AG trifft im Verhältnis zum AN keinerlei eigene Sicherungspflicht, unbeschadet der im Übrigen bestehenden Bauleistung. Hierunter fallen u.a. auch sämtliche Öffnungen, die zum Leistungsumfang des AN gehören. Sie sind dauerhaft mit Geländern oder Abdeckungen bis zu dem mit der AG-Bauleitung für den jeweiligen Teilbereich festgelegten Ende der Baumaßnahme zu versehen. 8.5.3 Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer: Die Benutzung von nicht vom Auftraggeber vorgehaltenen Gerüsten und die Einrichtungen anderer Unternehmer sind vom AN eigenverantwortlich mit dem Ersteller / Aufsteller zu vereinbaren und zu dokumentieren. 8.5.4 Alarmplan Bei Brand, schwerem Unfall oder sonstiger schwerwiegender Störungen ist die AG-Bauleitung und die im Alarmplan bezeichnete Stelle unverzüglich zu benachrichtigen. 8.5.5 Unfall Jedes außerordentliche Ereignis (Sachschaden / meldepflichtiger Unfall mit Personenschäden) ist der AG -Bauleitung umgehend zu melden. Sich daraus ergebende Maßnahmen einschließlich Erfahrungen sind, z. B. im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechungen, weiterzugeben. 8.5.6 Rauchen, Alkohol- und Rauschmittelverbot In Anlehnung an die Unfallverhütungsvorschrift wird ein grundsätzliches Alkohol- und Rauschmittelverbot auf der Baustelle ausgesprochen. Personen, die auf der Baustelle in alkoholisiertem Zustand angetroffen werden, werden unverzüglich von der Baustelle gewiesen. Das Rauchen ist in den Gebäuden verboten 8.5.7 Arbeitssicherheit Jeder Auftragnehmer hat die Pflicht zur laufenden Reinigung seines Arbeitsbereiches. Das betrifft auch das Freihalten von Verkehrswegen und die Markierung von Gefahrenstellen, soweit sie nicht umgehend behoben werden können. Jeder Auftragnehmer hat für seine Baustelleneinrichtung die erforderliche Anzahl von Feuerlöschern sichtbar anzubringen. Die in dieser Baustellenordnung genannten Unterlagen: BaustellV– Alarmplan, Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall – sind in der Unterkunft der Mitarbeiter des Auftragnehmers deutlich sichtbar auszuhängen. 8.5.8 Unterkünfte und soziale Anlagen Jeder Auftragnehmer hat die Pflicht für seine Mitarbeiter Unterkünfte in ausreichender Zahl und Einrichtungsqualität bereitzustellen. Mahlzeiten dürfen auf der Baustelle nicht eingenommen werden. Zuwiderhandlungen führen zum Baustellenverweis. Toiletten und Waschräume werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Diese sind pfleglich zu benutzen. Mitarbeiter, die ihre Notdurft auf der Baustelle verrichten werden unmittelbar von der Baustelle verwiesen. 8.5.9 Erste Hilfe (VBG 101) Die aufgrund von Vorschriften vorzusehenden Einrichtungen zur Ersten Hilfe, einschließlich der Anwesenheit einer entsprechenden Anzahl von Ersthelfern, gewährleistet jeder Auftragnehmer. Die in Erster Hilfe ausgebildeten Ersthelfer sind der Bauleitung schriftlich zu benennen. Vom AG wird ein Sanitätscontainer gestellt. 8.5.10 Persönliche Schutzausrüstungen Grundsätzlich sind auf der Baustelle Schutzschuhe der Kategorie S 3 und Schutzhelme und farb-auffällige Sicherheitswesten mit Reflektoren in jedem Fall zu tragen. Darüber hinaus sorgen die Auftragnehmer für die Zurverfügungstellung weiterer persönlicher Schutzausrüstungen. 8.5.11 Unterweisung Alle Mitarbeiter sind bei Arbeitsaufnahme durch den jeweiligen Auftragnehmer umfassend über die Besonderheiten auf der Baustelle zu informieren. Diese Informationen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, insbesondere auch bei veränderten Situationen auf der Baustelle. 8.5.12 Geschlossene Räume Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen (unterirdisch, unübersichtlich, ohne Außenraumbezug) sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Arbeitsgruppe muss hier aus mindestens zwei Personen bestehen und ist mit Feuerlöscher und Sprechverbindung nach außen auszurüsten. 8.6 Fotografieren und Filmen Das Fotografieren und Filmen auf der Baustelle für die Veröffentlichung ist nur mit Einwilligung des Bauherrn gestattet. Entsprechende Anträge sind schriftlich an den Bauherrn zu richten. Zur Gewährleistung der Sicherung und zum Schutz von Personen kann in bestimmten Bereichen eine Videoüberwachung durch den Bauherrn erfolgen. Die Bereiche sind mit Hinweisschildern markiert. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Videodaten erfolgt nur innerhalb der LUH und nur durch einen legitimierten und eingeschränkten Personenkreis. Das Datenmaterial wird nicht an Dritte weitergegeben.
8. Allgemeine Vorbemerkungen
8. Allgemeine Vorbemerkungen Gerüstbau Alle Gerüstarbeiten sind gemäß den einschlägigen Normen (DIN EN 12811, DIN 4420) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (TRBS 2121) auszuführen. Das Gerüst ist für die anfallenden Arbeiten der nachfolgenden Gewerke (Holzbau, Fassadenbau, Dachdecker) auszulegen. Die Last- und Breitenklassen sind entsprechend den Anforderungen zu wählen. Standardmäßig wird von Lastklasse 3 (2,0 kN/m²) und Breitenklasse W06 (0,6 m breit) ausgegangen, sofern nicht anders beschrieben. Der Gerüstersteller hat die Standsicherheit des Gerüstes nachzuweisen. Verankerungspunkte am Baukörper sind mit der Bauleitung abzustimmen. Alle Maße sind vom Auftragnehmer vor Ort zu prüfen.
8. Allgemeine Vorbemerkungen Gerüstbau
01 Außengerüst
01
Außengerüst
01.__.0010 Fassadengerüst LK3 B06 als Arbeits- und Schutzgerüst Liefern, Montieren und Demontieren eines Fassadengerüstes als Längen- und flächenorientiertes Systemgerüst (Rahmengerüst). Ausführung als Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1. Gerüstausführung: Lastklasse: 3 (2,0 kN/m²) Breitenklasse: W 06 (Breite ≥ 0,60 m) Bekleidung: Netzbekleidung an allen Fassadenseiten Beläge: Systembeläge aus Stahl oder Aluminium, lückenlos verlegt Aufstiege: Innenliegende Leitergänge je Gerüstfeld Verankerung: Ausführung als freistehendes Gerüst ohne Verankerung am Baukörper. Die Errichtung erfolgt geschossweise nach Baufortschritt und in Abstimmung mit der Bauleitung. Die Gerüststellung hat die Kontur des Gebäudes zu folgen, inklusive aller Vor- und Rücksprünge. Die abzurechnende Fläche ergibt sich aus der größten Länge mal der größten Höhe des eingerüsteten Bereiches. Eingerüstete Höhe: ca. 9,50 m (von OK Gelände bis OK Brüstung/Attika) Eingerüstete Länge: ca. 68 m (Umfang des Neubaus)
01.__.0010
Fassadengerüst LK3 B06 als Arbeits- und Schutzgerüst
801,00
01.__.0020 Vorhaltung für Fassadengerüst (Grundvorhaltezeit 4 Wochen) Vorhaltung des unter der vorhergehenden Position beschriebenen Fassadengerüstes für eine Grundstandzeit von 4 Wochen. Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Tag der Fertigstellung und Freigabe des Gerüstes. Abgerechnet wird die eingerüstete Fläche aus der vorigen Position.
01.__.0020
Vorhaltung für Fassadengerüst (Grundvorhaltezeit 4 Wochen)
801,00
01.__.0030 Vorhaltung für Fassadengerüst (Verlängerung für 12 Woche) Zusätzliche Vorhaltung des Fassadengerüstes über die Grundstandzeit hinaus, Abrechnung pro angefangener Woche und Quadratmeter eingerüsteter Fläche.
01.__.0030
Vorhaltung für Fassadengerüst (Verlängerung für 12 Woche)
9.612,00
m²Wo
02 Innengerüst
02
Innengerüst
02.__.0010 Fassadengerüst Innenhof LK3 B06 als Arbeits- und Schutzgerüst Liefern, Montieren und Demontieren eines Fassadengerüstes im Innenhof als Längen- und flächenorientiertes Systemgerüst (Rahmengerüst). Ausführung als Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1. Gerüstausführung: Lastklasse: 3 (2,0 kN/m²) Breitenklasse: W 06 (Breite ≥ 0,60 m) Bekleidung: Netzbekleidung Beläge: Systembeläge aus Stahl oder Aluminium, lückenlos verlegt Aufstiege: Innenliegende Leitergänge je Gerüstfeld Verankerung: Ausführung als freistehendes Gerüst ohne Verankerung am Baukörper. Die Errichtung erfolgt geschossweise nach Baufortschritt und in Abstimmung mit der Bauleitung. Die abzurechnende Fläche ergibt sich aus der größten Länge mal der größten Höhe des eingerüsteten Bereiches. Eingerüstete Höhe: ca. 9,50 m Eingerüstete Länge: ca. 22,9 m
02.__.0010
Fassadengerüst Innenhof LK3 B06 als Arbeits- und Schutzgerüst
217,00
02.__.0020 Vorhaltung für Fassadengerüst Innenhof (Grundvorhaltezeit 4 Wochen) Vorhaltung des unter der vorhergehenden Position beschriebenen Fassadengerüstes für eine Grundstandzeit von 4 Wochen. Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Tag der Fertigstellung und Freigabe des Gerüstes. Abgerechnet wird die eingerüstete Fläche aus der vorigen Position.
02.__.0020
Vorhaltung für Fassadengerüst Innenhof (Grundvorhaltezeit 4 Wochen)
217,00
02.__.0030 Vorhaltung für Fassadengerüst Innenhof (Verlängerung für 12 Wochen) Zusätzliche Vorhaltung des Fassadengerüstes über die Grundstandzeit hinaus, Abrechnung pro angefangener Woche und Quadratmeter eingerüsteter Fläche.
02.__.0030
Vorhaltung für Fassadengerüst Innenhof (Verlängerung für 12 Wochen)
2.604,00
m²Wo
03 Zulagen
03
Zulagen
03.__.0010 Zulage für oberste Gerüstlage als Dachdeckerschutzgerüst Zulage für die Ausbildung der obersten Gerüstlage als Schutzgerüst für Dacharbeiten. Ausführung mit einem mindestens 1,0 m hohen, zweiläufigen Seitenschutz und Anbringung von Schutznetzen oder Geflecht zur Absturzsicherung gemäß DIN 4420-1. Die oberste Belagsebene ist ca. 0,5 m unterhalb der Traufkante anzuordnen. Die Errichtung hat geschossweise zu erfolgen. Abgerechnet wird die Länge der eingerüsteten Traufkanten.
03.__.0010
Zulage für oberste Gerüstlage als Dachdeckerschutzgerüst
108,00
m
03.__.0020 Zulage für Gerüstüberbrückung Zulage für die Überbrückung von nicht tragfähigen Flächen oder für freizuhaltende Bereiche (z.B. Feuerwehrzufahrt) mittels Gitterträgern. Inklusive aller erforderlichen statischen Maßnahmen und Aussteifungen. Annahme für eine Überbrückung von ca. 5m Länge.
03.__.0020
Zulage für Gerüstüberbrückung
1,00
Stk
04 Fassadengerüst Bestand
04
Fassadengerüst Bestand
04.__.0010 Fassadengerüst Bestand LK3 B06 als Arbeits- u. Schutzgerüst Liefern, Montieren und Demontieren eines Fassadengerüstes als Längen- und flächenorientiertes Systemgerüst (Rahmengerüst) am Bestandsgebäude. Ausführung als Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1. Gerüstausführung: Lastklasse: 3 (2,0 kN/m²)Breitenklasse: W 06 (Breite ≥ 0,60 m)Bekleidung: NetzbekleidungBeläge: Systembeläge, lückenlos verlegtAufstiege: Innenliegende LeitergängeVerankerung: nach statischen Erfordernissen und in Abstimmung mit der Bauleitung am Bestandsgebäude.Die abzurechnende Fläche ergibt sich aus der größten Länge mal der größten Höhe des eingerüsteten Bereiches.
04.__.0010
Fassadengerüst Bestand LK3 B06 als Arbeits- u. Schutzgerüst
497,90
04.__.0020 Fassadengerüst Innenhof Bestand LK3 B06 als Arbeits- und Schutzgerüst Liefern, Montieren und Demontieren eines Fassadengerüstes im Innenhof als Längen- und flächenorientiertes Systemgerüst (Rahmengerüst). Ausführung als Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1. Gerüstausführung: Lastklasse: 3 (2,0 kN/m²) Breitenklasse: W 06 (Breite ≥ 0,60 m) Bekleidung: Netzbekleidung Beläge: Systembeläge aus Stahl oder Aluminium, lückenlos verlegt Aufstiege: Innenliegende Leitergänge je Gerüstfeld Verankerung: Ausführung als freistehendes Gerüst ohne Verankerung am Baukörper. Die Errichtung erfolgt geschossweise nach Baufortschritt und in Abstimmung mit der Bauleitung. Die abzurechnende Fläche ergibt sich aus der größten Länge mal der größten Höhe des eingerüsteten Bereiches. Eingerüstete Höhe: ca. 9,50 m Eingerüstete Länge: ca. 22,9 m
04.__.0020
Fassadengerüst Innenhof Bestand LK3 B06 als Arbeits- und Schutzgerüst
153,78
04.__.0030 Vorhaltung Fassadengerüst Bestand (Grundvorhaltezeit 4 Wochen) Vorhaltung des unter der vorhergehenden Position beschriebenen Fassadengerüstes am Bestandsgebäude für eine Grundstandzeit von 4 Wochen. Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Tag der Fertigstellung und Freigabe des Gerüstes. Abgerechnet wird die eingerüstete Fläche aus der vorigen Position.
04.__.0030
Vorhaltung Fassadengerüst Bestand (Grundvorhaltezeit 4 Wochen)
651,68
04.__.0040 Zulage für oberste Gerüstlage als Dachdeckerschutzgerüst Zulage für die Ausbildung der obersten Gerüstlage als Schutzgerüst für Dachdeckerarbeiten am Bestandsgebäude. Ausführung mit einem mindestens 1,0 m hohen, zweiläufigen Seitenschutz und Anbringung von Schutznetzen oder Geflecht zur Absturzsicherung gemäß DIN 4420-1. Abgerechnet wird die Länge der eingerüsteten Traufkanten.
04.__.0040
Zulage für oberste Gerüstlage als Dachdeckerschutzgerüst
66,00
m