Gerüstbau
Vollmodernisierung Mainz 2026
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Hinweise Gerüstbau Das Gerüst ist als technisch nahtlose, kraftschlüssig verbundene Einheit über Eck auszuführen. Die Gerüstflächen der Frauenlobstraße 67 müssen ohne Unterbrechung an die Flächen der Wallaustraße 10-12 angeschlossen werden, um eine durchgehende Begehbarkeit und Materiallogistik zu gewährleisten. Trotz der Ausführung als technische Einheit sind die Kosten im Angebot anteilig auszuweisen. Die für die gesamte Baumaßnahme erforderlichen Stahlrohrgerüste sind entsprechend den geltenden Vorschriften, der DIN 18451 und DIN EN 12811 auszuführen und über die gesamte Bauzeit vorzuhalten. Alle Anpassungen und Umbaumaßnahmen (z. B. Versetzen der Innenkonsolen für WDVS, Anpassungen am Dachfangschutz) sind in die Pauschale einzukalkulieren. Die Festlegung der erforderlichen Gerüstgruppe ist vom AN zu treffen. Inklusive 2 Lasten-Treppentürmen (Hof/Straße) und vollständigem Dachfangschutz gemäß DGUV. Statische Berechnung inkl. Verankerung im Lastfall sowie Standsicherheitsnachweis und Abnahmeprotokoll (Gebrauchsschein) sind der Bauleitung zwingend vor Erstbenutzung vorzulegen. Überbauungen & Schnittstellen: Trafostation (Mainzer Netze): Freitragende Überbauung. Die Planung ist vorab mit dem Versorgungsunternehmen abzustimmen. Inkl. aller Schutzmaßnahmen (Erdung/Potentialausgleich). Die uneingeschränkte Zugänglichkeit (Schwenkbereich der Türen) und Belüftung der Station sind dauerhaft sicherzustellen. Hofzufahrt: Freitragende Überbrückung mit einer maximal möglichen lichten Durchfahrtshöhe (orientiert am Bestand) herstellen. Die Durchfahrt für Logistik und Entsorgung ist dauerhaft zu gewährleisten. Behörden:Einholen aller verkehrsrechtlichen Anordnungen und Sondernutzungserlaubnisse bei der Stadt Mainz. Sämtliche Gebühren für die Standzeit auf öffentlichem Grund sind einzukalkulieren. Montage von Fußgängerschutztunnel:Im gesamten Straßenbereich ist ein fachgerechter Fußgängerschutztunnel in der untersten Gerüstlage herzustellen. Dieser muss den Anforderungen der Stadt Mainz und der DIN EN 12811 entsprechen. Beplankung:Montage von blickdichten PVC-Gitterplanen im gesamten Straßenbereich. Nicht mit Planen versehene Bereiche sind zu vernetzen. In WDVS-Arbeitsbereichen ist ein systemkonformer Sonnenschutz zu gewährleisten. Sicherung & Verkehrssicherheit:Vandalismus-Sicherung durch abschließbare oder demontierbare Leitersicherungen an den untersten Aufstiegen. Im öffentlichen Gehwegbereich sind alle Gerüstständer bis zu einer Höhe von 2,00 m mit einem auffälligen Anprallschutz (gelb-schwarze Warnmarkierung) sowie Sicherheitsbeleuchtung gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung zu versehen. Die Durchgangsbreite für Passanten ist zwingend einzuhalten. Abschlussarbeiten:Fachgerechter und optisch einwandfreier Verschluss aller Ankerlöcher in der neuen Fassadenoberfläche nach Demontage. Ein Musterverschluss ist vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Werbung:Banner/Schilder nur nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch den AG.
Allgemeine Hinweise Gerüstbau
01 Fassadengerüst (Standzeit 10 Monate)
01
Fassadengerüst (Standzeit 10 Monate)
01.01 Wallaustraße 10-12 und 14
01.01
Wallaustraße 10-12 und 14
01.02 Frauenlobstraße 67
01.02
Frauenlobstraße 67
03 Baustelleneinrichtung und Zulagen
03
Baustelleneinrichtung und Zulagen
03.01 Baustelleinrichtung
03.01
Baustelleinrichtung
03.02 Zulagen
03.02
Zulagen
02 Balkongerüst (Standzeit 6 Wochen)
02
Balkongerüst (Standzeit 6 Wochen)
02.01 Wallaustraße (Hofseite)
02.01
Wallaustraße (Hofseite)
02.02 Frauenlobstraße (Hofseite)
02.02
Frauenlobstraße (Hofseite)