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Leistungsverzeichnis
Version 022 (2021-12)
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Vorschriften der System- beziehungsweise System-Komponenten-Hersteller werden beachtet.
Verordnungen und Zulassungen, die das System beziehungsweise die Systemkomponeneten betreffen und für den angegeben Standort, den Gebäudezweck und die angegebene Gebäudehöhe zutreffen, gelten als Vertragsbestandteil.
2. Planungsunterlagen des Auftraggebers (Ausführungsplanung):
Der Auftraggeber stellt als Unterlagen zum Leistungsverzeichnis eine Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Behörden (z.B. Brandschutz) und der bauphysikalischen Gutachten zur Verfügung.
Die Ausführungsplanung enthält:
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Ansichten
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der (Haupt) Schnitte
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Baukörperanschlüsse
- Angaben zu Glastyp und Glasaufbau beziehungsweise zur Art der Fassadenbekleidung
- Angaben zur Beschlagsausführung für Fenster und Türen
- Angaben zur Oberflächenausführung
3. Splitterfallhöhe:
Die Splitterfallhöhe ist gemäß OIB die Höhe aus der, bei Bruch einer Verglasung, Splitter fallen können.
4. Abkürzungsverzeichnis:
- ESG: Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas gemäß ÖNORM
- ESG-H: Einscheibensicherheitsglas wie vorher, heißgelagert (Heat-Soak-Test) gemäß ÖNORM
- MIG: Mehrscheiben-Isolierglas gemäß ÖNORM
- VSG: Verbund-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
- TVG: Teilvorgespanntes Kalknatronglas gemäß ÖNORM
5. Einkalkulierte Leistungen:
Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen und in die Einheitspreise einkalkuliert.