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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
HINWEIS Hinweise
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich zu begründen und können nur berücksichtigt werden, wenn das Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird.
Bitte beachten:
Die Arbeiten finden abschnittsweise (Kita und Wohnungen geschoßweise) statt, mehrmaliges Anfahren zur Baustelle ist in die Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Ausführungszeitraum: Kita 07/26-08/26
Wohnungen 05/26-11/26
Im Zuge der Angebotsabgabe ist zwingend auf Schlüssigkeit des Angebotes zu achten. Hinweise hierzu können bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
HINWEIS
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Hinweis zur Baustelleneinrichtung:
bauseits werden vor Baubeginn der Arbeiten folgende Teile der Baustelleneinrichtung aufgebaut:
Baustrom und Bauwasser Baubeleuchtung Bauzäune Containeranlage, wie dargestellt, Anzahl und Möblierung der Tagesunterkunftscontainer in Absprache (Container für Abfallentsorgung dürfen nicht benutzt werden) Fassadengerüst
Für Einrichtungen des AN ist der Platzbedarf anzugeben und mit der Bauleitung FE-Bau abzustimmen.
Die bauseitigen Abfallcontainer stehen nicht zur Verfügung. Für die ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Aufräumarbeiten ist der AN zuständig und hat jeglichen Abfall o.ä. selbstständig getrennt zu entsorgen. Dies ist in alle Positionen mit einzukalkulieren.
Pläne: BE-Plan_AUßEN_240730_M1-200
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Umlagen Umlagen
Für die Nutzung der bauseits gestellten Baustelleneinrichung und des Verbrauchs von Strom und Wasser werden pauschal 0,6 % der Nettrorechnungssumme erhoben.
der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 1.000 €uro. Der AN wird an den Kosten der Versicherung mit 0,25% der Nettorechnungssumme beteiligt.
Die Einbehalte werden bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
Umlagen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Leistungen und deren vertragsgemäße Ausführung ist, so- weit nicht anderderweitig bestimmt, die Verdingungsordnung für Bauleistungenn (VOB) neueste Ausgabe, Teil C Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV), insbesondere
DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18 356 Parkettarbeiten
DIN 18 365 Bodenbelagsarbeiten
über die VOB/C (ATV) hinaus gelten bindend:
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau -einschl. aller z.Zt. gültigen Änderungen und Ergänzungen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau -einschl. aller z.Zt. gültigen Änderungen und Ergänzungen
Darüber hinaus gelten:
- alle einschlägigen DIN-Normen in der neuesten Fassung
- die einschlägigen RAL-Bestimmungen
- die Gütebestimmungen des Deutschen Teppich Forschungsinstitutes e.V.
- Fußwärme: Der Fußboden soll Fußwärme nach Wärmeableitungsstufe II der DIN 52 614 bringen
Prüfzeugnisse oder Zulassungsbescheinigungen von einzubauenden Materialien sind dem AG vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Amtlich zugelassene, nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen den Zulassungsbe- stimmungen entsprechen. Soweit für die zu liefernden und einzubauenden Stoffe und Bauteile keine Normen bestehen und keine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen diese nur mit Zustimmung des Auftragge- bers verwendet werden.
In den Einheitspreisen sind inbegriffen:
Die nachstehend ausgeschriebenen Beläge werden auf schwimmenden Heiz-/ Zementestrich verlegt. Der Unternehmer hat vor Verlegung den vorhandenen Untergrund sorgfältig zu säubern. Das gleiche gilt ebenso für das Säubern der Wände (Sichtbeton-, verputzte- oder Leichtstein-Wände) bei der Verlegung von Textilbelägen auf den Wänden bzw. bei Verlegung von Sockelleisten.
Soweit Sockelleisten zum Einbau kommen, ist unbedingt drauf zu achten, daß die Sockelleisten dicht auf dem Belag aufliegen. Bei Verklebung der Sockelleisten hat der Klebstoffauftrag so sorgfältig zu erfolgen, daß an der Wand und auf dem Belag keine Spuren sichtbar bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit ist der Verlegung der äusseren und inneren Ecken zu widmen.
Soweit keine Sockelleisten vorgesehen sind, sind die Beläge besonders sauber und dicht an den aufgehenden Bauteilen anzuschließen.
Die vorbereitenden Arbeiten sowie die Behandlung und die Verarbeitung sämtlicher Materialien müssen nach den Vorschriften und Anleitungen des Lieferwerkes durchgeführt werden. Insbesondere ist die Überprüfung der Beläge auf Farb-, Maß- und sonstige Unterschiede vorzunehmen.
Es dürfen nur geeignete Markenfabrikate für Kleber und Spachtelmasse und ggf. Haftanstrich verwendet werden, welche im besonderen Maße dem verwendeten Untergrund (Estrich oder dergl.) gerecht wird.
Ausgleichsmassen (Spachtel) müssen sich fest mit dem jeweiligen Untergrund verbinden und so beschaffen sein, daß Untergrund, Klebstoff und Belag nicht nachteilig beeinflusst werden.
Die zur Verwendung kommenden Klebstoffe müssen eine dauerhafte Verbindung mit dem Untergrund gewähr- leisten. Bei der Auswahl der Kleber sind Vorschriften der Belagshersteller gewissenhaft zu beachten.
Die Prüfung für den trockenen und einwandfreien Zustand des Untergrundes (Estrich oder dergl.) hat der Auf- tragnehmer selbst vorzunehmen und trägt die Verantwortung. Für die Verlegung der Böden ist es Vorbe- dingung, daß die Estriche vollständig abgebunden, planeben und frei von Spannungs-, Setzungs- und/oder Schwundrissen sind.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den Untergrund vor Verlegung des Belages zu prüfen und abzunehmen. Spätere Einsprüche werden nicht anerkannt, Beanstandungen sind der Bauleitung schriftlich zu melden.
Bei rollstuhlfesten Belägen hat die Verlegung als drehrollstuhlfeste Verklebung zu erfolgen. Entsprechend der Werksvorschrift ist eine besonders sorgfältige und saubere Verlegung auf Anhydrith- oder Zementestrich bzw. auf Verbundestrich durch Aufbringung eines Haftanstriches, Spachtelung mit einer drehrollstuhlfesten Spach- telmasse und vollflächiges Verkleben mit einem geeigneten Dispersions- oder Kunstharzkleber (in ausreichen- der Menge) herzustellen.
Elastische und textile Bodenbeläge dürfen nur in vollen Bahnen verlegt werden. Kopfnähte dürfen nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Architekten angeordnet werden.
Die Bodenbeläge und Klebstoffe müssen unbedingt klimatisiert werden; sie sollten mind. 24 Stunden vor der Verwendung in den zu belegenden Räumen gelagert werden. Die Bahnenware sollte ausgelegt und grob zugeschnitten werden; bei der Plattenware empfiehlt sich ein Auspacken am Tage vor der Verlegung.
Wichtig ist auch, daß während der Klebearbeiten und nach der Verlegung Temperaturwechselbelastungen vermieden werden. Die Temperatur im Raum sollte, zumindest während der Klebestoffabbindzeit -ca.2 Tage bei Dispersionsklebstoff- konstant gehalten werden; d. h. frisch verlegte Beläge sind in dieser Zeit auch vor direkter Sonneneinstrahlung und/oder Zugluft zu schützen.
Eine Nichteinhaltung der obigen Hinweise führt in der Praxis oft zu Stippnähten oder Fugenbildung.
Die Bahnen sind, wenn keine anderweitige Vereinbahrung getroffen wurde, so anzuordnen, daß sie auf die Hauptfensterfront zulaufen. Abweichungen von dieser Regel, z.B. zur Verringerung des Verschnittes, dürfen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen werden. In Fluren oder anderen langgestreckten Räumen kann in Längsrichtung verlegt werden. Befinden sich Nischen an den Kopfenden der Bahnen, so sind sie in jedem Fall aus der vollen Bahn zu verlegen. In jedem Raum darf außer Bahnen in ganzer Breite nur eine angeschnittene Bahn verlegt werden.
Die Verlegerichtung ist rechtzeitig vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen, in einem Plan einzutragen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Alle Beläge sind einwandfrei zu stossen und gegen Blasenbildung zu sichern. Belagsstösse, die ohne An- schlag im Bereich der Türen auszuführen sind, müssen vom Türblatt im geschlossenen Zustand einwandfrei abgedeckt werden.
Werden im selben Raum Bahnen oder Fliesen versch. Rollen bzw. Abpackungen verarbeitet, so müssen diese Materialien aus einem Produktionsvorgang stammen.
Dem Angebot sind die technischen Daten der jeweils angebotenen Beläge beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich die Auswahl des zu verwendenden Belages (für Boden u.a.) sowie ggf. der Sockelleisten und dergl. sowohl der Farbe als auch der Dicke oder sonstige Ausbildung wie Rücken (z.B. Schaum) o.ä. ausdrücklich vor. Dies ist vor der entgültigen Bestellung durch den Unternehmer zu klären.
Der Auftragnehmer ist gehalten, die Bestellung für die jeweiligen Materiallieferungen rechtzeitig zu tätigen, um eine termingerechte Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten. Das gesamte Material ist frei Baustelle zu liefern.
Das jeweils zur Verwendung benötigte Material ist zur Verwendungsstelle im Bau zu transportieren und dort bis zur Verwendung bzw. während der Arbeiten sachgemäß zu lagern. Die Einlagerung erfolgt auf Risiko (samt evtl. anfallender Kosten) und zu Lasten des Unternehmers. Das gleiche gilt für das evtl. Umlagern der Mate-rialien nach Erfordernis und auf Anordnung der örtlichen Bauleitung.
Abgerechnet wird die jeweils belegte Fläche. Verschnitt wird nicht gesondert berücksichtigt und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Gerüste, Hebezeuge und dergl. sind vom Bieter zu stellen. Im Preis inbegriffen sind alle erforderlichen Ab- sperr- und Sicherungsmaßnahmen. Ebenso haftet der Unternehmer voll für Beschädigungen und Verschmu- tzungen durch seine Arbeiter. Beschädigte und so verschmutzte Beläge, daß sie nicht mehr gereinigt werden können, sind auf Anweisung der örtlichen Bauleitung hin zu erneuern.
Die im Leistungstext aufgeführten Fabrikate dürfen nicht geändert werden.
Alternativvorschläge sind auf einem gesonderten Blatt und zusätzlich mit dem Leistungsverzeichnis einzurei- chen. Sie müssen jedoch demselben Bestimmungs- und Verwendungszweck genügen.
Technische Vorbemerkungen
Hinweis zu Skizzen und Plänen Planunterlagen Bodenbelag
Für die Angebotsbearbeitung sind folgende Pläne und Unterlagen zu beachten:
Inhalt Dokument Erstelldatum
GRUNDRISSE Werkplanung
Werkplan UG KAR-5-AR-GR-UG-XXX-003-bc-bf-P 22.08.2025
-Grundriss Untergeschoss,
Ausbau
Werkplan EG KAR-5-AR-GR-E0-XXX-003-bd-bf-P 22.08.2025
-Grundriss Erdgeschoss, Ausbau
Werkplan 1. OG KAR-5-AR-GR-E1-XXX-004-bi-bf-P 05.09.2025
-Grundriss 1.Obergeschoss
Werkplan 2.-5.OG KAR-5-AR-GR-E2-XXX-005-bh-bf-P 05.09.2025
-Grundriss 2.-5.Obergeschoss
Werkplan 6.OG KAR-5-AR-GR-E6-XXX-009-bg-bf-P 05.09.2025
-Grundriss 6.Obergeschoss
Werkplan 7.OG KAR-5-AR-GR-E7-XXX-010-bh-bf-P 05.09.2025
-Grundriss 7.Obergeschoss
BAUSTELLE
Baustelleneinrichtung - BE-Plan_AUßEN_240730_M1-200 30.07.2024
Grundstück
Hinweis zu Skizzen und Plänen
23 KINDERGARTEN FF
23
KINDERGARTEN FF
23.04 AUSBAU
23.04
AUSBAU
27 Wohnungen Sanierung Fußbodenheizung FF
27
Wohnungen Sanierung Fußbodenheizung FF
27.01 AUSBAU
27.01
AUSBAU