Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt- und Projektbeschreibung Objekt- und Projektbeschreibung
Die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Wohngebäudes aus dem frühen 20. Jahrhundert umfasst umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung und Aufwertung der Immobilie. Das bestehende Gebäude mit acht Wohneinheiten wird durch den Ausbau des Daches um eine weitere Wohneinheit ergänzt, wodurch die Gesamtzahl auf neun Wohneinheiten steigt.
Im Zuge der Fassadensanierung werden Ausbesserungsarbeiten durchgeführt und ein neuer Anstrich aufgebracht, um das äußere Erscheinungsbild aufzuwerten und zu schützen. Zur Verbesserung der Belichtungssituation im Spitzboden werden zusätzliche Dachflächenfenster installiert.
Der Dachstuhl erfährt eine umfassende Sanierung, bei der eine Zwischensparrendämmung angebracht und die Dacheindeckung erneuert wird. Hierbei kommen Biberschwanzziegel zum Einsatz, die dem historischen Charakter des Gebäudes Rechnung tragen. Zusätzlich wird eine Solarthermieanlage auf der Dachfläche installiert, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern.
Die Grundrisse der bestehenden Wohnungen bleiben weitgehend erhalten, um den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu bewahren. Die vorhandenen Holzfenster und -türen werden fachgerecht saniert, teilweise neu positioniert und mit moderner Verglasung ausgestattet. Eine umfassende Erneuerung der Böden, Wandflächen und Badezimmer trägt zur Modernisierung der Wohneinheiten bei.
Als zeitgemäße Ergänzung erhält das Gebäude an der Südseite neue Balkone in Form einer vorgesetzten Stahlkonstruktion, die den Wohnkomfort erhöhen und gleichzeitig das äußere Erscheinungsbild behutsam ergänzen, in diesem Zug werden die bestehenden Fenster ausgebaut und anschließend nach Abbruch der Brüstung und Anpassung der Wandöffnungen neue historisch nachgebildete Balkontüren montiert.
Um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden und das historische Erscheinungsbild zu erhalten, erfolgen sämtliche Materialauswahlen, Arbeiten und Ausführungen in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Dies gewährleistet, dass die Sanierung und Erweiterung im Einklang mit den denkmalpflegerischen Vorgaben stehen und gleichzeitig modernen Wohnstandards entsprechen.
Objekt- und Projektbeschreibung
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen
1.1 Allgemein
Durch die Angebotsabgabe wird vom Auftragnehmer der Erhalt, bzw. die Kenntnis der "Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" und der übrigen Bestimmungen und Vorschriften bestätigt.
1.2 Nachunternehmer
Der Auftragnehmer hat Nachunternehmer dem Auftraggeber vor Beauftragung bekannt zu geben.
2. Angebotsbedingungen
2.1 Als Grundlage gelten die VOB/B und VOB/C. Bei Abweichungen zwischen der VOB/C und den Festlegungen im Vertrag bzw. im Leistungsverzeichnis haben die vertraglichen Regelungen Vorrang.
2.2 Pauschalierung
Bei Pauschalierung der Leistungen aus diesem Leistungsverzeichnis geht das Mengen- und Vollständigkeitsrisiko, ausgenommen vereinbarte Leistungen aus Abrechnungspositionen auf den AN über.
Weiterhin ist durch den Bieter für auf ggf. fehlende Positionen hinzuweisen. Eventuell erkannte Mengenabweichungen und zusätzlich erforderliche Positionen sind im Angebotsschreiben mit Verpreisung bekannt zu geben. Im Zuge der Pauschalierung sind diese Positionen vom Bieter zu beschreiben, zu
verpreisen und in der Pauschale zu berücksichtigen.
3. Leistungsumfang, Maßgaben für die Ausführung
3.1 Kenntnis der Baustelle
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die anliegende Bebauung und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung und Erkundigung der örtlichen Gegebenheiten unterrichtet. Der AN hat alle daraus resultierenden Umstände bei der Bestimmung seines Leistungsumfanges berücksichtigt.
3.2 Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen
Der AN hat sämtliche Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen zu fertigen. Sämtliche vom AN zu fertigende Werk-, Konstruktions- und Montagezeichnungen sowie Verlegepläne hat dieser jeweils so rechtzeitig dem AG bzw. dem von diesem beauftragten Architekten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, so dass die Regelprüfristen eingehalten werden und die Ausführung der Leistung ungehindert erfolgen kann (wenn nicht anders beschrieben). Sind keine Regelprüffristen beschrieben beträgt die Prüffrist des AG 2 Wochen nach Eingang der Planung.
3.3 Statischen Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse
Sämtliche statischen Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse sind vom AN zu erstellen, soweit der AN diese zur Vorlage bei den Baugenehmigungsbehörden aufzustellen bzw. zu führen oder beizubringen hat.
3.4 Probestücke, Muster, Materialproben
Von den zur Verwendung kommenden Werk- und Baustoffen sind auf Verlangen des AG vor Beginn der Arbeiten kostenlos Probestücke, Muster, Materialproben, techn. Merkblätter und Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse sowie die Herstellerfirma anzugeben. Musterbauteile im üblichen Umfang (z.B. Rahmen- und Flügelprofil, Griffoliven, Mustergläser, Rollladen, Eckmuster Fenster, etc.) sind auf Verlangen des
AG kostenlos herzustellen.
4. Termine
4.2 Baustellen-Jour-Fixe
Auf Verlangen des AG werden regelmäßig Baustellen-Jour-Fixe unter Beteiligung des AG bzw. seines Vertreters abgehalten. Der AN oder dessen Vertreter haben bei Bedarf an den Baustellen-Jour-Fixen teilzunehmen. Diese werden in der Regel im Abstand von 1 Woche durchgeführt. Durch die Teilnahme des AN entsteht diesem kein zusätzlicher Vergütungsanspruch.
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
1. Allgemein
Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Die aktuelle DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln ist zu beachten.
Im Leistungsverzeichnis angegebene Maße sind Cirka-Abmessungen.
Maßangaben in Details und Ausschreibungsplänen sind vollständig als Richtwerte zu verstehen und in der weiteren Planung des Auftragnehmers zu konkretisieren
Folgende Regelungen sind zu berücksichtigen:
- anerkannte Regeln der Technik
- Regelungen SiGePlan
- Auflagen aus der Baugenehmigung
- Auflagen und Abstimmungen der zuständigen Denkmalschutzbehörde
2. Baufeld
Das Bestandsgebäude liegt im Augsburger Stadtteil Augsburg-Hochfeld. Das Baufeld unterliegt einer ständigen Verkehrslast, sowie beengten Platz- und Zuliefermöglichkeiten. Die Anlieferzone befindet sich in der Burgfriedenstraße. Rund um das Baufeld herrschen begrenzte Parkmöglichkeiten.
Auf die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle wird sehr viel Wert gelegt. Dementsprechend hat der Auftragnehmer für eine ständige (tägliche) Reinigung und Ordnung zu sorgen. Bei stärkerer Verschmutzung ist das Intervall zu verkürzen. Die Reinigung ist zu dokumentieren.
Die üblichen Ruhezeiten vor Ort sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.
Aus den vorgenannten Umständen evtl. resultierende Erschwernisse hat der Auftragnehmer bei der Bemessung der Bauzeit und bei der Kalkulation seiner Leistungen und Preise berücksichtigt. Ansprüche auf Mehrvergütung oder Bauzeitverlängerung können daraus nicht abgeleitet werden.
3. Unfallverhütung -SiGe-Plan:
Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht extra darauf hingewiesen wird. Die Arbeitskräfte müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten und Aufsichtsführenden Personen, die weisungsbefugt sind, geleitet und beaufsichtigt werden. Diese müssen die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel an Gerüsten, Betriebseinrichtungen, an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von Seiten des Auftragnehmers, auch soweit diese nicht durch ihn selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der örtlichen Objektüberwachung zu melden. Die Vorschriften der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung -BaustellV)" der Bundesregierung Deutschland sind strikt einzuhalten, den Weisungen des über diese Verordnung wachenden Sicherheitsingenieurs auf der Baustelle ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Qualität der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers haben den Vorgaben des Auftraggebers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Sämtliche zum Einsatz kommende Materialien haben die relevante DIN Konformität zu erfüllen. Eine bauaufsichtliche Zulassung ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Parkettarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Parkettarbeiten (ZTV)
1. Allgemeines
1.1 Normen und Richtlinien
Für die Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen gelten zusätzlich die Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller.
Besonders betroffene Normen u.a.:
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
Des Weiteren ist die Einhaltung u.a. folgender Normen, Richtlinien und Merkblätter zu beachten:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4172 Maßordnungen im Hochbau
Brandschutztechnische Anforderungen sind zwingend zu beachten.
Maßgebend sind die vorgenannten Normen sowie alle für Bearbeitung und Ausführung relevanten Erlässe, Merkblätter, Technischen Regeln, ergänzenden DIN-Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Änderungen von Normen gilt stets die jeweils aktuelle Fassung.
Bei allen Arbeiten sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Baubehörden einzuhalten. Zulassungsbescheide, Verwendbarkeitsnachweise, Prüfzeugnisse, Verarbeitungsvorschriften und Richtlinien der Hersteller sind verbindlich zu beachten.
Brandschutztechnische Anforderungen sind zwingend einzuhalten.
1.2 Gegenstand dieser Ausschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und fachgerechte Herstellung von Parkettbodenbelägen einschließlich umlaufender Sockelleisten in den vorgesehenen Räumen (Wohnräumen EG bis DS) gemäß Leistungsverzeichnis, Plänen und Detailzeichnungen. Der Transport der Materialien bis zur Verwendungsstelle einschließlich Einbringung in das Gebäude ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.3 Ausführungsvorgaben / Konstruktionsvorgaben
Die dem LV zugeordneten Grundriss-, Schnitt-, Detail- und Ansichtszeichnungen sowie Übersichtspläne sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Sie stellen das Konstruktionsprinzip dar und bilden die Grundlage für Planung und Ausführung. Der Auftragnehmer hat die Unterlagen vor Ausführungsbeginn auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen. Abweichungen, Unstimmigkeiten oder erkennbare Planungsfehler sind dem Bauherrn bzw. dessen Vertretung vor Ort unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Unstimmigkeiten und Abweichungen in den Ausführungsunterlagen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist mitzuteilen. Maße in Zeichnungen dienen grundsätzlich nur als Kalkulationsgrundlage und sind vom AN auf der Baustelle eigenverantwortlich zu überprüfen. Vor Beginn der Arbeiten ist ein Höhenaufmaß zur Ermittlung der Oberflächen-Maßtoleranzen zu erstellen. Massen sind aus den Plänen selbstständig zu entnehmen.
1.4 Stand der Technik / Anerkannte Regeln der Technik
Alle Konstruktionen und Leistungen sind nach den einschlägigen Normen, Richtlinien, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und einzubauen. Alle Materialstärken sind gemäß dem Leistungsverzeichnis, unter Beachtung der Herstellerrichtlinien, gemäß Prüfzeugnis sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu wählen.
1.5 Stoffe und Bauteile
Alle im LV beschriebenen Baustoffe und Bauteile definieren die geforderte Qualität. Gleichwertige Materialien anderer Hersteller dürfen nur nach vorherigem, prüffähigem und schriftlichem Nachweis der Gleichwertigkeit sowie nach Freigabe durch die örtliche Bauüberwachung eingesetzt werden. Um Farb- und Strukturunterschiede zu vermeiden, müssen Parkettelemente eines Raumes aus einer einheitlichen Produktionscharge stammen. Es dürfen ausschließlich Holzprodukte verwendet werden, die FSC-, PEFC- oder gleichwertig zertifiziert sind oder die jeweiligen Kriterien dieser Systeme nachweislich erfüllen bzw. die für das Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für die richtige Auswahl der Werkstoffe in Bezug auf Verwendungszweck, Untergrund, Beanspruchung und Verarbeitung.
1.6 Gefahrstoffe / Gesundheits- und Arbeitsschutz
Für Auswahl, Verarbeitung und Entsorgung der Baustoffe gelten insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Gefahrstoffinformationssystem der BG Bau (GISBAU) sowie die AZD-Richtlinien. Der Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe ist unzulässig. Unzulässig sind Materialien, die Formaldehyd, PCB oder Asbest enthalten oder absondern bzw. gesundheitsgefährdende Ausgasungen verursachen. Es dürfen ausschließlich lösemittelfreie Klebstoffe, emissionsarme Spachtelmassen und Grundierungen sowie elastische Dichtmassen verwendet werden. Ist der Einsatz gefährlicher Stoffe technisch nicht zu vermeiden (z. B. bei speziellen Reaktionsharzsystemen), sind sämtliche Schutzmaßnahmen nach GefStoffV einzuhalten. Alle hierfür notwendigen Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sicherheitsdatenblätter sind unaufgefordert digital vorzulegen.
2. Ausführung / Material- und Bauteilverträglichkeit
Alle im LV aufgeführten Bestandteile der Konstruktionen müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sein, um die uneingeschränkte Funktion der Konstruktionen zu gewährleisten. Die Material- und Bauteilverträglichkeit ist durch den Bieter/Auftragnehmer nachzuweisen. Der Nachweis hat durch Herstellerfreigaben, technische Datenblätter und Prüfzeugnisse zu erfolgen. Die Systemkompatibilität ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
2.1 Untergrundprüfung und Vorbereitung / Untergrund
Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Untergründe auf Ebenheit, Festigkeit, Sauberkeit, Trockenheit/Belegereife, Risse, Haftzugfestigkeit zu prüfen.
Zur Feststellung der Belegereife sind Feuchtemessungen gemäß DIN 18356, Abschnitt 4.1.6 als Nebenleistung durchzuführen. Die Messprotokolle sind vor Beginn der Parkettarbeiten unaufgefordert vorzulegen. Erforderliche Vorarbeiten wie Reinigen und Schleifen, Spachteln, Grundieren und Ausgleichen der zu belegenden Untergründe sind Bestandteil der Leistung. Estrichoberflächen sind zu spachteln. Die vorhandenen Untergründe sind zu reinigen und zu schleifen. Zur Akklimatisierung sind die Bodenbeläge in den jeweiligen Räumen entsprechend der Herstellervorgaben auszulegen.
2.2 Verklebung / Einbau
Parkettbeläge sind, sofern nicht anders beschrieben, grundsätzlich vollflächig entsprechend den Herstellervorgaben zu verkleben. Die Verklebung darf nur mit systemzugehörigen, emissionsarmen, lösemittelfreien Klebstoffen erfolgen. Eine Beeinträchtigung der Haftung durch werkseitige Trennmittel, Sprühaufträge oder Beschichtungen ist unzulässig.
2.3 Zuschnitte, Anschlüsse, Durchdringungen
Alle Zuschnitte sind sauber, scharfkantig und ausrissfrei herzustellen. Unsaubere Schnitte, Ausfransungen oder Bruchkanten sind unzulässig.
2.4 Oberflächenqualität und Endreinigung
Die Parkettoberflächen sind eben, fugenfrei im optischen Eindruck, ohne Klebstoff-, Spachtel- oder Schleifrückstände herzustellen. Nach Fertigstellung ist der Boden in einem vollständig gereinigten, nutzungsfertigen Zustand zu übergeben.
2.5 Toleranzen / Masstoleranzen
Für alle Bodenbeläge gelten die erhöhten Anforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4. Zum Ausgleich von Unebenheiten kommen Spachtel- und Ausgleichsmassen zur Ausführung. Diese sind mit einer Mindeststärke nach Herstellerangaben einzubauen. Ausgleichsspachtelungen sind vor Bodenbelagsverlegung planzuschleifen. Die Parkettarbeiten sind passgenau an aufgehende Bauteile anzuarbeiten, ohne Ausfransungen (sauber geschnitten und fugenversiegelt), ohne Abzeichnungen von Untergrundunebenheiten, ohne Farbunterschiede und mit fugenstreifenlosen, sehr sauberen Stößen auszubilden. Höhenversätze innerhalb der Flächen sind nicht zulässig.
2.6 Verlegeangaben
Die Ausführung erfolgt auf Basis der Ausführungs- und Detailpläne des Architekten sowie des LVs sowie gemäß Abstimmung mit dem Architekten.
2.7 Pflege- und Wartungskonzept
Vor Übergabe ist eine Pflegeanleitung für den Endnutzer gemäß DIN 18356 Anhang A vorzulegen. Fotodokumentation aller Arbeitsstadien ist täglich digital zu übermitteln.
3. Nebenleistungen / Besondere Leistungen
3.1 Allgemeines
Folgende Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern sie nicht ausdrücklich separat ausgeschrieben sind:
- Ausführung gemäß Bauzeitenplan bzw. Anordnung der Bauleitung
- Zeitversetzte und baubegleitende Ausführung einschließlich zusätzlicher An- und Abfahrten
- Aufmaß vor Ort mit Aufmaßprotokoll
- Transport, Einbringung und innerbetrieblicher Transport der Materialien
- Gestellung von Hebewerkzeugen und Montagehilfen
- Koordination und Abstimmung mit anderen Gewerken
- Erhöhter Koordinationsaufwand für Absprachen mit Planungsbeteiligten und Ausbaugewerken
- Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen vor Ort für die gesamte Dauer des Auftragsverhältnisses
Als Nebenleistungen oder besondere Leistungen gelten die Regelungen der aktuellen VOB/B.
3.1 Prüfunterlagen und Nachweise / Handmuster
Unaufgefordert digital vorzulegen sind: technische Datenblätter, Prüfzeugnisse, Systemfreigaben, Sicherheitsdatenblätter, FSC-/PEFC-Zertifikate, Feuchtemessprotokolle. Für alle optisch relevanten Bauteile sind Handmuster in den Originalmaterialien und -oberflächenqualitäten rechtzeitig vor Produktionsbeginn vorzulegen. Diese sollen ein Format von DIN A4 nicht überschreiten. Es sind Handmuster zu liefern von Oberflächen, Farben, Materialien. Für die Produktion dürfen nur die vom Architekten und dem AG zur Ausführung freigegebenen Oberflächen, Materialien, Qualitäten sowie Farben verwendet werden. Diese Handmuster gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
3.2 Preise
Alle Preise verstehen sich als Preise für eine vollständig nutzungsfertige Leistung einschließlich Lieferung, Transport im Gebäude, Einbringung und Montage aller Materialien und Bauteile, sofern nicht ausdrücklich eine bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist.
4. Aufmaß und Abrechnung
Das Aufmaß und die Abrechnung der Bodenbelagsarbeiten erfolgt gemäß DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten. Die im LV aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Einrichtungen werden hiermit zu den genannten Bedingungen unter ausdrücklicher Anerkennung der Vorbemerkungen und der zusätzlichen technischen Vorbemerkungen sowie der Leistungsbeschreibung angeboten.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Parkettarbeiten
Hinweis: Ausführungs- und Leistungsanforderungen 1. Allgemeine Anforderungen
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude. Sämtliche Arbeiten, verwendeten Materialien und Ausführungsarten sind an die vorhandene Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild anzupassen. Oberflächenstrukturen und -farben sind entsprechend den bestehenden Bauteilen bzw. gemäß Vorgaben der örtlichen Bauüberwachung herzustellen.
Vor Beginn der Ausführung sind alle erforderlichen Maßnahmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen und gegebenenfalls freigeben zu lassen. Die erteilten Vorgaben sind vollständig einzuhalten.
2. Materialanforderungen und Ausführungsqualität
Die Parkettarbeiten erfolgen im EG, 1. OG, 2. OG, DG und DS in den Wohnungen. Zur Herstellung des erforderlichen Fußbodenaufbaus wird der Estrichuntergrund vor Beginn der Verlegearbeiten durch Fräsen bis zu einer Materialstärke von ca. 6 mm abgetragen.
Alle Untergründe sind mit geeigneten Maßnahmen vorzubereiten und mit Haftgrund zu versehen. Die Verlegung erfolgt anschließend mit geeignetem Kleber auf dem durch den AN vorbereiteten Untergrund.
Die Verlegung erfolgt auf vorbereiteten Bodenflächen.
Verunreinigungen durch Kleber oder sonstige Stoffe sind zu vermeiden bzw. anschließend vollständig zu entfernen.
Bodenbelag aus Mehrschicht-Fertigparkett Eiche gemäß Leistungsbeschreibung.
Sämtliche Fugen sind fachgerecht mit dauerelastischem, farblich an den Bodenbelag angepassten Dichtstoff herzustellen. Sämtliche hergestellte Flächen sind nach Fertigstellung der Leistung zu reinigen.
3. Abstimmung der Maßnahmen
Art und Umfang der beschriebenen Leistungen sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Architekten bzw. dem Bauherrn abzustimmen und freigeben zu lassen. Die Ausführung hat entsprechend den abgestimmten Vorgaben zu erfolgen.
4. Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
- Schließen von Fugen offener Kanten und Übergänge wie Fugen zwischen der Oberseite der Sockelleiste
und Wand
- Schutzmaßnahmen wie Abdeckung von Böden, Schwellen und angrenzenden Bauteilen während Transport
und Ausführung sämtlicher in diesem LV beschriebener Leistungen einschließlich Abdeckfolien und Vlies.
- Mehraufwand aus Anforderungen des Denkmalschutzes.
5. Abtransport und Entsorgung
Alle anfallenden Abfälle und Bauschutt sind zu sammeln, sortenrein zu trennen und fachgerecht zu entsorgen. Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis: Ausführungs- und Leistungsanforderungen
01 Parkettarbeiten
01
Parkettarbeiten
01.01 Unterbodenvorbereitung Beton/entfernen Steinholz
01.01
Unterbodenvorbereitung Beton/entfernen Steinholz
01.02 Unterbodenvorbereitung Steinholz/Riemenboden
01.02
Unterbodenvorbereitung Steinholz/Riemenboden
01.03 Unterbodenaufbau Dachgeschoss
01.03
Unterbodenaufbau Dachgeschoss
01.04 Parkettverlegung
01.04
Parkettverlegung
01.05 Sockelbereich
01.05
Sockelbereich
01.06 Bestandsdokumentation und Stundenlohnarbeiten
01.06
Bestandsdokumentation und Stundenlohnarbeiten