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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Metallbau- und Verglasungsarbeiten - Innentüren
01
Metallbau- und Verglasungsarbeiten - Innentüren
Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen und Allgemeine Technische Vetragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der zum Abschluss des Vertrages gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Angaben zur Baustelle
Auf dem Flurstück 3848 im Eulenkamp 46 in 22049 Hamburg ist im vorhandenen Schulgebäudes der Beruflichen Medienschule Hamburg der Umbau der Innenräume im südöstlichen Gebäudeabschnitt des 1. Obergeschoss vorgesehen.
Beschreibung Baubestand
Der Neubau der Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation wurde 2015 fertiggestellt.
Das Gebäude besteht aus einer Tragkonstruktion aus Stahlbeton sowie einer hinterlüfteten Fassade mit einer Bekleidung aus Blechpaneelen und Fensterelementen aus Alumminium.
Im Umbaubereich in 1. Obergeschoss wurden die tragenden Innenwände aus Stahlbeton mit Gipsputz hergestellt, die nichttragenden Innenwände wurden in Trockenbauweise ausgeführt.
Der Fußbodenaufbau wurde als schwimmender Zementestrich mit Linoleumbelägen in eine Aufbaustärke von 10 cm ausgeführt. Die Abgehängten Decken wurden aus Akustik-Rasterdecken aus Mineralwolle im Einlegesystem erstellt, die Abhängehöhen variieren von ca. 55 cm in der Flurzone und ca. 25 cm in den Klassenräumen.
Die vorhandenen Feuerschutz-Innetürelemente in der Fluren wurden als zweiflügelige verglaste Aluminiumtüren ausgeführt, die Innentüren in die Klassenräume wurden als einflügelige Holztürelement mit verglastem Seitenteil und Stahlumfassungszarge ausgeführt.
Die Haupttrassen der Technischen Installationen wurden unter der Rohdecke in der Flurzone angeordnet mit Lüftungsdurchführungen in die Klassenräume sowie Lütungsauslässen klassenraumseitig direkt angrenzend an die Flurwände.
Elektroistallationen in den klassenräumen werden oberhalb der angehängten Decke und in Kabelkanälen umlaufend auf den Wänden geführt.
Die Rohrleitungen der Heizungsinstallationen werden an den Außenwänden im Brüstungsbereich unterhalb der Radiatoren aufputz geführt.
Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen
Im 1. Obergeschosses des Bestandsgebäudes/ Bauteil 1 ist die Ausbildung eines Kompartments geplant. Dabei wird die vorhandene Grundrissstruktur des Bestandes zu einer offenen Grundrissstruktur/ Lernzone umgebaut.
Die vorhandene Raumstruktur wird im Bereich der Stb.-Flurwände geöffnet, so dass eine offene Mittelzone entsteht. Neben dieser offenen Lernzone liegen die Klassenraumbereiche die z.T. über raumhoch verglaste Elemente (tlw. als Türelemente) abgetrennt werden. Die Trennwände zwischen der offenen Lernzone und den Klassenräumen werden mit farbigen Sperrholzplatten bekleidet.
Die Abhangdecken werden vollständig zurückgebaut und erneuert. Im Bereich der (ehem.) Flure liegen die TGA-Installationen, v.a. die Lüftungsinstallationen weiterhin verdeckt unter den Trockenbaudecken. Die Akustikdecken der Klassenräume werden direkt unter der Stb.-Decke montiert. Hier werden alle TGA-Installationen offen geführt.
Die Bodenbeläge werden vollständig erneuert. Estrichschlitze, die durch den Entfall bzw. die Verschiebung von Trockenbauwänden, entstehen werden verschlossen.
Vor dem Treppenhaus wird eine Schleuse mittels Abtrennung über ein Türelement ausgebildet. Alle Flurtüren, die jeweils den brandschutztechnischen Raumabschluss sicherstellen, werden als Rohrrahmentüren mit der erforderlichen Brandschutzklassifizierung ausgebildet.
Brandschutz
Die vorliegende Brandschutztechnischen Detailstellungnahme 10B0212-G1b_B4 zum Bauvorhaben Berufliche Medienschule Hamburg am Standort B4, Bauteil 1g Eulenkamp 46, 22049 Hamburg des IB hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH,
Otto-Ostrowski-Straße 5, 10249 Berlin vom 10.01.2025 bildet die Grundlage für den Brandschutz an der Umbaumaßnahme.
Wärmeschutz
Die Gebäudeaußenhülle sowie die Heizungsanlagen werden von der Umbaumaßnahme nicht berührt.
Schadstoffe
Das Gebäude ist aufgrund des Jahres der Fertigstellung 2015 als schadstofffrei anzusehen.
Statik
Es werden 6 Stück neue Wandöffnungen in die vorhandenen tragenden inneren Stahlbeton-Flurwände hergestellt, tw. in Erweiterung bzw. tw. als Ersatz für vorhandene Tür bzw. Wandöffnungen.
Es liegt eine Ausführungsanordnung des Ingenieurbüros Wetzel & v. Seth über die folgenden Zeichnungen vor:
- 2026-06-05 Mail Bade Wand Achse C B4-04_5_T_GR_BW_01_0026_A_BF
- 2026-06-05 Mail Bade Wand Achse D B4-04_5_T_GR_BW_01_0024_A_BF
Ausführungszeiten
Die vorgesehenen Regelarbeitszeiten auf der Baustelle sind:
Montag - Freitag: 6:00 - 20:00 Uhr
Samstag: 6:00 - 18:00 Uhr
Während dieser Zeiten werden keine Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit bezahlt. Dies ist in der Preisbildung zu berücksichtigen.
Termine
Außerhalb der Ferien finden die Arbeiten während des normalen Schulunterrichtes statt.
Bohr- und Stemmarbeiten und sonstige lauten Arbeiten dürfen
- von Montag bis Donnerstag nach 15:00 Uhr
- Freitags nach 12:00 Uhr
durchgeführt werden.
Allgemeine Regelungen / Terminplanerstellung
Der Auftragnehmer hat einen auf die nachstehenden Rahmentermine abgestimmten Detail-Terminplan vorzulegen.
Der Terminplan ist binnen 1 Woche nach Auftragserteilung vorzulegen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen verbindlichen Terminplan nicht rechtzeitig vorlegt oder die Parteien sich nicht auf einen verbindlichen Terminplan einigen können, ist der Auftraggeber berechtigt, nach billigem Ermessen selbst einen Terminplan aufzustellen und diesen Terminplan als verbindlich und Vertragsbestandteil vorzuschreiben.
Rahmentermine
Baustelleneinrichtung ab
Start Abbrucharbeiten - Ausbau ab
Start Abbruch - tragende Bauteile ab
Stahlbetonarbeiten ab
Putzarbeiten ab
Trockenbauarbeiten ab
Estricharbeiten ab
Fertigstellung Abbruch/Rohbaubis
Baustellenzufahrt / Anlieferung
Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt über die Walddörferstraße, auf den Parkplatz der Schule.
Der Gebäudezugang für die Baumaßnahme befindet sich in der Fassade Südost.
Der Weg der Materialanlieferung und der Baustellenzugang erfolgt gemäß den Plänen "Übersicht Schutzmaßnahmen"
- durch den Gebäudeflur im Erdgeschoss und über den Aufzug in Achse B-C/20-21
- über das Treppenhaus Südost in Achse A-C/29-30
Baustelleneinrichtung
- Ein Baustromanschluss wird bauseits zur Verfügung gestellt.
- Sanitäre Eirichtungen mit ausreichender Anzahl an Toiletten, Urinalen und Waschplätzen (Sanitäreinrichtungen im Gebäude) werden durch den AG bereitgestellt und bauseits vorgehalten.
- Flächen für Material- und Personalcontainer des AN werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
- Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
- Parkplätze werden auf dem Grundstück bereitgestellt.
Baustellenbewachung
Eine Baustellenbewachung wird bauseits nicht gestellt.
Bauleiter des AN
Der Auftragnehmer hat eine geeignete, deutschsprachige Fachkraft als verantwortlichen Bauleiter und Vertreter zu benennen, die nur im Einvernehmen mit der Bauüberwachung gewechselt werden darf. Diese Vertretung muss während der Arbeitseinsätze ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegenahme von Anordnungen und Anweisungen berechtigt sein. Im Verhinderungsfalle ist rechtzeitig ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Baubesprechungen
Baubesprechungen werden 1x wöchentlich von der Bauüberwachung anberaumt. Hierbei ist die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters des AN bzw. dessen Stellvertreter verpflichtend.
Sprache
Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z.B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Allgemeine Kalkulationshinweise und Angaben zur Ausführung Alle entstehenden Kosten für die in den nachfolgenden Vorbemerkung aufgeführten Anmerkungen, Forderungen und Leistungen sind in die Einheitspreise des Angebotes mit einzukalkulieren.
Allgemeine Hinweise zur Kalkulation
Dem Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeit zu informieren und die Planungsunterlagen einzusehen. Etwaige Forderungen, die aus Unkenntnis der Baustelle herrühren, gehen zu Lasten des AN.
Die Einsichtnahme von Planungsunterlagen, sofern sie nicht Bestandteil der Ausschreibung sind, erfolgt beim Architekten.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Durchführung der Arbeiten in einem Zuge. Die hierdurch entstehenden Erschwernisse werden nicht extra vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Angaben zur Ausführung
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "auf besondere Anordnung des AG"
vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung des AG zu beginnen ist.
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohn-Arbeiten ist erst nach schriftlicher Aufforderung zu beginnen.
Der Umfang wird im Einzelfall bei der Anordnung festgelegt. Stundenlohnzettel sind spätestens nach 3 Werktagen zur Unterzeichnung vorzulegen.
Die Baustelle ist mit einem verantwortlichen Bauleiter oder Polier zu besetzen, der zur Entgegennahme von Anordnungen bevollmächtigt ist.
Einwandfreies Sauberhalten der Baustelle incl. Beseitigung der anfallenden Abfälle ist in das Angebot einzurechnen. Die Baustelle ist tägtlich gründlich zu reinigen.Werden die Baustellenreinigungen nicht fristgerecht und ordentlich ausgeführt, wird der Bauherr diese auf Kosten des AN durch eine Fremdfirma ausführen lassen.
Hinweis zur Angebots- und Auftragsabwicklung:
Der Auftragnehmer hat selbstständig alle Maße und Stückzahlen vor Fertigstellung bzw. Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle zu überprüfen und auf eventuelle festgestellte Unstimmigkeiten hinzuweisen.
Zur Übergabe hat der AN die vollständigen Revisionsunterlagen in 3-facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen, diese beinhalten unter anderem:
- Aufschlüsselung eingebauter Materialien
- Fabrikat- oder Farbnummer
- Hersteller bzw. Lieferanten etc.
Bautagebuch
Durch den AN ist ein Bautagebuch zu führen.
Die Tagesberichte gem. EVM (B) ZVB müssen im wesentlichen folgende Aussagen enthalten:
- Wetter- und Temperaturangaben mind./max.
Arbeitszeiten
- Personaleinsatz (Mannstärke)
- Maschinen- und Geräteeinsatz
- Angaben über Tagesleistungen
- Angaben über Arbeitsbereiche
- Angaben über Nachunternehmer
- Angaben über durchgeführte Besprechungen, Prüfungen
und Abnahmen vom AG getroffenen Anordnungen
- Besondere Vorkommnisse
- Angaben über Unfälle etc.
Allgemeine Kalkulationshinweise und Angaben zur Ausführung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Metallbau- und Verglasungsarbeiten -
Innentürelemente
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und
die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die
Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller
Glasscheiben und Ausfachungen.
Konstruktionssystem
Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl
muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen
System-Herstellers erfolgen. Es dürfen nur Systeme
angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten
einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt
werden.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige
Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der
ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes
nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer
harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer
Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine
Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche
Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen.
Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat
geforderten wesentlichen Merkmale sind in der
Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte
zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung
mit den technischen Regeln, den allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen
im Einzelfall ausgestattet werden.
Normen - Richtlinien
Für die Auftragsabwicklung gelten:
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller
ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN
EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften,
Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen,
etc. sind einzuhalten.
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den
Richtlinien des System-Herstellers geplant und
gefertigt werden.
Werkstoff Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung
EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN
755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist
die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu
verwenden.
Werkstoff Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte
Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter
Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt
auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen,
sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat
entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem
Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht
zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und
Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden
(Kaltfassaden), sowie alle Verbindungsteile sind
grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und
Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen
Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur
nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine
bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 20. April
2009 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung
stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in
uneingeschränkter Festigkeit zu keiner
Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner
oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im
Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung
der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen
des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise
vorzulegen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss
gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und
keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann.
Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten
Verwendungszweck aus den Unterlagen des
System-Herstellers auszuwählen.
Alle Verbundprofile sind als Dreikammersystem (zwei
Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und
maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten.
Die Profile weisen eine Funktionsnut zur klemmbaren
Befestigung der Beschläge (Schlösser, Sicherungsbolzen,
E-Öffner, Montageanker, Rollenklemmband, verdeckt
liegendes Band) auf.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren
Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf
eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu
achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von
Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende
Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu
verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch
im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass
sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe
für die Türkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die
Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für alle
Konstruktionen sind die in den entsprechenden
Fertigungsunterlagen des Systemherstellers
ausgewiesenen Dichtungen zu verwenden.
Beschläge
Für alle Konstruktionen sind die in den
Fertigungsunterlagen des Systemherstellers
ausgewiesenen Beschläge zu verwenden. Sind nicht
systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese
unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt
werden.
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit
Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder,
verdecktliegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und
kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei
Schraubverbindungen in Profilwandungen sind
Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden.
Verglasung, Ausfachung
Glaslieferung und Verglasung sind im
Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen
gesondert beschrieben.
Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen Wärme-,
Schall-, Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen.
Die Verglasung hat mittels EPDM-Dichtprofilen zu
erfolgen. Siehe hierzu die "Technischen Vorgaben".
Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der
Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller.
Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen ist im
Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen
gesondert beschrieben.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich
am Bau zu nehmen.
Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem
Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein
vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter
Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die
Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
Ausführungsunterlagen
Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die
Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen
Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu
liefern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.
3.1.1.3). Grundsätzlich sind die Darstellungen in
Zeichnungen,
Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu
liefern.
Toleranzen
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202.
Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung Oktober 2005,
bewertet.
Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner
Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist
der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden
Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion; Kosten
etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen,
dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung
auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit
den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den
Baukörper übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und
lotrecht erfolgen.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind
in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben,
Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen
Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt
werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen
Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu
berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur
Ausführung. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an
angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen die bauphysikalischen
Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz,
Schallschutz und Fugenbewegung berücksichtigen.
Abdichtung zum Baukörper
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe
auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die
Versiegelung muss unter Berücksichtigung der
konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden
Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so
haften, dass sie - unter Berücksichtigung der
zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von
den Haftflächen abreißt. Bei der Abdichtung von
Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die
DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des
Herstellers zu befolgen.
Wartung und Pflege
Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur
Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit
und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen,
Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus
Produktinformation, Bedienungsanleitung und
Wartungsanleitung bestehen müssen.
Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben
zu folgenden Themen beinhalten:
Produktinformationen
Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer
Verwendung und Fehlgebrauch)
Wartungsanleitung
Reinigung und Pflege
Instandhaltung
Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher
Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu
übergeben.
Anodische Oxidation
Die anodische Oxidation der Aluminium-Profile und/oder
-Bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt
werden. Die Oberflächenbehandlung und -ausführung
erfolgt gemäß den im Leistungsverzeichnis gemachten
Angaben. Die Vorbehandlungsstufen inkl. deren
Möglichkeiten und Einschränkungen sind in der DIN 17611
hinsichtlich der Oberflächengüte dargestellt.
Farb-Beschichtung Pulver / Nasslack
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche
muss mit gütegesichertem Pulver auf Polyesterbasis in
einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach
Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderunge Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne
Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die
nachstehenden Vorgaben:
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderunge
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton innen und außen: RAL 9010 / RAL 9016 nach Wahl
des AG
Türbänder: C 0
Betätigungen/Handhaben Türen: Inox (Edelstahl)
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung
Nachweispflicht u. Dimensionierung Die in den Systembeschreibungen bzw.
Ausführungszechnungen genannten bzw. dargestellten
Abmessungen, Ansichtsbreiten und Tiefen sind
Mindestanforderungen. Sie sind an die tatsächlich
erforderlichen statischen Anforderungen anzupassen.
Diese Anpassungen sind preislich in den jeweiligen
Positionen zu berücksichtigen und schriftlich dem AG
bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
Nachweispflicht u. Dimensionierung
Bauaufsichtliche Zulassungen und Überwachung (Brandschutz) Die nachfolgend beschriebenen
Brandschutz-Konstruktionen sind zulassungspflichtige
Bauteile.
Diese bauaufsichtliche Zulassung muss erteilt sein.
Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die Auflagen
aus dem Zulassungsbescheid sind bei der Bauausführung
zu berücksichtigen und zu befolgen.
Eine Ausfertigung des Zulassungsbescheides muss dem
Auftraggeber zusammen mit den Ausführungszeichnungen
vorgelegt werden.
Feuerschutzabschlüsse sind gemäß Bauordnung der Länder
überwachungspflichtige Bauteile.
Hersteller von Feuerschutzabschlüssen müssen sich von
einer - durch das DIBt - anerkannten Überwachungsstelle
überwachen und zertifizieren lassen.
Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild.
Der Firmenname oder die Firmenkennzahl ist aus dem
Typenschild ersichtlich.
Bauaufsichtliche Zulassungen und Überwachung (Brandschutz)
Feuerschutzabschluss T 30 / F 30, Aluminium Thermisch getrenntes Aluminium-System für
Feuerschutzabschlüsse EI 30, T30,
nach EN 1634-1 / 1363-1 / DIN 4102 und EN 1634-3 und
DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe.
in Kombination mit systemzugehöriger
F30-Festverglasung,
Feuerschutzabschluss (EI 30), T 30-2-RS, nach
Zulassungsbescheid des Herstellers
Aluminium-Rohrrahmen aus stranggepressten
Holhlprofilen, Brandschutz-Isolatoren sind nach den
Systemvorgaben einzubringen, Blend- und Flügelrahmen
flächenbündig, Glasleisten einseitig geklemmt,
Beschläge im Türfalz bündig mit den sichtbaren
Brandschutzleisten (Thelesolleisten) eingebaut,
vierseitig umlaufende, beidseitige Glasfalzdichtung,
Anschlagdichtung beidseitig Blend- und Flügelrahmen,
Die feuerhemmenden Türen sind rauchdicht mit einer
absenkbaren Bodentürdichtung nach EN 1634-3 / DIN 18095
auszuführen.
Die Türflügel sind auszuführen
- mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung
gefertigten Flügel / Flügelsockel
-mit glasteilendem Querriegel in Brüstungshöhe -
verbreitertem Sockelprofil einschließlich Belegung mit
Stoßblechen aus Edelstahl, Oberfläche gebürstet, Höhe
nach Vorgabe des AG bzw. gemäß den vorhandenen
Türelementen, ca. 20 cm.
gew. Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
Feuerschutzabschluss T 30 / F 30, Aluminium
Beschläge Türen (formale Regelungen) Nachfolgend werden die für die jeweiligen Anforderungen
der Türen, die einzusetzenden Türbänder und Beschläge
in ihrer Grundausstattung beschrieben.
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist
unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die
Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die
Befestigung dieser Bauteile erfolgt nach Angaben des
System-Herstellers.
System-Zubehör:
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte,
Dichtstücke, Befestigungszubehör und
Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden
Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese
Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-30 RS sind
nach dem Zulassungsbescheid des angebotenen Türsystemes
einzusetzen
Beschläge Türen (formale Regelungen)
Rollentürbänder, T 30 Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-30 sind
nach Zulassungsbescheid einzusetzen.
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer
Abmessung von 22 x 170 mm, für Flügellasten bis 210 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die
Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den
Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung
vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935 Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 13
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 7
Rollentürbänder, T 30
2-flg. T 30 Teilpanik "B" 179, Einfachverriegelung 2-flügeliger Türbeschlag für Brandschutztüren T 30 nach
DIN 4102, Antipanik Riegel-Fallenschloss,
Schließfunktion "B" gemäß DIN EN 179
Ausführung:
Teilpanik-Funktion (Gangflügel)
Türbänder und Sicherungsbolzen:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden
Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
Antipanik Riegel- Fallenschloss, ohne Wechsel, geteilte
Drückernuss, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle,
vernickelt, Schließplatte. Vorgerichtet für
Digitalzylinder
Türen mit einer Flügelhöhe > 2309 mm sind mit einer
zusätzlichen oberer Verriegelung auszustatten.
Ver-/Entriegelung Standflügel:
Verdecktliegender Falztreibriegel, Treibstangen,
Treibstangenführung, Bodenbuchse und
Befestigungsmaterial.
Betätigung:
Gangflügel/Standflügel Innen: Türdrücker nach DIN EN
179, FSB oder gleichwertig nach Wahl des AG, Edelstahl.
Gangflügel Außen: Türdrücker FSB oder gleichwertig nach
Wahl des AG, Edelstahl.
Incl. Bodentürstopper aus Edelstahl.
2-flg. T 30 Teilpanik "B" 179, Einfachverriegelung
Integrierter Türschließer ohne Feststellung, 2-flg. Tür Zwei Stück oben liegende integrierte Gleitschienen-
Türschließer nach DIN EN 1154 mit Schließfolgeregelung,
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung
hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße: 3 - 6, entsprechend der
Türflügelbreite.
Incl. des Systembefestigungszubehör und erforderlichen
Boden- Türstopper zur Öffnungsbegrenzung.
Integrierter Türschließer ohne Feststellung, 2-flg. Tür
Verglasung (formale Regelungen) Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine
Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der
Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen
Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der
Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße
sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine
gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle
hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau,
einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen
und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle
erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und
Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter
Berücksichtigung der Scheibengrößen und der
Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des
Glas-Herstellers zu ermitteln.
Die Eignung der vorgeschlagenen Glasaufbauten ist für
den jeweiligen Anwendungsfall hinsichtlich Glasarten,
Glasdicken und Abmessungen vom Auftragnehmer zu prüfen.
Dies trifft insbesondere auf die Anforderungen der
jeweiligen Landesbauordnung, die Vorschriften der
Gemeindeunfallversicherung und der
Bau-Berufsgenossenschaften oder sonstige, anzuwendende
Vorschriften zu.
Die Angabe der Licht- und Energiewerte erfolgt nach DIN
EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau.
Abweichungen vom Standardaufbau und Einbaulage aus der
Senkrechten führen zu Wertänderungen.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks
für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die
Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik
e.V., Rosenheim.
Verglasung (formale Regelungen)
EI30 Brandschutzglas Verglasungen mit Brandschutzglas EI30 gemäß EN 13501-2
aus Verbund-Sicherheitsgla s unter Einhaltung des
geforderten Schallschutzes des Feuerschutzelementes
gew. Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
gew. Typ Verglasung:
(vom Bieter einzutragen)
EI30 Brandschutzglas
Baukörperanschlüsse (formale Regelungen) Innenelemente Die Ausbildungen der Anschlüsse der Innenelemente ist
gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen.
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen
aus dem Schallschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind
in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage
der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren,
Frankfurt a. M. empfohlen.
Bei Öffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden
Bauteilen usw., sind größere Bauwerksbewegungen im
Bereich der Anschlüsse zu erwarten.
Baukörperanschlüsse (formale Regelungen) Innenelemente
Anschluß Rauch- und Brandschutzelemente T 30 Die Eignung des Rauch- und Feuerschutzabschlusses zur
Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in
Verbindung mit folgenden Wänden/Bauteilen nachgewiesen.
Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen
Vorschriften zu beachten.
Montagewände in Ständerbauweise (Höhe < 5 m) mit mit
verstärkter Stahlprofil-Unterkonstruktion und
beidseitiger Beplankung aus Gipskarton-
Feuerschutzplatten, Dicke > 100 mm, mindestens der
Feuerwiderstandsklasse F 30, Benennung
(Kurzbezeichnung) F 30-A, nach DIN 4102-4 Tabelle 48.
Die Anschlüsse der Brandschutzelemente müssen
hinsichtlich der mechanischen Festigkeit und der
dauerhaften Abdichtung mit dauerelastischen
Dichtungsmasse bei sinngemäßer Anwendung der DIN 18540
Teil 1 fachgerecht ausgeführt werden.
Anschluß Rauch- und Brandschutzelemente T 30
Schallschutz RwP 37 dB Schallschutz (Transmissionsdämmung) der Elemente nach
DIN 4109, gemäß Prüfung nach DIN EN 20140.
Bewertetes Schalldämm-Maß RwP 37 dB (Prüfwert)
Grundlage ist das Schallschutzprüfzeugnis des
Systemherstellers für das entsprechende System.
Schallschutz RwP 37 dB
Positionsbeschreibungen (formale Regelungen) Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen
aufgeführten Leistungen sind gemäß den vorbeschriebenen
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingen ZTV, sowie
den Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen
Beschreibungen auszuführen.
Alle Positionen sind als komplette, in sich
geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen
anzubieten.
Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind
mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem
Angebot beizufügen.
Positionsbeschreibungen (formale Regelungen)
01.01 Innentürelemente aus Aluminium
01.01
Innentürelemente aus Aluminium