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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 örtliche Situation VORBEMERKUNGEN zur örtlichen Situation
Projekt: Alfred-Delp-Ring 2+3+4 - Errichtung einer Wohnanlage in
2 Bauabschnitten mit 95 WE
Standort:
Alfred-Delp-Ring, 99087 Erfurt
Bauherr:
Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG
Hochheimer Straße 59 in 99094 Erfurt
Architekt
archiZaesur
Architekten und Sachverständigenbüro
Architekt Dipl.-Ing. Stefan Bischopink
Neutorstr. 35
55116 Mainz
Ausschreibung/ Bauüberwachung:
Planwelt Partnerschaft mbB
Ing. T. Schaubs und Arch. J. Knoth
An der Kalkreiße 8 in 99085 Erfurt
mail@planwelt.com
Ansprechpartner für Bauleitung und Ausschreibung ist:
Dipl.-Ing. Torsten Schaubs
Energiestandard: KfW 40 NH
In dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich für beide Bauabschnitte zu bewerben.
Bauherr ist die Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG.
Als in Erfurt ansässige Unternehmensgruppe sind wir bestrebt regionale Firmen zu binden und zuverlässige Partner für unsere Vorhaben zu finden. Wir haben ein hohes Interesse bei einem Bietergespräch über die Vergabe weiterer Bauabschnitte mit Ihnen zu sprechen. Wir freuen uns, ein Angebot zu erhalten und stehen einer gemeinsamen Unternehmung positiv entgegen!
Der Projektstandort befindet sich im Stadtteil Roter Berg im Erfurter Norden.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Am Roten Berg / August-Fröhlich-Straße und eine eigene Baustraße im nördlichen Bereich des Baugebietes.
Die Ausschreibung der Gewerke wird nach einzelnen Häusern aufgeteilt, wobei der Bieter für alle oder mehrere einzelne Häuser zeitversetzt anbieten kann.
Die Gebäude Haus 1+ Haus 3 sind nicht unterkellert, Haus 2 hat einen Technikkeller welcher alle 3 Häuser versorgt. Alle Gebäude erhalten 5 Obergeschossen aus Kalksandstein mit vorgesetzter Holzfassade
Erschlossen werden die Wohnungen durch mehrere Aufzüge, Treppenhäuser und Laubengänge.
Die Gebäude erhalten Loggien/ Freisitz.
01 örtliche Situation
02 Planfred- Planradar Hinweis zur Planung/ Verwendung Planfred.com:
Sämtliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Schal- und Bewehrungspläne, Detailpläne....)
werden durch die Planer in der Online-Plattform Planfred.com
hinterlegt und verwaltet.
Zu neu hinterlegten Plänen, erhält der AN eine automatische
Benachrichtigung von Planfred.com. Die Upload-Benachrichtigung wird täglich um 00:00 per E-Mail versendet.
Der AN erhält bei Beauftragung eine Planliste mit für das Gewerk
relevanten Plänen, bzw. Dokumenten. Es besteht eine Filtermöglichkeit, die eine einfache Prüfung, der relevanten Pläne erleichtert.
Es besteht ein vollständiger Zugriff auf die baufreigestellte
Planung. Ergänzende Pläne, Dokumente oder auch Planstände muss der AN eigenverantwortlich sichten (nach Benachrichtigung
über den Uploadmelder), bei der Ausführung berücksichtigen und bei Bedarf ausdrucken.
Der AN muss alle vom ihm erstellten Werk-, Detail- und Montagepläne sowie Prüfungen, Abnahmen und Nachweise in der Online-Plattform Planfred.com ablegen und die notwendigen Zuordnungen anfügen (z.B.
Bauabschnitt, Grundriss, Ansicht, etc.), sodass der hochgeladene
Inhalt von allen Beteiligten gefunden und zugeordnet werden kann.
Werk- und Montagepläne zur Prüfung durch die Planer sind mit dem Vermerk Abstimmungspläne durch den AN im Planfred.com hochzuladen.
Hinweis zur Verwendung von Planradar.de:
Durch den Bauherren wird zur Baustellenbetreuung die APP Planradar verwendet.
Für die Handwerker/AN ist die baubegleitenden Verwendung zwingend vorgeschrieben.
Es fallen KEINE Kosten für diese Verwendung an.
Der AN ist verpflichtet eine E-Mailadresse zur Eintragung in die APP bereitzustellen.
Alle den AN betreffenden Vorgänge, Anweisungen, Mängelanzeigen u.ä.
sind zeitnah zu bearbeiten und im Mangelfall mit Foto als erledigt abzumelden.
Auf Wunsch erfolgt eine Einführung in die APP durch den Bauherren.
02 Planfred- Planradar
03 Nachhaltigkeit allg. Vorbemerkungen nach QNG-WG23/ BiRN V2
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt.
Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten.
Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten.
Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gemäß des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen.
Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen
gem. des «Anhangdokument 3.1.3
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant:
\ Bodenbeläge
\ Verlegewerkstoffe
\ Kleb- und Dichtstoffe
\ Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen
\ Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff
\ Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz
\ Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes
\ Holzwerkstoffplatten
\ Bauprodukte auf Bitumenbasis
\ Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen
\ Dämmstoffe
\ Bauprodukte haustechnischer Installationen
2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist der Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte,
nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt:
Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der
neu eingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen
\ PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer
\ Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
03 Nachhaltigkeit
04 Ausführungszeiten Bauzeit für die Innentüren:
voraussichtlich
Haus 2
06/2027- 07/2027
Haus 1
07/2027- 09/2027
Haus 3
10/2027- 11/2027
=================================
04 Ausführungszeiten
ZTV alle Gewerke Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen:
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist,
sind in den Einheitspreisen entsprechend zu
berücksichtigen.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der
beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung
digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die
Vervielfältigung der Planunterlagen für seine
Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem
AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere
Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen.
1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganztägig durch einen deutsch sprechenden Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu
berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.5 Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen.
1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen,
d.h. dass der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen,
auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der
angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der
Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu benennen.
1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ecktermine des Ausführungszeitraumes
werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot
entsprechend zu berücksichtigen.
1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc.
Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom (0,5%), Bauwasser (0,1%),
BE-Fläche (0,2%), Bauwärme (0,4%), Videoüberwachung der Baustelle (0,15%) und die Toilettennutzung (0,2%) verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,55 % der Nettoabrechnungssumme zu bezahlen.
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu,
dass er die vorgenannten Aufwendungen in der
Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat.
Besonderer Abrechnungshinweis:
- Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %,
- Sicherheitseinbehalt bei Schlussrechnung bis Vorlage
Bankbürgschaft 5 %,
- Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw.
Zahlungsplan
1.11 Die VOB in ihrer aktuellen Fassung, die für das
jeweilige Gewerk geltenden DIN-Vorschriften und die
allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit
Vertragsabschluss als vereinbart.
1.12 Nebenangebote sind ausdrücklich erwünscht.
ZTV alle Gewerke
ZTV Innentüren Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Innentüren, Tore
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere
ATV DIN 18355 - Tischlerarbeiten,
ATV DIN 18357 - Beschlagarbeiten,
ATV DIN 18358 - Rollladenarbeiten,
ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten,
ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
GSB International e. V.,
ift Rosenheim GmbH,
Informationsverein Holz e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren
e. V.,
ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
VDE Verlag GmbH,
VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus
dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und
benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement
festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen
ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert
vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und
rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen
und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung
zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der
Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene
Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu
verstehen),
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, unter
Berücksichtigung möglicher auftretender Verformungen
und Spannungen durch Stoß und thermische Belastungen,
Bemessung der Konstruktionen einschließlich
Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen
und der Verankerung,
Türlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen
Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen
sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile,
Funktionsmechanismen, Schließer sowie
Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter,
Fluchttürterminals. Jede Türanlage erhält eine Nummer,
die in den Grundrissen eingetragen wird.
Der AN erstellt Übersichtspläne über elektrisch oder
elektronisch aufzuschaltende Türelemente unverzüglich,
spätestens 10 Tage nach Beauftragung, zur Vorlage beim
AG. Der AN stimmt diese auch mit dem Elektrogewerk ab.
Soweit elektromotorische Türantriebe
Leistungsbestandteil des AN sind, erstellt dieser
unaufgefordert eine Gefährdungsanalyse für jede
unterschiedliche Einbausituation zum Nachweis der
Zulässigkeit des Einbaus am konkreten Einbauort.
Der AN prüft im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung die
Elektroinstallationsplanung des AG auf Vollständigkeit
und Lage der Anschlüsse für die Türelemente.
Der AN übergibt unverzüglich, spätestens innerhalb von
10 Tagen nach Beauftragung, eine Zusammenstellung aller
Einbauanleitungen an den AG und weist auf erforderliche
Vorleistungen in den Trockenbauwänden hin.
Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig
vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe
der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850
mm aus DIN 18040-2 Tabelle 1 hin.
Soweit Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der
Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als
Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein
weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige
jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile
für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von
qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
3 Türen
3.1 Türliste des AN, Werkstatt- und Montageplanung
Der AN erstellt innerhalb einer Woche nach
Auftragserhalt eine Türliste auf Grundlage eines
örtlichen Aufmaßes, der Ausführungsplanung des AG, der
Leistungsbeschreibung und dieser ZTV. Stellt der AN in
diesem Zusammenhang Widersprüche zwischen den
verschiedenen Ausführungsgrundlagen fest, weist er den
AG auf diese Widersprüche ausnahmslos hin und fordert
Aufklärung und Entscheidung des AG rechtzeitig vor
Materialbestellung ein. Die Erstellung der AN-seitigen
Türliste gilt als Werkstatt- und Montageplanung des AN.
Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste
alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die
sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und
der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht
unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der
Türliste die von ihm ermittelten lichten
Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden
mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet
erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn
geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten
werden können.
Eckstöße von Bekleidungen und Verleistungen sind auf
Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Verleistungen
sind im Material und mit der gleichen
Oberflächenbehandlung wie die Einbauelemente
herzustellen.
Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung
der Malerarbeiten einzubauen und in den Türecken auf
Gehrung zu schneiden.
3.2 Zargen
Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem
Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei
mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und
Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind
alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen
einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller
Türen sind so auszuwählen, dass die
Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen
unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen.
Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot-
und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen
Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in
horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden
Gewerke auszugleichen.
Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür
bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen
unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen
mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht
zulässig, es sind Türen mit entsprechender
Einbauanweisung vorzusehen.
Zargen ungefälzter Türen sind so maßhaltig zu setzen,
dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge
maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche
erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen
Abweichungen von geplanten Soll-Wanddicken von -5 bis
+10 mm ausgleichen können. Stahlzargen sind mit einer
Mindestblechdicke von 1,5 mm für Türen ohne
Funktionsanforderung im Wohnungsbau und 2 mm für alle
übrigen Türen auszuführen.
3.3 Unterer Abschluss
Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge
unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der
Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte
die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein,
so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung
hierüber.
Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer
maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm,
unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur
Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher
Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig.
Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal
4 mm Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind
generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen,
soweit kein Warentransport stattfindet.
Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig
vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsbahn mit
beidseitig mindestens 15 cm seitlichem Überstand
vorzurüsten. Die Abdichtungsbahn ist vom AN am
Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere
Anschluss von Außentüren mit Aufständerung ist durch
feuerverzinkte Stahlteile und Wärmedämmelemente
auszuführen.
Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an
Terrassen und Balkonen bedingen konstruktive Maßnahmen
wie etwa beheizte und an die Entwässerung
angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen.
Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch
mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann,
teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der
Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest-
und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm
aufweisen.
3.4 Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse
Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte
Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion
erforderlichen Beschlägen als einheitliches System
auszuführen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als
Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht
beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich.
Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und
Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem
Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen
und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN
rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren.
3.5 Schließung
Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren
sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher
Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner
ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter
Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann.
Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt
einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender
Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für
die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden
("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen.
3.6 Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen
Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und
Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung
erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen
dieser Türen sicherzustellen.
Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte
Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht
gewährleistet wird, sind Vollpanikbeschläge mit
Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die
Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig
festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige
Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen.
Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind
ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern
oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen
auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen
Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der
Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit
Prüfnachweisen belegt.
Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen permanent
geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über
Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den
Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage
aufheben. Alternativ hierzu können
mechanisch-elektroakustische Fluchttürwächter
eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei
unberechtigter Türöffnung geben.
3.7 Türschließer
Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von
Türschließern in Aluminiumsilber vorzusehen.
Türschließer von Außentüren werden auf der Innenseite
der Fassade (nicht außenseitig, also Über-Kopf-Montage)
montiert.
Scherentürschließer sind nicht zulässig, sofern nicht
ausdrücklich in nachfolgenden Leistungspositionen
gefordert. Obentürschließer sind standardmäßig
mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) mit
mechanischer Rastfeststellung auszuführen.
Vollintegrierte Türschließer sind bei Holzrahmentüren
als Mindeststandard festgelegt.
Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom
AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine
Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum
Nachstellen aller Türschließer gehört zum
Leistungsumfang des AN.
Sämtliche Befestigungsmittel für Türen am Baukörper
müssen aus nichtrostendem Material bestehen oder
verzinkt sein. Gegebenenfalls sind Verstärkungen
vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus
verhindern, wenn die Türkonstruktion dies erfordert.
Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen,
deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich
hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren,
kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen
erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten
sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer
so lange im Freilauf befinden, bis die
Gebäudebrandmeldeanlage oder die RMZ Alarm auslösen.
Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher
Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung hin.
3.8 Feststellanlagen und Freilauftürschließer
Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von
Türen und Toren mit Brand- und/oder
Rauchschutzanforderung zu rechnen ist, muss eine
Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen
flurquerenden Türen, die keinen
Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon
auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind.
Der AN weist den AG auf die Erfordernis von
Feststellanlagen im Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten
Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür
schließen".
Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der
Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer
mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht
ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Der
Offenhaltungswinkel soll mindestens 115° betragen.
Alle Feststellanlagen sind als in die
Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen
einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe
des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr
als 35 mm betragen.
Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum
Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder
sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung
eines (bauseitigen) Buskopplers einer Brandmeldeanlage
zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf.
In Bereichen mit hohen mechanischen Beanspruchungen
(Schulen, Warenhäusern, Produktionen) sind
ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist
den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis
von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Wandhaftmagnete
hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete
sind beidseits der Türelemente anzuordnen.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend
beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der
Ausführung von FSA gelten:
Lieferung + Einbau Türschließer AN,
Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN,
Lieferung + Einbau FSA AN,
Lieferung + Einbau Deckenmelder AN,
Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk),
Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk),
Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG,
Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN,
Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG
(Elektrogewerk),
BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG,
Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN.
3.9 Kraftbetätigte Türen
Kraftbetätigte ("angetriebene") Türen sind generell an
behindertengerechten Gebäudezugängen,
Gewerbeküchenzugängen und allen Türen, die regelmäßig
von Personen mit Warenverkehr begangen werden,
vorzusehen.
Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H < 70
mm, vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf
abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten
zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete
Unterputz-Betätigungstaster.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend
beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der
Ausführung kraftbetätigter Türen gelten:
Lieferung + Einbau Türantrieb AN,
Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN,
Lieferung + Einbau Bedienterminal AN,
Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN,
Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk),
Unterputz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk),
Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN.
3.10 Beschläge, allgemein
Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge
standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für
Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen.
Sämtliche Bänder von Stahlblech- und Glas-Rahmentüren
sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen.
Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit
Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der
Bandstifte zu versehen.
Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind
vom AN während der Bauzeit gegen Beschädigung und
Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder
Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder
restlos zu entfernen.
Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht
erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch
möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine
Beschläge anbauen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu
machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel,
Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und
- soweit zulässig - zu ölen.
Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass
die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder
Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig,
Rückstände sind unzulässig.
Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen
gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich
einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne
Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des
Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für
Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu
gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern
sollen Panikschlösser erhalten.
Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit
Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als
Trittschutz auszuführen.
Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag
Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung
des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere
begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern.
Stulpflügel sind mit verdeckt liegender
Handhebelbedienung auszustatten.
Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen.
Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine
Aussperrsicherung vorzusehen.
Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit
Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete
Oberflächen sind unzulässig.
Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind
nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen.
Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische
Fernbedienungen.
Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Bereichen zur
Nutzung von Kindern oder verwirrten Personen sind vom
AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit
abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle
abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit
sind gleichschließende Schlösser auszuführen.
Beschläge benachbart angeordneter Elemente (z. B.
Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf
gleicher Höhe über OKF eingebaut werden.
3.11 Beschläge von Außentüren
Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit
mindestens folgenden Beschlägen auszuführen:
Zugangs- oder Hauseingangstüren
Bänder: 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet
im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei
außenliegenden Bändern, 3-D-verstellbar
Drücker: Drücker nach EN 179 in Edelstahl,
kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig
Knauf als Rohrrahmenbeschlag
Stange: Edelstahlgriffstange außenseitig über ges.
Türhöhe, d = > 42 mm
Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit
Anbohrschutz
Schloss: Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite
als Fallenriegelschloss
Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer,
silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer und
Feststellung in raumseitiger Montage
Schließblech: Als E-Öffner
Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als
ISO-Scheiben, erforderliche Kennzeichnung nach
BG-Vorgabe durch Folierung
Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand
liegende Türen erhalten eine Regenschiene
Notausgangstüren
Bänder: 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet
im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei
außenliegenden Bändern
Drücker: Drücker nach EN 179 in Edelstahl,
kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig
Knauf als Rohrrahmenbeschlag
Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit
Anbohrschutz
Schloss: Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite
als Fallenriegelschloss, Dreifachverriegelung
Überwachung: Magnetkontakt für Verschlussüberwachung
Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer,
silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer
Schließblech: Als Sicherheitsschließblech zur
Vorrüstung für Türöffner
Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als
ISO-Scheiben; erforderliche Kennzeichnung nach
BG-Vorgabe durch Folierung
Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand
liegende Türen erhalten eine Regenschiene
3.12 Verglasungen
Soweit großflächige Verglasungen an Türen oder
Ganzglastüren vorgesehen sind, sind diese vom AN
entsprechend berufsgenossenschaftlicher und
ASR-Anforderungen mittels deutlich sichtbarer Folierung
auf Augenhöhe zu kennzeichnen.
Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren
Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt
durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben
auszuführen.
Eine einbauort- und nutzungsspezifische
Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder
absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind,
obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und
Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen
nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser
dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen
unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen in Türen absturzsichernde
Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im
Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie
die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Türelemente
selber entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
ZTV Innentüren
02 Wohnungseingangstüren
02
Wohnungseingangstüren
2 Ausführung WET
[2]
Ausführung WET
E
02.01 WET zum Treppenhaus (ss+ds) 101x223,5 Wohnungseingangstür selbstschließend+ dichtschließend
1010x2235mm
bestehend aus Umfassungszarge aus Holz 2-teilig
Weißlack-beschichtet, zum nachträglichen Einbau in Mauerwerk
Maulweite: 17,5 - 25cm
Türblatt Weißlack-beschichtet,
Holzzarge umlaufend, durchgehende Bandverstärkungsleiste,
Einschlag überfälzt mit doppelter Falzdichtung, innen
mit Schallexdichtungsautomat; die Zargenmontage hat
verdeckt zu erfolgen, Zargenhohlraum fachgerecht verfüllen.
Rohbauöffnungsmaß: 1010 x 2250 mm
Klimaklasse : III
Mechan. Beanspr. : S
Schallschutzklasse: III
Beschläge: Sicherheits-Wechselgarnitur LM-elox. für PZ
vorgerichtet, Sicherheits-Schließblech, 3-fach
verstärktes Türband kugelgelagert.
Einbruchsicherheit: WK2 / RC2 nach DIN EN 1627,
3-fach Verriegelung, selbstverriegelnd
Drückergarnitur: außen Knauf, innen Klinke, Hoppe Paris
oder ähnlich
Türblattdicke: gem. Zulassung
Oberfläche Zarge: Weiß-Lack
Oberfläche Türblatt: Weißlack-beschichtet
Farbe nach Farbkarte des AG, nach Wahl des AN
inkl. Weitwinkelspion
Obentürschließer mit Gleitschiene
Fabrikat: Geze TS 3000V
incl. des notwendigen Montagematerials
oder gleichwertig
Hinweis:
RC2 - jedoch - PZ-Schließblech ohne Anbohrschutz; geeignet zum
Einbau eines bauseitigen Smart-Zylinders von DormaKaba
Einbauort: WET zum Treppenraum
______________________________________
Bietereintrag
02.01
WET zum Treppenhaus (ss+ds) 101x223,5
11,00
St
02.02 WET zum Treppenhaus (ss+ds) 107x223,5 Wohnungseingangstür selbstschließend+ dichtschließend
1070x2235mm
bestehend aus Umfassungszarge aus Holz 2-teilig
Weißlack-beschichtet, zum nachträglichen Einbau in Mauerwerk
Maulweite: 17,5 - 25cm
Türblatt Weißlack-beschichtet,
Holzzarge umlaufend, durchgehende Bandverstärkungsleiste,
Einschlag überfälzt mit doppelter Falzdichtung, innen
mit Schallexdichtungsautomat; die Zargenmontage hat
verdeckt zu erfolgen, Zargenhohlraum fachgerecht verfüllen.
Rohbauöffnungsmaß: 1070 x 2240 mm
Klimaklasse : III
Mechan. Beanspr. : S
Schallschutzklasse: III
Beschläge: Sicherheits-Wechselgarnitur LM-elox. für PZ
vorgerichtet, Sicherheits-Schließblech, 3-fach
verstärktes Türband kugelgelagert.
Einbruchsicherheit: WK2 / RC2 nach DIN EN 1627,
3-fach Verriegelung, selbstverriegelnd
Drückergarnitur: außen Knauf, innen Klinke, Hoppe Paris
oder ähnlich
Türblattdicke: gem. Zulassung
Oberfläche Zarge: Weiß-Lack
Oberfläche Türblatt: Weißlack-beschichtet
Farbe nach Farbkarte des AG, nach Wahl des AN
inkl. Weitwinkelspion
Obentürschließer mit Gleitschiene
Fabrikat: Geze TS 3000V
incl. des notwendigen Montagematerials
oder gleichwertig
Hinweis:
RC2 - jedoch - PZ-Schließblech ohne Anbohrschutz; geeignet zum
Einbau eines bauseitigen Smart-Zylinders von DormaKaba
Einbauort: WET zum Treppenraum
______________________________________
Bietereintrag
02.02
WET zum Treppenhaus (ss+ds) 107x223,5
E
11,00
St
02.03 WET zum Hausflur (ds) Wie vorherige Position, jedoch:
Wohnungseingangstür dichtschließend
Maulweite: 17,5 - 23cm
Türblatt Weißlack-beschichtet,
Rohbauöffnungsmaß: 1010 x 2140 mm
Klimaklasse : III
Mechan. Beanspr. : S
Schallschutzklasse: III
Beschläge: Sicherheits-Wechselgarnitur LM-elox. für PZ
vorgerichtet, Sicherheits-Schließblech, 3-fach
verstärktes Türband kugelgelagert.
Einbruchsicherheit: WK2 / RC2 nach DIN EN 1627, 3-fach Verriegelung,
selbstverriegelnd
Drückergarnitur: außen Knauf, innen Klinke, Hoppe Paris
oder ähnlich
Türblattdicke: gem. Zulassung
Oberfläche Zarge: Weiß-Lack
Oberfläche Türblatt: Weißlack-beschichtet
Farbe nach Farbkarte des AG, nach Wahl des AN
inkl. Weitwinkelspion
Obentürschließer mit Gleitschiene
Fabrikat: Geze TS 3000V
incl. des notwendigen Montagematerials
oder gleichwertig
Hinweis :
RC2 - aber PZ-Schließblech ohne Anbohrschutz; geeignet zum
Einbau eines bauseitigen Smart-Zylinders von DormaKaba
Einbauort: WET zum Hausfluren
02.03
WET zum Hausflur (ds)
E
7,00
St
02.04 WET Wohngemeinschaft Wohnungseingangstür mit Holzumfassungszarge
Schallschutzklasse 3
Klimaklasse 3
vorgerichtet für OTS (ohne OTS)
CPL Weißlack, Farbe weiß ähnlich RAL 9010
3-fach Verriegelung
VX-Bänder: 2 Stück
absenkbare Bodendichtung
Spion
Drückergarnitur: außen Knauf, innen Klinke, Hoppe Paris
oder ähnlich
PZ-Wechselgarnitur
Türblatt: 1010x2135
Zarge: Mauerwerk bis 24cm
Hinweis :
RC2 - aber PZ-Schließblech ohne Anbohrschutz; geeignet zum
Einbau eines bauseitigen Smart-Zylinders von DormaKaba
02.04
WET Wohngemeinschaft
48,00
St
02.05 Zulage Freilauftürschließer für Vorposition Mehrpreis für Freilauftürschließer
anstelle OTS
Angeb. Fabrikat
02.05
Zulage Freilauftürschließer für Vorposition
E
11,00
St
02.06 Zulage Obentürschließer/selbstschließend Zulage für die Ausstattung von WE-Türen (dicht
schließend) zu "dicht- und selbstschließend" durch
zusätzlichen Obentürschließer mit Gleischiene.
02.06
Zulage Obentürschließer/selbstschließend
E
4,00
St
02.07 Mehrpreis HPL-Beschichtung Türblatt (Resopal) Mehrpreis HPL-Beschichtung Türblatt (Resopal)
02.07
Mehrpreis HPL-Beschichtung Türblatt (Resopal)
E
1,00
St
04 Innentüren
04
Innentüren
1 -
[1]
-
E
04.01 wie vor: 1010/2135 wie vor: 1010/2135
04.01
wie vor: 1010/2135
97,00
St
04.02 wie vor: 885/2135 wie vor: 885/2135
04.02
wie vor: 885/2135
E
4,00
St
04.03 wie vor: 760/2135 wie vor: 760/2135
04.03
wie vor: 760/2135
5,00
St
04.04 wie vor: 1010/2135, ds wie vor: 1010/2135, ds
als Innentür dichtschließend zum Treppenhaus
Obentürschließer mit Gleitschiene
Fabrikat: Geze TS 3000V
incl. des notwendigen Montagematerials
oder gleichwertig
Einbauort: WC-Gemeinschaft
04.04
wie vor: 1010/2135, ds
4,00
St
04.05 Zulage Maulweite >175mm bis 260mm Zulage Maulweite >175mm bis 260mm
für Zargen 760/885/985x 2135mm
04.05
Zulage Maulweite >175mm bis 260mm
1,00
St
04.06 Zulage Ausführung Feuchtraumtür Zulage Ausführung Feuchtraumtür
zu Pos. wie vor in den Bädern
04.06
Zulage Ausführung Feuchtraumtür
50,00
St
04.07 Zulage WC-Schloss, Hoppe Paris, Edelstahl matt Zulage WC-Schloss, Hoppe Paris, Edelstahl matt
anstelle Zimmertürschloss
04.07
Zulage WC-Schloss, Hoppe Paris, Edelstahl matt
50,00
St
04.08 Türblatt kürzen zur Belüftung Türblatt kürzen zur Belüftung
incl. beschichten und versiegeln der Schnittkante
04.08
Türblatt kürzen zur Belüftung
E
1,00
St
04.09 Türblatt industriell kürzen Türblatt industriell kürzen
Bad 2 cm; IT 1 cm
04.09
Türblatt industriell kürzen
96,00
St
04.10 Türstopper - Boden Türstopper, passend zum Beschlag, liefern und einbauen
Hermat 3693 Edelstahl matt
04.10
Türstopper - Boden
E
10,00
St
04.11 Bumsinchen - weiß Wandstopper liefern und montieren.
"Bumsinchen" oder alternativ
angeb. Fabrikat:
04.11
Bumsinchen - weiß
E
100,00
St
04.12 Schiebetür 1-flg, mit Zarge, WC-Schloss Schiebetür vor der Wand, WC
passend zu den Drehtürblättern
Klassifizierung
Klimaklasse:: KK1 (Prüfklima KKL-I nach RAL-GZ 426)
PEFC: 70% PEFC
Konstruktionsmerkmale Türblatt
Türblatt:Innentür nach DIN 68706, 1-flügelig,
einhängefertig nach DIN 18101, Kartonverpackt
Beanspruchungsgruppe: Klasse M (VS+RS)
Rohbauöffnung: 1010x2125mm
TB-Maße gefälzt (bxh): 985x 2106mm
Kürzbarkeit: 50mm
Dicke: ca.40mm
Flächengewicht: RS ca. 15,5 kg/m²
Innenlage:Röhrenspanplatte RS
Rahmen: MDF-Rahmen, unten 2-fach
Falz: stumpf
Kantenprofil:Premiumkante PK
Kantenbeschichtung: 3-seitige Kantenbeschichtung /
wahlweise sichtbares Rahmenholz
Schloss:Griffmuschel Oval mit WC-Zierkelriegelschloss
Oberflächenart: CPL-Weißlack
Oberfläche:lt. GARANT - Produktsortiment
Konstruktionsmerkmale Zarge
Typ: Schiebetürzarge vor der Wand laufend
Material: Futterteile aus 22 mm Spanplatte ,
Bekleidungen aus 12 mm Spanplatte/MDF
Schiebetürbeschlag: Basic mit Softstop
Eckverbindung: Eckverbindung auf Gerung
Verstellbereich: Zierbekleidung ab WS105 mit
Wandstärkenausgleich -10 bis +30 mm
Kantenform:Rundkante RK
Wandstärke:150mm
Oberflächenart: CPL-Weißlack
Leitprodukt: Garant Basic
o.glw.
Herstellernachweis:
GARANT Türen und Zargen GmbH
OT Ichtershausen
Garantstraße 1, Gewerbepark Thörey
99334 Amt Wachsenburg
Telefon +49 (0)3 62 02/91-0
service@garant.de
www.garant.de
04.12
Schiebetür 1-flg, mit Zarge, WC-Schloss
48,00
Stk.
06 Stahltüren
06
Stahltüren
06.01 Stahlblech-Innentür, T30, SUZ, 1010x2135mm Stahl-Blech-Innentürelement, 1-flg. als Brandschutztür
einschl. Zarge und Beschläge.
Türblatt: Stahl-Blech, doppelwandig, d= 1 mm,
3-seitig gefalzt, Mineralwolleeinlage,
Blattdicke ca. 45 mm
Zarge: Stahlumfassungszarge
nach DIN 18111, 2-tlg., d= 1,5 mm
Oberfläche: verzinkt + grundiert
Einbausituation: Massivwand
Wandstärke: bis 240 mm
einschl. Hintermörtelung.
Bänder: 3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar
Schloss: Einsteckschloss nach DIN 18250,
vorgerichtet für Profilzylinder,
Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus
Stahl, verzinkt
Drückergarnitur: Edelstahl mit Rosette
Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene
nach DIN EN 1154
Brandschutz: T30 nach DIN 4102 bzw.
EI230-C5 nach EN 16034
Türöffnungsmaß: 1010x2.135 mm
als fertige Leistung, liefern und einbauen.
Einbauort: KG
TW, Elektro, Batterie, Flur3
06.01
Stahlblech-Innentür, T30, SUZ, 1010x2135mm
4,00
St
06.02 Stahlblech-Innentür, T30, SUZ, 1135x2135mm Stahl-Blech-Innentürelement, 1-flg. als Brandschutztür
einschl. Zarge und Beschläge.
Türblatt: Stahl-Blech, doppelwandig, d= 1 mm,
3-seitig gefalzt, Mineralwolleeinlage,
Blattdicke ca. 45 mm
Zarge: Stahlumfassungszarge
nach DIN 18111, 2-tlg., d= 1,5 mm
Oberfläche: verzinkt + grundiert
Einbausituation: Massivwand
Wandstärke: bis 240 mm
einschl. Hintermörtelung.
Bänder: 3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar
Schloss: Einsteckschloss nach DIN 18250,
vorgerichtet für Profilzylinder,
Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus
Stahl, verzinkt
Drückergarnitur: Edelstahl mit Rosette
Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene
nach DIN EN 1154
Brandschutz: T30 nach DIN 4102 bzw.
EI230-C5 nach EN 16034
Türöffnungsmaß: 1135x2.135 mm
als fertige Leistung, liefern und einbauen.
Einbauort: KG
Heizung,
06.02
Stahlblech-Innentür, T30, SUZ, 1135x2135mm
1,00
St
06.03 Stahlblech-Innentür, T30RS, SUZ, 1010x2135mm Stahlblech-Innentürelement, 1-flg. als Brand- und
Rauchschutztür einschl. Zarge und Beschläge.
Türblatt: Stahlblech, doppelwandig, d= 1 mm,
3-seitig gefalzt, Mineralwolleeinlage,
Blattdicke ca. 55 mm
Bodendichtung: absenkbar, integriert
Zarge: Stahlumfassungszarge
nach DIN 18111, 2-tlg., d= 1,5 mm
Oberfläche: verzinkt + grundiert
Einbausituation: Massivwand
Wandstärke: bis 240 mm
einschl. Hintermörtelung.
Bänder: 3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar
Schloss: Einsteckschloss nach DIN 18250,
vorgerichtet für Profilzylinder,
Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus
Stahl, verzinkt
Drückergarnitur: Edelstahl mit Rosette
Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene
nach DIN EN 1154
Brandschutz: T30 nach DIN 4102 und rauchdicht
RS nach DIN 18095 bzw.
EI230-S200-C5 nach EN 16034
Türöffnungsmaß: 1010x2.135 mm
als fertige Leistung, liefern und einbauen.
Einbauort: Fäkalraum,
H2 KG TRH, Perso.Flur
06.03
Stahlblech-Innentür, T30RS, SUZ, 1010x2135mm
6,00
St
06.04 Stahlblech-Innentür, T30RS, SUZ, 1200x2135mm Stahlblech-Innentürelement, 1-flg. als Brand- und
Rauchschutztür einschl. Zarge und Beschläge.
Türblatt: Stahlblech, doppelwandig, d= 1 mm,
3-seitig gefalzt, Mineralwolleeinlage,
Blattdicke ca. 55 mm
Bodendichtung: absenkbar, integriert
Zarge: Stahlumfassungszarge
nach DIN 18111, 2-tlg., d= 1,5 mm
Oberfläche: verzinkt + grundiert
Einbausituation: Massivwand
Wandstärke: bis 240 mm
einschl. Hintermörtelung.
Bänder: 3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar
Schloss: Einsteckschloss nach DIN 18250,
vorgerichtet für Profilzylinder,
Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus
Stahl, verzinkt
Drückergarnitur: Edelstahl mit Rosette
Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene
nach DIN EN 1154
Brandschutz: T30 nach DIN 4102 und rauchdicht
RS nach DIN 18095 bzw.
EI230-S200-C5 nach EN 16034
Rohbauöffnung: 1.200x2.145 mm
als fertige Leistung, liefern und einbauen.
Einbauort: Haus1+3- Technikraum
06.04
Stahlblech-Innentür, T30RS, SUZ, 1200x2135mm
4,00
St
06.05 Stahlblech-Innentür, RS, SUZ, 1010x2135mm Stahl-Blech-Innentürelement, 1-flg. als Rauchschutztür
einschl. Zarge und Beschläge.
Türblatt: Stahl-Blech, doppelwandig,d= 1 mm,
3-seitig gefalzt, Mineralwolleeinlage,
Blattdicke ca. 55 mm
Bodendichtung: absenkbar, integriert
Zarge: Stahlumfassungszarge
nach DIN 18111, 2-tlg., d= 1,5 mm
Oberfläche: verzinkt + grundiert
Einbausituation: Massivwand
Wandstärke: bis 240 mm
einschl. Hintermörtelung.
Bänder: 3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar
Schloss: Einsteckschloss nach DIN 18250,
vorgerichtet für Profilzylinder,
Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus
Stahl, verzinkt
Drückergarnitur: Edelstahl mit Rosette
Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene
nach DIN EN 1154
Brandschutz: rauchdicht, RS nach DIN 18095 bzw.
S200-C5 nach EN 16034
Türöffnungsmaß: 1010x2.135 mm
als fertige Leistung, liefern und einbauen.
Einbauort: Fäkalraum, Technikraum
H2 KG TRH, Perso.Flur
06.05
Stahlblech-Innentür, RS, SUZ, 1010x2135mm
E
1,00
St
06.06 Zulage Fluchttür 1flg, Vollblatt Zulage zu 1-flg. Türelementen, für die Ausführung eines
Notausgangsschlosses mit Anti-Panik-Funktion nach DIN
EN 179, anstelle Standardausführung.
Schlosstyp: Einsteckschloss zum Einbau in
Vollblatttüren
als fertige Leistung, liefern und einbauen.
06.06
Zulage Fluchttür 1flg, Vollblatt
4,00
St
06.07 Zulage OTS, Gleitschiene, 1flg Obentürschließer (OTS) mit Gleitschiene nach DIN EN
1154, als Zulage zu 1-flg. Standardtürelementen.
Anwendungsklasse: 4
Türflügelbreite: max. 1.100 mm
Öffnungswinkel: >165°
Türschließergröße: 4
als fertige Leistung, liefern und einbauen.
Einbauort:
06.07
Zulage OTS, Gleitschiene, 1flg
E
1,00
St
06.08 Türstopper Alu, Wand-/Boden Wand- oder Bodentürstopper, Aluminium, mit
Gummianschlag, angeschraubt.
als fertige Leistung, liefern und einbauen.
06.08
Türstopper Alu, Wand-/Boden
E
5,00
St
06.09 Dokumentation/Revisionsunterlagen Dokumentation/Revisionsunterlagen über alle vom AN
tatsächlich ausgeführten Leistungen in folgendem
Mindestumfang:
Verlege- und Einbaupläne als auf Ist-Montagezustand
nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung
Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen
und Nachweise
Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter
Materialien samt deren Einbauanleitungen
Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie
deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise
Errichterbescheinigung über die regelgerechte
Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten
Pflege- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten
Produkte
Farb- und Designdokumentation mit vollständiger
Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle
sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen
Die Dokumentation/Revisionsunterlagen sind vor der
Ausführung der Bauleistung vom AN zu erstellen und dem
AG rechtzeitig vor Baubeginn zu übergeben, damit die
Schnittstellen zu den Leistungen anderer Gewerke in
Abstimmung auf die Einbaubedingungen aller Baustoffe
und -produkte erfolgen kann.
Die Dokumentation ist vom AN über die Dauer der Bauzeit
entsprechend fortzuschreiben und spätestens 21 Tage vor
(Teil-)Abnahme der Leistungen dem AG zur Prüfung und
nach Prüfung/Freigabe an den AG zum Verbleib zu
übergeben.
Die Übergabe der Werkstatt- und Montageplanung vom AN
an den AG erfolgt 3-fach in Papierform sowie in
Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
06.09
Dokumentation/Revisionsunterlagen
1,00
psch
06.10 Kennzeichnungsschilder für Brand- und Rauchschutztüren Liefern und dauerhaft, gut sichtbar anbringen von Kennzeichnungsschildern an allen Brand- und Rauchschutztüren des Gewerks gemäß den bauaufsichtlichen Anforderungen und den jeweiligen Zulassungsbescheiden der Türelemente.
Ausführung und Beschriftung je nach Türfunktion, z. B.:
- „Feuerschutztür – geschlossen halten“ für Türen mit Feuerschutzanforderung (T30)
- „Rauchschutztür – geschlossen halten“ für Türen mit Rauchschutzanforderung (RS)
Schilder dauerhaft und abriebfest ausgeführt, Befestigung auf oder unmittelbar neben dem Türblatt in gut einsehbarer Position.
Abrechnung je Tür/Schild.
06.10
Kennzeichnungsschilder für Brand- und Rauchschutztüren
E
16,00
Stk
06.11 Wartung brandschutzrelevanter Türelemente, jährlich, 5 Jahre Jährliche Wartung aller brandschutz- und rauchschutzrelevanten Türelemente des Gewerks (Brand- und Rauchschutztüren einschließlich Türschließer, Feststellanlagen, Schließfolgeregelungen, Beschläge und Dichtungen) gemäß den Einbau- und Wartungsanleitungen der Hersteller sowie der jeweiligen Zulassungsbescheide.
Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
Leistungsumfang je Wartungsgang:
- Sicht- und Funktionsprüfung der Türblätter, Zargen, Bänder und Dichtungen
- Funktionsprüfung und Nachstellen der Schließkraft und -geschwindigkeit der Türschließer
- Prüfung der Selbstschließfunktion sowie der Schließfolgeregelung bei mehrflügeligen Türen
- Funktionsprüfung der Feststellanlagen (FSA) einschließlich Rauchmeldezentrale, soweit vorhanden
- Prüfung der Beschläge, Schlösser und Verriegelungen auf Gängigkeit
- Behebung kleinerer Mängel (z. B. Nachjustieren, Nachölen) im Rahmen der Wartung
- Erstellung und Übergabe eines Wartungsprotokolls/Prüfnachweises je Wartungsgang an den AG
Die Wartung erfolgt wiederkehrend, einmal jährlich, für die Dauer von 5 Jahren ab Abnahme der Leistung.
Abrechnung je durchgeführtem jährlichen Wartungsgang.
06.11
Wartung brandschutzrelevanter Türelemente, jährlich, 5 Jahre
E
5,00
psch