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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Vertragsgegenstand Körnerstraße in 91257 Pegnitz
Bauherr und Generalunternehmer
HD Bau Bauträger GmbH
Pfarrer-Müller-Str. 7
91275 Auerbach
Tel. 09643/20692-0
Objektplanung
Möllerke
Architekturbüro
Fantaisiestraße 32 1/2
95445 Bayreuth
Tel. 0921-959 23 989-00
Der Bauherr beabsichtigt auf dem Baugrundstück zwei Mehrfamilienhäuser inkl. Carports zu errichten.
Jeder der Häuser besteht aus je 3 Eigentumswohnungen.
Beide Gebäude sind 3 geschossige Gebäude mit Satteldach.
Der Auftraggeber behält sich die titelweise Vergabe vor.
Die Übergabe der Wohneinheiten an die Käufer erfolgt im Frühjahr2027.
Die Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
Bau- und Konstruktionsbeschreibung
Abmessungen:
Außenmaß EG gesamt:
Haus 1 ca. 11,99 x 9,99 m
Haus 2 ca. 15,49 x 9,99 m
Firsthöhe :
Haus 1 ca.10,40m OK Gelände
Haus 2 ca.10,40m OK Gelände
Das Gebäude wird als monolithisches Mauerwerk in Ziegel 36,5 cm
Tragende Konstruktion
Wände aus Ziegel T9 36,5 cm
Decken Filligrandecke mit Ortbeton
Lastannahmen gem. DIN 1055
- Windlasten gem. DIN 1055
- Schneelasten ist vom AN zu prüfen und auszufüllen
- Geländehöhe über NN ca. 422,20m
Feuerwiderstandsklasse:
Tragkonstruktion:
Mauerwerk F 60-90
Stützen, Unterzüge, Decke: F 30-60
1. Vertragsgegenstand
2. Vertragsgrundlagen VERTRAGLICHE VORBEMERKUNGEN
Vertragsgrundlagen
Es gilt die VOB in den Teilen B und C, soweit nachfolgend nichts anderes ausgesagt wird.
Die einschlägigen DIN-Vorschriften, sowie anerkannten Regeln der Technik,
sowie Einhaltung der Auflagen gemäß SiGe-Plan sind zu beachten.
Alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen der einschlägigen Regierungs-, Verwaltungs-
und Aufsichtsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Besonderen sind dies:
UVV der zuständigen Berufsgenossenschaften Arbeitsstätten-Verordnung und -Richtlinien
Immissionsschutzgesetz
Gewerbeordnung
Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe
DIN-Normen
VDE-Bestimmungen
VDI-Richtlinien
Die genannten Vertragsgrundlagen gelten in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge,
vor allem bei sich widersprechenden Aussagen. Die vorliegenden Angebotsbedingungen
geben nicht alle Regelungsinhalte wieder. Die Nichterwähnung bedeutet nicht den Verzicht
(wie z.B. Versicherungen u.a.), vielmehr gelten die genannten Unterlagen ergänzend,
soweit sie den zu schließenden Vertrag nicht widersprechen oder diesen einschränken.
Jegliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN (wie z.B. Verkaufs- oder Lieferbedingungen)
werden nicht Vertragsbestandteil.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach ausgeführten Mengen zu Einheitspreisen (Einheitspreisvertrag)
gemäß den in Leistungsverzeichnissen genannten EP-Preisen.
Diese Preise umfassen insbesondere auch alle Leistungen, die gegebenenfalls in der
Realisierung vorgesehen, in Art und Umfang bei Unterzeichnung des vorliegenden
Vertrages aber nicht bestimmt sind.
Höhere oder tiefere Preise bei Drittlieferanten, Lohnveränderungen und dergleichen
berechtigen nicht zur Anpassung des Preises zugunsten oder zu Lasten des AN.
Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Bestellungsänderungen, welche dem
Hauptauftraggeber und dem AG jederzeit zustehen. Dadurch bedingte Mehr- oder
Minderpreise werden gesondert vereinbart. Eine Reduktion des Leistungsumfanges
aufgrund einer Bestellungsänderung gibt im Übrigen dem AN keinen Anspruch auf
Entschädigung.
Die im Leistungsverzeichnis des AG angegebenen Massen sind ca. Massen.
Entsprechende Mehrungen bzw. Minderungen bei den Massen berechtigen den AN nicht,
die Einheitspreise dementsprechend zu korrigieren.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Preise des AN sind Einheitsfestpreise.
Gewährleistung
Der AN leistet Gewähr für erstklassige und fachgerechte Ausführung aller Arbeiten
nach dem neuesten Stand der Technik unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften,
Bestimmungen und Normen, Verwendung nur einwandfreier, für die vorliegenden Verhältnisse
bestgeeigneter Werkstoffe.
Lieferung nur neuer Teile.
Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB/B, jedoch mit erweiterter Frist auf 63 Monate
und beginnt nach erfolgter, vorbehaltloser Abnahme durch den Hauptauftraggeber und Behebung
sämtlicher Mängel.
Die Arbeiten verstehen sich, wenn nichts anderes beschrieben ist, incl. Lieferung der Materialien
einschließlich Zubehör sowie deren fachgerechte Verarbeitung bzw. Einbau.
Die alleinige Verantwortung für die Vertragserfüllung, d.h. die Erreichung der geschuldeten Qualitätsziele
bleibt jedoch bei dem AN.
Der AG überträgt dem AN die Bauausführung, Bauüberwachung, Bauleitung und Abnahmemitwirkung für
die gesamten Liefer- und Leistungsumfänge.
Bauausführung
Sicherheit
Der AN hat auf eigene Kosten und Verantwortung auf der Baustelle für Sicherheit und Ordnung
im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu sorgen.
Der AN trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung seiner Bauleistungen.
Im Interesse des allgemeinen Unfallschutzes behält sich der AG vor, unsachgemäße Einrichtungen
aus dem Verkehr zu ziehen.
Sauberkeit
Abfälle und Schutt, die durch Arbeiten des AN anfallen, sind durch den AN zu verbringen.
Bei Nichteinhaltung der Sauberkeit auf bzw. um die Baustelle werden die erforderlichen
Arbeiten auf Kosten des AN nach vorheriger Mahnung vom AG veranlasst.
Der AN haftet auch bei Diebstahl für die vom AN gestellten Materialien, Werkzeuge usw. selbst.
Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit die Gliederung unseres Leistungs-Verzeichnisses
als Grundlage für Ihr Angebot.
Verantwortlich im Hause HD- Bau ist für:
Ausschreibung / Vergabe:
Herr Mirko Görlich
Tel. 09643-206 92 0
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Bitte ergänzen Sie vor Rücksendung die nachfolgenden Angaben:
Angebotsbearbeiter: .................................
Telefon:..................................
Telefax:...................................
Anzahl der Beschäftigten:...........................................
Welche Gewerke führen Sie noch aus:
.................................................................................
Grundlagen für Angebot, Auftrag, Ausführung und Abrechnung
a) das anliegende Leistungsverzeichnis (das LV erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit), Massen und Einzelleistungen sind eigenverantwortlich zu
prüfen oder zu ermitteln.
b) die folgenden zusätzlichen Vertragsbedingungen
c) die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen, die einschlägigen
DIN- und Unfallverhütungsvorschriften, alle bau- und ortspolizeilichen
Vorschriften sowie die Landes-Bauordnung in der jeweils letzten Fassung.
d) Die VOB, Teil B, C in der jeweils neuesten Fassung. Teil B Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961. Teil C
Allgemeine technische Vorschriften nach DIN, jeweils in derneuesten Fassung.
2 AUFTRAGSVERGABE:
Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber. Er behält sich vor, einzelne
Positionen nicht oder nur teilweise zu vergeben. Ebenso behält sich der
Arbeitgeber eine losweise Vergabe offen. Es dürfen keinerlei Änderungen
im Text vorgenommen werden. Mehrungen oder Minderungen, auch die, die über
das vorgeschriebene Maß der VOB hinausgehen, bedingen keine Änderung
der Preise. Eine Vergütung für später auftretende Lohn- und Materialerhöhungen
wird ausgeschlossen. Angestrebt wird die Vergabe des Auftrages mit einer
Pauschalsumme. Der AN ist verpflichtet alle zur baulichen Verwirklichung des
durch den Vertragsgegenstand bestimmten Zweckes erforderlichen Leistungen,
soweit sie in den Vertragsgrundlagen in Wort, Zeichnung und Berechnung
beschrieben sind, zu erbringen. Ferner schuldet der Auftragnehmer die darüber
hinausgehenden Leistungen, die erforderlich sind, um das durch den Nutzungszweck
bestimmte Ziel zu erreichen und die vom AN auf Grund des von ihm zu
erwartenden Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar waren.
Der AN hat die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Pläne und
Baubeschreibungen dahingehend zu prüfen.
3 AUSSERVERTRAGLICHE LEISTUNGEN:
Leistungen, die nicht im Auftragsvolumen enthalten sind, müssen vom Auftragnehmer
mindestens 8 Tage vor der Ausführung in Form eines Nachtrages eingereicht werden.
2. Vertragsgrundlagen
3. technische Vormerkung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN INNENPUTZARBEITEN
Ausführungsgrundlage und Geltungsbereich:
Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, die zum Zeitpunkt der
Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik
sowie die für die Leistung des AN zutreffenden DIN- EN und VDI- Normen
und technische Vorschriften neuester Fassung insbesondere:
- DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
- Merkblatt 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten
- sämtliche Normen zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität
- entsprechende Normen der Bau- und Bauhilfsstoffe
- Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
- die einschlägigen Grund- und Fachregeln im Putzer-und Stukkateurhandwerk
- Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten, Grundsätze der Prävention und Merkblätter der Berufsgenossenschaft
- die vorliegenden Plangrundlagen der Architekten undSonderfachleute
- die Leistungsbeschreibung ergänzt durch die Angaben der Bauleitung
Ausführung
Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen nicht im
Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden.
Ebenso dürfen mit Mörtel geschlossene Fugen und Aussparungen auf keinen Fall "nass-in-nass" überputzt
werden.
Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen,Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile,
angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken.
Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende
Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt.
Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen.
Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte
Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in
Berührung kommen.
Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Markierungen für Fußbodenhöhen dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder
es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden.
Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen.
Diese Arbeiten gelten als Nebenleistung.
Wandputz im Innenbereich darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und -podesten haben,
wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge
sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und
ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte
Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Innenputz ist grundsätzlich sauber an die Rohdecke anzuschließen, sofern der Fußbodenaufbau
keine andere Lösung vorsieht. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.
In Feuchträumen sind Bindemittel ohne Gips zu verwenden.
Soll Glättputz an Fertigteildecken angebracht werden (Dicke ca. 5 mm) sollen die Fugen mit einem Fugenband
überbrückt werden; das ggf. vorher erforderliche Ausfugen der Deckenplatten wird davon nicht berührt.
Dünnputz (bis 3 mm) eignet sich grundsätzlich nicht als Deckenputz.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten,
so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen.
Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
Nach Abschluss der Arbeiten sind der Bauleitung nach Aufforderung Sicherheitsdatenblätter sowie
Dokumentationen der verwendeten Materialien, Bau- und Hilfsstoffe zu übergeben.
Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18350 gelten als
Nebenleistung:
- Kellenschnitte im Zusammenhang mit Anschlüssen gemäß Nr. 4.1.7 DIN 18 350.
- Das Einputzen der ausgeschriebenen Putzprofile, Eckschutzschienen und Einputzleisten.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und
das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
3. technische Vormerkung
1 Vertragsrundlagen
1
Vertragsrundlagen
1.01 Innenputzarbeiten
1.01
Innenputzarbeiten
1.02 Stundenlohnarbeiten
1.02
Stundenlohnarbeiten