Innenputz
FFR143 "Vertikal Garden"
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A0 BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINES Der Bauherr beabsichtigt, auf einem Grundstück am Frankfurter Ring 143 (Flur Nr. 129/37) in München ein Gewerbe- und Bürogebäude mit 2  Untergeschoss, Erdgeschoss und 5 Obergeschossen als Neubau zu errichten. Die zu errichtende oberirdische Geschossfläche beträgt ca. 9.000 qm. Das im Norden der Landeshauptstadt entstehende Gebäude soll funktionell und flexibel geplant werden. Angedacht ist eine Multi Tenant Struktur. Dabei ist eine Drittverwendungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Thema der Nachhaltigkeit gelegt. Folgende Nutzungen sind im Neubau vorgesehen: UG: Tiefgarage, Lager, Technik EG: Hybridflächen, Büroflächen 1.-5. OG: Büroflächen Es sind insbesondere folgende Anforderungen an das Gebäude als Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung zu beachten: Hohe Flexibilität bzgl. der Vermietung (kleinteilige Vermietung mit Größen von ca. 400 m² Od. Großmieter / In-House Lösung) Hybridfläche mit möglichst wenig Stützen, Lichte Raumhöhe von min. 4,5 m Flexibilität bzgl. spezifischer Anforderungen der Nutzer (u. a. Raumaufteilung, Raum- Konditionierung, Ausstattungsstandard) Hohe Wirtschaftlichkeit bzgl. Investitions- und Nutzungskosten Hohe Flächenwirtschaftlichkeit mit Maximierung der vermietbaren Flächen Hohe Funktionalität bzgl. der Gebäudegliederung (u. a. Erschließung außerhalb und innerhalb des Gebäudes) Repräsentative Akzente mit Fokus auf die Eingangsbereiche Leed Core and Shell Zertifizierung mit Platin EU-Taxonomiekonform
A0 BAUBESCHREIBUNG
A3.6 ZTV INNENPUTZARBEITEN A3.6  ZTV INNENPUTZARBEITEN A3.6.1  Umfang der Arbeiten Innenputzarbeiten auf Ziegelwänden. A3.6.2  Stoffe/Bauteile A3.6.2.1  Oberflächengüten Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen in der Qualitätsstufe Q2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. A3.6.2.2  Material- und Bauteilverträglichkeiten Türzargen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen. Vor Anarbeiten an Metallteile ist die Materialverträglichkeit zu beachten. Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Material, Aluminiumteile nicht mit kalk- oder zementhaltigem Material in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestandteile der Konstruktionen müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sein, um die uneingeschränkte Funktion der Konstruktion zu gewährleisten. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind als bauseitig aufzubringende Schlussschichten von Wandflächen Dispersionsanstriche vorgesehen. A3.6.2.3  Gesundheitsgefährdende Stoffe Es ist vom AN sicherzustellen, dass keinerlei gesundheitsgefährdende Stoffe eingebaut werden. Alle eingebauten Materialien dürfen weder Formaldehyd, PCB noch Asbestfasern enthalten und/oder absondern. Auf Anforderung hat der AN als Nebenleistung den Nachweis hierüber zu erbringen. A3.6.3  Ausführung A3.6.3.1  Schleifarbeiten Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem AN überlassen und sind auf die vorgesehene Oberflächenqualität und Beschichtung einzustellen. A3.6.3.2  Beschädigungen am Untergrund Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des AN zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen AN zählen, ist mit der OÜW zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der OÜW die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. A3.6.3.3  Höhenbzugspunkte Meterrisse dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. A3.6.3.4  Einbaudosen und Auslässe Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzauftrag gekennzeichnet werden. Sie sind nach den Putzarbeiten vom AN freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Putzmasse zu reinigen. A3.6.3.5  Ausführungshöhen Innenwände sind bis zur Rohdecke zu verputzen. Reste von Putzmasse sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. A3.6.3.6  Schließen von Schlitzen Das Schließen von Schlitzen bis zu einer Größe von BxT 5 x 5 cm ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. A3.6.4  Maßaufnahme Aufmaße vor Ort sind für alle Leistungen zwingend notwendig. Vom AN ist ein Aufmaßprotokoll zu erstellen und unaufgefordert der OÜW vorzulegen. A3.6.5  Bautrocknung Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. A3.6.6  Abnahme Bei Abnahme der Innenputzarbeiten sind die verputzten Räume besenrein zu übergeben. A3.6.7  Positionsumfang Alle nachfolgenden Positionen beinhalten immer auch Materiallieferung und -transport, sofern im Positionsbeschrieb nicht anders formuliert. A3.6.8  Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung der Innenputzarbeiten erfolgt gemäß VOB/C ATV DIN 18299 und ATV DIN 18350.
A3.6 ZTV INNENPUTZARBEITEN
08 PUTZARBEITEN
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PUTZARBEITEN
08.01 INNENPUTZ
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