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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A0 BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINES
Der Bauherr beabsichtigt, auf einem Grundstück am Frankfurter Ring 143 (Flur Nr. 129/37) in München ein Gewerbe- und Bürogebäude mit 2 Untergeschoss, Erdgeschoss und 5 Obergeschossen als Neubau zu errichten. Die zu errichtende oberirdische Geschossfläche beträgt ca. 9.000 qm.
Das im Norden der Landeshauptstadt entstehende Gebäude soll funktionell und flexibel
geplant werden. Angedacht ist eine Multi Tenant Struktur. Dabei ist eine
Drittverwendungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk wird
auf das Thema der Nachhaltigkeit gelegt.
Folgende Nutzungen sind im Neubau vorgesehen:
UG: Tiefgarage, Lager, Technik
EG: Hybridflächen, Büroflächen
1.-5. OG: Büroflächen
Es sind insbesondere folgende Anforderungen an das Gebäude als Rahmenbedingungen für
die Planung und Realisierung zu beachten:
Hohe Flexibilität bzgl. der Vermietung (kleinteilige Vermietung mit Größen von ca. 400 m² Od. Großmieter / In-House Lösung)
Hybridfläche mit möglichst wenig Stützen, Lichte Raumhöhe von min. 4,5 m
Flexibilität bzgl. spezifischer Anforderungen der Nutzer (u. a. Raumaufteilung, Raum- Konditionierung, Ausstattungsstandard)
Hohe Wirtschaftlichkeit bzgl. Investitions- und Nutzungskosten
Hohe Flächenwirtschaftlichkeit mit Maximierung der vermietbaren Flächen
Hohe Funktionalität bzgl. der Gebäudegliederung (u. a. Erschließung außerhalb und
innerhalb des Gebäudes)
Repräsentative Akzente mit Fokus auf die Eingangsbereiche
Leed Core and Shell Zertifizierung mit Platin
EU-Taxonomiekonform
A0 BAUBESCHREIBUNG
A3.6 ZTV INNENPUTZARBEITEN A3.6 ZTV INNENPUTZARBEITEN
A3.6.1 Umfang der Arbeiten
Innenputzarbeiten auf Ziegelwänden.
A3.6.2 Stoffe/Bauteile
A3.6.2.1 Oberflächengüten
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen in der Qualitätsstufe Q2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen.
A3.6.2.2 Material- und Bauteilverträglichkeiten
Türzargen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
Vor Anarbeiten an Metallteile ist die Materialverträglichkeit zu beachten.
Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Material, Aluminiumteile nicht mit kalk- oder zementhaltigem Material in Berührung kommen.
Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestandteile der Konstruktionen müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sein, um die uneingeschränkte Funktion der Konstruktion zu gewährleisten.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind als bauseitig aufzubringende Schlussschichten von Wandflächen Dispersionsanstriche vorgesehen.
A3.6.2.3 Gesundheitsgefährdende Stoffe
Es ist vom AN sicherzustellen, dass keinerlei gesundheitsgefährdende Stoffe eingebaut werden.
Alle eingebauten Materialien dürfen weder Formaldehyd, PCB noch Asbestfasern enthalten und/oder absondern.
Auf Anforderung hat der AN als Nebenleistung den Nachweis hierüber zu erbringen.
A3.6.3 Ausführung
A3.6.3.1 Schleifarbeiten
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem AN überlassen und sind auf die vorgesehene Oberflächenqualität und Beschichtung einzustellen.
A3.6.3.2 Beschädigungen am Untergrund
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des AN zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen AN zählen, ist mit der OÜW zu klären, wer die Schäden beseitigen soll.
In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der OÜW die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
A3.6.3.3 Höhenbzugspunkte
Meterrisse dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.
A3.6.3.4 Einbaudosen und Auslässe
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzauftrag gekennzeichnet werden. Sie sind nach den Putzarbeiten vom AN freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Putzmasse zu reinigen.
A3.6.3.5 Ausführungshöhen
Innenwände sind bis zur Rohdecke zu verputzen.
Reste von Putzmasse sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.
A3.6.3.6 Schließen von Schlitzen
Das Schließen von Schlitzen bis zu einer Größe von BxT 5 x 5 cm ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
A3.6.4 Maßaufnahme
Aufmaße vor Ort sind für alle Leistungen zwingend notwendig.
Vom AN ist ein Aufmaßprotokoll zu erstellen und unaufgefordert der OÜW vorzulegen.
A3.6.5 Bautrocknung
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen.
Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
A3.6.6 Abnahme
Bei Abnahme der Innenputzarbeiten sind die verputzten Räume besenrein zu übergeben.
A3.6.7 Positionsumfang
Alle nachfolgenden Positionen beinhalten immer auch Materiallieferung und
-transport, sofern im Positionsbeschrieb nicht anders formuliert.
A3.6.8 Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung der Innenputzarbeiten erfolgt gemäß VOB/C ATV DIN 18299 und ATV DIN 18350.
A3.6 ZTV INNENPUTZARBEITEN
08 PUTZARBEITEN
08
PUTZARBEITEN
08.01 INNENPUTZ
08.01
INNENPUTZ