Innenputz
Pforzheim_Umbau Geschäftshaus
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung, Örtlichkeit Baubeschreibung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich, um den Umbau eines bestehenden Geschäftshauses. Dieses liegt auf den Grundstücken 372/1 und 370. Es werden nicht alle Gebäudeteile umgebaut, lediglich die im Bild Rot umrahmten Bereiche. Für die Baumaßnahme erfolgt der Zugang zum Gebäude über die Westliche-Karl-Friedrich Straße 37. (Das Gebäude an der Leopoldstraße 6 wird in den Obergeschossen nicht umgebaut.) Die derzeitige Ladeneinrichtung (inkl. Rolltreppen und Aufzüge) werden zurückgebaut. Das Erdgeschoss wird lediglich für den neuen Mieter vorbereitet, ohne Innenausbau (Deckendruchbrüche werden geschlossen, Estrich wird neu verlegt sowie die Medienführung für die oberen Geschosses). Die Obergeschosse werden als Bürofläche vollständig ausgebaut. In diesen Geschossen werden auch neue Fensteröffnungen erstellt. Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von Pforzheim. Umrundet von Fußgängerzonen (Baumstraße und Westliche-Karl-Friedrich-Straße. Ein Bereich auf der Baumstraße wird für die Baustelleneinrichtung freigehalten, für Mulden, WC, Abwurfschacht von den oberen Geschossen (Siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die erschwerten Anfahrten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Das Gebäude wurde im Jahr 2010, umgebaut bzw. auf ein bestehendes Untergeschoss neu aufgebaut. Die Aufstockung (EG bis 3.OG)  besteht aus einem Stahlbeton Skelettbau und die Außenwände aus Mauerwerk. Die Dachflächen sind begrünt. Lage der Baustelle: Westliche Karl-Friedrich-Straße 37 75172 Pforzheim Lage: Das Baugrundstück liegt in der Ortsmitte von Pforzheim. An dieses grenzen bereits bebaute und bewohnte Grundstücke. Die Baustelle ist so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen. (§ 12 Abs.1 LBO) Baukonstruktion: Die Außenwände werden in Stahlbeton oder Kalksandstein, je nach statischer Erfordernis hergestellt. Im Innenausbau sind Stahlbeton-, Kalksandstein und für nicht tragende Wände Gipskartonwände bzw. Gipsdielenwände vorgesehen.
Beschreibung, Örtlichkeit
Angaben zum Leistungsumfang Die Leistung beinhaltet Innenputzarbeiten, inkl. dem Erstellen von Musterflächen bzw. Mustern für die Bemusterung der Oberflächenstruktur durch den Bauherrn. Die Herstellung dieser Musterflächen wird nicht extra vergütet.
Angaben zum Leistungsumfang
Besichtigung vor Angbebotsabgabe Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Besichtigung vor Angbebotsabgabe
Angaben zum Bauablauf / Termine Folgende Ausführungstermine werden angestrebt und vertraglich fixiert Baubeginn: Ende Februar 2026 Fertigstellung: nach Absprache
Angaben zum Bauablauf / Termine
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 1. Grundlage dieser Ausschreibung sind a. Diese Leistungsbeschreibung (mit Plänen, Zeichnungen, Skizzen...) soweit beigefügt. b. Die VOB, neuste Ausgabe, in allen Teilen, soweit sie nicht durch den Ausschreibungstext ausser Kraft gesetzt ist. c. Die in der VOB genannten die Putz- und Stuckarbeiten betreffenden DIN- Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die - ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten - ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten 2. Vor Abgabe muss sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten vertraut machen, um notwendige Fahrt-, Hebe-, und Transportmöglichkeiten richtig zu kalkulieren. Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von seiten des Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht anerkannt. 3. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Arbeiten stehen abgegolten. 4. Außengerüste werden bauseits gestellt und können mitbenutzt werden. Erforderliche Änderungen am Gerüst werden nicht gesondert vergütet. Das Gerüst ist auf Verlangen in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene Verantwortung und Gefahr. 5. Es sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen. 6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und Sichtmauerwerk. 7. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber arbeitstäglich zu übernehmen. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne weitere Benachrichtigung den Abfall durch eine Fremdfirma zu Lasten des Auftragnehmers entsorgen zu lassen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen Beseitigungskosten belastet. 8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 9. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenangaben, sind vor Ort verantwortlich zu prüfen und genau einzuhalten. 10. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. 11. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften, sowie die Auflagen der Feuerwehr sind gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer. 12. Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die volle Verantwortung hierfür trägt der Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw. Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. 13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum sofort auf seine Kosten zu beheben. Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. 14. Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. 15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an wöchentlichen Jour- Fix- Terminen. Diese Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Termine werden abgestimmt und von Auftraggeber vorgegeben. 16. Die produktspezifischen Hersteller- Verarbeitungsvorschriften sind bei der Ausführung zu berücksichtigen, sowie dien allgemeinen Vorgaben des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks. 17. Das Aufmass erfolgt einsam durch die Vertragsparteien. Versteckte Bauteile sind rechtzeitig aufzumessen, sonst werden sie von der Bauleitung geschätzt. 18. Gewährleistung nach 5 Jahre. 19. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, und dass er mit Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und an das Finanzamt auf dem Laufenden ist. 20. Eine Fachbauleitererklärung, sowie eine Konformitätserklärung sind nach Auftragserteilung vorzulegen. 21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu überlassen. Aus dem Bericht muss die Anzahl und die Art der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte (Maschinen), der Umfang der erbrachten Leistung, sowie das Tageswetter ersichtlich sein. 22. Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1. Unterlagen zur Angebotsabgabe Dieses Leistungsverzeichnis, sowie folgende Pläne: 26-01-12_21-200_PFORZHEIM_GRUNDRISS 1.OG_INDEX H 26-01-12_21-200_PFORZHEIM_GRUNDRISS 2.OG_INDEX G 26-01-12_21-200_PFORZHEIM_GRUNDRISS 3.OG_INDEX E 25-10-07_21-200_PFORZHEIM_SCHNITT L-1_INDEX B 2. Lagerfläche, Anschlüsse Die Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden. Der Verbrauch wird anteilig von der Schlussrechnung abgezogen 3. Weitervergabe an Nachunternehmer Die Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehme darf nur mit Zustimmung vom Auftraggeber erfolgen. 4. Ausführungsfristen Baubeginn: Edne Februar 2026 Gesamtfertigstellung: nach Absprache 5. Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe wird vereinbart. Sie beträgt je Werkttag 0,15%, maximal jedoch 5% der Abrechnungssumme. Weitere Schadenersatzansprüche, welche aus einem Terminverzug resultieren, bleiben davon jedoch unberührt. 6. Abnahme Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Arbeiten eine Abnahme beim Auftraggeber förmlich zu beantragen. 7. Vertragsart Die Auftragsvergabe erfolgt als EP- Vertrag oder als Pauschale. 8. Stundenlohnarbeiten Zusätzlich beauftragte Stundenlohnarbeiten werden mit den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Stundenabrechnungen sind spätestens am darauffolgenden Tag zur Unterschrift vorzulegen. 9. Zahlungen Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt analog einem zu vereinbarenden Zahlungsplan. Sämtliche Rechnungen(auch Abschlagszahlungen) sind prüffähig aufzustellen. Abschlagszahlungen werden nur bis zu 90% der Auftragssumme ausbezahlt. 10. Sicherheitsleistung Die Sicherheitsleistung beträgt 10% der Auftragssumme. Diese kann über eine Bankbürgschaft abgelöst werden. 11. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 12. Änderung der Vertragspreise Die eingesetzten Massen wurden nach Plan ermittelt. Mehrungen, Minderungenoder der Entfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung des Einheitspreises.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen gelesen und anerkannt: Ort, Datum: ..................................................... Unterschrift, Stempel: .......................................................
Vorbemerkungen gelesen und anerkannt:
01 Vorbereitung
01
Vorbereitung
01.__.0001 Abklebearbeiten Sämtliche nicht zu verputzende Bauteile (Holz, Metall, Kunststoff etc.) sind mittels Folien / Abklebebänder etc. zu schützen und nach Arbeitsende wieder rückstandslos zu entfernen.
01.__.0001
Abklebearbeiten
100,00
m2
01.__.0002 Putzhaftbrücke auf Beton - Betonkontakt Mineralische Haftbrücke für Kalkzement-/Gipsputze auf nicht bzw. schlecht saugenden Untergründe aufbringen, Oberfläche aufkämmen.
01.__.0002
Putzhaftbrücke auf Beton - Betonkontakt
50,00
m2
01.__.0003 Schlitze schließen Schlitze in Wänden und Decken schließen, Größe bis 10x5 cm
01.__.0003
Schlitze schließen
50,00
m
01.__.0004 Verunreinigungen entfernen Auf dem Untergrund sichtbare Verunreinigungen, wie Anstrichreste, Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc. trocken entfernen Untergrund senkrecht. Geschosshöhe: 1.OG: ca. 4,30m 2.OG: ca. 3.18m 3.OG: ca. 3,30m
01.__.0004
Verunreinigungen entfernen
125,00
m2
01.__.0005 Putz abschlagen Lose Putzflächen abschlagen und entsorgen. Putzstärke:  25-35 mm Kleinflächen
01.__.0005
Putz abschlagen
10,00
m2
02 Profile, Putzträger, Bewehrung
02
Profile, Putzträger, Bewehrung
02.__.0001 Eckprofile Eckprofile aus verzinktem Stahlblech liefern und auf Putzdicke lot- und fluchtrecht anbringen. Fabrikat. Protektor, oder gleichwertig
02.__.0001
Eckprofile
90,00
m
02.__.0002 Abschlussprofile Abschlussprofile aus verzinktem Stahlblech liefern und auf Putzdicke lot- und fluchtrecht anbringen. Fabrikat: Protektor, oder gleichwertig
02.__.0002
Abschlussprofile
25,00
m
02.__.0003 Putzleiste verzinkt Lot- und fluchtrecht mit Ansetzmörtel für Putzdicke >= 10 mm ansetzen. Nach dem Verputzen sind die Profile zu entfernen und die Schlitze mit demselben Material zu verfüllen. Fabrikat: Protektor, oder gleichwertig
02.__.0003
Putzleiste verzinkt
E
1,00
m
02.__.0004 Putzleisten Edelstahl Putzleisten aus rostfreiem Edelstahl für Wandflächen mit erhöhten Anforderugen an die Ebenheit mit gipsfreiem Ansetzmörtel liefern und auf Putzstärke lot- und fluchtrecht anbringen. Nach dem Verputzen sind die Profile zu entfernen und die Schlitze mit demselben Material zu verfüllen Fabrikat: Protektor, oder gleichwertig
02.__.0004
Putzleisten Edelstahl
E
1,00
m
02.__.0005 Abdeckband Abdeckband als Trennlage an Baukörperanschlüssen liefern und anbringen. Nach dem Aushärten des Putzes überstehenden Streifen abschneiden.
02.__.0005
Abdeckband
100,00
m
02.__.0006 Anputzleisten Anputzleisten an den Anschlüssen Fensterrahmen/Innenputz liefern und anbringen.
02.__.0006
Anputzleisten
65,00
m
02.__.0007 Armierungsgewebe Armierungsgewebe, hochreißfest, alkalibeständig, über Rohbaumaterialwechsle, labilem Putzgrund u.ä. in oberer Putzhälfte faltenfrei einbetten. Die Überlappung der Putzbewehrung muss mindestens 100mm betragen.
02.__.0007
Armierungsgewebe
115,00
m2
02.__.0008 Dehnfugenprofile für durchgehende Flächen Dehnfugenprofile für durchgehende Flächen, verzinkt liefern und anbringen. Putzdicke ca. 15mm
02.__.0008
Dehnfugenprofile für durchgehende Flächen
20,00
m
02.__.0009 Putzbretter an Türen Putzbretter an Türen pro Türe
02.__.0009
Putzbretter an Türen
1,00
Stk
03 Gipsputz
03
Gipsputz
03.__.0001 Wandputz, Q2, Wandputz, Q2, Putzdicke im Mittel 10mm, Mörtelgruppe B1/B3/B4/B6 nach EN 13279-1 (MG PIVa) beschichtungsbereit, inkl. eventuell erforderlicher Gerüste abgezogene, geglättete Putzfläche Qualitätsstufe: Q2 Geschosshöhe: 1.OG: ca. 4,30m 2.OG: ca. 3.18m 3.OG: ca. 3,30m
03.__.0001
Wandputz, Q2,
370,00
m2
03.__.0002 Zulage Wandputz Q3 Zulage für die Qualitätsstufe Q3 geglättet
03.__.0002
Zulage Wandputz Q3
E
1,00
m2
03.__.0003 Zulage zu Wandputz für Mehrstärke Zulage zu Wandputz für Mehrstärke an Wänden je 10 mm Putzdicke
03.__.0003
Zulage zu Wandputz für Mehrstärke
175,00
m2
03.__.0004 Leibungen Wandputz Wandputz wie vor beschrieben im Bereich von Leibungen bei allen Öffnungen (Fenstern, Türen...) Leibungstiefe: ca: 30cm
03.__.0004
Leibungen Wandputz
65,00
m
03.__.0005 Putzschnitt als Trennschnitt an Decken- und Wandanschlüssen, Baukörperanschlüssen...
03.__.0005
Putzschnitt
50,00
m
03.__.0006 Unebenheiten ausgleichen Wandunebenheiten und Vorsprünge von 1 bis 2 cm in Putz nach entsprechender Vorbehandlung, einlagig aufputzen, Ebenheit mit langem Richtscheid herstellen, Oberfläche anrauhen. Weiterer Putzauftrag nach Herstellerrichtlinie. Kleinflächen
03.__.0006
Unebenheiten ausgleichen
25,00
m2
03.__.0007 Gipsputz wie Position 1, Kleinflächen Gipsputz wie Position 1, jedoch an Kleinflächen, Putzflächen an vorhandene Putze angleichen und anarbeiten. Kleinflächen bis 2,50 m2 Oberfläche: geglättet Bauteil:  Wandflächen
03.__.0007
Gipsputz wie Position 1, Kleinflächen
25,00
m2
03.__.0008 Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, <0,25m2 Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, an Bestandsputz anarbeiten, Flächen bis 0,25m2 Tiefe über 0,1 bis 0,35 m
03.__.0008
Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, <0,25m2
5,00
m2
03.__.0009 Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, 0,25 m2 - 0,5 m2 Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, an Bestandsputz anarbeiten, Flächen von 0,25 m2 - 0,5 m2 Tiefe über 0,1 bis 0,35 m
03.__.0009
Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, 0,25 m2 - 0,5 m2
10,00
m2
03.__.0010 Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, 0,5 m2 - 0,75 m2 Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, an Bestandsputz anarbeiten, Flächen von 0,5 m2 - 0,75 m2 Tiefe über 0,1 bis 0,35 m
03.__.0010
Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, 0,5 m2 - 0,75 m2
10,00
m2
03.__.0011 Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, 0,75 m2 - 0,1 m2 Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, an Bestandsputz anarbeiten, Flächen von 0,75 m2 - 0,1 m2 Tiefe über 0,1 bis 0,35 m
03.__.0011
Fehlstellen im Bestandsputz mit Gips-Putz ausbessern, 0,75 m2 - 0,1 m2
5,00
m2
03.__.0012 Installationsschlitze verputzen Installationsschlitze verputzen und an den vorhandenen Putz angleichen. Schlitzbreite von 60 bis 100 mm
03.__.0012
Installationsschlitze verputzen
100,00
lfm
03.__.0013 Installationsschlitze verputzen Installationsschlitze verputzen und an den vorhandenen Putz angleichen. Schlitzbreite von 101 bis 150 mm
03.__.0013
Installationsschlitze verputzen
50,00
lfm
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.__.0001 Aufzugstürleibungen mit Gipskarton verkleiden Verkleiden der Aufzugstürleibungen mit Gipskartonplatten Streifen, b=ca 30cm, inkl. verspachteln und Eckschiene am Übergang GK/Wandputz
04.__.0001
Aufzugstürleibungen mit Gipskarton verkleiden
18,00
m
04.__.0002 Gerüst in Treppenhaus Aufstellen, Vorhalten und Abbauen eines Gerüstes für die Putzarbeiten im Treppenhaus.
04.__.0002
Gerüst in Treppenhaus
P
2,00
Psch
04.__.0003 Haftspachtelung als Haftbrücke Haftspachtelung als Haftbrücke zur Aufnahme von Wand und Deckenputz, auf nicht haftfähigen Untergründen, z.B. Sichtbeton, nach Werksvorschrift aufbringen. Bereich: Sämtliche Beton- bzw. Wärmedämmuntergründe bei Kalkzementputz.
04.__.0003
Haftspachtelung als Haftbrücke
40,00
m2
04.__.0004 Aufbrennsperre IP Aufbrennsperre auf saugende Untergründe z.B. Hochlochziegel oder Gasbetonsteine. Bereich: Sämtliche Mauerwerkswandflächen.
04.__.0004
Aufbrennsperre IP
320,00
m2
04.__.0005 Ein-Beiputzen außen Gips-Putzm.B1 geglättet D 10mm Ein- und Beiputzen, innen, Wandfläche bei Installationen (Rohrleitugnen oder ähnliches), Gips-Putzmörtel B1 DIN EN 13279-1, geglättet, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), Dicke 10 mm, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
04.__.0005
Ein-Beiputzen außen Gips-Putzm.B1 geglättet D 10mm
20,00
m2
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Arbeiten, die nicht nach dem Leistungsverzeichnis Arbeiten, die nicht nach dem Leistungsverzeichnis ausgeführt werden können, und für die auch kein Pauschalpreis vereinbart werden kann, dürfen nur auf besondere Anordnung der Bauleitung auf Nachweis im Taglohn ausgeführt werden. Der Fachbauleiter des Auftragnehmers ist verpflichtet, Rapporte über die ausgeführten Arbeiten unter Angabe des Datums, der erbrachten Leistung, der aufgewendeten Arbeitsstunden mit Namensnennung und Berufsbezeichnung der eingesetzten Arbeiter, der verbrauchten Materialien und der eingesetzten Geräte, spätestens am Tage nach der Ausführung der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Später vorgelegte oder nicht prüfbare Rapporte können nicht anerkannt werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß für die auszuführenden Leistungen auf Nachweis grundsätzlich nur Arbeitskräfte mit der zugehörigen Qualifikation vergütet werden. Zum Beispiel werden für Stemm- oder Aufräumarbeiten keine Facharbeiterstunden vergütet, auch wenn diese von solchen ausgeführt wurden. Zur Verrechnung kommen folgende Stundensätze einschl. aller Zuschläge und Nebenkosten, auch LKW-Stunden:
Arbeiten, die nicht nach dem Leistungsverzeichnis
05.__.0001 Stundenlohn Vorarbeiter Vorarbeiter
05.__.0001
Stundenlohn Vorarbeiter
35,00
h
05.__.0002 Stundenlohn Facharbeiter Facharbeiter
05.__.0002
Stundenlohn Facharbeiter
35,00
h
05.__.0003 Stundenlohn Helfer Helfer
05.__.0003
Stundenlohn Helfer
35,00
h