Natur- und Betonwerksteinarbeiten
Kölnische Straße 101, ES & Balkonanbau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Projektbezeichnung: Energetische Sanierung und Balkonanbau, Kölnische Straße 101 1.2 Anschrift der Baustelle: Kölnische Straße 101, 34119 Kassel 1.3 Name und Anschrift des Auftraggebers: GWG der Stadt Kassel mbHNeue Fahrt 2, 34117 Kassel 1.4 Angaben zum Auftraggeber: Wohnbaugesellschaft 1.5 Projektbeschreibung Das Gebäude in der Kölnischen Straße 101 ist im Jahr 1938 als Geschosswohnungsbau mit vier Geschossen und acht Wohneinheiten errichtet und im Jahr 1958 nach Kriegsschäden wiederaufgebaut worden. Die 24 cm starken Außenwände der Geschosse wurden aus Hohlblockstein-Mauerwerk, die 51 cm starken Außenwände des Kellers aus Ziegelsteinen errichtet. Die Geschossdecken wurden als Stahlbetonrippendecken, die Kellerdecke als Stahlsteindecke ausgeführt. Das traufständige Satteldach mit einer Neigung von 30° hat eine Deckung aus Flachdachziegeln im 13er Format, die ursprünglichen Fenster wurden in den 80er Jahren durch Kunststofffenster ersetzt. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen · die Erneuerung der Dachdeckung · die Wärmedämmung der Keller- und obersten Geschossdecke · die Wärmedämmung der Außenwände · den Austausch der Fenster · den Anbau von vorgestellten Balkonen auf der Hofseite · und Nebenarbeiten, die im Zusammenhang zu vorbenannten Hauptarbeiten stehen. 1.6 Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung sind Natur- und Werksteinarbeiten. Die Ausschreibung erfolgt in 1 Los wie folgt, sowie gem. nachfolgender Leistungsbeschreibung: Ausbesserungsarbeiten Treppenhaus - Gesamtfläche ca. 40 m2 - Anzahl Stufen: 48 Stk 1.7 Vertragstermine + Vertragsfristen Die nachfolgend genannten Termine, Fristen und Ablaufbedingungen werden Vertragsbestandteil, an die bei Nichteinhaltung Rechtsfolgen geknüpft sind. - Baubeginn: 07.09.2026 - Fertigstellung: 18.09.2026 Die Zwischentermine gemäß beigefügtem Bauzeitenplan werden im Auftragsfall Vertragsgegenstand. Sofern Änderungsvorschläge zu Fristen und Ablaufbedingungen eingereicht werden, sind diese als Balkenplan dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragstermine vorzuverlegen oder hinauszuschieben. 2. Angaben zum Ausschreibungsverfahren 2.1 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B wird Vertragsbestandteil. 2.2 Der Bauherr beabsichtigt die Vergabe der Bauleistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. 2.3 Die Verdingungsunterlagen sind vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Werden die Unterlagen unvollständig eingereicht, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bieter reicht das Angebot digital als pdf und im GAEB-Format beim AG ein. 2.4 Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind als besondere Anlage beizufügen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes werden ausgeschlossen. 2.5 Sollten Bieter Spezialbauweisen oder in Abänderung der Ausschreibung andere Konstruktionen in Nebenangeboten vorschlagen, so sind hierfür sämtliche erforderliche Unterlagen vom AN kostenlos beizubringen. 2.6 Bei Ausschreibungen, die losweise bzw. teillosweise erfolgen, sind die einzelnen Lose/Teillose losweise zu kalkulieren. Bei einer losweisen/teillosweisen Ausschreibung behält sich der Auftraggeber eine losweise/teillosweise Vergabe der Gesamtleistung vor. Für den Fall einer Gesamtvergabe ist vom Bieter der gewährte Nachlass als pauschaler Prozentsatz zu beziffern. 2.7 Sollen Leistungen zum Pauschalpreis vergeben werden, hat der Auftragnehmer vor Vertragsabschluss, Leistungen und Mengen anhand der Werkpläne zu prüfen und bei einer gemeinsamen Mengenabstimmung mit dem Auftraggeber die tatsächlichen Mengen festzustellen. 2.8 Die Angebotserstellung erfolgt kostenfrei, ein Vergütungsanspruch des Bieters für seine Angebotserstellung besteht nicht. 3. Ausführungsunterlagen 3.1 Für seine Angebotserstellung erhält der Bieter die relevanten Ausführungsunterlagen und Bauzeichnungen in digitaler Form im PDF-Format. Das Leistungsverzeichnis wird zusätzlich im GAEB-Format übergeben. 3.2 Folgende Unterlagen werden übergeben: Leistungsverzeichnis im PDF- + GAEB-Format Inhaltsverzeichnis Anlagen: - Ausführungsplanung - Fotos Bestand - Bauzeitenplan - Baustelleneinrichtungsplan - Vertragsunterlagen: A01_Allgemeine Geschäftsbedingungen der GWG A01.1_Zustimmung AGBs unbefristet A04_Tariftreueerklärung A05_Vertragsstrafenerklärung 3.3 Nach der Auftragserteilung erhält der AG sämtliche erforderlichen Ausführungsunterlagen in digitaler Form im PDF-Format. Die Herstellung von Papierplänen für den eigenen Bedarf obliegt dem AG. Er trägt auch die Vervielfältigungskosten hierfür. 4. Ausführung 4.1 Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Weiterhin sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Industrieverbände einzuhalten. 4.2 Stoffe und Bauteile, die der AN zu liefern hat und die in das Bauwerk eingehen, müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Die zum Einsatz kommenden Stoffe sind im System eines Herstellers zu verwenden. Sie sind in technischer und funktioneller Hinsicht auf die Art und Beschaffenheit des Untergrundes sowie den Verwendungszweck und die Art der Nutzung abzustimmen. 4.3 Der Auftragnehmer haftet für die Zulässigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand aller einzubauenden Materialien. Ergeben sich zum Montagetermin Fabrikats- oder Ausführungsänderungen, sind rechtzeitig vorher Klärungen mit der Bauleitung herbeizuführen. 4.4 Für die Richtigkeit und Einhaltung der Maße aus Zeichnungen und Ausführungsunterlagen ist der AN allein verantwortlich. Etwaige Unklarheiten hierin hat der AN unverzüglich mit der Bauleitung zu klären und gegebenenfalls richtigstellen zu lassen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstehenden Mängel, Fehler und Vorkommnisse. 4.5 Bei Unstimmigkeiten - gleich welcher Art - ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Bauleitung zu verständigen undeine Entscheidung einzuholen, so z.B. wenn er Anordnungen des Auftraggebers oder der Bauleitung für unzweckmäßig oder unberechtigt ansieht, Einwände gegen die vorliegende Planung erhebt, Bedenken hat, dass die Leistungen anderer Unternehmer die Qualität seiner eigenen Arbeit beeinträchtigen können bzw. Mehrleistungen von seiner Seite erfordern würden, etc. 4.6 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen vorausgesetzt. 5. Nebenleistungen Folgende Nebenleistungen werden ohne gesonderte Vergütung vereinbart: 5.1 Die Baustelleneinrichtung einschließlich Lieferung, Vorhaltung und Räumung für sämtliche Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung und sämtliche Sicherungsmaßnahmen, die zur Errichtung des Objektes erforderlich sind, müssen in die Einheitspreise der folgenden Titel einkalkuliert werden, wobei die Bedarfspositionen nicht zu berücksichtigen sind. Diese sind so zu kalkulieren, dass wenn sie zur Ausführung kommen, ein evtl. anfallender zusätzlicher "Baustelleneinrichtungsanteil" im EP enthalten ist. 5.2 Dem Auftragnehmer steht für die Montage der Konsolen vor Beginn der WDVS- und Putzerarbeiten kostenfrei ein Fassadengerüst zur Verfügung. Dieses wird nach Fertigstellung der WDVS- und Putzarbeiten und vor Montage der Balkone abgebaut. Notwendige Arbeitsgerüste für die Montage der Balkone sind in die Einheitspreise der Montagepositionen zu berücksichtigen. Für das Fassadengerüst gelten folgende Nutzungsbedingungen: a) Einhaltung des Bauzeitenplans b) Schutz- und Fanggerüste müssen den bauberufsgenossenschaftlichen Richtlinien entsprechen. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, die Gerüste daraufhin zu prüfen und Beanstandungen umgehend der Bauleitung mitzuteilen. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen sind täglich zu kontrollieren. Die Pflicht der Kontrolle erlischt erst nach Beendigung der Arbeit. Aufstellung und Hängung von Bauschildern / Werbung der Firmen nur nach Absprache mit der Bauleitung. Freie Sicht aus den Fenstern muss gewährleistet bleiben. 5.3 Eine Mobiltoilette wrid durch den Auftraggeber zur kostenfreien Nutzung gestellt. 5.4 Sämtliche Leistungen zur Sicherstellung der Montagezustände während der Bauzeit. Die Verantwortung hierfür liegt beim AN. 5.5 Das Erstellen und Vorhalten von Baubehelfen, Abfangungen, Abstützungen, etc. für sämtliche Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. 5.6 Der Schutz und die Unterhaltung fertiggestellter Leistungen bis zur Abnahme. 5.7 Sämtliche Leistungen zur Sicherung des Verkehrs. 5.8 Sämtliche Leistungen gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Arbeitsstättenrichtline (ASR) 5.9 Die Lieferung der Werkstatt- und Montageplanung der vom AN geschuldeten Leistungen. 5.10 Das Anarbeiten an angrenzende Bauteile. 5.11 Nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet, das Projekt fortlaufend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Konstruktionen, Dimensionierungen, Maße, etc., sind auf ihre Übereinstimmung mit den Planunterlagen kontinuierlich zu überprüfen. 5.12 Sofern im LV die Untergrundvorbereitung Leistungsbestandteil wird, bedeutet dies die Herstellung eines trockenen, tragfähigen, gleichmäßig saugfähigen, sauberen und glatten Untergrundes gem. VOB/C. Die erforderlichen Leistungen sind in den EP der Einzelpositionen einzukalkulieren. 5.13 Der AN stellt den Fachbauleiter nach Landesbauordnung für seinen Leistungsbereich. Dieser muss der deutschen Sprache mächtig sein, während der Ausführungszeit auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anweisungen berechtigt sein. 5.14 Die Lieferung gewerkeüblicher Bestands- und Dokumentationsunterlagen vor Abnahme der Vertragsleistung. Übergabe der Unterlagen digital im PDF-Format. 5.15 Der AN ist verpflichtet, sich gegen alle Schadensfälle, gleich welcher Art, in geeigneter Weise zu versichern. Ebenso ist er auch haftbar für Schäden, einschließlich deren Folgelasten, die durch seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden. 5.16 Der AN liefert erforderliche Eignungs- und Gütenachweise z.B. Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Konformitätsbescheinigungen, etc. unaufgefordert mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn. Sie müssen zum Zeitpunkt der Ausführung gültig sein. 5.17 Im Rahmen der Bauabwicklung werden wöchentlich Baubesprechungen abgehalten, an denen der AN teilnehmen muss. 5.18 Bundesförderung für effiziente Gebäude: Die Sanierung des Wohngebäudes wird nach dem BEG als Sanierung eines Worst Performing Building (WPB) zum Effizienzhaus 70 durch die KfW gefördert. Alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittelauszahlung sind als Teil der Abschlussdokumentation durch den Bieter zusammenzustellen und als PDF-Dateien zu übermittlen. Dies umfasst zum Beispiel: - Fachunternehmererklärung (kfw-Formular) - Übereinstimmungserklärung - Fachbauleitererklärung - Technische Datenblätter der verarbeiteten Produkte - Sicherheitsdatenblätter der verarbeiteten Produkte - Nachweis des U-Wertes für Fenster- und Türelemente - usw. 6. Vergütung 6.1 Die Vergütung der erbrachten Leistung errechnet sich aus den Preisen des Leistungsverzeichnisses zuzüglich der zum Zeitpunkt des Einzelauftrags geltenden Umsatzsteuer. Sämtliche Preise sind für die fix und fertige Leistung anzugeben und beinhalten die Lieferung und den Einbau der erforderlichen Stoffe und Bauteile, einschließlich Laden, Lagern auf der Baustelle und Transport zur Einbaustelle sowie die Gestellung sämtlicher erforderlicher Werkzeuge und Geräte. 6.2 Die Kosten für den Verschnitt von Baumaterialien sind in den EP der Einzelpositionen einzurechnen. 6.3 Teilweise sind die Massen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung in unterschiedlichen Materialien und Ausführungsarten ausgeschrieben. Die endgültige Materialauswahl bzw. Ausführungsart erfolgt bei Auftragsvergabe. 6.4 Der Auftraggeber behält sich vor, die Bedarfspositionen ganz oder teilweise zu streichen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn abgeleitet werden kann. Das heißt, dass bei der Kalkulation diesem Umstand Rechnung zu tragen ist (Umlage der Allgemeinkosten auf die Hauptpositionen). 6.5 Alle angebotenen Preise sind Festpreise, an die der Auftragnehmer für die Dauer der Bauausführung bis zur endgültigen Abrechnung gebunden ist. Während der Bauvorbereitung und Bauausführung eintretende Materialpreis- oder Lohnerhöhungen werden nicht vergütet. 6.6 Ein Preisnachlassangebot wird bei der Wertung nur dann berücksichtigt, wenn dies nicht zu einer Änderung der Verdingungsunterlagen führt. 7. Abnahme 7.1 Es wird eine förmliche Abnahme in Anwesenheit des Auftragnehmers und des Auftraggebers vereinbart. Die fiktive Abnahme gem. § 640 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen 8. Abrechnung 8.1 Alle Rechnungen sind auf Briefbogen des AN unter Angabe des Projektes und der MOB-Nummer auszustellen an: GWG der Stadt Kassel mbH Neue Fahrt 2 34117 Kassel und über die Buchhaltung als pdf einzureichen: buchhaltung@gwg-kassel.de Die Architekten sind zur Prüfung in CC zu setzen: GWG der Stadt Kassel mbH Neue Fahrt 2 34117 Kassel 8.2 Die Massen der erbrachten Leistungen werden aus Zeichnungen ermittelt, soweit die ausgeführte Leistung den Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, wird die Leistung vom Auftragnehmer und Bauleiter gemeinsam aufgemessen. Der Auftragnehmer hat die Aufmaße rechtzeitig zu beantragen. Wirkt der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen an der Mengenermittlung zum abgestimmten Termin nicht mit, so kann diese auf Kosten des Auftragnehmers erfolgen. Notwendige örtliche Aufmaße sind von beiden Parteien durch Unterschrift zu bestätigen; andernfalls gilt nur das Aufmaß der Bauleitung. 8.3 Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert, der jeweils durch prüfbare Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10 %igen Einbehaltes. Die Kürzung um diesen Einbehalt ist so lange berechtigt, bis der in Ziffer 9.1 vereinbarte Sicherheitseinbehalt erreicht ist, dessen Sicherstellung der Einbehalt dient. Bei Vorlage einer Bürgschaft nach Ziffer 9.2 entfällt die Kürzungsmöglichkeit. 8.4 Die prüffähige Schlussrechnung ist frühestens nach der förmlichen Abnahme einzureichen. Die Schlusszahlung erfolgt nach vollständiger Fertigstellung sämtlicher vertraglich geschuldeten Leistungen einschl. festgestellter Mängelbeseitigungsleistungen. 8.5 Der AN legt eine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG vor. 8.6 Für das Bauvorhaben wird eine Gesamtbauwesenversicherung durch den Auftraggeber als Versicherungsnehmer ohne Summenbegrenzung abgeschlossen. Der Auftragnehmer zahlt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 0 % der jeweiligen Bruttoabrechnungssumme an den Versicherungsnehmer. Der Betrag wird im Zuge der Rechnungslegung abgezogen. 8.7 An folgenden Kosten beteiligt sich der AN gemäß nachstehendem Schlüssel: Bauwasser: 0 % der Abrechnungssumme Baustrom: 0 % der Abrechnungssumme Baustellen-WC: 0 % der Abrechnungssumme 9. Sicherheitsleistungen 9.1 Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Nettoauftragssumme, einschließlich erteilter Nachtragsaufträge, einbehalten. 9.2 Der Erfüllungseinbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwideruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes abgelöst werden, in der dieses sich verpflichtet, auf die erste schriftliche Anforderung zu zahlen und in der dieses sich auf  sämtliche Einreden sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichtet. 9.3 Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Gewährleistungsansprüche auf die Dauer von fünf Jahren, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5% der Netto-Schlussrechnungssumme, einschließlich erteilter Nachtragsaufträge, einbehalten. 9.4 Der Gewährleistungseinbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwideruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes abgelöst werden, in der dieses sich verpflichtet, auf die erste schriftliche Anforderung zu zahlen und in der dieses sich auf sämtliche Einreden sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichtet. 9.5 Der AG ist nicht verpflichtet, ein gemeinsames Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B einzurichten. 10. Vertragsstrafe - 11. Verjährung 11.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt auch bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktion hat, 5 Jahre, auch wenn die Wartung nicht an den Auftragnehmer übertragen wird. Nach Abnahme/Durchführung einer Mängel- beseitigungsleistung beginnt für diese Leistung, die 5-jährige Verjährungsfrist neu zu laufen. 12. Sonstiges 12.1 Jeder Unfall und jede Verletzung von Mitarbeitern ist dem Auftraggeber am gleichen Tag schriftlich zu melden. Die Unfallmeldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft sowie dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz obliegt dem Auftragnehmer. Ein Durchschlag der Unfallanzeige ist beim AG einzureichen. 12.2 Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht gestattet. 12.3 Öl- und Treibstofflager sind entsprechend den gültigen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen herzustellen. 12.4 Der Auftragnehmer hat anzugeben, welche Leistungen er an Nachunternehmer vergeben will. Erforderliche Bescheinigungen der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bzw. Sozialversicherungsnachweise, etc., legt der AN auf Anforderung vor. Die Eignung der Nachunternehmer für den geforderten Leistungsumfang, liegt in der Verantwortung des AN.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 1. Angabe zur Baustelle 1.1 Lage der Baustelle Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Baustelle liegt an der Kölnischen Straße 101 in 34119 Kassel. Die Kölnische Straße ist vor allem während der Berufsverkehrszeiten und der Mittagszeit stark befahren. Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt über die Kölnische Straße an der Nord-Ost-Seite der Liegenschaft. Die Zufahrt ist asphaltiert und ca. 2.90 m breit. Während der Gerüststandzeiten, d. h. während der Hauptarbeiten der Dachdeckung, des Fenstereinbaus und der WDVS-Arbeiten, ist die Zufahrt auf das Grundstück nur bis zu einer Tiefe von ca. 7,5 m gegeben, da der Zufahrtsweg ab dann durch die Gerüststellung auf ca. 1.50 m verengt wird. Der rückseitige Teil des Grundstücks ist während dieser zeit nicht mit Fahrzeugen anfahrbar und daher nur bedingt als BE-Fläche nutzbar. Die Nutzung der im Hof befindlichen Garagen wird während der Bauzeit ausgesetzt. Die ca. 7,5 m tiefe Vorgartenzone kann als BE-Fläche genutzt werden. Dabei ist zu brücksichtigen, dass der vorhandene Fußweg zum Haupteingang während der gesamten Bauzeit als Haupterschließung für die Bewohnder des Hauses freizuhalten ist. Die BE-Fläche wird dadurch in einen westlichen und einen östlichen Bereich geteilt. Das Gebäude ist vollvermietet und wird während der Bauzeit bewohnt. Der Auftraggeber plant für die Zeit der Dachdeckungs- und WDVS-Arbeiten die beiden vor dem Haus leigenden Stellplätze zu Zwecken der Baustelleneinrichtung anzumieten. Diese Flächen sind mit einem Bauzaun gesichert gegen unbefugtes Betreten gesichert. Der Bauzaun ist geschlossen zu halten. 1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Es sind keine Immissionsbelastungen bekannt. Die Kölnische Straße ist stark durch Verkehr genutzt. Aufgrund der innerstäditschen Lage ist der Bauzaun dauerhaft  geschlossen zu halten. 1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung eines bestehenden Gebäudes. Es wurde im Jahr 1938 als Geschosswohnungsbau mit vier Geschossen und acht Wohneinheiten errichtet und im Jahr 1958 nach Kriegsschäden wiederaufgebaut worden. Das Gebäude ist nach §2(4) HBO der Gebäudeklasse 4 zuzuordnen. Die 24 cm starken Außenwände der Geschosse wurden in Massivbauweise aus Hohlblockstein-Mauerwerk, die 51 cm starken Außenwände des Kellers aus Ziegelsteinen errichtet. Die Geschossdecken wurden als Stahlbetonrippendecken, die Kellerdecke als Stahlsteindecke ausgeführt. Das traufständige Satteldach mit einer Neigung von 30° hat eine Deckung aus Flachdachziegeln im 13er Format, die ursprünglichen Fenster wurden in den 80er Jahren durch Kunststofffenster ersetzt. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 12,5 x 12,5 m. Die lichten Geschosshöhen liegen in der Regel bei ca. 2,40 m. Die Betonrippendecken sind mit einer Unterdecke aus Rohr-Putz versehen. Diese Decken sind zusammen mit der Rohdecke brandschutztechnisch wirksam. 1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Flächen können in Abstimmung aller am Bau beteiligten Firmen und der Bauleitung genutzt werden. Die rückseitigen Freiflächen können aufgrund der druch Gerüststellung verengten Zufahrt nicht angefahren werden und sind damit nur bedingt als Baustelleneinrichtungsflächen geeignet. Siehe hierzu auch Punkt 1.1 dieser ATV. Aufgrund der engen Platzverhältnisse können keine Parkplätze auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Für private Pkws besteht keine Möglichkeit auf dem Grundstück zu parken. 1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Die öffentlichen Straßen- und Gehwegsflächen sowie die Zuwegung zum Haupteingang sind freizuhalten. Siehe Punkt 1.1 dieser ATV. 1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen Gemäß Angabe in den Leistungsbeschreibungen und laut Plandarstellung.  Einzelheiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. 1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Anschlüsse für Bauwasser, Baustrom, die Wegebeleuchtung der Baustelle sowie Bautoiletten werden bauseits hergestellt und unterhalten. Die Kosten werden durch den Auftraggeber getragen. 1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Lagerräume auf oder in der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Es stehen in geringem Umfang Lagerplätze für Baustellencontainer und Container zur Abfallentsorgung auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Aufgrund der Enge im Bereich der Baustelle können Erdstoffe, Abrissstoffe und Abfälle nur sehr eingeschränkt gelagert werden. Materialien, die nicht zur Wiederverwendung vorgesehen sind, müssen unmittelbar auf Lkw oder in Container verladen werden. Die Container sind umgehend abzufahren. Die freie Lagerung von Abfällen im Gebäude und im Außenbereich ist nicht gestattet. 1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Ein Bodengutachten liegt derzeit nicht vor. 1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Eine Hydrologische Baugrundbewertung liegt derzeit nicht vor. 1.11 Besondere umweltrechtlichen Vorschriften. - keine - 1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Die Entsorgung der Materialien geschieht getrennt gem. den örtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Baustelle täglich von Bauschutt zu räumen und die Abfälle umgehend zu beseitigen. Die Aufforderung zur Abfallbeseitigung kann durch die Bauleitung bei kürzester Fristsetzung erfolgen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung nicht unverzüglich nach, (i.d.R. am selben Tag), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung auf Kosen des Verursachers durch Dritte ausführen zu lassen. 1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur- Landschafts- oder Immissionsschutzes, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. - keine - 1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Es sind Pflanz- und Vegetationsbestände auf dem Grundstück sowie im Bereich der Zufahrt vorhanden. Diese werden im Zuge dieses Baumaßnahme erneuert. 1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Im Vorgarten liegen im Bereich der Zuwegung und westlich dazu diverse Medienleitungen (Fernwärme, Glasfaser, Strom, Zuwasser, Abwasser, usw). Insbesondere beim Freilegen des Sockels und der Kellerwände ist daher an der Nordseite besondere Vorsicht geboten. Aktuelle Leitungspläne sind vor Baubeginn von der Bauleitung einzuholen. 1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Über die unter Punkt 1.15 genannten Leitungen sind keine weiteren Hindernisse bekannt. Auffälligkeiten sind der Bauleitung mitzuteilen. 1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltende Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. - keine - 1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Die allgemeinen Anforderungen der BG UVV sind zu berücksichtigen. 1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. - keine - 1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Die Arbeiten umfassen Rückbaumaßnahmen mit Asbesthaltigen Materialien (Innenfensterbänke, Teilabschnitte von Lüftungskanälen). Die gültigen Vorschriften sind zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. 1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. - keine - 1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Es erfolgen Arbeiten verschiedener Gewerke in dichter Folge und zeitgleich überschneidend. Die Arbeiten der Gewerke sind mit- und untereinander abzustimmen. Teilweise stehend die Arbeiten verschiedener Gewerke in direkter Abhängigkeit (Vorleistungen). Aufgrund der Sanierung im bewohnten Zustand kommt der Gewerkereihenfolge und der Abstimmung daher eine erhöhte Bedeutung zu. Dies ist in der Fachbauleitung im besonderen zu Berücksichtigen und setzt einen erhöhten Kommunikationsbedarf mit der Bauüberwachung voraus. 2. Angaben zur Ausführung 2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechnungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer Die Bauleistungen sollen in einem Bauabschnitt erbracht werden. Dabei sind die Ausführungszeiten dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Arbeitsunterbrechnungen berechtigen nicht zu Mehrkosten oder Nachforderungen. 2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Wie beschrieben ist das Wohnhaus voll vermietet. Die Sanierungsarbieten finden im bewohnten Zustand statt. Daher bedarf es besonderer Absprachen zwischen den Gewerken, der Bauüberwachung und den Bewohnern des Hauses. Darüberhinausgehende besonderheiten sind der Bauleitung anzuzeigen. 2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Die Arbeiten umfassen Rückbaumaßnahmen mit Asbesthaltigen Materialien (Innenfensterbänke, Teilabschnitte von Lüftungskanälen). Die gültigen Vorschriften sind zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. 2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung. Für die Entsorgung von Schadstoffen, z. B. Asbesthaltigen Bauteilen, sind die gültigen Vorschriften zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. 2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Zur Beschreibung der Verkehrssituation an der Kölnischen Straße siehe Punkt 1.1 dieser ATV 2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Durch das Gewerk "Gerüstbauarbeiten" wird auf der Außenseite der Umfassungswände ein Gerüst der Lastklasse 3 gestellt. Das Gerüst wird im Vorlauf zu den Dachdeckerarbeiten gestellt und nach Abschluss der WDVS-Arbeiten an der Hauptfassade (oberhalb des Sockels) abgebaut um Baufreiheit für die Arbeiten im Sockelbereich und der Balkonfundament zu schaffen. Anforderungen bezüglich der darüber hinaus gehender Gerüstarbeiten - siehe Beschreibung in Leistungsverzeichnissen. 2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Bauseits stehen für die Dachdecker-, Rückbau-, Fensterbau und WDVS-Arbeiten in den dafür geplanten Ausführungszeiten ein Gerüst zur Verfügung. Darüber hinaus werden keine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen zur Verfügung. gestellt. Im Zuge der Dachdeckerarbeiten wird ein Kran gestellt; unter welchen Konditionen dieser genutzt werden kann, ist mit der ausführenden Firma abzustimmen. 2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Siehe Beschreibung im Leistungsverzeichnis. 2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen. Nicht zulässig, soweit nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben. 2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffen und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Im Einzelfall mit der Bauüberwachung und dem Auftraggeber abzustimmen und durch diese freizugeben. 2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit und Hilfsstoffen. Alle Baustoffe, die in das Gebäude eingehen bzw. im Gebäude verarbeitet werden, dürfen keine zur Zeit bekannten gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten wie: Formaldehyd, Teer, Asbest, PCB, PCP, Lindan, Toluol, Benzol, alkohollösungsmittelhaltige Stoffe und weitere. Bei Zuwiederhandlung wird der Auftragnehmer für die Beseitigung und Folgeschäden haftbar gemacht. Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Produzenten angeliefert werden. 2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Dokumentation der verwendeten Materialien, Gebrauchs- und Wartungsanleitungen, Oberflächen- und Farbausführungen spätestens mit der Schlussrechnung, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten uneingeschränkt ohne Rückfragen möglich sind. Siehe auch "Allgemeine Vertragsbedingungen" dieses Leistungsverzeichnisses. 2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. -entfällt- 2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Soweit nicht anders in den Leistungsbeschreibungen benannt, werden die ausgebauten Materialien Eigentum des AN und sind generell abzutransportieren und zu entsorgen. 2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Soweit nicht anders in den Leistungsbeschreibungen benannt, werden keine Stoffe oder Bauteile vom AG bereitgestellt. 2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Der AG übernimmt keine der beschriebenen Leistungen. 2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Im Allgemeinen keine, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung benannt. 2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Siehe Leistungsbeschreibung der technischen Gewerke 2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme. Falls notwendig erfolgen für die einzelnen Geschosse jeweils Zustandsfeststellungen nach Fertigstellung und vor Benutzung. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Abnahme der Gesamtleistung nach dem Fertigstellen der gesamten Leistung. 2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Siehe Leistungsbeschreibung der technischen Gewerke 2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung dieser Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Natur- und Werksteinarbeiten 1. Angaben zur Ausführung 1.1 Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Insbesondere gelten folgende Normen: - VOB/C ATV DIN 18332 "Naturwerksteinarbeiten" - DIN EN 12004-1: Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und Platten -   Anforderungen, Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, Einstufung   und Kennzeichnung; - DIN EN 13888: Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Anforderungen,   Konformitätsbewertung, Klassifikation und Bezeichnung - IVD-Merkblatt Nr. 1 1.2 Um die Nachhaltigkeit der Produkte und Schadstoffarmut sicherzustellen werden folgende Anforderungen an die angebotenen Produkte vorausgesetzt: Gießharze: - GISCODE RU1 / Lösemittelfrei - EMICODE EC1 R Plus / Sehr emissionsarm Grundierungen: - GISCODE D1 / lösemittelfrei Dünn-/Mittelbettmörtel: - GISCODE ZP1 / chromatarm nach EU-VO 1907/2006 - Emicode EC1 R PLUS / Sehr emissionsarm Fugenmörtel: - GISCODE ZP1 / chromatarm nach EU-VO 1907/2006 (REACH) - EMICODE EC 1 PLUS / Sehr emissionsarm Dichtmassen: - EMICODE EC 1 PLUS / Sehr emissionsarm
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Natur- und Werksteinarbeiten
01 Sanierung Treppenhaus (Innenbereich)
01
Sanierung Treppenhaus (Innenbereich)
Rutschhemmklasse R9 Alle in den folgenden Positionen beschriebenen Oberflächen (Böden und Stufen) müssen mit der Rutschhemmklasse R9 ausgeführt werden.
Rutschhemmklasse R9
01.__.0001 Bodenbelag aus Betonwerksteinplatten aufarbeiten Risse und Abplatzungen im Bodenbelag Treppenhaus aus Betonwerksteinplatten ca. 30 x 30 cm mit auf den Bestand abgestimmten Steinersatzmaterial restaurieren und schleifen, Fugen überarbeiten.
01.__.0001
Bodenbelag aus Betonwerksteinplatten aufarbeiten
40,00
01.__.0002 Bodenbelag aus Betonwerksteinplatten grundreinigen und imprägnieren Den Bodenbelag im Treppenhaus aus Betonwerksteinplatten ca. 30 x 30 cm grundreinigen und imprägnieren
01.__.0002
Bodenbelag aus Betonwerksteinplatten grundreinigen und imprägnieren
40,00
01.__.0003 Stufen aus Betonwerkstein aufarbeiten Betonwerkstein-Treppenstufen, bestehend aus Tritt- und Setzstufe, aufarbeiten, Risse und Abplatzungen mit auf den Bestand abgesimmten Steinersatzmaterial restaurieren und schleifen.
01.__.0003
Stufen aus Betonwerkstein aufarbeiten
62,00
St
01.__.0004 Stufe aus Betonwerkstein grundreinigen und imprägnieren Stufe aus Betonwerkstein grundreinigen und imprägnieren
01.__.0004
Stufe aus Betonwerkstein grundreinigen und imprägnieren
62,00
St
01.__.0005 Gummikanten der Betonwerksteinstufen auswechseln Bestehende Gummikanten der Betonwerksteinstufen restlos entfernen und durch neue ersetzen. Rutschhemmung: R9 Farbe: schwarz
01.__.0005
Gummikanten der Betonwerksteinstufen auswechseln
62,00
St
01.__.0006 Fehlenden Werkstein-Sockel ergänzen Fehlenden Werkstein-Sockel ergänzen Abmessungen Sockelstein: ca. 8 x 20 x 2 cm Die tatsächliche Menge kann abweichen; die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
01.__.0006
Fehlenden Werkstein-Sockel ergänzen
10,00
St
02 Sanierung Türschwelle Hauseingang (Außenbereich)
02
Sanierung Türschwelle Hauseingang (Außenbereich)
Sanierungsarbeiten Türschwelle Hauseingangstür Aufgrund von Feuchteschäden und Wassereintrag im Bereich der äußeren Werkstein-Haustürschwelle, sollen die Schwelle und die gesamte Außentreppenanlage durch das Gewerk Rohbau abgebrochen und neu errichtet werden. Im Innenbereich ist die angrenzende Reihe Werksteinplatten durch das Gewerk Natur- und Werksteinarbeiten aufzunehmen und das rostige Stahl-Türschwellenprofil durch ein neues Edelstahl-L-Profil zu ersetzen. Im Anschluss an die Abdichtungsarbeiten durch das Gewerk Rohbau erfolgt das Wiederverlegen der aufgenommenen Werksteinplatten und der Einbau einer neuen Haustürschwelle außen durch das Gewerk Natur- und Werksteinarbeiten. Die Arbeiten des Gewerks Natur- und Werksteinarbeiten im Bereich der Haustürschwelle müssen in zwei Arbeitsschritten mit zeitlicher Unterbrechung ausgeführt werden, da die Abdichtungsarbeiten durch das Gewerk Rohbau erfolgen. Die Arbeitsunterbrechung und die damit verbundene zusätzliche Anfahrt sind in die Preise einzukalulieren.
Sanierungsarbeiten Türschwelle Hauseingangstür
02.__.0001 Ersetzen des Türschwellenprofils Hauseingangstür Ausbau des stark von Rost zersetzten Stahl-Schwellenprofils der Hauseingangstür und Einbau eines neuen, L-Profils aus Edelstahl. Das Aufnehmen und Wiederverlegen der angrenzenden Bodenplatten auf der Inneseite und der Austausch der angrenzenden Betonschwelle auf der Außenseite sind in separaten Positionen beschrieben. Türbreite: ca. 1,01 m
02.__.0001
Ersetzen des Türschwellenprofils Hauseingangstür
P
1,00
psch
02.__.0002 Aufnehmen und Wiederverlegen von Werksteinplatten für Austausch Türschwellenprofil Für den Ausbau des Türschwellenprofils der Vorposition sind die angrenzenden Bodenplatten auf der Inneseite aufzunehmen und anschließend wieder zu verlegen und Verfugen. Ca. 5 Werkstein-Platten à 30 x 30 cm
02.__.0002
Aufnehmen und Wiederverlegen von Werksteinplatten für Austausch Türschwellenprofil
P
1,00
psch
02.__.0003 Austausch der Betonschwelle vor der Hauseingangstür Ausbau der bestehenden Werkstein-Schwelle außen vor der Hauseingangstür und Verlegen einer neuen Beton-Schwelle. Abmessungen: ca. 1,20 x 0,40 x 0,10 m Angrenzende Bauteile wie die Haustür, das Gewände etc. sind vor Beschädigungen zu schützen. Die Arbeiten müssen in zwei Arbeitsschritten mit zeitlicher Unterbrechung ausgeführt werden, da die Abdichtungsarbeiten durch das Gewerk Rohbau erfolgen. Die Arbeitsunterbrechung und die damit verbundene zusätzliche Anfahrt sind in die Preise einzukalulieren.
02.__.0003
Austausch der Betonschwelle vor der Hauseingangstür
P
1,00
psch
03 Betonsteingewände reinigen
03
Betonsteingewände reinigen
03.__.0001 Aussengewände der Haustür grundreinigen Aussengewände der Haustür aus Betonwerkstein grundreinigen B x H Tür: ca. 1,01 x 2.01 m
03.__.0001
Aussengewände der Haustür grundreinigen
P
1,00
psch
04 Fensterbänke
04
Fensterbänke
04.__.0001 Innenfensterbank, Naturstein Innenfensterbank, Naturstein, Jura beige / grau, liefern und einbauen. Abbruch und Entsorgung der bestehenden Faserzement - Fensterbank erfolgt durch das Gewerk Rohbau. Längen von ca. 1,00 m - 2,10 m Ausladung. ca. 3 cm Gesamttiefe Fensterbank: ca. 22 cm
04.__.0001
Innenfensterbank, Naturstein
3,00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten 1. Abrechnung 1.1 Stundenlohnarbeiten dürfen nur in begründeten Fällen und nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden. Es werden nur Stunden abgerechnet, deren Leistungsnachweise (Stundenzettel) innerhalb von drei Tagen der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bieter erklärt, dass der nachfolgend angebotene Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. 1.2 Die angebotenen Stundenverrechnungssätze (§15, Ziff.1 VOB/B) für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. 1.3 Geräteleistungen dürfen nur in begründeten Fällen und nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden.
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Stundenlohn für einen Helfer Stundenlohn für einen Helfer
05.__.0001
Stundenlohn für einen Helfer
10,00
h
05.__.0002 Stundenlohn für einen Facharbeiter Stundenlohn für einen Facharbeiter
05.__.0002
Stundenlohn für einen Facharbeiter
10,00
h