Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Neubau Kita Kochstraße
Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschreibung) über die Ausführung von Rohbauarbeiten.
A 1 Bauherr / Auftraggeber
Stadt Falkensee
Der Bürgermeister
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
A 2 Anlagen
Ausführungsplanung
Amtlicher Lageplan
Baustelleneinrichtungsplan
Grundriss Fundamentplan
Grundriss EG
Grundriss 1.OG
Grundriss 2.OG
Schnitte
Ansichten
Details
Ausführungsplanung TGA
Fundamentplan Hauseinführung
Erdwärme Lageplan
Positionspläne Genehmigungsstatik
Baugrundgutachten/ Geotechnischer Bericht
Brandschutzkonzept
Baugenehmigung
gaeb-Datei des Leistungsverzeichnisses
pdf-Datei des Leistungsverzeichnisses
DGNB Kriterienmatrix
QNG Anlagedokument 313
A 3 Baubeschreibung
Auf dem Gelände Kochstraße 5-7 soll eine neue Kita für 110 Kinder entstehen. Das Gebäude wird mit DGNB Silber und dem Qualitätssiegel QNG-PLUS geplant.
Nach dem die Aufschüttungen des voherigen Abriss-
gebäudes beseitigt sind, soll auf dem vorbereitetem Baufeld ein 3 geschossiger Massivbau mit einer Grund-
fläche von ca 2111m² (ca. 31m x 35m) entstehen. Das 3. Geschoss hat nur eine Grundrissfläche von 17m x 14,5cm.
Der Grundriss ist klar und geradlinig angelegt. Es gibt keine Schrägen oder Rundungen. Im Zentrum des Gebäudes wird ein Aufzugsschacht und eine U-Treppenanlage aus 3 Läufen und 2 Podesten errichtetet. Im 1.OG gibt es an der Ostseite des Gebäudes einen Fluchtbalkon (Decke aus Ortbeton) mit 2 zweiläufigen Stahltreppen und an der Nordseite eine einläufige Fluchttreppe aus Stahl.
Das Tragwerk wird als fugenlose Konstruktion mit einer Gebäudeaussteifung durch Wandscheiben und Kerne ausgeführt. Die Decken werden in Stahlbeton C30/C37, die Wände in Stahlbeton C30/C37 und Mauerwerk KS-R P SFK 20 RDK 2,0 in 20 bzw. 24cm geplant. Die Aufkant-
ungen und Stürze und die Attika unterstützen die Decken als Randträger. Die Wände im 1.OG und EG werden innen mit d=20cm und außen mit d=24cm ausgeführt. Die Wände werden entsprechend ihren Beanspruchungen vorwiegend als Mauerwerkswände und teilweise in Stahlbeton ausge-
führt.
Die Decken (20 bis 28cm stark) spannen zweiachsig und werden teilweise durch wandartige Träger gestützt. Dadurch ist nur in einigen Bereichen eine Ausführung in Filigranbauweise (mit Halbfertigteildecken) sinnvoll.
Die Decke über dem EG hat einen außen liegenden Balkonbereich. Der Laubengang wird als auskragende Stahlbetonkonstruktion C35/45 ausgeführt in einer Dicke d=24cm, wie die Geschossdecke. Der Laubengang wird mit Schöck- Isokörben von der Geschossdecke thermisch getrennt. Auf dem Laubengang liegen zwei Stahltreppen auf.
Die Innentreppe wird als Stahlbetonkonstruktion aus Fertigteilen in C 30/37 ausgeführt. Die Podeste werden mit einer Stärke von 28cm und die Läufe mit d=20 bzw. 23cm geplant.
A 4 Angebote, Preise
Die Preise sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) abzugeben; die Umsatzsteuer ist am Schluss des Angebotes gesondert auszuweisen. Dies gilt nicht für Bieter mit niedrigem Gesamtumsatz, die der Besteuerung nach § 19 Abs. 1-3 Mehrwertsteuergesetz unterliegen. Der Auftragnehmer bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich von den örtlichen Verhältnissen, dem Umfang und der Art der Arbeiten überzeugt und eventuelle Unklarheiten vor Abgabe des Angebotes geklärt hat. Spätere Einwendungen und Ansprüche, die aus der Unterlassung dieser Feststellung entstehen, können nicht anerkannt werden.
Sofern nicht anders in den Positionstexten vermerkt ist, sind in die Einheitspreise jeweils die Kosten für alle Materialien, Geräte, Transporte zur und auf der Baustelle - bis zum jeweiligen Einbauort -, Hebezeuge, Abstützungen und Unterfangungen sowie Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsgerüste und Nebenleistungen einzurechnen. Die Bauleistungen sind nach den fachtechnischen Vorschriften und Bestimmungen, den gewerkespezifischen Regeln und den geltenden Normen zu erbringen.
Die Positionen verstehen sich immer mit Lieferung und Montage bzw. Herstellung.
A 5 Zulassungen, Nachweise
Für die von der unteren Bauaufsichtsbehörde oder durch Vorschriften geforderten Prüfungen von Anlagen durch unabhängige Sachverständige wird der erforderliche Sachverständige durch den AG beauftragt und vergütet.
Der AN ist verpflichtet den Termin für o. a. Prüfungen rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren. Sollte infolge von Mängeln, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, Wiederholungsprüfungen notwendig werden, so trägt er die dafür anfallenden Kosten.
A 6 Ausführung, Allgemein
Der AN hat der Bauleitung schriftlich zu benennen (auch bei Änderung):
a) den verantwortlichen Fachbauleiter,
b) den Baustellenleiter, der den Auftragnehmer in allen Belangen zu vertreten bevollmächtigt ist,
c) den verantwortlichen Koordinator gemäß Unfallverhütungsvorschriften GUV 01. und VBG1.
Der Bauherr beauftragt einen SiGeKo. Dessen Anweisungen ist bzgl. seines Aufgabengebietes folge zu leisten.
Die Verkehrssprache ist Deutsch in Wort und Schrift, auch in der Planung. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das leitende Baustellenpersonal deutsch spricht und während des gesamten Ausführungszeitraumes, d.h. täglich während der gesamten Arbeitszeit, auf der Baustelle anwesend ist.
Wöchentlich finden Bausitzungen zu bestimmten Terminen statt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen. Von jeder Bausitzung wird ein Protokoll angefertigt; die Festlegungen dieser Protokolle sind für die Beteiligten verbindlich. Evtl. Bedenken hat jeder Beteiligte bis spätestens in der nächsten Bausitzung anzumelden.
Der Auftragnehmer hat sich von selbst von dem termingerechten Fortschreiten der Arbeiten zu überzeugen und ist für seinen Leistungsumfang bis zur Abnahme bzw. Übergabe voll verantwortlich.
Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel von Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind seitens des Auftragnehmers, soweit diese nicht von ihm erstellt wurden, unverzüglich der Bauleitung des Bauherrn zu melden.
Eine Bauleistungsversicherung wird durch den Auftraggeber abgeschlossen. Die Kosten werden anteilig umgelegt.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich Bautageberichte der Bauleitung vorzulegen.
Der Auftraggeber stellt während der Bauzeit keine Baubewachung. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, für die Bewachung der von ihm auf der Baustelle gelagerten Baustoffe, Geräte, Werkzeuge usw. selbst Sorge zu tragen. Der Auftraggeber haftet nicht für evtl. Diebstähle oder Beschädigungen der Gegenstände, die der Auftragnehmer für die Durchführung der Bauleistung erstellt oder lagert.
Sämtlicher Bauschutt, soweit dieser nicht durch eine gesonderte Position erfasst ist, geht in Besitz des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. Es sei denn, die Ausschreibung enthält die Schuttentsorgung durch den Auftraggeber, dann ist der Bauschutt zu den bauseits gestellten Schuttcontainern zu transportieren und getrennt zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
Unter Berücksichtigung der Aspekte der sortenreinen Trennung, wo dies möglich ist, die laufenden Schutt- und Abfallbeseitigung sowie die Baureinigung, die mindestens einmal wöchentlich während der gesamten Bauzeit durchzuführen sind, sind gem. VOB als Nebenleistungen in die Teilleistungen einzukalkulieren. Die Aufsicht über die Baureinigungsarbeiten Bauschutt- und Bauabfallbeseitigung der Gewerke obliegt dem Auftragnehmer, der auch dem Auftraggeber gegenüber hierfür die Verantwortung trägt. Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Die Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungs- vorschriften, Erste Hilfe und dergleichen sind zu beachten. Der Unternehmer trägt hierfür die alleinige Verantwortung.
Die nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind nach den durch die Bauleitung zur Verfügung gestellten Zeichnungen sowie nach den Angaben der Bauleitung durchzuführen.
Jeder AN und dessen NU ist verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
A 7 Baustelleneinrichtung
Anschlusspunkte für Baustrom werden vom AG und Bauwasser vom AN im Außenbereich nahe des Gebäudes errichtet.
Das Herstellen der benötigten Anschlüsse gem Leistungsverzeichnis, das Heranführen an die Baustelle und der Rückbau nach Abschluss der Arbeiten ist Sache des Auftragnehmers.
Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude werden nicht zur Verfügung gestellt.
Der AN ist für das sichere Aufbewahren und Verschließen seiner Materialien und Geräte selbst verantwortlich.
Für die gesamte Baustelleneinrichtung, einschl. für das Stellen von Material- und Schuttcontainer, stehen ausreichend Grundstücksflächen zur Verfügung.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine Zufahrt auf das Gelände.
Auf Sauberkeit auf der Baustelle ist unbedingt zu achten. Die Baustelle ist arbeitstäglich zu reinigen.
Die Herausstellung und das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten, die zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache des Auftragnehmers.
A 8 BbgBO / BaustellenV
Bei der Bauvorbereitung und Bauausführung sind insbesondere der § 3 der BbgBO, sowie die BaustellenV einzuhalten. Sämtliche Nachweise (Konformitätserklärungen, Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse usw.), die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle dienen, sind dem Auftraggeber spätestens 6 Werktage vor Aufnahme der Arbeiten auf der Baustelle vorzulegen.
Die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie die Abfallsatzung des Landkreises Dahme-Spree sind zwingend zu beachten und einzuhalten.
A 9 Vertragsbedingungen
siehe Formblätter
A 10 Abrechnung
siehe Formblätter
A 11 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Für das Angebot und die Ausführung gelten die VOB und sämtliche für dieses Gewerk zutreffenden DIN- Normen in der gültigen Fassung, weiterhin sind die anerkannten Regeln derTechnik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungenzu beachten und einzuhalten. Diese Vorschriften gelten, soweit nicht durch besondere Bedingungen und Forderungen in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich eine andere Regelung vorgesehen ist. Besonders hingewiesen wird auf:
Leistungsabgrenzung
Es sind alle zu diesem Gewerk gehörenden Materialien und Leistungen einschl. der in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis beschriebenen, zu veranschlagen. Nachfolgende aufgeführte Leistungen gehören zum Leistungsumfang dieses Gewerkes:
- vollständiger Errichtung des Rohbaus und Baustelleneinrichtung
Grundwasserhältnisse
Für das Bauvorhaben kann von folgenden Grundwasser- verhältnissen ausgegangen werden:
- Die geschlossenen Grundwasseroberfläche liegt ca. 2,50 m unter OK FFB EG. der HGW bei -1,20 m OK FFB EG
Bauabschnitte
Die gesamte Massnahme kann ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen DGNB und QNG Projekt: Neubau Kita Kochstraße Falkensee LV Basis Rohbau Allgemeine Vorbemerkungen DGNB und QNG
Der Bauherr / Investor beabsichtigt das Gebäude nach dem DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Standard zertifizieren zu lassen. Angestrebtes Zertifizierungsziel ist DGNB Silber. Weiterhin wird eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG+) angestrebt. Dazu sind die Anforderungen aus dem QNG Handbuch inkl. Anlagen einzuhalten.
Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen:
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im Hinblick auf die DGNB Zertifizierung (u.a. ENV1.2, ENV1.3) sind zwingend einzuhalten. Leistungsbestandteil des AN ist die bauliche Umsetzung dessen sowie die Zusammenstellung und Beibringung aller dafür geforderten Unter-lagen und Nachweise. Aufwendungen die zur Erfüllung der DGNB Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat vergütet.
Gleiches gilt für die materialökologischen Anforderungen an die nachhaltige Materialgewinnung aus dem QNG (ANF1-NWG1) sowie für die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien (ANF3-1). Alle bauausführenden Firmen werden vertraglich zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet und erklären nach Fertigstellung deren Erfüllung.
Der AN hat dem Bauleiter unaufgefordert und in digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen NACH VERGABE bzw. 4 Wochen VOR EINBAU, Produktangaben wie Menge, Einsatzort etc. sowie technische Daten- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration) und Herstellererklärung / Prüfzertifikat, zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien ggf. schriftlich freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialanforderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess.
Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von mind. 3 Wochen berücksichtigt werden.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die freigegeben und DGNB und QNG konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen.
Der AN/GU hat für die Dokumentation der Anforderungen der DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu benennen.
Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe QS3 und QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien müssen eingehalten werden:
Die Produktanforderungen sind der Kriterienmatrix ENV1.2 (DGNB) und dem Anlagedokument 313 zum QNG-Handbuch zu entnehmen zu entnehmen.
Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcen-gewinnung und QNG Anforderung ANF2-NWG1 Nachhaltige Materialgewinnung müssen eingehalten und dokumentiert werden:
Mindestanforderung DGNB: Primär- und Sekundärrohstoffe von Bauprodukten:
- sind frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt worden und
- ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung kann ausgeschlossen werden
Der Nachweis ist über eine formale Zusicherung des Herstellers und / oder eine lückenlose Dokumentation über den Produktionsprozess zu erbringen. Für Bauprodukte aus der EU muss dieser Nachweis nicht erbracht werden, da davon ausgegangen wird, dass das vorliegende Regelwerk der EU den Gewinnungs- und Herstellungsprozess ausreichend regelt.
Weitere Anforderungen:
Das herstellende Unternehmen dokumentiert:
- verantwortungsbewusste und transparente Ressourcengewinnung über z.B. CRS- und / oder Nachhaltigkeitsberichte sowie
- deklariert Primärrohstoffe, sowie deren Herkunft und Verarbeitungsschritte durch z.B. eine Herstellererklärung
- das verwendete Bauteil / Produkt verfügt über ein Zertifikat (FSC; PEFC; CSC o.ä.), das über gesetzliche Regelungen zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit hinaus geht
sowie für Beton
- das verwendete Bauteil / Produkt enthält Sekundärrohstoffe, die durch den Hersteller deklariert und deren Massenanteile eindeutig ausgewiesen sind; zertifizierte Sekundärrohstoffe sind zu bevorzugen
Für die Werkstoffgruppen
· Holz/Holzwerkstoffe · Naturstein · Metalle · Kork · Glas
sind zertifizierte Produkte und/oder Produkt mit ausgewiesenen Sekundärrohstoffen zu bevorzugen.
Anforderungen QNG:
- mind. 70% der eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft
- mind. 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) haben einen erheblichen Recyclinganteil
Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt:
PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) FSC (Forest Stewardship Council)
Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten:
Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb). ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück. Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung.
Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1 Baustelle/Bauprozess
Abfallarme Baustelle:
- ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen liegt vor und ist einzuhalten.
- Abfall wird grundsätzlich vermieden
- Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt.
Die Baustoffe werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle,
Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus werden die
am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert die
Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen und dokumentiert den Prozess.
Zur Lärmminderung sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten:
- 32. BImSchV in Verbindung mit der EU Richtlinie 2000/14/EG, den anerkannten Regeln der
Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen Vorschriften und Gesetze
- nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 rarr; Dokumentation über Auflistung der Maschinen
- alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen werden eingehalten
- entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
- Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess.
Zur Staubvermeidung sind folgende Maßnahmen, entsprechend BImSchG, vorzusehen und einzuhalten:
- Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungs-stelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.
- Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch mög-lich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder sau-gende Verfahren durchgeführt.
- Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
- Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500
- Einsatz von Lüftungsanlagen
- entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
- Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess.
Zum Boden- und Gewässerschutz sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten:
- Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen
- Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert und fachgerecht entsorgt.
Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind einzuhalten Stoffe mit folgenden R-Sätzen kommen nicht in Kontakt mit der Umwelt:
R 50 / R 51 / R 52 / R 53 / R 54 / R 55 / R 56 / R 57/ R 58 / R 59
- Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen, wie z.B. nicht erforderliche Verdichtung des Bodens.
Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden Betriebsmitteln und Baustoffen Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess.
Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2 Qualitätssicherung
Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe:
Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte
auf Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV 1.3 und SOC1.2 sowie
Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs der verwendeten Materialien (nach Bedarf)
und entsprechende Dokumentation in den Begehungsprotokollen durch die Bauleitung
(Materialdeklarationsliste)
Schimmelpilzprävention:
Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende
Austrocknung der Bauteile sicherzustellen.
Allgemeine Hinweise
Bzgl. der Einhaltung der geforderten Maßnahmen und Qualitätskontrolle der verbauten Baustoffe werden
während der Ausführung Kontrollen durch die Bauleitung und den Auditor durchgeführt und dokumentiert.
Die Übergabe DGNB relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form.
Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert und Pläne, u.a. für das Gebäudemanagement relevant, in dwg- oder dfx-Format bereitzustellen. Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen sowie eine Liste der wartungspflichtigen Bauteile sind zu übergeben. Die Lieferscheine und eine Massenbilanz des eingesetzten Betons sind ebenfalls zu übermitteln.
Vorbemerkungen DGNB und QNG Projekt: Neubau Kita Kochstraße Falkensee LV Basis Rohbau
Anforderungen an Produkte Anforderungen an Produkte gem DGNB
3) Beschichtungen für mineralische Oberflächen im Innenraum wie Beton, Mauerwerk, Mörtel und Spachtel
staubbindende Beschichtungen und Grundbeschichtungen z.B. Betonkontakt, Aufbrennsperre: VOC < 10 g/l
14) Betontrennmittel: GISCODE BTM 01, BTM 5 oder BTM 10
25) Dachabdichtung, Bauwerksabdichtung gegen Erdreich/ Wasser/ Feuchte, Bitumendickbeschichtung und Dämmstoffmontage
Kalt verarbeitbare Produkte zur Beschichtung (z.B. Vorstriche) und Hilfsstoffe zur Belegung (z.B. Kleber, Versiegelungen): GISCODE BBP10
36) Kunststofffolien an Dach und Gründung
Kunststofffolien zur Abdichtung: Gehalt an Blei und Zinn < 0,1%
39)Montageschäume für Dämmstoffe
Verklebung von z.B. WDVS, Perimeterdämmung, Kellerdeckendämmung und Flachdachdämmung: keine Verwendung von Montageschäumen (außer Fugen gemäß AbZ)
40)Kunstschaum- Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik
PS / XPS / PUR-Dämmprodukte, flexible TGA-Dämmungen (Kautschuk und PE): Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln
44)Erzeugnisse aus Kunststoffen:
Außenwand und Dachabdichtung, Wandbekleidungen, Fenster, Elektrokabel, Kunststoff-Folien, Wandbeläge, Tapeten, Kunststoff-Fenster, Kabelummantelungen: SVHC < 0,1%
45)Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte (Erzeugnisse): Holzschutz, Holzwerkstoffe, Dämmstoffe (bau- und werkseitig)
Tragende Holzkonstruktionen, Holzweichfaserplatten, Dammstoffe inkl. Einblasprodukte, Schüttungen oder Stopfmassen: Holzschutzmittelpräparate, Holzwerkstoffe, organische Dämmstoffe (Zellulose, Holzfaserplatten, Holzwolle, Schafswolle, etc): Borverbindungen < 0,1 %
2 Rohbau Anforderungen ONG
Mindestens 70% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerk- stoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, sind FSC oder PEFC zertifi- ziert und verfügen über das zugehörige CoC-Handelszertifikat des Lieferan- ten.
Mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) haben einen erheblichen Recyclinganteil.
Beachtung des Anhangdokumentes 313 des QNG-Handbuches!
Schriftliche Bestätigung der Firmen zur Fertigstellung, dass alle Anforderungen eingehalten wurden.
Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen:
5.1 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen und Vorbereitungen für Beschichtungen auf überwiegend mineralische Oberflächen im Innenbereich,
z.B. Betonschutzbeschichtungen: nur Wb: VOC≤ 30 g/l
5.2 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Innenbereich, z.B. Innenwand- und Deckenfarben: lösemittelfrei und weichmacherfrei (ELF) gemäß VdL-RL01
5.3 Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Außenbereich, z.B. Außenwandfarben inkl. Grundierungen: nur Wb: VOC 30 g/l
5.4Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im Innenbereich wie Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge, z.B. nicht filmbildende Imprägnierungen: GISCODE GH 10 (entaromatisiert)
5.10 Putze im Außenbereich, z.B. Fassadenputze: Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt)
Bitumenprodukte zur Abdichtung:
9.1 Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich / Wasser / Feuchte, Bitumendickbeschichtungen und Dämmstoffmontage, z.B. kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen inkl. Voranstriche, -kleber und
-versiegelungen(außer Bitumenvoranstriche für Umkehrdächer, siehe hierzu Pos 9.2): GISCODE BBP 10 oder BBP 20
9.2Bituminöse Verbundabdichtungen beim Umkehrdach: GISCODE BBP 10, BBP 20 oder BBP 30
PVC-Produkte:
11.1 Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG: keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatorenb) für Weich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe E)
Dämmstoffe und Ortschäume:
12.1 Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung, z.B: EPS/XPS/PUR/PIR-Dämmprodukte, Melamin- und Phenolharzschäume,
für den Innen- und Außenbereich: Frei von halogenierten Treibmitteln
Anforderungen DGNB und QNG
und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen C/D)
12.2 Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung: Frei von halogenierten Treibmitteln und von Altreifengranulat und Chlorparaffine (SCCP, MCCP), PBB, PBDE 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen A/B)
12.3 Spritz- und Montageschäume im Innen- und Außenbereich z.B. für die Montage von Türen und Fenstern sowie von Fassadendämmungen (inkl. WDVS), Perimeter-, Kellerdecken- und Flachdachdämmungen oder zur Füllung von Fugen: Frei von halogenierten Treibmitteln und keine UF- Schäumefür PU-Montageschäume gilt zusätzlich: EMICODE EC1PLUS und TCEP, Chlorparaffine 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe C)
12.4 Wärmedämmverbundsysteme: für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos. 12.1, für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt Pos. 12.6
12.5 Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise: für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos. 12.1 und 12.2, für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt Pos. 12.6
12.6 Dämmstoffplatten und -matten sowie Einblasdämmungen, Schüttungen oder Stopfmassen: reproduktionstoxische Borverbindungen 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe F)
Betontrennmittel:
14.1 Betonieren, z.B. Schalöle und Betontrennmittel: GISCODE BTM 01, 05,10,15
Anforderungen an Produkte
02 Technische Anlagen
02
Technische Anlagen
02.01 Fettabscheider und Zubehör
02.01
Fettabscheider und Zubehör
02.02 Abwasser Rohrleitungen, Schächte und Zubehör
02.02
Abwasser Rohrleitungen, Schächte und Zubehör
02.03 Trinkwasser Rohrleitungen und Zubehör
02.03
Trinkwasser Rohrleitungen und Zubehör
02.04 Soleleitungen und Zubehör
02.04
Soleleitungen und Zubehör
02.05 Erdarbeiten für Leitungsverlegung und Schächte
02.05
Erdarbeiten für Leitungsverlegung und Schächte
03 Herrichten, Erdarbeiten
03
Herrichten, Erdarbeiten
03.01 Vorbereitende Arbeiten, Abräumen, Abbruch
03.01
Vorbereitende Arbeiten, Abräumen, Abbruch