Estricharbeiten
Kita Schwenningen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung KITA Bürkstraße  Villingen-Schwenningen Lage: Bürkstraße 3, 78054 Villingen-Schwenningen Objektbeschreibung: Im Stadtzentrum von Schwenningen soll in der Bürkstraße eine dreigeschossige Kindertagesstätte für 5 Gruppen gebaut werden. Neben den großzügigen Gruppenräumen dienen auch die Flure als Spielbereich für die Kinder. Zudem erwartet die Kinder im Außenbereich ein weiteres Highlight. Hier werden an dem außenliegenden Treppenturm zwei Rutschen errichtet. Die Bauteile werden wie folgt ausgeführt (wesentliche Konstruktionsbeschreibung): Tragkonstruktion: Massivbau/ Ziegelmauerwerk Nichttragende Innenwände: Trockenbau/ Hohlwände Bodenplatte: Ortbeton d=25 cm Decken: Filigrandecken-Stahlbeton Dach: Dachabdichtung Bituminös Fenster: Kunststofffenster mit Aludeckschale Außentüren: Aluminium Angaben zur Leistungsbeschreibung: Grundlage des Angebotes sind sämtliche Planungsunterlagen, die Leistungsbeschreibung der Stadt Villingen - Schwenningen, sowie die weiteren Anlagen zum Leistungsverzeichnis. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Hinweispflicht des Bieters/Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für die vom Auftragnehmer angebotene Leistung erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen sowie die notwendigen Vorleistungen anderer Auftragnehmer auf Eignung für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten zu prüfen. Zudem ist der Auftragnehmer gehalten, die im  Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen oder für die Ausführung mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber anzufordern, sodass keine Behinderungen eintreten können. Der AN verpflichtet sich, vor Angebotsabgabe den Bestand vor Ort detailliert zu besichtigen und die örtlichen Gegebenheiten zu beachten.
Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Für die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen gel­ten die Be­stim­mun­gen der VOB/ C All­ge­mei­ne Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau­leis­tun­gen ( ATV ) in der je­weils gül­ti­gen Fas­sung Festigkeitsklasse DIN 18336 Ab­dich­tungs­ar­bei­ten DIN 18353 Estricharbeiten Für die Aus­füh­rung gel­ten wei­ter­hin sämt­li­che Nor­men, Vor­schrif­ten, Tech­ni­schen Re­gel­wer­ke, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen, Er­las­se, Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Materialhersteller etc., die auf die be­schrie­be­nen und ge­for­der­ten Leis­tun­gen an­zu­wen­den sin­d. Ausführungsspezifische Nor­men und Re­gel­wer­ke DIN 18299 All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten                                   Je­der Art DIN 18201 To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe,                                   Prü­fun­gen, An­for­de­run­gen DIN 18202 To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN 1055-3 Lastannahmen DIN 4102                    Brand­schutz im Hoch­bau DIN 4108                    Wär­me­schutz im Hoch­bau DIN 4109                    Schall­schutz im Hoch­bau DIN 18195 Bau­werksab­dich­tun­gen DIN 18560/1 Estri­che im Bau­we­sen, Be­grif­fe,                                   An­for­de­run­gen, Prü­fun­gen DIN 18560/2 Estri­che im Bau­we­sen, Heizestriche auf                                   Dämmschicht DIN 18560/3 Estri­che im Bau­we­sen, Verbundestriche DIN 18560/4 Estri­che im Bau­we­sen, Estri­che auf                                   Trenn­schicht DIN 18560/7 Estri­che im Bau­we­sen,                                   Hochbeanspruchte Estri­che DIN 52131 Bi­tu­men - Schweiß­bah­nen DIN 18540 Ab­dich­tung mit Fugendichtmassen DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Ge­bäu­de,                                   Mineralwolle DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Ge­bäu­de, exp.                                   Po­lysty­rol DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Ge­bäu­de,                                   extr.Po­lysty­rol DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Ge­bäu­de,                                                      Po­lyu­rethan-Hart­schaum DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estri­che DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen, Estri­che Wer­den wei­te­re DIN-Nor­men be­rührt, gel­ten die­se sinn­ge­mäß, auch sämt­li­che Verarbeitungs- und Aus­füh­rungs­richt­li­ni­en der Her­stel­ler. "Hin­wei­se zur Ver­le­gung von schwim­men­den Estri­chen" her­aus­ge­ge­ben von der Bun­des­fach­grup­pe Estrich im Zen­tral­ver­band des Deut­schen  Bau­ge­wer­bes e.V.", tech­ni­sche Vor­schrif­ten der Fach­ver­bän­de. In den Tech­ni­schen Vor­be­din­gun­gen auf­ge­führ­te Vor­leis­tun­gen und Ne­ben­ar­bei­ten, die nicht ge­son­dert in Po­si­tio­nen ent­hal­ten sind, zur Er­brin­gung der Leis­tun­gen aber er­for­der­lich sind oder ge­for­dert wer­den, sind in den An­ge­bots­preis ein­zu­kal­ku­lie­ren. So­fern im Leis­tungs­ver­zeich­nis ein gleich­wer­ti­ges Fa­bri­kat an­ge­bo­ten wer­den kann, ist die Gleich­wer­tig­keit nach­zu­wei­sen. Es fin­det eine ge­mein­sa­me Vorleistungsprüfung bzw. Ebenheitsprüfung der Estrichoberfläche zwi­schen Bo­den­le­ger/ Estrichleger und der Bau­lei­tung Peter Gross Bau vor Be­ginn der Bodenbelagsarbeiten stat­t. Das An­le­gen sämt­li­cher Bauwerksfugen, Be­we­gungs­fu­gen, Ar­beits­fu­gen muss nach den ein­schlä­gi­gen Nor­men und Re­gel­wer­ken, wie DIN 18560 Estri­che im Bau­we­sen, er­fol­gen. Die­se Leis­tun­gen sind in den An­ge­bots­preis ein­zu­kal­ku­lie­ren. Schlie­ßen Schein-, Trenn- und Ar­beits­fu­gen Kraft­schlüs­si­ges Schlie­ßen von Fu­gen, mit­tels Auf­tren­nen und kraft­schlüs­si­gem Ver­har­zen der Fu­gen und den hier­zu not­wen­di­gen Querverdübelungen. Sämt­li­che Rück­stän­de sind zu ent­sor­gen. Aus­füh­rung nur nach be­son­de­rer An­ord­nung der Bau­lei­tung. Das Ver­har­zen und Ver­dü­beln von Ar­beits­fu­gen ist in den Ein­heits­preis mit ein­zu­kal­ku­lie­ren. Das ers­te An­schlei­fen al­ler Estrichoberflächen (Öffnungsschliff) ist in die Ein­heits­prei­se ein­zu­rech­nen. Sämt­li­che De­tail­punk­te, An­schlüs­se, Ab­schlüs­se, etc. sind vor Mon­ta­ge­be­ginn mit der Bau­lei­tung zu klä­ren, wenn sie nicht im Leistungstext zwei­fels­frei be­schrie­ben sin­d. Sämt­li­che an­gren­zen­den und fer­ti­ge Bau­tei­le sind wäh­rend der Ar­bei­ten dau­er­haft ge­gen Ver­schmut­zung und Be­schä­di­gung zu Schüt­zen. Ins­be­son­de­re Fens­te­r­ele­men­te. Es sind aus­schließ­lich Bau­stof­fe zu ver­wen­den, die wäh­rend der Ver­ar­bei­tung und im Be­trieb als ge­sund­heit­lich un­be­denk­lich ein­ge­stuft sin­d. Wan­d- und De­cken­durch­brü­che müs­sen ver­schlos­sen sein. Er­kenn­ba­re Män­gel am Bau­kör­per oder durch Vor­leis­tun­gen, die sich nach­tei­lig auf die Schall­däm­mung aus­wir­ken kön­nen, sind recht­zei­tig vor Aus­füh­rung der Bau­lei­tung mit­zu­tei­len. Für die Hö­hen des Estri­che sind ver­bind­li­che Meterrisse maß­ge­bend, die­se sind pro Ge­schoss und Haus bau­seits vor­han­den. Die Hö­hen der je­wei­li­gen Ober­flä­chen sind von die­sen Meterrissen ei­gen­ver­ant­wort­lich zu über­tra­gen. Meterrisse sind an den Aufzugsportalen vor­han­den. Das Über­tra­gen in die je­wei­li­gen zu­sätz­li­chen Be­rei­che ist in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die Estrichbeläge sind schallbrückenfrei aus­zu­füh­ren. Estri­che sind von Un­ter­grün­den, Wän­den, Pfei­lern, Roh­ren, Stahl­-E­mail Duschtassen und sons­ti­gen Ein­bau­tei­len lücken­los durch Randdämmstreifen zu tren­nen. Randdämmstreifen sind 20 mm Über­stand über OK FFB aus­zu­füh­ren. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Über­stän­de sind vom AN ab­zu­schnei­den. Die­se Leis­tun­gen sind in die Po­si­tio­nen ein­zu­rech­nen. Auss­pa­run­gen in Rohdecken sind bei Be­darf im Estrich zu über­neh­men. Estri­che sind gleich­mä­ßig dick und ebenflächig her­zu­stel­len, wenn in der Leis­tungs­be­schrei­bung nichts an­de­res ge­for­dert wird. Deh­nungs­fu­gen im Estrichbelag sind grund­sätz­lich recht­wink­lig zu le­gen. Bei Raumabschlussfugen ist die Türaufschlagrichtung zu be­ach­ten. Das An­ord­nen von Deh­nungs­fu­gen ist zwin­gend mit der zu­stän­di­gen Bau­lei­tung ab­zu­klä­ren.“ Dämmschichten un­ter Estri­chen sind mit ge­eig­ne­ten Trenn­la­gen vollflächig und dicht ab­zu­de­cken. Die ver­setzt zur Verlegerichtung der Dämmschicht mit min.10 cm Über­lap­pung zu le­gen und an An­schlüs­sen bis zur Estrichoberkante hoch­zu­zie­hen sin­d. Mehrlagige Dämmschichten sind fugenversetzt zu Ver­le­gen. Im Be­reich von Trans­port­we­gen zum Ein­brin­gen des Estrichs sind Dämmschichten erst un­mit­tel­bar vor dem Ein­brin­gen zu ver­le­gen, um Be­ein­träch­ti­gun­gen und Schä­den am Dämmmaterial aus­zu­schlie­ßen. Die Ober­flä­chen der Estri­che sind so her­zu­stel­len, dass Nutz­be­lä­ge wie Tep­pich, PVC-Be­lä­ge, Lin­ole­um, Par­kett, Flie­sen etc. ohne wei­te­re Vor­ar­bei­ten auf­ge­bracht wer­den kön­nen. Für die Eben­heit der Estrichoberfläche gilt DIN 18202, Ta­bel­le 3, Zei­le 4, er­höh­te An­for­de­run­gen. Fri­sche Estrichflächen sind ge­gen zu schnel­les und un­gleich­mä­ßi­ges Aus­trock­nen wirk­sam zu schüt­zen. Die Estrichoberflächen müs­sen nach Frei­ga­be zur Be­geh­bar­keit so wi­der­stands­fä­hig sein, dass sie den nor­mal üb­li­chen Handwerkerverkehr ohne Scha­den bis zur Ver­le­gung des Ober­bo­dens auf­neh­men kön­nen. Für die Heizestriche sind Aufheizprotokolle ab­ge­stimmt auf die Estrichzusammensetzung der Bau­lei­tung Pe­ter Gross Bau vor­zu­le­gen. Die­se sind dann in Zu­sam­men­ar­beit mit der Heizungsfirma aus­zu­fül­len. Das Auf­stel­len, Un­ter­hal­ten und Ab­bau­en sämt­li­cher er­for­der­li­cher Mannschaftsunterkünfte und Ma­te­ri­al­la­ger, wel­che zur Er­brin­gung der AN-Leis­tung er­for­der­lich sind, muss vom AN selbst vor­ge­nom­men wer­den. Die Auf­stel­lung der Estrichmaschinen, Silo´s so­wie die Fest­le­gung des Mischplatzes er­folgt nur in Ab­stim­mung mit der ört­li­chen Bau­lei­tung. Das Um­set­zen des Mischplätze und der La­ger­plät­ze  in Ab­hän­gig­keit der an­de­ren Ausbaugewerke ist zu be­rück­sich­ti­gen. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auf Grund der Grund­riss- Ge­stal­tung die Art und Wei­se der Materialanlieferung in die ein­zel­nen Stock­wer­ke zu prü­fen ist. Der Ar­beits­be­reich ist un­ver­züg­lich bei ent­ste­hen­den Ver­schmut­zun­gen, spä­tes­tens je­doch zum Ar­beitsen­de täg­lich be­sen­rein zu hin­ter­las­sen. Die Schuttbeseitigung er­folgt durch den AN, bauseitige Schutt- Mul­den wer­den nicht ge­stell­t. Die Verant­wor­tung und der Auf­wand für die Ent­sor­gung ist Sa­che des AN. Die Fachbauleitererklärung / Fachunternehmererklärung die an­ge­dach­ten Pro­dukt­da­ten­blät­ter der zu ver­wen­de­ten Pro­duk­te, in­klu­si­ve Übereinstimmungserklärung und zu­ge­hö­ri­ger Zu­las­sung, sind vor dem Ein­rei­chen der 1. Abschlagsrechnung vor­zu­le­gen.“ Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten:    - Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­gen    - Do­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­en    - Prüf­pro­to­kol­le so­weit er­for­der­lich    - Ab­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind in Pa­pier­form so­wie auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben.
Technische Vorbemerkungen
Umlagen Umlagen für Nachunternehmerleistungen: 1,6% für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen 0,5% für die Bauwesenversicherung
Umlagen
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.01 Abdichtungs- und Trennlagen
01.01
Abdichtungs- und Trennlagen
01.02 Dämmungen
01.02
Dämmungen
01.03 Zementestrich
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Zementestrich
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten