Garten- und Landschaftsbau
KETEK - Neubau Büro- und Produktionsgebäude
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung KETEK Neubau Produktions- und Bürogebäude Hofer Straße 15, 81737 München In München, Gemarkung Perlach, plant die Firma KETEK auf dem Grundstück der Hofer Straße 15 den Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes als Ergänzung zur benachbarten Firmenzentrale in der Hofer Straße 3. Die Grundstückfläche umfasst ca. 4.062 m². Der Neubau setzt sich zusammen aus einer zweigeschossigen Reinraumhalle mit Iso-Klassifizierten Teilbereichen, einem Technikaufbau sowie einem viergeschossigen Bürotrakt in jeweils massiver Bauweise (Stahlbetonskelettbau). Das Gebäude ist vollflächig unterkellert. Das Untergeschoss wird etwa auf halber Grundfläche als Tiefgarage genutzt. Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des derzeit vorhandenen Bestandsgebäudes und Erstellung des Büro- und Produktionsgebäudes in schlüsselfertiger Bauweise.
Baubeschreibung
ATV ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden. Darüber hinaus gelten, -die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen -die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden -die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen. Alle LV-Positionen sind zu bepreisen. Positionen die mit 0,00 € ohne Erläuterung bepreist sind, werden als „inklusive/ ohne Mehrpreis“ gewertet. Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position dem Angebot beizufügen.
ATV
ZTV ZTV 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeberin der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V 2 Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen mit Schnittstellenangaben vom AN zur Verdeutlichung zu übergeben. Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die genannten Höhen und die Maßgenauigkeit eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber zu verständigen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u.a.: Erstellung einer Pflanzliste inkl. Auswahl einer leistungsstarken Markenbaumschule Einholen von Kataster- und Leitungsplänen inkl. Überprüfen der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit denPlanunterlagen Beschaffung von Informationen über mögliche Leitungen bei allen in Frage kommenden Leitungsträgern Alle Materialien sind zu bemustern und erst nach Freigabe durch den AG einzubauen. Der AG behält sich vor, gegebenenfalls Bezugsquellen für Pflanzen vorzuschlagen, oder im Rahmen des Leistungsverzeichnisses Solitärgehölze und Bäume in der vom AN vorgeschlagenen Baumschule örtlich auszuwählen und zu kennzeichnen. Sollte in der vom AN vorgeschlagenen Baumschule keine geeigneten Ware vorhanden sein, legt der AG die Baumschule fest. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Dem AN obliegt die Pflicht, sich über den Zustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung, der Verkehrsflächen sowie des Geländes zu informieren. Der AN hat Informationen darüber einzuholen, in wieweit Flächen, Wege und Böschungen befahrbar sind und wählt eigenverantwortlich geeignete Fahrzeuge. Zusätzlich entstandene Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z.B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestands leitungen gehen zu Lasten des AN. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen, die bereits vorhanden sind, zu sichern. Im Verantwortungsbereich des AN liegt, dass das Durchsickern von Tagwasser durch die Bodenschichten unter dem Oberboden gewährleistet ist. Sind hierfür erforderliche Maßnahmen nicht im Leistungsumfang enthalten, ist der AG auf die ungünstigen Bodenbeschaffenheiten aufmerksam zu machen. Unkrautbekämpfung hat mechanisch zu erfolgen. Eine chemische Bekämpfung ist nicht zulässig. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen. Hierzu gehören auch die entsprechenden Bausicherungsmaßnahmen. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vorWinterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Sämtliche Einbauten sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen und den Belags- und Vegetationshöhen anzupassen. Alle ortsfesten Einbauten sind an die Beläge passgenau anzuarbeiten. Großgehölze sind bei unterbauten Flächen dauerhaft unterirdisch zu verankern. Die Bäume sind so tief zu pflanzen, dass die Erstellung einer Unterpflanzung gewährleistet ist. Es muss eine Anwuchsgarantie auch ohne eigene Pflegeleistung von mind. 2 Jahren gegeben werden, so dass ein Weiterwachsen und Gedeihen ohne Wachstumsdepressionen gewährleistet ist. Einzubauende Stahlteile müssen mindestens feuerverzinkt oder aus Edelstahl bestehen. 3.2 Bodenarbeiten Vordem Aufbringen von Oberböden sind Baumgruben und Pflanzflächen mit Pfählen zu markieren. Befinden sich z.B. Wurzelstöcke, Betonreste oder große Steine im Oberboden, sind diese zu laden und nach landesrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen. 3.3 Pflanzarbeiten Die Anlieferung der Pflanzen muss dem AG frühzeitig (mind. 3 Tage vorher) mitgeteitt werden. Die Pflanzen werden vom AG auf Qualität, Art und Sorte vor der Pflanzung überprüft. Gehölze sind im nicht zurückgeschnittenen Zustand anzuliefern. Vorherige Entblätterung ist unzulässig. Bei Lieferung der Pflanzen sind diese leicht zählbar und übersichtlich sortiert zu lagern und ggf. einzuschlagen. Ersatzlieferungen sind nur mit Zustimmung des AG vorzunehmen. Nicht angewachsene Pflanzen werden für den AG kostenfrei ersetzt. Die Feststellung hierzu erfolgt nach Ablauf der Fertigstellungspflege. Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist der AG umgehend zu verständigen. Dabei sind ihm entsprechende Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden gesondert vereinbart. Wird durch einen vom AN zu vertretenden Umstand ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht gesondert vergütet. Auf Verlangen des AG ist die Herkunft der Pflanzen und Gehölze vom AN nachzuweisen. Alle Pflanzarbeiten sind nur bei frostfreiem Wetter vorzunehmen. Frühjahrspflanzungen sollen bis spätestens 1. Mai fertiggestellt sein. Die Verankerung erfolgt durch Pfähle, die geschält, imprägniert und aus getrocknetem Stangenmaterial bestehen. Die Pfahllängen sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Befestigung der Bindung hat so zu erfolgen, dass die Gehölze sich zwar noch setzen können, jedoch ein Losreißen der Stämme unmöglich ist. Ab 18 cm Stammumfang sind Hochstämme und Stammbüsche vom Wurzelhals bis zum Beginn der Kronen zu schattieren Mulchen soll unmittelbar nach dem Pflanzen erfolgen. Mulchstoffe müssen verrottbar sein und dürfen keine umweltgefährdenden Bestandteile enthalten. Ansaaten haben grundsätzlich unverzüglich nach Bearbeitung des Oberbodens zu erfolgen. 3.3.1 Fertigstellungspflege Die Fertigstellungspflege von Pflanzungen erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand. Leistungen der Fertigstellungspflege: Flächen sind zu ebnen, zu lockern und zu säubern Verankerungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern Verdunstungshemmungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern Wild- und Weideviehschutz ist zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern unerwünschter Aufwuchs ist zu entfernen Pflanzenrückschnitt Hecken und Formgehölze sind 3x im Jahr zurückzuschneiden Beim Ausbleiben natürlicher Niederschläge ist eine artspezifische Wässerung vorzunehmen Pflanzungen sind auf Krankheiten und Schädlinge zu überwachen und gegebenenfalls zu behandeln Baumringleitungen sind auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern 3.3.2 Unterhaltungspflege/Garantiepflege Mit Ende der Fertigstellungspflege bzw. der Schlussabnahme beginnt die Garantie-ZUnterhaltungspflege. Diese beinhaltet folgende Leistungen: Flächen sind zu ebnen, zu lockern und zu säubern Verankerungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern Verdunstungshemmungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern Wild- und Weideviehschutz ist zu überprüfen, gegebenenfalls zu erneuern Unerwünschter Anwuchs ist mindestens 6x im Jahr zu entfernen; die einzelnen Pflegegänge sind vom AG abzeichnen zu lassen Beim Ausbleiben natürlicher Niederschläge ist eine artspezifische Wässerung vorzunehmen Pflanzungen sind auf Krankheiten und Schädlinge zu überwachen und gegebenenfalls zu behandeln Baumringleitungen sind auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuern Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden und zu entfernen Wildtriebe an Veredelungen sind zu entfernen Abgefallenes Laub ist zu entfernen Abfall (z.B. Papier, Glas, Kunststoff) ist zu entfernen Bei Schmuckstauden, Beetrosen und Sommerblumen sind abgeblühte und abgestorbene Teile auszuputzen bzw. auszuschneiden und zu entfernen Formhecken sind durch Erziehungsschnitt aufzubauen Fertige Hecken sind entsprechend dem Zuwachs zurückzuschneiden Pflanzen sind artspezifisch zu düngen Winterschutzmaßnahmen sind durchzuführen Unerwünschter Aufwuchs ist durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen, die Anwendung chemischer Mittel ist nicht gestattet. Nach der Abnahme sind nach Rücksprache mit dem AG die Verankerungen, die Verdunstungshemmungen und der Wild- und Weideviehschutz zu entfernen. Alle zu entfernenden Stoffe sind vom AN zu seinen Lasten zu entsorgen.
ZTV
01 Baustelleneinrichtung und Abbrucharbeiten
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Baustelleneinrichtung und Abbrucharbeiten
01.01 Vorarbeiten
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Vorarbeiten
01.02 Abbrucharbeiten
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Abbrucharbeiten
02 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
02.01 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
03 Entwässerungsarbeiten und Kabeltrassen
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Entwässerungsarbeiten und Kabeltrassen
03.01 Grundleitungen
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Grundleitungen
03.02 Drainageleitungen
03.02
Drainageleitungen
03.03 Schachtringe und Abdeckungen
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Schachtringe und Abdeckungen
03.04 Entwässerungrinnen und Punktabläufe
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Entwässerungrinnen und Punktabläufe
03.05 Kabeltrassen
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Kabeltrassen
04 Beton- und Natursteinarbeiten; Fundamente und Ortbeton
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Beton- und Natursteinarbeiten; Fundamente und Ortbeton
04.03 Ortbeton
04.03
Ortbeton
05 Belagsarbeiten
05
Belagsarbeiten
Hinweise für Belagsarbeiten -Sämtliche Belagsarbeiten werden in einem Gefälle nach Plan bzw. Erfordernis ausgeführt
Hinweise für Belagsarbeiten
05.01 Planum und Tragschichten
05.01
Planum und Tragschichten
05.02 Einfassungen
05.02
Einfassungen
05.03 Betonwerksteinbeläge
05.03
Betonwerksteinbeläge
05.06 Asphaltarbeiten
05.06
Asphaltarbeiten
05.07 Wassergebundene Decke
05.07
Wassergebundene Decke
05.08 Kiese, Splitt und Sande
05.08
Kiese, Splitt und Sande
05.09 WHG-/AwSV--Pflaster
05.09
WHG-/AwSV--Pflaster
06 Ausstatttungselemente
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Ausstatttungselemente
06.01 Zaunanlagen
06.01
Zaunanlagen
06.02 Mülleinhausungen
06.02
Mülleinhausungen
06.03 Fahrradständer und -überdachungen
06.03
Fahrradständer und -überdachungen
06.09 Reinstreifer
06.09
Reinstreifer
06.10 Anfahrschutz
06.10
Anfahrschutz
07 Vegetationstechnische Bodenarbeiten
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Vegetationstechnische Bodenarbeiten
07.01 Vegetationstechnische Bodenarbeiten
07.01
Vegetationstechnische Bodenarbeiten
08 Pflanz- und Saatarbeiten
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Pflanz- und Saatarbeiten
08.01 Pflanzlieferung + Pflanzung
08.01
Pflanzlieferung + Pflanzung
08.03 Saatarbeiten
08.03
Saatarbeiten
08.04 Fertigstellungspflege
08.04
Fertigstellungspflege
10 Sonstiges
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Sonstiges
10.01 Sonstiges
10.01
Sonstiges