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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt 926 BSW Aldingen
Leistungsverzeichnis Garten- und Landschaftsbau
_______________________________________________________________________________________
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausführungort Schuraer Straße 2/1
Gerhart-Hauptmann-Straße 28 78554 Aldingen
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
06221 8750 -132
Abgabedatum 05.06.2026
Ausführungsbeginn 31.08.2026
Ausführungsende 30.10.2026
_______________________________________________________________________________________
Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ~~~~~~~~______________
_______________________________________________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 926 BSW Aldingen
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Dokument2 Seite [[Seitennummer]] von [[Seitennummer]]
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1
Angebot
.1
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterla-gen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungs-verzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausge-schlossen werden.
.2 Weiter Angebotsunterlagen sind:
.1
Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,
.2 die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinba-rung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,
.3 die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägi-gen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten.
.4 die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,
.5 die Energieeinsparverordnung (EnEV),
.6 die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
.7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenos-senschaf-ten,
.8 die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,
.9 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände,
.10 die Auflagen des TÜV.
.3
Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativange-bot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
.4 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftragge-ber die Unbe-denklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steu-ern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunter-nehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
.5 Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Ver-trag kündigen.
.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.
2
Art und Umfang der Leistung
.7
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeich-nungsunterlagen zu unterrichten.
.8 Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
.9 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführen-den Unter-nehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsiche-rung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.
.10 Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpart-ner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
.11 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befesti-gungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.
.12 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließ-lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
3
Vergabe
.13
Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwir-kung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.
.14 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:
.11
Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
.12
Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden,
.13 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
.14 alle Zeichnungen und Detailangaben,
.15 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neues-ten Fas-sung,
.16 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungs-leistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt,
.17 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
.15
Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsproto-koll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.
.16 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Ausle-gung.
.17 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4
Vergütung, Zahlungen
.18
Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrund-lagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.
.19 Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungs-plan.
.20 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
.21 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderun-gen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
5
Sicherheitsleistungen
.22
Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlun-gen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftragge-bers abgelöst werden.
.23 Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleis-tungsansprü-che hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrech-nung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.
.24 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervor-lage des Auftraggebers, ablösen.
.25 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leis-tungsmangel vorhan-den ist.
6
Gerichtsstand
.26
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1
Stoffe und Bauteile
.1
Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.
.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
.5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
2
Ausführung
.6
Allgemeines
.1
Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.
.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.
.7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.
.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.
.7
Ausführungsunterlagen
.11
Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.
.12 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
.13 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.
.14 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
.8
Ausführungsfristen
.15
Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
.16 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
.9
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
.17
Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.
3
Nebenleistungen
.10
Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
.11 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
.12 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
.18
Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
.19 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.
.20 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
.21 Maßnahmen zum Umweltschutz.
.22 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.
.23 Herstellen von Proben und Musterflächen.
4
Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.
5 Haftung der Vertragsparteien
.13
Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.
.14 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
6
Vertragsstrafe
.15
Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
.16 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.
.17 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.
7
Abnahme
.18
Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.
.19 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
.20 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.
8
Gewährleistung
.21
Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.
.22 Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.
9
Abrechnung
.23
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
10
Stundenlohnarbeit
.24
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
.25 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
ZTV Gala INHALT:
1. Angaben zur Baustelle
1.1 Lage der Baustelle
1.2 Verkehrsverhältnisse/Betriebliche Nutzungen und
betriebliche Bedingu
ngen
1.3 Vorhandene Anschlüsse und vorhandene Anlagen
1.4 Bodenverhältnisse/Ergebnisse von
Bodenuntersuchungen
1.5 Kampfmittel
1.6 Hydrologische Werte
1.7 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
1.8 Entwässerung
1.9 Beschreibung des Bauvorhabens
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte
2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
2.3 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweise/
Qualitätssicherung
2.4 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
2.5 Schutz gegen Immissionen
2.6 Verhinderung von Arbeitslärm
2.7 Wasserhaltung
2.8 Bauschutt
2.9 Winterbau, Winterbauförderung
2.10 Beweissicherung
2.11 Vermessungsleistungen und Aufmassverfahren /
Abrechnung
2.12 Abrechnung mit DV-Anlagen
2.13 Erstellung von digitalen Aufmaßen und
Massennachweisen
2.14 Abschlagsrechnungen
2.15 Kontrollprüfungen
2.16 Bauleitung des AN
2.17 Nachunternehmer
2.18 Bautageberichte
2.19 Bauzeitenplan
2.20 Unfallverhütung
3. Sicherheitsmaßnahmen
4. Ausführungsunterlagen
5. Umrechnungsfaktoren für Materialien
6. Hinweise zur Ausschreibung
7. Zusätzliche technische Vorschriften:
Landschaftsbauarbeiten
8. Plangrundlagen zur Ausschreibung
1. Angaben zur Baustelle
1.1 Lage der Baustelle
Das Grundstück liegt in 78554 Aldingen,Schuraer Str. 2
1.2 Verkehrsverhältnisse/Betriebliche Nutzungen und betriebliche Bedingungen
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Schuraer Str.
Die öffentlichen Straßen sind von Verschmutzungen
freizuhalten. Sollten trotzdem Verschmutzungen auftreten, sind diese durch entsprechende Maßnahmen sofort zu entfernen. Dies gilt insbesondere für die im Straßenbereich vorhandenen Entwässerungseinrichtungen. Einebesondere Vergütung erfolgt nicht.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass Verschmutzungen und Sichtbehinderungen infolge von Staubentwicklung durch Baufahrzeuge und -maschinen vermieden werden. Bei Nichteinhaltung kann die örtliche Bauüberwachung die Reinigung der Straßen anordnen. Kommt der Auftragnehmer dieser Anordnung innerhalb von 6 Stunden nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Straßen durch andere Unternehmen reinigen zu lassen. Die Kosten hierfür gehen zu Last en des Auftragnehmers.
1.3 Vorhandene Anschlüsse und vorhandene Anlagen.
Die spätere Zufahrt zu Wohnbebauung findet über Schuraer Str. statt. Anschlüsse an die Außenanlag e sind höhen- und fluchtgerecht herzustellen.
1.4 Bodenverhältnisse/Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Für das Bauvorhaben fand eine Baugrunduntersuchung statt, welche beim AG angefordert werden kann. Der Nachweis derTragfähigkeit ist vom AN zu führen. Als Prüfmethode für die Eigenüberwachung der Erdarbeiten wird die Method e M 3: Überwachung des Arbeitsverfahrens nach ZTVE-StB in der zum Zeitpu nkt der Ausschreibung gültigen Fassung vereinbart. Andere Methoden sind in Abstimmung mit dem AG bzw. mit der örtlichen Bauleitung zulässig. Die se Leistungen der Eigenüberwachung sind Nebenleistungen und in die entsp rechenden Einheitspreise einzurechnen.
1.5 Kampfmittel
-
1.6 Hydrologische Werte
-
1.7 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Eventuell parallele Arbeiten durch Elektriker, Installateure sowie alle für die Ausführung notwendigen Gewerke. Eine Behinderung im An- und Abfa hrtsbereich/Überschneidungen können nicht ausgeschlossen werden.
1.8 Entwässerung
Die Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser sowie die dazugehörigen Revisionsschächte sind bereits verlegt. Rinnen und Abläufe sind an diese entsprechend der Planung anzuschließen.
1.9 Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Außenanlage einer Wohnbebau ung mit 24 Wohneinheiten. Zu der Außenanlage gehört der Einfahrtbereich mit 5 Parkplätzen und weitere 7 Stellplätzen senkrecht zur Straße. Außerdem eine Einhausung für Mülltonnen sowie ein Fahrradschuppen. Westtlich des Ei nfahrtsbereiches ist eine Gemeinschaftsterrasse für die zukünftigen Bewo hner zu bauen. Im Norde, Süden und Westen der Wohnbebauung sind Privatgärten de r Wohneinheiten geplant.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte Umsetzung in einem Ablauf
Aufgrund der Topografie und der eingeschränkten Zugänglichkeit ist sind die Privatgärten zuerst herzustellen. I m Anschluss folgt die Zufahrt sowie die Stellplätze. Etwaige Anrampungen zur Baustellenandienung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
-
2.3 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweise/Qualitätssicherung
Die Verwendung oder Mitverwendung von Recyclingmaterialien und wiederauf bereiteten Stoffen ist nur gegen Vorlage eines aktuellen Prüfberichtes (max. 2 Monate alte Berichte können akzeptiert werden) und nur mit vorher iger Abstimmung mit der Bauleitung gestattet. Diese Prüfzeugnisse sind rechtzeitig vor Einbau vorzulegen. Für alle verwendeten Materialien und B auteile sind entsprechende Nachweise auf Verlangen der Bauleitung auszuhändigen.
2.4 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Sofern Teile der Anlage vor der Gesamtfertigstellung in Betrieb genommen werden, ist eine förmliche Teilabnahme unter Beteiligung des Bauherrn u nd der Bauleitung herzustellen.
2.5 Schutz gegen Immissionen
Bei den Arbeiten ist darauf zu achten, dass die Lärm- und Staubentwicklungen minimiert werden. Zum Schutz gegen Immissionen hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hie rfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN, z. B. bei vermeidbaren Verschmutzungen der Straßen oder der benachbarten Wohnbebauung.
2.6 Verhinderung von Arbeitslärm
Die Baustelle liegt in der Nähe von Wohnhäusern. Die Bauarbeiten sollen deshalb so durchgeführt werden, dass eine Belästigung der Anlieger durch den Baubetrieb, insbesondere durch Baulärm, Staub und Verschmutzung auf ein Minimum beschränkt wird. Als Mindestanforderung ist hierbei folgend es zu beachten: Mit Baulärm verbundene Arbeiten dürfen während der normalen Arbeitszeit an Werktagen zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr durchgeführt werden, ausgen ommen hiervon sind mit Genehmigung des AG auszuführende Arbeiten. Gegebe nenfalls ist der Einsatz von besonders schallgedämmten Baumaschinen erfo rderlich, insbesondere im Fall von angeordneter Nachtarbeit. Alle Aufwen dungen für die vorgenannten Maßnahmen sind in die Einzelpreise einzurech nen.
2.7 Wasserhaltung
Der AN hat gemäß VOB/C und ZTV E-Stb seine Arbeitsfelder gegen Durchnässen zu schützen (Nebenleistung). Dies gilt vor allem auch für die zu erstellenden Leitungsgräben. Es ist alles zu unterlassen, was zu einer Verunreinigung des Oberflächen- und Grundwassers führen kann.
2.8 Bauschutt
Sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, geht aller Bauschutt und nicht wieder verwendbare Materialien in den Besitz des AN über und ist wertstoffgerecht zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind, sof ern in den jeweiligen Positionen nicht anders beschrieben, bei den einze lnen Positionen einzurechnen.
2.9 Winterbau, Winterbauförderung
Es ist Sache des AN, seinen Arbeitsablauf so einzurichten, dass vertragl ich vereinbarte Termine eingehalten werden. Sollten daher für die Bauarb eiten Winterschutzmaßnahmen erforderlich werden, so sind die dadurch ent stehenden Kosten in die Einheitspreise einzurechnen. Eine besondere Verg ütung erfolgt nicht.
2.10 Beweissicherung
Es wird vor Baubeginn der Zustand des gesamten Baubereichs vom AG gemein sam mit dem AN festgestellt und durch Messungen, Fotografien und Nieders chriften, die von allen Betroffenen anerkannt sein müssen, dokumentiert. Mit der Beweissicherung ist so rechtzeitig zu beginnen, dass sie noch vo r Baubeginn abgeschlossen werden kann. Die Aufwendungen für die Beweissi cherung sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen, sofern in der Le istungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben wird.
2.11 Vermessungsleistungen und Aufmassverfahren/Abrechnung
Alle Absteckungs- und sonstigen Vermessungsarbeiten, die während der Ausführungszeit erforderlich werden, hat der AN selbst so rechtzeitig durch zuführen, dass eine Abnahme durch die Bauüberwachung ohne Behinderung de r Bauarbeiten jederzeit möglich ist. Er trägt für die richtige und planmäßige Lage und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung. Die Festpunkte sind freizuhalten. Gefährdete Festpunkte sind zu sichern und laufend auf ihre unveränderte Lage bzw. Höhe zu überprüfen. Festpunkte dürfen nur mit Zustimmung des AG beseitigt werden. Das Aufsuchen, Einmessen, Freilegen und Sichern der Grenzsteine ist Sach e des Unternehmers und wird nicht gesondert vergütet. In den Baubereich fallende Grenzsteine sind anzuzeigen und dürfen nur mit Genehmigung des Bauherrn entfernt werden. Bei allen Vermessungs-, Absteck- und Aufmaßarbeiten sind Meßgehilfen auf Anforderung der Bauleitung abzustellen. Für den Bestand sind vom AN säm tliche Formstücke der Leitungstrasse bezüglich Lage und Höhe ü.NN schrif tlich festzuhalten. Für die Lageeinmessung müssen mind. 2 Bezugspunkte ( Grenzsteine, Hausecken, Schachtdeckel etc.) herangezogen werden. Der Mehraufwand ist in die entsprechenden Positionen der Leitungsverlegung mit einzurechnen.
2.12 Abrechnung mit DV-Anlagen
Der Auftragnehmer hat für jede Rechnung (einschl. Abschlagsrechnungen) die Aufmasse und Abrechnung nach der "Sammlung REB" (Stand 1997) zusätzlich zu erstellen und in Datenart 11 zu übergeben.
2.13 Erstellung von digitalen Aufmaßen und Massennachweisen
Die Abrechnung der Erdmassen sowie der Oberflächen hat über ein vom AN herzustellendes digitales Vermessungsaufmaß zu erfolgen. Dazu ist vor Beg inn der Bauarbeiten der Ist-Zustand des Geländes über eine digitale Verm essung festzuhalten. Der Nachweis der Massen hat über das Vermessungsauf maß zu erfolgen. Der AN stellt hierzu die Aufmaßpläne in Papierform, im PDF- und DWG-Format zur Verfügung. Die Kosten für die digitalen Aufmaße sind in die Einheitspreise der Erdbaumaßnahmen einzukalkulieren. Eine ge sonderte Vergütung erfolgt nicht. Das Aufmaß des Bestandes darf erst kur z vor Beginn der Ausführungsarbeiten erfolgen, damit der aktuelle Bestan d erfasst werden kann.
2.14 Abschlagsrechnungen
Für Abschlagszahlungen sind schlussrechnungsreife Leistungsnachweise im Original beizufügen. Den Aufmaßen, wie z. B. für Belags-, Vegetations- u. sonstige Flächen, Konstruktive Einbauten usw. sind Aufmaß-Skizzen beizufügen, aus denen alle für die Massenberechnung benötigten Maße zu ersehen sind.
Aufmaße und Massenermittlung, auch von Zwischenrechnungen, sind dem AG bzw. der Bauleitung vorzulegen.
Bei Erkennen einer Nachtragsleistung ist dies unverzüglich schriftlich der Bauleitung zu melden und sofort ein Nachtragsangebot zu erstellen. Die Abschlagsrechnungen sind dem Baufortschrittentsprechend, jedoch in zeitlichen Abständen von nicht kürzer als 4 Wochen zu stellen.
2.15 Kontrollprüfungen
Dem AG sind auf Verlangen Eignungsprüfungen für sämtliche Baustoffe vorzulegen.
2.16 Bauleitung des AN
Zur Durchführung der Maßnahme muss eine ausreichende technische Besetzung der Baustelle mit für die jeweilige Art der auszuführenden Arbeiten au sreichend qualifizierten Fachkräften durch den AN so gegeben sein, dass ein reibungsloser bautechnischer und termintechnischer Ablauf gewährleis tet ist. Der AN ist verpflichtet, durch einen verantwortlichen, weisungs befugten Bauleiter an regelmäßigen Baustellenbesprechungen teilzunehmen und diesen auf besondere Anforderung des AG zu Sonderbesprechungen zu en tsenden. Nachunternehmer müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten schriftlich dem AG angezeigt und von ihm genehmigt werden. Hat der AN vor Angebotsa bgabe die Nachunternehmer nicht benannt, so kann er nicht mehr mit einer Zustimmung des AG rechnen. erscheint dem AG die vorgesehene Baustellenb esetzung oder die Qualifizierung der Baustellenbesetzung nicht ausreiche nd, kann er eine Verstärkung oder einen Wechsel fordern, ohne dass der A N hierfür Mehrkosten geltend machen kann. Durch gegebenenfalls auftreten de Terminverzögerungen, auch durch andere AN, bedingt über die normale B auzeit hinaus erforderliche Baustellenmehrbesetzung, berechtigt den AN e benfalls nicht zu Nachforderungen.
2.17 Nachunternehmer
Nachunternehmer müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten schriftlich dem AG angezeigt und von ihm genehmigt werden. Alle Nachunternehmer sind dem AG rechtzeitig zu benennen.
2.18 Bautageberichte
Bautageberichte sind täglich mit folgenden Angaben zuführen:
- Wetter/ Temperatur
- Personal, Maschinen/ Geräte
- Ausgeführte Arbeiten, Angelieferte Materialien
- Anweisungen und Vereinbarungen mit dem AG und Nachunternehmer
- Stundenlohnarbeiten
- besondere Vorkommnisse
- Behinderungen
2.19 Bauzeitenplan
Eine zeitliche Übersicht über die Bauabschnitte ist vor Beginn der Arbeiten durch den AN zu erstellen. Um eine zügige Abwicklung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Unternehmer dazu verpflichtet, ständig genügend und ausreichend geschultes Personal auf der Baustelle zu beschäftigen. Nicht selbst verschuldete Unterbrechungen und Verzögerungen sind umgehend der Bauleitung zu melden. Ein zügiges Abwickeln der Arbeiten wird vorausgesetzt. Der AN muss spätestens 14 Werktage nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan als Balkenplan der Bauleitung zur Genehmigung vorlegen. Der darin festgelegte Bauablauf wird nach seiner Genehmigung Vertragsbestandteil. Eine Änderung während der Bauzeit bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des AG. Ändern sich Bauabläufe während der Durchführung der Maßnahme, so muss der AN seinen Bauzeitenplan spätestensnach 1 Woche aktualisieren und zur neuen Genehmigung vorlegen.Mit deren Erteilung wird der vorherige Bauzeitenplan ungültig.
2.20 Unfallverhütung
Der AN ist verpflichtet, alle zur Zeit der Arbeitsausführung gültigen ge setzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung, ferner alle Baupolizei-, Fe uerpolizei- und Ortspolizeivorschriften gewissenhaft einzuhalten. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter vol ler eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenen unmittelbaren und mitt elbaren Schäden und verpflichtet sich, dem AG alle gegen diese etwa erho benen Ansprüche, die auf ungenügende Sicherung der Baustelle beruht, in vollem Umfang freizustellen. Den AG trifft im Verhältnis zum AN keinerle i eigene Sicherungspflicht, und zwar unbeschadet der ihm im Übrigen und im baupolizeilichen Sinne vorgehaltenen Bauüberwachung.
3. Sicherheitsmaßnahmen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Fahrzeuge, Materialien, Gerätschaften etc. die sich auf dem Gelände befinden, seitens des Auft raggebers keinerlei Haftung übernommen wird. Eine zeitliche Übersicht üb er die Bauabschnitte ist vor Beginn der Arbeiten durch den AN zu erstell en. Um eine zügige Abwicklung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Unternehmer dazu verpflichtet, ständig genügend und ausreichend geschultes Personal auf der Baustelle zu beschäftigen. Nicht selbst verschuldete Un terbrechungen und Verzögerungen sind umgehend der Bauleitung zu melden. Ein zügiges Abwickeln der Arbeiten wird vorausgesetzt.
4. Ausführungsunterlagen
Die Planunterlagen zur Ausschreibung liegen bis zur Angebotseröffnung be im AG zur Einsichtnahme aus. Ausführungspläne werden dem beauftragten Un ternehmer nach Zuschlagserteilung in 2-facher Ausfertigung mit einem wei teren Blankoexemplar des Leistungsverzeichnisses unentgeltlich ausgehänd igt. Weitere Exemplare können nur gegen Erstattung der Selbstkosten abge geben werden. Die beiliegenden Planunterlagen haben nur informellen Char akter. Für die Kalkulation ist nur das Leistungsverzeichnis maßgebend. B ei Widersprüchen zwischen den Plänen und dem Leistungsverzeichnis ist da s Leistungsverzeichnis maßgebend. Der AG behält sich Änderungen der Ausführungsplanung vor. Die den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Anlageblätter und Zeichnun gen sind keine Ausführungspläne und nur zur Verdeutlichung der in den Le istungsbeschreibungen aufgeführten Inhalten bestimmt. Vom AN zu beschaffende bzw. zu erstellende Ausführungsunterlagen sind: · Baustelleneinrichtungsplan · Werkstattzeichnungen für Betonfertigteile Werkzeichnungen für Ausstattungsgegenstände und Spielgeräte · Statik für Betonfertigteile · Statik für Rohre und Bauwerke · Prüfzeugnisse · Gütenachweise · Verkehrsführungspläne für die verkehrsrechtliche Anordnung Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, sind die Kosten hierfür in die Einheitspreise einzukalkulieren.
5. Umrechnungsfaktoren für Materialien
Werden für die ausgeschriebenen Arbeiten im Zuge anderer Untersuchungen (Kontrollprüfungen für Gütenachweise) an neutralen Instituten auch Gewic hte von Schüttgütern ermittelt, treten die dort festgestellten an die St elle der in der Umrechnungstabelle festgelegten Werte. Die Umrechnungstabelle hat nur abrechnungstechnische, jedoch keine boden mechanische Bedeutung. Alle Massen der Leistungsbeschreibung gelten im eingebauten bzw. verdich teten Zustand, sowohl im Aus- als auch im Einbau. Für Umrechnungen (cbm/to) gelten, soweit im LV nicht aufgeführt, die nac hfolgend genannten Umrechnungswerte:
lose geschüttet verdichtet
1. Sand 0/2 - 1 cbm 1,60 to 1,85 to
2. Sand 0/8 - 1 cbm 1,60 to 1,85 to
3. Sand 2/8 - 1 cbm 1,70 to 1,85 to
4. Kies 8/16 - 1 cbm 1,80 to 1,85 to
5. Sickerkies, 8/32 - 1 cbm 1,80 to 1,85 to
6. Rollkies 16/32 - 1 cbm 1,60 to 1,75 to
7. Wandkies, 0/X - 1 cbm 1,80 to 2,30 to
8. Filterkies 0/32 - 1 cbm 1,70 to 2,05 to
9. Filterkies 0/56 - 1 cbm 1,75 to 2,30 to
10. Kiessand, erdfeucht, 2/16 - 1 cbm 1,80 to 2,25 to
11. Kiessand, erdfeucht, 0/32 - 1 cbm 1,80 to 2,30 to
12. Kiessand, erdfeucht, 0/56 - 1 cbm 1,80 to 2,25 to
13. Mineralbeton FSS/STS 0/45 - 1 cbm 1,80 to 2,30 to
14. Mineralbeton FSS/STS KG 0/45 - 1 cbm 1,80 to 2,30 to
15. Mineralbeton KGW 0/45 - 1 cbm 1,80 to 2,30 to
16. Mineralgemisch TDS, TS 0/32 - 1 cbm 1,80 to 2,30 to
17. Mineralgemisch 0/32, 0/45 - 1 cbm 1,80 to 2,30 to
18. Siebschutt - 1 cbm 1,65 to 2,00 to
19. Sand-Splitt-Schottergemisch - 1 cbm 1,80 to 2,30 to
20. Grobschotter 56/120 - 1 cbm 1,50 to 1,75 to
21. Schotter 32/45, 45/65 - 1 cbm 1,50 to 1,75 to
22. Schotter 0 -100/200 - 1 cbm 1,60 to 2,25 to
23. Splitt 2/32 - 1 cbm 1,50 to 1,75 to
24. Kalksteinsplitt 3/15, 5/32 - 1 cbm 1,56 to --
25. Bitu-Kies (bit. Tragschicht) - 1 cbm -- 2,40 to
26. Asphaltbinder - 1 cbm -- 2,40 to
27. Asphaltfeinbeton - 1 cbm -- 2,40 to
28. Gussasphalt - 1 cbm -- 2,45 to
29. Abraum/Fels von der Wand - 1 cbm 1,40 to 1,90 to
30. Äste - 1 cbm 0,45 to --
31. Holz, Stämme >10 cm Ø - 1 cbm 0,90 to --
6. Hinweise zur Ausschreibung
Bis einen Tag vor dem Abgabetermin sind Rückfragen zur Ausschreibung nac h vorheriger Terminabstimmung möglich bei: Referenzen: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag nur an erfahr ene Bieter zu vergeben. Es sind drei Stück Referenzen mit vergleichbaren Projekten auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Baustelleneinrichtung:
Das Abstellen eines Containers oder eines Bauwagens für die Mitarbeiter ist nur auf dem Baufeld möglich. Ein ggf. mehrmaliges Umsetzen der Baust elleneinrichtung entsprechend dem Baufortschritt ist zu berücksichtigen. Baustoffe, Maschinen und andere Baustelleneinrichtungsgegenstände sind innerhalb des Baufeldes in Abstimmung mit dem Baufortschritt zu position ieren; die Koordination innerhalb des Baufeldes ist Sache des Unternehmers. Falls Stand-/Lagerflächen im Gehweg- undStraßenbereich benötigt werden sollten, sind die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen ohne Aufforderung durch den Auftragnehmer rechtzeitig vor Baubeginn zu beantragen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Baustellenzufahrt ist entsprechend den Vorschriften der "Arbeitsstel lensicherung an Straßen" zu sichern. Falls die Straße auch zum Abstellen von Containern, Baufahrzeugen und Ba uwagen benötigt wird, ist dafür zusätzlich eine Parkerlaubnis einzuholen . Die zur Verfügung stehende Fläche ist im Vorhinein mit dem Auftraggebe r abzustimmen. Gebühren für eine eventuell notwendige Parkerlaubnis zur Nutzung der Straße gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Alle Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind mit Bauzäunen zu sich ern und gegen unberechtigten Zugang zu schützen. Die Sicherung dieser Fl ächen ist in die BE-Pauschale einzurechnen und wird nicht gesondert verg ütet.
Baustellensicherung:
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sic herungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV SA), sowie die Richtli nien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) werden in Ihr er aktuell gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
Vorhandene Leitungslagen:
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim AG und bei den örtlichen Versorgungs trägern anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen umf assend zu informieren und die notwendigen Schachtgenehmigungen unaufgefo rdert und eigenständig einzuholen.
Kalkulationshinweise:
Alle Maßnahmen sind vom AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Unstimmigk eiten oder Abweichungen sowie Bedenken sind gemäß VOB/B §3.3 vor der Bau ausführung unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Es wird dringend emp fohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Abgabe des Angebotes in Augensch ein zu nehmen um Besonderheiten bzw. Schwierigkeiten bei der Durchführun g der Arbeiten (z.B. Zugangs- und Transportmöglichkeiten, Sicherungsarbe iten) bei der Abgabe des Angebotes berücksichtigen zu können. Spätere Na ch- oder Mehrforderungen können nicht vergütet werden. Alle Preise sind in Euro anzugeben. Sämtliche Positionen der Leistungsbeschreibung beinhalten Lieferung frei Baustelle und fachgerechten Einbau aller Materialien einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Sämtliche Lieferscheine, Nachweise, Gutachten etc. müssen mit den Rechnu ngen als Original beigefügt werden. Kopien und Durchschläge werden als a lleiniger Nachweis nicht anerkannt! Der Kronentraufbereich der Blutbuche sind durch Bauzäune abzustellen. Al le Arbeiten im Kronentraufbereich sind nur in Handarbeit auszuführen. Beschädigungen von fremdseitigen Anlagen sowie Belags- und Vegetationsfl ächen sind unbedingt zu vermeiden. Schutzeinrichtungen sind eigenverantw ortlich vorzunehmen und in die BE-Pauschale einzurechnen. Im Schadensfal l gehen die Kosten für die Schadensbehebung zu Lasten des Bieters.
Ergänzende Unterlagen für die Angebotsabgabe:
Insofern die Angebotskalkulation elektronisch erfolgt,
sollte nach Mögli
chkeit den Angebotsunterlagen bei der Angebotsabgabe
eine GAEB-Datei bei
gefügt werden. Das Fehlen einer GAEB-Datei führt
jedoch nicht zum Angebo
tsausschluss.
7. Zusätzliche technische Vorschriften: Landschaftsbauarbeiten
Es gelten alle zum Erreichen der Funktionsfähigkeit der nachbeschriebene n Positionen geltenden Vorschriften in der aktuellen Form, insbesondere: Ausführungs- und Gütebestimmungen Sämtliche Normen, Hinweise und Merkblätter in der jeweils gültigen Fassu ng: ZTV Asphalt-StB und / oder BEA-STB -FLL Gütebestimmung für Baumschulpflanzen.
-Merkblatt für Flächenbefestigung mit Pflaster und
Plattenbelägen
-RStO- 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
-ZTVE-StB 09 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau)
-TL SoB 04 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (Natur-, Recycling-, Beton, Asphalt)
- TL SoB 04 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
- FLL ZTV-Wegebau, 2013
- DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten
- DIN EN 1341; 1342
- DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
- DIN 18360 Metallbauarbeiten
- DIN 18300 Erdarbeiten
-Brandschutzverordnungen
-Sämtliche sonstige Fach- und Materialnormen für die angebotenen Leistungen.
Alle Vegetationsarbeiten müssen gemäß DIN 18915 Bodenarbeiten, DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten, DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten und DIN 18919 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen ausgeführt werden. Die ausgeschriebenenFertigstellungspflegearbeiten erstrecken sich auf die der Pflanzung folgende Vegetationsperiode.
Nach Abnahme der Flächen im Anschluss an die Fertigstellungspflege sind die ausgefallenen Pflanzen unaufgefordert zu ersetzen und bis zu einem abnahmefähigen Zustand zu pflegen. Die Pflege der ausgefallenen Pflanzen bis zu deren endgültigen Abnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Pflanzenqualitäten müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V. (FLL) in der jeweils neuesten Fassung entsprechen. Die ausgeschriebenen Pflanzenarten und -größen sind genau einzuhalten.Eventuelle Änderungen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber bzw. der zuständigen Bauleitung zu vereinbaren. Zusätzlicher Pflanzeneinschlag wird nicht gesondert vergütet. Bei evtl. Arbeitsunterbrechungen ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren.
Die im Leitungsverzeichnis aufgeführten Produkte sind vom Auftraggeber ausgesucht und vorgegeben.
8. Plangrundlagen zur Ausschreibung:
Plansatz gem. Planliste (Plansatz als Download oder als CD im PDF Format).
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
- Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C, insbesondere:
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18300 Erdarbeiten
- DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
- DIN 18317 Verkehrswegearbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt
- DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einf assungen
- DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
- DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
- DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
- DIN 18915 - DIN 18920 Vegetationstechnik
Wertung von Angeboten nach § 7 VOB/A Nr. 4 und Nr. 8
Der AG verweist bei der technischen Spezifikation eines Auftragsgegenstandes nur dann auf ein bestimmtes Produkt mit dem Zusatz "oder gleichwertig", wenn der Gegenstand sonst nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann.
Verweist der Bieter dabei nicht auf ein anderes gleichwertiges Produkt - oder kann die Gleichwertigkeit nicht nachweisen - dann gilt verbindlich das vom AG genannte Produkt.
Das Angebot wird entsprechend gewertet.
Das gilt gleichermaßen für sonstige technische Spezifikationen des Auftraggebers nach § 7 VOB/A Nr. 4
Diese Ausschreibung enthält Alternativpositionen.
ZTV Gala
Baubeschreibung Baubeschreibung
Bauvorhaben: Betreutes Wohnen Aldingen
Bauherr: FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Bauort: 78554 Aldingen
Neubau eines barrierefreien viergeschossigen Wohngebäudes mit Teilunterkellerung. Insgesamt werdeen 24 Eigentumswohnun-gen für Betreutes Wohnen und einem Gemeinschaftsraum errichtet.
Lage des Baugeländes
Das Baugrundstück ist in der Ortsmitte gelegen und wird mit einer Zufahrt von der Schuraer Straße her neu erschlossen.
Gebäude- und Fassadenhöhen
-
5 Geschosse UG, EG, 1.OG, 2.OG und DG mit Flachdächern.
- Gebäudehöhen/Attikahöhen ca. 9,00 m, bis 12,00 m.
- Die Fassade ist durch viele Rücksprünge (Loggien) stark gegliedert.
- Die Gerüste werden teilweise auf Terrassen in oberen Geschossen aufgestellt.
- Die Gebäude erhalten einen 24 cm starken Vollwärmeschutz.
Baubeschreibung
Unterlagen Beigefügte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Werkpläne beigefügt.
WP-01_E Erdgeschoss_202
WP-02_E 1. Obergeschoss_203
WP-03_E 2. Obergeschoss_204
WP-04_G Dachgeschoss_205
WP-08_E Schnitte 3-6_209
WP-09_E Schnitte 1+2 (TH+AZ)_210
Unterlagen
01 Baiustelleneinrichtung
01
Baiustelleneinrichtung
01. 10 Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen
erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen
und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet
wird betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwen-
digen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen.
Der für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehende
Platz im direkten Bereich des Baufeldes ist beschränkt,
Erschwernisse hierdurch sind in den EP einzurechnen.
Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl.,
soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten.
Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen
und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen.
Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle sowie Lagerplätze,
sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen.
Oberbodenarbeiten einschl. beseitigen von Aufwuchs für die
Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen.
Flächen beschaffen, sofern die vom AG zur Verfügung
gestellten nicht ausreichen.
Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte,
Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren
und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den
Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet.
Soweit nicht für bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen)
für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im
Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle
Leistungen des Leistungsverzeichnisses.
Abrechnung: 20 % der Pauschale bei Einrichtung, restliche
Vergütung entsprechend dem Baufortschritt.
01. 10
Baustelle einrichten
P
1,00
psch
01. 20 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen.
Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen
Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange
ordnungsgemäss wieder herrichten. Bei Beschädigung der
Befestigungen sind diese auf Kosten des AN wieder herzustellen.
Verunreinigungen beseitigen. Soweit nicht für bestimmte Leistungen
(z.B. Bedarfsleistungen) für das Räumen der Baustelle gesonderte
Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen des Leistungsverzeichnisses.
Position gilt für das gesamte Los, sofern bei einzelnen Titel nicht
durch gesonderte Position vergütet.
01. 20
Baustelle räumen
P
1,00
psch
01. 30 Bauschutt, nicht schadstoffbelastet verwerten Mineralischen unsortierten Bauschutt, nicht
schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach EAK 170701,
der stofflichen Verwertung zuführen, die Gebühren der
Verwertung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Stoffe geladen,
transportieren zur Verwertungsanlage,
Anlage in
vom Bieter einzutragen.
01. 30
Bauschutt, nicht schadstoffbelastet verwerten
E
1,00
m3
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02. 10 Boden lösen und einbauen Boden profilgerecht lösen, innerhalb der Baustelle fördern, lagenweise einbauen und verdichten, Bodenklasse 3 - 6, Abtragstiefe bis 0,30 m.
Menge gemäß Abtragsprofilen.
02. 10
Boden lösen und einbauen
76,125
m3
02. 20 Boden lösen und entsorgen Boden profilgerecht lösen, laden und entsorgen, Bodenklasse 3 - 6, Abtragstiefe bis 1,30 m.
Menge gemäß Abtragsprofilen.
02. 20
Boden lösen und entsorgen
E
1,00
m3
02. 30 Verfüllen Arbeitsräume Ideal verdichtbares gut kornabgestuftes Mineralstoffgemisch der Gruppe GW/GI/GU (Schlämmkornanteil <15%) oder glw. liefern, lagenweise in Arbeitsräume füllen und auf 100% Proctor verdichten.
Die Vorgaben der DIN 18300 und ZTVE-STB 17 sind zu beachten.
02. 30
Verfüllen Arbeitsräume
108,393
m3
02. 40 Planum herstellen +/- 2cm Ebnen und Nachverdichten des Planums zur Aufnahme einer
Tragschicht ohne Bindemittel, Auf- und Abtrag bis 5 cm, herstellen der Soll-Höhe und -Querneigung, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Unebenheit < 3 cm auf 4 m Länge, Tragfähigkeit des Planums nach Verdichtung Ev2 > 45 MN/m2.
02. 40
Planum herstellen +/- 2cm
593,06
m2
02. 50 Pruefung ZTVT-StB Verformung Kontrollprüfung ZTVT-StB 95/98
auf besondere Anordnung des AG
für Verformungsmodul
der Tragschicht ohne Bindemittel.
02. 50
Pruefung ZTVT-StB Verformung
2,00
St
Erdarbeiten für Entwässerung
Erdarbeiten für Entwässerung
02. 60 Leitungsgraben herstellen Klassen 3 bis 6, Tiefe bis 1,00 m Boden für Leitungsgraben profilgerecht ausheben. Straßenaufbruch wird gesondert vergütet. Klassen 3 bis 6.
Grabentiefe bis 1,00 m, Breite der Grabensohle über 0,60 bis 1,00 m.
Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern, nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten. Tragfähigkeit des Planums nach Verdichtung Ev2 > 45 MN/m2
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden.
02. 60
Leitungsgraben herstellen Klassen 3 bis 6, Tiefe bis 1,00 m
E
1,00
m3
Erdarbeiten für Stromversorgung Die Arbeiten für die Stromversorgung umfassen nur die Tiefbauarbeiten. Elektro- bzw. Kabelarbeiten werden durch den Elektriker ausgeführt und sind entsprechend zu koordinieren.
Erdarbeiten für Stromversorgung
02. 70 Kabelgraben herstellen Boden für Kabelgraben profilgerecht ausheben. Straßenaufbruch wird gesondert vergütet. Klassen 3 bis 6.
Grabentiefe bis 0,70 m, Breite der Grabensohle 0,30 m.
Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern, nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten.
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden.
02. 70
Kabelgraben herstellen
17,088
m3
02. 80 Sand für E-Leitungs- und Leerrohrgräben liefern Geeigneten Füllsand, Körnung 0/2 mm Verdichtbarkeitsklasse V 1, als Bettungs-, Verfüll- und Abdeckungsmaterial in die Kabel-, Leerrohgräben, Fundamentlöcher usw. der Vorpositionen nach DIN EN 1610 liefern, in mindestens zwei getrennten Arbeitsgängen einbauen und verdichten. Einbau in den Leitungszonen nach DIN, ca. 20 cm als Verlegeschicht und bis mindestens 20 cm über dem Kabel und Leerrohren (insgesamt ca. 40 cm bis 55 cm), Verdichtungsgrad von DPr >98% gemäß ZTVE-StB, Fassung 2009. (Vorlage eines Prüfzeugnisses mit LAGA-Zuordnung Z0)
02. 80
Sand für E-Leitungs- und Leerrohrgräben liefern
E
4,882
m3
02. 90 Kabelschutzrohr DN 100 aus PE, flexibel Kabelschutzrohr in Verbundrohrbauweise gemäß
DIN 16961, entsprechend DIN EN 61386-24
Klasse N 450 (Druckfestigkeit >=450 Newton,
Schlagfestigkeit N),
DN 110, Material Polyethylen (PE), mit integrierter
Einzugschnur zum Einziehen eines Kabelzugdrahtes bzw.
-seiles, liefern und höhen- und fluchtgerecht nach DIN
EN 1610, den Verlegeanleitungen A515, A 535 des KRV
einbauen.
~
Einschließlich herstellen der
wasserdichten (WD)/ sanddichten (SD)
Rohrverbindungen mit Doppelsteckmuffen /
Doppelsteckmuffen mit Profildichtringen.
~
Hersteller: FRÄNKISCHE
System: Kabuflex R
Größe: DN 100
oder gleichwertig
liefern und in bauseitigen Kabelgraben verlegen
02. 90
Kabelschutzrohr DN 100 aus PE, flexibel
124,90
m
03 Trag- und Deckschichten
03
Trag- und Deckschichten
03. 10 Geotextil unter Oberbau liefern und einbauen Geotextil 220 g/m2 unter Oberbau liefern und einbauen, die Überlappungen sind in den EP mit einzurechnen.
03. 10
Geotextil unter Oberbau liefern und einbauen
E
1,00
m2
03. 20 Deltafolie entlang Haussockel Delta MS Folie an Haussockel zum Schutz des WDVS.
Es ist ein Überstand von 5 cm über GOK einzuhalten.
h = 0,50 m
03. 20
Deltafolie entlang Haussockel
40,17
m
03. 30 Frostschutzschicht herstellen, 18 cm Frostschutzschicht als 1. Tragschicht nach ZTVT (Straßen der Bauklassen III bis IV) einbauen und verdichten.
Material = Kies-Sand-Gemisch
Dicke: 18 cm
Verdichtungsgrad: DPr > 103 %
Tragfähigkeit Ev2 > 100 MN/m2
Einbau zwischen Borden bzw. Bebauung
Die Oberfläche ist in der gleichen Form und mit der gleichen Querneigung, wie die spätere Pflasterfläche herzustellen.
zul. Abweichung von der Soll-Höhe: +/- 1 cm
zul. Ebenheitsabweichung: 15 mm bezogen auf die 4-m-Latte.
Schichtdickenmessung über Nivellement
Abrechnung über Einbaufläche.
03. 30
Frostschutzschicht herstellen, 18 cm
77,47
m2
03. 40 Frostschutzschicht herstellen, 20 cm Frostschutzschicht als 1. Tragschicht nach ZTVT (Straßen der Bauklassen III bis IV) einbauen und verdichten.
Material = Kies-Sand-Gemisch
Dicke: 20 cm
Verdichtungsgrad: DPr > 103 %
Tragfähigkeit Ev2 > 100 MN/m2
Einbau zwischen Borden bzw. Bebauung
Die Oberfläche ist in der gleichen Form und mit der gleichen Querneigung, wie die spätere Pflasterfläche herzustellen.
zul. Abweichung von der Soll-Höhe: +/- 1 cm
zul. Ebenheitsabweichung: 15 mm bezogen auf die 4-m-Latte.
Schichtdickenmessung über Nivellement
Abrechnung über Einbaufläche.
03. 40
Frostschutzschicht herstellen, 20 cm
121,47
m2
03. 50 Frostschutzschicht herstellen, 22 cm Frostschutzschicht als 1. Tragschicht nach ZTVT (Straßen der Bauklassen III bis IV) einbauen und verdichten.
Material = Kies-Sand-Gemisch
Dicke: 22 cm
Verdichtungsgrad: DPr > 103 %
Tragfähigkeit Ev2 > 100 MN/m2
Einbau zwischen Borden bzw. Bebauung
Die Oberfläche ist in der gleichen Form und mit der gleichen Querneigung, wie die spätere Pflasterfläche herzustellen.
zul. Abweichung von der Soll-Höhe: +/- 1 cm
zul. Ebenheitsabweichung: 15 mm bezogen auf die 4-m-Latte.
Schichtdickenmessung über Nivellement
Abrechnung über Einbaufläche.
03. 50
Frostschutzschicht herstellen, 22 cm
113,90
m2
03. 60 Schottertragschicht herstellen 0/45, 15 cm Schottertragschicht für Straßen der Belastungsklasse 1,8 bis 1,0 einbauen und verdichten.
Material = Schotter-Splitt-Sand-Gemisch
Körnung: 0/45 mm
Dicke: 15 cm
Verdichtungsgrad: DPr > 103 %
Tragfähigkeit Ev2 > 120 MN/m2
Einbau zwischen Borden bzw. Bebauung
Die Oberfläche ist in der gleichen Form und mit der gleichen Querneigung, wie die spätere Pflasterfläche herzustellen.
zul. Abweichung von der Soll-Höhe: +/- 1 cm
zul. Ebenheitsabweichung: 10 mm bezogen auf die 4-m-Latte.
Schichtdickenmessung über Nivellement
Abrechnung über Einbaufläche.
03. 60
Schottertragschicht herstellen 0/45, 15 cm
593,06
m2
03. 70 Plattenbelag 40 x 40 x 4 cm, Kronit Nr. 4 Pflasterdecke nach DIN 18318, ZTV Pflaster sowie nach dem Merkblatt für Pflasterdecken der FGSV (2015) herstellen.
Ort: Terrasse
Belastungsklasse: -
Platten aus Beton nach DIN EN 1339
Dimension: Länge x Breite = 40 x 40 cm
Stärke: 4 cm
Kronimus Velouro Platte
Farbe: Kronit Nr. 4
o. glw.
Verband: Kreuzfuge
Bettung d = 3 bis 5 cm / 3 cm im verdichteten Zustand aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/4
Fugenbreite: 3 bis 5 mm
Fugenmaterial: Brechsand
Die Fläche ist nach dem ersten Einfegen der Fugen zu säubern, mit einem geeigneten Flächenrüttler unter Verwendung einer Plattengleitvorrichtung mehrfach abzurütteln, anschließend sind die Fugen vollständig einzuschlämmen.
Die Leistung umfasst auch das fachgerechte Anpassen an Einbauten und äußere Begrenzungen.
Angebotenes Fabrikat:
03. 70
Plattenbelag 40 x 40 x 4 cm, Kronit Nr. 4
114,03
m2
Versickerungsfähige Beläge (Öko) Versickerungsfähige Beläge (Öko)
Die nachfolgenden Beläge sind als versickerungsfähige Beläge (Öko) auszubilden. Die Broschüre "Die fachgerechte Anwendung versickerungsfähiger Pflastersysteme aus Beton" des Betonverbands SLG und das Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV sind zu beachten.
Versickerungsfähige Beläge (Öko)
03. 80 Betonpflaster 16/24 x 16 x 6 cm, grau Pflasterdecke nach DIN 18318, ZTV Pflaster sowie nach dem Merkblatt für Pflasterdecken der FGSV (2015) herstellen.
Ort: Terrasse Gemeinschaftsraum
Belastungsklasse: -
Pflastersteine aus Beton nach DIN EN 1338
Dimension: Länge x Breite = 24 x 16 cm und 16 x 16 cm
Stärke: 6 cm
Fabrikat: Kronimus K4
Oberfläche: -
Farbe: Grau Nr. 14
oder gleichwertig
Verband: Läufer
Bettung d = 3 bis 5 cm / 3 cm im verdichteten Zustand aus Splitt 2/5
Fugenbreite: 5 mm
Fugenmaterial: Edelsplitt 1/3 mm
Die Fläche ist nach dem ersten Einfegen der Fugen zu säubern, mit einem geeigneten Flächenrüttler unter Verwendung einer Plattengleitvorrichtung mehrfach abzurütteln, anschließend sind die Fugen vollständig zu füllen.
Die Leistung umfasst auch das fachgerechte Anpassen an Einbauten und äußere Begrenzungen durch Zuschnitt mit Steinsäge.
angebotenes Fabrikat
03. 80
Betonpflaster 16/24 x 16 x 6 cm, grau
132,67
m2
03. 90 Betonpflaster 16/24 x 16 x 8 cm, grau Pflasterdecke nach DIN 18318, ZTV Pflaster sowie nach dem Merkblatt für Pflasterdecken der FGSV (2015) herstellen.
Ort: Fahrgasse
Belastungsklasse: 0,3
Pflastersteine aus Beton nach DIN EN 1338
Dimension: Länge x Breite = 24 x 16 cm und 16 x 16 cm
Stärke: 8 cm
Fabrikat: Kronimus K4
Oberfläche: -
Farbe: Grau Nr. 14
oder gleichwertig
Verband: gemischter Reihenverband
Bettung d = 3 bis 5 cm / 3 cm im verdichteten Zustand aus Splitt 2/5
Fugenbreite: 5 mm
Fugenmaterial: Edelsplitt 1/3 mm
Die Fläche ist nach dem ersten Einfegen der Fugen zu säubern, mit einem geeigneten Flächenrüttler unter Verwendung einer Plattengleitvorrichtung mehrfach abzurütteln, anschließend sind die Fugen vollständig zu füllen.
Die Leistung umfasst auch das fachgerechte Anpassen an Einbauten und äußere Begrenzungen durch Zuschnitt mit Steinsäge.
Angebotenes Fabrikat:
03. 90
Betonpflaster 16/24 x 16 x 8 cm, grau
177,95
m2
03. 100 Splittfugenpflaster 16/32 x 16 x 8 cm, grau Pflasterdecke nach DIN 18318, ZTV Pflaster sowie nach dem Merkblatt für Pflasterdecken der FGSV (2015) herstellen.
Ort: Stellplätze
Belastungsklasse: 0,3
Pflastersteine aus Beton nach DIN EN 1338
Dimension: Länge x Breite = 32 x 16 cm und 16 x 16 cm
Stärke: 8 cm
Fabrikat: Kronimus K4 Splittfugenpflaster
Oberfläche: -
Farbe: Grau Nr. 14
oder gleichwertig
Verband: gemischter Reihenverband
Bettung d = 3 bis 5 cm / 3 cm im verdichteten Zustand aus Splitt 2/5
Fugenbreite: 5 mm
Fugenmaterial: Edelsplitt 1/3 mm
Die Fläche ist nach dem ersten Einfegen der Fugen zu säubern, mit einem geeigneten Flächenrüttler unter Verwendung einer Plattengleitvorrichtung mehrfach abzurütteln, anschließend sind die Fugen vollständig zu füllen.
Die Leistung umfasst auch das fachgerechte Anpassen an Einbauten und äußere Begrenzungen durch Zuschnitt mit Steinsäge.
Angebotenes Fabrikat:
03. 100
Splittfugenpflaster 16/32 x 16 x 8 cm, grau
165,57
m2
03. 110 Zulage für Parkplatzmarkierung Zulage zu vorstehenden Pflaster für Markierung der Stellplätze durch Austausch von jedem zweiten Stein in Reihe durch Steine in einer Farbe nach Wahl des AG.
angebotenes Fabrikat
03. 110
Zulage für Parkplatzmarkierung
50,00
m
03. 120 Deckschicht für Schotterrasen Deckschicht für Schotterrasen,
Dolomit 0/11 mm,
gleichmäßig vermischt mit 20 Vol% zu lieferndem
Oberboden,
Bodengruppe: 4 DIN 18915,
Schichtdicke: 3,5 cm,
Substrat mischen, auftragen und feinplanieren, einsäen
und im feuchten Zustand abwalzen,
Zulässige Abweichung unter d. 4-m-Latte: max. 1,0 cm,
Saatgut: RSM 5.1,
Saatgutmenge: 20 g/m2,
Nach dem ersten Mähgang sind die Flächen mit einer
Abstreuschicht aus Dolomit 2/5 mm,
Menge: 10 kg/m2 abzusplitten.
03. 120
Deckschicht für Schotterrasen
13,89
m2
03. 130 Asphalttragschicht Bk 1,8 Dicke 16 cm Asphalttragschicht herstellen.
Einbau in Fahrbahn,
Belastungsklasse Bk 1,8,
Einbaudicke 16 cm,
Mischgutart AC 32 T N,
Bindemittel 50/70.
03. 130
Asphalttragschicht Bk 1,8 Dicke 16 cm
E
1,00
m2
03. 140 Bitumenh. Bindemittel aufsprühen Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen,
auf zusammenhängenden Teilflächen.
Verschmutzte Unterlage vorher reinigen.
Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Bindemittel = Haftkleber.
Bindemittelmenge 0,2 kg/m2.
03. 140
Bitumenh. Bindemittel aufsprühen
E
1,00
m2
03. 150 Asphaltbeton Bk 1,8 Dicke 4,0 cm Asphaltdeckschicht herstellen.
Einbau in Fahrbahn,
Belastungsklasse Bk 1,8,
Einbaudicke 4,0 cm,
Mischgutart AC 11 D N,
Bindemittel 25/55-55.
03. 150
Asphaltbeton Bk 1,8 Dicke 4,0 cm
E
1,00
m2
03. 160 Anschlüsse m. Dichtungsband herst. Schichtd. 4,0 cm Anschlüsse an bestehende Decke oder Bauteil in der Dicke der Asphaltdeckschicht mit schmelzbarem Bitumen-Dichtungsband herstellen. Vor dem Einbau der Deckschicht vorhandene Wandung säubern, soweit erforderlich trocknen und mit Voranstrich versehen. Nach dem Trocknen des Voranstriches, Dichtungsband an der zu verklebenden Seite leicht anschmelzen und an die Wandung gleichmäßig anpressen. Die Herstellerangaben werden eingehalten.
Dicke der Deckschicht 4,0 cm.
Breite des Dichtungsbandes 10 mm.
03. 160
Anschlüsse m. Dichtungsband herst. Schichtd. 4,0 cm
E
1,00
m
03. 170 Granitkleinpflaster Pflasterdecke nach DIN 18318, ZTV Pflaster sowie nach dem Merkblatt für Pflasterdecken der FGSV herstellen.
Ort: Bereich von Einbauten, Zwickel usw.
Belastungsklasse: 0,3-1,8
Natursteine bruchrau nach DIN EN 1342
Abmessung: 5 / 5 / 5 cm
Verband: Polygonalverband
Material: Granit
Farbe: Grau
Oberfläche: gestockt
Bettung d = 3 bis 5 cm aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
Fugenbreite: < 5 mm
Fugenmaterial: Brechsand und Splitt
Steine liefern und fachgerecht höhen- und fluchtgerecht im Pflasterbett hammerfest versetzen. Fugen mit Fugenmaterial vollständig einfegen, abrütteln mit Rüttelplatte, Fugen vollständig einschlämmen.
03. 170
Granitkleinpflaster
E
1,00
m2
03. 180 Traufplatten 40 x 40 cm Traufplatten entlang Haussockel verlegen.
Planum herstellen und verdichten.
Noppenbahn mit Gleitfolie an der Hauswand/Sockeldämmung einbauen, Höhe bis OK Plattenbelag.
Tragschicht aus KFT 0/32 15 cm stark und 40 cm breit einbauen.
Pflasterdecke nach DIN 18318, ZTV Pflaster sowie nach dem Merkblatt für Pflasterdecken der FGSV (2015) herstellen.
Ort: Haussockel
Belastungsklasse: -
Platten aus Beton nach DIN EN 1339
Dimension: Länge x Breite = 40 x 40 cm
Stärke: 4 cm
Farbe: Kronit Nr. 4
Verband: Kreuzfuge
Bettung d = 3 bis 5 cm / 3 cm im verdichteten Zustand aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/4
Fugenbreite: 3 bis 5 mm
Fugenmaterial: Brechsand
Die Fläche ist nach dem ersten Einfegen der Fugen zu säubern, mit einem geeigneten Flächenrüttler unter Verwendung einer Plattengleitvorrichtung mehrfach abzurütteln, anschließend sind die Fugen vollständig einzuschlämmen.
Die Leistung umfasst auch das fachgerechte Anpassen an Einbauten und äußere Begrenzungen.
Angebotenes Fabrikat:
03. 180
Traufplatten 40 x 40 cm
60,39
m
03. 190 Kiestraufe 32/64 Liefern und Einbringen von Rollkies der Körnung 32/64 mm im Haussockelbereich.
Es ist darauf zu achten, dass an Brüstungen ein Mindestabstand von 15 cm zwischen Oberkante Brüstung und Oberkante Kiestraufe verbleibt.
Breite: bis 50 cm.
Stärke: 20 cm
03. 190
Kiestraufe 32/64
E
60,39
m
04 Borde, Rinnen
04
Borde, Rinnen
04. 10 Bordsteine aus Beton EF 6 x 20, Terrassen Herstellen von Randeinfassung mit Tiefbordsteinen aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DTI,
Breite x Höhe x Länge = 6 x 20 x 50 o. 100 cm,
Betonfundament d = 20 cm und Rückenstütze d = 10 cm aus Beton C12/15.
Steine höhengerecht und engfugig setzen.
Dehnfugen nach DIN 18318 im Abstand von 8 m in Rückenstütze und Bordstein.
Erforderliche Erdarbeiten und Passschnitte ausführen.
04. 10
Bordsteine aus Beton EF 6 x 20, Terrassen
65,79
m
04. 20 Bordsteine aus Beton TB 8 x 20, Nebenfläche zu Grün Herstellen von Randeinfassung mit Tiefordsteinen aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 TB
Breite x Höhe x Länge = 8 x 20 x 100 cm,
Betonfundament d = 20 cm und Rückenstütze d = 15 aus Beton C 12/15.
Steine höhengerecht und engfugig setzen.
Dehnfugen nach DIN 18318 im Abstand von 8 m in Rückenstütze und Bordstein.
Erforderliche Erdarbeiten und Passschnitte ausführen.
04. 20
Bordsteine aus Beton TB 8 x 20, Nebenfläche zu Grün
55,15
m
04. 30 Bordsteine aus Beton TB 8 x 20, Belagstrennung Herstellen von Randeinfassung mit Bordsteinen aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 TB
Breite x Höhe x Länge = 8 x 20 x 100 cm,
Betonfundament d = 20 cm und beidseitig Rückenstütze d = 10 aus Beton C 12/15.
Steine höhengerecht und engfugig setzen.
Dehnfugen nach DIN 18318 im Abstand von 8 m in Rückenstütze und Bordstein.
Erforderliche Erdarbeiten und Passschnitte ausführen.
04. 30
Bordsteine aus Beton TB 8 x 20, Belagstrennung
26,38
m
04. 40 Bordsteine aus Beton TB 10 x 25, Belagstrennung Herstellen von Randeinfassung mit Bordsteinen aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 TB
Breite x Höhe x Länge = 10 x 25 x 100 cm,
Betonfundament d = 20 cm und beidseitig Rückenstütze d = 10 aus Beton C 12/15.
Steine höhengerecht und engfugig setzen.
Dehnfugen nach DIN 18318 im Abstand von 8 m in Rückenstütze und Bordstein.
Erforderliche Erdarbeiten und Passschnitte ausführen.
04. 40
Bordsteine aus Beton TB 10 x 25, Belagstrennung
5,00
m
04. 50 Bordsteine aus Beton TB 8 x 25, Nebenfläche zu Grün Herstellen von Randeinfassung mit Bordsteinen aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 TB
Breite x Höhe x Länge = 8 x 25 x 100 cm,
Betonfundament d = 20 cm und Rückenstütze d = 15 aus Beton C 12/15,
Steine höhengerecht und engfugig setzen.
Dehnfugen nach DIN 18318 im Abstand von 8 m in Rückenstütze und Bordstein.
Erforderliche Erdarbeiten und Passschnitte ausführen.
04. 50
Bordsteine aus Beton TB 8 x 25, Nebenfläche zu Grün
15,06
m
04. 60 Bordsteine aus Beton TB 10 x 25, Fahrbahn zu Grün Herstellen von Randeinfassung mit Bordsteinen aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DTI - DIN 483 TB
Breite x Höhe x Länge = 10 x 25 x 100 cm,
Betonfundament d = 20 cm und Rückenstütze d = 15 aus Beton C 12/15.
Steine höhengerecht und engfugig setzen.
Dehnfugen nach DIN 18318 im Abstand von 8 m in Rückenstütze und Bordstein.
Erforderliche Erdarbeiten und Passschnitte ausführen.
04. 60
Bordsteine aus Beton TB 10 x 25, Fahrbahn zu Grün
E
1,00
m
04. 70 Pflasterrinne Entwässerungsrinne in Pflasterfläche hertstellen.
Vorgesehenes Pflastermaterial
in Mörtelbett MP3 auf Fundament aus Beton C12/15, d = 20 cm verlegen.
Fugen mit Zementmörtel einschlämmen.
Dehnfugen nach DIN 18318.
b ca. 30 cm
04. 70
Pflasterrinne
G
38,12
m
04. 80 Muldenrinne herstellen, b = 30 cm Entwässerungsrinne hertstellen aus
Betonformsteinen l = 20 cm, b = 30 cm, h = 14 cm,
in Mörtelbett MP3 auf Fundament aus Beton C12/15, d = 20 cm verlegen.
Fugen mit Zementmörtel einschlämmen.
Dehnfugen nach DIN 18318.
Herstellerangaben beachten.
Fabrikat: Kronimus Water Line
Farbe: Grau
Oberfläche: -
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat
04. 80
Muldenrinne herstellen, b = 30 cm
A
38,12
m
05 Entwässerungsarbeiten
05
Entwässerungsarbeiten
05. 10 PVC-Rohr DN 100 Kanalrohr aus PVC-U nach DIN V 19534 / DIN EN 1401
Nennweite DN 100
Verbindungssystem Steckmuffe mit eingelegtem Lippendichtring
in bevorzugten Baulängen liefern und einbauen unter Berücksichtigung von DIN EN 1610, ATV A139, Einbauanleitung des Herstellers und statischem Nachweis.
05. 10
PVC-Rohr DN 100
1,00
m
05. 20 PVC-Rohr DN 125 Kanalrohr aus PVC-U nach DIN V 19534 / DIN EN 1401
Nennweite DN 125
Verbindungssystem Steckmuffe mit eingelegtem Lippendichtring
in bevorzugten Baulängen liefern und einbauen unter Berücksichtigung von DIN EN 1610, ATV A139, Einbauanleitung des Herstellers und statischem Nachweis.
05. 20
PVC-Rohr DN 125
E
1,00
m
05. 30 Zulage PVC-Bogen DN 100 / 45° Zulage zu vorstehendem PVC-Rohr für liefern und einbauen von Bogen nach DIN V 19534 / DIN EN 140 unter Berücksichtigung von DIN EN 1610, ATV A139 und Einbauanleitung des Herstellers
Nennweite DN 100 / 45°
Verbindungssystem Steckmuffe mit eingelegtem Lippendichtring
05. 30
Zulage PVC-Bogen DN 100 / 45°
1,00
St
05. 40 Zulage PVC-Bogen DN 125 / 45° Zulage zu vorstehendem PVC-Rohr für liefern und einbauen von Bogen nach DIN V 19534 / DIN EN 140 unter Berücksichtigung von DIN EN 1610, ATV A139 und Einbauanleitung des Herstellers
Nennweite DN 125 / 45°
Verbindungssystem Steckmuffe mit eingelegtem Lippendichtring
05. 40
Zulage PVC-Bogen DN 125 / 45°
E
1,00
St
05. 50 Zulage für PVC-Abzweig 45° DN 100 / 100 Zulage zu vorstehendem PVC-Rohr für liefern und einbauen von Abzweig 45° nach DIN V 19534 / DIN EN 140 unter Berücksichtigung von DIN EN 1610, ATV A139 und Einbauanleitung des Herstellers.
Nennweite DN 100 / 100
Verbindungssystem Steckmuffe mit eingelegtem Lippendichtring
05. 50
Zulage für PVC-Abzweig 45° DN 100 / 100
1,00
St
05. 60 Zulage für PVC-Abzweig 45° DN 125 / 100 Zulage zu vorstehendem PVC-Rohr für liefern und einbauen von Abzweig 45° nach DIN V 19534 / DIN EN 140 unter Berücksichtigung von DIN EN 1610, ATV A139 und Einbauanleitung des Herstellers.
Nennweite DN 125 / 100
Verbindungssystem Steckmuffe mit eingelegtem Lippendichtring
05. 60
Zulage für PVC-Abzweig 45° DN 125 / 100
E
1,00
St
05. 70 Zulage für PVC-Übergangsrohr DN 100 / 125 Zulage zu vorstehendem PVC-Rohr für liefern und einbauen von Übergangsrohr nach DIN V 19534 / DIN EN 140 unter Berücksichtigung von DIN EN 1610, ATV A139 und Einbauanleitung des Herstellers.
Muffe: DN 100
Spitzende: DN 125
Verbindungssystem Steckmuffe mit eingelegtem Lippendichtring
05. 70
Zulage für PVC-Übergangsrohr DN 100 / 125
E
1,00
St
05. 80 Fassaden- und Terrassenrinne B/H = 25/5 cm Fassaden- und Terrassenrinne beidseitig integrierte Kiesleiste gegen fassadenseitige Staunässe, geschlossener Rinnenboden, seitlicher Stichkanalanschluss, einfache Klickverbindung für schnelles Verlegen, Rostverriegelungssystem für einliegende Roste, Belastungsklasse L15 nach DIN EN 1253-2 mit Abdeckrost 30/10 mm, rollstuhlbefahrbar, liefern und verlegen.
Material: Stahl verzinkt
Bauhöhe: 5 cm
Breite: 25 cm
ACO ProfiLine 2.0 o. glw.
Angeboten:
05. 80
Fassaden- und Terrassenrinne B/H = 25/5 cm
17,93
m
05. 90 Leibungsablaufelement DN 100, H=3cm Leibungsablaufelement als revisionierbarer Flachkanal zum unmittelbaren Anschluss an die Entwässerung über den seitlichen Stichkanalanschluss der Fassadenrinne. Grundkörper mit Ablaufstutzen DN 100, abnehmbare Flachkanalabdeckung.
Material: Stahl verzinkt, pulverbeschichtet (anthrazit)
Baulänge: 37 cm
Baubreite: 11 cm
Bauhöhe: 3 cm
Fabrikat: ACO Profiline 2.0 Leibungsablaufelement o. glw.
Angeboten
05. 90
Leibungsablaufelement DN 100, H=3cm
9,00
St
05. 100 Kastenrinne NW 100, D 400 Kastenrinne nach DIN EN 1433,
Klasse D 400,
Nenngröße 100,
Breite 200 mm,
mit Innengefälle,
Material der Rinne = Beton C 40/50,
mit verzinkter Zarge,
Auflager aus Beton C 12/15 10 cm dick,
einschließlich Anfangs- bzw. Endscheiben
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen.
Formstücke und Anschlussleitungen werden gesondert vergütet.
Produkt: BIRCO SIR
Hersteller: BIRCO GmbH
Herrenpfädel 142, D-76532 Baden-Baden
Telefon: 07221/5003-0, Telefax 07221/5003-39
oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat
05. 100
Kastenrinne NW 100, D 400
E
1,00
m
05. 110 Zulage für Sinkkasten DN 100 Sinkkasten aus Beton C 40/50,
NW 100
Belastungsklasse D 400 nach DIN EN 1433,
mit Geruchsverschluss und Schlammeimer,
liefern, nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen und an den Kanal anschließen. (Anschlussleitungen
werden gesondert berechnet.)
mit verzinkter Zarge.
05. 110
Zulage für Sinkkasten DN 100
E
1,00
St
05. 120 Steg-Gußabdeckung - enge Schlitzweite - Abdeckungen für vorgenannte Entwässerungsrinnen und Liniensinkkästen,
Belastungsklasse D 400 nach DIN EN 1433,
Baulänge 500/1000 mm,
Steg-Gussabdeckung - enge Schlitzweite -, schwarz tauchlackiert
Schlitzweite 100/6 mm,
mit M12/A2-Verschraubung je lfm 8-fach zu befestigen.
05. 120
Steg-Gußabdeckung - enge Schlitzweite -
E
1,00
m
05. 130 Hofablauf o. Aufs., m. Erdarb. einbauen Liefern und einbauen von Hofablauf aus Betonfertigteilen nach DIN 1236. Fugen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 dichten und glattstreichen. Aufsatz wird gesondert vergütet.
Erdarbeiten im Boden der Klassen 3 bis 5, sowie gegebenenfalls erforderlichen Verbau ausführen.
Auflager aus Beton C 12/15, 20 cm dick, herstellen, Boden mit Abgang DN 100, Schaft kurz (2600 mm hoch) und Auflagering (für quadratische Aufsätze) aufsetzen.
Aushubtiefe bis UK Auflager über 1,25 bis 1,75 m, Aushub in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Füllmaterial liefern und einbauen.
05. 130
Hofablauf o. Aufs., m. Erdarb. einbauen
2,00
St
05. 140 Aufsatz B 125 f. Hofablauf, Rinnenform Aufsatz für Hofablauf aufsetzen, Klasse B 125 nach DIN EN 124, Rinnenform 300 x 300, Rahmen aus Gusseisen mit Eimerauflage, Rost aus Gusseisen, Schlitzweite 16 mm.
Eimer
Aufsatz auf planmäßige Höhe setzen.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.
05. 140
Aufsatz B 125 f. Hofablauf, Rinnenform
E
1,00
St
05. 150 Aufsatz B 125 f. Hofablauf, Pultform Aufsatz für Hofablauf liefern und aufsetzen, Klasse B 125 nach DIN EN 124, Pultform 300 x 300, Rahmen aus Gusseisen mit Eimerauflage, Rost aus Gusseisen, Schlitzweite 16 mm.
Eimer
Aufsatz auf planmäßige Höhe setzen.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.
05. 150
Aufsatz B 125 f. Hofablauf, Pultform
2,00
St
05. 160 Straßenablauf o. Aufs., m. Erdarb. einbauen Liefern und einbauen von Straßenablauf aus Betonfertigteilen nach DIN 4052. Fugen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 dichten und glattstreichen. Aufsatz wird gesondert vergütet.
Erdarbeiten im Boden der Klassen 3 bis 5, sowie gegebenenfalls erforderlichen Verbau ausführen.
Auflager aus Beton C 12/15, 20 cm dick, herstellen, Boden mit Abgang DN 150, Schaftkonus 11 und Auflagering 10a/10b aufsetzen. Aushubtiefe bis UK Auflager über 1,25 m, Aushub in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Füllmaterial liefern und einbauen.
05. 160
Straßenablauf o. Aufs., m. Erdarb. einbauen
2,00
St
05. 170 Längsaufsatz C 250, Rinnenform Aufsatz für Straßenablauf liefern und aufsetzen, Klasse C 250 nach DIN EN 124, Rinnenform 300 x 500,
Rahmen aus Gusseisen mit Eimerauflage,
Rost aus Gusseisen mit dämpfender Einlage, Schlitzweite 16 mm.
Einschließlich Eimer.
Aufsatz auf planmäßige Höhe setzen.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.
05. 170
Längsaufsatz C 250, Rinnenform
2,00
St
05. 180 Längsaufsatz C 250, Pultform Aufsatz für Straßenablauf liefern und aufsetzen, Klasse C 250 nach DIN EN 124, Pultform 300 x 500,
Rahmen aus Gusseisen mit Eimerauflage,
Rost aus Gusseisen mit dämpfender Einlage, Schlitzweite 16 mm.
Einschließlich Eimer.
Aufsatz auf planmäßige Höhe setzen.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.
05. 180
Längsaufsatz C 250, Pultform
E
1,00
St
05. 190 Längsaufsatz D 400, Rinnenform Aufsatz für Straßenablauf liefern und aufsetzen, Klasse D 400 nach DIN EN 124, Rinnenform 300 x 500,
Rahmen aus Gusseisen mit Eimerauflage,
Rost aus Gusseisen mit dämpfender Einlage, Schlitzweite 16 mm.
Einschließlich Eimer.
Aufsatz auf planmäßige Höhe setzen.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.
05. 190
Längsaufsatz D 400, Rinnenform
E
1,00
St
05. 200 Quadrataufsatz D 400, Pultform Aufsatz für Straßenablauf liefern und aufsetzen, Klasse D 400 nach DIN EN 124, Pultform 500 x 500,
Rahmen aus Gusseisen mit Eimerauflage,
Rost aus Gusseisen mit dämpfender Einlage, Schlitzweite 16 mm.
Einschließlich Eimer.
Aufsatz auf planmäßige Höhe setzen.
Fuge zwischen Fertigteilen mit Mörtel MG III nach DIN 1053 unter Verwendung von mindestens 3 Distanzstücken entsprechender Festigkeit füllen. Füllung glattstreichen.
05. 200
Quadrataufsatz D 400, Pultform
E
1,00
St
05. 210 Schachtabdeckung anpassen, 5 bis 10 cm, Grün Schachtabdeckung freilegen und entsprechend Bauablauf Zug um Zug auf neue planmässige Höhe setzen.
Umgebende Fläche = Grünfläche,
Anpasssung 5 bis 10 cm.
Fuge mit Mörtel MG III nach DIN 1053 füllen. Füllung glattstreichen.
05. 210
Schachtabdeckung anpassen, 5 bis 10 cm, Grün
E
1,00
St
05. 220 Schachtabdeckung anpassen, 5 bis 10 cm, Pflaster Schachtabdeckung freilegen und entsprechend Bauablauf Zug um Zug auf neue planmässige Höhe setzen.
Aufbrucharbeiten zum Freilegen des Aufsatzes ausführen.
Umgebende Fläche = Pflaster,
Anpasssung 5 bis 10 cm.
Fuge mit Mörtel MG III nach DIN 1053 füllen. Füllung glattstreichen.
05. 220
Schachtabdeckung anpassen, 5 bis 10 cm, Pflaster
E
1,00
St
05. 230 Schachtabdeckung anpassen, 5 bis 10 cm, Asphalt Schachtabdeckung freilegen und entsprechend Bauablauf Zug um Zug auf neue planmässige Höhe setzen.
Aufbrucharbeiten zum Freilegen des Aufsatzes ausführen.
Umgebende Fläche = Asphalt,
Anpasssung 5 bis 10 cm.
Fuge mit Mörtel MG III nach DIN 1053 füllen. Füllung glattstreichen.
05. 230
Schachtabdeckung anpassen, 5 bis 10 cm, Asphalt
E
1,00
St
05. 240 Einbauteile anpassen, 5 - 10 cm Einbauteile (Hydranten-, Schieberkappen und dgl.) freilegen und auf neue Höhe setzen. Freigelegten Bereich verfüllen.
Aufbruchmaterial in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Einbauteil in Pflasterdecke, Anpassung 5 bis 10 cm.
Verfüllung = Beton, oberer Bereich aus Pflaster.
05. 240
Einbauteile anpassen, 5 - 10 cm
E
1,00
St
05. 250 Schachtabdeckung Kl. B, quadratisch, auspflasterbar Schachtabdeckung aus Stahl (verzinkt), zweiteilig, bestehend aus Rahmen und Wanne, Klasse B auspflasterbar, individuell befüllbar/belegbar, Außenmaß 50 x 50 cm, Innenmaß 42 x 42 cm, Bauhöhe 95 mm, Wannentiefe 87 mm; Wanne mit Ablauflöchern, zwei Aushebeöffnungen mit Blindstopfen; inkl. zwei Aushebehaken liefern und einschließlich entsprechendem Belag einbauen.
Hersteller: FRÄNKISCHE
System: opti-control oder gleichwertig
Angeboten:
05. 250
Schachtabdeckung Kl. B, quadratisch, auspflasterbar
8,00
St
06 Beton-, Stahlbetonarbeiten
06
Beton-, Stahlbetonarbeiten
06. 10 L-Stein h = 50 x 50 x 25 cm, betongrau L-Stein aus Beton C30/37, alle Sichtflächen glatt, alle sichtbaren Kanten gefast, frostfrei auf Betonfundamennt C12/15 d = 10 cm mit beidseitig 5 cm Überstand und Frostschutzkies 0/32 engfugig versetzen. Herstellervorschriften sind zu beachten.
Abmessung (h/b/l): 50/50/25 cm
Farbe: betongrau
angebotenes Erzeugnis:
06. 10
L-Stein h = 50 x 50 x 25 cm, betongrau
E
1,00
m
06. 20 Passstück als Zulage Zulage zu vorbeschriebenen L-Steinen
für die Herstellung eines Passstückes,
Länge: 20 - 48 cm,
Die genauen Maße sind eigenverantwortlich vor Ort
abzunehmen.
06. 20
Passstück als Zulage
E
1,00
St
06. 30 Zulage Eckstück, außen Zulage Eckstück für vorbeschriebene Position
Außenecke 90°
06. 30
Zulage Eckstück, außen
E
1,00
St
06. 40 Anschlussstein/Passstück für Mauerscheiben Anschlussstein/Passstück für Mauerscheiben zur höhengerechten Anpassung oder zum Abschluss von Sichtbetonflächen in Höhen unter 45 cm. Die Ausführung muss standsicher und maßgenau erfolgen, bauseitige Anpassungen (z. B. Schneiden) sind inbegriffen.Lieferung und fachgerechte Montage gemäß Herstellerrichtlinien.
·
Beton: Mindestgüte nach DIN EN 2092 / DIN 1045-4.
· Expositionsklasse: mind. XC4, XF1 oder entsprechend den örtlichen Anforderungen.
· Sichtbeton auf den sichtbaren Flächen allseitig glatt und porenarm.
Größe (B x H x L): 12 x 35 x 100 cm
Farbe: Grauton
06. 40
Anschlussstein/Passstück für Mauerscheiben
4,50
m
06. 50 Mauerscheiben H: 45 cm Baulänge 49/99 cm Liefern und Versetzen von Mauerscheiben nach DIN EN 15258 mit einer Wandstärke von 12 cm (Wandstärke im Fußbereich je nach Höhe variabel) aus Beton C45/55 nach DIN 1045 und EN 206, Expositionsklassen XC4, XD3, XF2 einschließlich Fundamentierung.
Die einzelnen Mauerscheiben sind je nach Baulänge in einem Rastermaß (Mauerscheibe + Fuge) von 50 bzw.100 cm zu versetzen. Die Fundamentierung der Mauerscheiben, bestehend aus einem Unterbau aus mineralischen Gesteinskörnungenund und einem unbewehrten Betonfundament C~12/15 X0, ist bis auf eine Tiefe von mind. 80~cm frostfrei und tragfähig auszuführen. Die Mauerscheiben sind grundsätzlich auf eine ca. 3 cm dicke Schicht aus Mörtel MGIII zu setzen.
Zur Vermeidung von eventuell aus den Fugen herausrieselnden Materials sind im Fugenbereich ca. 10 cm breite Streifen aus einem wasserdurchlässigen Geotextil anzubringen.
Unterbau
Höhe: 80 cm
Breite: 80 cm
Fundament
Breite: 80 cm
Dicke: 15 cm
Mauerscheibe
Höhe: 45 cm
Fußbreite: 80 cm
Baulänge: 49/99 cm
Hersteller Kronimus o. glw.
Angeboten:
06. 50
Mauerscheiben H: 45 cm Baulänge 49/99 cm
6,00
m
06. 60 Mauerscheiben H: 55 cm Baulänge 49/99 cm Liefern und Versetzen von Mauerscheiben nach DIN EN 15258 mit einer Wandstärke von 12 cm (Wandstärke im Fußbereich je nach Höhe variabel) aus Beton C45/55 nach DIN 1045 und EN 206, Expositionsklassen XC4, XD3, XF2 einschließlich Fundamentierung.
Die einzelnen Mauerscheiben sind je nach Baulänge in einem Rastermaß (Mauerscheibe + Fuge) von 50 bzw.100 cm zu versetzen. Die Fundamentierung der Mauerscheiben, bestehend aus einem Unterbau aus mineralischen Gesteinskörnungenund und einem unbewehrten Betonfundament C~12/15 X0, ist bis auf eine Tiefe von mind. 80~cm frostfrei und tragfähig auszuführen. Die Mauerscheiben sind grundsätzlich auf eine ca. 3 cm dicke Schicht aus Mörtel MGIII zu setzen.
Zur Vermeidung von eventuell aus den Fugen herausrieselnden Materials sind im Fugenbereich ca. 10 cm breite Streifen aus einem wasserdurchlässigen Geotextil anzubringen.
Unterbau
Höhe: 80 cm
Breite: 80 cm
Fundament
Breite: 80 cm
Dicke: 15 cm
Mauerscheibe
Höhe: 55 cm
Fußbreite: 80 cm
Baulänge: 49/99 cm
Hersteller Kronimus o. glw.
Angeboten:
06. 60
Mauerscheiben H: 55 cm Baulänge 49/99 cm
7,20
m
06. 70 Schnitt Mauerscheiben H: 55 cm Schnitt zur Herstellung eines Passstückes.
Herstellung im Nassschneideverfahren.
06. 70
Schnitt Mauerscheiben H: 55 cm
E
1,00
St
06. 80 Mauerscheiben H: 80 cm Baulänge 49/99 cm Liefern und Versetzen von Mauerscheiben nach DIN EN 15258 mit einer Wandstärke von 12 cm (Wandstärke im Fußbereich je nach Höhe variabel) aus Beton C45/55 nach DIN 1045 und EN 206, Expositionsklassen XC4, XD3, XF2 einschließlich Fundamentierung.
Die einzelnen Mauerscheiben sind je nach Baulänge in einem Rastermaß (Mauerscheibe + Fuge) von 50 bzw.100 cm zu versetzen. Die Fundamentierung der Mauerscheiben, bestehend aus einem Unterbau aus mineralischen Gesteinskörnungenund und einem unbewehrten Betonfundament C~12/15 X0, ist bis auf eine Tiefe von mind. 80~cm frostfrei und tragfähig auszuführen. Die Mauerscheiben sind grundsätzlich auf eine ca. 3 cm dicke Schicht aus Mörtel MGIII zu setzen.
Zur Vermeidung von eventuell aus den Fugen herausrieselnden Materials sind im Fugenbereich ca. 10 cm breite Streifen aus einem wasserdurchlässigen Geotextil anzubringen.
Unterbau
Höhe: 80 cm
Breite: 50cm
Fundament
Breite: 50cm
Dicke: 20 cm
Mauerscheibe
Höhe: 80 cm
Fußbreite: 40 cm
Baulänge: 49/99 cm
Hersteller Kronimus o. glw.
Angeboten:
06. 80
Mauerscheiben H: 80 cm Baulänge 49/99 cm
11,44
m
06. 90 Mauerscheiben H: 80 cm Baulänge 49/99 cm, Sicht innen Liefern und Versetzen von Mauerscheiben nach DIN EN 15258 mit einer Wandstärke von 12 cm (Wandstärke im Fußbereich je nach Höhe variabel) aus Beton C45/55 nach DIN 1045 und EN 206, Expositionsklassen XC4, XD3, XF2 einschließlich Fundamentierung.
Sichtseite innen.
Die einzelnen Mauerscheiben sind je nach Baulänge in einem Rastermaß (Mauerscheibe + Fuge) von 50 bzw.100 cm zu versetzen. Die Fundamentierung der Mauerscheiben, bestehend aus einem Unterbau aus mineralischen Gesteinskörnungenund und einem unbewehrten Betonfundament C~12/15 X0, ist bis auf eine Tiefe von mind. 80~cm frostfrei und tragfähig auszuführen. Die Mauerscheiben sind grundsätzlich auf eine ca. 3 cm dicke Schicht aus Mörtel MGIII zu setzen.
Zur Vermeidung von eventuell aus den Fugen herausrieselnden Materials sind im Fugenbereich ca. 10 cm breite Streifen aus einem wasserdurchlässigen Geotextil anzubringen.
Unterbau
Höhe: 80 cm
Breite: 50cm
Fundament
Breite: 50cm
Dicke: 20 cm
Mauerscheibe
Höhe: 80 cm
Fußbreite: 40 cm
Baulänge: 49/99 cm
Hersteller Kronimus o. glw.
Angeboten:
06. 90
Mauerscheiben H: 80 cm Baulänge 49/99 cm, Sicht innen
7,50
m
06. 100 Zulage für Eckausbildung 90°, Mauerscheiben H 80 cm Zulage für Eckausbildung bei zuvor beschriebenen Mauerscheiben.
Höhe Mauerscheibe: 80 cm
Winkel: 90°
06. 100
Zulage für Eckausbildung 90°, Mauerscheiben H 80 cm
1,00
St
06. 110 Zulage für Eckausbildung <>90°, Mauerscheiben H 80 cm Zulage für Eckausbildung bei zuvor beschriebenen Mauerscheiben.
Höhe Mauerscheibe: 80 cm
Winkel: <> 90°
06. 110
Zulage für Eckausbildung <>90°, Mauerscheiben H 80 cm
1,00
St
06. 120 Schnitt Mauerscheiben H: 80 cm Schnitt zur Herstellung eines Passstückes.
Herstellung im Nassschneideverfahren.
06. 120
Schnitt Mauerscheiben H: 80 cm
E
1,00
St
06. 130 Mauerscheiben H: 105 cm Baulänge 99 cm Liefern und Versetzen von Mauerscheiben nach DIN EN 15258 mit einer Wandstärke von 12 cm (Wandstärke im Fußbereich je nach Höhe variabel) aus Beton C45/55 nach DIN 1045 und EN 206, Expositionsklassen XC4, XD3, XF2 einschließlich Fundamentierung.
Die einzelnen Mauerscheiben sind je nach Baulänge in einem Rastermaß (Mauerscheibe + Fuge) von 50 bzw.100 cm zu versetzen. Die Fundamentierung der Mauerscheiben, bestehend aus einem Unterbau aus mineralischen Gesteinskörnungenund und einem unbewehrten Betonfundament C~12/15 X0, ist bis auf eine Tiefe von mind. 80~cm frostfrei und tragfähig auszuführen. Die Mauerscheiben sind grundsätzlich auf eine ca. 3 cm dicke Schicht aus Mörtel MGIII zu setzen.
Zur Vermeidung von eventuell aus den Fugen herausrieselnden Materials sind im Fugenbereich ca. 10 cm breite Streifen aus einem wasserdurchlässigen Geotextil anzubringen.
Unterbau
Höhe: 80 cm
Breite: 85 cm
Fundament
Breite: 85 cm
Dicke: 15 cm
Mauerscheibe
Höhe: 105 cm
Fußbreite: 85 cm
Baulänge: 99 cm
Hersteller Kronimus o. glw.
Angeboten:
06. 130
Mauerscheiben H: 105 cm Baulänge 99 cm
7,10
m
06. 140 Zulage für Eckausbildung <>90°, Mauerscheiben H 80 cm Zulage für Eckausbildung bei zuvor beschriebenen Mauerscheiben.
Höhe Mauerscheibe: 80 cm
Winkel: <> 90°
06. 140
Zulage für Eckausbildung <>90°, Mauerscheiben H 80 cm
1,00
St
06. 150 Blockstufe Blockstufen zur Herstellung einer Treppenanlage liefern und einbauen. Einschließlich der erforderlichen Erdarbeotem und Unterbetons.
Format (b/h): 40 / 14 cm
Farbe: Betongrau
Laufbreite ca. 1,36 m
06. 150
Blockstufe
4,00
St
06. 160 Beton C 12/15 Liefern und einbauen von Beton C 12 / 15 in bauseitige Schalung o. sonstige Umrandung, Oberfläche
waagerecht, abgescheibt und geglättet, zur Befestigung von Bänken, Papierkörben usw..
06. 160
Beton C 12/15
E
1,00
m3
06. 170 Betonfundament C 25/30 Herstellen von Fundament aus Ortbeton, Oberfläche waagerecht, abgescheibt und geglättet, zur Befestigung von Bänken, Papierkörben usw..
Maße (Länge x Breite x Höhe): 0,50 x 0,50 x 0,80
Einschließlich Erdarbeiten und Abfuhr von überschüssigem Boden.
06. 170
Betonfundament C 25/30
E
1,00
St
06. 180 Fundament Stahlbeton C 25/30 Fundamente aus Ortbeton als Stahlbeton (Korb aus Q~257),
Oberfläche waagerecht, gescheibt und geglättet,
einschl. Bewehrung, Schalung separat.
Höhe Oberkante nivelliergenau, auch untereinander.
06. 180
Fundament Stahlbeton C 25/30
E
1,00
m3
06. 190 Schalung Fundament H bis 0,80 m Schalung der Fundamente, Bauteilhöhe bis 0,80 m.
06. 190
Schalung Fundament H bis 0,80 m
E
1,00
m2
06. 200 Betonstahlmatten BSt 500 M Betonstahlmatten BSt 500 M, geschweißt nach DIN 488, in
unterschiedlichen Mattenabmessungen, Dimensionen und
Stückzahlen liefern, lagern, schneiden, biegen gemäß
Statik und Bewehrungslisten verlegen. Einschl. aller
erforderlichen Nebenarbeiten.
06. 200
Betonstahlmatten BSt 500 M
E
1,00
to
06. 210 Betonstabstahl BSt 420 S und 500 S Betonstabstahl BSt 420 S und 500 S, DIN 488, aller
Längen und Stärken gemäß Statik und Bewehrungslisten
liefern, schneiden, biegen und verlegen. Einschl. aller
erforderlichen Nebenarbeiten.
06. 210
Betonstabstahl BSt 420 S und 500 S
E
1,00
to
06. 220 Punktfundament für bauseits beigestellte Pollerleuchte Stahlbeton C20/25 Ortbeton der Punktfundamente, für Pollerleuchten
obere Betonfläche gerade, als Normalbeton C 20/25 DIN
EN 206-1, DIN 1045-2,
Größe (BxLxH): ca. 300x300x700 mm,
die Oberkante des Fundamentes liegt auf ca. -15cm
unter OK Endhöhe,
einschl. Erdarbeiten (siehe gesonderte Position)
und ggf. Schalung, im erdangeschlossnem Bereich
06. 220
Punktfundament für bauseits beigestellte Pollerleuchte Stahlbeton C20/25
6,00
St
07 Möblierung, Ausstattung
07
Möblierung, Ausstattung
07. 10 Fahrradständer Zweiradparker Beta,
Vorrichtung zum Einstellen von Zweirädern.
Die Geometrie des Parkers entspricht im wesentlichen einem sogenannten Anlehnbügel, dessen Funktion in den anwendungsrelevanten Details optimiert wurde. Zwingendes Merkmal des Parkers ist die der Konzeption zugrundeliegende Modulbauweise, die die
Konfektionierung im Baukastensystem ermöglicht. Der Parker besteht aus folgenden Elementen:
- Hauptbügel, der aus metallischem Rohrmaterial in "U-Form" herzustellen ist; sowohl die Bügelhöhe, als auch die Schenkelöffnungsbreite müssen das gleichzeitige Anschließen von Vorderrad und Zweiradrahmen mit handelsüblichen Schlössern gewährleisten.
Rohrdurchmesser 48,3 mm, Wanddicke 2,3 mm.
- Oberer Bügel, der aus metallischem Rundmaterial ø16 mm herzustellen ist.
- Unterer Bügel, Material wie vor; Einsatz nur bei Hocheinstellung.
- Lackschoner aus witterungsbeständigem, hochwertigem technischem Thermoplast mit konisch verlaufenden Zapfen, zur Verkrallung am Hauptbügel in dort eingebrachte Bohrungen. Die Formgebung der Lackschoner ist dem Radius des Rohres, aus dem der Hauptbügel
hergestellt wird, anzugleichen, so daß die Verkrallung kraftschlüssig und stramm erfolgt.
- Rohrverbinder aus Temperguß zur stabilen Verbindung der Parkermodule, sozusagen als Bindeglied zwischen Hauptbügel und Distanzrohr.
- Distanzrohre aus metallischem Rohrmaterial, Rohrdurchmesser 48,3 mm, Wanddicke 2,3 mm, um situationsgerechte Abstände in definierten Achsmaßen zwischen den Hauptbügeln herzustellen. Sämtliche Distanzrohre erhalten mittig angeordnet eine
Durchgangsbohrung, die für den Fall der Schraubbefestigung der Anlage als Dübellöcher dienen. Die Bohrungen werden werkseitig mit Gummistopfen verschlossen.
- Endrohre aus metallischem Rohrmaterial, Rohrdurchmesser 48,3 mm, Wanddicke 2,3 mm mit Standfuß zum seitlichen Abschluß der Parker.
- Focussierelement aus tiefgezogenem, feuerverzinktem und im Tauchbad farbbeschichtetem Stahlblech. Im Kontaktbereich von Focus und Hauptbügel ist das Blechelement dem Radius des Rohrdurchmessers des Hauptbügels anzupassen. Die Anpassung folgt im weiteren
Verlauf den Durchdringungskurven im Knotenpunkt von Hauptbügel und Distanzrohr.
Weierhin folgende Optionen lt. Hersteller:
A: feuerverzinkt im Tauchbad (Stückverzinkung) nach DIN EN ISO 1461.
E: einseitige Beschickung: durch den Ordnungsfaktor "oberer Bügel" wird erreicht, daß der Radparker Beta nur von 1 Seite aus genutzt werden kann. Entsprechende örtliche Gegebenheiten - z.B. enge Platzverhältnisse - sprechen für diese Variante.
H: Verzicht auf "G".
J: Radeinstellung tief: wie vor. Radabstand 800 mm entspricht empfohlenem Radabstand bei Tiefeinstellung für komfortablere Bedienung.
M: aufschrauben als Befestigungsvariante: Voraussetzung ist ein geeigneter Untergrund. Verschraubung erfolgt durch dafür vorgesehene Bohrungen in den Distanzrohren (Bodenrahmen). Anlage bleibt dadurch mit Einschränkungen "mobil".
N: einbetonieren in Köcherfundamente als Befestigungsvariante. Fundamentplan wird im Auftragsfall beigestellt. Anzahl der benötigten Fundamente kann aufgrund der Bodenrahmenkonstruktion des Radparkers minimiert werden.
Befestigung mit Beta-T-Set.
Hersteller:
Orion Bausysteme GmbH, Biebesheim
Waldstrasse 2, D-64584 Biebesheim, Germany
Telefon +49-(0) 62 58-802-01, Fax +49-(0) 62 58-802-36
07. 10
Fahrradständer
8,00
St
07. 20 Bank Bank liefern und aufstellen, einschließlich erforderlicher Fundamente und Erdarbeiten.
Hersteller: Nusser
Modell: Trier mit Lehne
Holzart: Douglasie, unbehandelt
Bezug:
JWS Nusser GmbH & Co. KG
Max-Eyth-Straße 33
D-71364 Winnenden
Telefon: 07195 / 693-113
Telefax: 07195 / 693-123
E-Mail: verkauf@gartenbank.de
07. 20
Bank
2,00
St
07. 30 Hochbeet aus Cortenstahl 250x100x100cm Hochbeet aus Cortenstahl 250x100x100cm, Blechstärke mind. 2 mm, liefern und als Hochbeet der Sträucher aufstellen, Innenseite mit vlieskaschierter Noppenfolie auskleiden und mit Substrat befüllen
07. 30
Hochbeet aus Cortenstahl 250x100x100cm
1,00
St
07. 40 Stabgitterzaun 100 cm, anthrazit Stabgitterzaun liefern und fachgerecht aufstellen. Einschließlich Pfostenfundamente aus C 12 / 15, Erdarbeiten und Ausbildung von Anfangs- u. Eckpunkten. Überschüssigen Boden in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Qualität: Pfosten und Geflecht dickverzinkt, pulverbeschichtet
Farbe: Anthrazit
Höhe: 100 cm
07. 40
Stabgitterzaun 100 cm, anthrazit
G
36,99
m
07. 50 Zulage für Tür Zulage zu Drahtgitterzaun für Tür mit Kastenschloss für Profilzylinder.
Lichte Öffnung: mindest. 90 cm
07. 50
Zulage für Tür
G
1,00
St
07. 60 Stabgitterzaun 120 cm, anthrazit Stabgitterzaun liefern und fachgerecht aufstellen. Einschließlich Pfostenfundamente aus C 12 / 15, Erdarbeiten und Ausbildung von Anfangs- u. Eckpunkten. Überschüssigen Boden in Eigentum des AN
übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Qualität: Pfosten und Geflecht dickverzinkt, pulverbeschichtet
Farbe: Anthrazit
Höhe: 120 cm
07. 60
Stabgitterzaun 120 cm, anthrazit
A
36,99
m
07. 70 Zulage für Tür Zulage zu Drahtgitterzaun für Tür mit Kastenschloss für Profilzylinder.
Lichte Öffnung: mindest. 90 cm
07. 70
Zulage für Tür
A
1,00
St
07. 80 Stabgitterzaun 200 cm, anthrazit Stabgitterzaun liefern und fachgerecht aufstellen. Einschließlich Pfostenfundamente aus C 12 / 15, Erdarbeiten und Ausbildung von Anfangs- u. Eckpunkten. Überschüssigen Boden in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Qualität: Pfosten und Geflecht dickverzinkt, pulverbeschichtet
Farbe: Anthrazit
Höhe: 200 cm
Ausführung als Rankgitter inkl. Bepflanzung.
07. 80
Stabgitterzaun 200 cm, anthrazit
6,00
m
07. 90 Handlauf VA Liefern und montieren von Handlauf einschl. Pfosten und evtl. erforderlichen Fundamenten beidseitig der Rampe und an der Treppe.
Handlauf in V4A
Pfosten, feuerverzinkt
07. 90
Handlauf VA
30,90
m
08 Vegetationstechnische Arbeiten
08
Vegetationstechnische Arbeiten
08. 10 Baugrund auflockern Tiefe 40 cm Baugrund kreuzweise durch Aufreißen auflockern, Abstand der Aufreißer bis 30 cm, Tiefe 40cm, Bodengruppe DIN 18915 2-4 , Steine ab 5 cm Durchmesser, Fremdkörper und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen und nach Stoffen getrennt entsorgen.
08. 10
Baugrund auflockern Tiefe 40 cm
434,03
m2
08. 20 Bearbeitungsfläche planieren Ab-/Auftragsdicke bis 10 cm, Bodengruppe DIN18 915 2-4
zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/-3~cm.
08. 20
Bearbeitungsfläche planieren
434,03
m2
08. 30 Unterboden für Vegetationsflächen liefern, einbauen Unterboden für vegetationstechnische Zwecke liefern und profilgerecht einbauen,
Bodengruppe 4-6, DIN 18915.
Das Material ist beim Einbau lagenweise zu verdichten.
Einbaustärke im Mittel bis 20 cm bei Pflanz- und Rasenflächen.
08. 30
Unterboden für Vegetationsflächen liefern, einbauen
47,744
m3
08. 40 Oberboden für Vegetationsflächen liefern, einbauen Oberboden gemäß DIN 18 196 und DIN 18 915 liefern und profilgerecht einbauen.
Bodengruppe 4 - schwachbindiger Boden gemäß DIN 18 915.
Anteil organischer Substanz < 5 Gew. %
Anteil d < 0,002 < 10 Gew. %
Der Boden darf keine Fremdstoffe (Glassplitter o.ä.) und keine Teile von ausdauernden Pflanzen enthalten, vor Lieferung sind der Bauleitung unaufgefordert Bodenproben vorzulegen. Der Nachweis über die Einhaltung der Bodenkennwerte ist kostenlos zu erbringen.
OK Oberboden nach Setzung = min. 3-4 cm unter OK Pflast
er bzw. sonstige anschließende Beläge.
Einbaustärke bis 15 cm bei Pflanz- und Rasenflächen.
08. 40
Oberboden für Vegetationsflächen liefern, einbauen
65,106
m3
08. 50 Bauseits vorhandenen Oberboden einbauen Bauseits vorhandenen Oberboden, in Mieten lagernd, aufn
ehmen, im Baustellenbereich verfahren und einbauen. Ein
baustärke 25 - 35 cm.
08. 50
Bauseits vorhandenen Oberboden einbauen
E
40,00
m3
08. 60 Fräsen der Pflanz- und Rasenfläche
08. 60
Fräsen der Pflanz- und Rasenfläche
434,03
m2
08. 70 Feinplanum Rasenfläche Feinplanum der Rasenflächen nach DIN 18917 herstellen, Anschlüsse zu den Belagsflächen 1 cm unter Belagoberkante.
Rasenfläche gleichmäßig ausplanieren mit entsprechendem Gefälle zu den Notüberläufen und Einbauten.
Abweichung +/-1~cm Spalt unter einer 4~m-Latte. Steine und Fremdkörper über Durchmesser 3~cm sowie Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile, z.~B. Wurzeln etc. ablesen und entsorgen.
08. 70
Feinplanum Rasenfläche
376,07
m2
08. 80 Feinplanum für Pflanzflächen Feinplanum nach DIN 18916 der Pflanzfläche herstellen, Anschlüsse zu den Belagsflächen bündig.
Pflanzfläche gleichmäßig ausplanieren.
Abweichung +/-~5~cm Spalt unter einer 4~m-Latte. Steine und Fremdkörper über Durchmesser 5~cm sowie Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile, z.~B. Wurzeln etc. ablesen und entsorgen.
08. 80
Feinplanum für Pflanzflächen
57,97
m2
Hinweis Hinweis:
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von
unerwünschtem Aufwuchs sind verboten.
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von
Schädlingen und Krankheiten dürfen nur mit Genehmigung
des AG verwendet werden.
Hinweis
08. 90 Düngen der Pflanz- und Rasenfläche Liefern und aufbringen von Kunstdünger bei der Bepflanzung und der Aussaat, als auch für den Zeitraum der Anwuchspflege, der Rasen- und Pflanzflächen.
08. 90
Düngen der Pflanz- und Rasenfläche
434,03
m2
08. 100 Pflanzgrube für Baum ausheben Baumgrube, Größe bis 1,00 x 1, 00 und 1,00 m tief ausheben, überschüssige Boden verwerten/abfahren.
08. 100
Pflanzgrube für Baum ausheben
10,00
St
08. 110 Unterboden für Pflanzgrube Pflanzgrube verfüllen, im unteren Teil mit geigneter Unterbodenmischung füllen.
Pflanzgrube 100 cm x 100 cm, Schichtdicke 70 cm,
Neigung der Fläche über 1:4 bis 1:2.
08. 110
Unterboden für Pflanzgrube
10,00
St
08. 120 Oberboden für Pflanzgrube Pflanzgrube verfüllen, im oberen Teil mit Oberboden, Bodengruppe 3 DIN18915,
Pflanzgrube 100 cm x 100 cm,
Schichtdicke 30 cm,
Neigung der Fläche über 1:4 bis 1:2,
einschl. liefern von Oberboden und Startdünger.
08. 120
Oberboden für Pflanzgrube
10,00
St
08. 130 Giesrand Giesrand aus vorhandenem Mineralboden für die Bewässerung ausbilden, Innendurchmesser kleiner des Ballendurchmessers.
Baumscheibe mit einer Mulchscheibe aus Kokosfasern, d = 80~cm abdecken. Kokosscheibe mit Lava 16/32 abdecken, Schichtdicke 5cm.
08. 130
Giesrand
10,00
St
08. 140 Pflanzenverankerung Dreibock Pflanzenverankerung mit Pfahl-Dreibock mit Rahmen aus
Halbrundhölzern, Pfahl, weißgeschält, Pfahllänge 250 cm,
Zopfdicke 8/10cm, Bindegut aus Kokosstrick, mitteldick
(12g/m), Rindenschutz mit Gummimanschette.
08. 140
Pflanzenverankerung Dreibock
10,00
St
09 Pflanzung
09
Pflanzung
09. 10 Rasenansaat RSM 2.3 Rasenansaat mit Regelsaatgutmisch (RSM) inkl. Einigeln und Abwalzen.
Saatgutmischung: 2.3
09. 10
Rasenansaat RSM 2.3
376,07
m2
09. 20 Fertigrasen verlegen RSM2.3 Fertigrasen verlegen, Gebrauchsrasen, RSM2.3 - Standard-,
aus Rollrasen, Dicke 1,5 cm, Beschaffenheit gemäß DIN18917.
09. 20
Fertigrasen verlegen RSM2.3
E
0,00
m2
Hinweis Allgemeine Regelung für die Pflanzenlieferung. Gehölze
müssen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der
FLL und der DIN 18 916 entsprechen.
Hinweis
09. 30 Acer camprestre H 3xv mB 14 - 16 Acer campestre H 3xv mB 14 - 16 liefern und in bauseitige Pflanzgrube einpflanzen.
09. 30
Acer camprestre H 3xv mB 14 - 16
3,00
St
09. 40 Sorbus aucuparia H 3xv mB 14-16 Sorbus aucuparia H 3xv mB 14-16 liefern und in bauseitige Pflanzgrube einpflanzen.
09. 40
Sorbus aucuparia H 3xv mB 14-16
1,00
St
Hinweis Äpfel
Hinweis
09. 50 Goldparmäne H 2xv oB 12-14 Goldprmäne H 2xv oB 12-14 liefern und in bauseitige Pflanzgrube einpflanzen.
09. 50
Goldparmäne H 2xv oB 12-14
1,00
St
09. 60 Krügers Dickstiel H 2xv oB 12-14 Krügers Dickstiel H 2xv oB 12-14 liefern und in bauseitige Pflanzgrube einpflanzen.
09. 60
Krügers Dickstiel H 2xv oB 12-14
1,00
St
Hinweis Birnen
Hinweis
09. 70 Gaishirtle H 2xv oB 12-14 Gaishirtle H 2xv oB 12-14 liefern und in bauseitige Pflanzgrube einpflanzen.
09. 70
Gaishirtle H 2xv oB 12-14
1,00
St
09. 80 Doppelte Philippsbirne H 2xv oB 12-14 Doppelte Philippsbirne H 2xv oB 12-14 liefern und in bauseitige Pflanzgrube einpflanzen.
09. 80
Doppelte Philippsbirne H 2xv oB 12-14
1,00
St
Hinweis KIrschen
Hinweis
09. 90 Hedelfinger H 2xv oB 12-14 Hedelfinger H 2xv oB 12-14 liefern und in bauseitige Pflanzgrube einpflanzen.
09. 90
Hedelfinger H 2xv oB 12-14
1,00
St
Hinweis Zwetschgen
Hinweis
09. 100 Hauszwetschge Gunser H 2xv oB 12-14 Hauszwetschge Gunser H 2xv oB 12-14 liefern und in bauseitige Pflanzgrube einpflanzen.
09. 100
Hauszwetschge Gunser H 2xv oB 12-14
1,00
St
Hinweis Gehölze
Hinweis
09. 110 Carpinus betulus lHei. 1xv 100 - 125 Carpinus betulus lHei. 1xv 100 - 125 liefern und versetzen.
4 Stück pro lfm
09. 110
Carpinus betulus lHei. 1xv 100 - 125
58,43
m
09. 120 Cornus mas C 7,5 60 - 80 Cornus mas C 7,5 60 - 80 liefern und einpflanzen.
09. 120
Cornus mas C 7,5 60 - 80
1,00
St
09. 130 Corylus avellana lStr 3 Tr 40-70 Corylus avellana lStr 3 Tr 40-70 liefern und versetzen.
09. 130
Corylus avellana lStr 3 Tr 40-70
1,00
St
09. 140 Crataegus laevigata lStr 3 Tr 40-70 Crataegus laevigata lStr 3 Tr 40-70 liefern und versetzen.
09. 140
Crataegus laevigata lStr 3 Tr 40-70
1,00
St
09. 150 Sambucus nigra vStr 3 Tr 60 - 100 Sambucus nigra vStr 3 Tr 60 - 100 liefern und versetzen.
09. 150
Sambucus nigra vStr 3 Tr 60 - 100
1,00
St
09. 160 Prunus spinosa vStr 3 Tr 60 - 100 Prunus spinosa vStr 3 Tr 60 - 100 liefern und versetzen.
09. 160
Prunus spinosa vStr 3 Tr 60 - 100
1,00
St
09. 170 Rosa canina lStr 3 Tr 40-70 Rosa canina lStr 3 Tr 40-70 liefern und versetzen.
09. 170
Rosa canina lStr 3 Tr 40-70
1,00
St
09. 180 Rosa rubiginosa lStr 3 Tr 40-70 Rosa rubiginosa lStr 3 Tr 40-70 liefern und versetzen.
09. 180
Rosa rubiginosa lStr 3 Tr 40-70
1,00
St
09. 190 Viburnum lantana Viburnum lantana C, mB 80 - 100 liefern und einpflanzen.
09. 190
Viburnum lantana
1,00
St
10 Fertigstellungspflege
10
Fertigstellungspflege
Hinweis
Grundsätzlich gilt für die im folgenden beschriebenen Hinweis
Grundsätzlich gilt für die im folgenden beschriebenen Arbeiten die DIN 18 919 Entwicklungs- und Unterhaltungsarbeiten.
Die einzelnen Pflegegänge sind vor der Ausführung anzukündigen und nach der Fertigstellung schriftlich zu bestätigen.
Nicht bestätigte Pflegegänge gelten als nicht ausgeführt.
Hinweis
Grundsätzlich gilt für die im folgenden beschriebenen
10. 10 Fertigstellungspflege Hochstamm Hochstamm in Einzelstellung pflegen.
Unrat aufnehmen, wässern und düngen.
Gehölz richten, Baumanbindungen kontrollieren, nachjustieren oder erneuern. Baumpfähle evtl. nachschlagen.
Pflanzscheibengrösse DU bis 1 m einmal jäten. Zu schwach austreibendes zurückschneiden, abgestorbenes Gehölz entfernen.
Pflanzabschnitte und Unrat gehen in Eigentum des AN über und sind zu beseitigen.
10. 10
Fertigstellungspflege Hochstamm
10,00
St
10. 20 Fertigstellungspflege Pflanzflächen Lockern der Pflanzfläche, Unrat aufnehmen, wässern und düngen. Unerwünschten Aufwuchs und Steine entfernen, zu schwach austreibendes zurückschneiden, abgestorbenes Gehölz entfernen. Formschnitt bei Hecken.
Anfallende Stoffe gehen in Eigentum des AN über und sind zu beseitigen.
10. 20
Fertigstellungspflege Pflanzflächen
71,16
m2
10. 30 Fertigstellungspflege Gebrauchsrasen Fertigstellungspflege von Gebrauchsrasen. Wässern, mähen und düngen, Schnitthöhe 4 cm,
Schnittgut entsorgen,
10. 30
Fertigstellungspflege Gebrauchsrasen
376,07
m2
11 Stundenlohnarbeiten
11
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Mit den Stundenlohnverrechnungssätzen sind abgegolten
sämtliche Aufwendungen wie z.B. die Lohn- und Gehaltskosten
(Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen und vermögens-
wirksame Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten
(z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitentschädigungen,
Fahrkostenerstattungen) die Sozialkassenbeiträge, ggf. die
Winterbauumlagen, die Gemeinkostenanteile sowie der Gewinn,
jedoch ohne Umsatzsteuer. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags-
und Feiertagsarbeiten werden nach Festlegungen gesondert
vergütet. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten
für die An- und Abfahrtszeiten einzurechnen. Sie werden nicht
gesondert vergütet. In den Stundenlohnzetteln sind nur die auf
der Baustelle anfallenden Stunden anzugeben, nicht aber die
Wegzeiten bzw. die Kosten für das Transportmittel. Die Kosten
für den Einsatz von Kleingeräten, Werkzeugen, Maschinen für
Handbenutzung (z.B. Bohrmaschine, Handkreissäge,
Winkelschleifer usw.) sind in die Verrechnungssätze einzurechnen.
Die Rapporte sind täglich bzw. auf Verlangen der Bauleitung
unverzüglich vorzulegen.
Hinweis
11. 10 Facharbeiter
11. 10
Facharbeiter
E
1,00
h
11. 20 Bauhelfer
11. 20
Bauhelfer
E
1,00
h
11. 30 Lkw + Fahrer 1-3,5 t Lkw einschl. Fahrer,
Nutzlast ueber 1 bis 3,5 t,
11. 30
Lkw + Fahrer 1-3,5 t
E
1,00
h
11. 40 Kompressor ein Bohrhammer Kompressor,
mit Bedienung,
mit einem Bohrhammer.
11. 40
Kompressor ein Bohrhammer
E
1,00
h
11. 50 Radlader 37-55 kW Radlader einschl. Fahrer,
ueber 37 bis 55 kW.
11. 50
Radlader 37-55 kW
E
1,00
h
11. 60 Hydraulikbagger 0,5 m3 Hydraulikbagger einschl. Fahrer,
mit Radfahrwerk,
Löffel-Korbinhalt bis 0,5 m3.
11. 60
Hydraulikbagger 0,5 m3
E
1,00
h