Rohbau, Mauerwerk, Beton
Kaufland Frankfurt Oder
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle: Bauvorhaben: Kältetausch, Filialmodernisierung Kaufland Frankfurt Oder 4660, Spitzkrugring 1a, 15234 Frankfurt/ Oder. Marktöffnungszeiten: Mo.-Fr. von 7:00 - 22:00, Sa. von 7:00 - 20:00 Beteiligter Planer: Hochbauplanung: Senator. Die Project Management Service GmbH Büro Berlin, Treskowallee 26, 10318 Berlin Tel. 030 9860140, Fachplanung HLSE, Sprinkler: HDH Berlin GmbH, Komturstr. 18, 12099 Berlin Tel 030 40203730 Tragwerksplanung/ Wärmeschutz: Dr.-Ing. Peter A. Kugler und Franke GmbH Pfingstweide 1, 04179 Leipzig Tel 0341 446080.
Angaben zur Baustelle:
Ausführungszeitraum Die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich für die Gesamtbaumaßnahme: 07.09.2026 - 10.03.2027. Die weitere Untersetzung/ Optimierung der einzelnen Bauabschnitte erfolgt im Zuge der technischen Bietergespräche sowie in Abstimmung Vertrieb/ Projektsteuerer.
Ausführungszeitraum
Beschreibung Leistungsumfang Beschreibung Leistungsumfang Der Standort wird im Zuge der Erneuerung der Kälteanlage angepasst. In der Filiale sollen im Zuge dieses funktionalen Umbaus u.a. folgende Maßnahmen erfolgen: 1.) Austausch des Kältemittels und damit verbundene Erneuerung der Gewerbekälteanlage,     Einbauten, Tragkonstruktionen; 2.) Anpassung Traggerüst Kältetechnik auf Dach; 3.) Anpassung der Lüftung und Beheizung des Marktes zur Nutzung der Abwärme aus der     Kälteanlage; 4.) Anpassung der Bedientheke Wurst/ Käse; 5.) Errichtung eines neuen Kältemaschinenraums; 6.) Errichtung eines neuen SB-Fleisch-Kühlraum; 7.) Errichtung Backshop mit Tiefkühlraum; 8.) Errichtung Anlieferrampe; 9.) Errichtung Elektroraum; 10.) Rückbau Fischtheke, Erweiterung Lager 11.) Anpassung Wandbeläge im Verkaufsraum 12.) Sanierung Personal-WC`s
Beschreibung Leistungsumfang
Kalkulationshinweise Kalkulations- und Ausführungshinweise 1.) Leistungspositionen, Mengen- und Ortsangaben: ------------------------------------------------- Ortsangaben in den Leistungspositionen dienen ausschließlich zur beispielhaften Orientierung. Sie sind nicht vollständig und haben keinen Raumbuchcharakter. Grundsätzlich werden die genauen Einbau- oder Verarbeitungsorte von der örtlichen Bauleitung und der KBL vorgegeben. Grundsätzlich ist über die in der Leistungsposition angegebene Leistungsmenge, unabhängig vom angegebenen Ausführungsort zu kalkulieren und anzubieten. Nachträge aus Gründen unvollständiger Angaben von Ausführungsorten werden nicht akzeptiert. 2. Ausführung, Einbaumaße: -------------------------- Die beiliegenden Zeichnungen der Ausführungsplanung sowie ergänzend der Statik zeigen das Konstruktionsprinzip. Angegebene Maßketten, insbesondere im Bereich von Bestandseinbauten sind zwingend vor Ort zu Prüfen. 3. Verkaufsbetrieb: ------------------- Die Kaufland-Filiale wird im laufenden Verkaufsbetrieb umgebaut. Lärminensive Abbruch- und Bauarbeiten erfolgen vorrangig zwischen 20 - 7 Uhr.
Kalkulationshinweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (Allgemeine Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) ----------------------------------------------------------------------------- Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-Warenhaus im Zuge der Umbaumaßnahmen auszuführen/zu beachten. 1. Allgemeines 1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung ausschließlich digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriß als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriß ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5 Während der Ausführung seiner Leistungen hat der NU die Baustelle durchgehend mit einer verantwortlichen und weisungsbefugten Ansprechperson zu besetzen, damit die Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet ist. Dies gilt auch bei ggf. erforderlichem Schichtbetrieb. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. 1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden. Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten. 1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. 1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. 1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen. 1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst. 1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen. Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und event. betroffene Bauteile sind zu reinigen. Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen. Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen. 1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache. 1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN . Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.16 Sind Anlagenteile abnahmepflichtig, ist dieser Termin vom AN herbeizuführen und die BÜ rechtzeitig zu informieren. Alle sicherheitsrelevanten und abnahmepflichtigen Anlagen bzw. Anlagenteile sind vor Baubeginn anhand der Montageplanung mit dem abnehmenden Sachverständigen abzustimmen. Empfindliche Anlagenteile sind bis zur Abnahme abzudecken oder durch andere Maßnahmen zu schützen. Schäden an Anstrichen sind auszubessern. 2. Bauausführung 2.1 Die Arbeiten werden während laufendem Verkaufsbetrieb durchgeführt. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen. Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen / Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren / sichern / markieren. 2.2 Lärm- und staubintensive Arbeiten (Abbruch-, Schleif-, Stemm-, Bohr-, Schneidarbeiten usw.) sowie Arbeiten die den Verkaufsbetrieb beeinträchtigen sind außerhalb der Öffnungszeiten (Mo - Sa von 20 - 7 Uhr) auszuführen. Für die Arbeiten im Zeitraum von 20-7 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Alle anderen Arbeiten sind in Abstimmung und unter Zustimmung des AG sowie der örtlichen Bauleitung während der Marktöffnungszeiten durchzuführen. Die letzte Entscheidung liegt immer beim AG und dessen Bauleitung. Die Arbeiten sind so auszuführen und zeitlich einzutakten, dass der Marktbetrieb ohne größere Einschränkungen und Beeinträchtigungen während der Arbeiten durchgeführt werden kann. 2.3 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb. 2.4 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen. 2.5 Der Generalunternehmer stellt den Bauleiter nach Landesbauordnung. Der Nachunternehmer bleibt hiervon unberührt für die ordnungsgemäße Leitung, Koordination und Ausführung seiner eigenen Leistungen verantwortlich. 2.6 Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen. Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren. Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren. 2.7 Hinweis: Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. 2.8 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig. 2.9 Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa "Filialmaßnahmen" in Verbindung mit der KaBa "Neubau", jeweils aktuelle Fassung. Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken. Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären. 3. Leistungseinschluss In den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
12 Mauerarbeiten
12
Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten Die Vorgaben der Auftraggeberbaubeschreibung KaBa an Bauteile, Bauteilaufbauten und Qualitäten gemäß Punkten 3.1 bis 3.14 sowie der Leitdetails zu beachten und einzukalkulieren, auch, wenn in den nachfolgenden Leistungspositionen nicht erwähnt. Rohbauten müssen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202, Tabelle 3 - normale Anforderungen erfüllen. Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 5,6 m. Dafür erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu schließen. Mauersteine und -ziegel sind nur in genormten Formaten zu verwenden. Sofern Paßstücke lieferbar sind, sind diese grundsätzlich zu verwenden, wenn große Formate zum Einsatz kommen. Sind für die Ausbildung von Kanten im Außenmauerwerk bei großformatigen Zahnziegeln keine Formsteine vorhanden, sind kleinere Formate gleicher Saugfähigkeit einzubauen unter Beachtung von DIN 1053-, Abschnitt 9.3. Die gezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mangel. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittflächen von Hochlochziegeln. Mauerwerksteile sowie alle tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen. Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lager- und Außenfugen satt und hohlraumfrei auszuführen. Die Fugen sind bis zur Sichtfläche zu vermörteln, soweit es sich nicht um mörtelfreie Fugen handelt. Anforderungen Industriesichtmauerwerk: -Mauerwerkssteine vollständig intakt und ohne abgebrochene Kanten, Fugen vollfugig und glatt verstrichen, Mauerwerksverband einheitlich -zu Beginn ist durch AN eine Musterfläche anzulegen, ur Bestätigung / Definition der Ausführungsqualität durch den Projektleiter KBL und der örtlichen Bauüberwachung. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozeß abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut zu beseitigen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Bei Wänden mit Brandschutzforderungen sind unvermörtelte Stoßfugen oberseitig zu verstreichen, Grifftaschen sind mit Mörtel zu füllen. In die Preise ist auch einzurechnen: -Das Einbinden und Verankern von Zwischenwänden mit den anschließenden Böden, Wänden und Decken. -Das Glätten aller Flächen für die waagerechten  Mauerwerksabdichtungen mit reinem Zementmörtel. -Das Ausgleichen der Deckenauflager nach Angaben der Bauleitung und des Statikers (das Problem der Kantenpressung beachten). -Das Ausgleichen der äußeren und inneren Fenstersohlbänke für die Aufnahme der Sohlbankabdeckungen auf genaue Höhe mit Mörtel -Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. -Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. -Mitbenutzen von Gerüsten des AN während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen. -Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über  die eigene Benutzungszeit hinaus. -Das Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluß unbelasteter Trennwände an Decken.
Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten
12.02 Innenwände
12.02
Innenwände
12.05 Decken
12.05
Decken
12.06 Sonstige Mauerarbeiten
12.06
Sonstige Mauerarbeiten
13 Beton- und Stahlbetonarbeiten
13
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten Die Vorgaben der Auftraggeberbaubeschreibung KaBa an Bauteile, Bauteilaufbauten und Qualitäten gemäß Punkten 3.1 bis 3.14 sowie der Leitdetails zu beachten und einzukalkulieren, auch, wenn in den nachfolgenden Leistungspositionen nicht erwähnt. Rohbauten müssen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202, Tabelle 3 - normale Anforderungen erfüllen. Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 5,00 m. Dafür erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu schließen. Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen. Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Bestandteile haben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht durch Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die Prüfprotokolle für Güteprüfung und Druckfestigkeit gemäß DIN1045 als Nebenleistung zu übergeben. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach Nr.7.4.5 DIN1045 zu Lasten des Auftragnehmers vorgenommen werden. Alle sichtbar bleibenden Kanten sind gefast auszuführen.
Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten
Hinweis Schalungen: Die im folgenden beschriebenen Betonarbeiten sind einschließlich der erforderliche Schalungen anzubieten. Eine gesonderte Vergütung der Schalungen und Sonderschalungen erfolgt nicht, sofern in den Leistungspositionen nicht gesondert benannt.
Hinweis Schalungen:
13.02 Bewehrungen
13.02
Bewehrungen
13.07 Sohle, Bodenplatte Normalbeton
13.07
Sohle, Bodenplatte Normalbeton
13.23 Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträglich
13.23
Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträglich
96 Zusätzliche Leistungen
96
Zusätzliche Leistungen
96.12 Mauerarbeiten
96.12
Mauerarbeiten
96.13 Beton-/ Stahlbetonarbeiten
96.13
Beton-/ Stahlbetonarbeiten
96.17 Stahlbau
96.17
Stahlbau