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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
12 Mauerarbeiten
12
Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten
Die Vorgaben der Auftraggeberbaubeschreibung KaBa an Bauteile, Bauteilaufbauten und Qualitäten gemäß Punkten 3.1 bis 3.14 sowie der Leitdetails zu beachten und einzukalkulieren, auch, wenn in den nachfolgenden Leistungspositionen nicht erwähnt.
Rohbauten müssen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202, Tabelle 3 - normale Anforderungen erfüllen.
Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 5,6 m. Dafür erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu schließen.
Mauersteine und -ziegel sind nur in genormten Formaten zu verwenden. Sofern Paßstücke lieferbar sind, sind diese grundsätzlich zu verwenden, wenn große Formate zum Einsatz kommen. Sind für die Ausbildung von Kanten im Außenmauerwerk bei großformatigen Zahnziegeln keine Formsteine vorhanden, sind kleinere Formate gleicher Saugfähigkeit einzubauen unter Beachtung von DIN 1053-, Abschnitt 9.3. Die gezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mangel. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittflächen von Hochlochziegeln. Mauerwerksteile sowie alle tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen.
Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lager- und Außenfugen satt und hohlraumfrei auszuführen. Die Fugen sind bis zur Sichtfläche zu vermörteln, soweit es sich nicht um mörtelfreie Fugen handelt.
Anforderungen Industriesichtmauerwerk:
-Mauerwerkssteine vollständig intakt und ohne abgebrochene Kanten, Fugen vollfugig und
glatt verstrichen, Mauerwerksverband einheitlich
-zu Beginn ist durch AN eine Musterfläche anzulegen,
ur Bestätigung / Definition der Ausführungsqualität durch den Projektleiter KBL und der örtlichen Bauüberwachung.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozeß abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut zu beseitigen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Bei Wänden mit Brandschutzforderungen sind unvermörtelte Stoßfugen oberseitig zu verstreichen, Grifftaschen sind mit Mörtel zu füllen.
In die Preise ist auch einzurechnen:
-Das Einbinden und Verankern von Zwischenwänden mit den anschließenden Böden, Wänden
und Decken.
-Das Glätten aller Flächen für die waagerechten Mauerwerksabdichtungen mit reinem
Zementmörtel.
-Das Ausgleichen der Deckenauflager nach Angaben der Bauleitung und des Statikers (das
Problem der Kantenpressung beachten).
-Das Ausgleichen der äußeren und inneren Fenstersohlbänke für die Aufnahme der
Sohlbankabdeckungen auf genaue Höhe mit Mörtel
-Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung
durch die Bauleitung.
-Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
-Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes
durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen.
-Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene
Benutzungszeit hinaus.
-Das Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluß unbelasteter Trennwände an Decken.
Technische Vorbemerkungen - Mauerarbeiten
12.02 Innenwände
12.02
Innenwände
12.03 Außenwände
12.03
Außenwände
12.04 Sonstige Mauerarbeiten
12.04
Sonstige Mauerarbeiten
13 Beton- und Stahlbetonarbeiten
13
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten
Die Vorgaben der Auftraggeberbaubeschreibung KaBa an
Bauteile, Bauteilaufbauten und Qualitäten gemäß Punkten
3.1 bis 3.14 sowie der Leitdetails zu beachten und
einzukalkulieren, auch, wenn in den nachfolgenden
Leistungspositionen nicht erwähnt.
Rohbauten müssen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202,
Tabelle 3 - normale Anforderungen erfüllen.
Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 5,00 m. Dafür
erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN
bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder
abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen
Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand
fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne
sichtbaren Übergang zu schließen.
Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser,
Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie
Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf
Anforderung nachzuweisen. Eine Ausfertigung der
Protokolle über die Güteprüfung des Betons
(Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der
Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein
Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann
verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden
Bestandteile haben.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht
durch Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die
Prüfprotokolle für Güteprüfung und Druckfestigkeit
gemäß DIN1045 als Nebenleistung zu übergeben. Bei
Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach
Nr.7.4.5 DIN1045 zu Lasten des Auftragnehmers
vorgenommen werden.
Alle sichtbar bleibenden Kanten sind gefast
auszuführen.
Technische Vorbemerkungen - Beton-/Stahlbetonarbeiten
Hinweis Schalungen: Die im folgenden beschriebenen Betonarbeiten sind
einschließlich der erforderliche Schalungen anzubieten.
Eine gesonderte Vergütung der Schalungen und
Sonderschalungen erfolgt nicht, sofern in den
Leistungspositionen nicht gesondert benannt.
Hinweis Schalungen:
13.02 Bewehrungen
13.02
Bewehrungen
13.03 Trag- und Sauberkeitsschichten
13.03
Trag- und Sauberkeitsschichten
13.04 Einzelfundamente
13.04
Einzelfundamente
13.05 Streifenfundamente
13.05
Streifenfundamente
13.07 Sohle, Bodenplatte
13.07
Sohle, Bodenplatte
13.09 Außenwände Normalbeton (Beton, Schalung,
13.09
Außenwände Normalbeton (Beton, Schalung,
13.13 Stützen (Beton, Schalung, Öffn.)
13.13
Stützen (Beton, Schalung, Öffn.)
13.23 Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträglich
13.23
Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträglich
13.24 Sonstiges
13.24
Sonstiges
90 Baustelleneinrichtung
90
Baustelleneinrichtung
90.02 Allgemeine Baustelleneinrichtung
90.02
Allgemeine Baustelleneinrichtung