Abwasserkanalarbeiten
Junges Wohnen, Fulda
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung ALLGEMEIN Die Baustelle befindet sich in: Baugebiet am Waidesgrund (Baufeld 6) Dr. Walter Lübke Straße 36037 Fulda Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Wohnanlage für Studierende und Auszubildende, bestehend aus 3 Wohngebäuden und gemeinsamer Tiefgarage. Das Bauvorhaben ist der Gebäudeklasse 4 zuzuordnen Das Wohnungsangebot umfasst im Wesentlichen 1-Zimmer Appartements, die durch Wohnungen für Wohngemeinschaften mit 2 - 4 Personen ergänzt werden. Insgesamt wird damit Wohnraum für 173 Studierende und Auszubildende geschaffen. In Ebene -1 erhält das Gebäude eine Tiefgarage die von der Kopfseite Haus C über eine kurze Rampe erschlossen wird. Die Tiefgarage beinhaltet 46 Kfz-Stellplätzen sowie  Technik- Lagerflächen, sowie 173 Fahrradabstellplätze. Diese sind über die Treppenhäuser von allen Wohnungen aus direkt erreichbar. Die Bodenplatten des Untergeschosses sowie die Tiefgaragenwände werden in WU-Beton hergestellt. Die Tragkonstruktion des Gebäudes ist aus Stahlbeton und KS-Mauwerk. Die Innenwände werden zum Teil in KS-Mauerwerk, in Stahlbeton und in Trockenbau erstellt. Alle Decken und Treppen sind als Stahlbetonbauteile vorgesehen. Die oberste Decke  wird als Flachdach mit entsprechender Dachabdichtung ausgebaut. Treppenhaus Z wird im Bereich des Aufzugs und die Außenwände des TRH Z werden beidseitig aus Sichtbeton hergestellt. BRI gesamt:                                                     ca. 27.573,10 m2 BGF gesamt:                                                    ca.   8.405,59 m2 Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von Fulda. BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf dem Baugrundstück sowie auf dem im Baustelleneinrichtungsplan markierten Nebengrundstück im Eigentum der Stadt Fulda. (Baustelleneinrichtung dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan entnehmen) Das komplette Grundstück wird mit einem Bauzaun gesichert. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Kreuzung Zieherser Weg & Baugulfstraße. BAUGRUBE / GRÜNDUNG Die Baugrube wird auf dem Baugrundstück hergestellt. Auf Grundlage erfolgter abfallentsorgungstechnischer Bodenuntersuchungen ist im Bereich der gewachsenen Böden von unbelastetem Aushub von einer Einstufung nach LAGA Z0 auszugehen. Die Gründung erfolgt aufgrund des ungenügend tragfähigen Baugrundes über Rüttelstopfsäulen. KAMPFMITTELFREIHEIT Das Baugelände wurde auf Kampfmittelfreiheit bis >5m Tiefe untersucht und für die weiteren Arbeiten freigegeben. (siehe den als Anlage beigefügten Als Anlage beigefügter Zwischenbericht sowie die dazugehörige  Freigabekarte).
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Nachfolgende Angaben sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden damit Vertragsbestandteil. Soweit die hier getroffenen Aussagen Auswirkungen auf die Kalkulation haben, sind sie in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gilt auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik sowie aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart das Herstellen und das Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle und die Entsorgung des Bauschuttes und der Abfallstoffe. Der Auftragnehmer konnte sich vor Angebotsabgabe vor Ort von Art und Umfang der Arbeiten und den öffentlich zugänglichen örtlichen Gegebenheiten zu überzeugen. Nachträgliche Forderungen, die sich aus der Unterlassung einer Ortsbegehung ergeben, werden nicht berücksichtigt. VERANTWORTICHKEIT FÜR DIE AUSFÜHRUNG - EINHALTUNG VON NORMEN Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen . EINHEITSPREISE - SCHUTTBESEITIGUNG Die Einheitspreise sind, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, incl. Anlieferung der Baustoffe zur Baustelle und einschließlich aller Nebenleistungen gem. einschlägiger ATV zu kalkulieren. Anfallender Schutt ist zu beseitigen, Abfuhr,- und Kippgebühr gehen zu Lasten des Auftragnehmers. BAUMASZE Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen. Fordert der Auftraggeber, daß die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. UNTERKÜNFTE / LAGERPLÄTZE Lagerplätze auf dem Baustellengelände stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Zuteilung der Lagerplätze mit Angabe der jeweiligen Platzgröße, erfolgt ausschließlich durch die Bauleitung. Alle Materialien, die außerhalb der zugeteilten Lagerflächen gelagert werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers umzusetzen oder abzufahren. Das Einrichten von Lagerflächen innerhalb des Gebäudes ist nur in beschränktem Umfang und nur nach Absprache mit der Bauleitung zulässig. SICHERHEIT AUF DER BAUSTELLE Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu den Arbeitnehmern regeln . Diese Pflichten gelten unabhängig davon, dass der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt, der die Arbeiten hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften nach der BaustellV überwacht. TOLERANZEN Für die Ebenheit gelten für den Untergrund und für die herzustellenden Oberflächen die DIN 18202 (Maßtoleranzen im Hochbau). DURCHFÜHREN DER BAULEISTUNGEN Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung hinsichtlich der Reihenfolge der einzelnen Vertragsleistungen und der zeitlichen Rücksichtnahme auf Leistungen Dritter ist Folge zu leisten. Zu rechtsgeschäftlichen Vertretung des Bauherrn ist die Bauleitung jedoch nicht befugt. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er seine Arbeiten grundsätzlich dem Baufortschritt anzupassen hat, es muss davon ausgegangen werden, dass die Arbeiten nicht kontinuierlich oder aber nur beschränkt ausgeführt werden können evtl. erforderliche Arbeitsunterbrechungen werden nicht vergütet. Der von der Bauleitung ausgearbeitete Terminplan wird Vertragsbestandteil. Der Terminplan ist einzuhalten. Unverzüglich nach Auftragserteilung hat sich der Auftragnehmer über die Bauleitung mit den Firmen in Verbindung zu setzen, die ebenfalls in der Baustelle tätig sind und sich mit diesen über den Arbeitsablauf abzustimmen. SONSTIGE ANGABEN Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. ANGABEN ZU STOFFEN UND BAUTEILEN Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. BESEITIGUNG VON TAGWASSER Sämtliches anfallendes Tagwasser infolge von Niederschlägen ist durch den AN ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen, wird nicht gesondert ausgeschrieben BAUSTELLENBELEUCHTUNG Der AN stellt eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung für seine Mitarbeiter in allen Arbeitsbereichen im Rahmen seiner Leistungen zur Baustelleneinrichtung für sein Gewerk zur Verfügung. DOKUMENTATION Das tägliche Führen eines Bautagebuchs für die Dauer der Arbeiten ist verpflichtend: Dieses muss folgende Punkte beinhalten: Angaben zum Objekt Datum und Uhrzeit des jeweiligen Eintrags Angaben zum Wetter / Temperatur (2x tgl.) Angabe Bauleiter / Obermonteur / Polier Anzahl Mitarbeitern u. deren Qualifikation Angaben zum allgemeinen Baufortschritt welche Arbeiten werden durchgeführt wo werden die Arbeiten ausgeführt (Geschoss, Achsen u.a:) Verwendete Materialien und eingesetzte Baugeräte Angabe zusätzlicher Leistungen (Art und Umfang) Baustellenbesucher Anordnungen durch Bauherrn / Bauleitung Beanstandungen Maßnahmen Datum und Unterschrift Auftragnehmer Die arbeitstageweise geführten Bautagebuchblätter sind wöchentlich bei der Bauleitung abzugeben. TEILNAHME AN BAUBESPRECHUNGEN Baubesprechungen werden 1x wöchentlich durchgeführt. Die Teilnahme des Auftragnehmers ist verpflichtend und ist bei der Kalkulation der Leistungen zu berücksichtigen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Hinweise Rohbauarbeiten Allgemeine Hinweise Rohbauarbeiten Nachstehend sind die Leistungen der Rohbauarbeiten beschrieben. Das Umsetzten von Geräten wird nicht zusätzlich vergütet und ist in die EP miteinzukalkulieren. Als Kalkulationsgrundlage zu diesem LV erhalten Sie neben den Planunterlagen die durch den Statiker ermittelten Bodenpressungen und das Baugrundgutachten sowie das WU-Konzept. Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Die Baustelleneinrichtung ist in einem gesonderten Titel ausgeschrieben und wird hierüber durch den AN zur Verfügung gestellt. Ein Plan der Baustelleneinrichtung liegt den Unterlagen bei. Sollten durch die Arbeiten weitere gewerkbezogene Sicherungsmaßnahmen oder Einrichtungen erforderlich werden, so sind diese durch den AN eigenverantwortlich zu schaffen. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht. Die Preise der einzelnen Positionen verstehen sich für das Liefern, das Aufbauen, das Vorhalten, das Abbauen und den Abtransport aller Bauteile und Geräte. Der Bieter hat Sorge dafür zu tragen, dass alle gelieferten Geräte, Maschienen und Container turnusmäßig gewartet und instandgesetzt werden. GERÜSTARBEITEN Arbeits & Schutzgerüste werden bauseits abschnittsweise (Kleinster Abschnitt Geschoss und Baukörperweise) geliefert . Die Gerüststellung ist mindestens 1 Woche bei der zuständigen Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Für die allgemeine Baustelleneinrichtung stehen dem AN zur Verfügung: ELT-Anschluss (Hauptverteiler neben Trafoanlage) Wasseranschluss (Begleitheizung ist durch AN einzukalkulieren)
Allgemeine Hinweise Rohbauarbeiten
Abrechung / Baudokumentation Abrechnung Für die Rechnungsstellung gilt folgende Rechnungsanschrift:                    Klinikum Fulda gAG                    Pacelliallee 4                    36043 Fulda Alle Rechnungen der ausführenden Firmen sind, mit der vorher genannten Rechnungsanschrift, in 1-fach in Papierform (inkl. aller Anlagen sowie Abrechnungspläne) und digital zur Prüfung an das Büro                    REITH WEHNER STORCH                    ARCHITEKTEN BDA PartG mbB                    Heinrichstraße 67                    36037 Fulda zu senden. Alle Rechnungen sind zeitgleich an den Auftraggeber (AG) digital als pdf. an folgende Mail-Adresse zu übermitteln: finanz-und-rechnungswesen@klinikum-fulda.de sowie CC an den Architekt: architekten@rws-architekten.de Nach der Prüfung durch das Büro RWS werden die Rechnungen an den Bauherrn zur Freigabe weitergeleitet. Alle Rechnungen sind kumulierend aufzustellen. Die Prüffrist beginnt mit Posteingangstempel der Rechnung im Büro RWS. Baudokumentationsunterlagen (Revisionsunterlagen): Die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen sind dem Architektur- bzw. Fachplanungsbüro vor förmlicher Abnahme der Vertragsleistung vollständig in digitaler Form (wenn nicht anders angegeben) als pdf-Datei auf USB-Stick zur Weitergabe an den Bauherrn zu übergeben. Hierbei ist ein Inhaltsverzeichnis beizufügen und die Unterlagen sind dementsprechend in Unterordnern zu strukturieren und zu benennen. Auf allen Unterlagen ist der Einbauort (Projekt, Etage, Bauteil bzw. die Türnummer usw.) zu notieren und / oder die Lage in einem Übersichtsplan einzutragen. Bei Übereinstimmungsbescheinigungen ist zusätzlich die aktuelle Zulassungs- oder Zeugnis-Nr. mit Gültigkeitsdatum etc. zu nennen. Es erfolgt keine Schlussrechnungsfreigabe vor Übergabe aller unten aufgelisteten Baudokumentationsunterlagen. Auflistung Baudokumentationsunterlagen Auflistung Baudokumentationsunterlagen Gewerk "Rohbauarbeiten": Entwässerung (Grundleitungen):- Spülprotokoll der Grundleitungen                                             - Grundleitungsplan                                             - Materialnachweis / Produktdatenblätter Mauerwerk        -Fachunternehmer-, Fachbauleitererklärung                                             -Errichterbescheinigung Brandwände                                             -Konformitätserklärung des AN zur Einhaltung des -Wärmeschutznachweises inkl. Produktdatenblätter mit Angabe der WLG und Dämmungsstärke und Einbauort  (zur Weitergabe an Ersteller des Wärmeschutznachweises)                         -                   -Materialnachweise / Produktdatenblätter Stahl-Beton-Fertigteile-                                             -Fachunternehmer-, Fachbauleitererklärung                                                                -Errichterbescheinigung Brandwände                         Pläne:           -Montagepläne, Schal- u. Bewehrungspläne inkl. Stahl- und                                                                -Mattenlisten (in Papierform sowie als pdf- und dwg-Datei) Porenbeton        -Fachunternehmer-, Fachbauleitererklärung                                                                -Errichterbescheinigung Brandwände                                                                -Pläne: -Montagepläne Ortbeton            --Fachunternehmer-, Fachbauleitererklärung                                                                -Errichterbescheinigung Brandwände                                                                -Bewehrungsabnahmen                                                                -Betongütenachweise                                                                -Produktdatenblätter Stahlbau           --Fachunternehmer-, Fachbauleitererklärung Brandschutzbeschichtung                                             -Schweißnachweise                                             -Datenblatt verwendeter Brandschutzbeschichtungen                                             -Übereinstimmungserklärung der Brandschutzbeschichtung                                             -Protokoll der Schichtdickenmessung der Brandschutzbeschichtung                                             -Statische Nachweise                                             -Statik Sonderbauteile (z.B. Profile mit Kragarmen, -Werbekonstruktionen)                                             -Pläne: - Montagepläne Blitzschutz/Erdungsanlage (Bereich Rohbauarbeiten) -                                            -Unterlagen nach DIN EN 62305 / (siehe auch Angaben in LV-Pos.), wie z. B.:                                             -Prüfbericht nach DIN 48831,                                                                -Bestandsplanung nach DIN 48820,                                                                -Anlagenbeschreibung nach DIN 48830,                                                                -Techn. Datenblätter,                                                                -Messprotokoll der Erstprüfung
Abrechung / Baudokumentation
Übergabe Ausführungsunterlagen Übergabe Ausführungsunterlagen/ Freigabevermerk (sind als Nebenleistung zu kalkulieren) Übergabe aller Ausführungsunterlagen an den Auftragnehmer werden auf Datenträger im PDF- Format übergeben.  Alternativ werden diese Unterlagen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Papierpläne und alle notwendigen Vervielfältigungen zur weiteren Verwendung sind auf eigene Kosten auszudrucken. Soweit vom Auftragnehmer Werkpläne, Fertig- und Halbfertig, Statiken und weitere Unterlagen zu erstellen sind, sind diese dem Architekten und dem, Statiker zur Prüfung vorzulegen (2x Papierausdruck, auf DIN A4 gefaltet und gelocht und 1x als PDF- Dokument sowie auf  Aufforderung durch die Architekten/ Fachplaner im DWG/DXF- Format). Nach abschließender Vorprüfung durch den Architekten und dem Statiker sind diese Unterlagen dem Pürfstatiker eigenverantwortlich 2- fach in Papierform und 1- fach als PDF- und DWG- Datei zur Prüfung zu übersenden. Die Ausführung hat erst nach ausdrücklicher, schriftlicher Freigabe zu erfolgen.
Übergabe Ausführungsunterlagen
02 Entwässerungsarbeiten
02
Entwässerungsarbeiten
02.01 Rohrleitungen Regenwasser
02.01
Rohrleitungen Regenwasser
02.02 Schächte Regenwasser
02.02
Schächte Regenwasser
02.03 Rohrleitungen Schmutzwasser
02.03
Rohrleitungen Schmutzwasser
02.04 Schächte Schmutzwasser
02.04
Schächte Schmutzwasser
02.05 Regenwasserpumpstation
02.05
Regenwasserpumpstation
02.06 Prüfungen Kanalisation
02.06
Prüfungen Kanalisation