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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: malandi@sp-planung.de
Tragwerksplanung:
LSM Ingenieure
Adelheidstraße 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 288692-13
E-Mail: j.wassmann@lsm-ingenieure.de
Planung Haustechnik (HLSE):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV):
LSM Ingenieure
Adelheidstraße 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 288692-13
E-Mail: k.meyer@lsm-ingenieure.de
Bodengutachter/ Deklaration/ Gründungsempfehlung:
Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll
Baugrund- und Erdbauuntersuchungen GmbH
Sattlerstraße 42
30916 Isernhagen
Tel.: 05136 8006-68
E-Mail: info@ism-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: malandi@sp-planung.de
Vermesser:
Mentz Vermessung
Nordstr. 4
31157 Sarstedt
Tel.: 0566 6035-30
E-Mail: mentz@vermessung-mentz.de
Brandschutz:
Corall Ingenieure
Wendenstraße 130
20537 Hamburg
Tel.: 040 607726756
E-Mail: n.gnas@ci-experts.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein
Auf einem Teilstück des Flurstücks 91/19 der Flur 17, einem Teilstück des Flurstücks 95/24 der Flur 17 und einem Flurstück 95/24 der Flur 17, Gemarkung Sarstedt werden auf einem ca. 2.949 m² großen Grundstück insgesamt 1 Mehrfamilienhaus mit ca. 14 Wohneinheiten und 4 Reihenhäuser in einer Zeile in massiver Bauweise errichtet. Das Mehrfamilienhaus als auch die Reihenhäuser sowie Stellplätze (Zuordnung Mehrfamilienhaus) und Carports (Zuordnung Reihenhäuser) sind über eine Zufahrt von der Giesener Straße zu erreichen.
Die Reihenhäuser bestehen aus 3 oberirdischen Geschossen (2 Vollgeschosse und 1 Staffelgeschoss) mit ca. 143 m² Wohnfläche je Reihenhaus.
Für die Tragkonstruktion gilt die DIN 18201/ 18202/ 18203 - Maßtoleranzen im Bauwesen. Die Höhen sind wie folgt festgelegt und entsprechen damit der gültigen Planung unter Berücksichtigung der Verwendung von Kalksandstein für Trennwände:
Lichte Höhe Wohngeschosse ab OK Fertigfußboden:
EG: ca. 2,50 m
1. OG: ca. 2,50 m
Staffelgeschoss: ca. 2,50 m
Erschließung
Die Entsorgung der anfallenden Abwässer (Schmutz- und Regenwasser) wird über Abwasserleitungen und außen liegende Schmutz- und Regenwasserkanäle vorgenommen und über die innerer und äußere Erschließung der öffentlichen Kanalisation entsprechend der Fachplanung zugeführt. Die Reihenhäuser werden nach den Bedingungen der öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen betriebsfertig an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen.
Erdarbeiten
Durchführung aller erforderlichen Erdarbeiten für Baugrund, Fundamente und Rohrleitungsgräben. Der Oberboden wird, sofern erforderlich, abgetragen, zwischengelagert und im Rahmen der Errichtung des Gebäudes - sofern zulässig - wieder verfüllt.
Rohbauarbeiten
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
Wände:
Tragende Wände in Massivbauweise aus Mauerwerk, z.B. Kalksandstein, teilweise je nach statischer Erfordernis in Stahlbeton. Zweischalige Haustrennwände werden mit einer ca. 4 cm dicken Dämmung und vollflächig gefüllter Trennfuge hergestellt.
Decken:
Stahlbetondecken über Erdgeschoss und Obergeschoss. Oberste Decke der hölzernen Dachkonstruktion erhält eine Trockenbauverkleidung aus Gipskartonplatten. Im Staffelgeschoss erhalten die Häuser eine statisch angeordnete, naturbelassene Mittelpfette aus massivem Leimholz.
Außenanlage MFH:
Die Vegetationsflächen werden ca. 25 cm stark mit Oberboden abgedeckt und gewalzt und
einmalig mit Rasen eingesät. Eine Regenrückhaltung wird in der Allgemeinfläche der
Außenanlage unterirdisch eingebaut. Diese dient auch für die Regenrückhaltung der
Reihenhäuser (Dienstbarkeit).
Der Eigentümer ist ab Übergabe der Außenanlagen zur Wässerung und Pflege der Pflanzen und der
Raseneinsaat verpflichtet. Insbesondere in der Anwuchszeit und an heißen Sommertagen ist eine
umfangreiche Wässerung erforderlich. Falls erforderlich, wird das Nachbargelände durch eine Böschung angeschlossen. Etwaige Höhenunterschiede auf dem Grundstück werden, wenn nötig, durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen, die von dem Bauträger festgelegt werden.
Abgesehen von den im Lageplan dargestellten Hecken und Zäunen werden keine weiteren Einfriedungen
an den Grundstücksgrenzen errichtet.
Die Zugänge zum Gebäude werden gemäß den Vorgaben des Bauträgers und/oder den baurechtlichen Anforderungen mit Verbundpflaster, Betonpflaster, Rasengittersteinen oder Betonplatten befestigt.
Im Außenbereich wird eine Einhausung für die Müllräume ohne Überdachung und ein Fahrradhaus als Wetterschutz installiert.
Der Spielbereich wird im Bereich der Außenanlage mit Spielgeräten nach Wahl des Bauträgers ausgestattet.
Wege Pflasterarbeiten Stellplätze MFH
Wege und Plätze: Die Oberflächen der PKW- Stellplätze erhalten Rasengittersteine, die Gehweg, Fahrradstellplätze, Müllraum und Fahrstreifen erhalten Betonpflaster - Farbe gemäß Wahl des Verkäufers.
Die Feueraufstellfläche wird mit Schotterrasen gemäß Außenanlagenplanung hergestellt.
Zur Anpassung an die örtliche Gegebenheit und zur Überwindung von Höhendifferenzen ist die Verlegung des Pflasters mit Gefälle bis zu 2,5 % erforderlich.
Spritzschutz: Kiesrandstreifen mit Stellkanten (Betonrasenstein) als Spritzschutz. Im Bereich des Hauszugangs und um die Terrassen wird kein Spritzschutz ausgeführt.
Beleuchtung der Wege in den Außenanlagen mit bodennahen LED-Pollerleuchten und evtl. LED-Mastleuchten. Die Anzahl und die Mindestbeleuchtungsstärken gemäß DIN 12464-2 werden eingehalten.
Terrassenflächen MFH
Die barrierefreien Terrassenflächen werden mit Betonterrassenplatten nach Farbwahl des Bauträgers und einer Abgrenzung mit Rasenkantensteinen hergestellt. Die Trennwand dient als Sichtschutz zwischen den direkt angrenzenden Terrassen der Wohnung1 und Wohnung 2. Die Trennwand wird als feuerverzinkte Stahlkonstruktion mit Füllung h = ca. 2,00 m nach Wahl des Verkäufers ausgeführt. Anordnung und Montage der Sichtschutzelemente grundsätzlich auf der Hälfte der Grenze zwischen zwei Terrassen. Wohnung 3 erhält keine
Trennwand.
Außenanlagen RH:
Erstellung einer den Bestimmungen des Bebauungsplanes entsprechenden Außenanlage mit Zufahrten
und Zugängen, je zwei Stellplätze je Reihenhaus, Müllstellplätze sowie Wege- und Fahrflächen im
Außenbereich einschl. Grüngestaltung (Baumpflanzungen und Pflanzflächen) auf den Allgemeinflächen. Erstellung eines Doppelmaschenzauns (Anthrazit) ca. 80 cm hoch auf der Grundstücksgrenze zur Nachbarbebauung. Zwischen den einzelnen Grundstücken der Reihenhäuser 1-4 wird keine Zaunanlage
durch den Bauträger errichtet. (Leistung des Käufers).
Die Roh-Planie wird mit dem anstehenden Oberboden durchgeführt, Bodenverbesserungsmaßnahmen
werden nicht getroffen, Es erfolgt keine Rasenansaat. Anschluss an das Nachbargelände - sofern erforderlich - nur durch Anböschung. Gemäß Lageplan wird auf den Grundstücken Nr. 01 bis 02 ein „Mistweg“ mit einer wassergebundenen Decke 1,0m breit errichtet.
Hauseingangsbereich RH:
Der Hauseingangsbereich ist mit einem Ab:trittrost inkl. Sandfang ausgestattet. Die Hauszuwegung kann
bei Erfordernis eine oder mehrere Stufen aufweisen.
Befahrbare Flächen, Stellplatzhöfe und Zuwegungen RH:
Zeilenstraßen/Wege, Kfz-Stellplätze je Haus 2 KFZ-Stellplätze als Carportanlage für die Häuser 1 bis 4 mit Vorrüstung für E-Ladesäule für max. 7,4 KW mit einem Erdkabel NYY-J 5x10mm². Des Weiteren wird zur Carportanlage ein Erdkabel NYY-J 5x2;5mm² für die Beleuchtung des Carportstellplatzes sowie je Haus
eine abschließbare Steckdose im Carport von der Unterverteilung des jeweiligen Hauses verlegt.
Müllstellplätze vor den Häusern und sonstige befahrbare Flächen erhalten eine mit Tiefbordstein
eingefasste Oberflächenbefestigung aus Verbundpflasterung, Betonpflaster, Rasengitterstein oder
Betonplatten nach Festlegung des Verkäufers und/oder baurechtlichen Anforderungen. Der Verkäufer kann Leitungen, Schächte und Einrichtungen, die gemäß Ver- und Entsorgungsplanung und/oder Vorgaben zur Versickerung für das Haus oder Zeile notwendig sind, auf dem Kaufgrundstück errichten.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Baugrund
Bodenverhältnisse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021 und Deklaration von Bodenmaterialien vom 16.09.2021
Grundwasserspiegel: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021
Grundwasseranalyse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021
Hinweis:
Da sich das zu bebauende Grundstück in einem Hochwassergebiet befindet, ist entgegengesetzt zum Bodengutachten nach DIN 18533 die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E zu berücksichtigen.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten: über öffentliche Straßen
Für den Verkehr
freizuhaltende Flächen: gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung
Transportwege für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß der vom AN anzulegenden Baustraßen
Transportmittel für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Sonstige Baustelleinrichtung
Geräte/ Einrichtungen
anderer Unternehmer: nach Baufortschritt
Art / Lage der
Lagerplätze: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen, wenn die geforderten Qualitäten und die Gesamtleistung erfüllt werden.
Aus dem Text von Nebenangeboten muss Art und Umfang der Abweichung von der ausgeschriebenen Leistung klar erkennbar sein.
Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen behalten bei einer Beauftragung einer Teil- oder Gesamtleistung über ein Nebenangebot Gültigkeit. Sich evtl. aus den Abweichungen ergebende Änderungen in der technischen Bearbeitung - Planung, Berechnung, Prüfung - sind vom Anbieter zu
erbringen und werden nicht besonders vergütet.
Für vom Bieter frei wählbare o. ggf. nebenangebotene Produkte sind zur Bewertung erforderliche Beschreibungen, Abbildungen und ggf. Muster dem Angebot beizufügen.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf die gewerkerelevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist
auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und Email-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend der gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,- EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag kommt von der Schlussrechnung in Abzug.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die
Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung,
Abrechnungszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail Adresse
rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die
der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die
bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben
sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN
eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des
Posteingangsstempel des AG nach Eingang der Rechnung im Original.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit,
sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder den Bauleiter und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Das Bautagebuch und die Revisionsunterlagen sind der Schlussrechnung beizufügen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die
vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind
unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten.
Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen
Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche nachfolgend beschriebenen Kanalbauarbeiten, Garten-
und Landschaftsbauarbeiten, Pflaster- und Plattenarbeiten inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmaterial.
Nachfolgende Leistungen sind ebenfalls durch den AN zu erbringen und sind mit den Einheitspreisen
abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplan für die eigne Leistung in Abstimmung mit dem AG
Der AN haftet für alle Schäden an umliegenden öffentlichen Verkehrswegen (z.B. an Straßen und Bürgersteigen), die nachweislich durch den AN oder seinen Lieferanten, Subunternehmer ect. verursacht werden.
Sauberhaltung der vom AN genutzten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Nähe der Baustelle. Verschmutzung auf den umliegenden Verkehrswegen, die der AN zu verantworten hat, sind umgehend zu beseitigen.
Staubbelästigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
Erstellung eines Bauzeitenplans für die eigene Leistung in Abstimmung mit dem AG
Bauhilfsmaßnahmen, Befestigung von Stellflächen für Hebewerkzeuge, Gerüste für die Erbringung von eigenen Leistungen
Hinweis zu aufgeführte Normen, Regelwerken, Richtlinien und Vorschriften:
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten neben den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller die den Titeln oder Untertiteln vorangestellten Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen, Richtlinien und Vorschriften in den jeweils neuesten Fassungen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 1054: Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1
DIN 18196: Erd- und Grundbau - Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke
DIN 4123: Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude
DIN 4124: Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
DIN 1055-2: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Bodenkenngrößen
DIN 434-1: Schächte aus Beton-, Stahlfaserbetonfertigteilen - Teil 1: Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung für Abwasserleitungen und -kanäle in Ergänzung zu DIN EN 1917:2003-04
DIN 1986-3: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstück - Teil 3 - Regeln für Betrieb und Wartung
DIN 1986-4: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 4 - Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe
DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100 - Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
DIN EN 1610: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und - kanälen
DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und
Bestimmungen zwingend einzuhalten:
UVV - Unfallverhütungsvorschriften
GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands
BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Arbeitsstättenrichtlinien
AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann.
Seitens des AN ist nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter dem AG zu benennen, der während der gesamten Bauzeit der Ausführung der beauftragten Leistungen zur Verfügung zu stehen hat und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist zu führen und auf Anordnung der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Von dem Auftragsleistungsverzeichnisses ist vor Beginn der beauftragen Bauarbeiten dem bauleitenden Monteur ein Exemplar auszuhändigen.
Das Ingenieurgeologische Gutachten sowie die Deklarationsanalysen seitens Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll Bsugrund- und Erdbauuntersuchungen vom 23.08.2021 sind zu beachten und die darin enthaltenen Empfehlungen und Vorgaben sind einzuhalten.
Alle auszuführenden Erdarbeiten sind nach vorhandenen Ausschachtungsplänen oder Angabe der Bauleitung auszuführen.
Baufluchten und Höhenangaben werden dem AG einmal übergeben, er hat die angegebenen Festpunkte eigenverantwortlich zu sichern. Für die Abstützung hat er ohne Kosten Hilfskräfte und erforderliches Kleinmaterial bereitzustellen.
Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten bei den zuständigen Behörden und Ämtern über das Vorhandensein von Leitungen jeglicher Art zu erkundigen: Beschädigungen von Ver- und Entsorgungsleitungen und die daraus evtl. entstehenden Folgeschäden gehen zu Lasten des AN.
Den Auflagen der Behörden ist zwingend Folge zu leisten.
Ein evtl. erforderlich werdendes Trennen oder das Umverlegen von vorhandenen Ver- oder Entsorgungsleitungen ist rechtzeitig der zuständigen Behörde bekannt zu geben. Hierfür notwendige Arbeiten dürfen nur von zuständigen Fachkräften oder unter Anleitung der Versorgungsträger ausgeführt werden.
Werkzeichnungen:
Werkzeichnungen zu einzelnen Konstruktionen und derer Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle dem AG vorzulegen.
Der AN erstellt einen Pflanzplan der vor Ausführung und Bestellung von Pflanzen dem AG zur Freigabe vorzulegen ist.
Alle notwendigen Fertigungs- und Werkzeichnungen und das Aufnehmen von Maßen (Vermessungsarbeiten) sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Prüfung bauseitiger Vorleistungen und Maße:
Der AN ist verpflichtet bauseitige Vorleistungen auf seine Beschaffenheit, Eignung und Maßhaltigkeit zu prüfen und hat vor Ausführung seiner Arbeiten ggf. auf z.B. Rohbautoleranzen, die über den Vorgaben der DIN 18202 liegen, seine Bedenken anzumelden und den AG unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.
Produkte und Gleichwertigkeit:
Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter
Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in
Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene
und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden.
Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig"
benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter
freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsabgabe unaufgefordert Qualitätsnachweise
der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber.
Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als
vertraglich vereinbart.
Eignungsnachweise und Lieferscheine Baustoffe:
Vor Einbau der vom AN zu liefernden Baustoffe ist die Umweltverträglichkeit der Baustoffe auf Verlangen
des AG nachzuweisen.
Bei ungebundenen Schüttgütern sind spätestens 7 Tage vor geplantem Einbau die
Fremdüberwachungszeugnisse bzw. Eignungsnachweise des Herstellers (einschließlich Rezepturen, Sieblinien,
Stoffbestandteile) vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind vom AN mit zu unterzeichnen.
Bei Nichteinhaltung kann der Einbau untersagt werden, ohne dass der AN daraus Forderungen ableiten kann.
Sämtliche Lieferscheine und Wiegekarten der Schüttgüter sind der Bauleitung/ Bauaufsicht der Norddeutschen
Wohnbau GmbH wöchentlich im Original zu übergeben.
Auf den Lieferscheinen muss die genaue Baustellenbezeichnung (z.B. Straßenname oder Baufeldbezeichnung)
vermerkt sein. Lieferscheine mit der Baustellenbezeichnung "diverse Kleinbaustellen" oder unpräziser
Ortsangabe, wie z.B. "Hamburg", werden nicht anerkannt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schachtmeister, Vorarbeiter etc. und das Büropersonal davon
in Kenntnis zu setzen sind.
Muster:
Alle Pflaster- und Plattenbeläge und andere durch den AN zu liefernde Produkte sind vor Ausführung und Bestellung durch den AN zu bemustern und durch den AG schriftlich freigeben zu lassen. Sollten Produkte
ohne die Einwilligung des AG verbaut werden, so trägt der AN die Kosten für den Rückbau und den Einbau
des Produkts, das vertragsrechtlich geschuldet ist.
Ausführungsfristen:
Die Ausführungsfristen richten sich bei einer Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbaren Terminplan. Gegebenenfalls im Vorgabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) gelten als vereinbarte Vertragsfristen.
Arbeitsablauf:
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung des AG abzustimmen. Bei
Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu
koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Allgemeine Anliegerbelange:
Durch die Bauarbeiten dürfen die Zugänge zu den angrenzenden Grundstücken sowie der Anliegerverkehr nicht
mehr als unvermeidbar beschränkt werden, eine verkehrssichere Zuwegung muss nahezu jederzeit gewährleistet
sein.
Über kurzfristige (stundenweise) Sperrungen von Zuwegungen und Zufahrten sind die Anlieger / Firmen
frühzeitig zu unterrichten.
Dazu hat der AN Provisorien / Behelfe durch den Baubereich zu errichten, zu sichern, umzubauen und zu
unterhalten. Art der Sicherstellung von Zuwegungen und Zufahren nach Wahl des AN.
Sollten im Bauablauf Straßenabschnitte für den Fußgänger- oder Kraftfahrverkehr gesperrt werden müssen, hat
der AN die betroffenen Anlieger/ Anwohner nochmals abschnittsweise min. 5 Kalendertage vor
Abschnittsbeginn mittels Informations-Schreiben in Kenntnis zu setzen, sofern die vorherige Information dies
noch nicht zum Inhalt hatte. Alle Informations-Schreiben sind mit dem AG vorher abzustimmen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind vom AN nach Auftragsvergabe und Festlegung aller angebotenen Produkte gemäß dem Produkthaftungsgesetz zur Weiterleitung an den Nutzer innerhalb von 6 Wochen in digitaler Form im PDF-Format auf dem vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Dem Leistungsverzeichnis sind nachfolgende Planungsunterlagen zur Kalkulation der Einheitspreise beigefügt bzw. können vom Bieter eingesehen werden:
Ausführungsplanung seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Außenanlagenplan: SAR_MH_AC2_5_LP_XX_0011_J_FRG
Grundriss EG, MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_00_0001_P_FRG
Sockeldetail Ost 01: SAR_MH_AC2_5_DE_GD_0101_B_FRG
Sockeldetail West 02: SAR_MH_AC2_5_DE_GD_0102_B_FRG
Sockeldetail Süd 03: SAR_MH_AC2_5_DE_GD_0103_B_FRG
Sockeldetail Süd 04: SAR_MH_AC2_5_DE_GD_0104_B_FRG
Sockeldetail Nord 05: SAR_MH_AC2_5_DE_GD_0105_B_FRG
Sockeldetail Nord 06, Technik: SAR_MH_AC2_5_DE_GD_0106_B_FRG
Sockel Fenster EG West 07: SAR_MH_AC2_5_DE_SK_0107_B_FRG
Sockel Fenster EG Süd Stb W. 08: SAR_MH_AC2_5_DE_SK_0108_B_FRG
Sockel Fenster EG Süd Wand 09: SAR_MH_AC2_5_DE_SK_0109_B_FRG
Detail Hauseingangstür: SAR_MH_AC2_5_DE_TÜ_0092_C_ZFR
Grundriss EG, RH: SAR_RH_AC2_5_GR_00_0001_M_FRG
Detail Hauseingang: SAR_RH_AC2_5_DE_G1_0116_A_FRG
Detail Sockel Klinker: SAR_RH_AC2_5_DE_G1_0120_G_FRG
TGA-Planung seitens Heise + Baumgart Partnergesellschaft mbH:
A) Sanitärtechnische Anlagen:
Grundleitungsplan (RH): SAR_RH_SAN_5_GR_GD_0100_J_ZFR vom 23.08.2023
Grundriss Erdgeschoss (RH): SAR_RH_SAN_5_GR_00_0100_C_ZFR vom 23.08.2023
Grundleitungsplan (MFH): SAR_MH_SAN_5_GR_GD_0100_L_ZFR vom 23.08.2023
Grundriss Erdgeschoss (MFH): SAR_MH_SAN_5_GR_00_0100_I_ZFR vom 11.10.2023
B) Elektrotechnische Anlagen:
EG Hauseinführung (RH): SAR_RH_ELT_5_GR_00_0504_A_VOR vom 14.12.2022
C) Produktinformationen zu Rigolenanlage seitens Fränkische Rohrwerke Gebr. Kirchner GmbH & Co. KG:
Produktdatenblatt Rigofill inspect (Rigolenfüllkörper)
Einbau-und Wartungsanleitung RigoLimit V (Drosselschacht)
Produktbeschreibung RigoLimit V (Drosselschacht)
Produktdatenblatt RigoLimit V (Drosselschacht)
Koordinationsplanung:
Grundriss Grundleitungen (RH): SAR_RH_TKO_5_GR_U1_1000_B_ZFR vom 26.06.2023
Grundirss Erdgeschoss (RH): SAR_RH_TKO_5_GR_00_1001_E_VZFR vom 30.08.2023
Grundriss Grundleitungen (MFH): SAR_MH_TKO_5_GR_U1_1000_C_ZFR vom 23.08.2023
Grundriss Erdgeschoss (MFH): SAR_MH_TKO_5_GR_00_1001_D_ZFR vom 30.08.2023
Leitungstrassenplan SAR_MH_TKO_5LP_0100_D_ZFR vom 01.03.2023
Bodengutachten und Deklaration seitens Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll:
Ingenieurgeologisches Gutachten inkl. Deklaration von Bodenmaterialien vom 23.08.2021
Planungsunterlagen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, als Gesamtleistung für alle Bauleistungen, auf den vom AG zugewiesenen
Plätzen, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung
der Bauleistung erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der
Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen, einschl. der dafür
notwendigen Arbeiten, die erforderlichen festen Anlagen herstellen.
Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen, Toilettencontainer (entsprechend der gültigen
Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen) und dgl. soweit erforderlich antransportieren,
aufbauen und einrichten.
Zufahrtswege bei Verschmutzung reinigen und für die Dauer der Ausführungszeit sauber halten.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.0020 Pflaster und Gehwegplatten rückbauen und entsorgen Aufnehmen von vorhandenen Pflasterbelag, einschl. Pflasterunterbau, abfahren und entsorgen.
Bereich: Zufahrt
01.__.0020
Pflaster und Gehwegplatten rückbauen und entsorgen
250,00
m2
01.__.0030 Entwässerungsrinne rückbauen und entsorgen Vorhandene Entwässerungsrinne, inkl. Anschlussleitung, zurückbauen, abfahren und entsorgen.
Bereich: Zufahrt
01.__.0030
Entwässerungsrinne rückbauen und entsorgen
8,00
m
01.__.0040 Baustraße, Mineralgemisch Behelfsmäßige Baustraße wie folgt herstellen:
Planum herstellen, Füllsand in separater Position
Frostsicheres Mineralgemisch als Schotter-Tragschicht aufbringen und verdichten
Tragschicht: 0/32
Lagenhöhe: ca. 15-20 cm
Einbauhöhe: ca. 15 cm unter OK der fertigen Pflasterfläche gemäß Außenanlagenplan
Einbaulage: nach gemeinsamen Aufmaß mit örtlicher Bauleitung
01.__.0040
Baustraße, Mineralgemisch
250,00
m2
01.__.0050 Ziegel- und Betonreste im Boden abbrechen, abfahren und entsorgen, bis 0,1 m3 Ziegel- und Betonreste im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen.
Einzelgröße: bis 0,1 m3
01.__.0050
Ziegel- und Betonreste im Boden abbrechen, abfahren und entsorgen, bis 0,1 m3
E
1,00
m3
01.__.0060 Ziegel- und Betonreste im Boden abbrechen, abfahren und entsorgen, > 0,1 m3 Ziegel- und Betonreste im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen.
Einzelgröße: > 0,1 m3 bis 0,5 m3
01.__.0060
Ziegel- und Betonreste im Boden abbrechen, abfahren und entsorgen, > 0,1 m3
E
1,00
m3
01.__.0070 Höhennivellement erstellen Höhennivellement des vorhandenen Geländes erstellen und Ergebnis dem AG in Form eines Prokolls zur Verfügung stellen.
01.__.0070
Höhennivellement erstellen
1,00
Stk
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.__.0010 Oberboden inkl. Bewuchs lösen, sieben, wieder andecken und verdichten Vorhandenen Oberboden wie folgt bearbeiten:
Oberboden inkl. Bewuchs in unterschiedlicher Dicke lösen
Oberboden sieben
Unrat, Pflanzen und Steine > 3 cm entfernen, laden und entsorgen
Gesiebten Boden wieder in Bereichen, wo nach Außenanlagenplan Rasen geplant ist, andecken
Stärke Abtrag: ca. 30 cm, im Mittel
Art Bewuchs: Gräser, Unkraut u.ä.
Höhe Bewuchs: bis ca. 100 cm
Entfernung z. Einbauort: max. 25 m
02.__.0010
Oberboden inkl. Bewuchs lösen, sieben, wieder andecken und verdichten
E
50,00
m3
02.__.0020 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll, Bereich Sohlen und Streifenfundamente Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte
mittels Lastplattendruckversuch nach DIN 18134 durch unabhängiges Prüflabor;
einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge/Geräte,
Prüfprotokolle in dreifacher Ausfertigung.
Geforderter
Bemessungswert: Sohlwiderstands σR,d = 300 kN/m²,
nach DIN EN 1997-1,
gemäß Baugrundbeurteilung vom 23.08.2021
Prüfort: Sohlenplatten, Streifenfundamente
genaue Positionen nach Vorgabe der örtlichen Bauleitung
02.__.0020
Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll, Bereich Sohlen und Streifenfundamente
E
3,00
Stk
02.__.0030 Füllsand, stark durchlässig, verdichtungsfähig, Bereich Arbeitsraum/Rohrgräben Schluffarmer Füllboden als stark durchlässiger Füllsand,
verdichtungsfähig, liefern und mit leichtem Verdichtungsgerät
lagenweise auf mindestens mitteldichte Lagerung verdichten.
Einbaulage: Arbeitsraum/Rohrgräben
Einbaustärke: ca. 3,65 m
Verdichtungsgrad DPr.: 98%
02.__.0030
Füllsand, stark durchlässig, verdichtungsfähig, Bereich Arbeitsraum/Rohrgräben
150,00
m3
03 Kanalbauarbeiten
03
Kanalbauarbeiten
Vorbemerkung zu den Kanalbauarbeiten Voraussetzung zur Durchführung dieser Arbeiten durch den AN ist der Besitz der gültigen
Qualifikation "Güteschutz Kanalbau".
Alle Abwasserleitungen und Einbauteile dürfen erst nach Prüfung und technischer
Abnahme durch die örtliche Bauleitung des AG überdeckt werden.
Der AN beantragt nach Verlegung der Grundleitungen selbsttätig die erforderliche
Dichtigkeitsprüfung der Grundleitung und stellt dem AG bzw. der örtlichen Bauleitung
die Protokolle der Prüfung in digitaler Form vor Überdeckung der Grundleitungen zur
Verfügung. Diese Leistung ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Ebenso erstellt der AN nach Fertigstellung der Abwasserkanalarbeiten einen Revisionsplan,
wo die genaue Lage und Verlauf aller Bauteile. Rohre, Schächte usw., Typenbezeichnungen,
Maßangaben und Einmessen aller Anschlüsse, Leitungskreuzungen, Rohrquerschnitte und
alle Höhenangaben bezogen auf Meereshöhe über NN einzutragen sind. Der Aufwand
hierfür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorbemerkung zu den Kanalbauarbeiten
03.__.0010 Leitungssicherung Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Gas, Elt usw.),
im Zuge des Bodenaushubs oder in unmittelbarer Nähe im
geeigneten Verfahren unter Beachtung der Vorschriften der
Versorgungsunternehmen sichern.
Erschwernisse im allgemeinen Baufortschritt sowie erhöhte
Aufwendungen durch Handschachtungen sind in dieser Position einzurechnen.
Leitungsbündel werden als 1 x 1 m parallel laufende Leitungen vergütet.
Vorhandene Leitungen sind einzumessen. Einmessskizzen sind dem AG zu übergeben.
03.__.0010
Leitungssicherung
E
25,00
m
03.__.0020 Rohrleitungsgraben, Tiefe i.M.=1,00 m, B=≥ 80 cm, Aushub wieder einbauen Rohrleitungsgraben einschließlich Böschung, gemäß Grundleitungsplan herstellen,
abgerechnet wird nach der Länge des Leitungsgrabens,
gemessen in der Achse der Leitung,
Aushub seitlich lagern und nach Verlegung der Rohrleitungen wieder einbauen,
Bodenüberschuss auf Grundstück verteilen,
Grabentiefe: im mittel 1,00 m
Breite Grabensohle: ≥ 80 cm
03.__.0020
Rohrleitungsgraben, Tiefe i.M.=1,00 m, B=≥ 80 cm, Aushub wieder einbauen
520,00
m
03.__.0030 Planum Rohrleitungsgraben, Herstellung der Bettungsschicht, 10 cm Planum Rohrleitungsgraben bzw. Bettungsschicht,
mit Füllsand im geplanten Gefälle zur Vorbereitung
der Leitungsverlegung gemäß Grundleitungsplan
herstellen und verdichten, abgerechnet wird nach der
Länge der zu verlegenden Leitung, gemessen in der Achse der Leitung,
Stärke Bettungsschicht: ca. 10 cm
Breite Grabensohle: ≥ 80 cm
03.__.0030
Planum Rohrleitungsgraben, Herstellung der Bettungsschicht, 10 cm
520,00
m
03.__.0040 Verfüllen der Leitungszone mit körnigen ungebundenen Baustoffen, 0/22 Füllmaterial für die Leitungszone gemäß DIN EN 1610 liefern und fachgerecht
einbauen und verdichten, abgerechnet wird nach der Länge der zu verlegenden
Leitung, gemessen in der Achse der Leitung,
Einbaulage: Rohrleitungen im Bereich des Arbeitsraums/ Böschung
Zul. Baustoffe
nach DIN EN 1610: Einkornmaterial (-kies) oder
Material mit abgestufter Körnung oder
Sand oder
Korngemische (All-In) oder
gebrochene Baustoffe
Körnung: 22 mm bei DN ≤ 200
Einbauhöhe: ca. 30 - 40 cm
Breite der Grabensohle: ≥ 80 cm
03.__.0040
Verfüllen der Leitungszone mit körnigen ungebundenen Baustoffen, 0/22
150,00
m3
Vorbemerkung für RW-/SW-Rohrleitungen Die ausgeschriebenen Rohrleitungen für Regen- und Schmutzwasser
sind als Vollwandrohrsystem gemäß DIN EN 14758-1,
als Hochlastkanalrohr mit hoher Ringfestigkeit, min. SN 10,
aus mineralverstärkten Polypropylen,
inkl. werkseitig eingelegter 3-fach Lippendichtung,
zu liefern und unter Beachtung der DIN EN 1610 und der
Herstellerrichtlinien gemäß Grundleitungsplan zu verlegen.
Zuschnitte in Teillängen nach Erfordernis sind in den jeweiligen
Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Rohrtyp: KG 2000
Nennweiten: von DN/OD 110 bis DN/OD 250
Produkt der Planung: Ostendorf Kunststoffe KG2000 SN 10 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(om Bieter einzutragen!)
Vorbemerkung für RW-/SW-Rohrleitungen
03.__.0050 Kunststoffrohrleitung, DN/OD 110, KG 2000 Kunststoffrohrleitung wie zuvor beschrieben liefern,
und in Teillängen als Entwässerungsleitung fachgerecht verlegen,
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet,
Nennweite: DN/OD 110
03.__.0050
Kunststoffrohrleitung, DN/OD 110, KG 2000
400,00
m
03.__.0060 Kunststoffrohrleitung, DN/OD 125, KG 2000 Kunststoffrohrleitung wie zuvor beschrieben liefern,
und in Teillängen als Entwässerungsleitung fachgerecht verlegen,
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet,
Nennweite: DN/OD 125
03.__.0060
Kunststoffrohrleitung, DN/OD 125, KG 2000
60,00
m
03.__.0070 Kunststoffrohrleitung, DN/OD 160, KG 2000 Kunststoffrohrleitung wie zuvor beschrieben liefern,
und in Teillängen als Entwässerungsleitung fachgerecht verlegen,
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet,
Nennweite: DN/OD 160
03.__.0070
Kunststoffrohrleitung, DN/OD 160, KG 2000
20,00
m
03.__.0080 Kunststoffrohrleitung, DN/OD 200, KG 2000 Kunststoffrohrleitung wie zuvor beschrieben liefern,
und in Teillängen als Entwässerungsleitung fachgerecht verlegen,
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet,
Nennweite: DN/OD 200
03.__.0080
Kunststoffrohrleitung, DN/OD 200, KG 2000
22,00
m
03.__.0090 Kunststoffrohrleitung, DN/OD 250, KG 2000 Kunststoffrohrleitung wie zuvor beschrieben liefern,
und in Teillängen als Entwässerungsleitung fachgerecht verlegen,
Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet,
Nennweite: DN/OD 250
03.__.0090
Kunststoffrohrleitung, DN/OD 250, KG 2000
18,00
m
03.__.0100 Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 110, KG 2000 Rohrbogen für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 110
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0100
Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 110, KG 2000
200,00
Stk
03.__.0110 Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 125, KG 2000 Rohrbogen für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 125
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0110
Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 125, KG 2000
1,00
Stk
03.__.0120 Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 160, KG 2000 Rohrbogen für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 160
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0120
Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 160, KG 2000
E
1,00
Stk
03.__.0130 Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 200, KG 2000 Rohrbogen für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 200
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0130
Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 200, KG 2000
E
1,00
Stk
03.__.0140 Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 250, KG 2000 Rohrbogen für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 200
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0140
Rohrbogen aus Kunststoff, 45°, DN/OD 250, KG 2000
4,00
Stk
03.__.0150 Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 110, KG 2000 Abzweig für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 110
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0150
Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 110, KG 2000
50,00
Stk
03.__.0160 Abzweig aus Kunststoff, 45 °, DN/OD 125, KG 2000 Abzweig für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 125
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0160
Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 125, KG 2000
4,00
Stk
03.__.0170 Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 160, KG 2000 Abzweig für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 160
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0170
Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 160, KG 2000
3,00
Stk
03.__.0180 Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 200, KG 2000 Abzweig für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 200
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0180
Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 200, KG 2000
4,00
Stk
03.__.0190 Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 250, KG 2000 Abzweig für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 250
Rohrbogenwinkel: 45°
03.__.0190
Abzweig aus Kunststoff, 45°, DN/OD 250, KG 2000
E
1,00
Stk
03.__.0200 Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 125/110, KG 2000 Reduzierung für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: von DN/OD 125 auf DN/OD 110
03.__.0200
Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 125/110, KG 2000
7,00
Stk
03.__.0210 Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 160/125, KG 2000 Reduzierung für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: von DN/OD 160 auf DN/OD 125
03.__.0210
Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 160/125, KG 2000
2,00
Stk
03.__.0220 Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 200/160, KG 2000 Reduzierung für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: von DN/OD 200 auf DN/OD 160
03.__.0220
Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 200/160, KG 2000
1,00
Stk
03.__.0230 Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 250/200, KG 2000 Reduzierung für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: von DN/OD 250 auf DN/OD 200
03.__.0230
Reduzierung aus Kunststoff, DN/OD 250/200, KG 2000
1,00
Stk
03.__.0240 Überschiebemuffe aus Kunststoff, DN/OD 110, KG 2000 Überschiebemuffe für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Einbaulage: Übergang Fallrohr/ Grundleitung RW
Nennweite: DN/OD 110
03.__.0240
Überschiebemuffe aus Kunststoff, DN/OD 110, KG 2000
40,00
Stk
03.__.0250 Verschlussteller aus Kunststoff, DN/OD 110, KG 2000 Verschlussteller für zuvor beschriebene Kunststoffrohrleitung liefern,
und als Sicherung bevor bauseitiges Standrohr angeschlossen wird
in Rohrleitung inkl. Dichtung einbauen.
Nennweite: DN/OD 110
03.__.0250
Verschlussteller aus Kunststoff, DN/OD 110, KG 2000
40,00
Stk
03.__.0260 Spül-/Kontrollschacht, PVC, mit Sandfang, DN 400, Gerinne DN/OD 110, gerade Spül-/Kontrollschacht aus PVC, bestehend aus:
Teleskopabdeckung DN/OD 315 aus Polypropylen (PP), Farbe grün, mit Dichtmanschette,
Belastungsklasse B 125 (12,5 t), verschraubbar mit 2 Innensechskantschrauben M10x50,
Gussdeckel EN 124, 355 mm x 355 mm, mit Lüftung
Betonfertigkranz für Teleskopabdeckung DN/OD 315
PE-Schmutzfänger, Kunststoffeimer nach DIN 1236
Steigrohr aus Polypropylen (PP), Farbe grün, Länge bis ca. 1.500 mm
PP-Schachtboden, Gerinne Typ gerade, mit zwei Anschlüssen für Nennweite DN/OD 110
Produkt der Planung: Ostendorf Kunststoffe, Schachtsystem DN/OD 400 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und inkl. Erdarbeiten (Aushub und Auffüllung) in verdichteten Boden einbauen,
Aushub laden, transportieren und an anderer geeigneter Stelle auf dem Grundstück
wieder einbauen, Anschluss der Rohrleitungen wird gesondert vergütet.
03.__.0260
Spül-/Kontrollschacht, PVC, mit Sandfang, DN 400, Gerinne DN/OD 110, gerade
11,00
Stk
03.__.0270 Zulage zu Spül-/Kontrollschacht für Schachtboden Recht-Mitte-Links, DN/OD 110 Zulage zu Spül-/Kontrollschacht aus PVC, wie zuvor beschrieben, jedoch:
PP-Schachtboden, Gerinne Typ Rechts-Mitte-Links,
mit drei Anschlüssen für Nennweite DN/OD 110
03.__.0270
Zulage zu Spül-/Kontrollschacht für Schachtboden Recht-Mitte-Links, DN/OD 110
4,00
Stk
03.__.0280 Spül-/Kontrollschacht, PVC, mit Sandfang, DN 400, Gerinne DN/OD 125, gerade Spül-/Kontrollschacht aus PVC, wie zuvor beschrieben, jedoch:
PP-Schachtboden, Gerinne Typ gerade,
mit zwei Anschlüssen für Nennweite DN/OD 125
03.__.0280
Spül-/Kontrollschacht, PVC, mit Sandfang, DN 400, Gerinne DN/OD 125, gerade
1,00
Stk
03.__.0290 Kanalschacht DN 800 aus PP, h=1,40m, Gerinne 3 Stk. DN/OD 110, SW Kanalschacht DN 800 aus füllstofffreiem Polypropylen (PP),
bestehend aus Schachtunterteil, Schachtringen und Schachtkonus liefern
sowie höhen- und fluchtgerecht versetzen.
Schacht, gemäß DIN EN 13598-2 aus 100% Neumaterial,
ohne Recyclinganteile und ohne Schäumungszusätze,
bestehend aus vollwandigen Fertigteilen, mind. 8 mm Wanddicke,
mit außenliegenden Verstärkungsrippen, auftriebssicher,
sowie Schachtringe und Schachtboden bis zur Berme mit glatter,
durchgehender, ebener Innenfläche. Ringsteifigkeit mindestens SN4 (4 kN/m²),
Belastbarkeit SLW 60 (LM1) statisch nachgewiesen,
durchgängig helle inspektionsfreundliche Farbe, z.B. Orange.
Beständigkeit gegen biogene Schwefelsäurekorrosion attestiert
nach DIN19573:2016-03 Anhang A XWW4.,
Temperaturbeständig dauerhaft bis 60°C und kurzzeitig bis 90°C,
inkl. Lastentkoppelte Schachtelementdichtungen nach DIN 4060 und EN681-1,
Lastentkoppeltes Schachtsystem durch zusätzlichen Auflagering
zur Lastentkoppelung und zur verschiebesicheren Aufnahme von
Schachtabdeckungen LW 625 mit dauerhaft fest verzahnter,
korrosionsbeständiger, innenliegender Polypropylenschale.
Auflageflächen aus Beton, inkl. Dichtung nach EN 681-1 zwischen
Auflagering und Konushals.
Teilexzentrischer Konus und Schachtringe mit integrierten,
chemisch beständigen, korrosionsbeständigen, rutschhemmenden
Steigstufen aus GFK gemäß Anforderung der Berufsgenossenschaft.
Konus verstärkt durch horizontale und vertikale Profilrippen für
optimale Lastabtragung; mit innenliegenden Auflager- /
Steckkonsolen im zylindrischen Bereich.
Widerstandsfähigkeit gegenüber direkter Lasten von 15t auf den
Konus durch akkreditiertes Prüfinstitut nachgewiesen,
verstärkter Konushals mit 12mm Wanddicke, geführt,
kürzbar im 10mm Raster um bis zu 25cm.
Schachtunterteil mit verformungsstabilem, ebenen Flachboden,
Bermenfläche mit 800 mm Durchmesser rutschhemmend strukturiert ausgeführt,
mind. Rutschhemmung Bewertungsgruppe R9.
Inspektionsfreundliches Gerinne bis zum Scheitel ausgeformt,
mit durchgehend, glatter, ebener, Fließsohle, ohne einragende Stutzen,
mit einem gelenkigen Zulauf mittels Kugelgelenk maximal 15° abwinkelbar,
Ablauf als Spitzende, Dichtungen fest eingelegt.
PP-Innenschale orange für SW
Gerinneabwinklung: 90° bis 270°, (in 15°-Schritten)
Anzahl Anschlüsse: 3 Stück
Nennweite Anschlüsse: DN/OD 110
Schachthöhe: ca. 1,40 m (von Sohle bis GOK)
Produkt der Planung: REHAU AWASCHACHT PP DN 800 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und inkl. Erdarbeiten (Aushub und Auffüllung) in verdichteten Boden einbauen,
Aushub laden, transportieren und an anderer geeigneter Stelle auf dem Grundstück wieder einbauen,
Anschluss der Rohrleitungen wird gesondert vergütet.
03.__.0290
Kanalschacht DN 800 aus PP, h=1,40m, Gerinne 3 Stk. DN/OD 110, SW
1,00
Stk
03.__.0300 Kanalschacht DN 800 aus PP, h=1,20 m, Gerinne 2 Stk. DN/OD 110, SW Kanalschacht DN 800 aus füllstofffreiem Polypropylen (PP),
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Anzahl Anschlüsse: 2 Stück
Nennweite Anschlüsse: DN/OD 110
Schachthöhe: ca. 1,20 m (von Sohle bis GOK)
liefern und wie zuvor beschrieben einbauen.
03.__.0300
Kanalschacht DN 800 aus PP, h=1,20 m, Gerinne 2 Stk. DN/OD 110, SW
1,00
Stk
03.__.0310 Kanalschacht DN 800 aus PP, h=1,70 m, Gerinne 3 Stk. DN/OD 160, RW Kanalschacht DN 800 aus füllstofffreiem Polypropylen (PP),
wie zuvor beschrieben, jedoch:
PP-Innenschale blau für RW
Anzahl Anschlüsse: 3 Stück
Nennweite Anschlüsse: DN/OD 160
Schachthöhe: ca. 1,70 m (von Sohle bis GOK)
liefern und wie zuvor beschrieben einbauen.
03.__.0310
Kanalschacht DN 800 aus PP, h=1,70 m, Gerinne 3 Stk. DN/OD 160, RW
1,00
Stk
03.__.0320 Kanalschacht DN 800 aus PP, h=1,80 m, Gerinne 3 Stk. DN/OD 200, RW Kanalschacht DN 800 aus füllstofffreiem Polypropylen (PP),
wie zuvor beschrieben, jedoch:
PP-Innenschale blau für RW
Anzahl Anschlüsse: 3 Stück
Nennweite Anschlüsse: DN/OD 200
Schachthöhe: ca. 1,80 m (von Sohle bis GOK)
liefern und wie zuvor beschrieben einbauen.
03.__.0320
Kanalschacht DN 800 aus PP, h=1,80 m, Gerinne 3 Stk. DN/OD 200, RW
1,00
Stk
03.__.0330 Schachtanschluss, DN/OD 110, KG 2000 Kunststoffrohrleitung an zuvor beschriebene Spül-/Kontroll-/Kanalschächte inkl. Dichtung anschließen,
Nennweite: DN/OD 110
03.__.0330
Schachtanschluss, DN/OD 110, KG 2000
32,00
Stk
03.__.0340 Schachtanschluss, DN/OD 125, KG 2000 Kunststoffrohrleitung an zuvor beschriebene Spül-/Kontroll-/Kanalschächte inkl. Dichtung anschließen,
Nennweite: DN/OD 125
03.__.0340
Schachtanschluss, DN/OD 125, KG 2000
2,00
Stk
03.__.0350 Schachtanschluss, DN/OD 160, KG 2000 Kunststoffrohrleitung an zuvor beschriebene Spül-/Kontroll-/Kanalschächte inkl. Dichtung anschließen,
Nennweite: DN/OD 160
03.__.0350
Schachtanschluss, DN/OD 160, KG 2000
3,00
Stk
03.__.0360 Schachtanschluss, DN/OD 200, KG 2000 Kunststoffrohrleitung an zuvor beschriebene Spül-/Kontroll-/Kanalschächte inkl. Dichtung anschließen,
Nennweite: DN/OD 200
03.__.0360
Schachtanschluss, DN/OD 200, KG 2000
3,00
Stk
04 Rigole / Regenwasserrückhaltung
04
Rigole / Regenwasserrückhaltung
Vorbemerkung Rigole / Regenwasserrückhaltung Füllkörperrigolensystem mit Kunststoffabdichtungsummantelung zur unterirdischen Regenwasserrück-
haltung mit flexibel einsetzbaren Systemkomponenten, objektspezifisch angepasstem Schacht- und
Zubehörprogramm.
Regenwasserrückhaltung aus Rigolenfüllkörpern mit Kunststoffabdichtungsummantelung als Behälter
(Regenwasserrückhaltung Druckdicht bis Geländeoberkante) für professionelle Abnahmebefahrung
und Wiederholungsprüfung ausgelegt. Einbau unter Verkehrsflächen und in großen Tiefen möglich,
Langzeitbelastbarkeit nachgewiesen.
Regenwasserrückhaltung bestehend aus:
Rückhaltung, zusammengesetzt aus hochbelastbaren Rigolenfüllkörpern mit allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung/Allgemeiner Bauartgenehmigung des DIBt für den
Anwendungsbereich der DWA-A 138 (Versickerungsanlage), DWA-A 117 (Rückhalteanlage),
DIN 1989-100 (Zisterne) und DIN 14230 (Löschwasserrückhalteanlage), Zulassungs-Nr. Z-42.1-473, quaderförmig, Material Polypropylen (PP), Farbe grün, mit Bauteilabmessungen B/T/H = 80/80/66 cm
bzw. 80/80/35 cm, mit 95% Speicherkapazität, nahezu widerstandslos dreidimensional durchströmbar,
1- lagig oder mehrlagig mittels Blockverbindern entsprechend baulichen Anforderungen im
Rastermaß in drei Raumrichtungen anbaubar und kombinierbar. Inkl. aller Zubehörteile wie
Stirnwandgitter und Blockverbinder. Zugänglichkeit, Inspektion und Spülbarkeit über im Blockraster integrierte Schächte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/Allgemeiner Bauartgenehmigung
des DIBt für zuvor genannte Anwendungsbereiche, Zulassungs-Nr.Z-42.1-473 mit durchgehendem Inspektionstunnel, ausgelegt für den Einsatz von selbstfahrenden Kamerawagen mit Kameragröße
für Rohre ab DN 200, Tunnelsohle mit Anfahrschrägen zur Führung des Kamerawagens,
Inspektionstunnel mit weitmaschigen Seitengittern zur Kontrolle der Abdichtungsflächen sowie
des gesamten Rückhaltevolumens mit allen statisch relevanten Tragelementen sowie eine
entsprechende Hochdruckspülung mit Kanalspültechnik. Nachgewiesene Inspizierbarkeit im
befüllten Zustand. Anwendererklärung der DB Netz AG. Einsatzbereich unter Schwerlastverkehr
(SLW 60) ab Mindestüberdeckung 80 cm mit fachgerechtem Straßenaufbau.
PE-HD-Dichtungsbahn mit 2,00 mm Stärke, glatt/glatt, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, fachgerecht an den Kanten und Flächen verschweißt, als allseitige wasserdichte Umhüllung der
Füllkörper. Ausführung der Schweißarbeiten ausschließlich durch Fachbetriebe, zugelassen für
Verlegung und Einbau von Auskleidungen aus PE-HD gem. WHG, sowie durch geprüfte
Fachschweißer gem. DVS-Richtlinie 2212, Prüfgruppe I - III. Gestaltung der Schweißnähte als Überlappnähte mit innenliegendem Prüfkanal bzw. Extruderauftragsnähte, inkl. Nahtprüfung in Eigenüberwachung.
Vollsynthetisches Schutzvlies aus Mischfaser, mechanisch verfestigt, multicolor, mindestens
Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 3, 500 g/m Flächengewicht, als Schutzlage für Dichtungsbahn,
sowie als Schutzlage um die Rigolenfüllkörper.
Weitere Systemkomponenten siehe Unterbeschreibung bzw. nachfolgende Positionen
Die Rückhaltung wird vor Ort gefertigt.
Folgende Dokumente sind durch den Ausführungsbetrieb vorzulegen:
1.) Vor Ausführung der Arbeiten:
Fachbetriebszulassung gem. WHG
DIBt-Zulassungsurkunde der eingesetzten Dichtungsbahn
DIBt-Zulassungsurkunde der eingesetzten Rigolenfüllkörper mit Bauartgenehmigung für o.g. Anwendungsbereiche
DIBt-Zulassungsurkunde der eingesetzten, integrierten Multifunktionsschächte
2.) Während Ausführung der Arbeiten:
DVS-Bescheinigungsnummer der eingesetzten Schweißer
Daten und Abmessungen der Rückhaltung:
Baulänge: ca. 12,80 m
Baubreite: ca. 3,20 m
Bauhöhe: ca. 0,66 m (nur Elemente)
Angabe, GOK: ca. 63,00 müNHN
Sohle Regenwasser-
rückhaltung: ca. 62,34 müNHN
Gesamtrückhaltevolumen: ca. 25,60 cbm
Nennweite Zulauf am
Schacht-Aufsetzrohr: DN/OD 200
Zulauf an der
Regenwasserrückhaltung: DN/OD 250
Anlage liefern und nach Vorgabe Einbauanleitung Hersteller aufbauen.
System der Planung: FRÄNKISCHE, RigoCollect Regenwasserrückhaltung o. glw.
Angebotenes System:
(Vom Bieter einzutragen!)
Vorbemerkung Rigole / Regenwasserrückhaltung
04.__.0010 Aushub für Rigole, Aushub verteilen Aushub Oberboden für Rigole, einschl. Herstellung des Grobplanums,
mit leichtem Verdichtungsgerät lagenweise auf mindestens
mitteldicht Lagerung wie zuvor bschrieben verdichten,
Aushub seitlich lagern und nach Einbau der Rigole zum Verfüllen verwenden,
Restaushub laden, transportieren und an anderer geeigneter Stelle
auf dem Grundstück wieder einbauen,
Einbaulage: Rigole
Aushubtiefe: bis ca. 150 cm
Fläche Rigole: ca. 40 m²
Transportweg: i. M. 20 m
04.__.0010
Aushub für Rigole, Aushub verteilen
60,00
m3
04.__.0020 Rigollenfüllkörper, 80/80/66 cm Multifunktionaler Systemschacht aus PP für Behälter aus Füllkörpern,
an beliebiger Position in das Blockraster integrierbar, für Zulaufanschluss
und Entlüftung sowie zur Kontrolle und Wartung der Anlage.
Technischen Daten:
Abmessungen [LxBxH]: 80 x 80 x 66 cm
Material: Polypropylen PP (zu 100% recycelbar)
Farbe: grün
Speicherkoeffizient: 95% (400 Liter netto)
Gewicht: 20 kg
Technische Merkmale:
Mit seitlichen Rohranschlüssen für DN/OD 110 und 160
Mit durchgehenden Inspektionskanal, ausgelegt für den Einsatz von selbstfahrenden
Kamerawagen für Rohre ab DN 200
Glatte Tunnelsohle mit Anfahrschrägen zur ruckelfreien Führung des Kamerawagens
Inspektionskanal mit weitmaschigen Seitengittern, sowie ein offenes Blockdesign
ermöglichen die Kontrolle der versickerungswirksamen Außenflächen sowie allen
statisch relevanten Tragelementen im Inneren der Blockstruktur
Vom DIBt zugelassener Anwendungsbereich nach RStO 12 bis einschließlich Bk3,2
Mit Schwerlastverkehr (SLW 60) bei fachgerechtem Straßenaufbau befahrbar
Einsetzbar für die Versickerung (DWA-A 138), Rückhaltung (DWA-A 117),
Zisterne (DIN 1989-100) und Löschwasserbevorratung (RigoCollect) nach DIN 14230
Von der Lagenanzahl unabhängige Kurz- und Langzeitdruckfestigkeit
Mit nachgewiesener Langzeitbelastbarkeit für min. 50 Jahre Lebensdauer
Baustatische Typenprüfung vorhanden
Anwenderfreigabe bei der DB Netz AG
Gütegesichert nach RAL - RAL Gütezeichen
Anwendung:
Zum Bau kiesfreier Anlagen zur Versickerung, Rückhaltung und Speicherung von Regenwasser
in Verbindung mit Spezialvlies Kontrollschächten QuadroControl und weiterem Zubehör.
Produkt der Planung: FRÄNKISCHE, Rigofill inspect Block o. glw.
liefern und fachgerecht nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen.
04.__.0020
Rigollenfüllkörper, 80/80/66 cm
64,00
Stk
04.__.0030 PE-HD-Dichtungsbahn PE-HD-Dichtungsbahn mit 2,00 mm Stärke, glatt/glatt, mit allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung, als allseitige wasserdichte Umhüllung der Füllkörper liefern und fachgerecht
an den Kanten und Flächen des Rigolenkörpers verschweißen,
Ausführung der Schweißarbeiten ausschließlich durch Fachbetriebe, zugelassen für
Verlegung und Einbau von Auskleidungen aus PE-HD gem. WHG, sowie durch geprüfte
Fachschweißer gem. DVS-Richtlinie 2212, Prüfgruppe I - III, Gestaltung der Schweißnähte
als Überlappnähte mit innenliegendem Prüfkanal bzw. Extruderauftragsnähte,
inkl. Nahtprüfung in Eigenüberwachung,
Materialstärke: 2 mm
Produkt der Planung: Lücke, PE-HD-Dichtungsbahn o. glw.
04.__.0030
PE-HD-Dichtungsbahn
105,00
m2
04.__.0040 Dichtigkeitsprüfung - Nahtprüfung gemäß DVS 2225-2 Spezielle Nahtprüfung mittels Druckluft bzw. Hochspannung Flächennähte als
Doppelnaht mit Prüfkanal sowie Extruderauftragsnähte bei Ecken oder Durch-
dringungen mit eingelegtem Prüfdraht.
Interne Überwachung der Arbeiten durch Kunststofffachmann gem. DVS 2213
Nach Ausführung der Arbeiten sind dem Ausführungsbetrieb die Prüfprotokolle
für sämtliche ausgeführte Schweißnähte nach DVS 2225-2 vorzulegen.
04.__.0040
Dichtigkeitsprüfung - Nahtprüfung gemäß DVS 2225-2
1,00
Stk
04.__.0050 Schutzvlies aus Mischfaser Vollsynthetisches Schutzvlies aus Mischfaser,
mechanisch verfestigt, multicolor,
mindestens Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 3,
500 g/m Flächengewicht, liefern und als Schutzlage für Dichtungsbahn,
sowie als Schutzlage um die Rigolenfüllkörper nach
Hertellervorgabe einbauen.
04.__.0050
Schutzvlies aus Mischfaser
105,00
m2
04.__.0060 Systemschacht als Spül- und Kontrollschacht Kunststoffschacht mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Zulassungs-Nr. Z-42.1-473,
im Zusammenhang mit der Verwendung im Rigofill inspect-System, quaderförmig,
bestehend aus (mehreren) Schachtgrundkörper(n) (nach Lagenzahl des Speicherkörpers)
plus Konus, Material Polyethylen (PE), Farbe schwarz, Grundfläche 80 x 80 cm,
Höhe nach Lagenzahl des Speicherkörpers, maßkompatibel zu Rigolenfüllkörpern,
mit einer Zulaufseite für Rohranschluss DN 200 KG und größer, mit drei Tunnelseiten
zum Anschluss an Rigolenfüllkörper (Verbindungsöffnung 220 x 220 mm) und mit
ebenen Bodenfläche, ausgelegt für den Einsatz selbstfahrender Kamerawagen mit
Kameragröße für Rohre ab DN 200.
An beliebiger Position im Raster integrierbar.
Inkl. Schachtaufsetzrohren DA 600 aus PP, mit freiem Zugangsdurchmesser 500 mm,
wahlweise mit drehbarem Zulaufanschluss und aller Zubehörteile wie DOM-Dichtring
und Feststoffsammler.
Systemschacht liefern und fachgerecht innerhalb des Regenwasserspeichers einbauen.
Produkt der Planung: FRÄNKISCHE, QuadroControl o. glw.
04.__.0060
Systemschacht als Spül- und Kontrollschacht
1,00
Stk
04.__.0070 Systemdrosselschacht mit integriertem Wirbelventil aus Edelstahl Kunststoffschacht, quaderförmig, bestehend aus (mehreren) Schachtgrundkörper(n)
(nach Lagenzahl des Speicherkörpers) plus Konus, Material Polyethylen (PE),
Farbe schwarz, Grundfläche 80 x 80 cm, Höhe nach Lagenzahl des Speicherkörpers,
maßkompatibel zu Rigolenfüllkörpern.
Am Speicherrand an beliebiger Position im Raster integrierbar.
Inkl. Schachtaufsetzrohren DA 600 aus PP, mit freiem Zugangsdurchmesser 500 mm
und aller Zubehörteile wie DOM-Dichtring und Feststoffsammler.
Mit integriertem Wirbelventil aus Edelstahl mit großem freiem Abflussquerschnitt,
objektspezifisch bemessen.
Der Drosselschacht besitzt keine Verschleißteile oder regelmäßig auszuwechselnde
Elemente.
Bemessungswasserspiegel (MAX. WSP) = OK Speicher
Daten:
Ablaufdurchmesser: DN/OD 250; abhängig von Abflussleistung und Anstauhöhe
Produkt der Planung: FRÄNKISCHE, QuadroLimit o. glw.
Systemdrosselschacht liefern und fachgerecht innerhalb des Regenwasserspeichers einbauen.
04.__.0070
Systemdrosselschacht mit integriertem Wirbelventil aus Edelstahl
1,00
Stk
04.__.0080 Systemschacht als Beckenüberlauf Kunststoffschacht, quaderförmig, bestehend aus einem Schachtgrundkörper plus Konus,
Material Polyethylen (PE), Farbe schwarz, Grundfläche 80 x 80 cm,
Höhe nach oberster Lage des Speicherkörpers, maßkompatibel zu Rigolenfüllkörpern
Am Speicherrand an beliebiger Position im Raster integrierbar.
Inkl. Schachtaufsetzrohren DA 600 aus PP, mit freiem Zugangsdurchmesser 500 mm
und aller Zubehörteile wie DOM-Dichtring und Feststoffsammler.
Mit integriertem Überlaufrohr, Oberkante auf Höhe der Speicheroberkante.
Ablaufdurchmesser: DN 250 (halblagiger Schacht) oder 315 KG (einlagiger Schacht)
Produkt der Planung: FRÄNKISCHE, QuadroOverflow o. glw.
Systemschacht liefern und fachgerecht innerhalb des Regenwasserspeichers einbauen.
04.__.0080
Systemschacht als Beckenüberlauf
1,00
Stk
05 Entwässerung Außenanlagen/Gebäude
05
Entwässerung Außenanlagen/Gebäude
Vorbemerkungen Entwässerungsarbeiten Vor Durchführung der Arbeiten hat sich der AN über die Lage vorhandener Ver- und
Entsorgungsleitungen zu informieren und sie während der Durchführung der Arbeiten
zu schützen. Die hierzu erforderlichen Aufwendungen zählen zu den Nebenleistungen,
die nicht gesondert vergütet werden. Hierzu hat sich der AN auch bei den
Versorgungsträgern über das Vorhandensein und die Lage von Versorgungsleitungen
zu informieren.
Beim Aufmaß werden Rohrgräben und Kanäle in der Rohrachse bis Innenkante
Kontrollschacht bzw. Vorderkante Einlauf gemessen.
Die Entwässerungskanäle sind wasserdicht für einen Wasserdruck von 0,5 bar
herzustellen. Die fachgerechte Verlegung ist vor der Abnahme zu bescheinigen.
Der Anschluss von Entwässerungskanälen an fest eingebauten Abflussrohren in
Außenwänden oder an Kontrollschächte etc. muss gelenkig durch ein 0,50 bis 1,0 m
langes Kanalrohr erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind einzukalkulieren.
Passlängen werden nicht gesondert vergütet.
Die Schachtunterteile sind mit eingebauten Gelenkstücken GE (bei Steinzeugrohren)
oder PVC- Schachtfutter KGF (bei KG-Rohren) o. glw. auszubilden, passend zu den
anzuschließenden Kanalrohren.
Bei einer Schachttiefe bis 1,25 m ist ein Flachkonus zu verwenden.
Des Weiteren gelten für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit den Entwässerungsarbeiten
stehen, folgende Richtlinien und DIN- Normen in neuester Fassung zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe:
RAS-EW - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil Entwässerung
DIN 1229 - Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen - Sicherung des Deckels oder
Rostes im Rahmen
DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 19534 - Rohre und Formstücke aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid
DIN 19596 - Schachtabdeckungen
DIN 4124 - Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
DIN 4033 - Entwässerungskanäle und -leitungen - Richtlinien für die Ausführung
DIN 18300 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten
Vorbemerkungen Entwässerungsarbeiten
05.__.0010 Fassadenrinnen Gebäude, 200/100 mm, inkl. Unterteil und Gitterrost 30/10 mm Fassadenrinne bestehend aus Rinnenunterteil und Gitterrost, MW 30/10 mm,
beide aus korrosionsgeschütztem verzinktem Stahl, begehbar und rollstuhlbefahrbar,
Auflager für Rost nach innen gekantet, Rinnenboden und -wandung geschlossen,
mit Anschlussmöglichkeit im Sohlbereich für Anschlussstutzen DN 50, liefern und in
unterschiedlichen Teillängen nach Herstellervorgaben höhen- und fluchtgerecht auf
Betonbettung, C20/25 verlegen.
Einbaulage: Entwässerung Fassade Gebäude,
Bereich Wandöffnungen
Rinnenbreite: ca. 200 mm
Rinnenhöhe: ca. 100 mm
Einzellängen: von ca. 175 bis 235 cm
Produkt der Planung: ACO Profiline Free o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
05.__.0010
Fassadenrinnen Gebäude, 200/100 mm, inkl. Unterteil und Gitterrost 30/10 mm
18,00
m
05.__.0020 Entwässerungsrinne Geländezufahrt, 200/120 mm Entwässerungsrinne als Flachrinne entsprechend DIN EN 1433 und DIN 19580,
aus Frost / Tausalz beständigen Polymerbeton, mit schraubloser Sicherheitsarretierung,
mit integriertem Kantenschutz aus Edelstahl, mit Sicherheitsfalz auf der Rinnenauslaufseite,
inkl. Kombistirnwand für Rinnenanfang und -ende aus Polymerbeton und Kantenschutz
aus Edelstahl, inkl. Zwischenelement aus Edelstahl mit Pressdichtungsflansch zum Anschluss
von Dichtungsbahnen, und mit Stutzen, Stutzenlänge ca. 15 cm, für den senkrechten
Rohranschluss DN/OD 110, inkl. Maschenrost aus Edelstahl und Rosthaken zum Öffnen
der Abdeckroste,
Einbaulage: Zufahrt Straße
Nennweite Rinne: 150 mm
Bauhöhe Rinne: ca. 120 mm
Baubreite Rinne: ca. 200 mm
Einzellängen: ca. 6,31 m
Belastungsklasse: mind. C250 gemäß DIN EN 1433
Einbau: Betonbettung, C20/25
Produkt der Planung: ACO DRAIN Flachrinne V 150 S Multiline o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
inkl. allem notwendigen Zubehör und Einzelbauteilen liefern und inkl. Abdichtung des
Sicherheitsfalzes mit einem für Polymerbeton zugelassenen elastischen Dichtstoffs
gemäß Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einbauen.
05.__.0020
Entwässerungsrinne Geländezufahrt, 200/120 mm
6,00
m
05.__.0030 Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsr. für Kürzungen und Behandlung Schnittenden Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsrinnen, wie zuvor beschrieben, für das Kürzen der
Standardlängen, inkl. Lieferung und Montage der Stirnwände und Nachverzinken der Schnittstellen
des Rinnenunterteils als auch des Rinnenrostes.
05.__.0030
Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsr. für Kürzungen und Behandlung Schnittenden
22,00
Stk
05.__.0040 Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsrinnen für wasserdichten Anschluss Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsrinnen, wie zuvor beschrieben, für wasserdichten
Anschluss an bauseitige Rohrleitungen,
Material: KG 2000
Nennweite: DN/OD 110
05.__.0040
Zulage zu Fassaden- und Entwässerungsrinnen für wasserdichten Anschluss
10,00
Stk
05.__.0050 Kunststoffbodenwanne, 600 x 400 mm für Schuhabstreifer Bodenwanne für Schuhabstreifer aus PP, in betongrau, mit Mittelstütze und
Ablauföffnung DN 100, liefern und nach Herstellerangaben einbauen,
inkl. Anschluss an Rohrleitung (KG 2000),
Einbaulage: Eingang Reihenhäuser
Baulänge: 602 mm
Baubreite: 402 mm
Bauhöhe: 75 mm
Produkt der Planung: ACO, Art.-Nr.: 82400 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter eiinzutragen!)
05.__.0050
Kunststoffbodenwanne, 600 x 400 mm für Schuhabstreifer
4,00
Stk
05.__.0060 Winkelrahmen, 600 x 400 mm für Schuhabstreifer Winkelrahmen für Schuhabstreifermatten und Roste, Rahmen 4tlg.,
steckbares Aluminiumspezialprofil incl. 4 Montagewinkel, Farbe Alu natur,
liefern und nach Herstellerangaben einbauen,
Baulänge: ca. 602,5 mm
Baubreite: ca. 402,5 mm
Bauhöhe: ca. 26,5 mm
Produkt der Planung: ACO, Art.-Nr.: 01995 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter eiinzutragen!)
05.__.0060
Winkelrahmen, 600 x 400 mm für Schuhabstreifer
4,00
Stk
05.__.0070 Maschenrost, 30/10, begehbar, 600 x 400 mm, für Schuhabstreifer Maschenrost für Vario Bodenwannen oder Winkelrahmen, Stahl verzinkt,
begehbar, liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
Maschenweite: 30/10 mm
Baulänge: 600 mm
Baubreite: 400 mm
Bauhöhe: 20 mm
Produkt der Planung: ACO, Art.-Nr.: 82409 o. glw.
05.__.0070
Maschenrost, 30/10, begehbar, 600 x 400 mm, für Schuhabstreifer
4,00
Stk
05.__.0080 Punktablauf mit Gussrahmen, B125 Punktablauf mit Gussrahmen, Belastungsklasse B125 entsprechend DIN EN 124,
aus frost- und tausalzbeständigem ACO Polymerbeton,
mit integriertem Rahmen aus Gusseisen EN-GJS,
mit integriertem Schlammeimer aus Kunststoff, 3,1 Liter,
mit Lippenlabyrinthdichtung aus NBR für flüssigkeitsdichten,
mit waagerechten Anschluss an die Grundleitung DN/OD110,
mit Abdeckungen Kl. B125 DIN EN 124 mit schraubloser Arretierung Drainlock als
Stegrost im Strahlendesign, aus Gusseisen EN-GJS, mit rutschhemmender
Oberflächenstruktur, Schlitzweite 10 mm, Einlaufquerschnitt 219 cm²,
Baubreite: 300 mm
Baulänge: 300 mm
Bauhöhe: 400 mm
Produkt der Planung: ACO DRAIN Multipoint B125 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen,
inkl. Anschluss an Rohrleitung (KG 2000).
05.__.0080
Punktablauf mit Gussrahmen, B125
7,00
Stk
06 Befestigte Flächen
06
Befestigte Flächen
Vorbemerkungen Besfestigte Flächen Es gelten für das Herstellen des Erdplanums, der Tragschichten und der Pflasterflächen
folgende Richtlinien, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und DIN-Normen in
neuester Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
RStO - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
RG Min-StB - Richtlinie zur Verwertung mineralischer Abfälle im Straßenbau
ZTV SoB-StB 04/07 - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden
zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
ZTV T-STB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten
im Straßenbau
ZTV P-STB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von
Pflasterdecken und Plattenbelägen
ZTV Fug-STB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in
Verkehrsflächen
TL Min-STB - Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau
TP Min-STB - Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau
DIN 483 - Bordsteine aus Beton - Formen, Maße, Kennzeichnungen
DIN 18300 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten
DIN 18318 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Pflasterdecken
und Plattenbeläge, Einfassungen
DIN EN 1338 - Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren
Vorbemerkungen Besfestigte Flächen
06.__.0010 Füllsand einbauen, 20 cm Frostsicheren Füllsand, F1/U3, liefern, höhen- und profilgerecht unter zukünftig befestigten
Flächen einbauen und verdichten,
Mittlere Einbaudicke: 20 cm
Tragfähigkeit: EV2 >= 100MN/m²
Abrechnung nach Lieferschein ohne Abzug für lose Masse.
06.__.0010
Füllsand einbauen, 20 cm
250,00
m3
06.__.0020 Baugrund planieren und verdichten Planum der späteren befestigten Flächen mit einer Genauigkeit von +/- 2,0 cm,
gemessen unter der 4-m-Latte, entsprechend ZTV - STB 94 in der vorgesehenen Neigung
herstellen und fachgerecht verdichten,
Bodenklasse: 2 - 5 nach DIN 18300
Das fertige Erdplanum darf vor dem Aufbringen der unteren Tragschichten nicht mehr
befahren werden.
06.__.0020
Baugrund planieren und verdichten
1.185,00
m2
06.__.0030 Lastplattendruck, dynamisch Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte mittels
Lastplattendruckversuch gemäß DIN 18134 auf dem Planum, dynamisch,
nach Aufforderung der Bauleitung durch unabhängiges Prüflabor,
einschl. Bereitstellung erf. Fahrzeuge, Geräte und Prüfprotokolle 3-fach.
Zu erreichende Werte sind für den Verformungsmodulwert:
EV2 mind. 45 MN/qm, Verhältnis EV 2 / EV1 <= 2.2
06.__.0030
Lastplattendruck, dynamisch
2,00
Stk
06.__.0040 Tiefbord, 10/30 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Grundstücksgrenze Tiefbordstein aus Beton nach DIN 483 und DIN EN 1340, mit einseitiger Fase, liefern
und in geradem Verlauf engfugig auf einer 20 cm dicken Schwelle aus Beton C 20/25
und mit einer 15 cm breiten Rückenstütze aus Beton C 20/25, Höhe 5 cm unter OK Bordstein,
versetzen, Bordsteine mit Zementmörtel im Mischungsverhältnis 1:3 von hinten dichten bzw.
verstreichen, Einbau der Bordsteine 1 cm unter OK Pflaster, einschl. sämtlicher Passstücke,
einschl. aller erforderlichen Erdarbeiten, einschl. Einschalen von Schwelle und Rückenstütze,
die Betonschwelle muss zu der der Pflasterseite abgewandten Seite 15 cm Überstand haben.
Einbaulage: Einfassung an Grundstücksgrenzen
Format: 10 x 30 x 100 cm
Farbton: naturgrau
06.__.0040
Tiefbord, 10/30 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Grundstücksgrenze
50,00
m
06.__.0050 Tiefbord, 10/30 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Eingang RH Tiefbordstein aus Beton nach DIN 483 und DIN EN 1340, mit einseitiger Fase,
wie zuvor beschrieben, liefern und in geradem Verlauf und in Bögen versetzen, jedoch:
Einbaulage: Einfassung Eingangsstufe Reihenhäuser
Format: 10 x 30 x 100 cm
Farbton: naturgrau
06.__.0050
Tiefbord, 10/30 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Eingang RH
8,00
m
06.__.0060 Tiefbord, 12/30 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Carport Tiefbordstein aus Beton nach DIN 483 und DIN EN 1340, mit einseitiger Fase,
wie zuvor beschrieben, liefern und in geradem Verlauf und in B ögen versetzen, jedoch:
Einbaulage: Einfassung an Grundstücksgrenze
Carport/Fahrradraum
Format: 12 x 30 x 100 cm
Farbton: naturgrau
06.__.0060
Tiefbord, 12/30 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Carport
43,00
m
06.__.0070 Rasenbord, 8/25 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Vegetationsfl. Rasenbordstein aus Beton, nach DIN 483 und DIN EN 1340, mit einseitiger Fase,
liefern und wie zuvor beschrieben fachgerecht einbauen.
Einbaulage: Einfassung Wege an Vegetationsflächen
Format: 8 x 25 x 100 cm
Farbton: naturgrau
06.__.0070
Rasenbord, 8/25 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Vegetationsfl.
152,00
m
06.__.0080 Rasenbord, 5/15 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Terrasse, Traufe, Spielbereich Rasenbordstein aus Beton, nach DIN 483 und DIN EN 1340, mit einseitiger Fase,
liefern und wie zuvor beschrieben fachgerecht einbauen.
Einbaulage: Einfassung Traufstreifen, Spielbereich, Terrasse
Format: 5 x 15 x 50 cm
Farbton: naturgrau
06.__.0080
Rasenbord, 5/15 cm, aus Beton, Farbton naturgrau, Einfassung Terrasse, Traufe, Spielbereich
205,00
m
06.__.0090 Zulage zu Bordsteine aus Beton für Zuschnitte Zulage zu Borsteine aus Beton der Vorpositionen für Anpassung der Bordsteine
per Nassschnitt auf erforderliches Längenmaß, inkl. Quer- oder Gehrungsschnitte.
06.__.0090
Zulage zu Bordsteine aus Beton für Zuschnitte
50,00
Stk
06.__.0100 Frostschutzschicht, gebrochenes Mat., Einbaustärke bis 26 cm Frostschutzschicht aus überwiegend gebrochenem Material, liefern und lagenweise in
erforderlicher Schichtdicke einbauen und verdichten.
Die Oberfläche ist im vorgesehenen Gefälle herzustellen mit einer Genauigkeitstoleranz
vom < 2 cm bei einer 4 m langen Messstrecke. Abrechnung nach Lieferschein ohne Abzug
für lose Masse.
Einbaulage: Zuwegungen, Stellplätze
Schichtdicke: bis 26 cm
06.__.0100
Frostschutzschicht, gebrochenes Mat., Einbaustärke bis 26 cm
50,00
m3
06.__.0110 Schottertragschicht, Gehweg, 80 MN/m², 0/32 mm, Einbaustärke bis 20 cm Schottertragschicht als ungebundenes wasserdurchlässiges Mineralgemisch der Körnung
0/32 mm nach Sieblinie gemäß ZTV T-StB liefern und lagenweise in erforderlicher Schichtdicke
einbauen und verdichten. Die Oberfläche ist im vorgesehenen Gefälle herzustellen mit einer Genauigkeitstoleranz vom < 2 cm bei einer 4 m langen Messstrecke. Abrechnung nach
Lieferschein ohne Abzug für lose Masse,
Einbaulage: Gehwege, Terrassen
Ungleichförmigkeitszahl: U mind. 13
Schichtdicke: bis 20 cm
Verformungsmodul Ev2: mind. 80 MN/m²
06.__.0110
Schottertragschicht, Gehweg, 80 MN/m², 0/32 mm, Einbaustärke bis 20 cm
32,00
m3
06.__.0120 Schottertragschicht Zufahrt, 120 MN/m², 0/32 mm, Einbaustärke bis 20 cm Schottertragschicht wie zuvor beschrieben, jedoch für Fahrbahnflächen, liefern und
profilgerecht im Bereich von befahrbaren Flächen fachgerecht einbauen, Abrechnung nach
Lieferschein ohne Abzug für lose Masse,
Einbaulage: Zufahrt, Parkplätze
Bauklasse: IV RStO und ER1
Verformungsmodul Ev2: mind. 120 MN/m²
06.__.0120
Schottertragschicht Zufahrt, 120 MN/m², 0/32 mm, Einbaustärke bis 20 cm
175,00
m3
06.__.0130 Bettung herstellen, geschlossene Beläge Ungebundene Gesteinskörnungsgemische, frei von löslichem Kalk, nach ZTV-Wegebau
als Bettung für Oberbeläge liefern und fachgerecht einbauen,
Einbaulage: Zuwegungen, Zufahrt, Gehwege, Terrassen
Körnung: 0/5 mm
Schichthöhe: ca. 3 - 5 cm
06.__.0130
Bettung herstellen, geschlossene Beläge
1.030,00
m2
06.__.0140 Pflasterbeläge, Uni-Verbundstein 22,5/11,25/10 cm, naturgrau, Fahrbahn Pflastersteine als UNI-Verbundsteine aus Beton, mit Vorsatz, Oberseite planmäßig eben,
ohne Fase, mit Abstandhaltern liefern und unter Beachtung der DIN 18318 und ZTV P-StB
fachgerecht nach Verlegeplan zwischen Randeinfassungen verlegen, verfugen und abrütteln,
Pflasterfläche reinigen, überflüssiges Fugenmaterial entfernen.
Einbaulage: Fahrwege
Format: 22,50 x 11,25 x 10 cm
Farbton: naturgrau
Verlegemuster: 1/3 Reihenverband
Fugenbreite: 1 cm
Gefälle: bis 2,5 %
Produkt der Planung: Berding o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
06.__.0140
Pflasterbeläge, Uni-Verbundstein 22,5/11,25/10 cm, naturgrau, Fahrbahn
502,00
m2
06.__.0150 Muldenstein, Rechteck 30/33/10-7 cm, naturgrau, Mulde Fahrbahn Muldensteine aus Beton gemäß DIN EN 1338, Oberseite mit Mulde,
Unterseite planmäßig eben mit zwei Rillen, alle Längskanten mit Fase,
liefern und unter Beachtung der DIN 18318 und ZTV P-StB fachgerecht
nach Verlegeplan zwischen zuvor beschriebenen Pflasterbelag verlegen,
verfugen und abrütteln, Pflasterfläche reinigen, überflüssiges Fugenmaterial
entfernen,
Einbaulage: Fahrbahn
Format: 30 x 33 x 10-7 cm
Farbton: naturgrau
Verlegemuster: in Reihe
Fugenbreite: 1 cm
Gefälle: bis 2,5 %
Produkt der Planung: Berding o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
06.__.0150
Muldenstein, Rechteck 30/33/10-7 cm, naturgrau, Mulde Fahrbahn
83,00
m
06.__.0160 Zulage zu Muldenstein für die Anpassung an Punktabläufe Zulage zu zuvor beschriebenen Muldenstein für die Anpassung an Punktabläufe
mittels Bohrung, Schnitt o.ä. bzw. Ausgleich mit quadratischen Pflastersteinen.
06.__.0160
Zulage zu Muldenstein für die Anpassung an Punktabläufe
7,00
Stk
06.__.0170 Pflasterbeläge, Rechteck 20/30/8 cm, naturgrau, Gehwege, Carport Pflastersteine aus Beton gemäß DIN EN 1338, mit Vorsatz, Oberseite planmäßig eben,
mit Fase und Abstandhaltern liefern und unter Beachtung der DIN 18318 und ZTV P-StB
fachgerecht nach Verlegeplan zwischen Randeinfassungen verlegen, verfugen und abrütteln,
Pflasterfläche reinigen, überflüssiges Fugenmaterial entfernen,
Einbaulage: Gehwege, Fahrradraum, Carport, Müllhaus
Format: 20 x 30 x 8 cm
Farbton: naturgrau
Verlegemuster: 1/3 Reihenverband
Fugenbreite: 1 cm
Gefälle: bis 2,5 %
Produkt der Planung: Berding o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
06.__.0170
Pflasterbeläge, Rechteck 20/30/8 cm, naturgrau, Gehwege, Carport
204,00
m2
06.__.0180 Pflasterbeläge, Rasenfugen 20/20/8 cm, grau, Stellplätze Pflastersteine aus Beton gemäß DIN EN 1338, mit Vorsatz, Oberseite planmäßig eben,
mit Fase und Abstandhaltern liefern und unter Beachtung der DIN 18318 und ZTV P-StB
fachgerecht nach Verlegeplan zwischen Randeinfassungen mit Rasenfugen verlegen,
verfugen und abrütteln, Pflasterfläche reinigen, überflüssiges Fugenmaterial entfernen.
Einbaulage: Stellplätze
Format: 20 x 20 x 8 cm
Farbton: grau
Verlegemuster: Kreuzverband
Fugenbreite: 3 cm
Gefälle: bis 2,5 %
Produkt der Planung: Berding Verde Florpflaster o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
06.__.0180
Pflasterbeläge, Rasenfugen 20/20/8 cm, grau, Stellplätze
230,00
m2
06.__.0190 Pflasterbeläge, Rasenfugen 20/20/8 cm, anthrazit, Begrenzung Stellplätze Pflastersteine aus Beton gemäß DIN EN 1338, wie zuvor beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Begrenzung Stellplätze
Farbton: anthrazit
06.__.0190
Pflasterbeläge, Rasenfugen 20/20/8 cm, anthrazit, Begrenzung Stellplätze
90,00
m
06.__.0200 Pflasterbeläge, Rasengittersteine 8 cm, grau, Mülltonnenplatz Rasengittersteine aus Beton, Oberseite planmäßig eben, liefern und unter Beachtung
der DIN 18318 und ZTV P-StB fachgerecht nach Verlegeplan zwischen Randeinfassungen
verlegen, mit geeignetem Rasensubstrat verfugen, Pflasterfläche reinigen,
überflüssiges Fugenmaterial entfernen.
Einbaulage: Mülltonnenplätze RH
Höhe: 8 cm
Farbton: grau
Produkt der Planung: Berding o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
06.__.0200
Pflasterbeläge, Rasengittersteine 8 cm, grau, Mülltonnenplatz
7,00
m2
06.__.0210 Zulage zu Pflasterbeläge für Nassschnitte und Anpassungen, Ränder Zulage zu zuvor beschriebenen Pflasterbelägen für die Anpassung der Pflastersteine
bei Anschlüssen an Rändern und Einbauten in der Pflasterdecke in Form von geraden,
schrägen und runden Anschnitten und winkligen Auskerbungen, Steine sind per
Nassschnitt zu trennen und anpassen.
06.__.0210
Zulage zu Pflasterbeläge für Nassschnitte und Anpassungen, Ränder
471,00
m
06.__.0220 Zulage zu Pflasterbeläge für Nassschnitte und Anpassungen, Schächte Zulage zu zuvor beschriebenen Pflasterbelägen für die Anpassung der Pflastersteine
bei Anschlüssen an Entwässerungsschächten, Schächte mit einem Kranz aus trapezförmig
geschnittenen Steinen einfassen.
06.__.0220
Zulage zu Pflasterbeläge für Nassschnitte und Anpassungen, Schächte
15,00
Stk
06.__.0230 Noppenbahn, Vlies kaschiert Noppenbahn, einseitig mit Vlies kaschiert, liefern, und vor dem Einbau von Sand und
Tragschichten, entlang den Fassaden hochkant mit einer Lagenbreite von 50-150 cm
fachgerecht einbauen, Einbau mit OK Noppenbahn ca. 1,5 cm unter OK Belagsmaterial,
mit Vlies überdecken gegen Bodeneintrag, Noppenbahn darf von oben nicht sichtbar sein.
06.__.0230
Noppenbahn, Vlies kaschiert
39,00
m2
06.__.0240 Traufstreifen aus Kies, bunt, 16/32 mm Traufkanten-Spritzschutz bestehend aus Kies und Filtervlies (RSM 300) gegen
Durchwurzelung von unerwünschtem Aufwuchs liefern und zwischen Rasenbord und
Gebäudesockel einbringen,
Breite Kiestraufe: ca. 30 cm
Kieskörnung: 16/32 mm
Kiesart: bunt (nach Bemusterung)
Einbauhöhe Kies: ca. 10 cm
06.__.0240
Traufstreifen aus Kies, bunt, 16/32 mm
108,00
m
06.__.0250 Schotterrasen Tragschicht Vegetationstragschicht für Schotterrasen, Gemisch aus Schotter 16/45, Splitt 8/16,
Sand 0/2, Feinkompost, Oberboden, Bodengruppe 2, DIN 18915,
im Verhältnis 40:20:10:10:20, NPK-Dünger 12:12:17, 500 g/m³,
liefern und fachgerecht einbringen.
Einbaulage: Feuerwehrfläche
Untergrundverdichtung: (DPr.) = mind. 95 % - max. 97 %
Verdichtungsverfahren: statisch
Verformungsmodul Ev2: mind. 45 MN/m² - max. 60 MN/m²
Gefälle Planum: >1 - max. 5 %
Einbauart: zweischichtig mit ca. 5 cm Verzahnung von
Untergrund- und Vegetationsschicht
Schichtdicken: Obere Vegetationsschicht: 10 cm
Untere Vegetationsschicht: 20 cm
06.__.0250
Schotterrasen Tragschicht
146,00
m2
Vorbemerkung Plattenbelag Terrassen Bei den nachfolgend beschriebenen Plattenbelägen der Terrassen sind folgende Leistungen,
die nicht gesondert vergütet werden, in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren:
Verlegepläne nach Ausführungsplanung, die vor Ausführung dem AG zur Freigabe
vorgelegt werden müssen
Verschnitt der Platten, Restmaterial bleibt im Eigentum des AN und ist umgehend
abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen
Auf der Baustelle dürfen die Platten nur im Nassschneideverfahren geschnitten werden
Vorbemerkung Plattenbelag Terrassen
06.__.0260 Terrassenbeläge, 50 x 50 x 5 cm, Betonpflaster, Anthrazit Terrassenplatten gemäß Vorbemerkung Plattenbelag Terrassen inkl. Feinsplitt liefern
und auf vorbereiteten Untergrund fachgerecht verlegen.
Format: 50 x 50 x 5 cm
Material: Betonpflaster
Farbton: Anthrazit Uni
Schichtstärke Feinsplitt: ca. 5 cm
Körnung Feinsplitt: 4/8 mm
Produkt der Planung: Nueva Light 50x50 ferro proClean 100 o. glw.
Angebotenes Produkt.: (vom Bieter einzutragen)
06.__.0260
Terrassenbeläge, 50 x 50 x 5 cm, Betonpflaster, Anthrazit
88,00
m2
06.__.0270 Zulage zu Plattenbeläge für Nassschnitte und Anpassungen, Ränder Zulage zu zuvor beschriebenen Plattenbelägen für die Anpassung der Platten bei
Anschlüssen an Rändern und Einbauten in der Plattendecke in Form von geraden,
schrägen und runden Anschnitten und winkligen Auskerbungen, Platten sind per
Nassschnitt zu trennen und anpassen.
06.__.0270
Zulage zu Plattenbeläge für Nassschnitte und Anpassungen, Ränder
100,00
m
07 Ausstattungen
07
Ausstattungen
07.01 Spielgeräte / Fahrradbügel
07.01
Spielgeräte / Fahrradbügel
07.02 Außenbeleuchtung / Elektroleitungen
07.02
Außenbeleuchtung / Elektroleitungen
07.03 Zäune
07.03
Zäune
07.04 Einzelfundamente
07.04
Einzelfundamente
08 Vegetationsarbeiten Außenanlagen
08
Vegetationsarbeiten Außenanlagen
08.01 Vorbereitende Arbeiten Außenanlagen
08.01
Vorbereitende Arbeiten Außenanlagen
08.02 Pflanzarbeiten Außenanlagen
08.02
Pflanzarbeiten Außenanlagen
08.03 Fertigstellungspflege
08.03
Fertigstellungspflege
09 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
09
Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
09.__.0010 Splitt, 2/16 mm Splitt der Körnung 2/16 mm zur Verbesserung des Untergrundes frei Baustelle
liefern und einbauen. Die Filterstabilität des Materials ist vom AN nachzuweisen.
09.__.0010
Splitt, 2/16 mm
E
5,00
m3
09.__.0020 Beton C 20/25 Beton C 20/25 (HS) nach Anweisung des AG liefern und und als Rohrauflager,
zwecks Lagesicherung fachgerecht einbauen.
09.__.0020
Beton C 20/25
E
5,00
m3
09.__.0030 Handschachtung/ Suchschachtung Boden in Handschachtung lösen, laden und abfahren,
Entsorgung Aushubmaterial in separater Position,
Tiefe: bis ca. 100 cm
Bodenklasse: 2 - 5 nach DIN 18300
Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß mit der örtlichen Bauleitung des AG!
09.__.0030
Handschachtung/ Suchschachtung
20,00
m3
09.__.0040 Bodenanalyse Die anfallenden Aushub- und Abbruchmassen sind über Haufwerksbeprobungen in Anlehnung
an die LAGA sowie entsprechend den landesrechtlichen Anforderungen und den Annahmekriterien
der vorgesehenen Entsorgungsanlage zu beproben.
Ausführung von Probenahme, Untersuchung und Bewertung nur durch ein für diese Tätigkeiten nach
DIN EN ISO /IEC 17025 akkreditiertes Labor. Die Probenahmen sind vom AN 3 Werktage vor Ausführung
bei der Bauleitung anzumelden.
Für jede Analytik bzw. jedes Haufwerk ist ein Umwelttechnischer Bericht (UTB) mit folgenden Inhalten
zu erstellen:
aussagefähiges Probeentnahmeprotokoll mit Herkunftsangabe, Lageskizze und Fotodokumentation
der Haufwerke
Prüfbericht bzw. Untersuchungsergebnisse der chemischen Analytik - verbale Bewertung der Untersuchungsergebnisse (d.h. Zuweisung jedes einzelnen Untersuchungswertes wie auch der Gesamtprobe zu einem Zuordnungswert nach LAGA bzw. landesrechtlich vorgegebenen
Grenzwert
abfallrechtlicher Einstufung gemäß AVV bzw. landesrechtlichen Vorgaben.
Notwendige Anzahl an Probenahmen und Analysen zur Deklaration vom 1 m3 Aushubmaterial
(1 Analyse je 500 m3) gemäß der am Anfallort geltenden behördlichen Vorgaben.
09.__.0040
Bodenanalyse
E
1,00
Stk
09.__.0050 Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z0 Boden laden, abfahren und entsorgen,
inl. Kippgebühr für Boden der Belastungsklasse Z0 nach TR LAGA,
Abrechnung über dem Bauvorhaben zugeordnete Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten und Vorortaufmaße.
09.__.0050
Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z0
E
300,00
m3
09.__.0060 Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z1/Z1.1 Boden laden, abfahren und entsorgen,
inkl. Kippgebühr für Boden der Belastungsklasse Z1/Z1.1 nach TR LAGA,
Abrechnung über dem Bauvorhaben zugeordnete Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten und Vorortaufmaße.
09.__.0060
Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z1/Z1.1
E
100,00
m3
09.__.0070 Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z1.2 Boden laden, abfahren und entsorgen,
inkl. Kippgebühr für Boden der Belastungsklasse Z1.2 nach TR LAGA,
Abrechnung über dem Bauvorhaben zugeordnete Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten und Vorortaufmaße.
09.__.0070
Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z1.2
E
100,00
m3
09.__.0080 Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z2 Boden laden, abfahren und entsorgen,
Kippgebühr für Boden der Belastungsklasse Z2 nach TR LAGA,
Abrechnung über dem Bauvorhaben zugeordnete Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten und Vorortaufmaße.
09.__.0080
Boden laden, abfahren und entsorgen, inkl. Kippgebühr Z2
E
50,00
m3
09.__.0090 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Polier Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz
für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen
Lohn, einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten
(Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und
Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, wenn vom AG
verlangt, werden gesondert vergütet.
Poliere, Schachtmeister oder dgl.
09.__.0090
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Polier
E
1,00
h
09.__.0100 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, BFA (V 2) Stundenlohnarbeiten wie zuvor beschrieben, jedoch:
Baufacharbeiter (Berufsgruppe V 2)
09.__.0100
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, BFA (V 2)
E
1,00
h
09.__.0110 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Bauwerker (VII) Stundenlohnarbeiten wie zuvor beschrieben, jedoch:
Bauwerker (Berufsgruppe VII)
09.__.0110
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Bauwerker (VII)
E
1,00
h
09.__.0120 Verrechnungssatz für Baugerät, Bagger 0,4-1,0 m3 Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschl. der
Kosten für das Bedienungspersonal.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle
befindliche Baugerät.
Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Bagger über 0,4 bis 1,0 m3
09.__.0120
Verrechnungssatz für Baugerät, Bagger 0,4-1,0 m3
E
1,00
h
09.__.0130 Verrechnungssatz für Baugerät, Bagger bis 0,4 m3 Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Bagger bis 0,4 m.
09.__.0130
Verrechnungssatz für Baugerät, Bagger bis 0,4 m3
E
1,00
h
09.__.0140 Verrechnungssatz für Baugerät, Frontlader 45-75 kW Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Frontlader, luftbereift über 45 bis 75 kW
09.__.0140
Verrechnungssatz für Baugerät, Frontlader 45-75 kW
E
1,00
h
09.__.0150 Verrechnungssatz für Baugerät, Flächenrüttler 0,75-1,3 t Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Flächenrüttler (Rüttelverdichter) über 0,75-1,3 t
09.__.0150
Verrechnungssatz für Baugerät, Flächenrüttler 0,75-1,3 t
E
1,00
h
09.__.0160 Verrechnungssatz für Baugerät, Kompressor 5-10 m3 Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Kompressor über 5 bis 10 m3/min. einschl. Zubehör
wie Schläuche, Abbruchhammer, Meißel usw.
09.__.0160
Verrechnungssatz für Baugerät, Kompressor 5-10 m3
E
1,00
h
09.__.0170 Verrechnungssatz für LKW, Allrad-Kipper bis 15 t Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche Aufwendungen für den
Einsatz des LKW, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche
Zuschläge einschl. der Kosten für den Fahrer.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle
befindliche Fahrzeug. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nach der
tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen LKW (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für
Sonderfahrzeuge).
LKW-Kipper mit Allradantrieb, ca. 15 t Nutzlast
09.__.0170
Verrechnungssatz für LKW, Allrad-Kipper bis 15 t
E
1,00
h