Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
- Landschaftsbauarbeiten -
Bauvorhaben: SchwabachGOLD, Außenanlagen BA 3 und BA 4
91126 Schwabach
Bauherr: Bayernhaus, Wohn- und Gewerbebau GmbH
Rollnerstraße 180, 90425 Nürnberg
Ausführungsfristen: Beginn: BA 4 Mitte KW 16
BA 3 Anfang KW 27
Ende: BA 4 KW 34 (ohne Pflanzen und Ansaaten)
BA 3 KW 47 (ohne Pflanzen und Ansaaten)
Pflanzung und Ansaaten
Beginn: BA 3 + 4 KW 42
Ende: BA 3 + 4 KW 47
Angebotssumme:
........................................................
(inkl. 19% Umsatzsteuer)
Angebotssumme:
........................................................
(geprüft)
Bieter: ........................................................
(Stempel, Unterschrift)
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
I. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Bauherr:
Bayernhaus
Wohn- und Gewerbebau GmbH
Rollnerstraße 180
90425 Nürnberg
Lage & stadträumliche Situation
Die Bayernhaus Wohn- und Gewerbebau GmbH, Nürnberg, plant auf dem ehemaligen Niehoff-Gelände (Fabrikgelände/ Gewerbe) in Schwabach den Neubau eines urbanen Stadtquartiers mit Wohnhäusern (mit Tiefgaragen) und Kleingewerbe (untergeordnet).
Das Baugebiet grenzt im Norden und Osten und Westen an bestehende Wohnbebauungen (z. B. „Villa“ im Osten) und im Süden an die Limbacher Straße. Das Gebiet wird von der stark befahrenen Fürther Straße durchschnitten (BA1 westlich Fürther Straße).
Das Areal ist in fünf Bauabschnitte gegliedert. In Realisierung befinden sich momentan der Bauabschnitt 3 und 4, sowie die interne Erschließung im Bereich des BA3 und BA4. Die Außenanlagen für BA 3 und Ba 4 sind Thema dieser Ausschreibung (Landschafts- und Straßenbauarbeiten).
Baugrund
Das Baugelände BA1-5 wies bisher aufgrund der gewerblichen Nutzung einen hohen Versiegelungsgrad auf (Hallen, Gebäude, befestigte Flächen). Darunter wurden überwiegend künstliche Auffüllungen angetroffen. Die Auffüllungen bestehen überwiegend aus Sanden mit Kiesbeimengungen, anthropogenen Resten wie Ziegel- und Asphaltresten, vereinzelt mit Schluff-/ Tonlagen. Darunter wurden grob- gemischtkörnige Sande erbohrt, vereinzelt Schluff- und Tonlagen; darunter Sandstein.
Grundwasser wurde kaum angetroffen.
Durch die umfangreichen Abbruchmaßnahmen der Gewerbebauten wurden Großteile der Auffüllungen bereits entfernt. Die Bodenkontaminationen, verursacht durch die frühere industrielle Nutzung, wurden im Zuge der Abbruchmaßnahmen weitgehend behoben/ entschärft.
1.3 Erschließung
Die Verkehrsanlagen verlaufen zwischen BA3 und 4 zu einem zentral gelegenen Wendehammer, erschließen von dort aus die Ostseite des BA3, um im Norden auf den Nasbacher Weg zu münden (Teilausbau/ späterer Ausbau). Vom Wendehammer aus wird die Erschließung später weitergeführt Richtung zukünftigen BA5. Weiterhn verläuft im Südosten der Baufelder die Limbacher Straße und im Südwesten die Fürther Straße.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Landschaftsbauerabiten der Baufelder BA 3 und BA 4.
Die interne Erschließung ist lediglich für Müll-, Feuerwehr und sonstige Einsatzfahrzeuge durchgängig befahrbar, das Wenden für PKWs werden über "Wendeparkplätze" bzw. Rückstoßflächen ermöglicht.
Es sind keine Gehwege entlang der Fahrbahnen geplant. Die Fahrbahnen können aufgrund der geringen Auslastung bzw. des fehlenden Durchgangsverkehrs auch begangen werden.
Die notwendigen Feuerwehr-Aufstellflächen wurden gemäß Brandschutzplanung berücksichtigt.
1.4 Topografie
Das gesamte Planungsgebiet SchwabachGOLD weist ein deutliches Gefälle von Nord nach Süd auf. Die interne Erschließung fällt Richtung Süden um rund 9 Meter. Dies bedingt, dass sich im Fahrbahnverlauf teils deutliche Längsgefälle abzeichnen (bis ca. 10%). Es wurde versucht, die Quergefälle in moderatem Rahmen zu halten.
Dem entsprechend verhält sich die Gefällesituation der Baufelder BA 3 und BA 4. Das Gefälle wird durch diverse Mauern, Treppen und Böschungen abgefangen.
2. ART UND UMFANG DER BAUMAßNAHME
Leistungsumfang BA 3:
Gesamtfläche: 2250 m²
Bodenarbeiten:
ca. 350 m³ Boden lösen / deponieren
ca. 800 m³ Einbau Boden
Befestigte Flächen/Einfassungen:
ca. 839 m² Betonpflaster
ca. 61 m² Asphaltbelag
ca. 108 m Einfassung Betonbord
ca. 58,5 m Einzeiler Großstein Beton, gebunden
Entwässerung/Bewässerung:
ca. 5 St Straßenabläufe
ca 83 m Entwässerungsrinnen
Saat- und Pflanzarbeiten:
ca. 702 m2 Wiesenansaat
ca. 208,5 m2 Parkplatzrasen
ca. 16 St Bäume
Ausstattung:
ca. 2 St Müllhäuser
ca 10 St. Fahrradanlehnbügel
Leistungsumfang BA 3 Quartier:
Gesamtfläche: 570 m²
Bodenarbeiten:
ca. 120 m³ Boden lösen / deponieren
ca. 450 m³ Boden einbauen
Befestigte Flächen/Einfassungen:
ca. 162 m² Betonpflaster
ca. 58,5 m Einfassung Betonkeil
ca. 29 m Einzeiler Großstein Beton, gebunden
Entwässerung/Bewässerung:
ca. 7 St Einlaufkästen
ca 27,5 m Entwässerungsrinnen
Saat- und Pflanzarbeiten:
ca. .71 m2 Staudenpflanzungen
ca. 5 St Bäume
Ausstattung:
ca. 1 St Abfalleimer
Leistungsumfang BA 4:
Gesamtfläche: 980 m²
Bodenarbeiten:
ca. 250 m³ Boden lösen / deponieren
ca. 480m³ Einbau Boden
Befestigte Flächen/Einfassungen:
ca. 405 m² Betonpflaster
ca. 80 m² Asphaltbelag
ca. 89 m Einfassung Betonbord
ca. 36 m Einzeiler Großstein Beton, gebunden
Entwässerung/Bewässerung:
ca. 4 St Straßen- und Hofabläufe
ca 34 m Entwässerungsrinnen
Saat- und Pflanzarbeiten:
ca. 658 m2 Wiesenansaat
ca. 95 m2 Parkplatzrasen
ca. 15 St Bäume
Ausstattung:
ca. 1 St Müllhaus
ca 6 St. Fahrradanlehnbügel
Leistungsumfang BA 4 Innenhof:
Gesamtfläche: 920 m²
Bodenarbeiten:
ca. 250 m³ Boden lösen / deponieren
ca. 380m³ Einbau Boden
Befestigte Flächen/Einfassungen:
ca. 198 m² Betonpflaster
ca. 123 m² Plattenbelag
ca. 110 m Einfassung Betonkeil
Entwässerung/Bewässerung:
ca. 2 St Hofabläufe
ca 18,5 m Entwässerungsrinnen
Saat- und Pflanzarbeiten:
ca. 102 m2 Wiesenansaat
ca. 4 St Bäume
Ausstattung:
ca. 1 St Abfalleimer
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Baumaßnahmen in einem Zug realisiert werden können.
Der AG behält sich eine getrennte, losweise Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen vor.
3. BEIGEFÜGTE UNTERLAGEN
Pläne gem. Planliste BA 3:
- Anlage 1: 21-48_GOL_BA3_5.03_LP_ Lageplan BA3
- Anlage 2: 21-48_GOL_BA3_5.07_Pflanzpl Pflanzplan BA3
- Anlage 3: 21-48_GOL_BA3_5.16_LP m UG_ Lageplan BA3 m. UG
- Anlage 4: 21-48_GOL_BA3_5.12_Geländeschn_ Geländeschnitte BA3
- Anlage 5: 21-48_GOL_BA3_5.D03_RD_ Regeldetails BA3
- Anlage 6: 21-48_GOL_BA3_5.D07_ÜD_ Übergangsdetails BA3
- Anlage 7: 21-48_GOL_BA3_5.D10_VD_ Verlegedetails BA3
- Anlage 8: 21-48_GOL_BA3_5.D13_Einbauten_ Details Einbauten BA3
- Anlage 9: 21-48_GOL_BA3_5.D15_Sitzelem_ Details Sitzelemente und Sitzstufen BA3
- Anlage 10: 21-48_GOL_BA3_5.D17_Aufkant_ Details Aufkantungen BA3
- Anlage 11: 21-48_GOL_BA3_5.D20_Stützw_ Details Stützwände BA3
- Anlage 12: 21-48_GOL_BA3_5.D22_Mülleinh_ Details Mülleinhausungen BA3
- Anlage 13: 21-48_GOL_BA3_5.D24_Fassadenanschl_ Details Fassadenanschlüsse BA3
- Anlage 14: 21-48_GOL_BA3_5.D30_Vegetat_ Details Vegetation BA3
- Anlage 15: 21-48_GOL_BA3_5.D32_Linierung Sportsp_ Details Linierung Sportspielplatz BA3
Pläne gem. Planliste BA 3 Quartiersplatz:
- Anlage 16: 21-48_GOL_BA3 QP_5.02_LP_ Lageplan BA3 QP
- Anlage 17: 21-48_GOL_BA3 QP_5.08_Pflanzpl_ Pflanzplan BA3 QP
- Anlage 18: 21-48_GOL_BA3 QP_5.15_LP m UG_ Lageplan BA3 QP m. UG
- Anlage 19: 21-48_GOL_BA3 QP_5.13_Geländeschn_ Geländeschnitte BA3 QP
- Anlage 20: 21-48_GOL_BA3 QP_5.D04_RD_ Regeldetails BA3 QP
- Anlage 21: 21-48_GOL_BA3 QP_5.D11_VD_ Verlegedetails BA3 QP
- Anlage 22: 21-48_GOL_BA3 QP_5.D16_Treppen_ Details Treppenanlage BA3 QP
- Anlage 23: 21-48_GOL_BA3 QP_5.D18_Aufkant_ Details Aufkantungen BA3 QP
- Anlage 24: 21-48_GOL_BA3 QP_5.D26_Gitterroste_ Details Fassadenansch und Gitterroste BA3 QP
- Anlage 25: 21-48_GOL_BA3 QP_5.D27_Sitzelem_ Details Sitzelemente BA3 QP
- Anlage 26: 21-48_GOL_BA3 QP_5.D31_Vegetat_ Details Vegetation BA3 QP
Pläne gemäß Planliste BA 4:
- Anlage 27: 21-48_GOL_BA4 QP_5.01_LP_ Lageplan BA4 QP
- Anlage 28: 21-48_GOL_BA4 QP_5.06_Pflanzpl_ Pflanzplan BA4 QP
- Anlage 29: 21-48_GOL_BA4 QP_5.14_LP m UG_ Lageplan BA4 QP m. UG
- Anlage 30: 21-48_GOL_BA4 QP_5.11_Geländeschn_ Geländeschnitte BA4 QP
- Anlage 31: 21-48_GOL_BA4_5.D02_RD_ Regeldetails BA4
- Anlage 32: 21-48_GOL_BA4_5.D06_ÜD_ Übergangsdetails BA4
- Anlage 33: 21-48_GOL_BA4_5.D09_VD_ Verlegedetails BA4
- Anlage 34: 21-48_GOL_BA4_5.D12_Einbauten_ Details Einbauten BA4
- Anlage 35: 21-48_GOL_BA4_5.D14_Sitzelem_ Details Sitzelemente BA4
- Anlage 36: 21-48_GOL_BA4_5.D19_Stützw_ Details Stützwände BA4
- Anlage 37: 21-48_GOL_BA4_5.D21_Mülleinh_ Details Mülleinhausung BA4
- Anlage 38: 21-48_GOL_BA4_5.D23_Fassadenanschl_ Details Fassadenanschlüsse BA4
- Anlage 39: 21-48_GOL_BA4_5.D29_Vegetat_ Details Vegetation BA4
Sonstige Anlagen:
- Anlage 40: Bodengutachten BA2-5
- Anlage 41: Bodengutachten, 2. Ergänzung
- Anlage 42: Bodengutachten, 3. Ergänzung
- Anlage 43: Sickergutachten
- Anlage 44: Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung der baubedingten Schallimmissionen
- Anlage 45: Bebauungsplan VEP S-X-18
- Anlage 46: AVB´s der Nürnberger Baugruppe
- Anlage 47: Technische Vorgaben für den Straßenbau, Stadt Schwabach
- Anlage 48: RC-Material: Bodenmechanische Laboruntersuchungen, Probenahmeprotokoll, Deklaration und Prüfbericht
- Anlage 49: VHB-Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise
4. BAUSEITIGE LEISTUNGEN, PARALLEL LAUFENDE BAUMASSNAHMEN
Zum Zeitpunkt der Landschaftsbauarbeiten des BA 3 und BA 4 finden Bautätigkeiten durch Ausbaugewerke aus dem Hochbau am BA3 und 4 statt. Weiterhin läuft parallel die Erstellung der Internen Erschließung. Ausgehend von einer vollständigen Baufeldfreiheit wurde mit den für die Ausbaugewerke zuständigen Planern ein Bauablaufkonzept ausgearbeitet, dass es einzuhalten gilt. Auf eine enge koordinierte, kooperative Zusammenarbeit ist zu achten. Die Koordinierung mit den Gewerken hat selbstständig stattzufinden.
6. TERMINE
Siehe Deckblatt
I. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
II. ALLGEMEINE REGELUNGEN
2. ALLGEMEINE REGELUNGEN
2.0 Baufeldübergabe
Das gesamte Baufeld der Freianlagen wird dem Auftragnehmer gemäß den genehmigten Ausführungsplänen in einer Höhenlage von –50 cm unter der geplanten Oberkante übergeben. Diese Höhenlage stellt den vertraglich geschuldeten Ausgangszustand dar und gilt als Grundlage für sämtliche Leistungen der Freianlagen einschließlich Erdarbeiten, Bodenaufbau, Vegetationsflächen, befestigter Flächen sowie sonstiger landschaftsbau- und ingenieurtechnischer Leistungen.
Der Auftragnehmer hat die übergebenen Höhen und den Zustand des Baufeldes vor Ausführungsbeginn zu prüfen. Etwaige Abweichungen von den Ausführungsplänen oder erkennbare Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Bedenkenhinweis gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B). Weitergehende Leistungen infolge nicht angezeigter Abweichungen gelten nicht als vergütungspflichtig.
2.1 Erschwernisse / Hindernisse / Spartenbestand / zu schützende Bereiche
Vor Beginn der Bauarbeiten ist der AN verpflichtet, bei den jeweiligen Versorgungsträgern genaue Unterlagen über alle Kabel, Leitungen, Schächte und dgl. einzuholen. Die hieraus entstehenden Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vor Beginn der Erdarbeiten sind im Bereich der Baumaßnahme Suchschlitze zur Erkundung eventuell nicht bekannter Leitungen herzustellen, die eigens vergütet werden. Bei Antreffen von nicht bekannten Leitungen, Kabeln und dgl. ist umgehend der AG zu informieren. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind durch den AN nach Anweisung der zuständigen Spartenträger umgehend durchzuführen.
Für Schäden an Leitungen und Kabeln infolge der Bauarbeiten haftet der AN. Sämtliche vorgefundenen Leitungen und Kabeln dürfen nur auf Weisung der AG oder des jeweiligen Spartenträgers ausgebaut oder umgelegt werden. Die für den Schutz und die Sicherung der vorgenannten Hindernisse bestehenden Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen sind zu beachten. Die hieraus entstehenden Kosten sind bei den Einheitspreisen der jeweiligen Leistungsverzeichnispositionen einzukalkulieren, wenn nicht gesondert ausgeschrieben.
Zu schützende Bereiche und Objekte, Anlagen im Baugelände, Bäume und Pflanzungen, welche nicht entfernt werden, sind während der Baumaßnahme zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden.
Bei Schäden an Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit sie durch den AN zu vertreten sind, Schadensersatz zu leisten, nach "Verkehrs- und Schadensersatzwerte von Bäumen, Sträucher und Hecken, Obstgehölzen und Reben nach dem Sachwertverfahren" von W. Koch, Heft 69 Schriftenreihe des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen, Verlag Pflug und Feder GmbH, Bonn.
Rigolen
Auf die bereits eingebauten Rigolen sowie deren dazugehörige Leitungen und Schächte wird verwiesen. Die Rigolen dürfen nicht befahren oder beschädigt werden. Der AN hat im Zweifelsfall geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Tiefgaragendecken
Gleiches gilt für die Tiefgarage des Gebäude BA3 und BA 4, das nur ca. zwei Meter von der Nord-Süd-Fahrbahn entfernt liegt. Insbesondere wird die Tiefgaragendecke erwähnt, die weder befahren noch zum Lagern von Materialien oder Geräten verwendet werden darf.
2.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz
Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der einschlägigen sicherheitstechnischen Regelwerke und der Arbeitsschutzvorschriften wird hingewiesen. Die Sicherung der Baustelle und der abgestellten Baugeräte und Baumaschinen obliegt einzig dem AN. Die Leistungen hierfür sind einzukalkulieren.
2.3 Referenzen
Für die Ausführung kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, deren Umfang und Ausführung mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vor allem solche Arbeiten, die in vergleichbarer Verkehrslage, unter ähnlichem Termindruck ausgeführt wurden. Die Nachweise bzw. eine Referenzliste hierfür sind dem Angebot beizufügen.
2.4 Behinderungen
Behinderungen während Betriebsurlaub:
Der AN hat sicherzustellen, dass Unterbrechung bzw. Verzögerungen durch betriebsbedingte Urlaubszeiten nicht auftreten.
Behinderungen durch örtl. Gegebenheiten:
Bei der Bildung der Einheitspreise sind die Behinderungen bei der Bauausführung durch beengte Verhältnisse und die Einschränkungen bei der Wahl der Arbeitsverfahren, (z. B. über Kopfarbeiten, mehrmaligen Umlagern von Materialien) der Baugeräte und der Baumaschinen durch folgende Randbedingungen im Baufeld zu berücksichtigen:
a) Der AN hat sich durch Ortsbegehung von den Verhältnissen zu informieren.
b) Aufgrund der nahen Bebauung sind die Bauverfahren erschütterungsarm durchzuführen.
c) Aufgrund der nahen Bebauung sind die Bauverfahren lärmarm durchzuführen (siehe Informationen zum Schallschutz in der Anlage).
2.5 Oberflächenwasser
Oberflächen-, Sicker- oder Schichtwasser sowie Brauchwasser ist schadstofflos in das Kanalnetz einzuleiten.
2.6 Stoffe Bauteile
Alle erforderlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, Einbau- und Pflegeanleitungen sind vor Ausführung/Arbeitsbeginn vorzulegen.
Erwähnte Erzeugnisse dienen der Festlegung des Qualitätsstandards. Es ist dem Bieter freigestellt, ein anderes, gleichwertiges Produkt anzubieten. Dieses ist an den Stellen mit Punktfolge für die jeweiligen Positionen in dem Angebot einzutragen. Bei abweichenden Produkten ist die Gleichwertigkeit nach Aufforderung schriftlich nachzuweisen.
Die Freistellung der Produkte ist jedoch nicht bei den Produktvorgaben aus dem Bemusterungskatalog Bayernheim zugelassen.
Wird die Punktfolge für das Erzeugnis im Leistungsverzeichnis nicht ausgefüllt, so gilt das beschriebene Fabrikat als angeboten. Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die den hier zugrundeliegenden technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau, die Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Auf Verlangen hat der Bieter bzw. AN die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte dem AG in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Güteüberwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis/ Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt.
Bei Kompost, Oberboden- und Rohbodenlieferungen ist auf Verlangen der Nachweis der Schadstofffreiheit vorzulegen.
2.7 Projektverantwortlicher / Bauleiter
Siehe Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Werkvertragsleistungen, 4.2.
Der AN hat bei Auftragsvergabe einen Projektverantwortlichen zu benennen.
Der AN muss dem AG schriftlich einen verantwortlichen Bauleiter benennen. Dieser Bauleiter ist ausreichend zu bevollmächtigen, damit er die Baumaßnahme verantwortlich führen kann. Der Bauleiter oder ein geeigneter Vertreter der gleichen Qualifikation muss während der Bauausführung ständig im Baustellenbereich anwesend sein.
Der Bauleiter muss nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zu den ausgeschriebenen Gewerken verfügen.
2.8 Bauzeitenplan
Der Bieter hat auf Verlangen vor der Auftragsvergabe einen groben Bauzeitenplan in Form eines Balkendiagramms mit Darstellung des groben Bauablaufs dem AG zur Prüfung vorzulegen. Hieraus muss mindestens erkennbar sein:
a) Aufgliederung der einzelnen Leistungsphasen (Abbruch, Erdbau, Tragschichten, Lieferung und Einbau von Deckschichten, etc.)
b) Vorgesehene Arbeitszeiten und Personaleinsatz
Der Bauzeitenplan ist bei Änderung zu aktualisieren. Überarbeitete Bauzeitenpläne sind unverzüglich an den AG zu übergeben. Eine Vergütung für die Erstellung der Bauzeitenpläne erfolgt nicht.
Der AN sichert zu, dass durch entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz die festgelegten Termine eingehalten werden. Mehrungen, Ausfallzeiten bzw. besondere Maßnahmen für Schlechtwetter sind einzukalkulieren.
Dem Bieter wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen. Spätere Nachforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Situation zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
2.9 Wochenarbeitszeiten
Es wird vom AN ein Arbeitseinsatz am
Montag - Freitag: von 7.00 - 18.00 Uhr und
Samstag: von 7.00 - 16.00 Uhr (optional)
gefordert. Arbeiten an Samstagen sind Abstimmungen mit der Bauleitung möglich.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Überstundenzuschläge werden für Leistungen in diesem Zeitraum nicht vergütet.
2.10 Baubesprechungen
Im Zuge der Bauarbeiten finden regelmäßig mindestens 1 x pro Woche Baubesprechungen statt, hierbei gilt folgendes zu beachten:
a) Regelmäßige und aktive Teilnahme der Bauleitung der Auftragnehmer an den Koordinationsbesprechungen und Baubesprechungen.
b) Zuarbeit gem. den Festlegungen aus den Besprechungen.
c) Laufende Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben im eigenen Bauablauf und sofortiges Aufzeigen von Terminabweichungen.
d) Mitwirkung bei der Erarbeitung und Abstimmung von Lösungsmöglichkeiten zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine.
Die zusätzlichen Kosten für die oben genannte Mitwirkung bei der Koordination werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen. Zusätzliche Kosten, die aus einer mangelhaften Koordination entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.11 Landschafts- und Gewässerschutz
Verunreinigungen von Boden und Grundwasser durch Baubetrieb, Baumaschinen und Baustoffe sind durch geeignete Auswahl der Baumaschinen, der Bauverfahren der Bau- und Baubetriebsstoffe, sowie der Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu verhindern. Die zum Einsatz kommenden Baumaschinen und -geräte sind gegen Öl und Treibstoffverlust zu sichern.
2.12 Geräuschemissionen und Erschütterungen
Im Zuge der Baumaßnahmen sind in dem Bereich der Baustelle lärmintensive Arbeiten zu erwarten. Im Rahmen einer schallimmissionsschutztechnischen Untersuchungen sind die mit dem Betrieb der Baustelle zu erwartenden Geräuschemissionen zu untersuchen und gemäß der AVV Baulärm - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - zu beurteilen. Im Anhang zum LV liegt das Gutachten zum baubegleitenden Lärmschutz von IB Sorge bei.
Die Einstufung der Schutzwürdigkeit innerhalb des zu erwartenden Einwirkungsbereichs baubedingter Schallimmissionen erfolgt gemäß den in Abschnitt 2 genannten Bebauungsplänen bzw. des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwabach.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist darauf zu achten, dass die auftretenden Schwingungen an den angrenzenden Gebäuden die Grenzwerte der DIN 4150 – Teil 3 „Erschütterungen im Bauwesen“, Tabelle 3, Zeile 3 (Bauten mit besonderer Erschütterungsempfindlichkeit) einhalten. Die Auswahl geeigneter Baugeräte und Verfahren ist hierauf abzustimmen. Diese Maßnahmen sind bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen. Eventuell entstehen Mehrkosten, die sich aus der Einhaltung oben genannter Gesetze und Verordnungen ergeben, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.13 Lagerplätze, Baustelleneinrichtungsfläche, Zufahrt zur Baustelle
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße "Am Hochgericht". Dort befindet sich eine bestehende, etwa 130m lange Asphaltfahrbahn östlich des Bearbeitungsumgriffs, die Teil des Baugrundstücks des AGs ist (zukünftiger BA5) und zur Baustelleneinrichtungsfläche führt. Die Baustellenzufahrt kann nicht über die Fürther Straße erfolgen (zu hohes Verkehrsaufkommen)!
Die BE-Fläche befindet sich am Ende der Asphaltfahrbahn, ebenfalls östlich der zu bearbeitenden Flächen. Die BE-Fläche wird parallel von Ausbaugewerken genutzt. Auf der BE-Fläche können Manschaftscontainer aufgestellt werden. Sanitärcontaier wird vom AG gestellt.
Flächen zur Materiallagerung und Baustelleneinrichtung sind also nur in begrenztem Umfang auf der Baufläche und in Abstimmung mit der Bauleitung vorhanden.
Bodenaushub, Abbruchmaterial und weitere Schüttgüter können nicht auf dieser BE-Fläche (BA 5) gelagert werden. Der komplette Aushubboden ist an der Aushubstelle zu laden, zur Lagerstelle des AN (Bereitstellungslager) zu fördern und dort zur Beprobung geordnet in Mieten abzuladen. Nach der Beprobung ist der Boden dort wieder zu laden und zur Entsorgung wieder abzutransportieren.
Die BE-Flächen auf dem künftigen BA 5 ist nicht als Lagerfläche für den Bodenaushub vorgesehen. Es muss davon ausgegangen werden, das Aushubboden sowie RC- und Schottermaterial auf ein externe Bereitstellungslager des AN verbracht werden. Siehe V. HINWEIS EXTERNE BEREITSTELLUNGSFLÄCHE/ ZWISCHENLAGER.
2.14 Spartenanschlüsse
Bauwasser und Baustrom ist auf der BE-Fläche vorhanden und kann vom AN genutzt werden. Die Kosten für die Verbäuche werden über Umlage verrechnet.
Hiervon ausgenommen sind die Verbräuche für Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, hier hat der AN selbst für Wasser und ggf. Strom zu sogen.
2.15 Abfälle
Sämtliche anfallenden Abfälle sind getrennt nach Wertstoffen, Holz, Metall, Papier und Kunststoff zu sortieren und geregelt zu entsorgen. Während der gesamten Bauzeit ist ein Abfallcontainer vorzuhalten. Verbrennen oder Vergraben der Abfälle in den Baugruben oder separaten Gräben ist nicht zulässig.
Unbrauchbare Stoffe, die entspr. den Abbruchpositionen anfallen, gehen in das Eigentum des AN über und sind von der Baustelle zu entfernen. Dabei sind die Vorschriften des Bayer. Abfallwirtschaftgesetzes (BayAbfG.) und die örtliche Abfallgebührensatzung in der jeweils gültigen Version zu beachten. Die Kosten für den Transport und die ordnungsgemäße Lagerung der Abfälle bzw. Baustoffreste sind in die Einheitspreise der jeweils zutreffenden Positionen einzurechnen, einschl. aller anfallenden Gebühren - wenn nicht anders beschrieben.
2.16 Abrechnung
Die Aufmaße sind vom verantwortlichen Bauleiter des AN gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung des AG durchzuführen und sind vom verantwortlichen Bauleiter des AN sowie der örtlichen Bauüberwachung des AG oder von seinem bevollmächtigten Stellvertreter zu unterschreiben. Rechnungen werden zur Zahlung angewiesen, wenn sie durch von der Bauüberwachung geprüfte Aufmaße belegt sind.
Ur- und Schlussnivellement sind zwingend gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung durchzuführen.
Aufmaßblätter und Wiegescheine sind im Original vorzulegen und müssen von der Bauleitung gegengezeichnet sein.
Aufmaße werden nur anerkannt, wenn sie vom zuständigen Vertreter des AG gegengezeichnet sind. Nachträglich erstellte Aufmaße über nicht kontrollierbare Bauleistungen werden nicht anerkannt.
Werden Aufmaße erstellt, ist die örtliche Bauleitung rechtzeitig über den Aufmaßtermin zu verständigen. Die Aufmaße sind gemeinsam durchzuführen. Dies gilt insbesondere für verdeckte Leistungen.
Zu den Abschlagsrechnungen sind jeweils komplette Aufmaßunterlagen vorzulegen.
Tagesberichte des AN sind dem AG spätestens wöchentlich vorzulegen. Sie werden vom AG entgegen genommen und nicht unterzeichnet.
Stundenlohnzettel sind vom Auftragnehmer sorgfältig und nachvollziehbar in doppelter Ausführung zu führen. Nachträglich eingereichte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt. Folgende Angaben müssen auf den Stundenlohnzettel aufgeführt sein:
Datum
Bezeichnung der Baustelle
Abrechnungsnummer
Genaue Bezeichnung des Ausführorts innerhalb der Baustelle
Die Art der Leistung
Die Namen der einzelnen Arbeitskräfte und deren Berufsbezeichnung
Die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft ggf. mit Mehr,- Nacht-, Sonn-, und Feiertagsarbeit.
2.17 Vermessungspunkte
Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Höhen- und Festpunkte, Achsen usw. verantwortlich. Wenn ein Höhen- oder Festpunkt, eine Achse, ein Grenzstein oder eine sonstige Kennzeichnung beseitigt werden soll, ist der Auftraggeber rechtzeitig vorher zu unterrichten. Eventuell notwendiger Ersatz oder sonstige Maßnahmen sind vor der Beseitigung nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer zu veranlassen, sofern es sich nicht um amtliche Festpunkte, Grenzsteine und dgl. handelt.
Verlorengegangene Absteckpunkte durch die ausführenden Firmen sind vom AN auf eigene Kosten wieder herzustellen.
2.18 Prüfungen
Erforderliche Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen sind nach den einschlägigen Bestimmungen durchzuführen. Für eventuelle Kontrollmessungen des AG hat der AN die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel als Nebenleistung beizustellen.
2.19 Abnahme
Die Parteien vereinbaren die förmliche Abnahme der beauftragten Bauleistungen. Die fiktive Abnahme und eine Abnahme durch Ingebrauchnahme sind ausgeschlossen.
Die Abnahme ist vom AN schriftlich beim AG zu beantragen.
Eine Abnahme für Teilstücke kann ausschließlich für in sich abgeschlossenen Teilabschnitte, die vorab in Betrieb genommen werden auf Antrag durchgeführt werden. Alle Bauteile müssen zugänglich und prüfbar sein.
Die Gewährleistungsfrist beginnt entsprechend der Abnahme nach Fertigstellung der Gesamtleistung.
2.20 Planunterlagen
Den Verdingungsunterlagen liegen gewerkespezifische Ausschreibungspläne bei, aus denen die Bauleistungen ersichtlich sind. Die beigefügten Ausschreibungspläne dienen dem Bieter nur der Veranschaulichung und als Kalkulationserleichterung und sind für die spätere Ausführung nicht freigegeben.
2.21 Materialien und Produkte
Für die Lieferung von Materialien und Produkten sind die teils langen Lieferzeiten zu beachten. Um den Bauablauf nicht zu verzögern, hat die Anfertigung der Werk- und Montageplanung unmittelbar nach Zugang des Auftragsschreibens zu erfolgen.
2.22 Vermessungsleistungen
Sämtliche für die Ausführung notwendigen Vermessungsarbeiten, Nivellements usw. sind Leistung des Auftragnehmers. Eine eigene Vergütung hierfür erfolgt nicht.
2.23 Schadstofffreiheit gelieferter Stoffe
Für sämtliche angelieferte Böden muss vor Einbau ein entsprechendes Prüfzeugnis vorgelegt werden, dass die Einhaltung der Werte nach BundesBodSchGes bestätigt.
Oberboden und Kompost muss der Einbauklasse bzw. dem Zuordnungswert Z0 (= uneingeschränkter Einbau) der LAGA (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen und Abfällen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) entsprechen. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Einbau entsprechend den technischen Regeln der LAGA die Untersuchungsergebnisse mit Angabe der Art und Herkunft des Bodens, Zeitpunkt der Probenentnahme und des anerkannten Prüfinstitutes zur Freigabe der Lieferung vorzulegen. In begründeten Einzelfällen ist außer einer Untersuchung der Feststoffe auch die Eluatuntersuchung
durchzuführen. Wird von mehr als einer Herkunftsstelle Boden angeliefert, so ist je Herkunftsstelle mengenabhängig mindestens eine Untersuchung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nur beprobte Böden angeliefert werden. Die Kosten der Untersuchungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftraggeber behält sich Kontrollprüfungen nach den Kriterien der LAGA vor. Bei negativem Ergebnis hat der Auftragnehmer die beanstandeten Böden kostenfrei auszubauen und entsprechend den Richtlinien zu
entsorgen. Er trägt dann auch die Kosten der Kontrolluntersuchung. Im Falle einer Oberbodenlieferung ist der Oberboden vor Einbau der Bauleitung vorzuzeigen und unter Angabe der Herkunft in stets gleichbleibender Qualität nachzuliefern.
2.24 Umrechnung von Schüttgütern
Für sämtliche Positionen mit hohem Materialanteil wird ein Baustoffnachweis verlangt. Festgestellte Fehlmengen werden abgezogen, eine Mehrmenge wird nicht vergütet.
Umrechnungsfaktoren für Baustoffe:
siehe nachfolgende Aufstellung. Die darin angegebenen Umrechnungsfaktoren haben nur abrechnungstechnische Bedeutung.
Sofern in den einzelnen Positionen die Verrechnung von Schüttgütern nach m³ und nicht nach Lieferschein ausgeschrieben ist, gilt grundsätzlich die Abrechnung nach fest gefügter, verdichteter Masse.
Werden für die ausgeschriebenen Arbeiten im Zuge anderer Untersuchungen (Kontrollprüfungen und Gütenachweise) an neutralen Instituten auch Gewichte von Schüttgütern ermittelt, treten die dort festgestellten an
die Stelle der hier festgelegten Werte.
Material /Schüttung lose geschüttet /verdichtet (in t) / (in t)
Sand 0-2mm: 1,56t/m³ (lose); 1,85t/m³ (verdichtet)
Kiessand 0-32mm: 1,72t/m³ (lose); 2,05t/m³ (verdichtet)
Schotter 32-45mm: 1,52t/m³ (lose); 1,75t/m³ (verdichtet)
Schotter 45-56mm: 1,52t/m³ (lose); 1,75t/m³ (verdichtet)
Siebschutt: 1,80t/m³ (lose); 2,08t/m³ (verdichtet)
Schottertragschicht: 1,80t/m³ (lose); 2,15t/m³ (verdichtet)
Frostschutztragschicht: 1,80t/m³ (lose); 2,15t/m³ (verdichtet)
Unbewehrter Beton: 2,40t/m³ (verdichtet)
Bewehrter Beton: 2,50t/m³ (verdichtet)
Oberboden: 1,70t/m³ (verdichtet)
Schutt/ Unrat: 1,80t/m³ (verdichtet)
Recyclingmaterial: 2,10t/m³ (verdichtet)
Boden:- : 1,65-2,00t/m³ (verdichtet)
Asphaltabbruch: 1,60t/m³ (lose)
Betonabbruch: 1,50t/m³ (lose)
Schnittgut Gehölze: 0,15t/m³ (lose)
Grüngut (Rasenschnitt): 0,35t/m³ (lose)
Wurzelstöcke: 0,45t/m³ (lose)
II. ALLGEMEINE REGELUNGEN
III. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Es gelten die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C, insbesondere:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18315 Verkehrswegearbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel
DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten
DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN 1341 – Platten aus Naturstein für Außenbereiche
DIN EN 1342 – Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche
DIN EN 1343 – Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche
Es sind alle DIN Normen und technischen Vorschriften in Ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
III. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
IV. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN IV. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Es sind alle DIN Normen und technischen Vorschriften in Ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
Nachstehende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteile. Merkblätter, Richtlinien, Empfehlungen sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten und die enthaltenen Hinweise durchzuführen.
Verkehrssicherung:
ZTV-SA, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an
Arbeitsstellen an Straßen
RSA, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Hinweise zur Baustellenabsicherung (BABSI)
Ausführung:
TA-Abfall, Technische Anleitung zur Lagerung, chemischen/physikalischen/biologischen Behandlung,
DepV, Verordnung über Deponien und Langzeitlager
ZTV A-StB, Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
ZTV Ew-StB, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau
Richtlinien für die Herstellung von Entwässerungskanälen und -leitungen (ATV-Arbeitsblatt A139)
ZTV E-StB, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
ZTV SoB-StB, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (Anmerkung: die in Nr. 2.3.4.2 genannte "60%-Öffnung" wird nicht zugelassen!)
ZTV Pflaster-StB, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
ZTV La-StB, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
ZTV Asphalt-StB, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt
TL BuB E-StB, Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus
TL Gestein-StB, Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
TL Pflaster-StB, Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattendecken und Einfassungen
MVV Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen
M FP 1, Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen, Teil 1, Regelbauweise (ungebundene Ausführung), FGSV
Arbeitspapier Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung, FGSV
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in der jeweils gültigen Fassung, ortspolizeiliche Vorschriften und Auflagen.
IV. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
V. HINWEIS EXTERNE BEREITSTELLUNGSFLÄCHE V. HINWEIS EXTERNE BEREITSTELLUNGSFLÄCHE/ ZWISCHENLAGER
Gilt für: sämtl. Positionen zum Abbruch/ Ausbau, Lagerung und Entsorgung von Boden- und RC-Material.
Der in den LV-Positionen beschriebene Boden- bzw. RC-Material-Abtrag sind sortengetrennt zu lösen, auf den LKW zu verladen und wie folgt zu handhaben:
Lösen, Laden und Abtransport zu einer externen Bereitstellungsfläche des AN, dort Sammeln und Aufmieten zu Haufwerken; Rücktransport des wiederzuverwendenden Materials auf die Baustelle zum Einbau. Deklaration des zu entsorgenden/ verwertenden Materials erfolgt durch den AG auf der Bereitstellungsfläche; von dort Abtransport zur Entsorgungseinrichtung nach Ergebnis der Deklaration. Die Kosten der Beprobung übernimmt der AG.
An die Bereitstellungsfläche werden Forderungen über die Standsicherheit des Untergrundes, die einschränkungsfreie Befahrbarkeit sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Schadstoffen in Boden und Entwässerungssystem gestellt. Flächen in geplanten oder amtlich festgesetzten Schutzgebieten sind ausgeschlossen. Die Fläche zur Zwischenlagerung ist mit einer dichten Abdeckung zu versehen, das gelagerte Material ist ebenfalls wasserdicht abzudecken. Ein Wasserabfluss in den Boden oder die Kanalisation ist zu verhindern. Das Zwischenlager ist bis das Ergebnis der Beprobung und die Annahmeerklärung des Deponiebetreibers vorliegt ordnungsgemäß nach den gültigen Vorschriften zu betreiben.
Der AN hat nach Zuschlagserteilung eine geeignete Fläche zu benennen (Lage/ Größe). Die Fläche muss mit LKW und Lader befahrbar und eine ausreichende Kapazität aufweisen. Die entsprechenden LV-Positionen umfassen die Materialgewinnung, Quertransport zu den Bereitstellungsflächen außerhalb des Baufeldes, Aufhaldung zu Haufwerken, Rücktransport sowie Transport zur Entsorgung/ Verwertung. Sowie die Kosten für das beschaffen, vorhalten und Rückbau des Bereitstellungslagers.
Die Fläche ist nach Abstimmung mit dem Betreiber nach Abtransport der gelagerten Materialien wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Diese Leistungen sind werden nicht extra vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
V. HINWEIS EXTERNE BEREITSTELLUNGSFLÄCHE
1 BA 3
1
BA 3
1.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG, VORBER. ARBEITEN
1.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG, VORBER. ARBEITEN
1.02 ABBRUCH UND RÜCKBAUARBEITEN
1.02
ABBRUCH UND RÜCKBAUARBEITEN
1.03 BAUTECHN. BODENARBEITEN
1.03
BAUTECHN. BODENARBEITEN
1.04 ENTSORGUNG
1.04
ENTSORGUNG
1.05 TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN
1.05
TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN
1.06 BAUKONSTRUKTIONEN IN AUßENANLAGEN
1.06
BAUKONSTRUKTIONEN IN AUßENANLAGEN
1.07 RETENSIONSAUFBAU
1.07
RETENSIONSAUFBAU
1.08 WEGE, PLÄTZE, EINFASSUNGEN
1.08
WEGE, PLÄTZE, EINFASSUNGEN
1.09 SPORTSPIELPLATZ
1.09
SPORTSPIELPLATZ
1.10 AUSSTATTUNG UND EINBAUTEN
1.10
AUSSTATTUNG UND EINBAUTEN
1.11 VEGETATIONSTECHN. BODENARBEITEN
1.11
VEGETATIONSTECHN. BODENARBEITEN
1.12 SAATARBEITEN, PFLANZARBEITEN
1.12
SAATARBEITEN, PFLANZARBEITEN
1.13 FERTIGSTELLUNGS- UND ENTWICKLUNGSPFLEGE
1.13
FERTIGSTELLUNGS- UND ENTWICKLUNGSPFLEGE
1.14 STUNDENLOHNARBEITEN / FAHRZ. UND MASCH.
1.14
STUNDENLOHNARBEITEN / FAHRZ. UND MASCH.
1.15 MATERIALLIEFERUNGEN
1.15
MATERIALLIEFERUNGEN
2 BA 3 QUARTIER
2
BA 3 QUARTIER
2.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG, VORBER. ARBEITEN
2.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG, VORBER. ARBEITEN
2.02 ABBRUCH UND RÜCKBAUARBEITEN
2.02
ABBRUCH UND RÜCKBAUARBEITEN
2.03 BAUTECHN. BODENARBEITEN
2.03
BAUTECHN. BODENARBEITEN
2.04 ENTSORGUNG
2.04
ENTSORGUNG
2.05 TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN
2.05
TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN
2.06 BAUKONSTRUKTIONEN IN AUßENANLAGEN
2.06
BAUKONSTRUKTIONEN IN AUßENANLAGEN
2.07 WEGE, PLÄTZE, EINFASSUNGEN
2.07
WEGE, PLÄTZE, EINFASSUNGEN
2.08 AUSSTATTUNG UND EINBAUTEN
2.08
AUSSTATTUNG UND EINBAUTEN
2.09 VEGETATIONSTECHN. BODENARBEITEN
2.09
VEGETATIONSTECHN. BODENARBEITEN
2.10 SAATARBEITEN, PFLANZARBEITEN
2.10
SAATARBEITEN, PFLANZARBEITEN
2.11 METALLBAU
2.11
METALLBAU
2.12 FERTIGSTELLUNGS- UND ENTWICKLUNGSPFLEGE
2.12
FERTIGSTELLUNGS- UND ENTWICKLUNGSPFLEGE
2.13 STUNDENLOHNARBEITEN / FAHRZ. UND MASCH.
2.13
STUNDENLOHNARBEITEN / FAHRZ. UND MASCH.
2.14 MATERIALLIEFERUNGEN
2.14
MATERIALLIEFERUNGEN
3 BA 4
3
BA 4
3.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG, VORBER. ARBEITEN
3.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG, VORBER. ARBEITEN
3.02 ABBRUCH UND RÜCKBAUARBEITEN
3.02
ABBRUCH UND RÜCKBAUARBEITEN
3.03 BAUTECHN. BODENARBEITEN
3.03
BAUTECHN. BODENARBEITEN
3.04 ENTSORGUNG
3.04
ENTSORGUNG
3.05 TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN
3.05
TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN
3.06 BAUKONSTRUKTIONEN IN AUßENANLAGEN
3.06
BAUKONSTRUKTIONEN IN AUßENANLAGEN
3.07 WEGE, PLÄTZE, EINFASSUNGEN
3.07
WEGE, PLÄTZE, EINFASSUNGEN
3.08 AUSSTATTUNG UND EINBAUTEN
3.08
AUSSTATTUNG UND EINBAUTEN
3.09 VEGETATIONSTECHN. BODENARBEITEN
3.09
VEGETATIONSTECHN. BODENARBEITEN
3.10 SAATARBEITEN, PFLANZARBEITEN
3.10
SAATARBEITEN, PFLANZARBEITEN
3.11 FERTIGSTELLUNGS- UND ENTWICKLUNGSPFLEGE
3.11
FERTIGSTELLUNGS- UND ENTWICKLUNGSPFLEGE
3.12 STUNDENLOHNARBEITEN / FAHRZ. UND MASCH.
3.12
STUNDENLOHNARBEITEN / FAHRZ. UND MASCH.
3.13 MATERIALLIEFERUNGEN
3.13
MATERIALLIEFERUNGEN
4 BA 4 INNENHOF
4
BA 4 INNENHOF
Hinweistext Innenhof Auf die erschwerte Zugänglichkeit des Baufeldes wird gemäß VOB/A § 7 Abs. 1 Nr. 3 hingewiesen.
Die Baumaßnahme befindet sich in einem Innenhof. Der Innenhof ist dreiseitig vom Gebäude umschlossenDie Baustelle ist nicht ebenerdig oder direkt über öffentliche Verkehrsflächen anfahrbar. Die Beschickung des Innenhofs kann nicht durch das Erdgeschoss des Gebäudes erfolgen. Eine Material- und Gerätelogistik ist über die Rampe des Hochbaus möglich sowie mit Hilfe eines Kranes über die Attika der Tiefgarage. Die Rampe beginnt mit einer Breite von ca 6 m und verjüngt sich zum Innenhof auf 2,5 m. Das Gefälle der Rampe beträgt 10% im flachsten Bereich und 16,5 % im steilsten Bereich. Bauseitige Kräne stehen nicht zur Verfügung. Die Bedingungen vor Ort sind vom Bieter vor der Kalkulation zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat diese erschwerten Bedingungen bei seiner Kalkulation und Ablaufplanung vollständig zu berücksichtigen. Etwaige Mehrkosten aufgrund eingeschränkter Zugänglichkeit sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Bei Kranstellung an der Örtlichkeit TG Zufahrt dürfen die Fundamentfüße der Stützwände nicht beschädigt werden und das Material muss in transportfähigen Einheiten nicht schwerer als 3 to bereitgestellt werden.
Dieses Leistungsverzeichnis bezieht sich vollumfänglich auf vorausgegangene BA 4.
Die Titel Baustelleneinrichtung/vorbereitende Arbeiten, Abbruch und Rückbauarbeiten, Bautechnische Bodenarbeiten, Entsorgung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, Stundenlohnarbeiten/Fahrz. und Masch. und Materiallieferungen beschreiben alle Leistungen des Teilbereiches BA 4 inklusive BA 4 Innenhof
Hinweistext Innenhof
4.01 RETENSIONSAUFBAU
4.01
RETENSIONSAUFBAU
4.02 TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN
4.02
TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN
4.03 BAUKONSTRUKTIONEN IN AUßENANLAGEN
4.03
BAUKONSTRUKTIONEN IN AUßENANLAGEN
4.04 WEGE, PLÄTZE, EINFASSUNGEN
4.04
WEGE, PLÄTZE, EINFASSUNGEN
4.05 SPIELPLATZFLÄCHE
4.05
SPIELPLATZFLÄCHE
4.06 AUSSTATTUNG
4.06
AUSSTATTUNG
4.07 VEGETATIONSTECHN. BODENARBEITEN
4.07
VEGETATIONSTECHN. BODENARBEITEN
4.08 SAATARBEITEN, PFLANZARBEITEN
4.08
SAATARBEITEN, PFLANZARBEITEN