Sohlenabdichtung
Ilmenau Schule Deutsch Evern - Neubau einer dreizügigen Grundschule
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angabe Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins (10.04.2026) voraus. Gewertet werden nur Angebote, die an den geforderten Stellen unterschrieben wurden. Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen. Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprägungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen. Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich vereinbart werden. Unterschrift/Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich. Als Eignungsnachweis ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) für nicht präqualifizierte Unternehmen ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden. Vertragsstrafe: 0,20% p.T. bis maximal 5% der Bruttoauftragssumme inkl. Nachträge. Gewährleistungssicherheit: 5 % vom Bruttoechnungsbetrag Vergabeverfahren: offenes Verfahren Abzüge Netto Vertragserfüllungssicherheit Bürgschaft: 10 % anteiliges Bauwasser:  0,3 % anteiliger Baustrom: 0,3 % Bauhaftpflicht- und Feuerrohbauversicherung: 0,3 %
Allgemeine Angabe
Allegemeine Angaben und Festlegungen 1. Angaben zur Baumaßnahme Im Rahmen des Neubaus der Ilmenau-Schule in Deutsch Evern, wird ein zweigeschossiges Gebäude errichtet. Das Gebäude ist als 3-zügige Grundschule mit folgenden Funktionsbereichen geplant: Versammlungsstätte/Mensa, Versammlungsstätte, Selbstlernzentrum, Werkraum sowie Verwaltungsbereiche. Das Gebäude wird mit einer Höhe von ca. 12,20 m ausgeführt und ist der Gebäudeklasse 3 gemäß NBauO zuzuordnen. Die Baumaßnahme umfasst insbesondere: die Errichtung eines zweigeschossigen Schulgebäudes, welches zugleich eine bauliche Abgrenzung zum westlich angrenzenden Einfamilienhausgebiet bildet und als Lärmschutz fungiert, die Verlegung und Neugestaltung des Haupteingangsbereichs, einschließlich Haupttreppe und eines barrierefreien Aufzugs, die Herstellung von Verkehrsflächen, Stellplätzen sowie die Umgestaltung der angrenzenden Bereiche zu Sport- und Tennisflächen. 2. Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Das Baugrundstück der Ilmenau-Schule liegt in Deutsch Evern im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 "Moorfeld", 1. Änderung (2020) und umfasst eine Fläche von ca. 13.834 m², Adresse Moorfeld 9, 21407 Deutsch Evern Angrenzende Nutzungen: Westlich: Einfamilienhausbebauung entlang des Graswegs Nördlich: Kita, Sporthalle und Jugendzentrum an der Straße Moorfeld Östlich: Tennisplätze, Pkw-Stellplätze und Fußballfeld Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Moorfeld sowie über die neu hergestellte Zufahrtsstraße zum Baufeld. Der neu hergestellte Parkplatz steht dem Auftragnehmer nicht zur Nutzung zur Verfügung. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer (AN) vorzusehen. Alle Fahrwege innerhalb des Baugrundstücks sind jederzeit als Feuerwehrzufahrten und Rettungswege freizuhalten. Die Mindestdurchfahrtsbreite beträgt 3,00 m. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb ausgewiesener Bereiche ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen wird je Verstoß eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 EUR erhoben. 3. Bauleistung Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben zu Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen umfassen auch den Herstellungsprozess bis zur vollständig fertiggestellten Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen Vorschriften sowie der behördlichen Auflagen. Die Bauleistung umfasst insbesondere: Lieferung und Bereitstellung aller Stoffe und Bauteile, Abladen, Lagern und innerbaustellliche Transporte, alle erforderlichen Neben- und Vorarbeiten. das Einbringen, Vorhalten und Entfernen von Arbeits- und Schutzgerüsten für eigene Leistungen, sofern und soweit diese für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Alle Positionen des Leistungsverzeichnisses sind als Liefer- und Montageleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Leistungen außerhalb des vertraglichen Leistungsumfangs dürfen ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers (AG) ausgeführt werden. Spätestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn hat der AN die notwendigen Maße sowie die baulichen Voraussetzungen eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und mit den Ausführungsunterlagen abzugleichen. Bei der Bauausführung muss ständig eine fachkundige, deutschsprachige Bauleitung gewährleistet sein, die darüber zu wachen hat, dass die anerkannten Regeln der Technik beachtet und die im Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt wird. 4. Abfallrechtliche Verantwortung und Entsorgungsleistungen Der Auftragnehmer ist Abfallerzeuger und Abfallbesitzer im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für sämtliche im Zusammenhang mit seinen vertraglichen Leistungen anfallenden Abfälle. Er organisiert eigenverantwortlich und ohne gesonderte Weisung des Auftraggebers die ordnungsgemäße Sammlung, Trennung, Verwertung bzw. Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle unter Einsatz zugelassener Entsorgungsfachbetriebe. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche abfallrechtlichen Pflichten, insbesondere die Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung (NachwV) sowie alle weiteren gesetzlichen Dokumentations- und Anzeigeverpflichtungen. Der Eignungsnachweis der eingesetzten Entsorgungsfachbetriebe ist der Bauüberwachung spätestens 2 Wochen vor geplantem Abtransport vorzulegen. Sämtliche Entsorgungs- und Verwertungsnachweise sind vollständig und prüffähig vor Abnahme einzureichen. Fehlende oder unvollständige Nachweise gelten als wesentlicher Mangel und berechtigen zur Verweigerung der Abnahme. Alle im Zusammenhang mit der Entsorgung stehenden Leistungen, einschließlich Sammlung, Bereitstellung, Transport, Verwertung, Entsorgung und Nachweisführung, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht nicht. 5. Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Die Lage der Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser ist dem Lageplan zu entnehmen. Die Nutzung der Anschlüsse ist vorab mit der örtlichen Objektüberwachung des AG abzustimmen, da diese gewerkeübergreifend zur Verfügung gestellt werden. Das Laden von Elektrofahrzeugen des AN über die Anschlüsse des AG ist unzulässig. Bei Verstößen wird je Fall eine Bearbeitungsgebühr von 250 EUR erhoben. 6. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit sowie hydrologische Werte Die Baugrundverhältnisse ergeben sich aus dem Bodengutachten der BFB Büro für Bodenprüfung GmbH vom 14.07.2019 sowie ergänzenden gutachterlichen Stellungnahmen. Der Baugrund besteht überwiegend aus sandigen Böden mit ausreichender Tragfähigkeit. Der Bemessungsgrundwasserstand beträgt 29,20 m NHN. Die vorgesehenen Gründungen liegen oberhalb des Bemessungsgrundwasserstandes. Bei ordnungsgemäßer Ausbildung des Geländeprofils ist nicht mit Schichtenwasser zu rechnen. Besondere Wasserhaltungsmaßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Ein Auftrieb ist gutachterlich nicht anzusetzen. 7. Vorhandene Anlagen im Baufeld Es befinden sich Anlagen bzw. Leitungen (Trinkwasser, Regenwasser, Schmutzwasser, Strom) im Baufeld. Darüber hinaus sind keine weiteren Hindernisse bekannt. Vor Beginn der Arbeiten ist der AN verpflichtet, soweit für seine Leistungen erforderlich, selbstständig eine Schachterlaubnis bei der Projektleitung des AG bzw. der zuständigen Abteilung des AG mit mindestens einer Woche Vorlauf einzuholen. 8. Besondere Vorgaben zum Bauen am Rand der Baustelle Aufgrund der angrenzenden Nutzungen (Kindergarten, Sporthalle, Jugendzentrum) sind lärm- und erschütterungsintensive Arbeiten auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Es gelten die Bestimmungen des BImSchG, der AVV Baulärm sowie folgende Festlegungen: 8.1. Arbeitszeiten Montag bis Freitag: 07:00 - 20:00 Uhr Samstag: 08:00 - 16:00 Uhr Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen einer behördlichen Genehmigung, die vom AN eigenverantwortlich einzuholen ist. Hieraus resultierende Stillstandszeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 8.2. Maßnahmen zur Lärmminderung Verwendung schallgedämpfter Geräte und Maschinen Abschalten von Geräten bei Nichtgebrauch Lärmintensive Arbeiten nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG (mind. 7 Tage Vorlauf) Minimierung dynamischer Lasten auf den Baugrund. 8.3. Vorabstimmungen zur Nutzung abgasproduzierender Geräte Die Aufstellung sowie der zeitliche Einsatz von Geräten und Maschinen mit Abgasemissionen (z. B. Verbrennungsmotoren, Notstromaggregate, Baumaschinen mit Dieselmotoren) sind vor Inbetriebnahme mit der örtlichen Objektüberwachung des Auftraggebers abzustimmen. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: Lage von Luftansaugungen und Fortluftöffnungen angrenzender Gebäude, angrenzende sensiblen Nutzungen (z. B. Kindergarten, Sporthalle, Jugendzentrum) Vermeidung von Abgasbelastungen für Nutzer und Anwohner. Die Inbetriebnahme solcher Geräte ohne vorherige Abstimmung ist unzulässig. Etwaige aus der Abstimmung resultierende Einschränkungen oder Stillstandszeiten, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 9. Schutz von Bäumen Innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche befinden sich keine zu schützenden Bäume. 10. Teilnahme an Baubesprechungen Die Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen während der eigenen Ausführungszeit ist verpflichtend. Der verbindliche Wochentag wird im Rahmen der Vorbereitungsbesprechungen vor Beginn der Bauarbeiten festgelegt. 11. Bautagesberichte Bestandteil der Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers ist die Erstellung von Bautagesberichten zur Dokumentation des zeitlichen Ablaufs des Bauvorhabens und besonderer Umstände während der Bauausführung. Die Aufwendungen für die Bautagesberichte sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Berichte sind arbeitstäglich anzufertigen und jeweils 1 x wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung digital als PDF-Datei zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer bzw. Nachunternehmer (Polier / Facharbeiter / Helfer), Übernahme des Dienstes bei Schichtwechsel, Vertretung und Nachfolge, Name des Bauleiters des bei etwaigem Wechsel, mündliche Weisungen von Vorgesetzten an den Bauführer, Zahl und Umfang der eingesetzten Großgeräte, Materialtransporte, Eingang von Ausführungszeichnungen, Änderungs- und Berichtigungsblättern sowie Aushändigungsvermerk an den Auftragnehmer, Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs / einzelner Bauabschnitte, Abweichungen von der Planung einschl. deren Begründung und Genehmigung oder Verweis auf die entsprechenden Dokumente, Erledigung vorgeschriebener Prüfungen einschl. Dokumentation der Prüfergebnisse oder Verweis auf die Dokumentation, Hinweise auf Anordnungen der Bauüberwachung gem. § 4 Abs. 1 VOB/B, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige Vorkommnisse. Behinderungsanzeigen jeglicher Art muss der Auftragnehmer in seinem Bautagebuch erwähnen; die Erwähnung im Bautagebuch gilt jedoch nicht als förmliche Anzeige. 12. Werbung Firmenwerbung an und in Gebäuden und / oder Gerüsten ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist je Verstoß eine Bearbeitungsgebühr von 250 EUR zu entrichten. 13. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Die Arbeiten des AN verlaufen im Anschluss, im Vorfeld oder parallel mit Arbeiten anderer Gewerke. Die gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination ist zu gewährleisten und in Bezug auf erkennbare Mehraufwendungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. 16. Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise Die Datenblätter, Zulassungen usw. sind unaufgefordert 2 Wochen vor Bestellung bzw. Anlieferung auf die Baustelle dem AG und seiner örtlichen Bauüberwachung vorzulegen. 17. Datenaustausch nach GAEB-Format XML 3.2 oder 3.3 Der Datenaustausch erfolgt nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) über die Schnittstelle GAEB DA XML. Der Datenaustausch zwischen dem Auftragnehmer und dem Planer ist für folgende Bearbeitungsphasen vorgesehen: Angebotsabgabe als Datei *.X84 Nachtragsangebote als Datei *.X86 Aufmaßübergabe als Datei *.D11/*.D12/*.X31 Die Mengen-/Massenaufstellung erfolgt nach der REB-Verfahrensbeschreibung 23.003 "Allgemeine Mengenberechnung". 18. Nachträge Nachträge werden jeweils unter der Titel-Nr. 99 aufgestellt. Nachträge müssen lückenlos nummeriert sein, auch bei Ablehnung eines Nachtragsangebots bleibt die Nummerierung bestehen. Beispiel: Nummer    Titel    Bereich    Positionen NT 1       99.    1.       10 bis xx, NT 2       99.    2.       10 bis xx usw. Aufgestellte Positionen müssen nach Mehrungen und Minderungen getrennt und mit Zwischensummen ausgewiesen werden. Neue Positionen und Massenmehrungen (mit Angabe Bezug auf die ursprüngliche LV-Position) sind innerhalb des eingereichten Nachtrages durchzunummerieren, Massenminderungen sind unter Angabe der LV-Position aufzustellen. Handelt es sich im Nachtrag um neue Positionen, so ist ein Kalkulationsnachweis beizulegen, aus dem die Einzelkosten der Teilleistungen (Stoffkosten, Lohnkosten inkl. Zeitansätze, Gerätekosten, sonstige Kosten) und Zuschläge ersichtlich sind. Die Angabe von Kostengruppen ist erforderlich. Die Nachträge sind an den Bauherrn zu adressieren und zur Prüfung beim Planer mit allen Nachweisen sowohl in Papierform als auch im vereinbarten GAEB-Format einzureichen. Nicht prüfbare, insbesondere unvollständige Nachträge werden ungeprüft an den Auftragnehmer zurückgesandt. 19. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung hat in kumulierter Form unter Benennung der jeweiligen LV / Nachtragsposition zu erfolgen. 20. Abnahme und Leistungsabschluss Ein Leistungsabschluss besteht erst bei Abnahme aller geforderter Leistungen. Die erfolgt mit einer formalen Schluss-Abnahme und sich ggf. daraus ergebender untergeordneter Mängelbeseitigungen mit Nachabnahme. Die Leistungen des AN sind erst nach Vorlage einer vollständigen Dokumentation beendet, der Anspruch zur Einreichung einer Schlussrechnung wird erst damit erreicht. Spätestens zwei Wochen vor Abnahme durch den Bauherrn, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Fachunternehmer-Erklärungen, Fachbauleiter-Erklärungen, Übereinstimmungserklärungen sowie evtl. Behörden-Abnahmepapiere vollständig beizubringen. Vor Abnahme sind die ausgeführten Arbeiten durch den Auftragnehmer zu prüfen, ggf. zu reinigen und ordnungsgemäß mit der Abnahme zu übergeben. 21. Codierung für Mails, Pläne, Dokumente usw. In sämtlichen Schriftverkehr ist die richtige Codierung nach Vorgaben der Fachplaner, der Architekten und des Bauherrn einzuhalten. Dies betrifft vor allem die Codierung in den Betreffzeilen von E-Mails, den Plannummerierungen und Protokollen. Bei Nichteinhaltung werden diese Dokument nicht akzeptiert. 22. Dokumentationsunterlagen Die Dokumentationsunterlagen über die erbrachte Leistung sind vom Auftragnehmer zu erstellen und mind. 2 Wochen vor der Stellung seiner Schlußrechnung in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. In Papierform gem. nachstehenden Anforderungen Äußere Form: Ordner DIN A4 Stehsammler für Zeichnungen >DIN A3 Inhalt: Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der Projektbeteiligten Inhaltsübersicht kompletter Satz aller Ausführungszeichnungen mit maßstäblich eingetragenen Änderungen Bauwerksbuch, Baustellendokumentation, eingebaute Materialien Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheide und Abnahmeprotokolle Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen sowie in digitaler Form (Stick). Pläne als pdf-Datei und dgw-Datei 23. Urkalkulation Mit der Auftragserteilung ist die Urkalkulation dem Auftraggeber auszuhändigen.
Allegemeine Angaben und Festlegungen
Fristen Es gelten die Vertragsfristen (verbindliche Fristen): 1. Ausführungsfristen (Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung): · Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B), vorgesehen nach vorherigem Abruf somit der 06.07.2026 geplant . · Vollendung Rohbau (abnahmereife Fertigstellung): 154 Werktagen nach Abruf durch den Auftraggeber, somit geplant 19.12.2026) bis 15.01.2027 Restleistungen · KfW - Frist: Der 30.05.2027 ist als Fertigstellungstermin für mehrere Gewerke bindend. Dazu gehört auch der Rohbau. Der vorgenannte Termin 30.05.2027 ist eine zwingende Voraussetzung zum Erhalt der KfW Mittel. 2. Einzelfristen (Die nachstehend genannten Einzelfristen sind ebenfalls verbindliche Vertragsfristen) Fertigstellung Stahlbetondecke über EG : 107 Werktage nach Abruf durch den Auftraggeber, mithin geplant 24.10.2026 Die Werk- und Montageplanung ist spätestens 25 Werktage nach Abruf Ausführungsbeginn dem Statiker und dem Architekten zur Prüfung vorzulegen. Die folgenden Informationen und Unterlagen sind vom AN unaufgefordert, innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen: Benennung des zum Einsatz kommenden Bauleiters Benennung des zum Einsatz kommenden Aufsichtsführenden Benennung des zum Einsatz kommenden sach- und fachkundigen     Personals Baustelleneinrichtungsplan Bauzeitenplan Vor Baubeginn sind alle Zertifikate für Materialien, Geräte u. ä. an die Objektüberwachung/Bauherren zur Überprüfung vorzulegen. Übergabe von Dokumentation für die Brandschutzdokumentation während der Bauphase Benutzung von Programme: Planserver Mängelmanagement UNTERLAGEN UND PLÄNE ZUR KALKULATION Neben dem Leistungsverzeichnis werden folgende Unterlagen übergeben: · ILM_AR_5_LA_BE_XXXX_F_B - Lageplan Gesamtgenehmigung Baugenehmigung 190714_Bodengutachten Grundschule Deutsch Evern ILM_AR_5_LA_BE_XXXX_F_B - Baustelleneinrichtung ILM_AR_5_GR_UG_XXXX_F_F - Grundriss - Untergeschoss ILM_AR_5_GR_E0_XXXX_F_G - Grundriss - Erdgeschoss ILM_AR_5_GR_E1_XXXX_F_H- Grundriss - 1. Obergeschoss ILM_AR_5_GR_DG_XXXX_F_F - Grundriss - Dachgeschoss ILM_AR_5_GR_DA_XXXX_F_D - Grundriss - Dachaufsicht ILM_AR_5_AN_AW_XXXX_F_D - Ansicht West ILM_AR_5_AN_AO_XXXX_F_E - Ansicht Ost ILM_AR_5_AN_AS_XXXX_F_D - Ansicht Süd ILM_AR_5_AN_AN_XXXX_F_D - Ansicht Nord ILM_AR_5_SC_AA_XXXX_F_F - Schnitt A-A ILM_AR_5_SC_BB_XXXX_F_F - Schnitt B-B ILM_AR_5_SC_CC_XXXX_F_F - Schnitt C-C ILM_AR_5_SC_DD_XXXX_F_F - Schnitt D-D ILM_AR_5_DE_FU_0001_F_A__Sohle, Streifenfundamente, WU ILM_AR_5_DE_FA_0003_F_A__Aufzug, Längsschnitt ILM_AR_5_DE_RO_0002_F_A__Decken und Wände ILM_AR_5_DE_BK_0001_F_A__Kragbalkon ILM_AR_05_GR_EG_Auflagerung_Unterzuege_260212 21-159_Statik-signed 21-159 1. Nachtrag A-Vorabzug Stand 26.02.2026-Kurzfassung 21-159-P-01A-VA-Grundriss Dachgeschoss + Dachkonstruktion - Teil 1 21-159-P-02A-VA-Grundriss Dachgeschoss + Dachkonstruktion - Teil 2 21-159-P-03A-VA-Grundriss 1.Obergeschoss - Teil 1 21-159-P-04A-VA-Grundriss 1.Obergeschoss - Teil 2 21-159-P-05A-VA-Grundriss Erdgeschoss - Teil 1 21-159-P-06A-VA-Grundriss Erdgeschoss - Teil 2 21-159-P-07A-VA-Grundriss Untergeschoss + Gründung - Teil 1 21-159-P-08A-VA-Grundriss Untergeschoss + Gründung - Teil 2 21-159-P-09A-VA-Grundriss Außentreppe 21-159-P-10A-VA-Schnitte ILM_Statisch erforderliche Ortbetonwände_260217
Fristen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Für alle Regelwerke gilt: Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten für das Gewerk jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss aktuell gültigen Fassungen, einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die Leistungspositionen beinhalten, wenn nicht anders beschrieben, das Liefern, den Transport bis zur Einbaustelle und das fachgerechte Montieren bzw. Einbauen der Materialien. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Mauerarbeiten mdash; DIN 18330 Die Abschnitte 0 - 5 der ATV umfassen den sachlichen Geltungsbereich. Ergänzungen hierzu: 1. Windeinwirkung Das Gebäude wird in die Windlastzone 2 eingestuft. 2. Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke. Das Gebäude gründet sich auf Streifenfundamenten und integrierten Köcherfundamenten. Die Gründungstiefe der Streifenfundamente liegt bei -1,265 m bezogen auf OKFF EG. Lasten benachbarter Bauwerke haben keinen Einfluß auf die Gründung. 3. Ausbildung von Baugruben. Die Baugrube wird durch den Rohbauer erstellt. Lage und Maße sind der beiliegenden Planung zu entnehmen. 4. Art, Lage und Ausbildung benachbarter Bauteile, gegen die gemauert werden soll. Das Mauerwerk soll in Teilbereichen als tragendes KS-Mauerwerk ausgeführt werden. Nichttragendes MW erhält gleitende Deckenanschlüsse. 5. Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten. Das Rohbauunternehmen stellt für die eigenen Arbeiten auch das Gerüst, insoweit die Arbeiten und das Montagekonzept eine Gerüststellung erfordern. Bauseits wird für die Arbeiten des Rohbaues kein Gerüst gestellt. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Betonarbeiten mdash; DIN 18331 Die Abschnitte 0 - 5 der ATV umfassen den sachlichen Geltungsbereich. Ergänzungen hierzu: 1. Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke. Die Nachbarbebauung hat keinen Einfluß auf die Baumaßnahme. 2. Ausbildung von Baugruben. Die Baugrube wird durch den Rohbauer erstellt. 3. Art, Lage und Ausbildung benachbarter Bauteile, gegen die betoniert werden soll. Das Gebäude ist ein Mischbauwerk, bestehend aus Stahlbetonfertigteilen, Halbfertigteilen, Ortbetonteilen, Mauerwerk und Holzbauteilen. Ortbetonteile können je nach Bauablauf gegen Mauerwerk, Betonfertigteile oder Halbfertigteile betoniert werden. 4. Bewehrungseinbau Der Einbau der Bewehrung ist in die Einzelpositionen mit einzurechnen. Die Bewehrung wird gesondert vegütet. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Abdichtungsarbeiten mdash; DIN 18336 zu erfolgen. Die Abschnitte 0 - 5 der ATV umfassen den sachlichen Geltungsbereich. Ergänzungen hierzu: 1. Ausführung Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrtenist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Der Beginn der Abdichtungsarbeiten ist der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen, damit eine Überwachung der Arbeiten sichergestellt werden kann. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Vorstellen von Schutzschichten, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Gerüstarbeiten mdash; DIN 18451 Die Abschnitte 0 - 5 der ATV umfassen den sachlichen Geltungsbereich. Ergänzungen hierzu: Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit, BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen: Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile) DIN EN 12810-1   Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung DIN EN 12810-2   Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise 1.1. Art und Beschaffenheit der für das Gerüst zur Lastaufnahme oder Lastabtragung vorgesehenen Flächen und Punkte, z. B. Tragfähigkeit vorhandener Bauteile. Das Gerüst steht auf dem Gelände der Baugrube. Die Fläche ist eben abgezogen. Vordächer und Balkonbereiche müssen für die Aufstellung bzw. deren Nutzung als Aufstellfläche durch den Statiker freigegeben werden. 1.2. Art und Umfang des vorhandenen Aufwuchses, auf den für die Gerüste frei zu machenden Flächen. Die Fläche ist vom Erdbau bereits komplett freigeräumt. 1.3. Maße der einzurüstenden Flächen, insbesondere hinsichtlich horizontaler und vertikaler Gliederung durch Vor- und Rücksprünge, Gesimse, Kragplatten und dergleichen, in allen Bauphasen und einschließlich entsprechender Höhenangaben zu den Bauabschnitten. Soweit vorhanden, Ansichts- und Schnittzeichnungen der einzurüstenden Flächen. Im 1. OG befindet sich ein umlaufender Laubengang, der das Gerüst zwischen EG und 1. OG trennt. 1.4. Transportwege Im Rahmen der Kalkulation muß davon ausgegangen werden, dass das Gerüstmaterial von Hand im Bereich des Baufeldes transportiert werden muss. Allgemeine Angaben Kernbohrungen/Sägearbeiten Es gilt das REGELWERK Ausgabe Mai 2025 für die Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung von Betonbohren, Betonschneiden, Spalten und Pressen vom Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland   e.V. Geschäftsstelle Rößlerstraße 94, 64293 Darmstadt Folgene Leistungen sind Nebenleistungen, die nicht extra vergütet werden 1. Erstellen von Abbruchkonzepten, Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen 2. Heranbringen von Strom und Wasser bis zu einer Verlegelänge von 50 m von der Anschlussstelle bis zur jeweiligen Verwendungsstelle 3. Umsetzen von Maschinen, Werkzeugen, Geräten bis zu 30 m horizontal (ebenflächig) 4. Vorhalten, Auf-, Um- und Abbauen von Arbeitsgerüsten bis zu einer Arbeitshöhe von 3,00 m 5. Erstellen von Leistungsnachweisen und Aufmaßen als Abrechnungsgrundlagen 6. Absaugen des oberflächig anfallenden Spülwassers unter rohbauähnlichen Bedingungen. Im Bereich von Fugen, Rissen und Hohlräumen ist ein Absaugen nicht möglich 7. Die Regelbefestigung der einzusetzenden Technik und Hilfsmittel erfolgt mit gängigen Spreizdübeln (Metalldübeln). Die Dübel verbleiben im Bauteil. 8. Stahlschnitte bis 2,0 cm² Einzelschnittfläche 9. Werk- und Montagepläne Werden unvermutete Hindernisse, z.B. nicht angegebene Leitungen, Kabel, Kanäle etc. angetroffen, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten. Das Bohren oder Sägen ist unmittelbar zu beenden. Das Weiterarbeiten kann erst nach Freigabe durch die öBL erfolgen. Einfaches Abkleben des Arbeitsumfeldes mit Folie ist ausreichend und in die Preise einzurechnen. Bei Bohrungen durch Decken sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Kerne nicht herunterfallen können. Die Regelbefestigung der einzusetzenden Technik und Hilfsmittel erfolgt mit gängigen Spreizdübeln (Metalldübeln). Das Entfernen der Dübel ist in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren!
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
11 Dämmarbeiten / Abdichtungen
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Dämmarbeiten / Abdichtungen
11.02 Abdichtungen
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Abdichtungen