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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- 2441.11 -
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Objekt: Marineunteroffizierschule Plön
Plön, MUS, Neub Ugeb 47 u. 45
Gewerk: VOB DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Rohbauarbeiten
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
Baubeschreibung (Allgemein)
Baubeschreibung (Allgemein)
Auf dem Gelände der Marineunteroffizierschule in Plön sind der Bau von zwei neuen Unterkunftsgebäuden geplant.
Diese werden auf zwei separaten, nicht miteinander verbundenen Baufeldern auf der Liegenschaft erstellt.
Die Erschließung erfolgt über das Haupttor der Kaserne.
Die Flächen sind verkehrstechnisch über die befestigten Straßenflächen innerhalb des Geländes erschlossen.
Der Neubau des Unterkunftsgebäudes 47 soll auf einer ehemaligen Waldfläche an der südöstlichen Grenze des Geländes, in unmittelbarer Nähe zur provisorischen Aula (Gebäude 46), realisiert werden. Das Grundstück wird im Rahmen des Bauvorhabens an die bestehende Infrastruktur der Liegenschaft angeschlossen. Das Baufeld umfasst ca. 5.860m².
Der neue Baukörper ist, nahezu in Nordsüdrichtung ausgerichtet und fügt sich städtebaulich in die umgebende Bebauung ein. Er orientiert sich mit seiner Längsachse an den bereits bestehenden Unterkunftsgebäuden 48 und 50. Die Eingänge befinden si
Der Neubau des Unterkunftsgebäudes 54 ist auf der Fläche zwischen den Gebäuden 53 und der RÜH (Rettungsübungshalle) geplant. Das Grundstück ist an die bestehende Infrastruktur der Liegenschaft angeschlossen.
Das Baufed umfasst ca. 2.400m².
Der neue Baukörper ist, nahezu in Nordsüdrichtung ausgerichtet und fügt sich städtebaulich in die umgebende Bebauung ein. Er orientiert sich mit seiner Längsachse am bereits bestehenden Unterkunftsgebäude 53, sowie dem nördlich gelegenen Wirtschaftsgebäude. Die Eingänge befinden sich auf der Ostseite.
Die viergeschossigen Gebäude mit einer Gesamtabmessung von 57,70 m x 14,16 m sind mit einem 43° geneigten Satteldach versehen und werden über zwei Treppenräume an der Längsseite erschlossen.
Die Traufhöhe beträgt 10,50 m, die Firsthöhe beträgt 17,10 m.
Es handelt sich um einen Massivbau mit Mauerwerkswänden, Stahlbetondecken und einem Dachstuhl in Holzbauweise.
Das Satteldach wird als Kehlbalkendach mit einem verschieblichen Kehlriegel ausgeführt. Die Sparrenfußpunkte werden jeweils auf einem Stahlbetondrempel aufgelagert.
Über dem Gebäudemittelteil, mit u.a. der Lüftungszentrale, Putzraum und Kleidertrockenraum, bildet die Kehlbalkenlage den oberen Raumabschluss. Die Dachaussteifung erfolgt mit Stahl-Windsrispenbändern. Für die horizontale Aussteifung der Giebelwände ist jeweils ein liegender Verband in Höhe der Kehlbalkenlage vorgesehen. Stahlbetonbalken dienen als oberer Wandabschluss auf den Giebelwänden sowie den Querwänden in den Achsen 3 und 8.
In jedem Neubau sind jeweils 81 Einzelunterkünfte untergebracht. Pro Geschoss sind zudem je eine Teeküche und ein Putzmittelraum vorgesehen. Ein Kleidertrockenraum und ein Putzraum sind zusammen mit den Räumlichkeiten für Lüftungstechnik im Dachgeschoss untergebracht.
Von außen zugänglich, sind in den mittleren separaten Gebäudeteilen die Anschlussräume für Heizung, Elektro und Trinkwasser angeordnet. Der Fahrradunterstand ist zur Straße vorgelagert und bildet mit der seitlichen Bepflanzung den räumlichen Abschluss des Vorplatzes.
Aufgrund der Länge ist das Gebäude durch 2 Brandwände in 3 Brandabschnitte geteilt. An den Brandwänden sind Gebäudefugen angeordnet.
Erschließung
Die Erschließungen erfolgen über zwei Gebäudezugänge mit angegliedertem Treppenraum, über alle Geschosse. Die maximalen Längen für den 1. und 2. Rettungsweg werden eingehalten. Der 2. Rettungsweg erfolgt jeweils über den 2. Treppenraum.
Einzelunterkünfte
Entsprechend der Anforderung sind pro Gebäude 81 Wohneinheiten, bestehend aus 1 Unterkunftsraum mit zugehörigem Bad vorgesehen. Die Nasszelle wird an der Flurwand angeordnet, um eine bessere Belichtung des Wohnbereiches zu gewährleisten.
Die Geschosshöhe beträgt 3,33 m. Die lichte Rohbauhöhe beträgt 2,95 m (gemäß Planungsvorgabe: min. 2,85 m). Gemäß Planungsvorgabe werden ausschließlich die Vorbereiche der Unterkünfte mit einer abgehängten Decke versehen. Die lichte Rohbauhöhe unterhalb der abgehängten Decke beträgt 2,50m, sodass die vorgegebene Möblierung laut RAS untergebracht werden kann.
Teeküchen
Pro Geschoss wird eine Teeküche angeordnet.
Wasch- und Trockenräume
Für das Unterkunftsgebäude wird ein zentraler Wasch-, sowie ein Trockenraum hergestellt. Beide Räume befinden sich im Dachgeschoss.
Putzmittelräume
Pro Etage wird ein Putzmittelraum angeordnet.
Technische Betriebsräume
Der Hausanschlussraum Trinkwasser wird gemäß Planungshilfe getrennt von den Anschlussräumen Heizung ausgeführt, um eine ungewollte Erwärmung des Trinkwassers auszuschließen. Wo es die Trinkwasserqualität erfordert, findet eine Wasseraufbereitung in den Anschlussräumen Aufstellung. Die Räume sind von außen über einen separaten Zugang zugänglich. Ebenfalls werden die Anschlussräume Heizung und Elektro durch separate Eingänge von außen erschlossen. Ein Serverraum wird nicht eingeplant. Der EDV-Schrank wird im ELT-HA-Raum vorgesehen. Zusätzlich wird im 1. und 2. Obergeschoss ein Raum für Elektrounterverteilungen eingeplant.
Für die Unterbringung der Lüftungszentrale wird das Dachgeschoss verwendet. Die Zentrale liegt innerhalb der thermischen Hülle.
Installationsführung
In großen Teilen der Flure, Treppenhäuser und Eingangsbereiche sind zur Leitungsquerung Abhangdecken als einlagige Gipskartonkonstruktion erforderlich.
Die Installationsleitungen werden unter der EG-Decke von den Hausanschlussräumen in den Bereich der abgehängten Decke sowie auf dem Rohfußboden geführt und von dort über die Schächte in den Bädern sowie in Leichtbauwänden in die Geschosse verteilt. Es erfolgt je Geschoss wiederum eine horizontale Verteilung aus den Schächten in den abgehängten Decken. Die Schächte sind von den Fluren aus mittels Wartungsklappen zugänglich.
Stiefelwaschanlage
Im Außenbereich, auf beiden Seiten der Technischen Betriebsräume werden Stiefelwaschanlagen angeordnet.
Kostruktion
Gründung
Das Gebäude wird ohne Unterkellerung erstellt. Die Gründung erfolgt mit einer Flachgründung auf Streifenfundamenten. Bodenplatte und Fundamente werden in Stahlbeton erstellt.
Gemäß beiliegendem Bodengutachten sind bodenverbessernde Maßnahmen mittels Nachverdichtung mit tiefwirkendem Gerät notwendig.
Wände
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt. Tragende Wände werden in KS-Mauerwerk ausgeführt, nichttragende Wände als Trockenbaukonstruktion. Den oberen Abschluss der Mauerwerkswände im Dachgeschoss bilden Stahlbetonbalken.
Decken
Die Geschossdecken werden in Stahlbeton erstellt. Die Treppenhäuser erhalten einen oberen Abschluss unter der Dachhaut, der ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt wird. In den Fluren, sowie den Wohneinheiten werden Bereiche zwecks Leitungsführung mit Leichtbaudecken abgehängt.
Dach
Der Dachstuhl wird in Holzbauweise als Kehlbalkendach ohne Dachüberstand ausgeführt. Der Kehlriegel ist verschieblich, die Sparrenfußpunkte werden auf einem Stahlbetondrempel aufgelagert und mittels Fußschwelle befestigt. Die Kehlbalkenlage bildet den oberen Abschluss der Wirtschafts- und Technikräume im Dachgeschoss. Die Dachaussteifung erfolgt mittels Windrispenbändern aus Stahl.
Der Dachstuhl erhält eine Zwischensparrendämmung im Bereich der ausgebauten Mittelzone, sowie innenseitig eine Verkleidung mit Trockenbauplatten. Die Dachhaut bilden graue Betondachsteine. Dachflächenfenster werden in Kunststoff mit einer anthrazitfarbenen Außendeckschale aus Aluminium eingebaut. Dachrinnen, Fallrohre und Trauf- / Ortgangbleche werden verzinkt ausgeführt.
Das Dach wird einseitig vollflächig mit Solarpanelen belegt.
Fassade
Das Gebäude wird mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) auf mineralischer Basis mit einem strukturierten Oberflächenputz verkleidet und weiß gestrichen. Die Fassaden der Technikbereiche im Erdgeschoss, sowie die Bereiche zwischen den Fenstern auf den Giebelseiten, werden von den Hauptfassadenflächen abgesetzt. Diese werden mit einer horizontal geteilten Aluminiumvorhangfassade ausgeführt. Die Eingangsüberdachungen werden im selben Material verkleidet.
Die Außenfenster und Pfostenriegelfassaden der Treppenhäuser werden in Aluminium geplant, die Fensterbänke werden im selben Material ausgeführt. Die beiden Eingangstüren sind Metall-Glas-Anlagen, die Türen zu den Technikflächen Stahlblechtüren. Fenster und Türen werden einheitlich anthrazitfarben ausgeführt. Wegen der Nähe zum Plöner See werden die Fenster mit einem außenliegenden Insektenschutz ausgestattet.
Innenausbau
Flure, Elektrounterverteilungen, sowie Wohn- und Aufenthaltsbereiche erhalten als Bodenbelag einen Linoleum in grauem Farbton. In den Eingangsbereichen werden zusätzlich Mattentrahmen aus Edelstahl mit einem Sauberlaufzonensystem für den Innenbereich vorgesehen. Treppenhäuser inkl. Treppenstufen, Teeküchen, Putzmittelräume, Wasch- und Trockenräume, sowie die Bäder werden mit großformatigen, mittel bis dunkelgrauen Bodenfliesen belegt, die bodengleichen Duschtassen mit kleinformatigen Fliesen. Technikräume erhalten eine Epoxidharzbeschichtung.
Wand- und Deckenflächen werden verputz oder gespachtelt und weiß gestrichen. Bäder werden raumhoch mit großformatigen, weißen Fliesen verkleidet.
Innentüren zu den Treppenhäusern und zur Unterteilung von Brandabschnitten werden als Metall-Glas-Anlagen in Aluminium in anthrazit eingebaut. Die übrigen Innentüren werden mit HPL-beschichteten Holzwerkstoff Türblättern und Stahlumfassungszargen geplant.
Innenfensterbänke werden als HPL-beschichteter Holzwerkstoff in weiß ausgeführt.
Die Treppe wird mit Betonfertigteilläufen hergestellt. Treppengeländer werden in Stahl ausgeführt und in anthrazit lackiert. Handläufe sind aus Edelstahl.
Elektro / IT
Die Treppenhäuser, die Flure und die Eingangsbereiche erhalten Präsenzmelder anstelle von Tasterschaltungen, damit die Beleuchtung nur während der Nutzung in Betrieb ist und somit bei Nichtnutzung der Räumlichkeiten automatisch abgeschaltet wird.
In den Unterkunftsräumen werden LED-Aufbau- und Einbaudownlights mit einem Spiegelreflektor anstelle von Leuchten mit Opal- oder Prismenabdeckungen verwendet, wodurch eine Stromeinsparung der Beleuchtung von ca. 25% erreicht wird.
In den Teeküchen werden gem. Brandschutzkonzept Wärmedifferenzmelder verwendet, damit das Risiko von Fehlalarmen vermindert wird.
Auf eine strukturierte Verkabelung in den Unterkünften wird aufgrund der vorgesehenen Möglichkeit einer Installation des WLAN-Netzwerkes verzichtet.
Die Rettungswege werden mittels Einzelbatterierettungszeichenleuchten gekennzeichnet, welche zentral überwacht werden.
Das Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage der Klasse 3 ausgestattet.
Das Gebäude erhält eine Hauswarnanlage mit Komponenten aus einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675.
Heizung / Lüftung / Sanitär
Die Be- und Entlüftung der Hälfte der Wohneinheit (Unterkunftsraum mit Bad) erfolgt gemäß Planungsrichtlinie für Unterkunftsgebäude der Bunderwehr mit einem Luftvolumenstromansatz von 25 m³/h pro Person.
Die Gebäude werden an das Nahwärmenetz der Liegenschaft angeschlossen. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über Plattenheizkörper sowie Handtuchradiatoren.
Außenanlagen
Um den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten, werden lediglich die Flächen zu den Eingangs- und Technischen Betriebsraumtüren befestigt. An den drei Zugängen sind jeweils Entwässerungsrinnen DN150 und 3 Schuhabstreiferkästen 75x50 cm geplant.
Befestigte Flächen im Außenbereich werden in grauem Betonsteinpflaster hergestellt. Um die Gebäude wird ein Streifen aus Betonplatten (50x50cm) verlegt. Einfassungen erfolgen mittels Rasenkantenstein mit einer Rückenstütze in Beton.
Die neue Zufahrtsstraße wird in Anlehnung an die asphaltierte Hauptstraße ebenfalls mit einer Oberfläche aus Asphalt hergestellt.
Aufstellflächen für die Feuerwehr werden als Schotterrasen ausgeführt.
Baubeschreibung (Allgemein)
Angaben zur Baustelle nach ATV
Angaben zur Baustelle nach ATV
1.1 Lage der Baustelle
(siehe auch Baubeschreibung)
Der Zugang zum Gelände ist einzig über das Haupttor möglich.
Das Bundeswehrgelände ist 24 Stunden bewacht. Es besteht eine ausdrückliche Meldepflicht.
1.2 Besondere Belastungen
Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen, klimatischen oder betrieblichen Bedingungen zu erwarten.
1.3 Bestehende Bauliche Anlagen
Es befindet sich eine stillgelegte Trafostation auf dem Baufeld Gebäude 54. Diese wird im Zuge der Rohbauarbeiten zurückgebaut.
1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Baustelle kann direkt von der Verkehrsfläche auf dem Kasernengelände erschlossen werden.
Baustraßen sind in geringem Maße erforderlich. Diese werden im Zuge der Tiefbauarbeiten hergestellt.
1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die öffentliche Verkehrsfläche außerhalb der Liegenschaft kann nicht zu Lagerzwecken genutz werden und ist jederzeit freizuhalten. Gleiches gilt für die Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft.
Abstellflächen für Firmenfahrzeuge sind innerhalb der Liegenschaft nur eingeschränkt, in Abstimmung mit der Bauleitung, zu nutzen.
Das Abstellen von privaten PKW´s im Baustellenbereich ist grundsätzlich untersagt.
1.6 Transproteinrichtungen und -wege
Für den Materialtransport und Erschließung der Baustelle ist das Haupttor von der öffentlichen Verkehrsfläche zu nutzen.
Es wird seitens des AG kein Hebewerkzeug zur Verfügung gestellt.
1.7 Baustellenversorgung
Die Kosten für Verbrauch von Baustrom und Wasser werden vom Auftraggeber getragen. Die Einheitspreise für die Leistungspositionen sind entsprechend ohne Zuschlag für Energie- und Medienverbräuche zu kalkulieren. Allen am Bau beteiligten Gewerken wird die Pflicht auferlegt, nur die unmittelbar zur Bauausführung notwendige Energie zu entnehmen. Dies wird in festzulegenden Intervallen von Auftragnehmerbauleitung und Auftrageber gemeinsam kontrolliert.
Wasseranschlüsse:
Ist nicht vorhanden und wird im Zuge dieser Maßnahme hergestellt.
Stromanschlüsse:
Hier gelten gleiche Festlegungen wie vor beschrieben.
Es werden ein gemeinsamer Baustromanschluss mit Zähleinrichtung und Hauptverteilung an einer zentralen Stelle von der Rohbaufirma aufgestellt und vorgehalten.
Mit dem Bauwasseranschluss wird analog verfahren. Es ist ein Netztrenner zu verwenden.
Diese Einrichtungen sind von allen AN zu nutzen und sind pfleglichst zu behandeln.
Die AN sind verpflichtet, auch im eigenen Interesse mit Strom und Wasser äußerst sparsam zu wirtschaften.
Das Beheizen der Bauunterkünfte und Arbeitsbereiche mit Baustrom ist strengstens untersagt.
1.8 Lagerflächen / Aufenthaltsräume
Baucontainer (inkl. Sanitär-Container) sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung und werden als eigenständiges Gewerk ausgeschrieben. Den AN können nachfolgdend Flächen bzw. Räume zur eigenen Nutzung für Aufenthalts- und Lagerräume im entstehenden Gebäude nur im geringen Maße, baufortschrittsabhängig, zur Verfügung gestellt werden.
1.9 Bodenverhältnisse
Ein Baugrundgutachten mit Aussagen zu den Bodenverhältnissen liegt vor.
Mutter-/Oberboden (30-40cm): Bodenklasse 1
Sande: Bodenklasse 3, 4
Schluff: Bodenklasse 4
1.10 Wasser während der Bauphase
Ein Baugrundgutachten mit Aussagen zum Umgang mit Wasser liegt vor.
Grundwasser wird in 4,00-4,40m unter Geländeoberfläche angetroffen.
Der Bemessungswasserstand wird mit 22,50m NN berücksichtigt.
Wesentliche Wasserhaltungsmaßnahmen im Zuge der Tiefbauarbeiten sind nicht zu erwarten. Ggf, sind Pumpensümpfe und Dainstränge notwendig.
Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist generell möglich.
1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften
Folgende Maßnahmen und Auflagen aufgrund von Gesetzen und DIN-Normen zur umweltverträglichen Durchführung des Bauvorhabens sind konsequent zu beachten und einzuhalten:
Fahrtrassen für Baufahrzeuge sind möglichst auf bereits versiegelten Böden vorzusehen,
Baumaschinen mit Leckagen im Betriebsstoff- und Schmiersystem sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen,
Abschmieren und Betanken aller Baumaschinen hat an einer zentralen, mit einer Bodenabdeckung versehenen Stelle zu erfolgen.
1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Besondere Vorgaben für die Entsorgung liegen nicht vor.
1.13 Schutzzeiten
Die Arbeiten sind während der üblichen Arbeitszeit Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18.00 Uhr durchzuführen. Die Regelarbeitszeit ist bei der Zugangsbeantragung bekanntzugeben. Genehmigungen für Arbeiten außerhalb dieser beantragten Arbeitszeiten kann beim Kasernenfeldwebel beantragt werden. Diese Genehmigungen müssen wenigstens 48 Stunden vorher vorliegen.
1.14 Schutz von Vegetation, Verkehrsflächen und Bauteilen
Beschädigungen an Bauteilen, Gebäuden, Außenanlagen, Bäumen sind zu vermeiden.
Bäume und die Außenanlagen sind ohne zusätzliche Vergütung zu erhalten und zu schützen, entsprechende Erschwernisse bei der Anlieferung von Geräten oder Materialien sind einzukalkulieren.
Bestehende Bauteile sind zu schützen, dies gilt auch für die bereits eingebauten Bauteile des AN. Diese hat der AN ohne zusätzliche Vergütung von Beschädigungen, Verkratzungen und anderen Beanspruchungen zu schützen.
Die öffentlichen Verkehrsanlagen sind entsprechend vor Beschädigungen zu schützen. Eingetretene Schäden gehen zu Lasten des Verursachers. Die öffentlichen Verkehrsanlagen sind jeden Tag nach Arbeitsende und bei Erfordernis sofort nach Entstehen von Verschmutzungen, die durch die Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen entstanden sind, zu reinigen.
1.15 Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen durch Beschilderung und sonstige Maßnahmen ist Sache des AN.
1.16 +17 Vorh. Anlagen im Baugelände
am Südlichen Rand des Faufeldes 54 befinden sich u.U. Fundament und Mauerwerksreste einer zurückgebauten Bunkeranlage.
1.18 Kampfmittel
Für den südlichen Teil der heutigen Liegenschaft besteht ein diffuser Verdacht versprengter Kampfmittel (verpackte und lose Sprengstoffstücke).
In militärischen Liegenschaften ist außerdem grundsätzlich mit gewahrsamslos gewordenen Kampfmitteln (Patronen) zu rechnen. Von diesen Kampfmitteln geht keine Gefahr für die geplanten Tiefbauarbeiten aus.
Die Arbeiten können ohne kampfmitteltechnische Begleitung erfolgen, das Personal ist über das Verhalten bei Kampfmittelfunden zu belehren.
1.19 Maßnahmen im Zuge der Baustellenverordnung
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass ein qualifizierter, ständig anwesender Mitarbeiter in die Sige-Planung eingewiesen wird. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Maßnahmen an sämtliche Mitarbeiter weitergeleitet und auch eingehalten werden.
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die dem Sicherheits- und dem Gesundheitsschutz dienenden Angaben in der aktuellsten Fassung der Bausstellen VO zu beachten. Bei den Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der an der Baustelle tätigen Mitarbeiter sind technische und organisatorische Maßnahmen vorrangig. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder an der Baustelle Beschäftigte mit persönlicher Schutzausrüstung entsprechend der Gesundheitsgefährdung (z.B. Sicherheitsschuhe, Helm, Gehörschutz, Atemschutz, Augen- und Gesichtsschutz, etc.) abhängig von den auszuführenden Arbeiten auszurüsten ist.
Der AN ist verpflichtet, auf der Baustelle mindestens einen fach- u. sachkundigen Mitarbeiten mit Ersthelferausbildung zu beschäftigen. Dieser ist vor Beginn der Arbeiten namentlich zu benennen.
Der AN hat bei den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, anwesend zu sein oder einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungstermine werden schriftlich bekannt gegeben.
1.20 Besondere Anordnungen der Eigentümer
s. Sicherheitsauflagen in der militärischen Anlage
1.21 Altlasten
Ein Baugrundgutachten mit Aussagen zur Bodenbelastung liegt vor.
1.22 Vorarbeiten
Der Auftragnehmer hat sofort nach Vertragsschluss die baulichen Vorraussetzungen zu prüfen. Beanstandungen sind umgehend der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Versäumt der AN die Prüfung der baulichen Vorraussetzungen, so kann er daraus keine Terminverzögerung seiner Leistungen ableiten.
1.23 Andere Unternehmer
Das gleichzeitige Arbeiten von mehreren AN unterschiedlicher Gewerke kann nicht ausgeschlossen werden.
Angaben zur Baustelle nach ATV
Angaben zur Ausführung nach ATV
Angaben zur Ausführung nach ATV
2.1. Arbeitsabschnitte
Der AN hat seine Leistungen laut Terminplan je nach Baufortschritt und Bautenstand abschnittsweise ohne Mehrforderungen zu erbringen.
Es ist davon auszugehen, dass die ausgeschrieben Leistungen aufgrund des Baustellenablaufes nicht in einem Zuge ohne Arbeitsunterbrechung durchgeführt werden können. Dieses ist bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Gemäß Terminplan sollen die beiden Gebäude zeitversetzt errichtet werden, wobei mit Gebäude 47 gestartet wird und nach Fertigstellung des Erdgeschosses die Arbeiten an Gebäude 54 starten.
2.2 Besondere Erschwernisse
Die erforderlichen Mehraufwendungen durch besondere Erschwernisse durch die Lage oder Situation der Gebäude sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.3 Vorgaben gemäß SiGe-Plan
Der AN hat dem AG einen für die Sicherheit am Bau verantwortlichen Mitarbeiter entsprechender Qualifikation (Bauleiter) schriftlich zu benennen.
Entsprechend der Baustellen-Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10.06.1998 ist für das Bauvorhaben ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO) beauftragt. Durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird eine Baustellenordnung und ein SIGE-PLAN erstellt. Vor Beginn der Arbeiten sind diese einzusehen und die Anweisungen zu beachten.
Der AN ist verpflichtet die gesetzlich vorgegebene Anzahl an Ersthelfern auf der Baustelle einzusetzen. Die Ersthelfer sind spätetsens bis zum Beginn der Bauarbeiten dem SiGeKo bzw. der Bauüberwachung zu melden.
In unregelmäßigen Abständen finden Baustellenbegehungen mit dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator statt, an denen der mit der Auftragsbestätigung zu benennende Sicherheitsbeauftragte des AN zur Teilnahme verpflichtet ist. Die Nichtteilnahme stellt eine Vertragsverletzung dar. Die Änderung des benannten Sicherheitsbeauftragten bedarf der Schriftform.
Grobe Verstöße gegen die Baustellenverordnung, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften können mit dem Verweis von der Baustelle geahndet werden. Die Aufwendungen des SIGE Koordinators für zusätzliche Begehungen, die aus groben Verstößen gegen die Baustellenverordnung (BVO) erforderlich sind, werden beim Auftragnehmer in Abzug gebracht.
2.4. Sicherheitsmaßnahmen
Absturzsicherungen und persönliche Schutzausrüstungen sind nach UVV einzuhalten. Diese Einrichtungen sind abweichend von der VOB jeweils bis zur Aufhebung der Gefahrenquelle vor- und instand zuhalten. Eine gesonderte Vergütung dieser von der VOB abweichenden Regelung erfolgt nicht.
Alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und unfallverhütenden Vorschriften sind einzuhalten. Anordnungen der Bauleitung zur Sicherheit auf der Baustelle sind unverzüglich Folge zu leisten.
2.5 Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Es finden keine Arbeiten in kontaminierten Bereichen statt.
2.6. Entsorgung
Die Entsorgung von Abfall nach DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Wenn nicht ausdrücklich beschrieben, ist das Entsorgen von Material (z.B. Bauschutt) in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des AN zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen AN selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen, auch wenn die Behälter in einem mit Bauzaun eingezäuntem Bereich stehen.
Nach Beendigung der Arbeiten und bei Aufforderung durch die Bauleitung ist die Baustelle von allen durch den Unternehmer verursachten Verschmutzungen zu reinigen. Die Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen.
2.7 Vorhalten von Gerüsten
Das Gebäude wird von außen mit einem Arbeits- u. Fassadengerüst SW09 GK V eingerüstet.
2.8 Mitbenutzung von Gerüsten und Einrichtungen
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtungen anderer AN mitbenutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV zu prüfen. Bedenken sind der Bauleitung und dem SiGe-Ko unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Beschädigungen der Gerüste, Geräte und Einrichtungen, die nachweislich vom AN verursacht wurden, werden auf Kosten des AN repariert, bzw. ersetzt.
2.9. Vorhaltung von Gerüsten, Kränen, etc. für andere AN
s. 2.7
Der AN hat grundsätzlich davon auszugehen, dass Hebewerkzeuge selbst zu stellen und entsprechend einzupreisen sind. Durch den AG wird mittig vor dem Gebäude eine Aufstellfläche für einen Kran zur Verfügung gestellt.
Bei Kranaufstellung sind die Örtlichkeiten grundsätzlich selbständig durch den AN zu erkunden.
Für die Dauer der Bauzeit wird ein entsprechender Sanitärcontainer vorgehalten.
2.10+11 Recycling-Materialien
Die Verwendung von wiederaufbereiteten Stoffen ist nicht vorgesehen. Sollten solche Stoffe zum Einsatz kommen, ist dies mit der Bauleitung abzustimmen und kann von dieser abgelehnt werden. Soweit im LV nichts weiter bestimmt ist, hat der AN nur ungebrauchte, gütegesicherte und normgerechte Materialien erster Qualität anzubieten, zu liefern und einzubauen.
Von allen Werkstoffen sind, nach Veranlassung der Bauleitung, Muster und Proben vorzulegen.
2.12 Anforderungen an Produkte
Materialien sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen keine gesundheitsschädlichen Materialien verwendet werden. Ein schriftlicher Unbedenklichkeitsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
2.13 Eignungs- und Gütenachweise
Sämtliche Materialien, Einbauteile und Verbindungsmittel, die verwendet werden, müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Entsprechende Prüfzeugnisse sind dem AG vorzulegen.
Vom AN baubegleitend zu erbringende Nachweise, Dokumentationen und Ähnliches sind dem AG unverzüglich, spätestens jedoch binnen Wochenfrist ohne Aufforderung zu übergeben.
2.14 Verwendung auf der Baustelle gewonnenen Stoffen
Die Verwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen ist nicht geplant.
Eine Ausnahme hiervon bildet der Mutter-/Oberboden. Dieser ist nach Leistungsverzeichnis separat zu lagern und im Zuge der Herstellung der Außenanlagen wieder einzubauen.
2.15 Zu entsorgende Böden
Ein Baugrundgutachten mit Aussagen zu den Bodenverhältnissen liegt vor.
Die zu erwartenden Aushubböden sind orientierend als "Z1.2-Böden" einzustufen.
Die Entsorgung der Böden wird Bestandteil des Leistungsverzeichnisses sein. Der Boden geht in das Eigentum des AN über und ist den Beschreibungen entsprechend zu entsorgen. Nachweise und Lieferscheine sind dem AG entsprechend zu übergeben.
2.16 Bereitgestellte Materialien
Durch den AG werden keine Materialien zur Verfügung gestellt.
2.17 Leistungsumfang
Alle Leistungen umfassen die Lieferung, Montage, bzw. Herstellung und Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe, einschließlich Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle bis zur fertigen Leistung durch den AN, wenn nicht ausdrücklich im Text anderslautend angegeben.
Dabei legt der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur fertigen Leistung die anerkannten Regeln der Technik und die Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen zugrunde.
2.18 Leistungen für andere Unternehmer
s. 2.7 und 2.9
2.20 Teilabnahme
Wenn Teile der Leistung des AN vor Abnahme durch Dritte benutzt werden müssen, kann der AN eine Teilabnahme verlangen.
2.22 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt laut VOB Teil C, Absatz 5:
"Die Leistung ist aus Zeichnungen oder Modellen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen oder Modellen entspricht."
In diesem Fall hat der Unternehmer Aufmaßpläne vorzulegen.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Abmessungen /Rauminhalte sind ca. - Werte als Hilfe bei der Kalkulation.
Angaben zur Ausführung nach ATV
Zusätzlicher Vorbemerkungen
Zusätzliche Vorbemerkungen
1. allgemein
Der Auftragnehmer sollte sich vor Angebotsabgabe über Ort, Lage und Beschaffenheit der Baustelle und über alle die Bauausführung beeinflussenden örtlichen Verhältnisse informieren.
Die Baustelle ist täglich zu säubern und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Der eventuell anfallende Schutt ist arbeitstäglich abzufahren.
Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach oder verlässt er die Baustelle nach Beendigung eines Arbeitsabschnitts ohne zu säubern, so ist die Bauleitung berechtigt, diese Säuberungsarbeiten durch andere Firmen zu Lasten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen.
Die Gestellung von Schuttcontainern und Disposition von notwendigen Maßnahmen zur Sauberhaltung der Baustelle während der gesamten Bauzeit erfolgt eigenverantwortlich durch jeden Unternehmer.
Bei der Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten hat der Unternehmer besonders darauf zu achten, dass alle Bauteile und Unterkonstruktionen, an oder auf welchen Arbeiten ausgeführt werden oder anzubringen sind, tatsächlich ausgeführt und von einwandfreier Beschaffenheit sind.
Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel an von anderen Auftragnehmern hergestellten Vorleistungen ist in jedem rechtzeitig vor Ausführung der eigenen Arbeiten bei der Bauleitung anzufordern.
Von den Firmen sind sämtliche Leistungen, die durch weitere Arbeiten verdeckt werden, den Fachingenieuren bzw. der Bauleitung rechtzeitig zur Kontrolle anzuzeigen und vor dem Überbauen durch Folgegewerke schriftlich durch Bauleitung/ Fachingenieure freigeben zu lassen.
2. Normen, Richtlinien und Genemigungen
2.1 Für die Auftragsabwicklung gelten die VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen), sowie die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen
Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten. Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
2.2. Sämtliche erforderlichen Bescheinigungen und Genehmigungen sind dem AG in mind. 3-facher Ausfertigung vorzulegen, sowie:
- Bauleiterbescheinigung mit eigenhändiger Unterschrift des Fachbauleiters sowie Auftragnehmers
- Nachweise und Bescheinigungen über die verwendeten Materialgüten und Systeme. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn dem AG zu übergeben. Es dürfen nur geprüfte Materialien verwendet werden.
- Werkzeugnisse, Gütenachweise, Prüf -und Eignungsnachweise sowie bauaufsichtliche Zulassungen
- Hersteller -und Produktverzeichnisse
- Statische Nachweise für Konstruktionen wie Fassaden, Dächer, Geländer, etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn nicht explixit anders beschrieben.
3. Baustelleneinrichtung
Soweit keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, hat der AN sämtliche für die eigene Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzukalkulieren, die über die bauseits vorgesehene Herstellung und Unterhaltung von Baustraßen, Baubeleuchtung, der Verkehrswege und sanitärer Einrichtungen hinausgeht, insbesondere die Maßnahmen von Umwelt -und Gewässerschutz und die Entsorgung von sämtlichem Schutt und Abwässern etc.
Bauzaun, Lagerflächen, sämtliche sanitäre Einrichtungen gem. ASR sind Bestandteil des Baustelleinrichtungs-LV und werden bauseits zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Fassadengerüst der Lastklasse 5 SW09 zur Verfügung gestellt. Wenn nicht explizit beschrieben, sind für die Ausführung der Arbeiten benötigte Arbeitgerüste in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4. Bauablauf
4.1 Terminplanung
Die jeweiligen terminlichen Meilensteine für das Gebäude sind in einem vom AG entwickelten, und dem LV beigefügten, projektbezogenen Gesamtablaufplan verzeichnet. Vom AN ist unter Berücksichtigung seiner angebotenen Technologien ein konkreter gewerkebezogener Bauablaufplan zu erarbeiten, der zum Vertragsbestandteil erhoben wird. Dabei sind die Bauzeiten mit entsprechenden Kapazitätsnachweisen (Geräte und AK) zu untersetzen. Auch sind die technologischen Abhängigkeiten der Gewerke untereinander und die Erstellung und Prüfung von Werkplanungen, sowie die Freigaben durch Dritte (z.B. Prüfstatik) zu berücksichtigen, sodass die Gesamtterminkette gewahrt wird.
Bei Verzögerung der Anfangstermine, auch von Zwischenfristen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit (Zahl der Werktage) verbindlich und Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Leistungen mit den anderen auf der Baustelle eingesetzten Unternehmen selbstständig und rechtzeitig hinsichtlich des
technischen und zeitlichen Ablaufes seiner Leistungen abzustimmen; er hat die aus seiner fehlenden und/oder unrichtigen Abstimmung entstehenden Folgen zu tragen. Behinderungen anderer Unternehmer sind zu unterlassen, unvermeidliche gegenseitige Störungen sind hinzunehmen.
4.2 Bauleitung des AN
Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach VOB/B § 4 hat dieser eine leitende, deutschsprachige Person als Fachbauleiter mit entsprechenden Qualifikationen zu stellen. Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme teilzunehmen. Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme entsprechend informiert ist. Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten Arbeiten muss ein verantwortlicher Bauleiter ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen Arbeitsschritte mit der Bauüberwachung des Auftraggebers abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen Abschnitte, für die Ordnung an der Baustelle wie Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung, Sicherheit der eigenen Gerüste usw.
4.3 Bautagebuch
In Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen ZVBIE wird festgelegt, dass der Auftragnehmer ein Bautagebuch nach den "Richtlinien für die Führung des Bautagebuches" des VHB (Vergabehandbuches des Bundes) einschließlich der für das jeweilige Bundesland geltenden Ergänzungen arbeitstäglich zu führen hat. Dieses wird dem AN durch die Bauüberwachung in Form eines auszufüllenden Musters bereitgestellt.
Insbesondere sind anzugeben:
- die Anzahl der beschäftigten Arbeiter
- die eingesetzten Maschinen und Großgeräte
- die geleistete Arbeit
- Art und Menge der entsorgten Abfälle des AN
Ferner sind alle besonderen Anordnungen, die nicht im LV bzw. in den Zeichnungen enthalten sind, zu vermerken. Alle Maße und sonstigen Feststellungen zur Abrechnung, die nicht zeichnerisch klar sind, sind zu beschreiben. Kontrollgänge und Reparaturen müssen im Bautagebuch vermerkt sein. Das Baustellentagebuch ist dem Auftraggeber, z. B. beim Baustellen-Jour fixe, zur Kontrolle vorzulegen. Das Original ist gemäß Abstimmung mit der Bauleitung in regelmäßigen Abständen zu übergeben.
4.4 Baubesprechungen
Ein entscheidungsbefugter Vertreter (Bauleiter) des Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an wöchentlichen Bausitzungen zur Koordinierung der Bauarbeiten, die nicht gesondert vergütet werden.
Entstehende Kosten (Fahrkosten etc.) sind in die EP einzurechnen. Die Sitzungen werden von der Bauüberwachung protokolliert, die Bauprotokolle werden den Beteiligten per E-Mail zugesandt.
Alle schriftlich mitgeteilten oder vereinbarten Zwischen- und Endtermine, insbesondere der Bauzeitenplan, gelten als Vertragsfristen. Bedenken gegen die im Bauzeitenplan festgesetzten Fristen sind rechtzeitig gegenüber der Bauleitung, z. B. während der Bausitzungen, zu äußern.
5. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
5.1 Für die gesamte Bauzeit hat der AN geeignete Schutzmaßnahmen für seine Gewerke vorzusehen, um jegliche Schäden, auch gegenüber Nachfolgeunternehmung, auszuschließen. Der AN trägt diesbezüglich die volle Verantwortung und hat ggf. Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.
5.2 Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Bauvorhaben durch regelmäßiges Säubern und Aufräumen, immer in einem ordentlichen Zustand befindet. Bauschutt, Verpackungsmaterialien etc. sind abzufahren und dürfen auf der Baustelle nicht entsorgt werden.
Alle benutzten öffentlichen Zu- und Abfahrtsstraßen sind, nach Bedarf bzw. auf Anweisung des AG, von Verschmutzungen durch die Baufahrzeuge zu reinigen. Dies gilt auch für die Lieferfahrzeuge des AN.
5.3 Der AN hat dem AG einen für die Sicherheit am Bau verantwortlichen Mitarbeiter entsprechender Qualifikation (Bauleiter) schriftlich zu benennen.
6. Kalkulationshinweise
6.1 Materialien
Von den zur Verwendung kommenden Materialien sind auf Verlangen der Bauüberwachung vor Ausführung Proben / Muster mit Angaben des Lieferwerkes und den amtlichen Materialprüfzeugnissen zur Genehmigung vorzulegen. (siehe hierzu auch Punkt 2.2.)
Alle für die eigenen Leistungen erforderlichen Befestigungsmittel die die Wärmedämmebene durchdringen, sind thermisch getrennt auszuführen.
6.2 Die verwendeten Materialien, Konstruktionen und Bauelemente sind in Ihrer Art, Spezifikation und Einbausituation durch den AN zu dokumentieren. Die Dokumentation ist vollständig, wenn nicht bereits
vorher erforderlich, in 3-facher Ausführung zur Schlussrechnung vorzulegen.
6.3 Alle Anschlüsse und Durchdringungen sind eigenverantwortlich auszuführen und absolut dicht im Sinne der Anforderungen an das durchdrungene Bauteil herzustellen (Brand-, Schall-, Wärme-,
Witterungsschutz, etc.).
6.4 Toleranzen, Abmessungen, Maße
Die im LV angegebenen Maße sind Circamaße. Zur Fertigung sind die Planmaße mit entsprechenden Rohbautoleranzen zu Grunde zulegen. Vor Ausführung sind die Maße am Bau vom AN zu nehmen und zugleich auch auf Übereinstimmung mit den Werkplanmaßen zu kontrollieren. Unstimmigkeiten sind der Objektüberwachung sofort mitzuteilen.
Durch diese vorgenannten Beschreibungen soll den Regelungen der VOB
nicht widersprochen werden. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen der
VOB.
Zusätzlicher Vorbemerkungen
Sicherheitsauflagen in der militärischen Anlage
Sicherheitsauflagen in der militärischen Anlage:
Erschwernisse durch das Sicherheitsbedürfnis der militärischen Anlagen sind in alle Leistungen einzukalkulieren, hierzu gehören besonders:
Den Personalausweis / Aufenthaltstitel hat jeder bei sich zu führen.
Das namentliche Anmelden aller auf der Baustelle eingesetzten oder besuchenden: Inhabern, Beschäftigten, Nachunternehmer, Lieferanten und Dienstleistern, mit der Angabe der Namen, Geburtsdatum, Personalausweisnummern, Kfz-Kennzeichen, in Listen, mit jeweils einer persönlich unterschriebenen Kopie der Sicherheitsbelehrung, einer Kopie des Auftragsschreibens mit genaue Bezeichnung der Baustelle und der Beteiligten Firmen, lt. Vertrag, 7 Tage vor Baubeginn, bei dem zuständigen Kasernenfeldwebel. Die erforderlichen Muster-Listen, Sicherheitsbelehrungen, etc. werden bei Auftragserteilung durch die GMSH zur Verfügung gestellt.
Beschaffung der Sonderausweise zum Betreten des Geländes und Rückgabe nach Fertigstellung der Arbeiten. Es werden durch das Militär: Tages- oder Dauerausweise bis max. zum jeweiligen Jahresende ausgestellt.
Für alle Lieferanten, Fuhrunternehmen ist das Mitführen der schriftlichen Aufträge, Lieferscheine, Arbeitsaufträge mit genauer Bezeichnung der Maßnahme mit Geb. Nr., Auftraggeber, Auftragnehmer, Gewerkbeschreibung verbindlich.
Die alleinige Nennung des Namen der Liegenschaft, z.B.: Kaserne XX, etc. reicht nicht aus!
Es laufen mehrere Baustellen gleichzeitig in der Liegenschaft.
Firmeninhaber, bzw. Firmenmitarbeiter aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen militärische Liegenschaften ohne Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) nicht betreten.
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Voraussetzung und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG) und die aktuelle Staatenliste, kann auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums eingesehen werden.
Diese Liste liegt der Ausschreibung bei oder ist zu finden auf der Seite des BMI:
"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/staatenliste-para-13-anleitung-sicherheitserklaerung.html"
unter "Anlage zur "Anleitung zum ausfüllen der Sicherheitserklärung"
Das Formular für die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) ist zu finden auf der Seite des BMWK:
"https://www.bmwk-sicherheitsforum.de/handbuch/anlagen/"
unter "Anlage 19b - Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1)"
Mit dem Formular können Angehörige der genannten Staaten eine Sicherheitsüberprüfung beantragen und nach einer erfolgreichen Überprüfung die Zugangsgenehmigung erlangen.
Den Anordnungen des militärischen und zivilen Sicherheitspersonals ist jeweils zu folgen. Dem militärischen Betrieb ist Vorrang zu gewähren.
Kurzzeitige Arbeitsunterbrechungen, jeweils bis zu 7 Tage pro Auftrag, durch erhöhte Sicherheitsanforderungen, militärische Krisen und Manöver sind einzukalkulieren.
Es dürfen nur die von der Bauleitung des Bauherrenvertreters zugewiesenen Baustellenflächen und Zufahrtstrassen befahren, betreten und genutzt werden.
Im Gelände gilt die STVO. Grundsätzlich ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beachten. Feldjäger führen Geschwindigkeitskontrollen durch und verhängen bei Zuwiderhandlung Fahrverbote.
Die Arbeiten sind während der üblichen Arbeitszeit Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18.00 Uhr durchzuführen. Die Regelarbeitszeit ist bei der Zugangsbeantragung bekanntzugeben. Genehmigungen für Arbeiten außerhalb dieser beantragten Arbeitszeiten kann beim Kasernenfeldwebel beantragt werden. Diese Genehmigungen müssen wenigstens 48 Stunden vorher vorliegen.
Übernachtung im Gelände ist verboten.
Das Fotografieren in der Liegenschaft ist verboten.
Der AN hat in einem von der Bauleitung des AG und den militärischen Dienststellen für erforderlich gehaltenen Ausmaß Verkehrssicherungsmaßnahmen gem. RSA durchzuführen.
Kosten, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, werden vom Auftraggeber nicht anerkannt.
Sicherheitsauflagen in der militärischen Anlage
Mitgeltende Normen und Regeln
Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten die Bestimmungen der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB, Teil B und C, in ihrer bei Auftragserteilung geltenden Fassung, mit allen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen.
Außerdem gelten für die einzelnen Leistungsbereiche die in Frage kommenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen und DIN-EN Normen, sowie Herstellervorschriften, jeweils in ihrer aktuellen Fassung.
Zusammenstellung der entsprechenden DIN-Vorschriften
VOB DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB DIN 18330 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Mauerarbeiten
VOB DIN 18331 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Betonarbeiten
VOB DIN 18300 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Erdarbeiten
VOB DIN 18336 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Abdichtungsarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Mitgeltende Unterlagen:
Mitgeltende Unterlagen:
- Ausführungsplanung des Architekten (50tel Plaung und Details)
- Ausführungsplanung TGA
- Bauzeitenplan
- Bodengutachten
- Statische Unterlagen (Statik, Positionspläne,Schalpläne, Details)
- Brandschutzgutachten
Mitgeltende Unterlagen:
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
Mit besonderer Sorgfalt sind alle Gebäude-, Bewegungs- bzw. Arbeitsfugen auszubilden. Hier muss die Dichtung die auftretenden Bewegungen aufnehmen können.
Es dürfen nur Produkte/Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung, nicht erlaubt.
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
01 Gebäude 47
01
Gebäude 47
01.07 Abdichtungsarbeiten
01.07
Abdichtungsarbeiten
02 Gebäude 54
02
Gebäude 54
02.07 Abdichtungsarbeiten
02.07
Abdichtungsarbeiten