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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Der bestehende Gebäudekomplex wurde 2008 / 2009 fertiggestellt. Er wird seitdem als Bürogebäude von der Mobil Krankenkasse (MKK) als einzigem Mieter genutzt. Im Erdgeschoss befindet sich ein Kundencenter mit direktem Zugang aus dem Straßenraum. Die oberirdischen Geschosse werden im Wesentlichen für Verwaltungs- und Bürotätigkeiten genutzt. Darüber befindet sich im 1. OG ein Call-Center und ein Konferenzbereich. Im Untergeschoss ist neben Technik- und Lagerflächen eine Tiefgarage mit 21 Stellplätzen angeordnet.
Die MKK als Hauptmieter benötigt zukünftig nur noch Teile des Gebäudes. Die Mietfläche der MKK befindet sich zukünftig im 5. - 7. OG sowie in Teilbereichen des Unter- und Erdgeschosses.
Die freiwerdenden Flächen im EG bis zum 4. OG werden an den Eigentümer des Gebäudes zurückgegeben. Für eine Vermietung dieser Bereiche wird das Bürogebäude von einem Single-Tenant auf ein Multi-Tenant-Konzept umgerüstet. Die im Bestand genehmigte Unterteilung in Nutzungseinheiten mit einer Größe ≤ 400 m² bleibt dabei unverändert bestehen. Die Art der Nutzung als Büro wird ebenfalls nicht verändert.
Das neue Konzept sieht eine mögliche Unterteilung der Geschosse in bis zu drei Mieteinheiten vor. Hierzu werden jeweils zwei bzw. drei Nutzungseinheiten zu einem zusammenhängenden Mietbereich zusammengefasst. Jeder Mietbereich verfügt dabei jeweils über Zugänge zu mindestens zwei getrennten Treppenhäusern.
Die Flächen im Foyer, Innenhof sowie die Dachterrasse im 7. OG sollen zukünftig allen Mietern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen.
Die Mieter für die freiwerdenden Flächen im EG bis zum 4.OG stehen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht fest. Die Leistungen für den zukünftigen Mieterausbau sind in LOS 2 erfasst.
Geplante Maßnahmen
Um eine größtmögliche Flexibilität bei der Vermietung zu erhalten, wird die Nutzungseinheit 3 (Nordspange) im 2. - 6. OG zu einem eigenständigen Mietbereich umgebaut. Nach Abschluss der Maßnahmen besteht somit die Möglichkeit einer Vermietung an bis zu 3 Einzelmieter je Geschoss. Hierfür wird in den Achsen 2-3/A-B ein neuer Sanitärkern errichtet. Darüber hinaus wird die Zugangssituation aus den Treppenräumen 1 + 2 in diese Nutzungseinheit in den Achsen 1-2/A-B und 8-9/A-B umgebaut.
Weitere Umbaumaßnahmen betreffen gestalterische Anpassungen des Eingangsfoyers sowie des Innenhofes. Im Foyer wird ein Informations- und Leitsystem installiert. Weiterhin ist im Foyer die Anordnung von Sitzgelegenheiten und einer Aktionsfläche, z. B. für ein Coffee-Bike, sowie gestalterische Ergänzungen in Form von Bepflanzungen und Wandverkleidungen vorgesehen. Die bestehende Eingangssituation in das Gebäude wird ebenfalls geändert. Die Drehtrommeltüren werden zurückgebaut und durch einen Windfang mit Rundschiebetüren ersetzt.
Im Innenhof werden zusätzliche Fahrradstellplätze errichtet. Diese arrangieren sich um drei frei gestaltete Inseln in Dreiecksform. Diese Inseln werden von einem gemeinsamen Holzdeck umfasst.
Der geplante Umbau erfolgt während des laufenden Betriebes. In einem ersten Schritt werden die Flächen im 5. - 7. OG, sowie Bereiche des UGs, von der MKK geräumt und neu ausgebaut. Nach der Fertigstellung dieses Bereiches erfolgt der Bezug des 5. - 7. OG, sowie Bereiche des UGs, durch die MKK und die übrigen Flächen im Gebäude werden geräumt, entkernt sowie für eine spätere Vermietung vorgerüstet. Parallel erfolgt die Umgestaltung des Foyers und des Innenhofes.
TERMINE
Los 1 Grundausbau UG bis 7. OG und Mieterausbau MKK UG + 5. - 7. OG
Arbeitsbeginn Bauabschnitt Los 1.1: UG + 5. - 7. OG: 04.01.2027
Gesamtfertigstellung Bauabschnitt Los 1.1: UG + 5. - 7. OG: 25.08.2027
Arbeitsbeginn Bauabschnitt Los 1.2: EG -4. OG: 15.09.2027
Gesamtfertigstellung Bauabschnitt Los1.2: EG - 4. OG: 08.03.2028
Los 2 Mieterausbau EG - 4. OG
Arbeitsbeginn Bauabschnitt Los 2: nach Abruf
Gesamtfertigstellung Bauabschnitt Los 2: nach Abruf
Los 3 Innenausbau Foyer + Umgestaltung Innenhof
Arbeitsbeginn Bauabschnitt Los 3: 15.09.2027
Gesamtfertigstellung Bauabschnitt Los 3: 08.03.2028
Hinweis: Los 3 ist nicht Bestandteil der TGA Ausschreibung. Leistungen, die das Foyer oder den Innenhof betreffen sind Bestandteil von Los1.
Hinweise zur Durchführung
Die folgenden benannten Erschwernisse sind bei der Auftragskalkulation zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Vergütung wird nicht gewährt.
Bauabschnitte Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in Bauabschnitten:
1.BA: Teile von LOS 1 (Umbau UG, 5. - 7. OG, Dach)
2.BA: Rest von LOS 1 (Grundausbau EG-4.OG) und LOS 3 (Innenausbau Foyer + Umgestaltung Innenhof)
Die Umsetzung von LOS 2 (Mieterausbau EG - 4. OG) erfolgt nach Fortschritt der Vermietung ggf. parallel oder nachgelagert zum 2. BA.
(siehe hierzu auch Bauphasenpläne)
Erschließung der Baustelle / Materialtransporte Es werden zwei Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Straßenraum eingerichtet. Für die Anlieferung der Baustelle stehen ausschließlich diese Flächen zur Verfügung. Die vertikalen Materialtransporte sind ausschließlich über die außen liegenden Bauaufzüge in diesen BE-Flächen zu organisieren. Eine Nutzung der Aufzüge im Gebäude für Materialtransporte ist nicht zulässig.
Baustellenordnung Der Zugang zum Gebäude für Baustellenpersonal erfolgt ausschließlich über das Anliefertor bei Treppenhaus 2, bzw. über die Gerüsttürme in den beiden Baustelleneinrichtungsflächen. Für den vertikalen Personentransport steht ein Aufzug im Treppenhaus 2 zur Verfügung. Dieser wird entsprechend ausgekleidet. Des Weiteren sind alle Laufwege im Gebäude gegen Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Eine Nutzung der weiteren Zugänge zum Gebäude oder der weiteren Personenaufzüge im Gebäude ist nicht zulässig.
Die Nutzung von WC-Anlage im Gebäude durch Baustellenpersonal nicht gestattet.
Innerhalb des Gebäudes herrscht ein striktes Rauchverbot.
Das Baustellenpersonal ist entsprechend einzuweisen. Durchführung lärmintensiver Maßnahmen:
Teile des Gebäudes befinden sich während der Umbaumaßnahmen in Nutzung. Um eine Störung der Mieter weitestgehend einzuschränken sind lärmintensive Maßnahmen außerhalb der normalen Bürozeiten (09:00 h - 17:00 h) durchzuführen. Die Mieter sind eine Woche vor Beginn der lärmintensiven Maßnahmen hierüber zu informieren.
Interimsmaßnahmen Bedingt durch den laufenden Betrieb ist sicherzustellen, dass Interimsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Dies insbesondere in Hinblick auf sicherheitsrelevante Anlagen wie die Sicherheitsbeleuchtung, die BMA etc.
Ortsbesichtigung Nach Rücksprache mit Pinck Ingenieure ist seitens des Bieters eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Der Termin für die Ortsbesichtigung ist in Eigenregie mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bedingt durch den Charakter des Gebäudes bzw. die Art der Maßnahme (Austausch / Nachrüstung in einem "Bestandsgebäude") wird die Ortsbesichtigung ausdrücklich empfohlen. Bei einer nicht stattgefundenen Objektbesichtigung sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Nachforderungen und Mehrforderungen bezogen auf den ausgeschriebenen und beauftragten Leistungsumfang aufgrund "fehlender Objektkenntnis" ausgeschlossen sind.
Projektbeschreibung
1 KG 440 ELT LOS 1 GRUNDAUSBAU
1
KG 440 ELT LOS 1 GRUNDAUSBAU
Technische Anlagenbeschreibung Technische Anlagenbeschreibung
440 Starkstromanlagen
441 Mittelspannungsanlagen
Die Versorgung des Gebäudes erfolgt weiterhin über eine 10 kV MS-Netzstation mit Zwei 800 kVA-Trafos, welche sich im Untergeschoss befindet. Die Anlage bleibt im Zuge der Revitalisierung unberührt.
Sämtliche allgemein Großverbraucher, Allgemein-Verteiler, die Sicherheitsstromversorgung, sowie die Verteilungen der Mietflächen, bleiben über eine NSHV aus der MS-Netzstation versorgt. Die MS-Anlage besteht aus den EVU-Ringeinspeisefeldern, dem Übergabe- und dem Messfeld, sowie den Trafoabgangsfeldern. Die Umspannung von 10 kV auf 0,4 kV erfolgt über zwei 800-kVA-Transformatoren. Die Station wird durch den Auftraggeber betrieben.
Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungen im Gebäude bestehen bleiben. Eine Leistungsbilanz ist nicht Teil der Beauftragung und somit auch Planung.
442 Eigenstromversorgungsanlagen
442.1 Sicherheitsbeleuchtungsanlage
Es ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage über alle Verkehrsflächen vorhanden. Aufgrund des Alters der Anlage sind die benötigten Vorschaltgeräte nicht mehr verfügbar (Aussage des FM), außerdem werden nicht die vorschriftsmäßigen Piktogramme an jedem Rettungszeichen verwendet. Aufgrund dessen findet ein vollflächiger Austausch der Teilnehmer und der Sicherheitsbeleuchtungszentrale statt.
Die Anlage ist und bleibt über die Hauptverteilung Sicherheitsversorgung angeschlossen und wird im Bedarfsfall durch das Notstromaggregat versorgt. Die Sicherheitsbeleuchtung wird an die neue Raumaufteilung angepasst, wobei davon ausgegangen wird, dass die bestehenden Stränge bzw. Stromkreise beibehalten werden können. Die bestehenden 2 Sicherheitsbeleuchtungsverteiler pro Stockwerk werden weiterverwendet und Ringe nach Bedarf erweitert. Für die mit Sicherheitsbeleuchtung auszuleuchtenden Flächen ist eine Grundausleuchtung von mindestens 1 Lux vorgesehen. Die Angabe der Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten erfolgt gemäß geltenden Vorschriften sowie nach den Angaben im Brandschutzgutachten (Grundrisse und Stellungnahmen).
442.2 USV-Anlage
Im Gebäude ist eine 200 kVA USV-Anlage vorhanden, welche über die Hauptverteilung Sicherheitsversorgung eingespeist wird und über einen eigene Wandler Messung verfügt. Die USV ist Eigentum der MKK.
Die Anlage wird zukünftig exklusiv vom Mieter MKK betrieben. Die USV-Anlage verbleibt an der Sicherheitsversorgung.
In der ersten Bauphase wird für den Mieter eine neue funktionserhaltende Verkabelung eingeplant. Die Anlage versorgt zukünftig den Hausanschluss Datentechnik 1 + 2, den Serverraum im 5. OG, 2 Patchräume im 5. OG, die 10 Helpdesk AP sowie weiterhin das Rechenzentrum MKK im UG. Die unterbrechungsfreie Versorgung und der Spannungsspitzenschutz aller anderen MKK Patchräume wird mit Rack-USV-Systemen in VFI-Doppelwandler Ausführung realisiert.
Nach dem Auszug des Rechenzentrums im Untergeschoss ist der Austausch der zentralen USV-Anlage vorgesehen. Hierfür ist eine Anlage mit einer Abgabeleistung von 100kW eingeplant. Es werden die eben genannten Verbraucher damit versorgt, abzüglich des Rechenzentrums. Im Zuge dieses Austausches wird außerdem untersucht, inwiefern eine Notstromversorgung für die Standard Arbeitsplätze im 5. OG realisiert werden kann.
EDV-Netz Leistung kW Cos phi Leistung kVA
Bereich
Hausanschluss EDV 1 + 2 UG 8,0 0,9 8,9
UVM-05-11 5. OG 8,0 0,9 8,9
UVM-05-22 5. OG 8,0 0,9 8,9
UVM-05-31 5. OG 58,0 0,9 64,4
Zwischensumme 1 82,0 91,1
442.3 Netzersatzanlage
Im Untergeschoss des Gebäudes ist eine mit Diesel betriebene Netzersatzanlage (Notstromdiesel) vorhanden, mit einer Leistung von 435 kVA. Die NEA versorgt im Bedarfsfall die sicherheitsrelevanten Anlagen des Gebäudes, sowie einzelne ausgewählte Verbraucher des Mieters MKK. Im Notfall wird über eine selektive Umschaltung das Normalnetz von der Sicherheitsversorgung getrennt.
An der Anlage selbst werden keine Veränderungen vorgenommen. Es werden einzelne Verbraucher von der Sicherheitsversorgung getrennt, umgelegt und ergänzt. Durch den Rückbau der Notstromversorgung im 1. OG sowie des Rechenzentrums im UG werden Leistungsreserven frei, welche für die Versorgung des 5. OG genutzt werden.
Die Versorgung des 5. OG wird mit zeitgesteuerten Stromweichen im Untergeschoss sichergestellt, welche die normalen Zuleitungen und Unterverteiler der Mietflächen nutzen. Die Stromweichen werden bereits in der ersten Bauphase installiert, um eine erneute Öffnung der Leitungswege zu verhindern. Die Inbetriebnahme der Stromweichen wird erst nach dem Auszug des Rechenzentrums und der Installation der neuen USV-Anlage stattfinden.
Für die Büroflächen ist eine Flächenleistung von 0,04 kW/m² angesetzt. UVM-05-10 ist mit 25 kW angesetzt. UVM-05-20 ist mit 41 kW angesetzt. UVM-05-30 ist mit 33 kW angesetzt. Um Einschalt und Dauerlaufbedingungen des Generators einzuhalten werden Anlagen teilweise zeitverzögert angesteuert sowie Gleichzeitigkeitsfaktoren verwendet. Diese Zustände sind mit Simaris Berechnungen simuliert.
Notstromzonen nach Auszug des Rechenzentrums UG (Hausanschluss nicht im Bild enthalten)
Aufbau NEA-USV-Konzept
Integration einer neuen 100kW USV-Anlage nach Auszug des Rechenzentrums im Untergeschoss, sowie eine Notstromversorgung des. 5.OG.
Der im Bestand vorhandene Generator weist eine Leistung von 435 kVA, 348 kW auf. In der Simulation wird aufgrund der Software ein Generator mit 420 kVA, 336 kW Leistung verwendet.
Um die Einschaltbelastung des Generators bei unter 80% zu halten werden mehrere Verbraucher aufgrund möglicher hoher Anlaufströme zeitverzögert angesteuert.
USV-Anlage
Das Ladegerät der USV-Anlage soll bei einem Stromausfall abschalten und sich zeitverzögert innerhalb von 45 Sekunden wieder einschalten. Es ist ein GZF=1 gesetzt. In der Simaris Simulation wird hierfür eine Ersatzlast verbunden mit dem Generator und ein Ersatznetz mit der Leistung der USV eingesetzt, wie in der technischen Schriftenreihe 3 USV-Modellierung von Siemens aufgezeigt. Der Gleichrichter der USV weist einen Aufnahmestrom von bis zu 152A bei geladenen Batterien beim Einschalten auf. In der 24 Stunden Simulation wird diese Ersatzlast auf die bezogene Leistung der USV-Verbraucher reduziert, diese beträgt mit einem GZF von 0,7 im 24 Stunden Betrieb ca. 66 kW.
Aufzüge
Die Versorgung bzw. Zuleitung der Aufzüge sowie deren Absicherung bleibt unberührt. Der AN soll kontrollieren inwiefern die Aufzüge im Notfall (Brand / Stromausfall) gesteuert werden. Wenn bereits eine zeitverzögerte Ansteuerung ähnlich der folgenden Beschreibung implementiert ist, besteht kein Handlungsbedarf.
Bei Stromausfall / Brandfall sollen die Aufzüge ins Erdgeschoss fahren. Dies soll in Paaren von 2 Aufzügen jeweils 10 Sekunden Zeitversetzt geregelt sein, also 10/20/30 Sekunden nach Einschalten des Generators. Dies verhindert eine unzulässige Belastung durch hohe Einschaltströme. Es ist dennoch ein GZF = 1, beim Einschalten, für diese Verbraucher gesetzt. Im Brandschutzkonzept Absatz 7.5 ist keine dedizierte Brandfallsteuerung gefordert und es sind keine Feuerwehraufzüge vorhanden, eine Nutzung im Brandfall also untersagt. Nachdem die Aufzüge ins Erdgeschoss gefahren sind, wird der GZF auf 0,3 reduziert.
SV-Verbraucher
Die Foyer Fensteröffnung Entrauchung hat keine vorhandene Leistungsangabe, daher wurden 25kW bei 400V als Leistung angenommen. Der GZF beim Einschalten ist auf 1 gesetzt, im späteren Verlauf auf 0,5. Sonstige Verbraucher im SV Netz verbleiben bei einem GZF von 1.
Stromweichen
Für die Versorgung des 5. OG im Notbetrieb durch die MKK werden Stromweichen im Untergeschoss eingesetzt. Diese sollen zeitverzögert nach 60 Sekunden angesteuert werden. Als Zuleitung werden die normalen Zuleitungen der Mietfläche genutzt, sowie die normalen Unterverteilungen. Da es sich um Büroarbeitsplätze handelt ist ein GZF von 0,8 angesetzt.
Zusammenfassung
Mit den gewählten Faktoren erreicht man in der Simulation im 24 Stunden Betrieb eine Belastung des Generators von 242,2 kW. Dies entspricht einer mittleren Belastung von fast 70% (70% = 243,6 kW) und liegt somit im Sollbereich für den Generatorbetrieb. Der Aufbau und das Nutzungskonzept der Anlage ist durch den PVO-Prüfer zu bestätigen.
442.4 Photovoltaik Anlage
Auf den freien Flächen ergibt sich eine Anlage mit 124 Modulen und einer Leistung von ca. 55kWp, wobei PV-Doppelglas-Module mit einer Leistung von mindestens 450Wp vorgesehen werden.
Die PV-Module werden in vier Modulfeldern in Ost-West-Aufständerung mit 10 Grad Neigung mit einer ballastierten Unterkonstruktion aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt parallel zur Dachkante mit einem Abstand von 2,5 m zur Absturzkante. So befinden sich die Modulfelder im sicheren Dachbereich und es ist keine zusätzliche Absturzsicherung notwendig. Die einzelnen Modulfelder sind über geschlossene Kabelrinnen auf Betonsockeln verbunden, um die Solarkabel zu sammeln und zu dem jeweiligen Wechselrichter (1 x 20 kW, 1 x 30 kW) zu führen.
Die Anlage kann über einen Schalter manuell vom Netz getrennt werden. Hierzu werden vor dem Wechselrichter Generatoranschlusskästen mit einem Feuerwehrschalter vorgesehen. Der Not-Aus-Schalter wird in der Nähe der FIBS verortet.
Die AC-Leitungen der Wechselrichter werden über zwei Steigepunkte bis in das Untergeschoss geführt. Die zwei Wechselrichter speisen in eine Unterverteilung PV im NSHV-Raum im Untergeschoss ein, die alle notwendigen Komponenten (NA-Schutz usw.) enthält, die seitens des Netzbetreibers zur Regelbarkeit der PV-Anlage vorgeschrieben werden. Die Einspeisung der PV-Energie erfolgt aus der Unterverteilung PV in die NSHV. Die PV-Anlage wird als netzgekoppelte Anlage ausgeführt. Ins öffentliche Stromnetz eingespeister Strom wird dem Anlagenbetreiber vergütet.
443 Niederspannungsschaltanlagen
443.1 NSHV
Die NSHV, welche über die Mittelspannungsanlage versorgt wird, ist in 3 Bereiche unterteilt, das Normalnetz, den Allgemeinen Hausbedarf und die Sicherheitsstromversorgung. In der NSHV werden für jede Mieterunterverteilung eigene Zählerplätze vorgesehen, dies gilt ebenfalls für alle MKK-Mietflächen. Es werden einzelne Verbraucher auf andere Teile der NSHV umgelegt. Die Versorgung der Unterverteilungen und Großverbraucher über die NSHV ist durch mehrere Steigpunkte im Bereich der Versorgungsschächte im Gebäude realisiert.
Für die Verbrauchsmessung der Mietflächen wird eine zentrale Zähleranlage im Raum der NSHV installiert. In dieser Anlage wird ein separater Zähler für jede der 23 Mietbereiche vorgesehen, um die Abrechnung der Mieteinheiten zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Zähler vorgesehen für allgemeine Verbrauche, sowie mieterspezifische Erfordernisse (bspw. ULK des Rechenzentrums). Platzreserven sind vorgesehen. Die bestehenden Zuleitungen der Mietflächen werden von der NSHV auf die Zähleranlage umgelegt und zwischen NSHV und Zähleranlage neue Leitungen für jeden Verbraucher installiert.
Es sind im UG 10 Räume zur möglichen Verwendung als Lagerflächen für Mieter identifiziert. Es ist keine separate Zählung der Räume gewünscht, da dort lediglich Kleinverbraucher wie die Beleuchtung vorhanden sind. Die Stromkosten sind über den Vermieter umzulegen.
Es ist außerdem eine Kompensationsanlage im Gebäude vorhanden, die im Raum der NSHV installiert ist und nicht verändert wird. Eine Kapazitätsberechnung dieser Anlage ist nicht im Leistungsumfang von berücksichtigt.
443.2 Unterverteilungen Allgemeinbereiche
Allgemeinbereiche werden überwiegend aus der NSHV-Allgemeiner Hausbedarf versorgt. Einzelne Verbraucher wie z. B. die Aufzüge sind über die Hauptverteilung SV eingespeist. Der Gesamtverbrauch wird über eine Wandler-Messung erfasst sowie auch einzeln ausgewählte Verbraucher. Die Unterverteilungen Tiefgarage ist bisher an der NSHV-Normalnetz angeschlossen und wird auf den allgemeinen Hausbedarf umgelegt. Die 3 Unterverteilungen der Treppenhäuser sind an der NSHV Allgemeiner Hausbedarf angeschlossen. An diesen 4 Unterverteilungen werden Umbaumaßnahmen eingeplant.
Es ist außerdem geplant 2 neue Unterverteilungen zu platzieren. Eine für die Erweiterung der Elektroladeplätze in der Tiefgarage. Sowie eine weitere für das Foyer zusammen mit den neuen Duschen und behinderten WC. Die bisherigen Zuleitungen für das Foyer aus dem Servicepoint werden demontiert.
Sonstige Großverbraucher sind direkt an der NSHV Allgemeiner Hausbedarf angeschlossen. Für die Versorgung des Foyers ist eine neue Unterverteilung eingeplant, dafür müssen die Verbraucher des Foyers aus der Unterverteilung Servicepoint auf die neue Verteilung umgelegt werden. Außerdem ist eine neue Unterverteilung für die E-Mobilität Ladestationen vorgesehen.
443.3 Unterverteilungen Mietbereiche
Sämtliche Mieter Haupt-Unterverteilungen werden aus der NSHV-Normalnetz aus dem UG versorgt. Es werden aufgrund von möglichen Gewährleistungsproblemen neue Unterverteilungen für die Mietflächen eingeplant. Der Beispielaufbau des Verteiler UVM-03-30 enthält 18 Beleuchtungsstromkreise, 72 Steckdosenstromkreise und 6 Drehstromkreise. Diese Planung ist mit mindestens 25% Reservestromkreisen für die Mietfläche ausgelegt. Die Ausbaureserve liegt, bei Schaltschrankmaßen von 1250 x 1050 x 205mm, bei 10%. Für die Bauteile der Gebäudeautomation sind eigene Unterverteilungen vorgesehen.
Es ist ein Leistungsfaktor von 0,04 kW / m² für die Mietbereiche angesetzt. Die Mietflächen ME X.1 werden durch die UVM-XX-10 versorgt. Die angesetzte Leistung beträgt 25 kW. Die Mietflächen ME X.2 werden durch die UVM-XX-20 und UVM-XX-21 versorgt. Diese 2 Unterverteilungen sind nötig, um die maximale Leitungslängen sowie den zulässigen Spannungsabfall nicht zu überschreiten. Die angesetzte Leistung beträgt 41 kW.
Die Mietflächen ME X.3 werden durch die UVM-XX-30 versorgt. Die angesetzte Leistung beträgt 33 kW.
Die Zuleitungen zu den Unterverteilern der Mietfläche bleiben bestehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese den zukünftigen Anforderungen entsprechen.
Es ist eine eigenständige Unterverteilung (UVM-05-31) für den Serverraum des Mieters MKK im 5. OG geplant. Hier ist eine Leistung von 8 KW pro Netzwerkschrank gefordert sowie 10 kW für die APs Helpdesk, also insgesamt 58 kW. Diese Unterverteilung erhält eine eigene Zuleitung.
Gemäß Mieterbaubeschreibung der MKK steht jedem Patchraum eine elektrische Leistung von 8kW zur Verfügung.
Wie in Abschnitt 443.2 erwähnt, müssen die Stromkreise des MKK-Servicepoint und des Eingangsbereich voneinander getrennt werden, um eine nutzerorientierte Zählung zu gewährleisten. Die vorhandene Unterverteilung versorgt dann nur noch die Fläche des Servicepoints.
Zusammenfassend betrachtet werden 23 neue Haupt Unterverteilungen,7 Erweiterungs-Unterverteilungen,3 USV-Kleinverteiler sowie Umbaumaßnahmen an 6 Unterverteilungen (1 im Mietbereich UG,1Service Point, 4 im Allgemeinbereich) in den Kosten berücksichtigt.
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
444.1 Allgemeinflächen
Zu den allgemeinen Bereichen gehören die Tiefgarage, die Treppenhäuser, Aufzüge, die Außenbereiche, der Eingangsbereich sowie allgemeine Müll- und Technikräume.
In den Untergeschossen gibt es zur Versorgung dieser Flächen 5 Unterverteilungen. Eine Unterverteilung für den Bereich der Tiefgarage und anliegende Räume / Flure. 3 Unterverteilungen für die Treppenhäuser und umliegende Flure beginnend im Untergeschoss bis zu allen darüber liegenden Stockwerken. Sowie zukünftig eine Unterverteilung für den Eingangsbereich und die Duschen im EG. Es ist nicht geplant die Ausstattung dieser Flächen umfassend auszutauschen und nur bei Bedarf zurückzubauen. Ein Austausch der Beleuchtung in diesen Flächen zu LED-Beleuchtung fand bereits vor Planungsbeginn statt.
444.2 Mietbereiche
Jeder Mietbereich erhält einen eigenen Zähler und hat eine eigene Stromkreisverteilung. Die Abrechnungszähler der jeweiligen Mieteinheit sind im Zählerkonzept festgehalten. Jede der Unterverteilungen ist in einem eigenen ELT-Technikraum verortet.
Die Versorgung der Arbeitsplätze ist und wird über Bodentanks realisiert. Diese erhalten eine neue Zuleitung durch den in allen Geschossen vorhandenen Hohlraumboden. In den Mietflächen vom Erdgeschoss bis zum 4. OG wird die technische Ausstattung der Bodentanks nicht verändert und die Position an die neuen Raumaufteilungen angepasst.
In den Mietflächen der MKK erhalten die Bodentanks eine neue Bestückung inkl. Zuleitungen, welche sich nach der Mieterbaubeschreibung MKK richten. Analog zu den anderen Mietbereichen werden die Positionen an die neue Raumaufteilung angepasst werden. Sonstige Ausstattungsmerkmale richten sich nach den jeweils gültigen Mieterbaubeschreibungen der Bereiche.
Der Servicepoint (EG) bleibt unverändert. Lediglich die Zuleitungen des Foyers werden aus der lokalen Unterverteilung zurückgebaut.
444.3 Sonnenschutz
Es ist eine außenliegende Sonnenschutzanlage vorhanden, welche weiterhin zentral über die Wetterstation des Gebäudes gesteuert wird oder durch übergeordnete Raumgeräte. Es ist geplant die Steuerung aller Sonnenschutzanlagen an die neuen Raumaufteilungen anzupassen. Seitens TGA werden wird pro Raum ein neues Steuerelement neben der Tür vorgesehen. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant.
445 Beleuchtungsanlagen
445.1 Allgemeinflächen
Im gesamten Gebäude wird eine LED-Beleuchtung vorgesehen, wo noch keine verbaut ist. Der Foyer Bereich, welcher sich über das Erdgeschoss und das 1. OG erstreckt, erhält eine neue Beleuchtungsanlage. Die Steuerung erfolgt über Präsenzmelder. Die Beleuchtung wird gem. Architektendetail in die Decke integriert. Das Foyer wird zukünftig über die UVA-U1-05 versorgt. Die Außenbeleuchtung vor dem Foyer, über dem Haupteingang, wird ausgetauscht, ebenso wie die Pollerleuchten auf der Terrasse im 7. OG.
Die Treppenhäuser, deren Vorräume sowie das Untergeschoss, sind mit LED-Beleuchtung ausgestattet und bedürfen keiner neuen Beleuchtungsanlage. Die Steuerung und auch die Versorgung dieser Bereiche verbleiben gem. Bestand.
445.2 Mietbereiche (EG - 4. OG.)
Die Ausstattung der Flächen ist über die Mieterbaubeschreibung geregelt. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze erfolgt über Stehleuchten, welche über integrierte Präsenzmelder geschaltet werden. Es wird jeweils eine Stehleuchte für bis zu 2 Arbeitsplätze eingeplant.
Hinweis:
Durch die ausschließliche Nutzung von Stehleuchten können in der Entwurfsplanung nicht alle Arbeitsbereiche gemäß ASR 3.4 ausgestattet werden. D.h. die Beleuchtungsstärke sowie Gleichmäßigkeit werden nicht bzw. nur zum Teil erfüllt. Es obliegt einer späteren Planung diese Bereiche ASR Konform auszustatten oder anderweitige Maßnahmen zu ergreifen. Auf die Abweichung wurde im Zuge der Planungsbesprechungen hingewiesen. Ebenso, dass ggf. Mehrkosten entstehen.
Allgemeine Flächen wie Flure, WCs und die Teeküche werden mit LED-Einbaudownlights beleuchtet. Für Archive, Lager, Technikräume und IT-Räume werden LED-Anbauleuchten vorgesehen. Als Fabrikat wird Trilux oder gleichwertige Fabrikate genutzt. Für Meetingräume werden Langfeld-Pendelleuchten vorgesehen mit einem direkten und indirektem Lichtaustritt.
Sämtliche Verkehrsflächen und Arbeitsbereiche werden über Präsenzmelder gesteuert und müssen in sinnvollen Schaltgruppen aufgeteilt werden. Die Beleuchtungsanlage wird gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstättenbeleuchtung (ASR), sowie der DIN EN 12464 installiert. Es sind alle Leuchten in LED-Technik vorgesehen. Die einzelnen Bereiche sind mit nachfolgender Beleuchtungsstärke und Steuerung vorgesehen:
Standard-Bereich Beleuchtungsstärke Steuerung Farbtemperatur
[lux] [Kalvin]
Büroarbeitsplätze 500 (z. T. nicht erfüllt) Präsenzmelder (integriert) 4.000
Foyer Eingangsbereich 200 Präsenzmelder 4.000
Technikräume, Patchräume, 100 Schalter (an / aus) 4.000
Lager
Flure, Verkehrsflächen 200 Präsenzmelder 4.000
Konferenz-, Besprechungsräume 500 Präsenzmelder in Kombination 4.000
mit Dimmtaster
Teeküche, Lounges 200 Schalter (an / aus) 4.000
Nebenräume 200 Schalter (an / aus) 4.000
445.3 Mietbereich MKK (UG, 5.-7. OG)
Für die Büroarbeitsplätze von MKK wird flächendeckend eine Akustikdecke eingezogen, in die LED-Einbauleuchten integriert werden. Als Fabrikat wird Trilux oder gleichwertiges genutzt. Diese Beleuchtungsanlage wird, wie die Flure, über die Trassen innerhalb der Hohlraumdecke versorgt und kann innerhalb der Akustikdecken bis hin zu jeder Leuchte verlegt werden.
Sämtliche Lampen sind DALI2 fähig und können entsprechend den Bedürfnissen des Mieters programmiert werden.
MKK-Mietbereiche Beleuchtungsstärke Steuerung Farbtemperatur
[lux] [Kalvin]
Büroarbeitsplätze 500 Präsenzmelder in Kombination 4.000
mit Dimmtaster
Technikräume, Patchräume, 100 Schalter (an / aus) 4.000
Lager
Flure, Verkehrsflächen 200 Präsenzmelder 4.000
Konferenz- und 500 Präsenzmelder in Kombination 4.000
Besprechungsräume mit Dimmtaster
Teeküche, Lounges 200 Dimmer / Schalter 4.000
Nebenräume 200 Schalter (an / aus) 4.000
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
446.1 Blitzschutzanlage
Es ist eine Blitzschutzanlage im Bestand vorhanden. Wenn neue Dachanlagen (RLT-Anlagen, KLT-Anlagen, PV-Anlage, etc.) installiert werden, ist ein Versetzen der Fangstangen und anpassen der Maschen in den Kosten berücksichtigt.
446.2 Potentialausgleichsschienen
Es werden in allen Unterverteilungsräumen Potentialausgleichschienen (PAS) installiert oder sind bereits vorhanden. Gem. Bestandsunterlagen ist dies nicht abschließend ersichtlich. An den PAS werden sämtliche leitfähige Objekte aus dem Bereich der jeweiligen Unterverteilung angeschlossen und geerdet. Die Potentialausgleichschienen sind untereinander, sowie mit der Hauptpotentialausgleichschiene, verbunden, über diese ist eine Verbindung zum Gebäudeerdungspunkt sichergestellt. Die Patch- und Serverräume erhalten eigene Potentialausgleichschienen.
446.3 Ableitfähiger Fußboden
In allen Server und Patchräumen ist ein ableitfähiger Fußboden vorhanden oder wird, in dem neuen Serverraum 5. OG, installiert. Der ableitfähige Fußboden wird mit den lokalen Potentialausgleichsschienen der Räume verbunden und somit geerdet.
449 Sonstiges
449.1 Ladestation E Mobilität
Die vorhandene Ladestation für 2 Stellplätze mit einer Leistung von 22 kW wird auf die UVA-U1-06 umgelegt. Es ist außerdem vorgesehen die Installation von 8 Ladestationen in der Tiefgarage vorzubereiten. Diese Ladestationen stehen nicht der Öffentlichkeit, sondern nur den Mietern zur Verfügung. Jeder Ladepunkt hat eine zur Verfügung gestellte Leistung von 11 kW. Es wird ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,3 angenommen, sodass in Summe 33 kW der Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt wird.
449.2 Sachverständigen Abnahme
Für den Betrieb des Gebäudes mit der Vielzahl an Anlagen und Mietbereichen ist eine Sachverständigen Abnahme und vorige Absprachen mit jenem Sachverständigen nötig, um relevante Abstimmungen frühzeitig zu tätigen. Für die Abnahmen und jeweilige Absprachen sind 15 Tagessätze á 1.500 eingeplant, um eine umfängliche Unterstützung des Sachverständigen sicherzustellen.
Technische Anlagenbeschreibung
Vortext zur Kalkulation der Einzelposition Vortext zur Kalkulation der Einzelposition
1. Der Bieter ist aufgefordert, sein Angebot hinsichtlich der Richtigkeit der
Kalkulation zu überprüfen. Es werden nur vollständig ausgefüllte Angebote
gewertet.
2. Sämtliche Preise sind einschließlich Liefern und betriebsfertiger Montage zu
kalkulieren.
3. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für den korrekten Einbau
prüfzeugnispflichtiger Anlagenkomponenten gemäß Prüfzeugnis einschließlich
eventuell notwendiges Mitwirken bei der Abnahme durch einen
Sachverständigen gemäß haustechnischer Überwachungsverordnung, VdS
bzw. TÜV. Diese Leistungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
4. Auf die aufgrund des Gerätesicherheitsgesetzes erlassene
Maschinenverordnung in Verbindung mit der EG-Maschinenrichtlinie wird
verwiesen. Die darin festgelegten Maßgaben sind einzuhalten.
5. Es ist eine komplette funktionsfähige Anlage zu erstellen, auch wenn folgende
Beschreibung nicht alle Teile umfassend beschreibt.
Vortext zur Kalkulation der Einzelposition
1.01 KG 442 EIGENSTROMVERSORUNGSANLAGEN
1.01
KG 442 EIGENSTROMVERSORUNGSANLAGEN