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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Technische Vorschriften - Sanitär, Heizung und Lüftung
1. Projektvorbereitung
Die ausführende Firma übernimmt nach Maßgabe der Angebotsbedingungen die volle Garantie für
sicheres und zuverlässiges Funktionieren der erstellten Anlage, für die Güte des verwendeten
Materials sowie für technisch und handwerklich saubere und einwandfreie Arbeit. Der
Auftragnehmer erhält einen Satz Ausführungspläne des vorgesehenen
Leistungsumfanges.Weitere Projektunterlagen sind (ggf. kostenpflichtig) von der Bauleitung
abzufordern.
Es gelten nur Pläne als vom AG zur Ausführung freigegeben,die einen Freigabevermerk tragen.
Vor Ausführung der Arbeiten sind die übergebenen Projektunterlagen auf Vollständigkeit und
techn. Richtigkeit zu überprüfen.
Einwendungen gegen die vorgesehene Art der Ausführung, technische Berechnungen oder
Planunterlagen müssen vor Arbeitsbeginn bei der Bauleitung mit Angabe der Beanstandungen und
den u.U. daraus resultierenden Folgen schriftlich vorliegen.
Alternativ-Angebote sind willkommen, wenn sie techn., qualitativ und oder quantitativ eine
Verbesserung gegenüber der Projektvorgabe darstellen. Sie sind hinsichtlich technischer,
technologischer und kalkulatorischer Grundlagen schriftlich zu belegen. Zur Ausführung dürfen sie
jedoch erst nach ausdrücklicher Genehmigung der Bauleitung gelangen.
Auf Grundlage der übergebenen Projektunterlagen sind vom Auftragnehmer Werks- und
Montageplanungen zu erstellen. Diese sind ständig auf dem aktuellen Plan- und Ausführungsstand
zu halten bzw. zu aktualisieren. Auf Verlangen der Bauleitung sind im Einzelfall ggf.
Montageskizzen zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen.
Alle Montage- und Ausführungspläne, die Schemen und Details sind mind. 12 Arbeitstage vor
Ausführung und Montagebeginn mindestens dreifach zur Genehmigung vorzulegen. Nur der
Genehmigungsvermerk durch die Bauleitung, den Bauherrn oder den Fachplaner berechtigt zur
Ausführung. Bauseits vorhandene Schlitze und bauseitig vorhandene Durchbrüche sind auf ihre
Größe und Lagerichtigkeit zu überprüfen und mit baubeteiligten Gewerken auf Kollision zu
kontrollieren.
2. Es ist ein fachlich und persönlich geeigneter Mitarbeiter mit entsprechnder Qualifikation als
Fachbauleiter bzw. Projektleiter zu benennen, der an den festgelegten Baubesprechungen u.ä.
Terminen teilnimmt. Insbesondere obliegt ihm die Weiterleitung und Umsetzung der Festlegungen
der Bauleitung, die termingerechte Herbeiführung von notwendigen behördlichen Klärungen sowie
die Koordinierung der Arbeiten mit den anderen baubeteiligten Gewerken.
3. Maßgebend für die vertragsgemäße Ausführung, die Beschaffenheit der Werkstoffe, die
Nebenleistungen, das Aufmaß und die Abrechnung sind die einschlägigen VDE-Vorschriften die
VDEW-Richtlinien, die VOB, soweit nicht in den allgemeinen Vertragsbedingungen abgeändert, die
DIN, jeweils in ihrer neuesten gültigen Fassung.
4. Als Grundlage für das Angebot müssen herangezogen werden:
- die Vorschriften der DIN bzw. DIN VDE-Reihe
- die anerkannten Regeln der Technik
- die technischen Anschlussbedingungen der Medienlieferanten
- die Vorschriften der Berufsgenossenschaften hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- der aktuellen Marktsituation angemessene Kalkulationsgrundlagen
5. Alle zur Ausführung kommenden sichtbaren Einrichtungern bzw. Zubehör sind vor der Montage
der Bauleitung oder dem Architekten, gegebenenfalls auch dem Bauherrn, vorzulegen und zu Dies hat so rechtzeitig und unaufgefordert zu erfolgen, daß trotz evtl. Fabrikats- oder
Produktänderungen sowohl die Nachtragsbearbeitung, soweit daraus resultierend, als auch die
termingerechte Beschaffung und Montage davon unbeeinflußt bleiben.
6. Vor Montagebeginn hat der Auftragnehmer die komplette Werks- und Montageplanung auf
Grund der übergebenen Planung zu erstellen und der Bauleitung fristgerecht zur Prüfung
vorzulegen.
In Form und Inhalt ist für die Montageplanung die VDI 6026 Tabelle 6 bindend.
Insbesondere sind neben den Installationsplänen und schemat. Darstellungen die
Kollisionsprüfungen mit anderen Trassierungen zu erstellen.
Aufwendungen für die Erstellung der Werks- und Montageplanung, soweit nicht als
Einzelposition im Leistungsverzeichnis vermerkt, werden nicht gesondert vergütet
(Nebenleistungen nach VOB)!
Nach der Fertigstellung der Gesamtanlage sind die Bestands- und Revisionsunterlagen für die
gesamte Anlage (hier je Haus bzw. Grundstück) vorzulegen, zu Teil- oder Schlussabnahmen
mindestens in handrevidierter Form.
Spätestens mit Vorlage der Schlussrechnung sind die Bestands- und Revisionsunterlagen in der
geforderten Form und soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, jeweils 3-fach in getrennten
Ordnern zusammenzustellen sowie einfach auf Datenträger (CD) zu übergeben (Grundrisspläne
und Schemen als dwg/dxf-Datei und pdf-Datei, alle anderen Dokumente als pdf-Dateien).
Wichtig: Die Schlussrechnung wird erst dann geprüft und freigegeben, wenn alle
Revisionsunterlagen, Protokolle, Übereinstimmungserklärungen, Beschreibungen,
Bedienungsanleitungen etc. in der vorgeschriebenen Form und vollständig vorliegen. Vorher gilt
die Schlussrechnung als nicht eingegangen!
Die Pläne sind nach DIN zu zeichnen und müssen alle erforderlichen Angaben enthalten, die der
tatsächlichen Ausführung entsprechen. Der Vermerk "Revisionsplan" oder "Bestandsplan" muss
auf allen Unterlagen angebracht werden. Alle Angaben sind vollständig in die Pläne einzutragen.
7. Für elektrotechnische Anlagen, für welche das Gewerk Elektro den Stromanschluss bereitstellt,
sind verbindliche Kabelzuglisten zu erstellen und dem Gewerk Elektro zu übergeben.
8. Bei der Montage der Einrichtungen sind die Leitdetails des Architekten zu berücksichtigen (Lage,
Montagehöhe)
9. Alle zum Einsatz kommenden Installationsmaterialien, Verlegesysteme, Leitungen und sonstiges
Installationsmaterial müssen den zu erwartenden Betriebsbedingungen und Umwelteinflüssen
entsprechen. Befestigungen dürfen nur mit zugelassenen Befestigungsmaterialien und -systemen
vorgenommen werden und müssen den zu erwartenden statischen Gegebenheiten entsprechen.
10. Die Gründung und Aufstellung von Aggregaten sowie die Befestigung am Baukörper und die
Durchführung von Kanälen, Leitungen etc. ist unter Beachtung der DIN 4109 "Schallschutz im
Hochbau", der DIN 4150 "Erschütterung im Bauwesen" und der VDI-Richtlinie 2056 auszuführen."
11. Sämtliche Rohrleitungen sind mittels Rohrschellen, Aufhängungen oder Rohrträgern lösbar zu
befestigen.Leitungs- oder Anlagenteile, welche einbetoniert oder eingemauert werden, sind
ausreichend und mit einem Korrosionsschutz sowie Körperschallisolierung zu versehen.
Befestigungsmaterialien sind grundsätzlich in verzinkter Ausführung einzusetzen. Für sämtliche Leitungen sind schalldämmende Rohrbefestigungen zu verwenden. Bei gemeinsamen
Rohrtrassen mit anderen Gewerken ist darauf zu achten, daß gleiche Befestigungssysteme
verwendet werden. Zur weitgehenden Unterbindung der Übertragung von Fließgeräuschen in
Rohrleitungen sind mindestens folgende Schutzmaßnahmen erforderlich:
Verlegung von Rohrleitungen mit einem ausreichenden Abstand zum Baukörper
jede Verbindung des Rohres mit dem Baukörper ist körperschallisoliert auszuführen
12. Der Rohrdehnung ist durch entsprechende Rohrführung oder durch Einbau von
Axialkompensatoren mit erforderlichen Fest- und Führungslagern Rechnung zu tragen. Bei
Durchführung von Rohrleitungen durch Brandabschnitte sind feuerfeste Abschottungen
einzusetzen.
13. Bei sämtlichen Rohrleitungen, die die Außenhaut des Gebäudes queren, sind die Austrittstellen
dauerhaft gegen Feuchtigkeit/ Grundwasser zu sichern.
14. Die Materialien sowie die Ausführung der Isolierung müssen den brandschutztechnischen
Anforderungen hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes genügen, sowie allen gültigen
Vorschriften in der neuesten Fassung entsprechen. Bei Rohrleitungen darf die Isolierung erst nach
erfolgter Druckprobe aufgebracht werden. Rohrbögen sind auch bei Matten-Isolierung für gerade
Strecken generell mittels Formteilen in der Nenndicke der Matten-Isolierung auszuführen. Bei
mehrlagiger Ausführung sind sowohl bei Matten-Isolierungen, als auch bei Rohrisolierungen die
Stöße versetzt anzuordnen, die Stoßstellen müssen der Ausführung entsprechend nachbehandelt
werden. Rohrleitungen sind einzeln zu isolieren. Gemeinsame Isolierung von mehreren
Rohrleitungen ist unzulässig. Sämtliche durch Decken und Wände führende Rohrleitungen sind
entsprechend zu isolieren, wobei Durchführungen durch Brandabschnitte entsprechend
auszuführen sind. Abdichtungen zum Mauerwerk oder zu Mauerwerks-oder Betondurchführungen
sind dauerelastisch auszuführen bzw. abzuschließen. Alle Isolierungen mit zusätzlicher
Außenhülle sind vor Fertigmontage der Außenhülle zur Abnahme anzumelden. Erst nach Freigabe
der Fertigmontage darf die Außenhülle aufgebracht werden. Erfolgt keine Zwischenabnahme, gilt
die Leitung als nicht isoliert.
15. Kommen als Regelung elektronische Systeme zum Einsatz, so ist dies im LV beschrieben. Ist im
LV nur ein Schaltschrankteil ausgeschrieben, so wird dieser mit den Anteilen anderer Gewerke
(zB. Heizung, Klimatisierung, Sanitär ) zu einem gemeinsamen Schrank zusammengefügt.
16. Die Beräumung anfallenden Bauschutts, die Reinigung der Arbeitsstelle sowie die
vorschriftsmäßige Entsorgung von Altmaterialien, Rest- und Verpackungsstoffen ist Bestandteil
der Leistung. Zur sortenreinen Entsorgung sind entsprechende Behältnisse aufzustellen und
regelmäßig abzufahren. Ggf. wird die Entsorgung der Abfallstoffe von der Bauleitung für den
Unternehmer kostenpflichtig übernommen. Hierzu sind gesonderte Regelungen des Bauvertrages
zu beachten.
17. Alternativangebote sind zusätzlich zum Hauptangebot auszuweisen.
Vorbemerkungen
Vorbemerkung HKLS-Planung Ausgeschrieben werden die Lieferung, Montage, der betriebsfertige Anschluss, die Inbetriebnahme, Einregulierung, Prüfung, Dokumentation und Übergabe der technischen Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, Kälte, Sanitär und Feuerlöschtechnik für den Neubau eines Beherbergungsbetriebs in der Gärtnerstraße 39 in München.
Das Gebäude umfasst ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss sowie die Obergeschosse 1 bis 3 und insgesamt 85 Wohneinheiten. Die technischen Anlagen sind entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Beherbergungsbetrieb, der baulichen Gegebenheiten, des Brandschutzkonzepts, der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und der aktuellen HLS-Fachplanung auszuführen.
Die in diesem Vortext beschriebenen Leistungen verstehen sich einschließlich aller Nebenleistungen, Befestigungen, Halterungen, Form- und Verbindungsstücke, Armaturen, Dämmungen, Brandschutzmaßnahmen, Schallschutzmaßnahmen, Kennzeichnungen, Prüfungen und sonstigen für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Leistungen, soweit in den nachfolgenden Abschnitten keine abweichende Schnittstelle festgelegt ist.
1. Grundlagen
1.1 Planungs- und Ausführungsgrundlagen
Für die Ausführung sind insbesondere maßgebend:
die aktuelle HLS-Fachplanung einschließlich Grundrissen, Schnitten, Schemata, Berechnungen und Funktionsbeschreibungen,
die aktuelle Architektur- und Tragwerksplanung,
das aktuelle Brandschutzkonzept einschließlich der Festlegungen des Brandschutzsachverständigen,
die Vorgaben der zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen,
die nachfolgend genannten Normen, Richtlinien und technischen Regeln in der jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung.
1.2 Technische Regeln und Vorschriften
Die Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorschriften auszuführen. Hierzu zählen insbesondere, soweit für die jeweilige Leistung zutreffend:
VOB/B sowie die einschlägigen ATV der VOB/C,
DIN 18299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
DIN 18381, Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden,
DIN 18380, Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen,
DIN 18379, Raumlufttechnische Anlagen,
DIN 18386, Gebäudeautomation, soweit Leistungen der Gebäudeautomation Bestandteil dieses Leistungsumfangs sind,
Gebäudeenergiegesetz (GEG),
Bayerische Bauordnung (BayBO),
Bayerische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten in der jeweils gültigen Fassung,
einschlägige Anforderungen der Bayerischen Technischen Baubestimmungen,
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie beziehungsweise die in Bayern eingeführten bauaufsichtlichen Regelungen,
einschlägige Regelungen des Brandschutzkonzepts und der Feuerwehr,
Vorgaben des örtlichen Fernwärme- und Trinkwasserversorgers,
DIN-, DIN-EN-, VDI-, DVGW- und VDE-Bestimmungen sowie Hersteller- und Zulassungsanforderungen.
Für die einzelnen Gewerke gelten insbesondere die folgenden technischen Regelwerke:
Entwässerung und Abwasser
DIN 1986-100,
DIN EN 12056, insbesondere die Teile 1, 2 und 4,
DIN EN 752, soweit Anlagen außerhalb des Gebäudes betroffen sind,
DIN EN 476,
DIN EN 12050-1 für Fäkalienhebeanlagen,
DIN EN 12050-2 für Hebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser und Regenwasser,
DIN EN 12056-4 für Entwässerungsanlagen mit Hebeanlagen,
DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 für Fettabscheideranlagen,
DIN 4040-100, soweit für die Fettabscheideranlage anwendbar.
Trinkwasser und Warmwasser
DIN EN 806,
DIN 1988, insbesondere die Teile 200, 300 und 500,
DIN EN 1717,
Trinkwasserverordnung (TrinkwV),
VDI/DVGW 6023,
DVGW W 551 und W 553, soweit für die Warmwasserbereitung und Zirkulation zutreffend,
einschlägige Vorgaben des örtlichen Wasserversorgers.
Heizung und Wärmeversorgung
DIN EN 12831 für die Heizlast,
DIN EN 12828 für Heizungsanlagen in Gebäuden,
VDI 2035 zur Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen,
GEG,
DIN 18380,
technische Anschlussbedingungen und Rücklauftemperaturvorgaben des Fernwärmeversorgers.
Lüftung und Raumlufttechnik
DIN EN 16798-3,
DIN EN 12599,
DIN 18017-3, soweit für die Abluftanlagen der Bäder und Toilettenräume anwendbar,
VDI 6022,
VDI 2081,
VDI 3803,
ASR, soweit Arbeitsstätten betroffen sind,
DIN EN 12237 und DIN EN 1507 für die Luftdichtheit von Luftleitungen, soweit zutreffend,
einschlägige Anforderungen an Brandschutzklappen, Rauchschutz- und Kaltrauchsperren.
Kälte- und Kältemittelanlagen
DIN EN 378,
VDI 2078 für die Kühllast, soweit zutreffend,
GEG sowie die einschlägigen Anforderungen an die Energieeffizienz,
Vorgaben der Hersteller für HVRF-, Monosplit- und Direktverdampfersysteme.
Feuerlöschtechnik
DIN 14462,
einschlägige Teile der DIN 14461,
Vorgaben des Brandschutzkonzepts, des Feuerwehrplans und der zuständigen Feuerwehr,
bauaufsichtliche Anforderungen an trockene Löschwasserleitungen.
Die jeweils gültigen Fassungen, Änderungen, Ergänzungen, Ausführungsbestimmungen und bauaufsichtlichen Einführungen sind zu berücksichtigen. Soweit sich aus den genannten Regelwerken höhere Anforderungen als aus diesem Vortext ergeben, sind die höheren Anforderungen mitzuteilen.
1.3 Allgemeine Ausführungsanforderungen
Alle Anlagen sind vollständig, funktionsfähig, dauerhaft, wartungsfreundlich und entsprechend dem vorgesehenen Betrieb auszuführen. Die Montage hat fachgerecht, flucht- und lotrecht, spannungsfrei sowie unter Vermeidung von Schallbrücken zum Baukörper zu erfolgen.
Rohrleitungen, Luftleitungen, Kanäle, Kabeltrassen, Geräte und Armaturen sind so anzuordnen, dass:
Wartung, Inspektion, Reinigung und Reparatur ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich sind,
erforderliche Revisionsöffnungen zugänglich bleiben,
Brandschutz- und Schallschutzanforderungen eingehalten werden,
keine unzulässigen Kreuzungen oder Behinderungen mit anderen Gewerken entstehen,
erforderliche Entleerungen, Entlüftungen und Reinigungsöffnungen zugänglich sind und
die Leitungsführung mit der Architektur, dem Tragwerk, dem Brandschutz, der Elektroplanung und dem Ausbau abgestimmt ist.
Vor Beginn der Montage hat der Auftragnehmer die örtlichen Verhältnisse, die Montagebedingungen, die Durchbrüche, die Installationsschächte, die Leitungswege und die Schnittstellen zu prüfen. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung oder gegen die Vollständigkeit der Planunterlagen sind vor Beginn der jeweiligen Leistung schriftlich anzuzeigen.
1.4 Bemusterung und Fabrikatsneutralität
Soweit Fabrikats- oder Produktbeispiele genannt werden, dienen diese der Beschreibung des geforderten technischen Standards. Gleichwertige Produkte dürfen nur nach Vorlage vollständiger technischer Unterlagen und nach Freigabe durch den Auftraggeber beziehungsweise die Fachplanung eingesetzt werden.
Die Gleichwertigkeit ist insbesondere hinsichtlich Funktion, Hygiene, Schall, Brandschutz, Korrosionsbeständigkeit, Wartung, Ersatzteilverfügbarkeit, Energieeffizienz und Schnittstellen nachzuweisen.
1.5 Prüfungen, Inbetriebnahme und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle für die Abnahme erforderlichen Prüfungen, Messungen und Funktionsnachweise durchzuführen und zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere:
Druck- und Dichtheitsprüfungen,
Spülungen und hygienische Inbetriebnahme der Trinkwasseranlage,
hydraulischer Abgleich der Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen,
Luftmengenmessung und Einregulierung der Lüftungsanlagen,
Funktionsprüfung der Hebeanlagen, Fettabscheideranlage und Begleitheizungen,
Funktionsprüfung der Brand- und Rauchschutzmaßnahmen,
Funktionsprüfung der Kälte- und HVRF-Anlagen,
Prüfung der Kondensatableitungen,
Prüfung der Regelungs- und Meldeschnittstellen zur Gebäudeautomation,
Einweisung des Betreiberpersonals sowie
Erstellung der vollständigen Revisions- und Bestandsdokumentation.
Die Dokumentation ist mindestens mit folgenden Unterlagen zu übergeben:
Bestandspläne und Revisionsunterlagen,
Anlagen- und Funktionsschemata,
Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen,
Herstellerunterlagen und Zulassungen,
Prüf- und Messprotokolle,
Einregulierungs- und Abgleichprotokolle,
Brandschutz- und Abschottungsnachweise,
Hygieneunterlagen und Spülprotokolle der Trinkwasseranlage,
Ersatzteil- und Verschleißteillisten,
Wartungsintervalle,
Einweisungsprotokolle sowie
Nachweise über die ordnungsgemäße Übergabe an den Betreiber.
2. Leistungsgrenzen und Schnittstellen
2.1 Allgemeine Leistungsgrenze
Sofern in den nachfolgenden Abschnitten keine abweichende Regelung getroffen ist, liegt die Leistungsgrenze der HLS-Gewerke grundsätzlich 1,00 m hinter der Gebäudegrenze.
Die Leistungen innerhalb dieser Grenze umfassen die vollständige Herstellung, Montage, Dämmung, Befestigung, Prüfung und Übergabe der jeweiligen Anlage. Übergabestellen sind so auszubilden, dass der Anschluss an die nachfolgenden bauseitigen beziehungsweise außenliegenden Anlagen ohne zusätzliche Anpassungsarbeiten möglich ist.
2.2 Besondere Ausnahmen
Der außerhalb der Gebäudegrenze angeordnete Fettabscheider einschließlich zugehöriger Technik, Technikschacht, Entleerungsschacht, Anschlussleitungen und der nachgeschalteten Hebeanlage ist Bestandteil des Leistungsumfangs Sanitär. Die genaue Lage und Ausführung sind der Planung zu entnehmen.
2.3 Dachhauben und Dachdurchführungen
Die Dachhauben für die Entlüftung der Schmutzwasserleitungen werden durch den Dachdecker geliefert, eingebaut und abgedichtet. Die Sanitärinstallation ist innerhalb des Gebäudes bis zur Unterseite beziehungsweise zum Anschluss an die jeweilige Dachhaube zu führen.
Dachterminals und Dachdurchführungen der Lüftungsanlagen werden durch den Dachdecker hergestellt und abgedichtet. Das Gewerk Lüftung schließt innerhalb des Gebäudes an die bauseitigen Dachterminals an.
2.4 Fernwärme
Die Fernwärme wird an der Westseite des Gebäudes eingeführt. Die Leistungsgrenze zwischen dem Fernwärmeversorger und dem Gewerk Heizung liegt innerhalb des Gebäudes, etwa 1,00 m innerhalb der Gebäudegrenze. Ab dieser Übergabestelle einschließlich der erforderlichen Absperrarmaturen ist die Fernwärmeübergabestation Bestandteil des Leistungsumfangs Heizung.
2.5 Fertigbäder
Im Gebäude sind insgesamt 71 Fertigbäder vorgesehen. Der Fertigbadhersteller liefert das Fertigbad einschließlich der Sanitärobjekte und der Inneninstallation innerhalb des Fertigbades.
Das Gewerk Sanitär erstellt die bauseitige Verteilung bis zur festgelegten Übergabestelle vor den jeweiligen Strängen beziehungsweise vor dem Fertigbad und stellt dort die betriebsfertigen Anschlüsse her.
2.6 Bauöffnungen, Schlitze und Kernbohrungen
Durchbrüche und Aussparungen werden grundsätzlich nach der abgestimmten Durchbruchsplanung bauseitig hergestellt.
Erforderliche zusätzliche Schlitze, Kernbohrungen oder nachträgliche Durchbrüche werden nur ausgeführt, wenn sie in den hierfür vorgesehenen Positionen erfasst oder gesondert beauftragt sind. Die hierfür erforderlichen Angaben, einschließlich Durchmesser, Abmessungen, Lage, Brandschutz- und Abdichtungsanforderungen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu liefern.
Das fachgerechte Verschließen und Wiederherstellen der durch das jeweilige Gewerk verursachten Schlitze, Kernbohrungen und Durchbrüche einschließlich erforderlicher Brandschutz-, Schall-, Wärme- und Feuchteabdichtungen ist dem verursachenden Gewerk zuzuordnen und in dessen Leistungsumfang enthalten.
2.7 Gebäudeautomation
Die Anlagen regeln und steuern grundsätzlich autark über die jeweiligen Anlagenregelungen. An die Gebäudeautomation werden die in der aktuellen Funktionsbeschreibung und Schnittstellenliste festgelegten Betriebs-, Sammelstör- und gegebenenfalls Freigabe- beziehungsweise Abschaltsignale übergeben.
Die erforderlichen potentialfreien Kontakte, Busanschlüsse, Messwerte, Stellbefehle und Kommunikationsschnittstellen sind entsprechend dem freigegebenen GA-Funktionsschema auszuführen. Die genaue Signal- und Datenpunktliste ist vor Ausführung mit dem Gewerk Gebäudeautomation und der Elektroplanung abzustimmen.
3. Sanitärtechnik
3.1 Allgemeine Beschreibung
Die Sanitäranlagen umfassen die Schmutzwasser- und Regenwasserentwässerung, die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung, die Kondensatableitung, die Fettabscheideranlage einschließlich zugehöriger Hebeanlage sowie die trockenen Feuerlöschleitungen.
Die Planung und Ausführung hat unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung als Beherbergungsbetrieb, der erhöhten Anforderungen an Schallschutz und Trinkwasserhygiene, der Fertigbad-Schnittstellen, der frostgefährdeten Bereiche im Untergeschoss und der brandschutztechnischen Anforderungen zu erfolgen.
Sanitärobjekte und Anschlüsse in den normal hergestellten Bädern sind entsprechend der Ausstattung der Fertigbäder auszuführen, soweit die aktuelle Ausstattungs- und Sanitärplanung keine abweichenden Festlegungen enthält.
Von den insgesamt 85 Wohneinheiten erhalten:
71 Wohneinheiten ein Fertigbad,
12 Wohneinheiten ein barrierefreies Bad und
2 Wohneinheiten ein rollstuhlgerechtes Bad.
Die Sanitärobjekte der 12 barrierefreien und der 2 rollstuhlgerechten Bäder sind entsprechend der freigegebenen Sanitärplanung und den einschlägigen Anforderungen für barrierefreie beziehungsweise rollstuhlgerechte Sanitärräume auszuführen.
3.2 Schmutzwasserentwässerung
Das im Gebäude anfallende Schmutzwasser wird innerhalb des Gebäudes über Fall-, Sammel- und Anschlussleitungen gesammelt und dem Untergeschoss beziehungsweise den dort angeordneten Sammelleitungen zugeführt.
Eine Ausführung von Grundleitungen innerhalb des Gebäudes ist nicht vorgesehen. Das im Untergeschoss anfallende Schmutzwasser wird Überflur geführt und den jeweils erforderlichen Hebeanlagen zugeleitet.
Im rechten Gebäudebereich oberhalb des Foyers wird das anfallende Schmutzwasser über Sammelleitungen aufgenommen, in das Untergeschoss geführt, dort gesammelt und anschließend der Gebäudeentwässerung beziehungsweise der Übergabestelle zur Außenanlage zugeführt.
Die Schmutzwasserleitungen aus den Obergeschossen werden über Fallleitungen nach unten geführt. Die Anbindung der 71 Fertigbäder erfolgt bis zur festgelegten Übergabestelle vor den Fertigbädern. Innerhalb der Fertigbäder werden die Sanitärobjekte durch den Fertigbadhersteller angeschlossen.
Die 14 nicht als Fertigbad ausgeführten Bäder werden durch das Gewerk Sanitär vollständig mit den erforderlichen Abwasseranschlüssen und Sanitärobjekten hergestellt. Davon sind 12 Bäder barrierefrei und 2 Bäder rollstuhlgerecht.
Im Untergeschoss sind insgesamt sechs Hebeanlagen vorgesehen:
eine separate Regenwasserhebeanlage,
eine Hebeanlage für das Abwasser aus dem Fettabscheider und
vier Hebeanlagen für Schmutzwasser.
Von den vier Schmutzwasserhebeanlagen sind drei Anlagen für fäkalienhaltiges Abwasser und eine Anlage für fäkalienfreies Abwasser vorgesehen. Die genaue Zuordnung der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände und Räume ergibt sich aus dem aktuellen Entwässerungsplan und den Anlagenschemata.
Alle Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene liegen, sind über die hierfür geeignete Hebeanlage anzuschließen. Die Druckleitungen der Hebeanlagen sind über eine regelgerechte Rückstauschleife über die Rückstauebene zu führen und anschließend an die Sammelleitungen anzuschließen.
Die Hebeanlagen sind mit allen erforderlichen Armaturen, Rückflussverhinderern, Absperrungen, Druckleitungen, Entlüftungen, Alarm- und Störmeldeeinrichtungen, Wartungs- und Reinigungsmöglichkeiten sowie der erforderlichen Steuerung auszuführen.
Die Anlagen sind so anzuordnen, dass die Wartung, Reinigung, Prüfung und gegebenenfalls der Austausch der Pumpen ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich sind. Die Aufstell- und Einbaubedingungen des jeweiligen Herstellers sowie die Anforderungen an Schallschutz und Bauwerksabdichtung sind einzuhalten.
Die Rinne der Tiefgaragenrampe wird an die separate Regenwasserhebeanlage im Untergeschoss angeschlossen. Das anfallende Regenwasser wird über die Rückstauebene gehoben und anschließend der Sammelleitung beziehungsweise der Übergabestelle zur Außenanlage zugeführt.
Die Regenwasserhebeanlage ist einschließlich Pumpen, Behälter, Steuerung, Rückflussverhinderer, Absperrarmaturen, Druckleitung, Alarmmeldung und erforderlicher Wartungs- und Reinigungsöffnungen vollständig zu liefern und betriebsfertig zu montieren.
Die Leitungsführung und die Einbindung der Rampenrinne sind mit der Tiefgaragen- und Außenanlagenplanung abzustimmen.
3.3 Fettabscheideranlage
Das fetthaltige Abwasser aus der Aufbereitungsküche wird einem außerhalb des Gebäudes unmittelbar hinter der Küche angeordneten Fettabscheider der Nenngröße NS 4 zugeführt.
Der Fettabscheider einschließlich Anschlussleitungen, automatisierter Reinigungsfunktion, zugehöriger Technik, Technikschacht, Entleerungsschacht, Steuerung, Alarmmeldung, nachgeschalteter Hebeanlage und Anschluss an die Sammelleitung ist Bestandteil des Leistungsumfangs Sanitär.
Die Fettabscheideranlage ist gemäß DIN EN 1825, DIN 4040-100, den Herstellerangaben, den behördlichen Anforderungen und dem Entwässerungskonzept auszuführen. Die Anlage muss eine automatisierte Reinigung ermöglichen. Die Ausführung der Reinigung, der Entleerung, der Wartungszugänge und der Steuerungs- beziehungsweise Störmeldeschnittstellen ist mit dem Anlagenhersteller und dem Betreiber abzustimmen.
Das Abwasser wird nach dem Fettabscheider der hierfür vorgesehenen Hebeanlage zugeführt. Diese hebt das Abwasser über die Rückstauebene und führt es der Sammelleitung zu.
Die fetthaltigen Abwasserleitungen sind mit einem fettbeständigen und für die gewählte Fettabscheideranlage geeigneten Rohrsystem auszuführen.
3.4 Entlüftung der Schmutzwasserleitungen
Die Schmutzwasserleitungen werden grundsätzlich über Dach entlüftet. Die Leitungen sind innerhalb des Gebäudes bis zum Anschluss an die bauseitigen Dachhauben zu führen.
Die Dachhauben werden durch das Gewerk Dachdecker geliefert, eingebaut und abgedichtet. Das Gewerk Sanitär hat die Anschlüsse innerhalb des Gebäudes entsprechend den Vorgaben des Dachdeckers und der Dachplanung herzustellen.
Einzelne Sanitärobjekte beziehungsweise Entwässerungsbereiche im Untergeschoss, insbesondere außerhalb öffentlicher Bereiche, werden nicht über Dach entlüftet. Diese Bereiche sind über geeignete Rohrbelüfter zu entlüften. Die Rohrbelüfter sind zugänglich, wartungsfähig und außerhalb hygienisch beziehungsweise geruchlich sensibler Bereiche anzuordnen.
3.5 Rohrmaterialien und Montage der Abwasserleitungen
Für die Abwasserleitungen innerhalb des Gebäudes ist grundsätzlich schallgedämmtes PE-Rohr einzusetzen (z.B DB20). Im Untergeschoss ist ebenfalls PE-Rohr einzusetzen. Für Nennweiten größer DN 150 ist normales PE-Rohr vorzusehen.
Die Rohrleitungen sind entsprechend den Herstellerangaben, den statischen Erfordernissen und den Anforderungen an Schall- und Brandschutz zu befestigen. Befestigungen sind mit schalldämmenden Einlagen auszuführen. Eine starre und schallbrückenfreie Verbindung zum Baukörper ist zu vermeiden.
Abwasserleitungen sind mit den erforderlichen Reinigungsöffnungen, Richtungsänderungen, Formstücken, Übergängen, Befestigungen, Dehnungsmöglichkeiten und sonstigen Nebenleistungen vollständig herzustellen.
3.6 Frostschutz, Dämmung und Begleitheizung der Abwasserleitungen
Die Tiefgarage und angrenzende Bereiche des Untergeschosses liegen teilweise im frostgefährdeten Bereich. Abwasserleitungen innerhalb dieser Bereiche sind gegen Frost zu schützen.
Die Leitungen sind mit einer geeigneten Dämmung und einer elektrischen Rohrbegleitheizung auszuführen. Dies gilt ausdrücklich auch für die durch die Tiefgarage geführten fetthaltigen Abwasserleitungen.
Die Rohrbegleitheizung ist einschließlich Heizleitungen, Temperaturfühlern, Regelung, Befestigung, Kennzeichnung, Funktionsprüfung und Dokumentation Bestandteil des Leistungsumfangs Heizung. Die Stromzuleitung und der elektrische Anschluss werden durch das Gewerk Elektro hergestellt. Die erforderlichen Anschlusswerte, Fühlerpositionen, Stromkreise und Übergabepunkte sind rechtzeitig mit dem Gewerk Elektro abzustimmen.
3.7 Schall- und Brandschutz bei Abwasserleitungen
Alle Abwasserleitungen sind unter Berücksichtigung der erhöhten Schallschutzanforderungen des Hotelbetriebs zu montieren. Rohrschellen, Befestigungen und Durchführungen sind mit geeigneten schalldämmenden Einlagen auszuführen.
Bei Durchführungen durch Wände, Decken und Brandabschnitte sind die Anforderungen des Brandschutzkonzepts, der bauaufsichtlichen Zulassungen, der Leitungsanlagenrichtlinie und der Herstellerangaben einzuhalten.
3.8 Trinkwasserversorgung
Die Trinkwassereinführung erfolgt an der südlichen Gebäudeseite. Im Bereich des Hausanschlusses wird der Wasserzähler vorgesehen. Von dort wird die Trinkwasserleitung in den Hausanschlussraum Trinkwasser im Untergeschoss geführt.
Im Hausanschlussraum sind insbesondere vorgesehen:
Rückspülfilter,
Enthärtungsanlage,
Abgang für die Heizungsnachspeisung,
Anschluss an die zentrale Warmwasserbereitung,
erforderliche Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717,
Probenahme- und Entleerungsmöglichkeiten
Die zentrale Wasserenthärtung wird abhängig von der örtlichen Wasserhärte ausgeführt. Als Planungsziel ist eine Resthärte von etwa 10 °dH vorgesehen.
Von der Aufbereitung beziehungsweise dem Hausanschlussraum erfolgt die Verteilung der Trinkwasserleitungen im Untergeschoss und teilweise durch die Tiefgarage zu den Steigleitungen und Entnahmestellen.
Die Trinkwasserleitungen sind grundsätzlich bis zur jeweils letzten Entnahmestelle durchzuschleifen. Die letzte Entnahmestelle ist in den Plänen und vor Ort eindeutig zu kennzeichnen. Für die Anlage ist ein betriebliches Spülkonzept vorzusehen. Der Betreiber beziehungsweise Hausmeister führt an den festgelegten letzten Entnahmestellen regelmäßige manuelle Spülungen durch.
Die Trinkwasserinstallation ist so zu planen und auszuführen, dass Stagnation vermieden und die hygienischen Anforderungen eingehalten werden. Nicht bestimmungsgemäß genutzte Leitungsabschnitte sind zu vermeiden. Leitungen zu selten genutzten Entnahmestellen sind möglichst kurz auszuführen und hydraulisch sowie betrieblich in das Spülkonzept einzubeziehen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral. Die Warmwasserverteilung erhält eine Zirkulationsleitung. Die Zirkulation ist grundsätzlich bis zur letzten beziehungsweise hydraulisch ungünstigsten Warmwasserentnahmestelle zu führen. Die erforderlichen Zirkulationsregulierventile, Mess- und Probenahmeeinrichtungen sowie die Einrichtungen zum hydraulischen Abgleich sind vorzusehen.
In den Hotelzimmern werden die Leitungen bis zur Übergabestelle des Fertigbades beziehungsweise der Sanitärobjekte geführt. Die Küchenanschlüsse in den Wohneinheiten werden durchgeschleift und anschließend an die Übergabestelle des Fertigbades beziehungsweise an die jeweilige Anschlussstelle geführt.
In den 14 normal hergestellten Bädern werden die Trinkwasserleitungen und Sanitärobjekte entsprechend der freigegebenen Sanitärplanung ausgeführt. Dies betrifft 12 barrierefreie und 2 rollstuhlgerechte Bäder.
3.9 Rohrmaterialien und Dämmung der Trinkwasserleitungen
Für die Trinkwasserleitungen und die Verteilung innerhalb des Gebäudes ist grundsätzlich Edelstahlrohr für Trinkwasserinstallationen vorzusehen. Innerhalb der Trockenbauvorwände und innerhalb der Bäder ist Mehrschichtverbundrohr einzusetzen.
Die Rohrleitungen sind entsprechend den Anforderungen der DIN 1988, des GEG, der Trinkwasserhygiene und des Schallschutzes zu dämmen. Kaltwasserleitungen sind gegen unzulässige Erwärmung und Tauwasserbildung zu schützen. Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sind entsprechend den energetischen Anforderungen zu dämmen.
Im frostgefährdeten Bereich der Tiefgarage sind die Trinkwasserleitungen mit einer erhöhten Dämmung und einer elektrischen Rohrbegleitheizung auszuführen. Für die Rohrbegleitheizung gelten die Regelungen gemäß Abschnitt 3.6.
Rohrleitungen sind einzeln zu dämmen. Dämmungen an Armaturen, Formstücken, Flanschen, lösbaren Verbindungen und sonstigen Anlagenteilen sind fachgerecht und demontierbar auszuführen. Sichtbare Dämmungen erhalten, soweit erforderlich, eine robuste und optisch geeignete Ummantelung.
3.10 Außenarmaturen
Im Erdgeschoss werden zwei frostsichere Außenarmaturen vorgesehen:
eine Außenarmatur an der Südterrasse und
eine Außenarmatur an der Nordterrasse.
Die Armaturen sind mit selbsttätiger Entleerung beziehungsweise einer gleichwertigen Frostschutzfunktion auszuführen.
3.11 Aufbereitungsküche und sonstige Sanitäranschlüsse
Die im Erdgeschoss vorgesehene Küche ist keine Gastroküche, sondern eine Aufbereitungsküche. Da der Küchenbetreiber zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststeht, werden die trinkwasserseitigen Anschlüsse und Entwässerungsanschlüsse nur als Vorhaltung bis zu den festgelegten Übergabestellen ausgeführt.
Die genaue Ausstattung und die Geräteanschlüsse der Küche werden durch den späteren Küchenbetreiber beziehungsweise den Küchenbauer festgelegt. Das Gewerk Sanitär hat die in der aktuellen Montage- und Schnittstellenplanung vorgesehenen Anschlusspunkte, Absperrungen, Entleerungen und Übergabestellen herzustellen.
3.12 Kondensatableitungen
Die Kondensatleitungen der Fan-Coils werden durch das Gewerk Sanitär ausgeschrieben und hergestellt. Das Kondensat ist grundsätzlich im freien Gefälle bis zum WC-Spülkasten beziehungsweise zu einer hierfür vorgesehenen Übergabestelle zu führen.
In den Fertigbädern erfolgt die Übergabe des Kondensats oberhalb des Fertigbades beziehungsweise an der Wand zum Hotelzimmer an der im Fertigbad- und Schnittstellenplan festgelegten Stelle.
Kondensatpumpen sind nur dort vorzusehen, wo eine Ableitung im freien Gefälle nachweislich nicht möglich ist. Kondensatpumpen sind einschließlich Steuerung, Alarmkontakt, Anschlussleitung, Rückschlag- beziehungsweise Sperreinrichtungen und Funktionsprüfung vollständig auszuführen.
Das Kondensat des Kanalkühlers beziehungsweise des im Lüftungsgerät integrierten Direktverdampfers ist ebenfalls durch das Gewerk Sanitär abzuleiten. Hierfür ist bei Bedarf eine Kondensatpumpe vorzusehen. Die Einbindung hat geruchs- und rückstausicher zu erfolgen.
4. Feuerlöschtechnik - trockene Löschwasserleitungen
An der südlichen Gebäudefassade werden zwei Einspeisepunkte für die trockenen Feuerlöschleitungen vorgesehen. Die beiden Einspeisepunkte werden außerhalb des Gebäudes zu einer gemeinsamen Leitung zusammengeführt.
Die gemeinsame Leitung wird im Untergeschoss bis zum Bereich des geschachtelten Treppenhauses geführt. Vor dem geschachtelten Treppenhaus erfolgt die Aufteilung auf die beiden Treppenhäuser.
Die trockenen Feuerlöschleitungen werden in die beiden geschachtelten Treppenhäuser geführt. In jedem Treppenhaus ist auf jeder Ebene vom Erdgeschoss bis einschließlich 3. Obergeschoss eine Entnahmestelle vorzusehen. Die Entnahmestellen sind mit den erforderlichen genormten C-Festkupplungen auszuführen.
Im Untergeschoss sind an geeigneten und zugänglichen Stellen Entleerungen vorzusehen. An der jeweils obersten Stelle jeder trockenen Löschwasserleitung ist eine Entlüftung anzuordnen.
Die genaue Lage der Einspeisepunkte, Entnahmestellen, Entleerungen und Entlüftungen ist den Plänen zu entnehmen.
Die trockenen Feuerlöschleitungen sind aus Stahlrohr mit geeigneten Formstücken, Verbindungen, Befestigungen, Korrosionsschutz und Kennzeichnung auszuführen.
Die Leitungen sind standsicher, übersichtlich und gegen mechanische Beschädigung geschützt zu befestigen. Erforderliche Rohrhalterungen, Konsolen, Befestigungen, Festpunkte, Entleerungs- und Entlüftungseinrichtungen sind vollständig Bestandteil des Leistungsumfangs.
Die Leitungen sind nach den geltenden Regelwerken, dem Brandschutzkonzept, den Vorgaben der Feuerwehr und den Herstellerangaben der eingesetzten Anschlusseinrichtungen auszuführen.
Vor der Abnahme ist die trockene Feuerlöschanlage zu spülen, zu prüfen und mit einem vollständigen Prüf- und Abnahmeprotokoll zu übergeben. Die Prüfung muss insbesondere die Dichtheit, die Funktion der Einspeisepunkte, Entnahmestellen, Entleerungen und Entlüftungen sowie die ordnungsgemäße Kennzeichnung umfassen.
5. Heizungs- und Kältetechnik
5.1 Fernwärmeversorgung
Die Fernwärme wird an der Westseite des Hotels in das Gebäude eingeführt. Die Leistungsgrenze zwischen dem Fernwärmeversorger und dem Gewerk Heizung liegt innerhalb des Gebäudes, etwa 1,00 m innerhalb der Gebäudegrenze.
Ab der Übergabestelle sind die erforderlichen Absperrarmaturen, Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie die Fernwärmeübergabestation Bestandteil des Leistungsumfangs Heizung.
Die Wärmeübertragung in das Gebäude und die Warmwasserbereitung erfolgen indirekt über Wärmetauscher. Die Fernwärmeübergabestation, die Heizungsverteilung, die Speicher, die Pumpen, die Regelung und die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen sind vollständig zu liefern und betriebsfertig zu montieren.
5.2 Heizungsverteilung
Von der Fernwärmeübergabestation beziehungsweise dem Heizungsverteiler werden mindestens folgende Verbrauchergruppen versorgt:
zentrale Warmwasserbereitung,
RLT-Anlage auf dem Dach,
Fußbodenheizung im Erdgeschoss,
Heizkörper in den Untergeschossen.
Die Wärmeverteilung ist einschließlich Verteiler, Pumpen, Absperrungen, Rückschlagventilen, Regelventilen, Temperaturfühlern, Entlüftungen, Entleerungen, Sicherheitseinrichtungen, Dämmung und Kennzeichnung auszuführen.
Die Heizungsleitungen werden als für Heizungsanlagen geeignetes Edelstahlrohr ausgeführt. Die Verbindungen, Formstücke und Armaturen sind für die vorgesehenen Temperaturen, Drücke und Wasserqualitäten geeignet auszuwählen.
5.3 Speicher und Rücklauftemperaturabsenkung
Für die Heizungsanlage sind zwei Heizungspufferspeicher mit jeweils 1.250 l Heizungswasser vorgesehen.
Für die zentrale Warmwasserbereitung sind zwei Trinkwasserspeicher mit jeweils 1.000 l Warmwasser vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt über ein Speicherladesystem.
Die Heizungspufferspeicher dienen zusätzlich der Rücklauftemperaturabsenkung für die Fernwärme. Aufgrund der Vorgaben des Fernwärmeversorgers darf die Rücklauftemperatur maximal 40 °C betragen.
Die Speicher sind hydraulisch und regelungstechnisch so einzubinden, dass auch bei geringer Warmwasserabnahme und gleichzeitig erforderlicher Wärmebereitstellung eine Einhaltung der zulässigen Rücklauftemperatur ermöglicht wird. Das hydraulische Konzept, die Speicherlade- und Entladevorgänge sowie die Regelstrategie sind durch den Auftragnehmer anhand des freigegebenen Schemas umzusetzen und im Rahmen der Inbetriebnahme nachzuweisen.
5.4 Warmwasserbereitung
Die zentrale Warmwasserbereitung ist einschließlich Speicherladesystem, Trinkwasserspeichern, Ladepumpen, Wärmetauschern, Zirkulationspumpe, Regelung, Temperaturüberwachung, Sicherheitseinrichtungen, Entleerungen, Entlüftungen und Messstellen vollständig auszuführen.
Die Warmwasserbereitung und Zirkulation sind unter Einhaltung der Anforderungen an die Trinkwasserhygiene, die erforderlichen Betriebstemperaturen und den hydraulischen Abgleich zu betreiben. Die konkreten Temperatur-, Lade- und Zirkulationsparameter ergeben sich aus der aktuellen Berechnung, dem Trinkwasserhygienekonzept und den freigegebenen Schemata.
5.5 RLT-Wärmeversorgung
Die auf dem Dach angeordnete RLT-Anlage wird über eine Heizungsleitung mit Wärme versorgt. Die Heizungsleitung ist bis zum Aufstellort beziehungsweise zum Heizregister des RLT-Geräts zu führen.
Im Außen- beziehungsweise Dachbereich sind die Heizungsleitungen ausreichend zu dämmen und mit einer geeigneten Rohrbegleitheizung gegen Frost zu schützen. Die Rohrbegleitheizung ist einschließlich Temperaturüberwachung, Regelung und Funktionsprüfung im Leistungsumfang Heizung enthalten. Die Stromzuleitung und der elektrische Anschluss werden durch das Gewerk Elektro hergestellt.
Der Heizungsanschluss des RLT-Geräts ist einschließlich Regelventil, Absperrungen, Entleerung, Entlüftung, Temperaturfühlern, Schmutzfängern, Pumpen und sonstigen für den Betrieb erforderlichen Komponenten auszuführen.
5.6 Fußbodenheizung
Im Erdgeschoss ist eine Fußbodenheizung mit einem Heizkreisverteiler vorgesehen. Der Heizkreisverteiler befindet sich im Kofferraum im Erdgeschoss.
Über die Fußbodenheizung werden insbesondere das Foyer, der Eingangsbereich, die Flurbereiche der Hotelzimmer, das Backoffice und weitere in der Heizflächenplanung festgelegte Bereiche versorgt.
Die Fußbodenheizung ist einschließlich Heizkreisverteiler, Stellantrieben, Durchflussmessern, Absperrungen, Entlüftung, Entleerung, Regelung, Raumtemperaturregelung, hydraulischem Abgleich und Kennzeichnung vollständig auszuführen.
5.7 Heizkörper im Untergeschoss
Die im Untergeschoss vorgesehenen Räume, insbesondere Umkleiden, Sanitärräume, Lager- und Wäschebereiche, werden über Heizkörper beheizt.
Die Heizkörper sind entsprechend der Heizlastberechnung und der aktuellen Heizflächenplanung zu dimensionieren. Jeder Heizkörper erhält eine individuelle Raumtemperaturregelung mit Thermostatventil. Die Heizkörper sind mit voreinstellbaren Ventileinsätzen beziehungsweise gleichwertigen Einrichtungen für den hydraulischen Abgleich auszuführen.
5.8 HVRF-System für Hotelzimmer und Flure
Für die Beheizung und Kühlung der Hotelzimmer im Erdgeschoss sowie in den Obergeschossen 1 bis 3 und für die Flure in den Obergeschossen 1 bis 3 ist ein Hybrid-VRF-System vorgesehen.
Das System besteht grundsätzlich aus:
einer Außeneinheit auf dem Dach,
Kältemittelleitungen von der Außeneinheit zu den Etagen-Controllern,
Controllern in den jeweiligen Etagen im Kofferraum beziehungsweise Housekeeping-Raum,
wasserführenden Vor- und Rücklaufleitungen von den Controllern zu den Fan-Coils,
Fan-Coils in den abgehängten Decken der Hotelzimmer und
Einzelraumregelungen mit Bedienmöglichkeit durch den Nutzer.
Die Fan-Coils werden jeweils mit Vor- und Rücklauf an den zugehörigen Controller angeschlossen. Die Ausführung muss eine raumweise, voneinander unabhängige Regelung der angeschlossenen Räume ermöglichen. Unterschiedliche Heiz- und Kühlanforderungen einzelner Räume sind zu berücksichtigen. Die konkrete HVRF-Systemtopologie und die Betriebsweise sind nach dem freigegebenen Herstellerkonzept, dem Funktionsschema und dem Nachweis der geforderten gleichzeitigen unterschiedlichen Betriebsanforderungen auszuführen.
Die Fan-Coils werden im Zimmerflur innerhalb der abgehängten Decke angeordnet. Die Bedienung erfolgt über eine Raum- beziehungsweise Fernbedienung. Die Ausführung hat eine individuelle Einstellung von Ein/Aus und Raumtemperatur zu ermöglichen.
Die Kältemittelleitungen sind als vorgedämmte Kupferrohre auszuführen. Die wasserführenden Leitungen des HVRF-Systems sind als Mehrschichtverbundrohr auszuführen und mit einer diffusionsdichten Kältedämmung, beispielsweise einem hierfür geeigneten System wie ROCKWOOL TECLIT oder gleichwertig, zu dämmen.
Die Leitungen werden im Bereich der notwendigen Flure innerhalb der abgehängten Decke geführt. Die Leitungsführung erfolgt auf Kabeltrassen. Die erforderlichen Kabeltrassen einschließlich Konsolen, Befestigungen, Brandschutz- und Schallschutzmaßnahmen sind Bestandteil des Leistungsumfangs Heizung/Kälte.
An den Wand- und Deckendurchführungen durch Housekeeping-Räume, Kofferräume, Installationsschächte und Hotelzimmer sowie an sonstigen brandschutztechnisch relevanten Stellen sind feste Rohrbefestigungen vorzusehen. Die Befestigungen müssen verhindern, dass sich Rohrleitungen bei unterschiedlichen Medientemperaturen unzulässig bewegen und dadurch Brandschutzabschottungen beschädigen.
Für die wasserführenden Kälteleitungen sind geeignete Kälteschellen mit diffusionsdichter Dämmung einzusetzen. Kondensatbildung an den Rohrbefestigungen ist dauerhaft zu verhindern.
Die im notwendigen Flur vorgesehene Leitungsführung mit brennbaren Mehrschichtverbundrohren und diffusionsdichter Dämmung darf nur auf Grundlage der hierzu vorliegenden brandschutztechnischen Freigabe beziehungsweise des abgestimmten Brandschutzkonzepts ausgeführt werden. Die sogenannte "Frankfurter Lösung" ist wurde durch den Brandschutzsachverständigen bestätigt. Die konkrete Ausführung, Dämmung, Befestigung, Trassenführung und Abschottung ist gemäß der schriftlich freigegebenen brandschutztechnischen Lösung umzusetzen.
5.9 Kondensat der Fan-Coils
Jeder Fan-Coil erhält einen Kondensatanschluss. Die Kondensatleitungen sind durch das Gewerk Sanitär herzustellen und gemäß Abschnitt 3.12 abzuleiten.
Die Anschlüsse sind so auszuführen, dass kein Kondensat in die abgehängte Decke, in Bauteile oder in den Ausbau gelangen kann. Die Leitungen sind mit dem erforderlichen Gefälle, geeigneten Geruchsverschlüssen und Revisionsmöglichkeiten auszuführen. Wo ein freies Gefälle nicht möglich ist, sind geeignete Kondensatpumpen einzusetzen.
5.10 Monosplit-System an der Nordfassade
An der Nordfassade im Erdgeschoss wird eine Monosplit-Einheit zur Kühlung der Zuluft vorgesehen. Die Außeneinheit versorgt einen im Zuluftkanal angeordneten Direktverdampfer beziehungsweise Kanalkühler.
Das Gewerk Heizung/Kälte liefert und montiert die Monosplit-Außeneinheit, die kältetechnischen Komponenten, die vorgedämmten Kältemittelleitungen, die Regelung, die Befestigungen, den Kondensatanschluss und die erforderlichen Schutz- und Wartungseinrichtungen.
Das Gewerk Lüftung liefert und montiert den Kanalkühler als Bestandteil der Lüftungsanlage.
5.11 Dämmung, Brandschutz und Schallschutz der Heizungs- und Kälteleitungen
Alle Heizungs- und Kälteleitungen sind entsprechend den energetischen, bauphysikalischen und technischen Anforderungen zu dämmen. Kaltgehende Leitungen sind mit einer diffusionsdichten Dämmung gegen Tauwasser zu schützen.
Bei Durchführungen durch Brandabschnitte, Wände und Decken sind die Anforderungen der bauaufsichtlichen Zulassungen, des Brandschutzkonzepts und der Leitungsanlagenrichtlinie einzuhalten. Die Dämmung ist an den Durchführungen entsprechend dem zugelassenen Abschottungssystem auszuführen.
Die Rohrleitungen sind mit geeigneten Befestigungen, Festpunkten, Gleitpunkten und Dehnungsmöglichkeiten auszuführen. Die Halterungen sind schallentkoppelt auszuführen. Kaltwasser- und Kälteleitungen erhalten an allen erforderlichen Befestigungen Kälteschellen.
6. Lüftungstechnik
6.1 Allgemeine Beschreibung
Auf dem Dach ist eine zentrale RLT-Anlage mit Wärmerückgewinnung vorgesehen. Die Anlage versorgt das Untergeschoss und das Erdgeschoss mit Zu- und Abluft.
Im Untergeschoss werden insbesondere folgende Bereiche an die zentrale RLT-Anlage angeschlossen:
Umkleideräume,
Sanitärräume,
Wäschelager und Wäscheräume,
innenliegende Räume ohne Fenster,
weitere in der aktuellen Lüftungsplanung festgelegte Neben- und Betriebsräume.
Im Erdgeschoss werden insbesondere das Foyer und der Frühstücksbereich mit Zu- und Abluft versorgt.
Die Auslegung der Anlage, die Luftmengen, die Wärmerückgewinnung, die Heiz- und Kühlregister, die Filter, die Ventilatoren, die Schalldämpfer, die Regelung und die Aufteilung der Luftströme ergeben sich aus der aktuellen Lüftungsplanung, den Berechnungen und dem freigegebenen Anlagenschema.
6.2 Luftleitungen und Auslässe
Die Luftleitungen sind als verzinkte Wickelfalzrohre beziehungsweise als entsprechend geeignete Luftleitungen auszuführen. Luftleitungen sind luftdicht nach der erforderlichen Dichtheitsklasse auszuführen. Die Dichtheitsanforderungen sind aus der aktuellen Planung und den einschlägigen technischen Regeln abzuleiten.
Alle Luftleitungen und Kanäle sind standsicher, schallentkoppelt und entsprechend den Montagevorschriften des Herstellers zu befestigen. Erforderliche Aufhängungen, Konsolen, Formstücke, Revisionsöffnungen, Dichtungen, Schalldämpfer, Volumenstromregler und Messstellen sind vollständig Bestandteil des Leistungsumfangs.
Im Foyer und im Frühstücksbereich erfolgt die Luftverteilung über Deckendrallauslässe. Die Auslässe sind entsprechend der Raumgeometrie, der erforderlichen Luftmenge, der Einblastemperatur und der schalltechnischen Anforderungen auszuwählen.
Im Untergeschoss erfolgt die Luftverteilung im Wesentlichen über Zu- und Ablufttellerventile. Die Luftmengen sind an den Auslässen beziehungsweise an den vorgesehenen Volumenstromreglern einzuregulieren und zu dokumentieren.
6.3 Zuluftkühlung im Erdgeschoss
Für die Zuluft des Erdgeschosses ist ein Kanalkühler mit integriertem Direktverdampfer als Wärmeübertrager vorgesehen. Der Kanalkühler ist Bestandteil des Leistungsumfangs Lüftung.
Die Kälteversorgung des Direktverdampfers erfolgt durch das Gewerk Heizung/Kälte. Die Kondensatableitung, der Geruchsverschluss, sowie die erforderliche Kondensatpumpe erfolgt durch das Gewerk Sanitär. Die erforderliche Kondensatwanne ist Bestandteil des Direktverdampfers.
Die Schnittstellen zwischen Kanalkühler, Kältemittelanlage, Regelung, Kondensatableitung und Gebäudeautomation sind vor Ausführung anhand des Funktionsschemas abzustimmen.
6.4 Aufbereitungsküche
Die Aufbereitungsküche erhält eine Vorhaltung für Zu- und Abluft. Da der Küchenbetreiber und die konkrete Küchenausstattung zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehen, werden keine Dunstabzugshauben und keine küchenspezifischen Geräte durch das Gewerk HLS geliefert.
Die Zuluft der Küche wird über die zentrale RLT-Anlage bereitgestellt. Im Bereich der Übergabestelle ist ein variabler Volumenstromregler mit den Betriebszuständen Stufe 0 und Stufe 1 vorzusehen. Als Übergabestelle ist zunächst ein kleines Zu-/Abluftgitter beziehungsweise der in der aktuellen Planung festgelegte Anschluss vorzusehen.
Die Abluft der Küche wird über eine separate Abluftanlage mit Abluftdachventilator auf dem Dach geführt. Die Abluftanlage ist einschließlich Ventilator, Dachanschluss innerhalb des Gebäudes, luftdichten Wickelfalzrohrleitungen, Volumenstromregelung, Steuerung und erforderlichen Revisionsmöglichkeiten auszuführen.
Die Anlage ist nicht für fetthaltige Küchenabluft vorgesehen. Eine Abluft aus Dunstabzugshauben oder anderen Einrichtungen mit fetthaltiger Abluft ist nicht an diese Anlage anzuschließen.
Feuchtebelastungen, beispielsweise aus einem Industriegeschirrspüler, dürfen nur im Rahmen der freigegebenen Auslegung über die separate Abluftanlage abgeführt werden. Die Auslegung und die zulässige Luftmenge sind anhand der aktuellen Planung und der noch festzulegenden Küchenanschlüsse zu bestätigen.
Zwischen der separaten Küchenabluftanlage und der zentralen RLT-Anlage ist eine Kommunikation beziehungsweise Verriegelung vorzusehen. Die Zu- und Abluft im Küchenbereich muss in allen vorgesehenen Betriebszuständen ausgeglichen betrieben werden, damit unzulässige Über- oder Unterdrücke vermieden werden.
6.5 Abluft der Hotelzimmer und Bäder
Die Be- und Entlüftung der Hotelzimmer erfolgt als reines Abluftsystem mit Nachströmung über bauseitige Außenluftdurchlässe. Die Ausführung erfolgt nach DIN 18017-3, sowie nach der aktuellen Lüftungs-, Brandschutz- und Ausführungsplanung.
In jedem Hotelzimmerbad ist ein Einrohr- beziehungsweise Einzelraumlüfter in der Decke des Bades vorgesehen. Der Einzelraumlüfter ist Bestandteil des Fertigbades. In den 14 normal hergestellten Bädern werden die Einzelraumlüfter durch das Gewerk Lüftung geliefert und montiert.
Die Abluft wird über Sammel- und Steigleitungen über Dach geführt. Die Dachhauben werden durch das Gewerk Dachdecker geliefert, montiert und abgedichtet. Das Gewerk Lüftung schließt innerhalb des Gebäudes an die bauseitigen Dachhauben an.
Die Hotelzimmerbäder werden zweistufig betrieben:
Grundstufe: 25 m³/h im Dauerbetrieb,
Bedarfsstufe: 60 m³/h.
Die Bedarfsstufe wird über einen Feuchtesensor ausgelöst.
Die Nachströmung in die Hotelzimmer erfolgt über bauseitige Außenluftdurchlässe in den Fenstern beziehungsweise in der Außenwand. Die Außenluftdurchlässe sind nicht Bestandteil dieses Leistungsumfangs.
Die Brandschottung der Abluftleitungen erfolgt entsprechend dem Brandschutzkonzept und den hierfür zugelassenen Systemen, insbesondere im Bereich der Deckendurchführungen (Deckenschotts).
6.6 Brandschutz und Schallschutz der Lüftungsanlagen
Die RLT-Anlage ist mit den erforderlichen Brandschutzklappen an den Durchführungen durch Brandabschnitte auszuführen. Die Brandschutzklappen sind einschließlich, Revisionsöffnungen, Befestigungen, Abschottungen, Kennzeichnung, Funktionsprüfung und Nachweisen zu liefern und zu montieren.
Die Einbausituation jeder Brandschutzklappe ist anhand der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung und der Wand- beziehungsweise Deckenkonstruktion zu prüfen. Nicht zulässige Einbausituationen sind vor der Montage schriftlich anzuzeigen.
Die Lüftungsanlagen sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den Schallschutz der Hotelzimmer, Bäder, Flure, öffentlichen Bereiche und Arbeitsräume eingehalten werden. Erforderliche Schalldämpfer, schallentkoppelte Aufhängungen, flexible Anschlüsse und schwingungsisolierte Geräteaufstellungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs.
6.7 Dämmung und Kondensatschutz
Kaltluftführende Leitungen und Kanäle sowie Außen-, Fort- und sonstige kalte Luftführungen sind mit einer geeigneten diffusionsdichten Dämmung gegen Tauwasser zu versehen.
Luftleitungen und Kanäle in unbeheizten Bereichen, Dachbereichen und sonstigen kalten Bereichen sind entsprechend den bauphysikalischen und energetischen Anforderungen zu dämmen. Im Außenbereich sind die Dämmungen zusätzlich gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
Die Dämmung ist einschließlich Formstücken, Flanschen, Revisionsöffnungen, Aufhängungen und Durchdringungen vollständig und dauerhaft auszuführen. Dämmunterbrechungen an Befestigungen und Durchführungen sind zu vermeiden.
6.8 Regelung und Schnittstellen
Die RLT-Anlagen erhalten eine eigenständige Anlagenregelung. Die Regelung muss mindestens die Betriebszustände, Volumenströme, Temperaturen, Filterüberwachung, Frostschutz, Wärmerückgewinnung, Heiz- und Kühlregister, Ventilatorbetrieb, Störungen und die vorgesehenen Verriegelungen verarbeiten können.
Die separate Küchenabluftanlage ist mit der Zuluftversorgung der Küche zu verriegeln. Die Brandfallabschaltung, die Freigaben, die Störmeldungen und die sonstigen Signale zur Gebäudeautomation sind gemäß dem aktuellen Funktionsschema auszuführen.
7. Gemeinsame Nebenleistungen und besondere Anforderungen
7.1 Befestigungen und Montagesysteme
Alle Rohrleitungen, Luftleitungen, Geräte, Armaturen, Kabeltrassen, Konsolen und sonstigen Anlagenteile sind mit geeigneten Befestigungs- und Montagesystemen zu liefern und zu montieren.
Befestigungen sind entsprechend den Lasten, den Untergründen, den Brandschutzanforderungen, den Schallschutzanforderungen und den Herstellerangaben auszuwählen. Die Befestigungen müssen dauerhaft, korrosionsbeständig und wartungsfreundlich sein.
Für die im notwendigen Flur geführten wasserführenden HVRF-Leitungen sind die erforderlichen Kabeltrassen Bestandteil des Leistungsumfangs Heizung/Kälte.
7.2 Durchdringungen und Abschottungen
Alle Leitungs- und Kanalführungen durch Wände, Decken, Brandabschnitte, Schächte und sonstige Bauteile sind einschließlich der erforderlichen Abschottungen, Dichtungen, Manschetten, Kaltrauchsperren und brandschutztechnischen Nachweise auszuführen.
Bei wasserführenden Kälteleitungen sind die Abschottungen so auszuführen, dass die diffusionsdichte Dämmung durchgehend wirksam bleibt und keine Tauwasserbildung entsteht.
Die Abschottungen sind dauerhaft zu kennzeichnen und in den Revisionsunterlagen mit Lage, System, Zulassung und Ausführungsdatum zu dokumentieren.
7.3 Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit mindestens folgenden Gewerken zu koordinieren:
Rohbau und Tragwerk,
Architektur und Ausbau,
Dachdecker,
Fassaden- und Fensterbau,
Elektro und Gebäudeautomation,
Brandschutz,
Außenanlagen,
Fernwärme- und Trinkwasserversorger sowie
Betreiber und Wartungsdienstleister.
Die Koordination umfasst insbesondere Leitungswege, Montagehöhen, Revisionsöffnungen, Geräteaufstellflächen, Dach- und Fassadendurchführungen, Brandschutz, Schallschutz, Kondensatableitungen, Begleitheizungen, elektrische Anschlüsse und die Zugänglichkeit für Wartung und Betrieb.
7.4 Einregulierung und Funktionsnachweis
Die Anlagen sind nach der Montage vollständig einzuregulieren und betriebsfertig zu übergeben. Die Einregulierung umfasst mindestens:
hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage,
hydraulischen Abgleich der Warmwasserzirkulation,
Abgleich der Trinkwasserverteilung entsprechend dem Hygienekonzept,
Einregulierung sämtlicher Zu- und Abluftvolumenströme,
Einregulierung der Fan-Coils und der HVRF-Regelung,
Prüfung der Kondensatableitungen,
Prüfung der Hebeanlagen und Rückstauschleifen,
Funktionsprüfung der Fettabscheideranlage,
Prüfung der Rohrbegleitheizungen,
Funktionsprüfung der Brandschutzklappen und Feuerlöschleitungen,
Prüfung der Betriebs- und Störmeldungen sowie
Dokumentation sämtlicher Messwerte und Einstellungen.
7.5 Betreiberunterweisung
Das Betreiber- und Wartungspersonal ist in die Bedienung, Überwachung, Wartung, Störungsbehebung und die hygienisch erforderlichen Betriebsweisen der Anlagen einzuweisen.
Besonders einzuweisen sind:
das regelmäßige Spülen der letzten Trinkwasserentnahmestellen,
die Kontrolle und Wartung der Enthärtungsanlage und des Rückspülfilters,
die Kontrolle der Warmwasserzirkulation,
die Bedienung und Wartung der Hebeanlagen,
die Wartung und Entleerung der Fettabscheideranlage,
die Kontrolle der Rohrbegleitheizungen,
die Reinigung und Wartung der Lüftungsanlagen,
die Bedienung der Raumregelungen und Fan-Coils sowie
das Verhalten bei Störungen und Alarmmeldungen.
Vorbemerkung HKLS-Planung
02 KG 400 Technische Gebäudeausrüstung
02
KG 400 Technische Gebäudeausrüstung
02.01 Sanitärinstallation
02.01
Sanitärinstallation
02.02 Heizungs- und Kälteinstallation
02.02
Heizungs- und Kälteinstallation
02.03 Lüftungsinstallation
02.03
Lüftungsinstallation
02.04 Baunebenleistungen
02.04
Baunebenleistungen
02.05 Regiestunden
02.05
Regiestunden
02.06 Feuerlöschtechnik
02.06
Feuerlöschtechnik