00 Allgemein Vorbemerkungen
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
00.00 Allgemeine Bestimmungen
00.01 Baustellengemeinkosten
01 NM2 Nebenhaus NH
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
01.02 Abbruch
01.36 Wärmeverteilung
01.38 Wärmeabgabe
01.54 Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe
Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe
01.61 Abwasseranlagen
01.62 Wasseranlagen
01.63 Sanitäre Einrichtungen
01.66 Bauteile f.Entwässerungsanlagen (LB-Ergänzung)
Bauteile f.Entwässerungsanlagen (LB-Ergänzung)
01.82 Wärme- und Kältedämmung
01.83 Feuerschutz und Schalldämmung
Feuerschutz und Schalldämmung
01.90 Regieleistungen, Planung HKLS, GA-System und Fördertechnik
Regieleistungen, Planung HKLS, GA-System und Fördertechnik
02 NM3 Bestand Haupthaus HH
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
02.36 Wärmeverteilung
02.38 Wärmeabgabe
02.50 Lüftungsanlagen,Lüftungs(zentral)geräte,Ventilatoren
Lüftungsanlagen,Lüftungs(zentral)geräte,Ventilatoren
02.54 Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe
Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe
02.55 Brandschutzklappen u.Brandrauch-Steuerklappen m.Brandschutz
Brandschutzklappen u.Brandrauch-Steuerklappen m.Brandschutz
02.61 Abwasseranlagen
02.62 Wasseranlagen
02.63 Sanitäre Einrichtungen
02.66 Bauteile f.Entwässerungsanlagen (LB-Ergänzung)
Bauteile f.Entwässerungsanlagen (LB-Ergänzung)
02.67 Kälte- und Klimaanlagen
02.68 Automatische Sprinkleranlagen
Automatische Sprinkleranlagen
02.82 Wärme- und Kältedämmung
02.83 Feuerschutz und Schalldämmung
Feuerschutz und Schalldämmung
02.90 Regieleistungen, Planung HKLS, GA-System und Fördertechnik
Regieleistungen, Planung HKLS, GA-System und Fördertechnik
02.97 Demontagen
03 NM3 DG Haupthaus HH 9-10.OG
NM3 DG Haupthaus HH 9-10.OG
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
03.35 Wärmebereitstellung f.Heizung u.Warmwasser
Wärmebereitstellung f.Heizung u.Warmwasser
03.36 Wärmeverteilung
03.38 Wärmeabgabe
03.50 Lüftungsanlagen,Lüftungs(zentral)geräte,Ventilatoren
Lüftungsanlagen,Lüftungs(zentral)geräte,Ventilatoren
03.51 Druckbelüftung
03.54 Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe
Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe
03.55 Brandschutzklappen u.Brandrauch-Steuerklappen m.Brandschutz
Brandschutzklappen u.Brandrauch-Steuerklappen m.Brandschutz
03.61 Abwasseranlagen
03.62 Wasseranlagen
03.63 Sanitäre Einrichtungen
03.66 Bauteile f.Entwässerungsanlagen (LB-Ergänzung)
Bauteile f.Entwässerungsanlagen (LB-Ergänzung)
03.80 Mess- und Kontrollgeräte
03.82 Wärme- und Kältedämmung
03.83 Feuerschutz und Schalldämmung
Feuerschutz und Schalldämmung
03.90 Regieleistungen, Planung HKLS, GA-System und Fördertechnik
Regieleistungen, Planung HKLS, GA-System und Fördertechnik
03.97 Demontagen, Außerbetriebnahmen, Servicierung
Demontagen, Außerbetriebnahmen, Servicierung
04 NM3 HH u. NM2 NH Allgemeine Leistungen
NM3 HH u. NM2 NH Allgemeine Leistungen
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 014 (2025-12) erstellt.
2. Gültigkeit bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis (LV) gilt folgende Reihenfolge:
1. Folgetext einer geteilten Position oder Positionstext einer (ungeteilten) Position
2. Stichwort der Position
3. Grundtext zur geteilten Position
4. Wählbare Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
5. Ständige Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
6. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
7. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
8. Wählbare Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
9. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 00
10. Ständige Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
Bei wählbaren Vorbemerkungen gilt die gleiche Textreihenfolge (Folgetext, Stichwort, Grundtext) wie bei Positionen.
3. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen, sowie die erforderlichen CE-Kennzeichen.
4. Leistungsumfang:
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Die Kosten für die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Überprüfungen, Befunde, Betriebsanleitungen und Dokumentationen sind spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme zu übergeben.
Die im Leistungsverzeichnis zu den Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angegebenen technischen Spezifikationen sind Mindesterfordernisse (Mindestqualitäten). Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme des Auftragnehmers (AN), die über den im LV angegebenen technischen Spezifikationen hinausgehen (höhere Qualität) werden mit den angebotenen Preisen und nicht gesondert vergütet. Die Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
5. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
6. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
7. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
8. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erdarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, unbeschadet einer Vergütung in eigenen Positionen für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) ist vereinbart.
9. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
04.00 Allgemeine Bestimmungen
04.35 Wärmebereitstellung f.Heizung u.Warmwasser
Wärmebereitstellung f.Heizung u.Warmwasser
04.36 Wärmeverteilung
04.38 Wärmeabgabe
04.50 Lüftungsanlagen,Lüftungs(zentral)geräte,Ventilatoren
Lüftungsanlagen,Lüftungs(zentral)geräte,Ventilatoren
04.54 Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe
Luftleitungen, Einbauten, Luftdurchlässe
04.61 Abwasseranlagen
04.62 Wasseranlagen
04.63 Sanitäre Einrichtungen
04.65 Feuerlöschanlagen
04.66 Bauteile f.Entwässerungsanlagen (LB-Ergänzung)
Bauteile f.Entwässerungsanlagen (LB-Ergänzung)
04.80 Mess- und Kontrollgeräte
04.82 Wärme- und Kältedämmung
04.85 GA-System Anlagenautomation (AA)
GA-System Anlagenautomation (AA)
04.86 GA-Management (GA-M)
04.87 GA-System Feldgeräte
04.88 GA-System Verteiler
04.90 Regieleistungen, Planung HKLS, GA-System und Fördertechnik
Regieleistungen, Planung HKLS, GA-System und Fördertechnik
04.91 Inspektion und Wartung GA-Systeme
Inspektion und Wartung GA-Systeme
04.97 Demontagen, Außerbetriebnahmen, Servicierung
Demontagen, Außerbetriebnahmen, Servicierung
04.99 Insgemeinleistungen