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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Vorbemerkungen
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Die Hering Immobilien GmbH plant die Erweiterung ihres Betriebes durch den Neubau eines zweigeschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes.
Ort und Lage
Das Bauvorhaben befindet sich in der Gemeinde Burbach, Ortsteil Holzhausen, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen. Das Grundstück liegt an der Hoorwaldstraße 48, 57299 Burbach-Holzhausen.
Projektbeschreibung
Leistungsumfang Leistungsumfang
Die Anfrage "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude" hat u.a. folgende Arbeiten zum Inhalt:
- Estricharbeiten
Die Auflistung stellt den maßgeblichen Liefer- und Leistungsumfangs des AN dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schnittstellen. Abhängigkeiten, Vorleistungen Dritter und Bauablauf
Teile der ausgeschriebenen Leistungen, insbesondere die Ausführung ab Oberkante Bodenplatte, sind von Vorleistungen und Mitwirkungen Dritter abhängig.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er auf die rechtzeitige, vollständige und mangelfreie Erbringung dieser Vorleistungen keinen Einfluss hat. Diese sind vom Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Dritten termingerecht bereitzustellen.
Die im Terminplan dargestellte Abfolge der Leistungen stellt eine Planungsgrundlage dar. Eine verbindliche Ausführbarkeit setzt voraus, dass sämtliche Vorleistungen entsprechend diesem Terminplan erbracht werden.
Verzögerungen, Behinderungen oder Mehrkosten, die aus nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft erbrachten Vorleistungen Dritter resultieren, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Ausführungsfristen sowie zur Geltendmachung von Mehrkosten gemäß VOB/B.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erkennbare Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung von Personal, Geräten oder Stoffen über die vereinbarten Zeiträume hinaus besteht nicht.
Die Koordination der Vorleistungen sowie die Sicherstellung eines störungsfreien Bauablaufs obliegt dem Auftraggeber.
Zu sämtlichen Bau- und Montageleistungen gehören auch alle "Besonderen Leistungen" gemäß der DIN 18299.
Die Positionen des Leistungsverzeichnisses beinhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anders beschrieben ist, Fertigung, Lieferung, Montage und Dokumentation. Die Lieferungen und Leistungen verstehen sich einschließlich aller zur vollständigen und betriebsfertigen Herstellung erforderlichen Materialien.
Der Begriff "Montage" umfasst den betriebsfertigen Einbau des Materials / des Bauteils, einschl. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung bis zur vollständigen Abnahme der Gesamtanlage.
Bei sämtlichen Leistungen gelten die einschlägig bekannten, gewerkespezifischen Richtlinien, Normen und Verordnungen in neuester Fassung. Die einschlägigen behördlichen Vorschriften, DIN-/EN-Vorschriften, VDI-Richtlinien sowie sonstige Vorschriften und Auflagen sind bei der Ausführung in ihrer jeweils neuesten Ausführung zu beachtet. Für die Ausführung der Arbeiten gelten vorrangig die Vorschriften der VOB, Teil C in der neuesten Fassung, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben wird.
Hinweis Werkbetrieb
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier angefragten Arbeiten u. a. während des Werkbetriebes durchzuführen sind. Materiallieferungen und das Zwischenlagern von Materialien und oder Bauteilen sind frühzeitig mit der AG-seitigen Bauleitung abzustimmen.
Örtliche Verhältnisse
Der Bieter hat sich selbstverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse und evtl. daraus resultierende Erschwernisse und Behinderungen vor Ort zu informieren. Nachforderungen, die mit Nichtkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet werden, sind ausgeschlossen.
Das Wahrnehmen eines Orttermins ist Bestandteil des Angebotes.
Entsorgung
Containergestellung und Entsorgung ist eigenständig zu erbringen. Die Entsorgung, erfolgt ausnahmslos durch den Auftragnehmer. Die Abfallentsorgung hat nachweislich entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu erfolgen. entsorgungsnachweise isnd der Baustellenakte hinzuzufügen.
Leistungsumfang
Rückfragen innerhalb der Angebotsphase Rückfragen innerhalb der Angebotsphase
Evtl. Rückfragen bezüglich der Planung und Ausschreibung sowie Terminvereinbarungen für eine Besichtigung der Baustelle sind zu richten an:
HERING Bau GmbH & Co. KG
Alexander Pütz
Fon: 02736 / 27 -244
Mobil: 0175 / 7217490
Mail: alexander.puetz@hering-ac.com
www.hering-ac.com
MADAKO
Dahms Koch Fetzer
Partnerschaft von Architekten mbB
Jessica Pierchala
Mobil: 0177 / 3517285
Mail: j.pierchala@madako.de
Rückfragen innerhalb der Angebotsphase
Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung
Der Auftragnehmer hat, außerhalb der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen folgende technischen Bearbeitungen zu leisten:
Allgemein
- Durchführung aller erforderlichen Vermessungsarbeiten für die Ausführung der Arbeiten
(Meterrisse, etc.)
- Baustelleneirichtungsplanung
Gebäude
- Werkplanung für Fertigteile, Fassadenkonstruktionen, Schächten, Vorkonfektionierte Elemente, etc.
Die Leistungen sind Grundleistungen beziehungsweise sind in die Einheitsplreisbildung mit einzurechnen.
Technische Bearbeitung
Dokumentation / Nachweispflicht Dokumentation / Nachweispflicht
Für die zum Einsatz kommenden Materialien sind die geforderten Qualitätsmerkmale durch Prüfzeugnisse oder Gütenachweise der Lieferfirmen nachzuweisen.
Dokumentation / Nachweispflicht
Partnerschaftliche Mitarbeit Partnerschaftliche Mitarbeit
Der AN der Bauarbeiten "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude" ist zur Mitarbeit bei der Lösung von Problemen verpflichtet.
Partnerschaftliche Mitarbeit
Beigefügte Unterlagen Beigefügte Unterlagen
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beigefügt:
Objektplanung
Ausführungsplanung:
25.HER.01_AUS_UEB
25.HER.01_AUS_GRU_EG
25.HER.01_AUS_GRU_OG
25.HER.01_AUS_GRU_DAS
25.HER.01_AUS_GRU_FDT
25.HER.01_AUS_SCN
25.HER.01_AUS_ANS
25.HER.01_AUS_DSP_EG
25.HER.01_AUS_DSP_OG
25.HER.01_AUS_BSP_EG
25.HER.01_AUS_BSP_OG
25.HER.01_AUS_WAW_GTW
25.HER.01_AUS_WAW_KUE
25.HER.01_AUS_WAW_WC
25.HER.01_AUS_DET-1
Technischer Ausbau
Ausführungsplanung:
1360_5_s_GR_GL
Statik
Statische Berechnung:
20260213 Statik Sanikonzept
Brandschutz
Brandschutzkonzept
47728$BSK_20260106_sig_ges
GEG-Nachweis
Wärmeschutznachweis
260115 GEG_kfw
260115 Bauteilübersicht
Sommerlicher Wärmeschutz
260115 SommerlicheWaermeschutz
Prüfen der übergeben Unterlagen
Es gelten die textlichen Beschreibungen der Positionen innerhalb der Spezifikation inkl. der dazugehörigen Planung als Gesamtpaket!
Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Leistungen übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten zu überprüfen. Auf bei der Überprüfung festgestellte Unstimmigkeiten hat der Auftragnehmer innerhalb der Angebotsphase sofort schriftlich hinzuweisen.
Beigefügte Unterlagen
Mehr- oder Minderleistungen Mehr- oder Minderleistungen
Mehr- oder Minderleistungen bedingen keine Änderung der abgegebenen Einheitspreise, auch wenn sie im Ausmaß entgegen dem Absatz 2 des § 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB über oder unter der 10% Spanne liegen.
Mehr- oder Minderleistungen
Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen
Die vom AG zu Verfügung gestellten Flächen werden innerhalb des Ortstermins gemeinsam gesichtet und erläutert.
De Ortstermin ist bindend und wertender Bestandteil des Angebotes.
Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen
SIGEKO / Arbeitsschutz SIGEKO / Arbeitsschutz
Der Sicherheitskoordinator wird bauseits gestellt und hat Weisungsbefugnis!
Sämtliche, sicherheitstechnische Unterlagen sind 10 Arbeitstage vor Aufnahme der jeweiligen Arbeiten zur Prüfung vorzulegen.
SIGEKO / Arbeitsschutz
Sicherheitsordner Sicherheitsordner
Ein Sicherheitsordner ist eigenständig zu erstellen, zur Prüfung vorzulegen und nach Freigabe im Baustellenbereich zu hinterlegen.
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen sind eigenständig und dem Baufortschritt angepasst einzupflegen.
Sicherheitsordner
Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit
Für die Geamtmaßnahme besteht die die standortspezifische Werksordnung.
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten bezüglich dieser Ordnung zu unterweisen und deren Beachtung zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Verordnungen durch Beschäftigte des Auftragnehmers erfolgt eine einmalige Verwarnung gegenüber dem AN. Bei wiederholtem Verstoß, nach erfolgter Verwarnung, werden die entsprechenden Beschäftigten der Baustelle verwiesen. Grob Fahrlässige Verstöße jeglicher Art werden ggf. mit einem direktem Verweis geahndet. Der Auftragnehmer kann aus dem Verweis seiner Beschäftigten wegen Nichtbeachtung der Baustellenordnung keine Ansprüche (Verzug, Mehrkosten etc.) gegenüber dem Bauherrn ableiten und ist uneingeschränkt zur Vertragserfüllung verpflichtet.
Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten sind dem Bauherrn und seinen Vertretern unabhängig anderer entsprechender Regelungen, zur Feststellung der Personalien ausweispflichtig.
(Ausweis nach Baustellenordnung, Werkausweis, Personalausweis, Führerschein oder glw. amtliches Dokument).
Arbeiten, die den Betrieb angrenzender Betriebe stören könnten, sind frühzeitig vor Beginn abzusprechen. Die Abstimmung erfolgt zwischen AN und AG-Bauleitung sowie zwischen Betrieb und AG-Bauleitung. Für Betriebsstörung, die nachweislich auf das Verschulden des AN zurückzuführen sind, haftet der AN.
Die Baustellensituation bedingt eine entsprechend enge Koordination des AN mit der AG-Bauleitung.
Die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einschließlich der für den Werk-/Dienstleistungsauftrag geltenden Sicherheitsbestimmungen sowie die einschlägigen Umweltschutzgesetze, -Verordnungen, Erlasse und Vorschriften sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung und Haftung für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz seiner Arbeitnehmer und seiner Subunternehmer.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Tätigkeiten keine Gefährdungen für die Mitarbeiter der angenzenden Betriebe oder andere Auftragnehmer entstehen. Auf sämtliche Gefährdungen und deren kompensationsmaßnahmen ist in den jeweiligen Arbeitserlaubnisscheinen hinzuweisen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die sichere Nutzung aller von ihm benutzten Arbeitsmittel.
Bei schwerwiegendem Verdacht eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften können durch AG-Bauleitung Messungen in den Produktionsräumen und Umfeld veranlasst werden.
Der dadurch enstandene Aufwand sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen geht zu Lasten des AN.
Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit
001 Baustelleneinrichtung
001
Baustelleneinrichtung
001.__.0001 Baustelleneinrichtung / Baustellenorganisation Baustelle einrichten und über die gesamte Bauzeit
vorhalten. Das Umräumen und Räumen der Einrichtung
beziehungsweise das Wiederherstellen der Umgebung in den Urzustand ist Bestandteil dieser Leistung.
Maßgeblich sind auch die Standortspezifischen Richtlinien, die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonst. mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften.
Medienversorgung
Die rein für diese Maßnahme notwendigen Medien (Strom
und Wasser) werden gestellt. Entfernung unter 100 Meter
Die Baustromversorgung besteht aus einem
Unterverteiler im Baufeld. Die erforderlichen Leitungen, Kabel und Anschlüsse ab Unterverteilung bis zur Verwendungsstelle
sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
beschaffen und bereitzustellen.
Der Verbrauch ist durch den Auftragnehmer zu erfassen und
nachrichtlich an die Auftraggeberin zu übergeben. Eine
Abrechnung des Stroms erfolgt nicht.
Die Auftraggeberin stellt einen Bauwasseranschluss im Außenbereich des Baufeldes. Die erforderlichen Leitungen, Schläuche und Anschlüsse ab Hauptverteilung bis zur Verwendungsstelle sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitszustellen.
An den Übergabepunkten sind durch den Auftragnehmer
entsprechende Verteiler und Zähler zu installieren. Der
Verbrauch ist durch den Auftragnehmer zu erfassen und
nachrichtlich an die Auftraggeberin zu übergeben. Eine
Abrechnungs des Wasserverbrauchs erfolgt nicht.
Personal- / Besprechungs- / Sanitärcontainer
Sämtlich notwendige Container (Personal-, Pausen-, und Sanitäcontainer, etc.) sind hier einzurechnen.
Krangestellung / Hebezeuge
Krangestellung und oder Hebezeuge für die hier angefragten Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung mit einzurechnen. Die Leistungen umfassendas Aufstellen / Errichten sowie Demontage als auch den Anschläger. auch temporäre Aufstellplätze sind in der BE Planung darzustellen.
Baubeleuchtung
Notwendige Baubeleuchtung unter Berücksichtigung der
BG-Regel "Arbeitsplätze mit künstlicher Beleuchtung und
Sicherheitsleitsysteme" (BGR 113-1 aufstellen und vorhalten) -neueste Fassung- erstellen und aufrechthalten.
Baubesprechung
Die aktive Teilnahme an täglichen Baubesprechungen
sowie an den täglichen morgentlichen Kurzbesprechungen ist gefordert.
ACHTUNG:
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Die Baustellenorganisation umfasst sämtliche Leistungen, die zu einem ordentlich geführten Bauablauf am diesem Standort notwendig sind. Overheadkosten für Bauleitung, Polier und Organisation sind mit einzurechnen.
001.__.0001
Baustelleneinrichtung / Baustellenorganisation
P
1,00
psch
002 Estricharbeiten
002
Estricharbeiten
002.__.0001 Wärmedämmschicht Fußboden PS-Hartschaum EPS D bis 45mm 0,031W/(mK) DEO Wärmedämmschicht für Fußboden, aus Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, als Platte, Dicke bis 45 mm, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,031 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,030 W/(mK), einlagig, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO, auf Rohdecke mit Rohren, Kabelkanälen und dergleichen, das Anarbeiten an Rohre, Kabelkanäle und dergleichen mit Wärmedämmstoffen wird gesondert vergütet, als Unterlage für Estrich, Ausführung gemäß Zeichnung.
002.__.0001
Wärmedämmschicht Fußboden PS-Hartschaum EPS D bis 45mm 0,031W/(mK) DEO
665,00
m2
0,00
002.__.0002 Zementestrich Estrich auf Dämmschicht 2kN/m2 C25 F4 D 50mm Zementestrich CT, für Bodenplatte, mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Ebenheitsanforderungen DIN 18202 Ausgabe 2019-07 Tabelle 3 Zeile 4, einschichtig, als Estrich auf Dämmschicht DIN 18560-2, lotrechte Nutzlast bis 2 kN/m2, Druckfestigkeitsklasse C205 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813, Estrichnenndicke 50 mm, für Flächen in Innenräumen, zur Aufnahme von elastischen/textilen Belägen, Ausführung gemäß Zeichnung.
002.__.0002
Zementestrich Estrich auf Dämmschicht 2kN/m2 C25 F4 D 50mm
525,00
m2
0,00
002.__.0003 Zulage zur Vorposition für Produkttreue Hersteller / Typ: Contropp Duremit Carbo
Artikelnummer 20.305
002.__.0003
Zulage zur Vorposition für Produkttreue
525,00
m²
002.__.0004 Zementestrich Estrich auf Dämmschicht 5kN/m2 C30 F5 D 60mm A1,5 Zementestrich CT, für Bodenplatte, mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Ebenheitsanforderungen DIN 18202 Ausgabe 2019-07 Tabelle 3 Zeile 4, einschichtig, als Estrich auf Dämmschicht DIN 18560-2, unbewehrt, lotrechte Nutzlasten (Einzellasten bis 4 kN, Flächenlasten bis 5 kN/m2), Druckfestigkeitsklasse C30 DIN EN 13813, Biegezugfestigkeitsklasse F5 DIN EN 13813, Estrichnenndicke 60 mm, für Flächen in Innenräumen, als Nutzestrich, Verschleißwiderstandsklasse A1,5 DIN EN 13813, Oberfläche maschinell glätten, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung gemäß Zeichnung.
Ort: Lager
002.__.0004
Zementestrich Estrich auf Dämmschicht 5kN/m2 C30 F5 D 60mm A1,5
140,00
m2
0,00
002.__.0005 Zulage zur Vorposition für Produkttreue Hersteller / Typ: Contropp Duremit Carbo
Artikelnummer 20.305
002.__.0005
Zulage zur Vorposition für Produkttreue
140,00
m²
002.__.0006 Zulage für Abschalen Zulage zu den Vorpositionen "Zementestrich" für das Abschalen bei Bodenwechseln mit unterschiedlichen Höhen
002.__.0006
Zulage für Abschalen
15,00
m
003 Stundenlohnarbeiten
003
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Angehängte und selbstständige Stundenlohnarbeiten bzw.
Erweiterungen der Anlage müssen vom Bauherrn angeordnet
werden.
Hierfür sind Nachtragsangebote einzureichen.
Stundenlohnzettel und Materialnachweise müssen täglich
von der Bauleitung anerkannt werden. Versäumt es der
Auftragnehmer, die Stundennachweise rechtzeitig
anerkennen zu lassen, so werden die aufgeführten
Stunden und Materialien bei der Abrechnung nicht
berücksichtigt.
Der angegebene Verrechnungssatz enthält:
- Lohn- und Gehaltskosten
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn
- Fahrkostenbeiträge
- Auslösungen
Hinweis
003.__.0001 Facharbeiterstunden Stunden eines Facharbeiters auf Veranlassung der Bauleitung und zum besonderen Nachweis, einschl. Unternehmerzuschlag. Stundenlohnzettel und Materialnachweise müssen taglich von der Bauleitung anerkannt werden. Versäumt es der Auftragnehmer, die Stundennachweise rechtzeitig anzuerkennen zu lassen, so werden die aufgeführten Stunden und Materialien bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
003.__.0001
Facharbeiterstunden
1,00
h