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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Estircharbeiten ( Delgado)
01
Estircharbeiten ( Delgado)
Allgemein Hinweis A lle notwendigen Materialien für die Estricharbeiten sind gemäß den bauphysikalischen und technischen Anforderungen (Statik, Verkehrslasten, Wärmeschutz, Schallschutz usw.) vom AN eigenverantwortlich zu berücksichtigen und gemäß der Angaben der Architekten, Fachingenieure und Gutachter einzukalkulieren. Die Estrichkonstruktionen und deren Qualitäten und Belastbarkeiten (Dämmungen, Estriche und spätere Beläge) sind auch gemäß den Raumnutzungen und -belegungen zu wählen. Bei der Ausführung ist eine erhöhte Ebenheit zu beachten.
2. Die Nachweispflicht zur Güte und Eignung der verwendeten Materialien obliegt dem AN. Die AG-Bauleitung behält sich vor, vor und auch während der Ausführung entsprechende Nachweise einschließlich Analysen u. ä. (für den AG kostenfrei) einzufordern.
3. Die Dämmung und Trittschalldämmung auf der Bodenplatte ist gemäß Anwendung unter dem Estrich druckfest auszuführen.
4. Bei allen Estrichaufbauten sind die erforderlichen Abdichtungen und Absperrungen auf der erdberührten Sohle gegen nicht drückendes Wasser und/oder aufsteigende Feuchtigkeit und bei den Geschossdecken gegen Restfeuchte zu berücksichtigen.
5. Alle Wärme- und Trittschallschutzplatten sind - gemäß den entsprenden Normen und den Verarbeitungsvorschriften des Herstellers - im Verband versetzt und dicht gestoßen einzubauen. Sie sind fluchtrecht, planeben und versatzfrei einzubauen. Kreuzstöße sind ebenso unzulässig wie vertikal überlagernde Plattenstöße bei mehrlagigen Aufbauten.
6. Alle Dämmplatten sind bei technischen Einbauten (Heizungs-, Wasserleitungen u. ä.) so passgenau wie möglich zu verlegen. Die Restvolumen sind mit zugelassenen Trockenschüttungen auszugleichen. Sämtliche Einbauten müssen innerhalb der Dämmebene ausreichend überdeckt sein. Schallübertragende Verbindungen und sämtliche Reduzierungen der Estrichschichten sind unzulässig.
7. Der Estrich ist überall als Zementestrich herzustellen.
8. Ob der AN einen konventionell angemischten Estrichmörtel oder ein Fließestrich o. ä. verwendet, obliegt seiner Wahl. Mögliche Zusatzaufwendungen, z. B. bei dem Einbau von Fließestrich (zusätzl. Raumluftentfeuchtung o. ä.), gehen allumfassend zu Lasten des AN.
9. Alle Estrichstärken, Festigkeitsklassen, Estrichzuschläge, Dämmstoffgüten, Abdichtungs- und Sperrschichten usw. sind vom AN anhand der zugrunde liegenden Normen und Vorschriften sowie den angefügten Plänen, Details, usw. eigenverantwortlich zu ermitteln.
10. Der Einbau und die Trocknung der Estriche (einschließlich Restfeuchte vor dem Einbau der Oberbeläge) ist jeweils protokollarisch und lückenlos zu dokumentieren.
11. Die Nachbehandlungen der Estrichoberflächen - in Vorbereitung zur Aufnahme der Oberbeläge - ist vom AN allumfassend einzukalkulieren. Das beinhaltet eventuell notwendige Schleif- und Spachtelarbeiten und auch eventuell erforderliche Estrichzusätze (Estrichbewehrungen, Trocknungsbeschleuniger u. ä.).
12. Es sind ausschließlich schwimmende Estrichsysteme einzubauen.
13. Bei jedem Belagwechsel innerhalb der Räume und bei allen erforderlichen Bewegungs- und Trennfugen sind Trennschienen aus Edelstahl V 2A einzubauen.
14. Alle Schein- und Schwindfugen sind nach Abschluss der Estrichtrocknung kraftschlüssig mit einem lösemittelfreien Epoxidharz gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Produktherstellers zu schließen.
15. An freien Deckenrändern, an durchdringenden und begrenzenden Bauteilen usw. sind schallentkoppelnde Fugen und Randdämmstreifen auszubilden. Alle erforderlichen Fugenanordnungen innerhalb der Räume sind vor der Ausführung von der AG-Bauleitung freigeben zu lassen.
16. Im Bereich von Aufbaureduzierungen (bei Reinstreifmatten u. ä.) dürfen die Mindest- estrichstärken keinesfalls unterschritten werden. Hier ist die Dämmung zu reduzieren und evtl. die Dämmqualität anzupassen, d. h. zu erhöhen.
17. Sämtliche Estrichschichten sind passgenau und schallentkoppelt an alle Einbauten und Durchdringungen anzuarbeiten.
18. Beim überwiegenden Teil der Räume ist der Estrich gemäß Sanitärplanung als Heizestrich auszuführen. Hier sind die notwendigen Mindeststärken und Rohrüberdeckungen gemäß DIN 18560 zu berücksichtigen.
19. Der AN dokumentiert die Inbetriebnahme mit einem Aufheizprotokoll.
20. Im Bereich der Duschen der Sammelumkleiden und beh. Umkleiden sind Bodeneinläufe vorgesehen. Der AN erstellt in diesem Bereich eine genaue Gefälleplanung der Bodenflächen. Diese sind dann nach Freigabe durch den AG entsprechend im Estrich umzusetzten. Ebenfalls ist der Einbau von Bodeneinläufen zu berücksichtigen (zu kalkulieren im Titel "Heizung/Lüftung/Sanitär/MSR" ).
Allgemein Hinweis
01.01 Estircharbeiten
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