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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Bodenbeschichtung TG-Bodenplatte OS8
10
Bodenbeschichtung TG-Bodenplatte OS8
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen:
VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C)
Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenos- senschaft
Technische Richtlinien für Fensteranstriche, Herausge- ber: Bundesausschuß Farbe und Sachwertschutz, Börsenstrasse 6, Frankfurt am Main
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der verwende- ten Materialien.
Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen:
DIN 18363 Anstricharbeiten
02. Zusätzliche technische Vorschriften
Ergänzend zur VOB gelten nachfolgende Festlegungen und Ausführungen:
Der gesamte Anstrichaufbau einer Einzelleistung hat je- weils mit dem Material eines Herstellers zu erfolgen. Das Material darf nur in Originalgebinden an die Baustelle an- geliefert und unverschnitten daraus verarbeitet werden.
Der Einsatz von Spritzgeräten innerhalb des Bauwerks ist nur mit Genehmigung der Bauleitung gestattet. Sämtliche Tür- und Fensterflächen sowie Einbauten und bereits verlegte Bodenbeläge sind ganzflächig mit Folie abzu- kleben. Das Anklammern von Folie auf Holzwerk ist nicht gestattet.
Alle Sichtbetonflächen erhalten, sofern nichts anders gefordert wird, eine Betonlasierung auf der Basis "LOBA" oder "DISBON", einschließlich der erforderlichen Vorar- beiten.
Gerüste - mit Ausnahme der Fassadenarbeiten über 2,50 m Standhöhe - werden nicht gesondert ausgeschrieben und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Das Streichen von Holzteilen ist nur erlaubt, wenn die Holzfeuchte bei Nadelholz unter 15 % und bei Laubholz unter 12% beträgt.
Die Imprägnierungen und Grundanstriche von Holzwerk- und Stahlbauteilen erfolgten durch die Vorunternehmer. Der Auftragnehmer hat sich jeweils mit dieser Firma zwecks einheitlichem Endanstrich in Verbindung zu setzen.
Das Wegschütten von Farbresten und Lösungen aller Art in die Entwässerung der Gebäude und auf dem Grund- stück ist untersagt. Übrig gebliebene Reste hat der Un- ternehmer zu sammeln und abzutransportieren.
Die Bodenfläche in der Tiefgarage wird flügelgeglättet.
03. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung eines unterkellerten 14-WE--Wohngebäudes mit einer Tiefgarage. Desweiteren handelt es sich um die Errichtung von 10 nicht unterkellerten Einfamilienhäusern, 2-geschossigmit Staffelgeschoss.
04. Massenermittlung
Zugrunde liegt der Grundriss Erdgeschoss M 1:100
Die Flächen und Umfänge wurde per CAD ermittelt.
05. Anlagen
ANLAGE 1 Bauantragspäne M 1:100 (Grundriss Untergeschoss,,Schnitte)
Besondere Angebotsbedingungen
10.0010 Baustelleneinrichtung An- und Abfahrt, Baustelleneinrichtung einschließlich Vorhalten sämtlicher erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze, sowie not- wendige Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel für die Dauer der Ausführung inklusive Materialvorhaltekosten und nach Fertigstellung der Arbeiten Baustellenräumung.
10.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
10.0020 Vollflächiges Abkleben/ Abdecken Vollflächiges Abkleben/ Abdecken von angrenzenden Bauteilen wie z. B. Fenster, Türen, Ein- und Anbauteilen, Bodenflächen, Treppen, etc.zum Schutz vor Verunreinigungen mit geeignetem Material, wie z. B. PE-Folie, einschlirßlich dem Vorhalten und dem Beseitigen, nach Abnahme der Bauleistungen.
Umlaufend im Sockelbereich h= 2,00 m
10.0020
Vollflächiges Abkleben/ Abdecken
556,00
m2
10.0030 Untergrundprüfung Pauschale für die Untergrundprüfung
Vor der Beschichtungsmaßnahme sind alle notwendigen Prü- fungen für die ordnungsgemäße Untergrundbschaffenheit vom Auftragnehmer durchzuführen.
10.0030
Untergrundprüfung
P
1,00
psch
10.0040 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung.z.B. Gipsreste, Mörtelreste. Angewandtes Verfahren: Scharfes Ab- fegen des Untergrundes. Alle anfallenden Materialien sind zu entsorgen.
10.0040
Reinigen des Untergrundes
556,00
m2
10.0050 Untergrundvorbereitung, Strahlen Untergrundvorbehandlung mittels Strahlverfahren zur Erzielung eines tragfähigen, sauberen und trockenen Untergrundes, frei von haftungsmindernden Schichten. Mittels Industriestaub- sauger ist der Untergrund staubfrei herzustellen. Strahlgut auf- nehmen und entsorgen.
Zahl der Arbeitsgänge: 1
Der Untergrund muß nach dem Strahlen eine Haftzugfestigkeit von mindestens 1,5 N/mm2 und eine ausreichende Rauigkeit aufweisen.
10.0050
Untergrundvorbereitung, Strahlen
556,00
m2
10.0060 Rissbeseitigung / Risstränkung Aufweiten der Risse durch Einschneiden mit Diamant-V- Schei- be. Reinigen der Flächen und Flankens mittels Industrie- sauger. Anschließendes Vergießen dieser Bereiche mittels Epoxidharz zum kraftschlüssigen Verbund der Betonflächen miteinander. Verspachteln und anschliessendes Schleifen der Oberfläche.
10.0060
Rissbeseitigung / Risstränkung
E
1,00
m
10.0070 Aufbringen einer Egalisierungsschicht Aufbringen einer Egalisierungsschicht zum Niveauausgleich Höhenausgleich +/- 5 mm zur späteren Aufnahme des gewählten Beschichtungssystems geeignet.
10.0070
Aufbringen einer Egalisierungsschicht
E
1,00
m2
10.0080 Sockel-Flächen Diamantschleifen Trockene, senkrechte Sockel-Flächen durch Diamantschleifen intensiv behandeln, um Verschmutzungen und nicht trag- fähige Teile restlos zu entfernen. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen. Die Oberfläche muss eine aus- reichende Haftzugfestigkeit und Rauigkeit, zur Aufnahme der OS8-Beschichtung, aufweisen.
Sockelhöhe: 50 cm
Anfallender Bauschutt, usw. ist zu sammeln und zu entsorgen.
10.0080
Sockel-Flächen Diamantschleifen
147,00
m
10.0090 Grundbeschichtung im Randbereich Grundbeschichtung im Randbereich - Boden/ aufgehendes Bauteil - mit 2K- Epoxidharz, total solid, nach BGR 181 geprüft, Druckfestigkeit > 65 N/mm2, unpigmentiert. Geprüft nach den AgBB-Prüfkriterien für VOC-Emissionen aus innenraumrele- vanten Bauprodukten.
Technische Eigenschaften:
Prüfzeugnis für die Eignung gegen rückseitige Feuchteeinwir- kung mit verlängerter Belastungsdauer (240 Tage) gemäß Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb, Teil 4, Absatz 5.5.15.
Produkt: z.B. DisboXID 462 2K-EP- Grundierung oder gleichwertig
Verbrauch: 0,15 kg/m
Angebotenes Produkt: .............................................
10.0090
Grundbeschichtung im Randbereich
147,00
m
10.0100 Hohlkehlenausbildung mit EP- Mörtel Hohlkehlenausbildung an aufgehenden Bauteilen, wie Wände und Stützen, bestehend aus:
- Reinigung der Beton und Mauerwerksflächen
- Haftbrücke aus einem lösemittelfreien, nicht pig- mentierten, 2-komponentigen Epoxidharzes auf den vorbereiteten Untergrund aufbringen
- Hohlkehlenausbildung mit einem Radius von ca. 30 mm ein lösemittelfreien 2-komponentigen Epoxidharzmörtels.
10.0100
Hohlkehlenausbildung mit EP- Mörtel
147,00
m
10.0110 Grundbeschichtung mit 2K-Epoxidharz Grundbeschichtung mit 2K-Epoxidharz, total solid, für Rampen- bereiche systemgeprüft OS 8, Druckfestigkeit > 77 N/ mm², unpigmentiert, unter Beimischung von Quarzsand der Körnung 0,06-0,3 mm, MV 1:0,5 Gewichts-Teile.
Produkt: z.B. DisboXID 461 2K-EP- Grundierung
Verbrauch: 1,2 kg/ m²
Produkt: z.B. DisboADD 941 oder gleich- wertig
Quarzsandmischung
Verbrauch: 0,6 kg/ m²
Angebotenes Produkt: .................................................................
10.0110
Grundbeschichtung mit 2K-Epoxidharz
556,00
m2
10.0120 Nach Rili-SIB 2001 geforderter Rautiefenzuschlag Nach Rili-SIB 2001 geforderter Rautiefenzuschlag bei Rautiefe RT von 0,5 mm.
Produkt: z.B. DisboXID 461 2K-EP- Grundierung
Verbrauch: 0,4 kg/ m²
Produkt: z.B. DisboADD 941 oder gleich- wertig
Quarzsandmischung
Verbrauch: 0,2 kg/ m²
Angebotenes Produkt: ..................................................
10.0120
Nach Rili-SIB 2001 geforderter Rautiefenzuschlag
556,00
m2
10.0130 Absanden der Beschichtung Quarzsand Absanden der frischen Beschichtung mit feuergetrocknetem Quarzsand der Körnung 0,4-0,8 mm. Nach Trocknung ent- fernen des überschüssigen Quarzsandes.
Produkt: z.B. DisboADD 943 Quarzsand- mischung
Verbrauch: 5 kg/ m² oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt ..................................................
10.0130
Absanden der Beschichtung Quarzsand
556,00
m2
10.0140 Abstreuen der Beschichtung mit Granitsplitt Abstreuen der frischen Beschichtung mit Granitsplitt der Körnung 1-2 mm. Nach Trocknung entfernen des über- schüssigen Granulats.
Erzeugnis: z.B. Granitsplitt der Fa. Röhrig Heppenheim
Verbrauch: 5 kg/ m² oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ...................................................
10.0140
Abstreuen der Beschichtung mit Granitsplitt
E
1,00
m2
10.0150 Versiegelung mit 2K-Epoxidharz Versiegelung mit 2K-Epoxidharz, total solid, mechanisch und chemisch belastbar, nahezu geruchsfrei, geprüft im Oberflä- chenschutz-System OS 8, glänzend, pigmentiert. Farbton Stan- dardfarbton gemäß Technischer Information.
Produkt: z.B. DisboPOX 475 OS 2K-EP-
Verlaufbeschichtung
Verbrauch: 0,8 kg/ m² oder gleichwertig
Angebotenes Produkt: ...................................................
10.0150
Versiegelung mit 2K-Epoxidharz
556,00
m2
10.0160 Sockelbeschichtung OS 8 Sockelbeschichtung OS 8, hochziehen des ausgeschriebenen
Beschichtungssystems an vertikale Flächen zur Ausbildung eines Sockels an Stützen und Stahlbetonwänden einschließlich Abklebearbeiten.
Sockelhöhe: 50 cm
10.0160
Sockelbeschichtung OS 8
147,00
m
10.0170 Anarbeiten an Fugenprofile und Einbauteile Anarbeiten des ausgeschriebenen Beschichtungssystems an Fugenprofile und Entwässerungsrinnen. Im Übergang der Einbauteile zum Beton ist eine Nut, beidseitig der Profile bzw. Rinnen von ca. 5 mm Breite und ca. 15 mm Tiefe einzu- schneiden und zu reinigen. Die Nut mit der Deckbeschichtung verfüllen.
10.0170
Anarbeiten an Fugenprofile und Einbauteile
8,00
m
10.0180 Farbiges markieren der Stellflächen Farbiges markieren der Kfz- und Fahrradabstellflächen undf Wartefläche durch 10 cm breite Linien der Stellplätze, Herstellung nach Angabe der Bauleitung durch Aufbringen einer witterungsbedingten, abriebfesten und farb- tonstabilen 2K-PU-Markierung inklusive notwendiger Arbeiten zum Einmessen und Abkleben der Flächen.
Farbton: weiß, RAL-Ton nach Wahl AG
Geeignetes Klebeband: z.B. Tesa 4651 o.ä.
Produkt: z.B. Disbothan 885 PU-Color
Verbrauch: 0,15 kg/ m² oder gleichwertig
Angebotenes Produkt: ..................................................
10.0180
Farbiges markieren der Stellflächen
219,00
m
10.0190 Fluchtwegpfeile Nachleuchtende Fluchtwegpfeile von Fluchtweg in Tiefgarage auf Boden mit OS 8 Beschichtung, mit 2-Komponenten Mar- kierungsfarbe, nachleuchtend Farbe weiß, mit BAST- Zulas- sung, einschließlich der notwendigen Einmessarbeiten,
Breite : ca. 120 mm, 3 Pfeile pro Meter
10.0190
Fluchtwegpfeile
E
1,00
m
10.0200 PKW-Stellplatz nummerieren Stellplatznummerierung mit je zwei Ziffern komplett liefern und nach Herstellervorschrift aufbringen.
Zahlen von 01 bis 23. Die Abrechnung erfolgt je Stellplatz.
Zahlenhöhe: 200 mm
Farbe: RAL-Ton nach Wahl des AG
10.0200
PKW-Stellplatz nummerieren
19,00
St
10.0210 Einmessen der Fahrbahnmarkierung Einmessen der Fahrbahnmarkierung
10.0210
Einmessen der Fahrbahnmarkierung
1,00
Std
20 Regiearbeiten
20
Regiearbeiten
20.0010 Facharbeiter-Stunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des Auftraggebers ausführen für nicht vorhersehbare Zusatzar- beiten auf Nachweis.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft.
20.0010
Facharbeiter-Stunden
E
1,00
Std