Maler- u. Lackierarbeiten, Beschichtungen
Grafenrheinfeld, Neubau Zugangsgebäude KKW
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen siehe separates Dokument Ausführungsfristen: Baubeginn: 01.02.2027 Baufertigstellung: 28.02.2028
Allgemeine Vorbemerkungen siehe separates Dokument
8 MALER- UND LACKIERARBEITEN, BESCHICHTUNGEN
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MALER- UND LACKIERARBEITEN, BESCHICHTUNGEN
VORBEMERKUNGEN 1. Stoffe, Bauteile Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert: - ohne organische Lösungsmittel - ohne giftige Topfkonservierungsmittel - ohne giftige Fungizide und Algizide - keine Schadstoffemission an die Umwelt - keine freiwerdenden KH-Monomeranteile - keine negative Geruchsbildung - Wasserdampfdurchlässigkeit - äquivalente Luftschichtdicke sd < /=0,02 m Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. 2. Ausführung 2.1. Allgemeines Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden. Das geltend machen von Bedenken gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18363 umfaßt deshalb auch die vom Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus fachspezifischer Sicht. Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Anstrichwirkung (matt, halbmatt, halbglänzend oder hochglänzend) ist einzuhalten. Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen. Eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren ist einzuholen. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Eine Vergütung für das Ein- und Ausbauen bzw. für das Abkleben erfolgt nicht. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Nach Abschluß der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben. Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung , Behälter, Abdeckmaterial u. dgl. Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. 2.2. Untergründe und Vorbehandlung Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern. In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren. Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Entscheidung, ob eine mechanische oder chemische Vorbereitung der Betonoberfläche vorzunehmen ist, trifft der Auftragnehmer. Organische Lösungsmittel sind jedoch nicht zugelassen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewißheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Folgende Kunststoffuntergründe gelten u.a. als grundsätzlich nicht überstreichbar: - PUR-Schaum - Elastische Dichtungsprofile - Polyamid, Weich-PVC, Polyvinylfluorid - Polycarbonat - Polyethylen Kunststoffuntergründe sind grundsätzlich anzuschleifen, abzuwaschen und mit einem Haftmittler vorzubehandeln. Durch Aufladung angezogener Staub ist mit entsprechenden Mitteln im Rahmen der Reinigung zu entfernen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. 2.3. Hinweise zu Beschichtungsstoffen und Verarbeitung Im Außenbereich dürfen nur ausdrücklich für außen bestimmte oder geeignete Materialien eingesetzt werden. Bei dunklen Tönungen ist der Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlußbeschichtung auszuführen. Preisinhalte Zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN18363 gelten als Nebenleistung: - Das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen. - Das Entfernen von Farbspuren, Spritzern u. dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers. - Das Ein- und Ausbauen von Dichtungen und das Abkleben / Abdecken von angrenzenden Bauteilen bzw. Einbauten Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge, sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Die Untergründe müssen trocken (Restfeuchte weniger als 2 %, gemessen nach CM-Methode), frei von Zementschlämme, Staub, Öl und sonstigen trennend wirkenden Stoffen sein. Das Korngerüst ist freizulegen. Die mittlere Oberflächenzugfestigkeit des Untergrundes muß in der Regel 1,5 N/mm2 betragen. Materialbedarf: Der genaue Materialbedarf ist von den Untergrundgegebenheiten (Rauhigkeit, Saugfähigkeit, Temperatur) abhängig und muß deshalb auf das Objekt abgestimmt werden. Arbeitsunterbrechung: Bei Arbeitsunterbrechungen, die über die produktspezifischen Überarbeitungszeiten hinausgehen, sind alle Reaktionskunststoffe sofort nach der Verlegung mit feuergetrockneter Quarzkörnung abzustreuen. Materialqualität: Zur Sicherstellung von gleichbleibenden Qualitäten hat der Bieter bei Angebotsabgabe nachzuweisen, daß der Lieferant der einzusetzenden Werkstoffe ein Zertifikat gemäß DIN ISO 9001 für das jeweilige Lieferwerk besitzt. Verarbeitung: Die Verarbeitung aller in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte muß gemäß den technischen Merkblättern und Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers erfolgen. Einzurechnen sind auch kleinflächige Nachbesserungen und das Anarbeiten an Wandversprünge und Treppensockel im Fußbodenbereich, incl. aller Anschlußarbeiten an vorhandene Beläge usw. Die zuvor beschriebenen Leistungen sind in die Preise des LV einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
VORBEMERKUNGEN
8. 1 Beschichtungen auf mineralischen Untergründen
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Beschichtungen auf mineralischen Untergründen
8. 2 Stahlflächen
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Stahlflächen
8. 3 Beschriftungen und Beschilderungen
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Beschriftungen und Beschilderungen