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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen siehe separates Dokument
Ausführungsfristen:
Baubeginn: 01.02.2027
Baufertigstellung: 28.02.2028
Allgemeine Vorbemerkungen siehe separates Dokument
8 MALER- UND LACKIERARBEITEN,
BESCHICHTUNGEN
8
MALER- UND LACKIERARBEITEN,
BESCHICHTUNGEN
VORBEMERKUNGEN
1. Stoffe, Bauteile
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
einzuhalten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen
Einsicht in diese zu gewähren.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau
einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst
Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System
als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen
Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis
nachzuweisen.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche
Eigenschaften gefordert:
- ohne organische Lösungsmittel
- ohne giftige Topfkonservierungsmittel
- ohne giftige Fungizide und Algizide
- keine Schadstoffemission an die Umwelt
- keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
- keine negative Geruchsbildung
- Wasserdampfdurchlässigkeit
- äquivalente Luftschichtdicke sd < /=0,02 m
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen
Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
2. Ausführung
2.1. Allgemeines
Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend
ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach
Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über
vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache
zu führen.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer
ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den
Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder
ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden. Das
geltend machen von Bedenken gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18363
umfaßt deshalb auch die vom Auftraggeber vorgesehene
Ausführung aus fachspezifischer Sicht.
Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Anstrichwirkung
(matt, halbmatt, halbglänzend oder hochglänzend) ist
einzuhalten.
Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen.
Eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren ist einzuholen.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat-
bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu
schützen.
Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen,
Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen
und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind
sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für
Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Eine Vergütung für das Ein- und Ausbauen bzw. für das
Abkleben erfolgt nicht.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS
einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen
grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle
verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu
vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde
gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen
kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Abschluß der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber eine Liste über die verwendeten
Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck
bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer
wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber
ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen.
Gleiches gilt für Verpackung , Behälter, Abdeckmaterial
u. dgl.
Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern
zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht
mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden.
2.2. Untergründe und Vorbehandlung
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen
und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben
an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der
nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht
wesentlich verändern.
In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden
nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen
vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen
sind mit Fluat zu neutralisieren.
Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere
Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu
achten. Im Zweifel ist eine Benetzungsprobe durch den
Auftragnehmer durchzuführen.
Die Entscheidung, ob eine mechanische oder chemische
Vorbereitung der Betonoberfläche vorzunehmen ist,
trifft der Auftragnehmer. Organische Lösungsmittel sind
jedoch nicht zugelassen. Zementleim ist zur Vermeidung
von Haarrissen zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der
Auftragnehmer Gewißheit über die Verträglichkeit der
Stoffe zu verschaffen. Werden Dichtstoffe verwendet, so
sind sie grundsätzlich nicht zu
überstreichen, sondern farblich entsprechend
auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage
sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher
abzukleben.
Folgende Kunststoffuntergründe gelten u.a. als
grundsätzlich nicht überstreichbar:
- PUR-Schaum
- Elastische Dichtungsprofile
- Polyamid, Weich-PVC, Polyvinylfluorid
- Polycarbonat
- Polyethylen
Kunststoffuntergründe sind grundsätzlich anzuschleifen,
abzuwaschen und mit einem Haftmittler vorzubehandeln.
Durch Aufladung angezogener Staub ist mit
entsprechenden Mitteln im Rahmen der Reinigung zu
entfernen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie
sind vollständig zu entfernen.
2.3. Hinweise zu Beschichtungsstoffen und Verarbeitung
Im Außenbereich dürfen nur ausdrücklich für außen
bestimmte oder geeignete Materialien eingesetzt werden.
Bei dunklen Tönungen ist der Zwischenanstrich
grundsätzlich im Farbton der Schlußbeschichtung
auszuführen.
Preisinhalte
Zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN18363 gelten als
Nebenleistung:
- Das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für
Schalter und Steckdosen.
- Das Entfernen von Farbspuren, Spritzern u. dgl. aus
den Arbeiten des Auftragnehmers.
- Das Ein- und Ausbauen von Dichtungen und das Abkleben
/ Abdecken von angrenzenden Bauteilen bzw. Einbauten
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die
Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge, sowie die
Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen
und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Die Untergründe müssen trocken (Restfeuchte weniger als
2 %, gemessen nach CM-Methode), frei von
Zementschlämme, Staub, Öl und sonstigen trennend
wirkenden Stoffen sein. Das Korngerüst ist freizulegen.
Die mittlere Oberflächenzugfestigkeit des Untergrundes
muß in der Regel 1,5 N/mm2 betragen.
Materialbedarf:
Der genaue Materialbedarf ist von den
Untergrundgegebenheiten (Rauhigkeit, Saugfähigkeit,
Temperatur) abhängig und muß deshalb auf das Objekt
abgestimmt werden.
Arbeitsunterbrechung:
Bei Arbeitsunterbrechungen, die über die
produktspezifischen Überarbeitungszeiten hinausgehen,
sind alle Reaktionskunststoffe sofort nach der
Verlegung mit feuergetrockneter Quarzkörnung
abzustreuen.
Materialqualität:
Zur Sicherstellung von gleichbleibenden Qualitäten hat
der Bieter bei Angebotsabgabe nachzuweisen, daß der
Lieferant der einzusetzenden Werkstoffe ein Zertifikat
gemäß DIN ISO 9001 für das jeweilige Lieferwerk
besitzt.
Verarbeitung:
Die Verarbeitung aller in dieser Leistungsbeschreibung
aufgeführten Produkte muß gemäß den technischen
Merkblättern und Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers erfolgen.
Einzurechnen sind auch kleinflächige Nachbesserungen
und das Anarbeiten an Wandversprünge und Treppensockel
im Fußbodenbereich, incl. aller Anschlußarbeiten an
vorhandene Beläge usw.
Die zuvor beschriebenen Leistungen sind in die Preise
des LV einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
VORBEMERKUNGEN
8. 1 Beschichtungen auf mineralischen
Untergründen
8. 1
Beschichtungen auf mineralischen
Untergründen
8. 2 Stahlflächen
8. 2
Stahlflächen
8. 3 Beschriftungen und Beschilderungen
8. 3
Beschriftungen und Beschilderungen