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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauwerksbeschreibung 1. Allgemeine Objektbezeichnung
Ziefgarage Hering Bau Sanierungsmaßnahme
Lage: Neuländer 1, 57299 Burbach
Private Tiefgarage auf dem Firmengelände der Hering Gruppe
2. Bauherr / Betreiber
Hering Gruppe
3. Lage und Erschließung
Die Tiefgarage verfügt über mehrere Zufahrten/Ausfahrten an der gleichen Gebäudeseite
4. Bauwerkszweck / Nutzungsart
Private, eingeschossige Tiefgarage für Mitarbeiter
5. Bauwerksdaten / Abmessungen
PKW-Stellplätze: ca. 20 Stellplätze einschließlich Flächen für Elektrofahrzeuge und Lagerfläche. Oberhalb der TG befindet sich eine Lagerhalle.
6. Bauweise / Baukonstruktion
Die Tiefgarage ist in Massivbauweise aus Stahlbeton errichtet worden.
Tragende Stahlbetonrahmen, -decken, und -stützen Bodenplatten in Stahlbeton.
Sichtbare Betonflächen ohne Oberflächenbeschichtung oder Schutzanstrichen versehen. Der Boden ist ebenfalls unbeschichtet
7. Bauwerkszustand / Sanierungsbedarf
Die Tiefgarage befindet sich in betrieblichem, aber sanierungsbedürftigem Zustand. Sanierungsbedarf besteht typischerweise an:
Instandsetzung bzw. Schutz von Beton- und Stahlbetonteilen (z. B. Risse, Abplatzungen, Korrosionsschutz). Aufbringen Oberflächenbeschichtungen und Fahrbahnmarkierungen.
Eine Detaillierte Bewertung kann dem beiliegenden Untersuchungsbericht entnommen werden.
Bauwerksbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Nutzung öffentlicher Flächen:
Die Nutzung von öffentlichen Flächen ist, soweit dieses nicht den Betrieb stört möglich. Die
Beschaffung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und die damit verbundenen Kosten sind
Sache des AN.
Ordnung auf der Baustelle:
Anfallender Bauschutt, Verpackungsmaterialien und ähnliches, alle anfallenden Baustoffreste
jeglicher Art aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers auf Grund von Arbeiten aus
dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sind wöchentlich von der Baustelle zu entfernen. Das
Reinigen von Transportwegen hat ebenfalls regelmäßig zu erfolgen. Sollten starke
Verunreinigungen auftreten, sind diese zwischenzeitlich zu entfernen. Bei Nichteinhaltung der
oben genannten Punkte kann die Bauleitung nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Frist
von 2 Kalendertagen ohne weitere Mahnung oder Mitteilung die Beanstandungen durch einen
Dritten beseitigen lassen. Die Kosten hierfür gehen in vollem Umfang zu Lasten des
Auftragnehmers und werden von der Rechnung einbehalten.
Bauschutt und Entsorgung:
Der AN hat Bauabfälle ordnungsgemäß entsprechend den jeweils geltenden Rechtsvorschriften
zu entsorgen und der AG die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise mit der Abrechnung
vorzulegen. Die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft sind einzuhalten (KrW-/AbfG).
Die An- und Abfuhr von Containern, deren Vorhaltung und die Entsorgung anfallender Abfälle
sind, sofern nichts Gegenteiliges im Positionstext erwähnt, in die Einheitspreise der
entsprechenden Positionen einzurechnen.
Eigenmüll ist gesondert zu erfassen und kostenneutral selbst zu entsorgen. Die Entsorgung von
Verpackungen, leeren Gebinden und Materialrückständen (Rückprall u. a.) hat nach den jeweils
geltenden Rechtsvorschriften zu erfolgen. Daraus entstehende Kosten sind in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Alle anfallenden Reinigungsmittel, Rückstände usw. sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die
örtlichen Vorschriften, Bedingungen und Sondervorschriften des zuständigen EVU, die gültigen
Vorschriften und Sonderbestimmungen für Wasser- und Gasversorgung sowie der
Entwässerung, das Immissionsschutzgesetz, die Hygieneverordnung und das
Wasserhaushaltsgesetz sind zu beachten, einschließlich ggf. anfallender Gebühren.
Anfallende Fremdstoffe und Abbruchmaterialien sind zu separieren, ordnungsgemäß im Baufeld
zwischenzulagern und gem. der gültigen Abfallschlüsselnummer einer genehmigten,
geordneten Verwertung/ Entsorgung gem. dem jeweils zutreffenden Abfallschlüssel zuzuführen.
Die Entsorgungsverwertung ist entsprechend dem Abfallgesetz, den hierzu ergangenen
Verordnungen, sowie den Landesrechtlichen Bestimmungen durchzuführen.
ln die Preise sind das Herausschaffen, Laden, Transportieren, Abladen, Rücktransport,
Einholen von Transportgenehmigungen, Annahmeerklärungen und Entsorgungsnachweise,
Deklarationsanalysen und die Entsorgung des anfallende Schutts, sonstiger Rückstände und
abgebrochenen Betonteile und sonstigen Bauschutts einzurechnen. Die Entsorgungsnachweise
inkl. Wiegekarten (im Original) sind vorzulegen und Abrechnungsgrundlage. Alle Unterlagensind den einzelnen bearbeiteten Bereichen nach Arbeitsfortschritt zuzuordnen und Bestandteil
der Dokumentation.
Auffälligkeiten im Erdreich oder in der Substanz (im MW, Stahl, Stb) sind der Bauleitung sofort
zu melden.
Materiallagerung im Bauwerk:
Vor Ort dürfen Verbrauchsmaterialien nur in verschließbaren Behältern (Kleincontainern, Kisten
o.ä.) für den zeitnahen Verbrauch gelagert werden. Materialien und Geräte sind im
geringstmöglichem Umfang im Arbeitsplatzbereich zu lagern (Brandschutz). Für die
Zwischenlagerung im Baustellenbereich sind sichere und massive verschließbare Lagerbehälter
für Materialien und Geräte einzurichten und vorzuhalten. Somit ist der eventuelle Schaden für
das Bauwerk durch Vandalismus bei Zutritt Unbefugter möglichst gering zu halten.
Lager und Aufenthaltsräume:
Für die Lagerung von Baustoffen stehen keine gesonderten Räume zur Verfügung. Für die
Unterbringung der Materialien und die Beschaffung von Aufenthaltsräumen, sowie für sanitäre
Einrichtungen für die Arbeitskräfte hat der Unternehmer selbst zu sorgen.
Toiletten und Waschcontainer:
Einen Toiletten- und Sanitärcontainer ist vom AN zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die
Kosten der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Strom:
In der Tiefgarage steht ein ... Ampere Anschluss zur Verfügung. Die Verlegung der Leitungen
zum Einsatzort ist Sache des AN. Vor Beginn der Instansetzung ist der Zählerstand des
Baustromverteiler zu dokumentieren und fotografisch zu übergeben. Der AG kann auch Wunsch
jederzeit eine Ablesung fordern.
Wasser:
Ein Wasseranschluss wird bauseits zur Verfügung gestellt. Das Heranbringen von Wasser an
die Verwendungsstelle und damit Verlegung der Leitung im Gebäude ist Sache des AN. Eine
Wasseruhr zwecks Zählung ist einzubauen. Vor Beginn der Instansetzung ist der Zählerstand
der Wasseruhr zu dokumentieren und fotografisch zu übergeben. Der AG kann auch Wunsch
jederzeit eine Ablesung fordern.
Teilnahme an Bausitzungen:
Die verpflichtende Teilnahme des Bauleiters und des Vorarbeiters an regelmäßigen
Bausitzungen (mind. 1x wöchentlich) wird nicht gesondert vergütet.
Hinweise zum Brandschutz:
Während der gesamten Bauzeit ist sicher zu stellen, dass die Feuerwehr ausreichend Zugang
zur Baustelle und zum Gebäude hat. Feuerwehraufstellflächen bzw. Fahrwege sind frei zu
halten. Bauunterkünfte aus brennbaren Baustoffen und Behelfsbauten für den Betrieb von
Werkstätten und zur Lagerung von Bau- und Arbeitsstoffen sind in ausreichenden Abständen
zueinander und von bestehenden Gebäuden so aufzustellen, dass bei einem Brand kein
Brandüberschlag stattfinden kann und wirkungsvolle Löscharbeiten der Feuerwehr möglich sind.
Brennbare Baustellenabfälle ( z.B. Holz, Pappe, Verpackungsmaterialien ) sind täglich aus der
Baustelle zu entfernen und an geeigneten Stellen im Freien bis zum Abtransport zu lagern. Ist
eine Lagerung im Freien in entsprechenden Behältern nicht möglich, so sollten diese ständig
abgefahren werden.
Lärmintensive Arbeiten:
Lärmintensive Arbeiten, z.B. Betonabtrags- Strahl- oder Fräsarbeiten, sind vorab in einem
angemessenen Zeitraum mit der geschätzten Dauer anzumelden.
Fremdfirmen:
Setzt der Auftragnehmer Fremdfirmen oder Fremdkolonnen ein, so sind diese ständig durch den
Auftragnehmer zu beaufsichtigen. Der Polier bzw. Vorarbeiter muss die deutsche Sprache
beherrschen. Vor dem Einsatz von Nachunternehmern, sind diese bei dem AG und dessen
Vertreter anzumelden.
Bauleiter:
Der AN hat einen nach § 56 MBO (1) (2) geforderten, deutschsprachigen Fachbauleiter
namentlich zu benennen und während der Arbeiten ständig an Ort und Stelle zu belassen. Die
Fachbauleitung umfasst neben den Betoninstandsetzungs- und KKS - Arbeiten auch
Abstützungs-, Gerüst- und sonstige erforderliche Schutzmaßnahmen, sowie die Einhaltung der
einschlägigen, geltenden Vorschriften der Entsorgung.
Ersthelfer:
Der zuständige und vom Auftragnehmer zu stellende Ersthelfer ist vor Beginn der Arbeiten
namentlich und schriftlich zu benennen und muss während der Arbeitszeit auf der Baustelle
erreichbar sein. Ein Wechsel ist unverzüglich anzuzeigen.
Eigenüberwachung:
Der Bieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Instandsetzungsarbeiten laufend
Eigenüberwachungen durchzuführen. Dies bezieht sich auf die Kontrolle des Untergrundes, des
einzusetzenden Materials und der Witterungsbedingungen. Die Ergebnisse der
Eigenüberwachungen sind in einem Bautagebuch festzuhalten und in refelmäßigen Abständen
(wöchentlich) in digitaler Form zu übergeben.
Baustoffe:
Es dürfen grundsätzlich nur von anerkannten Prüfanstalten eignungsgeprüfte Baustoffe, deren
Herstellung einer unabhängigen Produktionskontrolle (Fremdüberwachung) unterliegen bzw.
Baustoffe nach DIN-Normen oder entsprechend von Zulassungen im Einzelfall (ZiE) eingesetzt
werden.
Die Ausführungsanweisungen der Materialhersteller sind Bestandteil des Angebotes.
Hilfsmittel:
Die aufgeführten Positionen des gesamten Leistungsverzeichnisses beinhalten, soweit in den
Positionen des Leistungsverzeichnisses nichts Gegenteiliges gesagt ist, die Gestellung und
Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Bauaufzüge, Schuttrutschen, Baubehelfe und
Hilfskonstruktionen, Krane, Hubwagen, Versorgungsleitungen und sonstige Materialien und
Hilfsmittel.
Schutz- und Absperrmaßnahmen:
Schutzmaßnahmen sind so zu treffen, dass keine Beschädigungen an den angrenzenden
Bauteilen, sowie Einbauten (Entwässerungsleitungen, Elektroleitungen bzw. -anschlüsse,
Lampen, Türen, Rolltore, u. a.) auftreten und sämtliche arbeitsschutztechnischen
Anforderungen erfüllt werden. Verbleibende Elektroinstallationen sind zu schützen.
Die Schutzmaßnahmen während sämtlicher stauberzeugender Arbeiten müssen so ausgelegt
werden, dass keine Beeinträchtigung es Verkehrs in der Tiefgarage, sowie Verschmutzungen an eingestellten Fahrzeugen auftreten. Für entstehende Schadensersatzansprüche, die infolge unsachgemäßer bzw. nicht ausreichender Schutzmaßnahmen entstehen haftet der Auftragnehmer.
Alle Schutz- und Absperrmaßnahmen sind mit dem Betreiber bzw. der Bauleitung vor
Ausführung der Arbeiten abzustimmen. Die Schutzmaßnahmen sind so zu treffen und
Einbauten so vorzunehmen, dass die Zufahrt in der Instandsetzungsebene möglich ist.
Bedenken und Unklarheiten:
Enthält diese Angebotsaufforderung nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die für die
Qualität des Angebotes von Bedeutung sein könnten, ist der Bieter verpflichtet, vor Abgabe
seines Angebotes, schriftlich auf diese Unklarheiten hinzuweisen und Aufklärung zu verlangen.
Die o.g. Punkte sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Im Auftragsfall gelten nacheinander folgende Bedingungen:
·· der Bauvertrag
·· die Leistungsbeschreibung
·· die Allgemeinen Vorbemerkungen (diese)
·· die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
·· die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB
Allgemeine Vorbemerkungen
Eignung des Bieters Eignung des Bieters
Anforderungen an Firma und Personal:
Bedingt durch die komplexen und vielfältigen Instandsetzungsarbeiten ist eine besondere
Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Bieters erforderlich, daher werden die nachfolgend
aufgeführten Anforderungen an die Bieter gestellt.
Qualifikationsnachweis:
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen, dass er über die notwendigen
Voraussetzungen zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit Arbeiten der Stahlbetoninstandhaltung, jeweils getrennte Angabe
für Betoninstandsetzung und Beschichtung befahrbarer Flächen.
Mindestanforderung : Nettoumsatz mit Arbeiten der
Stahlbetoninstandhaltung > 1,50 Mio. € /je Jahr, innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit Arbeiten der Parkhaussanierung (Betoninstandsetzung und
Beschichtung befahrbarer Flächen).
Mindestanforderung: Nettoumsatz im Bereich der Parkhaussanierung
(Betoninstandsetzung inkl. Beschichtungsarbeiten) > 1,0 Mio. € je Jahr, innerhalb der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Mindestanzahl an gewerblicher Mitarbeiter,
Mindestanforderung: > = 15
4. Nachweis über Anzahl Mitarbeiter mit SIVV-Schein, einschl. Weiterbildung,
Mindestanforderung: >= 3
5. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Bundesgütegemeinschaft für Betoninstandsetzung
Referenzobjekte:
6. Angabe > 3 Referenzobjekte: Sanierung öff. genutztes Parkhaus oder Tiefgarage mit
sanierter Fläche > 1.000 m²
7. Angabe > 3 Referenzobjekte: Arbeiten nach Instandsetzungsprinzipien 7 und 8 gem.
TR mit sanierter Fläche > 1.000 m²
8. Angabe > 3 Referenzobjekte: Einbau von Oberflächenschutzsystemen OS 8 oder OS
11 > 1.000 m²
Der Bieter versichert mit Abgabe des Angebots, dass er sich mit der Örtlichkeit und der Art und
dem Umfang der auszuführenden Arbeiten vertraut gemacht hat. Nachforderungen aufgrund
von Unkenntnis werden nicht akzeptiert.
Ohne Abgabe der o.g. Bedingungen kann das Angebot nicht gewertet werden.
Nachweise:
Spätestens zur Auftragsvergabe hat der Bieter unaufgefordert zu erklären, dass er seinen
steuerlichen und sozialen Verpflichtungen nachkommt und die folgenden
Unbedenklichkeitsbescheinigungen beizubringen:
des Finanzamtes
des städtischen Steueramtes
der Krankenkasse
Freistellungsbescheinigung gem. §2 UStG.
Zuständigkeit und Auskunfterteilung:
Rückfragen zur Ausschreibung können telefonisch oder schriftlich beim Auftraggeber erfolgen.
Die Objektüberwachung und Koordination des Bauablaufs erfolgt durch ein externes Ingenieurbüro.
Eignung des Bieters
01 Einrichten und Betreiben
01
Einrichten und Betreiben
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Qualitätsicherung
01.02
Qualitätsicherung
01.03 Schutzmaßnahmen & Demontagen
01.03
Schutzmaßnahmen & Demontagen
01.04 Abstützungsmaßnahmen
01.04
Abstützungsmaßnahmen
02 Schadstellenbearbeitung, Beton
02
Schadstellenbearbeitung, Beton
02.01 Voruntersuchung
02.01
Voruntersuchung
02.02 Stemmarbeiten
02.02
Stemmarbeiten
02.03 Untergrundvorbereitung, Beton- / Stahlflächen
02.03
Untergrundvorbereitung, Beton- / Stahlflächen
02.04 Reprofilierung, Schadstellen
02.04
Reprofilierung, Schadstellen
03 Rissinjektion
03
Rissinjektion
03.01 Vorbereitende Maßnahmen
03.01
Vorbereitende Maßnahmen
03.02 Injektion
03.02
Injektion
03.03 Nacharbeit
03.03
Nacharbeit
04 Betonabtragsarbeiten
04
Betonabtragsarbeiten
04.01 Einrichten und Betreiben
04.01
Einrichten und Betreiben
04.02 Betonabtrag
04.02
Betonabtrag
04.03 Reprofilierung, Betonabtragsflächen
04.03
Reprofilierung, Betonabtragsflächen
04.04 Beschichtung OS 4
04.04
Beschichtung OS 4
05 Bodenflächen
05
Bodenflächen
05.01 Betonersatz und Untergrundvorbereitung
05.01
Betonersatz und Untergrundvorbereitung
05.02 Keile und Kehlen
05.02
Keile und Kehlen
05.03 Markierungsarbeiten
05.03
Markierungsarbeiten
05.04 Beschichtung OS 8
05.04
Beschichtung OS 8
06 Sockelflächen
06
Sockelflächen
06.01 Stützen und Wände, Sockelflächen bis 50cm
06.01
Stützen und Wände, Sockelflächen bis 50cm
07 Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
07
Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten
07.02 Maschinen und Geräte
07.02
Maschinen und Geräte
07.03 Material
07.03
Material