Sanierung Tiefgarage
HERING Tiefgarage Instandsetzung
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauwerksbeschreibung 1. Allgemeine Objektbezeichnung Ziefgarage Hering Bau  Sanierungsmaßnahme Lage: Neuländer 1, 57299 Burbach Private Tiefgarage auf dem Firmengelände der Hering Gruppe 2. Bauherr / Betreiber Hering Gruppe 3. Lage und Erschließung Die Tiefgarage verfügt über mehrere Zufahrten/Ausfahrten an der gleichen Gebäudeseite 4. Bauwerkszweck / Nutzungsart Private, eingeschossige Tiefgarage für Mitarbeiter 5. Bauwerksdaten / Abmessungen PKW-Stellplätze: ca. 20 Stellplätze einschließlich Flächen für Elektrofahrzeuge und Lagerfläche. Oberhalb der TG befindet sich eine Lagerhalle. 6. Bauweise / Baukonstruktion Die Tiefgarage ist in Massivbauweise aus Stahlbeton errichtet worden. Tragende Stahlbetonrahmen, -decken, und -stützen Bodenplatten in Stahlbeton. Sichtbare Betonflächen ohne Oberflächenbeschichtung oder Schutzanstrichen versehen. Der Boden ist ebenfalls unbeschichtet 7. Bauwerkszustand / Sanierungsbedarf Die Tiefgarage befindet sich in betrieblichem, aber sanierungsbedürftigem Zustand. Sanierungsbedarf besteht typischerweise an: Instandsetzung bzw. Schutz von Beton- und Stahlbetonteilen (z. B. Risse, Abplatzungen, Korrosionsschutz). Aufbringen Oberflächenbeschichtungen und Fahrbahnmarkierungen. Eine Detaillierte Bewertung kann dem beiliegenden Untersuchungsbericht entnommen werden.
Bauwerksbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Nutzung öffentlicher Flächen: Die Nutzung von öffentlichen Flächen ist, soweit dieses nicht den Betrieb stört möglich. Die Beschaffung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und die damit verbundenen Kosten sind Sache des AN. Ordnung auf der Baustelle: Anfallender Bauschutt, Verpackungsmaterialien und ähnliches, alle anfallenden Baustoffreste jeglicher Art aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers auf Grund von Arbeiten aus dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sind wöchentlich von der Baustelle zu entfernen. Das Reinigen von Transportwegen hat ebenfalls regelmäßig zu erfolgen. Sollten starke Verunreinigungen auftreten, sind diese zwischenzeitlich zu entfernen. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann die Bauleitung nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Frist von 2 Kalendertagen ohne weitere Mahnung oder Mitteilung die Beanstandungen durch einen Dritten beseitigen lassen. Die Kosten hierfür gehen in vollem Umfang zu Lasten des Auftragnehmers und werden von der Rechnung einbehalten. Bauschutt und Entsorgung: Der AN hat Bauabfälle ordnungsgemäß entsprechend den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu entsorgen und der AG die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise mit der Abrechnung vorzulegen. Die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft sind einzuhalten (KrW-/AbfG). Die An- und Abfuhr von Containern, deren Vorhaltung und die Entsorgung anfallender Abfälle sind, sofern nichts Gegenteiliges im Positionstext erwähnt, in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Eigenmüll ist gesondert zu erfassen und kostenneutral selbst zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, leeren Gebinden und Materialrückständen (Rückprall u. a.) hat nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu erfolgen. Daraus entstehende Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Alle anfallenden Reinigungsmittel, Rückstände usw. sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die örtlichen Vorschriften, Bedingungen und Sondervorschriften des zuständigen EVU, die gültigen Vorschriften und Sonderbestimmungen für Wasser- und Gasversorgung sowie der Entwässerung, das Immissionsschutzgesetz, die Hygieneverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz sind zu beachten, einschließlich ggf. anfallender Gebühren. Anfallende Fremdstoffe und Abbruchmaterialien sind zu separieren, ordnungsgemäß im Baufeld zwischenzulagern und gem. der gültigen Abfallschlüsselnummer einer genehmigten, geordneten Verwertung/ Entsorgung gem. dem jeweils zutreffenden Abfallschlüssel zuzuführen. Die Entsorgungsverwertung ist entsprechend dem Abfallgesetz, den hierzu ergangenen Verordnungen, sowie den Landesrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. ln die Preise sind das Herausschaffen, Laden, Transportieren, Abladen, Rücktransport, Einholen von Transportgenehmigungen, Annahmeerklärungen und Entsorgungsnachweise, Deklarationsanalysen und die Entsorgung des anfallende Schutts, sonstiger Rückstände und abgebrochenen Betonteile und sonstigen Bauschutts einzurechnen. Die Entsorgungsnachweise inkl. Wiegekarten (im Original) sind vorzulegen und Abrechnungsgrundlage. Alle Unterlagensind den einzelnen bearbeiteten Bereichen nach Arbeitsfortschritt zuzuordnen und Bestandteil der Dokumentation. Auffälligkeiten im Erdreich oder in der Substanz (im MW, Stahl, Stb) sind der Bauleitung sofort zu melden. Materiallagerung im Bauwerk: Vor Ort dürfen Verbrauchsmaterialien nur in verschließbaren Behältern (Kleincontainern, Kisten o.ä.) für den zeitnahen Verbrauch gelagert werden. Materialien und Geräte sind im geringstmöglichem Umfang im Arbeitsplatzbereich zu lagern (Brandschutz). Für die Zwischenlagerung im Baustellenbereich sind sichere und massive verschließbare Lagerbehälter für Materialien und Geräte einzurichten und vorzuhalten. Somit ist der eventuelle Schaden für das Bauwerk durch Vandalismus bei Zutritt Unbefugter möglichst gering zu halten. Lager und Aufenthaltsräume: Für die Lagerung von Baustoffen stehen keine gesonderten Räume zur Verfügung. Für die Unterbringung der Materialien und die Beschaffung von Aufenthaltsräumen, sowie für sanitäre Einrichtungen für die Arbeitskräfte hat der Unternehmer selbst zu sorgen. Toiletten und Waschcontainer: Einen Toiletten- und Sanitärcontainer ist vom AN zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die Kosten der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Strom: In der Tiefgarage steht ein ... Ampere Anschluss zur Verfügung. Die Verlegung der Leitungen zum Einsatzort ist Sache des AN. Vor Beginn der Instansetzung ist der Zählerstand des Baustromverteiler zu dokumentieren und fotografisch zu übergeben. Der AG kann auch Wunsch jederzeit eine Ablesung fordern. Wasser: Ein Wasseranschluss wird bauseits zur Verfügung gestellt. Das Heranbringen von Wasser an die Verwendungsstelle und damit Verlegung der Leitung im Gebäude ist Sache des AN. Eine Wasseruhr zwecks Zählung ist einzubauen. Vor Beginn der Instansetzung ist der Zählerstand der Wasseruhr zu dokumentieren und fotografisch zu übergeben. Der AG kann auch Wunsch jederzeit eine Ablesung fordern. Teilnahme an Bausitzungen: Die verpflichtende Teilnahme des Bauleiters und des Vorarbeiters an regelmäßigen Bausitzungen (mind. 1x wöchentlich) wird nicht gesondert vergütet. Hinweise zum Brandschutz: Während der gesamten Bauzeit ist sicher zu stellen, dass die Feuerwehr ausreichend Zugang zur Baustelle und zum Gebäude hat. Feuerwehraufstellflächen bzw. Fahrwege sind frei zu halten. Bauunterkünfte aus brennbaren Baustoffen und Behelfsbauten für den Betrieb von Werkstätten und zur Lagerung von Bau- und Arbeitsstoffen sind in ausreichenden Abständen zueinander und von bestehenden Gebäuden so aufzustellen, dass bei einem Brand kein Brandüberschlag stattfinden kann und wirkungsvolle Löscharbeiten der Feuerwehr möglich sind. Brennbare Baustellenabfälle ( z.B. Holz, Pappe, Verpackungsmaterialien ) sind täglich aus der Baustelle zu entfernen und an geeigneten Stellen im Freien bis zum Abtransport zu lagern. Ist eine Lagerung im Freien in entsprechenden Behältern nicht möglich, so sollten diese ständig abgefahren werden. Lärmintensive Arbeiten: Lärmintensive Arbeiten, z.B. Betonabtrags- Strahl- oder Fräsarbeiten, sind vorab in einem angemessenen Zeitraum mit der geschätzten Dauer anzumelden. Fremdfirmen: Setzt der Auftragnehmer Fremdfirmen oder Fremdkolonnen ein, so sind diese ständig durch den Auftragnehmer zu beaufsichtigen. Der Polier bzw. Vorarbeiter muss die deutsche Sprache beherrschen. Vor dem Einsatz von Nachunternehmern, sind diese bei dem AG und dessen Vertreter anzumelden. Bauleiter: Der AN hat einen nach § 56 MBO (1) (2) geforderten, deutschsprachigen Fachbauleiter namentlich zu benennen und während der Arbeiten ständig an Ort und Stelle zu belassen. Die Fachbauleitung umfasst neben den Betoninstandsetzungs- und KKS - Arbeiten auch Abstützungs-, Gerüst- und sonstige erforderliche Schutzmaßnahmen, sowie die Einhaltung der einschlägigen, geltenden Vorschriften der Entsorgung. Ersthelfer: Der zuständige und vom Auftragnehmer zu stellende Ersthelfer ist vor Beginn der Arbeiten namentlich und schriftlich zu benennen und muss während der Arbeitszeit auf der Baustelle erreichbar sein. Ein Wechsel ist unverzüglich anzuzeigen. Eigenüberwachung: Der Bieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Instandsetzungsarbeiten laufend Eigenüberwachungen durchzuführen. Dies bezieht sich auf die Kontrolle des Untergrundes, des einzusetzenden Materials und der Witterungsbedingungen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen sind in einem Bautagebuch festzuhalten und in refelmäßigen Abständen (wöchentlich) in digitaler Form zu übergeben. Baustoffe: Es dürfen grundsätzlich nur von anerkannten Prüfanstalten eignungsgeprüfte Baustoffe, deren Herstellung einer unabhängigen Produktionskontrolle (Fremdüberwachung) unterliegen bzw. Baustoffe nach DIN-Normen oder entsprechend von Zulassungen im Einzelfall (ZiE) eingesetzt werden. Die Ausführungsanweisungen der Materialhersteller sind Bestandteil des Angebotes. Hilfsmittel: Die aufgeführten Positionen des gesamten Leistungsverzeichnisses beinhalten, soweit in den Positionen des Leistungsverzeichnisses nichts Gegenteiliges gesagt ist, die Gestellung und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Bauaufzüge, Schuttrutschen, Baubehelfe und Hilfskonstruktionen, Krane, Hubwagen, Versorgungsleitungen und sonstige Materialien und Hilfsmittel. Schutz- und Absperrmaßnahmen: Schutzmaßnahmen sind so zu treffen, dass keine Beschädigungen an den angrenzenden Bauteilen, sowie Einbauten (Entwässerungsleitungen, Elektroleitungen bzw. -anschlüsse, Lampen, Türen, Rolltore, u. a.) auftreten und sämtliche arbeitsschutztechnischen Anforderungen erfüllt werden. Verbleibende Elektroinstallationen sind zu schützen. Die Schutzmaßnahmen während sämtlicher stauberzeugender Arbeiten müssen so ausgelegt werden, dass keine Beeinträchtigung es Verkehrs in der Tiefgarage, sowie Verschmutzungen an eingestellten Fahrzeugen auftreten. Für entstehende Schadensersatzansprüche, die infolge unsachgemäßer bzw. nicht ausreichender Schutzmaßnahmen entstehen haftet der Auftragnehmer. Alle Schutz- und Absperrmaßnahmen sind mit dem Betreiber bzw. der Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten abzustimmen. Die Schutzmaßnahmen sind so zu treffen und Einbauten so vorzunehmen, dass die Zufahrt in der Instandsetzungsebene möglich ist. Bedenken und Unklarheiten: Enthält diese Angebotsaufforderung nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die für die Qualität des Angebotes von Bedeutung sein könnten, ist der Bieter verpflichtet, vor Abgabe seines Angebotes, schriftlich auf diese Unklarheiten hinzuweisen und Aufklärung zu verlangen. Die o.g. Punkte sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Im Auftragsfall gelten nacheinander folgende Bedingungen: ·· der Bauvertrag ·· die Leistungsbeschreibung ·· die Allgemeinen Vorbemerkungen (diese) ·· die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ·· die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB
Allgemeine Vorbemerkungen
Eignung des Bieters Eignung des Bieters Anforderungen an Firma und Personal: Bedingt durch die komplexen und vielfältigen Instandsetzungsarbeiten ist eine besondere Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Bieters erforderlich, daher werden die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an die Bieter gestellt. Qualifikationsnachweis: Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen, dass er über die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. 1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Arbeiten der Stahlbetoninstandhaltung, jeweils getrennte Angabe für Betoninstandsetzung und Beschichtung befahrbarer Flächen. Mindestanforderung : Nettoumsatz mit Arbeiten der Stahlbetoninstandhaltung > 1,50 Mio. € /je Jahr, innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. 2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Arbeiten der Parkhaussanierung (Betoninstandsetzung und Beschichtung befahrbarer Flächen). Mindestanforderung: Nettoumsatz im Bereich der Parkhaussanierung (Betoninstandsetzung inkl. Beschichtungsarbeiten) > 1,0 Mio. € je Jahr, innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. 3. Mindestanzahl an gewerblicher Mitarbeiter, Mindestanforderung: > = 15 4. Nachweis über Anzahl Mitarbeiter mit SIVV-Schein, einschl. Weiterbildung, Mindestanforderung: >= 3 5. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Bundesgütegemeinschaft für Betoninstandsetzung Referenzobjekte: 6. Angabe > 3 Referenzobjekte: Sanierung öff. genutztes Parkhaus oder Tiefgarage mit sanierter Fläche > 1.000 m² 7. Angabe > 3 Referenzobjekte: Arbeiten nach Instandsetzungsprinzipien 7 und 8 gem. TR mit sanierter Fläche > 1.000 m² 8. Angabe > 3 Referenzobjekte: Einbau von Oberflächenschutzsystemen OS 8 oder OS 11 > 1.000 m² Der Bieter versichert mit Abgabe des Angebots, dass er sich mit der Örtlichkeit und der Art und dem Umfang der auszuführenden Arbeiten vertraut gemacht hat. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis werden nicht akzeptiert. Ohne Abgabe der o.g. Bedingungen kann das Angebot nicht gewertet werden. Nachweise: Spätestens zur Auftragsvergabe hat der Bieter unaufgefordert zu erklären, dass er seinen steuerlichen und sozialen Verpflichtungen nachkommt und die folgenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen beizubringen: des Finanzamtes des städtischen Steueramtes der Krankenkasse Freistellungsbescheinigung gem. §2 UStG. Zuständigkeit und Auskunfterteilung: Rückfragen zur Ausschreibung können telefonisch oder schriftlich beim Auftraggeber erfolgen. Die Objektüberwachung und Koordination des Bauablaufs erfolgt durch ein externes Ingenieurbüro.
Eignung des Bieters
01 Einrichten und Betreiben
01
Einrichten und Betreiben
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Qualitätsicherung
01.02
Qualitätsicherung
01.03 Schutzmaßnahmen & Demontagen
01.03
Schutzmaßnahmen & Demontagen
01.04 Abstützungsmaßnahmen
01.04
Abstützungsmaßnahmen
02 Schadstellenbearbeitung, Beton
02
Schadstellenbearbeitung, Beton
02.01 Voruntersuchung
02.01
Voruntersuchung
02.02 Stemmarbeiten
02.02
Stemmarbeiten
02.03 Untergrundvorbereitung, Beton- / Stahlflächen
02.03
Untergrundvorbereitung, Beton- / Stahlflächen
02.04 Reprofilierung, Schadstellen
02.04
Reprofilierung, Schadstellen
03 Rissinjektion
03
Rissinjektion
03.01 Vorbereitende Maßnahmen
03.01
Vorbereitende Maßnahmen
03.02 Injektion
03.02
Injektion
03.03 Nacharbeit
03.03
Nacharbeit
04 Betonabtragsarbeiten
04
Betonabtragsarbeiten
04.01 Einrichten und Betreiben
04.01
Einrichten und Betreiben
04.02 Betonabtrag
04.02
Betonabtrag
04.03 Reprofilierung, Betonabtragsflächen
04.03
Reprofilierung, Betonabtragsflächen
04.04 Beschichtung OS 4
04.04
Beschichtung OS 4
05 Bodenflächen
05
Bodenflächen
05.01 Betonersatz und Untergrundvorbereitung
05.01
Betonersatz und Untergrundvorbereitung
05.02 Keile und Kehlen
05.02
Keile und Kehlen
05.03 Markierungsarbeiten
05.03
Markierungsarbeiten
05.04 Beschichtung OS 8
05.04
Beschichtung OS 8
06 Sockelflächen
06
Sockelflächen
06.01 Stützen und Wände, Sockelflächen bis 50cm
06.01
Stützen und Wände, Sockelflächen bis 50cm
07 Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
07
Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten
07.02 Maschinen und Geräte
07.02
Maschinen und Geräte
07.03 Material
07.03
Material