Sanierung Grundstücksmauer
BFA - Burgfriedenstraße Augsburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt- und Projektbeschreibung Objekt- und Projektbeschreibung Die geplante Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Wohngebäudes aus dem frühen 20. Jahrhundert umfasst umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung und Aufwertung der Immobilie. Das bestehende Gebäude mit acht Wohneinheiten wird durch den Ausbau des Daches um eine weitere Wohneinheit ergänzt, wodurch die Gesamtzahl auf neun Wohneinheiten steigt. Im Zuge der Fassadensanierung werden Ausbesserungsarbeiten durchgeführt und ein neuer Anstrich aufgebracht, um das äußere Erscheinungsbild aufzuwerten und zu schützen. Zur Verbesserung der Belichtungssituation im Spitzboden werden zusätzliche Dachflächenfenster sowie eine ca. 4,2 m2 große Dachverglasung installiert. Der Dachstuhl erfährt eine umfassende Sanierung, bei der eine Zwischensparrendämmung angebracht und die Dacheindeckung erneuert wird. Hierbei kommen Biberschwanzziegel zum Einsatz, die dem historischen Charakter des Gebäudes Rechnung tragen. Zusätzlich wird eine Solarthermieanlage auf der Dachfläche installiert, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern. Die Grundrisse der bestehenden Wohnungen bleiben weitgehend erhalten, um den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu bewahren. Die vorhandenen Holzfenster und -türen werden fachgerecht saniert, teilweise neu positioniert und mit moderner Verglasung ausgestattet. Eine umfassende Erneuerung der Böden, Wandflächen und Badezimmer trägt zur Modernisierung der Wohneinheiten bei. Als zeitgemäße Ergänzung erhält das Gebäude an der Südseite neue Balkone in Form einer vorgesetzten Stahlkonstruktion, die den Wohnkomfort erhöhen und gleichzeitig das äußere Erscheinungsbild behutsam ergänzen. Die Außenanlagen werden umfassend neugestaltet. Dies beinhaltet die Erneuerung von Pflasterflächen im Zugangsbereich sowie für Mülltonnen- und Fahrradstellplätze. Es werden neue Rasen- und Pflanzflächen angelegt, darunter eine Terrasse und immergrüne Hecken als Sichtschutz. Die Entwässerung wird durch die Herstellung von Traufstreifen und Sickerpackungen optimiert. Bestehende Einfriedungen werden unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes saniert. Um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden und das historische Erscheinungsbild zu erhalten, erfolgen sämtliche Materialauswahlen, Arbeiten und Ausführungen in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Dies gewährleistet, dass die Sanierung und Erweiterung im Einklang mit den denkmalpflegerischen Vorgaben stehen und gleichzeitig modernen Wohnstandards entsprechen.
Objekt- und Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen und Technische Vertragsbedingungen 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen Diese Vorbemerkungen gelten für alle in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten. Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge: - Das Leistungsverzeichnis mit allen seinen Bestandteilen. - Die beigefügten und genannten Pläne. - Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), VOB/C, insbesondere DIN 18299, DIN 18318, DIN 18320. - Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Auftraggebers (ZTV). - Die anerkannten Regeln der Technik. 2. Baufeldbedingungen Die Baustelle befindet sich in innerstädtischer Lage mit beengten Platz- und Zulieferverhältnissen in der Burgfriedenstraße. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Erschwernisse aus diesen Bedingungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3. Denkmalschutz Das Bauvorhaben betrifft ein Einzelbaudenkmal. Alle Arbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung und unter besonderer Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen auszuführen. Anschlüsse an den Bestand sind besonders schonend und fachgerecht zu erstellen. 4. Baustelleneinrichtung, Sicherheit und Sauberkeit Die für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Vorgaben des SiGe-Plans verantwortlich. Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit sauber und in Ordnung zu halten. 5. Entsorgung Sämtlicher Bauschutt sowie sonstige Abfälle sind vom Auftragnehmer vorschriftsmäßig zu trennen, abzutransportieren und zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind, sofern nicht als eigene Position ausgewiesen, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. 6. Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen auf Basis eines gemeinsamen Aufmaßes gemäß VOB/C. Rechnungen sind prüffähig und kumulativ zu erstellen.
Allgemeine Vorbemerkungen und Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Mauer-, Außenputz- und Malerarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Mauer-, Außenputz- und Malerarbeiten 1. Vorschriften und Richtlinien Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Insbesondere sind dabei die: VOB, Teil C DIN 18299 (ATV) DIN 18330 - Mauerarbeiten DIN 18333 - Betonwerksteinarbeiten DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen DIN EN 771-5 - Festlegungen für Mauersteine - Betonwerksteine mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln zu beachten. Zusätzlich zur VOB Teil C in der jeweils gültigen Fassung gelten alle Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN EN 998-1 - Spezifikationen für Putzmörtel DIN 18201 - Maßtoleranzen im Bauwesen DIN 18202 - Maßtoleranzen im Hochbau (Begriffe) DIN 18203 - Maßtoleranzen im Hochbau (zulässige Abmaße von Wänden und Bauteilen) sowie die folgenden Fachregeln und Merkblätter: technische Merkblätter der verwendeten Produkthersteller Vorgaben und Richtlinien des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD), insbesondere in Bezug auf Materialwahl und Ausführungsdetails. BFS-Merkblätter 25 und 26 (Malerarbeiten an Baudenkmalen) WTA-Merkblätter (praxisnahe Richtlinien im Denkmalbereich), insbesondere WTA-Merkblatt 3-13 (Naturstein-Ergänzungsmörtel/Steinergänzungsmassen) und WTA-Merkblatt 3-2 (Konservieren von Naturstein) Die Arbeiten finden an der Einfriedung/Grundstücksmauer statt. Für jedwede Forderung oder Beschreibung im Leistungsverzeichnis gilt, dass alle Bauteile in Übereinstimmung mit den geltenden DIN- und DIN EN-Normen, amtlichen Vorschriften und Verordnungen und den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen sind. Alle im Einzelnen ausgeschriebenen Positionen verstehen sich als vollständige, nutzungsfertige und funktionstüchtige Gesamtleistung einschließlich den erforderlichen Nebenleistungen, Material und Verbrauchsstoffe, Geräte, Maschinen sowie Hebezeuge etc. 2. Putz- und Stuckarbeiten; Malerarbeiten 2.1 Stoffe, Materialien Für einzubauendes Material sind die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. 2.2 Muster Dem AG sind Muster mit den zur Ausführung kommenden Oberflächenbearbeitungen vorzulegen und freigeben zu lassen. 3. Sanierung von Kunststeinmauerwerk 3.1 Geltungsbereich Dieser Abschnitt regelt die Sanierung der Bauteile aus Kunststein (Betonwerkstein) an der Einfriedung/Grundstücksmauer, insbesondere Mauerabdeckungen, Pfeilerkappen, Sockel- und Zierelemente. Die in Abschnitt 1 aufgeführten Vorschriften und Richtlinien gelten ergänzend. 3.2 Bestandsaufnahme und Schadenskartierung Bei Erfordernis ist vor Beginn der Arbeiten ist eine zeichnerische und fotografische Schadenskartierung sämtlicher Kunststeinbauteile zu erstellen und dem AG vorzulegen. Zu erfassen sind insbesondere Risse, Abplatzungen und Frostschäden, Bewuchs (Moos, Algen, Flechten) und biogene Verschmutzungen, schadhafte oder offene Fugen sowie sonstige Vorschäden. Auf Grundlage der Kartierung ist gemeinsam mit AG/Fachplaner und ggf. dem BLfD je Schadensbild die Sanierungsmethode (Reinigung, Ausbesserung, Ersatz) festzulegen. Die Abrechnung erfolgt Bedarfsweise über die entsprechende LV-Position. 3.3 Reinigung Die Reinigung von Kunststeinoberflächen hat abgestimmt auf die Festigkeit des Untergrundes zu erfolgen, z. B. durch Hochdruck-Wasserstrahlreinigung. Bewuchs, lose Fugenmasse und abgängige Teile sind vollständig zu entfernen. 3.4 Musterflächen und Voruntersuchung Vor Ausführung der Instandsetzungsarbeiten sind Musterflächen anzulegen und durch AG bzw. BLfD freigeben zu lassen. 3.5 Rissausbesserung Risse sind je nach Breite und Ursache durch geeignete Verfahren dauerhaft kraftschlüssig zu schließen. Fehlstellen sind mit einem geeigneten mineralischen Steinergänzungsmörtel zu ergänzen, der in Farbe, Struktur und Festigkeit dem Bestand entspricht. Der Schichtaufbau erfolgt nach Herstellervorgabe. 3.6 Ersatz einzelner Bauteile Nicht erhaltungsfähige Kunststeinelemente sind, soweit in der jeweiligen Position vorgesehen, fachgerecht auszubauen und durch neue Elemente zu ersetzen, die in Format, Profilierung, Farbe und Oberflächenstruktur dem Bestand entsprechen. Vor Fertigung der Ersatzteile ist dem AG ein Muster zur Freigabe vorzulegen. 3.7 Fugen Schadhafte oder offene Fugen sind auszukratzen, zu reinigen und mit einem auf den Kunststein abgestimmten Fugenmörtel neu zu schließen. 3.8 Oberflächenschutz Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist die Fläche, soweit vorgesehen, mit einer dampfdiffusionsoffenen Hydrophobierung zu versehen, um den Wasser- und Schmutzeintrag zu reduzieren, ohne die Diffusionsfähigkeit des Bauteils zu beeinträchtigen. 4. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Als Nebenleistung gelten weiterhin: - Kellenschnitte im Zusammenhang mit Anschlüssen gemäß DIN 18350 Nr. 4.1.7 - Das Hinterfüllen von Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch   Abkleben. - - Das Anarbeiten und Ausgleichen von Übergängen ebenengleich ohne Toleranzen als hochwertige Leistung   Zusätzliche An- und Abfahrten aufgrund zeitlich versetzt - Die Reinigung derer Ausführung (z.B. zusätzliche Anfahrt nach Zaunmontage für Ausbesserungsarbeiten) 5. Baustelleneinrichtung Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung, insofern nicht gesondert beschrieben, ist in die Einheitspreise der Positionen in diesem Leistungsverzeichnis einzukalkulieren. Hierzu gehören sämtliche für die eigene Leistung erforderlichen Maßnahmen, Geräte, Absperrungen, Schutzmaßnahmen angrenzender Flächen, das Stellen von erforderlichen Schuttcontainern, Geräte, Maschinen und Werkzeuge etc. 6. Ausführung Alle im Leistungsverzeichnis, entweder auf Zeichnungen oder im Leistungsbeschrieb, angegebenen Maße sind Zirka-Abmessungen. Sämtliche Maßangaben in Details und Ausschreibungsplänen verstehen sich als Richtwerte und sind in der weiteren Planung des Auftragnehmers zu konkretisieren. Vor Arbeitsbeginn ist gemeinsam mit dem AG/dem Fachplaner festzulegen: an welchen Flächen die Putz- und Malerarbeiten ausgeführt werden,in welchen Teilbereichen der Bestandsputz abzutragen und zu ersetzen ist Farbkonzept der zu Beschichtenden Flächen Die vorhandenen Untergründe sind auf die Eignung als Beschichtungsträger zu prüfen. Sind sichtbare oder anderweitig erkennbare Mängel vorhanden, durch die Schäden in der fertigen Beschichtung entstehen können, sind diese durch den AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten dem AG schriftlich bekannt zu geben. Prüfungen der Untergründe sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Untergrund ist vor der Ausführung der Beschichtungen von losen Bestandteilen etc., alten Anstrichen und Verunreinigungen jeglicher Art zu befreien. Der Bieter hat sich rechtzeitig vor der Ausführung eigenständig über die Materialqualitäten und Beschaffenheit des Untergrundes beim jeweiligen Hersteller bzw. vor Ort zu informieren und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen. Stark saugende Untergründe und Kalk-Zement-Putzflächen sind vor dem Beschichten sofern erforderlich zu fluatieren. Beim Fluatieren soll die Konzentration von Arbeitsgang zu Arbeitsgang gesteigert werden, danach ist gründlich nachzuwaschen. Auch ausgebesserte Stellen müssen gegebenenfalls fluatiert werden. Die zu bearbeitenden Flächen sind nach Erfordernis mit einer Grundierung nach Vorschrift vorzustreichen bzw. mit einem Spritzbewurf oder einer Haftbrücke zu versehen. Ausführung entsprechend dem Saugverhältnis des Untergrundes. Alle Stellen, an denen Risse im Untergrund sichtbar sind oder erwartet werden müssen, sind vor Beginn mit der Objektüberwachung zu besichtigen und festzulegen. Diese Arbeiten gelten als Nebenleistung. Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen, sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden. Ebenso dürfen mit Mörtel geschlossene Fugen und Aussparungen auf keinen Fall "nass-in-nass" überputzt werden. Sämtliche Massen und Maßangaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Leistung nach Aufmaß vor Ort. Alle Maßnahmen sind vollständig schriftlich und mittels Fotodokumentation zu dokumentieren. Sämtliche Dokumentationsunterlagen sind dem AG in digitaler Form als USB-Stick sowie per E-Mail zu übergeben. Die Abrechnung der Dokumentation erfolgt über eine separate Position in diesem Leistungsverzeichnis. 6.1 Ablauf Die Ausführung der Leistungen erfolgt gemäß Terminplan des AG und in Koordination mit dem Gewerk Außenanlagen. Hierdurch entstehende zeitversetzte und abschnittsweise Ausführungen der Leistungen sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Mauer-, Außenputz- und Malerarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.0020 Musterflächen anlegen Herstellen von Muster- und Musteroberflächen zur Abstimmung des Sanierungskonzepts (Materialität, Farbe, Struktur) mit dem Auftraggeber und der Denkmalpflege. Die Position umfasst das Anlegen von mindestens einer Musterfläche von ca. 1 m2. Verortung nach Abstimmung mit der Fachplanung vor Ort.
01.0020
Musterflächen anlegen
P
1,00
psch
01.0030 Reinigung Mauerwerk im Heißdampf-Hochdruckverfahren Reinigen der gesamten zu bearbeitenden Mauerwerksoberfläche von biologischem Bewuchs, Schmutz und lose anhaftenden Teilen mittels Heißdampf-Hochdruckverfahren. Der Druck ist auf den Untergrund abzustimmen.  Beschädigungen durch falsch eingestellte Hochdruckgeräte sind zwingend zu vermeiden.
01.0030
Reinigung Mauerwerk im Heißdampf-Hochdruckverfahren
35,00
m2
01.0040 Metallhalterungen des Geländers ausbauen Ausbau bestehender Metallhalterungen des bauseits demontierten Zaunes. Inklusive Freilegen der Befestigungspunkte und Herstellung neuer Taschen für den späteren Einbau neuer Befestigungen wie Bestand.
01.0040
Metallhalterungen des Geländers ausbauen
P
1,00
psch
01.0050 Lose und schadhafte Putzbereiche abnehmen Großflächiges, mechanisches Abnehmen von allen losen, hohlliegenden und nicht tragfähigen Putzbereichen. Dies umfasst insbesondere den jüngeren, zementhaltigen Ergänzungsputz einschließlich der vorhandenen Gewebeeinlage. Die Arbeiten sind schonend auszuführen, um den historischen Unterputz und das Mauerwerk nicht zu beschädigen.
01.0050
Lose und schadhafte Putzbereiche abnehmen
35,00
01.0060 Untergrund festigen Großflächige Festigung des vorbereiteten, entfestigten Untergrunds (Unterputz und Mauerwerk) durch Sättigen mit einem geeigneten Steinfestiger auf Kieselsäureester-Basis. Der Auftrag erfolgt mehrfach nass-in-nass bis zur vollständigen Sättigung des Untergrundes. Die Notwendigkeit und der Umfang sind vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen.
01.0060
Untergrund festigen
35,00
02 Instandsetzung Mauerwerk/Putz/Anstrich
02
Instandsetzung Mauerwerk/Putz/Anstrich
02.0010 Kernaufbau und Ergänzung mit Steinersatzmörtel Herstellen des Kernaufbaus und Ergänzen von Fehlstellen im Kunststeinmauerwerk mit auf den Bestand abgestimmten Steinersatzmassen. Der Auftrag erfolgt schichtweise gemäß Herstellervorgaben, um die ursprüngliche Form der Mauer und Pfeiler wiederherzustellen.
02.0010
Kernaufbau und Ergänzung mit Steinersatzmörtel
35,00
m2
02.0020 Risse und Ausbrüche schließen (Vorspachtelung) Schließen von Rissen, Ausbrüchen und kleineren Fehlstellen im vorbereiteten Untergrund mit einem auf den Bestand abgestimmten, mineralischen Mörtel. Ziel ist die Herstellung eines homogenen und tragfähigen Putzgrundes für den nachfolgenden Putzauftrag.
02.0020
Risse und Ausbrüche schließen (Vorspachtelung)
P
1,00
psch
02.0030 Kalkputz als Neuputz Herstellen eines zweilagigen Neuputzes auf die vorbereiteten Flächen. Ausführung als vergüteter Kalkputz mit natürlichen hydraulischen Bindemitteln (z.B. NHL oder Trass), angepasst an die Festigkeit und kapillaren Eigenschaften des historischen Untergrundes. Die Druckfestigkeit darf 5 N/mm2 nicht überschreiten. Der Oberputz ist als durchgefärbter Putz auszuführen. Farbton und Struktur: Nach Abstimmung mit dem AG und der Denkmalpflege gemäß zu erstellender Musterfläche.
02.0030
Kalkputz als Neuputz
35,00
02.0040 Oberflächenbearbeitung und Kantenausbildung Manuelle Oberflächenbearbeitung der ergänzten Bereiche, um die Struktur und Optik an den historischen Bestand anzugleichen. Inklusive Nachbearbeitung, Anpassung und Ausbildung von Kanten. Die Oberfläche ist der Bestandsoberfläche anzugleichen um ein homogenes Gesamtbild herzustellen. Ausführung einschließlich sämtlicher erforderlicher Materialen, Schleif- und Verbrauchsmaterialien.
02.0040
Oberflächenbearbeitung und Kantenausbildung
35,00
m2
02.0050 Egalisierungsanstrich auf Silikatbasis Liefern und Aufbringen eines egalisierenden Anstrichs auf den neuen, durchgefärbten Kalkputz, um eine einheitliche und fleckenfreie Oberfläche zu erzielen. Ausführung als diffusionsoffener Silikat- oder Kalkanstrich in einem dem Putz angepassten Farbton. Der Anstrich dient der optischen Egalisierung und nicht als deckende Beschichtung. Farbton: Nach Wahl des AG gemäß Farbkonzept der Denkmalpflege. Leitfabrikat Keim oder glw.
02.0050
Egalisierungsanstrich auf Silikatbasis
35,00
02.0060 Mauerkronenabdeckung als mineralische Putzabdichtung Herstellen einer neuen, dichten Mauerkronenabdeckung zum Schutz vor Witterungseinflüssen. Die Abdeckung erfolgt durch Auftrag eines geeigneten Mörtels (Kalk/Trass) als Profilierung mit Ausformung eines Gefälles von ca. 2 % zur Ableitung von anfallendem Wasser und Herstellung einer Tropfkante, anschließendes Aufbringen von zementfreier, mineralischer Dichtschlämme auf Trass-Kalk Basis wasserdicht und diffusionsoffen und abschließendes Auftragen von Kalkputz als Opferputzschicht zum Schutz der darunterliegenden Abdichtung vor Witterungseinflüssen und mechanischer Belastung.
02.0060
Mauerkronenabdeckung als mineralische Putzabdichtung
18,00
m
02.0070 Alternativposition: Mauerkronenabdeckung aus Ziegelplatten Herstellen einer dichten Mauerkronenabdeckung aus Ziegelplatten als Alternative zur mineralischen Putzabdichtung. Die Abdeckung erfolgt durch Verlegen von frostbeständigen, hydrophobierten Biberschwanzziegeln (oder gleichwertig) im Mörtelbett (Trass-Kalkmörtel). Die Fugen sind dauerhaft und wasserdicht zu schließen. Eine Tropfkante ist fachgerecht auszubilden. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Dachdeckerhandwerks und den Vorgaben der Denkmalpflege.
02.0070
Alternativposition: Mauerkronenabdeckung aus Ziegelplatten
E
18,00
m
03 Sonstige Leistungen
03
Sonstige Leistungen
03.0010 Schadens- und Maßnahmenkartierung Erstellen einer Schadens- und Maßnahmenkartierung. Anfertigen einer Fotodokumentation vor, während und nach der Ausführung. Die gesamte Dokumentation ist als Fotodokumentation mit schriftlicher Ergänzung für das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) aufzubereiten und dem AG digital zu übergeben.
03.0010
Schadens- und Maßnahmenkartierung
M
P
1,00
psch
03.0020 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in Stundenlohnverrechnungssatz einschl. sämtlicher Nebenkosten je Arbeitsstunde Facharbeiter/-in oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft für unvorhergesehene Leistungen.
03.0020
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in
5,00
h
03.0030 Stundenlohnarbeiten Helfer/-in Stundenlohnverrechnungssatz einschl. sämtlicher Nebenkosten je Arbeitsstunde Helfer/-in für unvorhergesehene Leistungen.
03.0030
Stundenlohnarbeiten Helfer/-in
W
5,00
h