Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
1 Zweck:
Zweck der Baumaßnahme Errichtung einer unterirdischen
Fahrradstation mit
Verkaufs- und Servicenutzung im Erdgeschoss
2 Baumaßnahme:
Art der Baumaßnahme Neubau
3 Gebäude:
Gebäude zur Nutzung als: Fahrradtiefgarage +
Verkaufs- und Servicenutzung
Gesamtanzahl Geschosse: 2
davon Untergeschosse: 1
Konstruktionsart: Untergeschoss in Stahlbeton
(WU-Beton)
Erdgeschoss ab OK. Stahlbetonsockel in
Holzbauweise
Dachform: Flachdach
Höhe Attika über OKG: ca. +4,84 m (Bezug Eingang
Fahrradramp, GOK= 68.70)
Höhe letzte Decke über OKG: ca. +4,23 m (Bezug
Eingang Fahrradramp, GOK= 68.70)
Gebäudezugang: ca. +0,14 m (Bezug Eingang
Fahrradramp, GOK= 68.70)
Zugang über Rampen an Vorplatz und Treppenhaus
4 Baustelleneinrichtung:
Kran zur Mitnutzung: ja (siehe Baustelleneinrichtung)
Krantragkraft 175 tm, ca. 5 t Spitzenlast
Lagermöglichkeiten: gem. Baustelleneinrichtungsplan
Lagerfläche für AN: gem. Baustelleneinrichtungsplan
Baus. Stromanschluss (kW): siehe unter Sicherheits-
und Baustelleneinrichtung
Baus. Wasseranschluss: siehe unter Sicherheits- und
Baustelleneinrichtung
BE-Flächen für AN im Gebäude nicht vorgesehen
Die Anordnung von Lager- und Containerflächen sind dem
Baustelleneinrichtungsplan (Anlage 1)
zu entnehmen, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt
ist.
5 Baustellenumfeld:
Arbeitszeiteinschränkungen: nein (ausgenommen
gesetzliche Ruhezeiten)
Lärmeinschränkungen: nein (ausgenommen gesetzliche
Ruhezeiten)
Erschütterungseinschränkungen: nein (ausgenommen
gesetzliche Ruhezeiten)
6 Anlieferung/Logistik/Zufahrt:
Sperrung der Autobahnausfahrt im angegebenen Zeitraum
angeben!
Parkmöglichkeiten: vorhanden
Durchfahrtbeschränkungen: keine
Durchfahrthöhe: keine
Zeitfenster: gemäß Bauzeitenplan
Entladeflächen: vorhanden s.
Baustelleneinrichtungsplan
Kranentladung: baus. vorh. Kran
Ebenerdige Zugänglichkeit: ja
Die Anordnung von Baustellen-Ein- und -ausfahrten sind
dem Baustelleneinrichtungsplan (Anlage
1) zu entnehmen, welcher den Vergabeunterlagen
beigefügt ist.
7 Abfallbeseitigung und Baustellenreinigung:
Abfallsammlung erfolgt durch: AN
Baustellenreinigung erfolgt durch: AN
Abfallentsorgung erfolgt durch: AN
8 Grund- und Hochwasser:
Grundwasser Grundwasserbemessungsstand: 67.50 m NHN
Hochwassergefahr Baugrundstück nach der aktuellen
Datenlage nicht im
Hochwassergefahrenbereich der Vorfluter.
9 Standort Baustelle:
Die Baustelle befindet sich auf dem "Place Le Pecq" in
Hennef
Place Le Pecq in 53773 Hennef (Sieg)
(50°46'21.7"N 7°17'07.2"E)
1 Zweck:
1 Vorbemerkung
Für die nachfolgend ausgeschriebene Baumaßnahme wird
nachstehende Baustellenordnung
vereinbart. Ferner gelten die spezielle
Projekt-Baustellenordnung und der aktuelle Leitfaden
für
Fremdfirmen des AG. Diese soll einen störungsfreien
Bauablauf ermöglichen und die Sicherheit für
Beschäftigte und Anlagen gewährleisten. Sie enthält
Regeln zur Organisation, Koordination und
Überwachung des Baustellenbetriebs und umfasst
Maßgaben zur Arbeitssicherheit. Jeder AN hat
sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung
und des Leitfadens zu unterrichten. Ihre
Einhaltung ist ein Teil der Vertragserfüllung.
2 Allgemeines
Das Personal des AN hat den Anweisungen des AG Folge
zu leisten. Im nicht gerechtfertigten
Weigerungsfall hat der AG das Recht, die
erforderlichen Maßnahmen zulasten des ANs zu
veranlassen.
Der AG wird bei offensichtlicher Missachtung der
Unfallverhütungsvorschriften oder bei
bestehenden Unfallgefahren die sofortige Einstellung
der Arbeiten veranlassen. Die
Unterbrechung dauert so lange an, bis die
Gefahrenquelle beseitigt ist. Die durch die
Unterbrechung entstehenden Kosten und Folgen gehen
zulasten des verursachenden ANs. Der
vereinbarte Fertigstellungstermin bleibt von dieser
Maßnahme unberührt.
Der AN verpflichtet sich, seine Arbeit auf dem
Baustellengelände erst aufzunehmen, wenn ihm die
Arbeitserlaubnis vom AG erteilt wurde. Die in
Verbindung mit der Arbeitserlaubnis erteilten
Auflagen bezüglich der Arbeitssicherheit usw. sind
einzuhalten.
Den Beschäftigten des AN ist ausschließlich der
Aufenthalt innerhalb der ihnen vom AG
zugewiesenen Bereiche gestattet. Der Zugang zu anderen
Bereichen des Gebäudes bzw. dem
zum Gebäude gehörenden Gelände ist ausdrücklich
untersagt.
Die Bauleitung ist berechtigt, gegen die
Baustellenordnung zuwiderhandelnde Personen nach
einmaliger Abmahnung von der Baustelle zu weisen.
3 Verantwortung des ANs
Der AN hat das Arbeitsschutzgesetz und die
Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten
Fassung einzuhalten. Das von ihm eingesetzte Personal
ist entsprechend der für seinen
Arbeitsbereich gültigen Unfallverhütungsvorschrift zu
unterweisen. Bei Arbeitsunfällen ist,
unabhängig von der unternehmensinternen und
arbeitsrechtlichen Meldepflicht, grundsätzlich
der AG unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4 Persönliche Schutzausrüstung
Für alle Arbeiten hat der AN seinem Personal die
notwendigen Schutzausrüstungen bereitzustellen.
Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die
Schutzausrüstungen nutzen. Prinzipiell besteht auf
der Baustelle Schutzhelm- und Sicherheitsschuhpflicht.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass der gesamte
Bereich seiner Bau- und Montagestelle auch bei
vorübergehender Abwesenheit des Personals so gesichert
ist, dass keine Unfallgefährdungen
bestehen.
5 Technische Sicherheit von Arbeitsmitteln
Verwendete Arbeitsmittel, wie Gerüste, Bauaufzüge,
Arbeitsbühnen, elektrische Anlagen und
Geräte, Krane und dergleichen, haben den geltenden
Regeln und Unfallverhütungsvorschriften
sowie den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik zu
entsprechen. Vorgeschriebene
Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfprotokolle
müssen vom AN rechtzeitig vorgenommen
werden, sie sind einschl. aller sonstigen notwendigen
Nachweise auf der Baustelle zur Einsicht
vorzuhalten.
6 Hebezeuge und Montagefahrzeuge
Bei der Benutzung von mobilen Hebezeugen ist der AN
für ordnungsgemäße Handhabung und
Schutzvorkehrung verantwortlich. Das gilt auch für
eingesetzte Anschlagmittel. Es dürfen nur für
den beabsichtigten Transport zugelassene und
sicherheitstechnisch einwandfreie
Lastaufnahmemittel eingesetzt werden.
7 Absturzsicherungen
Gerüste sind nach DIN 4420 zu errichten. Vom
Gerüstbauer ist dies durch das Anbringen eines
oder mehrerer Gerüstkennzeichnungen, aus denen die
zulässige Belastbarkeit, die Gerüstgruppe
sowie DIN-4420-Konformität hervorgehen, zu
dokumentieren. Für die betriebssichere Herstellung
und den Aufbau von Gerüsten ist die Fachfirma
verantwortlich. Für die Erhaltung des Gerüsts ist
der Benutzer verantwortlich. Es dürfen keine
Absturzsicherungen ohne die Zustimmung der
Bauleitung entfernt bzw. außer Kraft gesetzt werden.
Die Benutzung von beschädigten oder nicht
den Vorschriften entsprechenden Gerüsten ist nicht
gestattet. Vor der Freigabe ist die Zustimmung
zur Nutzung von der Bauleitung bzw. SiGeKo einzuholen.
8 Arbeiten in mehreren Ebenen
Bei Montagearbeiten ist das zeitgleiche
Übereinanderarbeiten mehrer Personen auszuschließen.
Ist dies nicht möglich, so sind alternative Maßnahmen
zur Sicherung der Gefahrenbereiche wie
Absperrungen vorzusehen.
9 Elektrosicherheit/Baustromversorgung
Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen
ausgeführt werden. Es ist nur die
Verwendung von zugelassenen und gem. UVV geprüften
elektrischen Betriebsmitteln und Geräten
gestattet. Ab der Hauptverteilung sind für die
Arbeiten des ANs erforderliche Unterverteilungen
Sache des ANs.
10 Baustellenbeleuchtung
Der AN stellt eine ausreichende
Arbeitsplatzbeleuchtung für seine Mitarbeiter in allen
Arbeitsbereichen im Rahmen seiner Leistungen zur
Baustelleneinrichtung für sein Gewerk zur
Verfügung.
11 Brand- und Explosionsschutz
Arbeiten in und an genutzten oder bewohnten Gebäuden
stellen neben einer erhöhten
Brandgefahr auch eine besonders hohe Gefährdung für
die Nutzer und Bewohner der Gebäude
dar. Aus diesem Grund sind alle Gerüstlagen
arbeitstäglich von Materialresten zu säubern,
brennbare Materialien, insbesondere
Polystyroldämmstoffe, dürfen nur in solcher Menge auf
Gerüsten gelagert werden, wie sie innerhalb der
nächsten zwei Stunden verarbeitet werden
sollen.
Jeder AN hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür
zu sorgen, dass jegliche Brandgefahr
vermieden wird. Darüber hinaus hat der AN bei Arbeiten
mit Brandgefahr ausreichend
Maßnahmen für eine evtl. Brandbekämpfung zu treffen.
Der AN verpflichtet sich, im Vorfeld und
eigenverantwortlich entsprechende Erlaubnisscheine (z.
B. bei Schweißarbeiten) bei dem
entsprechenden Gebäudeverantwortlichen einzuholen. Bei
vorhandener Brand- und
Explosionsgefahr ist eine Schweißerlaubnis beim AG
einzuholen.
Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen
gegen Umfallen zu sichern. Sie dürfen
nicht der Sonne oder sonstigen Wärmeeinflüssen
ausgesetzt werden. Die Aufstellorte für eine
größere Anzahl von Gasflaschen sind mit dem AG im
Vorfeld abzustimmen. Die Lagerung von
Flüssiggas unter Erdlage ist grundsätzlich verboten.
12 Verkehrswege
Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind vom AN
permanent freizuhalten.
13 Sozialeinrichtungen
Waschräume und Toiletten werden durch den AN Rohbau
bereitgestellt und regelmäßig gereinigt.
14 Fernsprechstelle
Ein Fernsprechgerät mit Notrufeinrichtung hat bei der
örtlichen Fachbauleitung zur Verfügung zu
stehen.
15 Umgang mit Gefahrstoffen
Beabsichtigt der AN den Einsatz bzw. Umgang mit
Gefahrenstoffen entsprechend der
Gefahrenstoffverordnung bzw. den technischen Regeln
für Gefahrenstoffe, so hat der AN vor
Aufnahme der Arbeiten:
den Nachweis der Sachkunde,
eine Anzeige des beabsichtigten Umganges mit dem
Gefahrenstoff,
das Vorhandensein einer entsprechenden
Betriebsanweisung gem. den Vorschriften der
Gefahrenstoffverordnung,
das Vorhandensein von EU-Sicherheitsdatenblättern
schriftlich zu erbringen.
Andernfalls behält sich der AG vor, die Arbeiten zu
unterbinden bzw. auf Kosten des ANs an einen
Dritten weiterzuvergeben.
16 Abfallbeseitigung/Sauberkeit auf der Baustelle
Es ist besonders zu beachten, dass der Straßenverkehr
nicht durch Verschmutzung oder sonstige
baustellentypische Beeinflussung gestört wird. Auf der
Baustelle wird die Abfallbeseitigung nach
dem Verursacherprinzip organisiert.
Es wird während der gesamten Bauzeit immer eine
saubere, den Unfallverhütungsvorschriften
entsprechende Baustelle verlangt.
Schutt ist grundsätzlich nach Anfall in die
Schuttcontainer zu laden. Verpackungsmaterialien und
leere Gebinde etc. sind grundsätzlich nach Anfall
durch den jeweiligen AN zu sammeln und
täglich
eigenverantwortlich in Eigenregie von der Baustelle zu
transportieren und zu entsorgen.
Schuttcontainer sind regelmäßig zu leeren.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch Schutt,
Staub und sonstige Verschmutzungen nachfolgende
Gewerke in ihrer Qualität nicht dauerhaft
beeinträchtigt sind. Die Bauleitung hält sich bei
Nichteinhaltung dieser Forderungen, nach
Setzung einer angemessenen Frist, ohne weitere
Ankündigung die Ersatzvornahme vor.
17 Alkohol
Im Bereich der Baustelle sowie im gesamten
Betriebsgelände gilt absolutes Alkoholverbot. Sollten
an der Baustelle Beschäftigte während der Arbeitszeit
alkoholisiert angetroffen werden, behält
sich der AG vor, die entsprechenden Personen ohne
Abmahnung von der Baustelle zu verweisen.
18 Koordination und Überwachung der Arbeitssicherheit
Auf der Grundlage der Baustellenverordnung wird vom AG
ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt. Er überwacht
die Einhaltung dieser Baustellenordnung
sowie die der Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei
erkennbaren
Gefahrenzuständen ein. Die Tätigkeit des Koordinators
befreit den AN nicht von der
Verantwortlichkeit zur Erfüllung der Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften.
19 Sonstiges
Vor Beginn der Arbeiten ist die vorliegende
Baustellenordnung nachweislich jedem Mitarbeiter zur
Kenntnis zu geben. Die Baustellenordnung tritt bei
Baubeginn mit sofortiger Wirkung in Kraft.
1 Vorbemerkung
02 Entwässerungs- und Kanalarbeiten
02
Entwässerungs- und Kanalarbeiten
02.__. 1 Verkehrssicherung / Einholen von Genehmigung Die Beantragung beinhaltet die Erstellung und
Einreichung aller erf. Pläne (Regel-, Lage-,
Beschilderungspläne usw.) und Erläuterungsberichte,
alle anfallenden Gebühren sowie die Teilnahme an
verkehrsrechtlichen Besprechungen, Koordinierungs-
Besprechungen und Verkehrsschau vor
Ort. Die Pauschale gilt für alle zur Erreichung der
vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen
verkehrsrechtlichen Anordnungen.
02.__. 1
Verkehrssicherung / Einholen von Genehmigung
1,00
psch
02.__. 2 Verkehrssicherung, zu öffentlichen Verkehrsflächen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu den öffentlichen
Verkehrsflächen durchführen.
Bei den Ausbauarbeiten ist die Baustelle aus-
reichend zu sichern.
Baustelle und alle zugehörigen Baustellenteile nach den
Vorschriften der StVO mit den erforderlichen Verkehrs-
und Hinweiszeichen, Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen
kennzeichnen.
Hierfür benötigtes Gerät vorhalten und beleuchten,
einschl. der Betriebskosten für die gesamte Bauzeit
bis zur
Verkehrsfreigabe.
Die benötigten Flächen sind anschießend in den
geplanten oder Originalzustand zu versetzen.
Das Aufstellen eines Beschilderungsplanes und die
Abstimmung mit den Behörden sind einzurechnen.
Die Zustimmung der Bauüberwachung ist in jedem Fall
erforderlich, da sonst kein Anspruch auf Vergütung
besteht.
Beschilderung und Sperrungen im Zuge des
Baufortschritts
umsetzen.
Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach der
erbrachten Leistung prozentual im Verhältnis zum
Volumen des Gesamtauftrags
Baustellensicherung, Straßensperrungen und Umleitungen
dürfen nur von Fachpersonal (RSA, ZTV-
SA und MVAS geschult) eingerichtet, verändert,
unterhalten und abgebaut werden. Gemäß
RSA, ZTV-SA und MVAS (Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) wird
die
namentliche Benennung eines
"Verantwortlichen" für die Arbeitsstellenabsicherung
verlangt. Diese Person muss den Nachweis der
Eignung und der Qualifikation für diese Funktion
vorlegen.
02.__. 2
Verkehrssicherung, zu öffentlichen Verkehrsflächen
1,00
Psch
03 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
03
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
03.__. 2 Vorankündigung Baustelle Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen
und spätestens zwei Wochen vor Einrichten der Baustelle
der zuständigen Behörde übermitteln.
Die Vorankündigung ist sichtbar und witterungsgeschützt
auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen
Änderungen während der Bauzeit anzupassen.
03.__. 2
Vorankündigung Baustelle
1,00
psch
03.__. 3 Verkehrssicherung, entlang Baustelle Baustelle und alle zugehörigen Baustellenteile nach den
Vorschriften der StVO mit den erforderlichen Verkehrs-
und Hinweiszeichen, Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen
kennzeichnen.
Hierfür benötigtes Gerät vorhalten und beleuchten,
einschl. der Betriebskosten für die gesamte Bauzeit
bis zur
Verkehrsfreigabe.
Ausführungszeitraum: Juni 2026 bis August 2027
03.__. 3
Verkehrssicherung, entlang Baustelle
100,00
m